Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv (Antwort zu Drs. 21/7480)
Text
Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv (Antwort zu Drs. 21/7480)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7673
21. Wahlperiode 20.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin E. Renner,
Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7480 –
Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Dr. Gregor Gysi, behauptete
am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, in der 24. Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Medien, dass er nach dem Ende des Regimes der Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands (SED) „mit der Bundesregierung Deutschlands einen
Vertrag geschlossen als Vorsitzender der PDS und da haben wir das ganze
SED-Archiv an das Bundesarchiv übergeben“. Allerdings stehe im Vertrag,
„dass wir [die PDS, heute Die Linke] Eigentümer bleiben“ (vgl.: https://apoll
o-news.net/gregor-gysi-beansprucht-eigentumsrechte-der-linkspartei-an-den-s
ed-akten-im-bundesarchiv/ und www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=
7654646, ab ca. 01:14:30 min.).
Die Fragesteller gehen davon aus, dass Dr. Gregor Gysi hierbei über die Akten
der ehemaligen DDR-Massenorganisationen und der Staatspartei SED spricht,
die im Archiv der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der
DDR im Bundesarchiv“ (SAPMO) verwahrt werden. Es handelt sich hierbei
ausdrücklich nicht um die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit
(Stasi-Unterlagen).
Die Historie der Stiftung stellt sich wie folgt dar: Im Zuge der Verhandlungen
über den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (Inkrafttreten am 23.
September 1990) konnten sich die Vertragsparteien nicht auf eine abschließende
Regelung für das Archivgut der Parteien und Massenorganisationen der DDR
einigen. Das Einigungsvertragsgesetz stellte folglich nur diejenigen
Unterlagen unter den Schutz des Bundesarchivgesetzes, die bei staatlichen Stellen
der DDR entstanden waren – nicht jedoch das Schriftgut aus dem Zentralen
Parteiarchiv der SED. Über den Verbleib dieser hochgradig zeithistorisch
relevanten Akten entstand in der Folge ein politischer und rechtlicher Streit.
Die Unterlagen der SED sowie der übrigen Blockparteien und
Massenorganisationen der DDR sollten nur dann als Archivgut des Bundes behandelt und
im Bundesarchiv verwaltet werden, wenn sie die Wahrnehmung staatlicher
Aufgaben betrafen. Diese Abgrenzung erwies sich in der Praxis als äußerst
komplex, da die Strukturen der DDR-Staatspartei SED eng mit dem
staatlichen Apparat verzahnt waren. Ein Kompromiss führte schließlich zur
Gründung der unselbstständigen Stiftung SAPMO im Bundesarchiv (vgl. https://stif
tungsarchive.de/archive/6647).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 19. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sie erhielt die Aufgabe, „die strittigen Unterlagen, Materialien und
Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte der
deutschen und internationalen Arbeiterbewegung vollständig zu übernehmen,
auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und zu ergänzen. Aufgegeben wurde
der Stiftung, mit den Eigentümern gesonderte Vereinbarungen zu schließen,
wenn es sich nicht um staatliche Unterlagen handelt“ (vgl.: ebd.).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die dringliche Frage, inwiefern Die Linke
bis heute rechtlich wirksame Eigentumsansprüche bezüglich des SED-
Parteiarchivs gegenüber dem Bundesarchiv geltend machen kann.
Zwar regelt § 4 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) den Aufgabenbereich der
SAPMO als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts im
Bundesarchiv und schließt in Absatz 3 die allgemeine 30‑jährige Schutzfrist für diese
Bestände aus. Eine explizite gesetzliche Regelung über die
Eigentumsverhältnisse des Archivguts der SAPMO geht aus dem Gesetzestext nach Kenntnis
der Fragesteller jedoch nicht hervor.
