Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchener Sicherheitskonferenz und Beteiligung der Universität der Bundeswehr München
Text
Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchener Sicherheitskonferenz und Beteiligung der Universität der Bundeswehr München
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3253
21. Wahlperiode 12.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heinrich Koch, Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Kurt
Kleinschmidt, Jörg Zirwes, Andreas Paul, Hannes Gnauck, Thomas Ladzinski,
Dr. Daniel Zerbin, Martin Hess, Peter Felser, Torben Braga, Gerald Otten, Stefan
Henze, Mirco Hanker, Sven Wendorf, Christian Zaum und der Fraktion der AfD
Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchner Sicherheitskonferenz und
Beteiligung der Universität der Bundeswehr München
Die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) ist eine jährlich in München
stattfindende, privat organisierte sicherheitspolitische Konferenz, an der
hochrangige nationale und internationale Entscheidungsträger teilnehmen. Obwohl es
sich um eine privat getragene Veranstaltung (Stiftung MSC gGmbH) handelt,
wird sie seit Jahren in erheblichem Umfang durch die Bundesregierung
unterstützt. So wird seit dem Jahr 2020 im Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14)
jährlich eine projektgebundene Zuwendung in Höhe von 1 Mio. Euro für die
Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz veranschlagt. Darüber hinaus leistet
die Bundeswehr materielle und personelle Unterstützung im Rahmen der
Vorbereitung und Durchführung der Konferenz.
Die Einbindung personeller Ressourcen der Bundeswehr umfasst neben
Reserve- und Aktivadressaten insbesondere auch die Beteiligung der
Universität der Bundeswehr München (UniBwM). In der Vergangenheit wurden
Hunderte studierende Offiziersanwärter der UniBwM zur organisatorischen
Unterstützung der MSC herangezogen. Ihre Aufgaben umfassten dabei verschiedene
Bereiche wie Raumkoordination, Logistik und Protokoll – beispielsweise die
Betreuung von Konferenzräumen, Unterstützung des Pressezentrums und der
Delegationen oder Fahr- und Begleitdienste für Konferenzgäste. Diese Praxis
wirft Fragen hinsichtlich des Umfangs, der rechtlichen Grundlage und der
Angemessenheit derartiger Einsätze von Bundeswehrangehörigen bei einer privat
veranstalteten Konferenz auf.
Zugleich wird kritisiert, dass die MSC nicht allen im Deutschen Bundestag
vertretenen politischen Kräften offensteht. Nach Aussage des MSC-Vorsitzenden,
dem ehemaligen Botschafter Christoph Heusgen, wurden Vertreter der AfD –
ebenso wie die neue Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) – im Jahr 2024
explizit nicht zur Konferenz eingeladen, obwohl früher grundsätzlich alle
Bundestagsparteien dort repräsentiert waren. Christoph Heusgen begründete dies
damit, er wolle einer „rechtsextremistischen Partei“ nicht den roten Teppich
ausrollen. Vor dem Hintergrund, dass der Bund die MSC finanziell und
logistisch fördert, stellt sich die Frage, ob diese Unterstützung mit dem staatlichen
Neutralitätsgebot vereinbar ist, wenn gewählte Volksvertreter bestimmter
Parteien von der Teilnahme faktisch ausgeschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel unterstützt die
Bundesregierung – insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung – die
Münchner Sicherheitskonferenz in den Bundeshaushalten 2025 und 2026
finanziell (bitte die vorgesehenen Zuschüsse oder Zuwendungen und die
entsprechenden Titel aufführen)?
2. Welche Sach- und Personalleistungen hat das Bundesministerium der
Verteidigung bzw. die Bundeswehr zur Unterstützung der MSC 2024 und
2025 erbracht (bitte Art und Umfang der gestellten Ressourcen, z. B.
logistisches Material, Fahrzeuge, Personal oder sonstige
Amtshilfeleistungen, angeben)?
3. Hatte die Bundesregierung Einfluss auf die Einladungspraxis der MSC in
den Jahren 2024 und 2025, insbesondere hinsichtlich der Nichteinladung
von Vertretern einzelner im Deutschen Bundestag vertretener Parteien
(AfD bzw. BSW), und welche Kenntnisse hat sie über die Gründe für den
Ausschluss dieser Parteien von der Konferenz?
4. Welche spezifischen Unterstützungsleistungen erbringt die Universität der
Bundeswehr München (UniBwM) im Rahmen der Vorbereitung und
Durchführung der MSC (bitte darstellen, welche Formen der personellen
oder logistischen Unterstützung durch Angehörige der UniBwM geleistet
werden)?
5. Trifft es zu, dass im Jahr 2025 rund 200 Studierende
(Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärter) der UniBwM als Unterstützungspersonal für
die MSC abgestellt waren?
