Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika (Antwort zu Drs. 21/2305)
Text
Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika (Antwort zu Drs. 21/2305)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2843
21. Wahlperiode 17.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2305 –
Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit
Lateinamerika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) umfasst für das Jahr 2024 rund 11,22 Mrd. Euro (vgl.
www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-haushalt) und für das Jahr
2025 etwa 10,3 Mrd. Euro (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/202
5/kw28-de-entwicklung-1094250). Für das Jahr 2026 ist ein Etat von gut
9,9 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldunge
n-1105546).
Die Entwicklungszusammenarbeit umfasst neben zahlreichen weiteren
Aspekten die Gewährung von Krediten und Zuschüssen auf direktem Wege, über
Durchführungsorganisationen, über regionale Partner, über die Europäische
Union (EU) oder die Vereinten Nationen (VN). Wichtige Partner sind dabei
sogenannte Entwicklungsbanken, welche unter anderem die Beratung,
Finanzierung und technische Unterstützung von Entwicklungsprojekten
übernehmen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Internationale
s_Finanzmarkt/Internationale-Zusammenarbeit/Entwicklungsbanken/entwickl
ungsbanken.html).
Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika
eingesetzten Mittel stammen überwiegend aus dem Bundeshaushalt, der im
Wesentlichen durch Steuereinnahmen finanziert wird. Daher besteht ein besonderes
öffentliches Interesse an einer transparenten Verwendung und Kontrolle dieser
Mittel.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum 30. Juni 2025 nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem
Bundeshaushalt (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln und dabei die
konkreten Projekte, die Höhe der Zuschüsse sowie die Umsetzungspartner
angeben)?
Die aus Mitteln des Bundeshaushalts zugesagten, vertraglich vereinbarten nicht
rückzahlbaren Zuschüsse in der Region Lateinamerika und Karibik sind in der
Anlage 1 aufgeführt.*
2. Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum 30. Juni 2025 Entwicklungskredite aus Mitteln des
Bundeshaushalts (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete
Projekte, Kreditvolumen und Kreditempfänger aufführen)?
Die aus Mitteln des Bundeshaushalts zugesagten, vertraglich vereinbarten
Kredite (Haushaltsmitteldarlehen) in der Region Lateinamerika und Karibik sind in
der Anlage 2 aufgeführt.*
3. Welche Kredite sind in den Ländern Lateinamerikas zulasten des
Bundeshaushalts im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025
ausgefallen (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete
Projekte, Volumen des ausgefallenen Kredits und Kreditempfänger
aufführen)?
Es sind im genannten Zeitraum keine Kreditausfälle im Sinne der Fragestellung
zu verzeichnen.
4. Welchen Ländern Lateinamerikas hat die Bundesrepublik im Zeitraum
vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025 Schulden erlassen bzw. diesen
gegenüber anderweitig auf finanzielle Forderungen verzichtet, und in
welcher Höhe geschah dies (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern
und die jeweiligen konkreten Bedingungen des Schuldenerlasses bzw.
anderweitigen Forderungsverzichts aufführen)?
Im betreffenden Zeitraum wurden keine Schuldenerlasse bzw.
Forderungsverzichte im Sinne der Fragestellung verzeichnet.
5. Welche Entwicklungsbanken erhalten im Haushaltsjahr 2025 finanzielle
Zuwendungen aus dem Haushalt des BMZ, und in welcher Höhe (bitte
nach multilateralen und regionalen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)?
Die Antworten zu den Fragen 5 bis 13 beziehen sich ausschließlich auf das
Engagement in Lateinamerika.
Folgende multilaterale und regionale Entwicklungsbanken, die auch in
Lateinamerika aktiv sind, haben im Haushaltsjahr 2025 Zusagen erhalten:
• Weltbank: Für die International Development Association (IDA), den
konzessionären Fonds für ärmere Mitgliedsländer, wird derzeit eine Zusage in
Höhe von 1,456 Mrd. Euro vorbereitet. Der Mittelabfluss erstreckt sich über
sieben Jahre. Der Anteil Lateinamerikas an Krediten und Zuschüssen ist
nicht genau festgelegt. Im Finanzjahr 2025 lag er für die IDA bei ungefähr
2,7 Prozent.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2843 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
• IDB (Interamerikanische Entwicklungsbank): Für die IDB-Invest, den
privaten Sektorarm der IDB, wird derzeit im Zuge einer allgemeinen
Kapitalerhöhung eine Zusage von 38, 976 Mio. US-Dollar vorbereitet. Der genaue
Betrag in Euro ist wechselkursabhängig.
• CDB (Karibische Entwicklungsbank). Für den konzessionären Fonds der
CDB, aus dem ärmere Mitgliedsländer eine Finanzierung erhalten können,
wird derzeit eine Zusage von 11,16 Mio. Euro vorbereitet.
6. Welche Entwicklungsbanken erhalten finanzielle Zuwendungen aus
anderen Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2025, und in welcher
Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?