Die Klärung dieser Eigentumsverhältnisse ist aus Sicht der Fragesteller von
herausragender Bedeutung. Bereits im Jahr 2010 wurden Medienberichte
öffentlich, wonach Dr. Gregor Gysi als damaliger Vorsitzender der SED‑PDS im
Jahr 1990 die Vernichtung bzw. „Entsorgung“ der zentralen SED-
Mitgliederkartei sowie weiterer sensibler Parteiunterlagen mitorganisiert und gebilligt
haben soll. Die Aktenvernichtung wurde einem Pressebericht zufolge auf
westdeutschem Boden von westdeutschen Firmen durchgeführt, womit die
Frage der möglichen Strafbarkeit dieser Aktion nach der Rechtslage in der
damaligen Bundesrepublik Deutschland im Raum steht (vgl. www.welt.de/politi
k/deutschland/article7663752/Zeitgeschichte-So-trickreich-entsorgte-die-SE
D-ihre-Vergangenheit.html). Ein potenzieller (Mit-)Eigentumsanspruch der
Partei Die Linke auf die verbliebenen Archivbestände und ein damit eventuell
verbundener Zugriff oder rechtliche Blockademöglichkeiten geben daher
Anlass zu großer Besorgnis.
1. Wer ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung Eigentümer der Akten
und Bestände des ehemaligen SED-Archivs, die in der SAPMO verwahrt
werden (bitte die genaue Rechtsgrundlage bzw. vertragliche Grundlage
angeben)?
Die Unterlagen sind Teil des Vermögens der unselbständigen „Stiftung Archiv
der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv.
Rechtsgrundlage für die Errichtung der Stiftung war das Gesetz vom 13. März 1992
zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (BGBl. I, S. 506) in Verbindung mit
dem Erlass des Bundesministers des Innern vom 6. April 1992 über die
Errichtung der Stiftung (GMBl. S. 310). Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist
inzwischen § 4 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) in Verbindung mit dem Erlass
des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien über die Arbeit
der Stiftung vom 5. Mai 2025 (SAPMO-Erlass).
Gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 5 BArchG ist es Aufgabe des Bundesarchivs, die
Unterlagen der SED sowie der mit dieser Partei verbundenen Organisationen
und juristischen Personen zu verwahren. Nach § 3 Absatz 1 SAPMO-Erlass
stellt der Bund diese Unterlagen, soweit sie zum Zeitpunkt der Errichtung der
Stiftung nicht im Besitz des Bundesarchivs waren, der Stiftung zur Verfügung.
Die damalige Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) hat die Unterlagen
und Materialien des früheren Zentralen Parteiarchivs (ZPA) als Depositum in
die Stiftung eingebracht. Dazu zählt auch Archivgut, das Dritte durch
bürgerlich-rechtliche Verträge in das ZPA eingebracht hatten. Hierüber wurde
zwischen dem Bundesarchiv und der PDS am 29. Dezember 1992 ein
Einbringungsvertrag geschlossen.
Darin stimmten beide Seiten überein, dass eine Zersplitterung des
Gesamtbestandes vermieden werden soll. Festgehalten wurde außerdem, dass der Bund
alle Unterlagen der SED als sein Eigentum betrachtet, soweit sie die
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben betreffen (vgl. auch Bundestagsdrucksache
12/1967, S. 7). Die PDS betrachtete den Gesamtbestand als ihr Eigentum, mit
Ausnahme des Archivguts, das durch bürgerlich-rechtliche Verträge in das
vormalige ZPA eingebracht worden war.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Partei
Die Linke auf Basis der von Dr. Gregor Gysi behaupteten Vertragslage
eine Herausgabe oder rechtliche Verfügungsgewalt über Teile des
Archivguts erzwingen könnte, und wie wäre die Eigentumsnachfolge der SED-
Bestände im Falle einer Auflösung der Partei Die Linke geregelt?
Laut Einbringungsvertrag vom 29. Dezember 1992 stimmen beide Seiten darin
überein, dass bei der Verwaltung der Bestände der archivfachliche Grundsatz
der Unverletzbarkeit des historischen Entstehungszusammenhangs zu beachten
ist. Dies gilt gemäß Einbringungsvertrag ausdrücklich auch, sofern sich durch
Rechtsnachfolge oder anderes der rechtliche Status der PDS verändert. Einheit
und Geschlossenheit der Bestände sind auch dann zu gewährleisten.