6. In welchen Aufgabenbereichen wurden diese studierenden
Offiziersanwärter eingesetzt (bitte insbesondere
a) Raumkoordination in den Konferenzhotels („Rosewood München“
und „Hotel Bayerischer Hof“),
b) Pressebetreuung und Akkreditierung,
c) Delegationsbetreuung und Liaisonaufgaben – ggf. bereits im Vorfeld
der Konferenz (Januar/Februar 2025),
d) VIP-Protokoll und -Begleitung von Konferenzgästen an Flughäfen,
e) Fahrdienst für MSC-Teilnehmer mit Bundeswehrführerschein
Klasse B,
f) Mitarbeit im Leitstand bzw. Lagezentrum der MSC
angeben)?
7. Treffen Kenntnisse der Fragesteller zu, dass beispielsweise ca. 130 der
eingesetzten UniBwM-Studierenden im Bereich Raumkoordination, etwa
30 im Bereich Transport bzw. Fahrdienst und circa 10 im Leitstand bzw.
Lagezentrum tätig waren?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Kommandierung von
Bundeswehrangehörigen (Studierenden bzw. Offiziersanwärtern der
Bundeswehr) zur Unterstützung einer privaten Konferenz wie der MSC?
9. Wie erfolgt die Auswahl der für die MSC eingesetzten
Bundeswehrangehörigen (insbesondere der UniBwM-Studierenden), und auf welcher
Weisungsebene innerhalb der Bundeswehr wird deren Entsendung an die
MSC angeordnet und koordiniert?
10. Auf welcher Rechtsgrundlage (Allgemeine Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) oder Allgemeine
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P))
wurde wann von wem der Förderbescheid über 1 Mio. Euro für die MSC
2025 erlassen, und war der Bescheid mit anderen, ergänzenden – ggf. mit
welchen – Nebenbestimmungen versehen?
11. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren
höhere einmalige Fördersummen für die MSC als jene der Bundesregierung,
und ggf. in welcher Höhe, und von wem?
12. Erhielt die MSC in früheren Jahren Zuwendungen von anderen
Bundesministerien als dem BMVg, ggf. von welchen, und in welcher Höhe?
13. Inwieweit besteht eine implizite bzw. mittelbare Grundrechtsbindung von
privaten Empfängern staatlicher Subventionen aufgrund ebendieser
öffentlichen Mittelherkunft, auch wenn dies nicht explizit als
Nebenbestimmung in den Förderbescheiden aufgeführt ist?
14. Inwieweit müssen nicht unmittelbar grundrechtsgebundene private
Empfänger staatlicher Subventionen, die in den politischen bzw. öffentlichen
Raum wirken, sich an das für staatliche Akteure geltende politische
Neutralitätsgebot halten?
15. Existieren für den Geschäftsbereich des BMVg spezielle Förderrichtlinien
für Zuwendungen und ggf. Verwaltungsvorschriften dazu, die öffentlich
einsehbar sind?
16. Inwieweit verpflichtet das Parteienprivileg des Grundgesetzes die
Exekutive, allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien denselben
Zugang zu Informationen zu ermöglichen, und zwar nicht allein im
Binnenrecht des Deutschen Bundestages, sondern auch, soweit die Exekutive
über Möglichkeiten zur Durchsetzung der Informationsgleichheit
außerhalb des Binnenbereichs verfügt, etwa in Form von Auflagen in
Zuwendungsbescheiden?
17. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, ob die
Teilnahme der AfD an der MSC in früheren Jahren konkrete nachteilige
Folgen für die deutsche, europäische oder globale Sicherheitsarchitektur
zeitigte, und wenn ja, wie lautet diese, und welche nachteiligen Folgen sieht
die Bundesregierung gegebenenfalls?
18. Nahmen oder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den
Konferenzen 2024 und 2025 Vertreter der Partei Die Linke teil?
19. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, dass die
Teilnahme der AfD an der Sicherheitskonferenz in früheren Jahren aus
Sicht des Veranstalters kein Problem darstellte, in neuer Zeit aber schon,
und wenn ja, wie lautet diese?
Berlin, den 7. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Andreas Paul (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Zaum (Kleine Anfrage)
- asked ← Daniel Zerbin (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerold Otten (Kleine Anfrage)
- asked ← Hannes Gnauck (Kleine Anfrage)
- asked ← Heinrich Koch (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Ralf Nolte (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Zirwes (Kleine Anfrage)
- asked ← Kurt Kleinschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Hess (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirco Hanker (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Felser (Kleine Anfrage)
- asked ← Rüdiger Lucassen (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Henze (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Wendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Ladzinski (Kleine Anfrage)
- asked ← Torben Braga (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Heinrich Koch
- authored ← Jan Ralf Nolte
- part_of_vorgang → Staatliche Unterstützungsleistungen an die Münchener Sicherheitskonferenz und Beteiligung der Universität der Bundeswehr München (Kleine Anfrage)