Es sind im Haushaltsjahr 2025 keine finanziellen Zuwendungen an
Entwicklungsbanken im Sinne der Fragestellung erfolgt.
7. Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus dem
Etat des BMZ im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in welcher Höhe
(bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?
Der Bundeshaushalt 2026 befindet sich derzeit im parlamentarischen
Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben im Sinne der Fragestellung
gemacht werden.
8. Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus
anderen Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in
welcher Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?
Der Bundeshaushalt 2026 befindet sich derzeit im parlamentarischen
Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben im Sinne der Fragestellung
gemacht werden.
9. Welche Anteile zuzüglich deren Stimmrechtsanteile hält die
Bundesregierung an welchen Entwicklungsbanken zum Stichtag 30. September
2025?
Kapitalanteile DEUs Stimmrechtsanteile
Weltbank 4,38 % 4,16 %
IDB 1,9 % 1,9 %
CDB 5,6 % 5,6 %
10. An welchen Tochterunternehmen ist die Bundesrepublik Deutschland
über die Finanzierung multilateraler und regionaler Entwicklungsbanken
beteiligt (bitte einzeln unter Nennung der Anteile der Bundesregierung
aufführen und den Muttergesellschaften zuordnen)?
Die Bundesrepublik Deutschland ist an folgendem Tochterunternehmen der
IDB bzw. an folgendem weiteren Teil der IDB Group beteiligt: IDB Invest
(0,96 Prozent).
11. An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und
Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit beteiligt?
13. Welche Anteile hält die Bundesrepublik Deutschland an Unternehmen,
Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften (bitte jeweils einzeln
aufführen)?
Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
• Eco-Business Fund S.A., SICAC-SIF – Eco Business I Sub-Fund
• Latin American Green Bond Fund S.A., SICAV-SIF
• Sustainable Ocean Fund
12. An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und
Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung von
bzw. Beteiligung an Entwicklungsbanken beteiligt?
Die Bundesregierung ist an keinem Unternehmen, Joint Venture, Organisation
oder Gesellschaften beteiligt.
14. Welche Mechanismen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, um
die Rückzahlung von Entwicklungskrediten durch lateinamerikanische
Länder sicherzustellen, und wer überwacht deren Einhaltung?
Für die Bestimmung der kommerziellen Risiken bei Marktmitteldarlehen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wendet diese aktuelle, empirisch
fundierte und aufsichtlich geprüfte Ratingverfahren an. Als große und international
tätige Bank verfügt sie dabei über besonders fortschrittliche Instrumente und
Prozesse, die dem höchsten Aufsichtsstandard (Advanced Internal Ratings
Based Approach) gerecht werden. Die Einhaltung der getroffenen vertraglichen
Vereinbarungen erfolgt durch die KfW selbst. Sie verwendet hierfür
unternehmensweit ein IT-Tool, den Covenant-Tracker.
15. Wie wird die Effektivität von Förderprojekten in Lateinamerika seitens
der Bundesregierung bewertet, und welche Kriterien werden dabei
zugrunde gelegt?
Die Effektivität von Projekten wird anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und
Wirkungsketten bewertet, zu denen ein Projekt regelmäßig und detailliert
berichtet. Zusätzlich werden Projektevaluierungen gemäß den in den Leitlinien
des BMZ zur Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit beschriebenen
Verfahren und Kriterien durchgeführt: www.bmz.de/de/ministerium/evaluie
rung.
16. Gibt es eine unabhängige Stelle, die die Vergabe und den Erfolg von
Finanzhilfen und Krediten in der Entwicklungszusammenarbeit überprüft?
Die KfW als vollregulierte Bank unterliegt der Finanzaufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ebenso stehen dem
Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen alle Maßnahmen der Finanziellen
Zusammenarbeit zur Prüfung offen.
Hinsichtlich der Erfolgskontrollen erfolgen unabhängige Evaluierungen durch
das Deutsche Evaluierungsinstitut der EntwicklungszusammenarbeitgGmbH
(DEval).
Im Falle einer Evaluierung durch die KfW wird der Erfolg der Maßnahmen im
Rahmen von Ex-post-Evaluierungen gemäß internationaler Standards
gemessen. Die Evaluierung erfolgt durch die unabhängige Evaluierungseinheit der
KfW-Entwicklungsbank.
17. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an der
Entscheidungsfindung innerhalb der von ihr unterstützten Entwicklungsbanken?
Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseignerin der in der Antwort zu
Frage 10 genannten Banken und beteiligt sich an deren Entscheidungsfindung
sowohl über das Steuerungsgremium (Board) der Gouverneure, das über alle
wichtigen politischen und finanziellen Weichenstellungen entscheidet, als auch
über das Steuerungsgremium (Board) der Exekutivdirektoren, das u. a. über die
zu finanzierenden Vorhaben entscheidet, die Zielerreichung nachhält und das
Tagesgeschäft begleitet. Das BMZ orientiert sich dabei unter anderem auch an
den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassenen Richtlinien für
die Beteiligungsführung des Bundes, die unter dem Titel „Grundsätze guter
Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung“ zusammengefasst sind.