Bürgerlich-rechtliche Verträge zugunsten Dritter bleiben davon unberührt, doch hat
sich die PDS im Einbringungsvertrag ausdrücklich verpflichtet, auf Eigentümer
privater Materialien in dem Sinne Einfluss zu nehmen, dass von ihnen
Kündigungen bürgerlich-rechtlicher Verträge möglichst nicht ausgesprochen werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese vertraglichen Vereinbarungen
vollständig eingehalten werden.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Vertrag oder einer
schriftlichen Vereinbarung bezüglich des ehemaligen SED-Archivs, den
Dr. Gregor Gysi in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender der PDS
mit der Bundesregierung oder Vertretern des Bundes geschlossen hat, und
wenn ja,
a) wie lautet die genaue Bezeichnung dieser Vereinbarung bzw. dieses
Vertrages,
b) wann, und wo wurde diese Vereinbarung bzw. dieser Vertrag
geschlossen,
c) wer waren die jeweiligen Unterzeichner aufseiten der
Bundesregierung (bzw. nachgeordneter Behörden) und aufseiten der PDS,
d) wo und unter welcher Archivsignatur bzw. Dokumentennummer wird
dieses Dokument heute verwahrt, und
e) auf welche Weise und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen
können Mitglieder des Deutschen Bundestages Einsicht in diesen
Vertrag nehmen?
Der Wortlaut des Einbringungsvertrags vom 29. Dezember 1992 ist
veröffentlicht (z. B. in Christoph Stamm: Wem gehören die Akten der SED? Die
Auseinandersetzungen um das Zentrale Parteiarchiv der Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands nach 1990, Düsseldorf 2019; Schriften des Bundesarchivs,
Bd. 79, S. 180 bis 184).
Der Vertrag wurde für das Bundesarchiv vom damaligen Präsidenten, Herrn
Prof. Dr. Friedrich P. Kahlenberg, und für die PDS vom damaligen
Parteivorsitzenden, Herrn Dr. Gregor Gysi in Bonn unterzeichnet.
Eine Ausfertigung des Vertrages ist in das Archivgut des Bundes übergegangen
und kann im Bundesarchiv unter der Signatur B 198/81916 gemäß den
Bestimmungen über die Nutzung von Archivgut des Bundes nach dem
Bundesarchivgesetz eingesehen werden.
4. Existieren im Rahmen der SAPMO-Stiftungsvereinbarungen oder anderer
Verträge Sonderregelungen, die der Partei Die Linke (oder deren
Vertretern) bis heute ein Mitsprache-, Veto- oder Zustimmungsrecht bezüglich
der Einsichtnahme, Auswertung, Digitalisierung oder Veröffentlichung
bestimmter Archivbestände einräumen?
Nein.
5. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Partei Die Linke
oder ihr nahestehende Organisationen (z. B. die Rosa-Luxemburg-
Stiftung) die Übergabe von relevantem Parteienschriftgut der SED-Ära an die
SAPMO verweigert oder unter Berufung auf private Eigentumsrechte
zurückgehalten haben?
Nein.
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem
Umfang Dr. Gregor Gysi oder andere Funktionäre der SED‑PDS nach der
Wende an der Vernichtung oder dem Entzug von SED-Archivgut (wie
beispielsweise der SED-Mitgliederkartei) beteiligt waren?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, seit wann liegen der Bundesregierung bzw. den
Bundesbehörden entsprechende Erkenntnisse vor?
c) Wenn ja, wurden behördliche oder strafrechtliche Maßnahmen seither
ergriffen, um diese Vorwürfe aufzuklären und den Verbleib der
Dokumente zu ermitteln, und wenn ja, welche?
Zur Frage von Aktenvernichtungen oder Entzug von SED-Schriftgut durch
Funktionäre der SED‑PDS verweist die Bundesregierung auf die
Untersuchungsergebnisse, die im Anschluss an die Tätigkeit der beiden Enquete-
Kommissionen des Deutschen Bundestages „Aufarbeitung von Geschichte und
Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode) sowie „Überwindung
der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der Deutschen Einheit“ (13.
Wahlperiode) veröffentlicht worden sind. Siehe die beiden Schlussberichte der
Kommissionen: Bundestagsdrucksache 12/7820 und 13/11000.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Eigentumsansprüche der Linkspartei an den SED-Akten im Bundesarchiv (Antwort)