Anlage 1 zu Frage 1 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion
Regierungszusagen LAK-Region vom 01.01.2020 bis 30.06.2025: Haushaltsmittelzuschüsse
Regierungszusage Land Projektbezeichnung Höhe des
Zuschusses Empfänger (Vertragspartner)
2021 Brasilien Ergebnisbasierter Waldschutz in
Amazonien 15.000.000 FAS Fundação Amazônia
Sustentável
2021 Brasilien Fazilität für Wiederaufforstung und –
herstellung 15.000.000 BNDES
2021 Brasilien Klimaresilienz in Städten
(Wassersektor), (Begleitmaßnahme) 2.000.000 offen
2021 Brasilien FGE Energieeffizienzgarantiefonds 25.000.000 BNDES
2021 BCIE Nachhaltige Urbane Mobilität in
Zentralamerika II (Begleitmaßnahme) 2.000.000 BCIE Banco Centroamericano
2020 Ecuador Nachhaltige urbane Mobilität
(Begleitmaßnahme) 1.600.000 BDE Banco de Desarollo del
Ecuador
2020 Ecuador Schutz der Biodiversität auf den
Galapagosinseln 15.000.000
Ecuador (Umweltministerium/
FIAS Fondo de Inversión
Ambiental Sostenible)
2021 Ecuador REDD for Early Movers (REM) II 8.400.000 Ecuador (Umweltministerium)
2022 Ecuador REDD for Early Movers (REM) III 15.000.000 Ecuador (Umweltministerium)
2024 Ecuador
Integrationsperspektiven für
Migrantinnen und Unterstützung von
Aufnahmegemeinden
(OPORTUNIDADES)
25.000.000 IOM International Organization
for Migration
Anlage 1 zu Frage 1 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion
2021 Mexiko
FZ-Programm zur Umsetzung der
nationalen Klimaschutzziele im
mexikanischen Transportsektor
(NAFIN) - Investitionszuschuss
10.000.000 NAFIN Nacional Financiera
S.N.C.
2021 Mexiko
FZ-Programm zur Umsetzung der
nationalen Klimaschutzziele im
mexikanischen Transportsektor
(NAFIN) - Begleitmaßnahme
2.000.000 NAFIN Nacional Financiera
S.N.C.
2022 Mexiko
Programm zur Umsetzung der
nationalen Klimaschutzziele im
mexikanischen Transportsektor (Phase
II) - Investitionszuschuss
10.000.000 NAFIN Nacional Financiera
S.N.C.
2022 Mexiko
Programm zur Umsetzung der
nationalen Klimaschutzziele im
mexikanischen Transportsektor (Phase
II) - Begleitmaßnahme
1.500.000 NAFIN Nacional Financiera
S.N.C.
2023 Mexiko
Programm zur Umsetzung der
nationalen Klimaschutzziele im
mexikanischen Transportsektor (Phase
II) - Begleitmaßnahme
500.000 NAFIN Nacional Financiera
S.N.C.
2023 Mexiko
Programm zur Umsetzung der
nationalen Klimaschutzziele im
mexikanischen Transportsektor (Phase
II) - Investitionszuschuss
500.000 NAFIN Nacional Financiera
S.N.C.
2020 Peru
Sektorprogramm NAMA für
nachhaltigen Stadtverkehr
(Begleitmaßnahme)
2.000.000 Peru (Finanzministerium)
2020 Peru Aufbau eines Fahrradwegnetzes im
Metropolbereich Lima 20.000.000 Municipalidad Metropolitana
de Lima
Anlage 1 zu Frage 1 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion
2021 SICA
Perspektiven für junge Rückkehrer in
Zentralamerika durch soziale und
berufliche Integration
(PERSPECTIVAS) II
15.000.000 SICA Sistema de la
Integracion
2021 SICA
Bewältigung der Coronafolgen:
Ernährungssicherung, nachhaltige
Nutzung natürlicher Ressourcen und
Biodiversität
15.000.000 IUCN International Union for
Conservation of Nature
Anlage 2 zu Frage 2 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion
Regierungszusagen LAK-Region vom 01.01.2020 bis 30.06.2025: Haushaltsmitteldarlehen
Regierungszusage Land Projektbezeichnung Kreditvolumen Empfänger
(Vertragspartner)
2021 Bolivien
Trinkwasserver- und
Abwasserentsorgung in
Stadtrandgebieten
25.000.000 Bolivien
(Planungsministerium)
2020 Ecuador Nachhaltige urbane Mobilität
I 15.000.000 BDE Banco de Desarollo del
Ecuador
2020 Ecuador Green Recovery Programme 10.000.000 CFN Corporación Financiera
Nacional
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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