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Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika (Antwort zu Drs. 21/2305)

dip / drucksache 17.11.2025 · WP 21 · 21/2843 · Antwort · Original ↗

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Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika (Antwort zu Drs. 21/2305) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2843 21. Wahlperiode 17.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2305 – Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umfasst für das Jahr 2024 rund 11,22 Mrd. Euro (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-haushalt) und für das Jahr 2025 etwa 10,3 Mrd. Euro (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/202 5/kw28-de-entwicklung-1094250). Für das Jahr 2026 ist ein Etat von gut 9,9 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldunge n-1105546). Die Entwicklungszusammenarbeit umfasst neben zahlreichen weiteren Aspekten die Gewährung von Krediten und Zuschüssen auf direktem Wege, über Durchführungsorganisationen, über regionale Partner, über die Europäische Union (EU) oder die Vereinten Nationen (VN). Wichtige Partner sind dabei sogenannte Entwicklungsbanken, welche unter anderem die Beratung, Finanzierung und technische Unterstützung von Entwicklungsprojekten übernehmen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Internationale s_Finanzmarkt/Internationale-Zusammenarbeit/Entwicklungsbanken/entwickl ungsbanken.html). Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika eingesetzten Mittel stammen überwiegend aus dem Bundeshaushalt, der im Wesentlichen durch Steuereinnahmen finanziert wird. Daher besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer transparenten Verwendung und Kontrolle dieser Mittel. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2025 nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln und dabei die konkreten Projekte, die Höhe der Zuschüsse sowie die Umsetzungspartner angeben)? Die aus Mitteln des Bundeshaushalts zugesagten, vertraglich vereinbarten nicht rückzahlbaren Zuschüsse in der Region Lateinamerika und Karibik sind in der Anlage 1 aufgeführt.*  2. Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2025 Entwicklungskredite aus Mitteln des Bundeshaushalts (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete Projekte, Kreditvolumen und Kreditempfänger aufführen)? Die aus Mitteln des Bundeshaushalts zugesagten, vertraglich vereinbarten Kredite (Haushaltsmitteldarlehen) in der Region Lateinamerika und Karibik sind in der Anlage 2 aufgeführt.*  3. Welche Kredite sind in den Ländern Lateinamerikas zulasten des Bundeshaushalts im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025 ausgefallen (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete Projekte, Volumen des ausgefallenen Kredits und Kreditempfänger aufführen)? Es sind im genannten Zeitraum keine Kreditausfälle im Sinne der Fragestellung zu verzeichnen.  4. Welchen Ländern Lateinamerikas hat die Bundesrepublik im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025 Schulden erlassen bzw. diesen gegenüber anderweitig auf finanzielle Forderungen verzichtet, und in welcher Höhe geschah dies (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und die jeweiligen konkreten Bedingungen des Schuldenerlasses bzw. anderweitigen Forderungsverzichts aufführen)? Im betreffenden Zeitraum wurden keine Schuldenerlasse bzw. Forderungsverzichte im Sinne der Fragestellung verzeichnet.  5. Welche Entwicklungsbanken erhalten im Haushaltsjahr 2025 finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt des BMZ, und in welcher Höhe (bitte nach multilateralen und regionalen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)? Die Antworten zu den Fragen 5 bis 13 beziehen sich ausschließlich auf das Engagement in Lateinamerika. Folgende multilaterale und regionale Entwicklungsbanken, die auch in Lateinamerika aktiv sind, haben im Haushaltsjahr 2025 Zusagen erhalten: • Weltbank: Für die International Development Association (IDA), den konzessionären Fonds für ärmere Mitgliedsländer, wird derzeit eine Zusage in Höhe von 1,456 Mrd. Euro vorbereitet. Der Mittelabfluss erstreckt sich über sieben Jahre. Der Anteil Lateinamerikas an Krediten und Zuschüssen ist nicht genau festgelegt. Im Finanzjahr 2025 lag er für die IDA bei ungefähr 2,7 Prozent. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/2843 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. • IDB (Interamerikanische Entwicklungsbank): Für die IDB-Invest, den privaten Sektorarm der IDB, wird derzeit im Zuge einer allgemeinen Kapitalerhöhung eine Zusage von 38, 976 Mio. US-Dollar vorbereitet. Der genaue Betrag in Euro ist wechselkursabhängig. • CDB (Karibische Entwicklungsbank). Für den konzessionären Fonds der CDB, aus dem ärmere Mitgliedsländer eine Finanzierung erhalten können, wird derzeit eine Zusage von 11,16 Mio. Euro vorbereitet.  6. Welche Entwicklungsbanken erhalten finanzielle Zuwendungen aus anderen Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2025, und in welcher Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)? Es sind im Haushaltsjahr 2025 keine finanziellen Zuwendungen an Entwicklungsbanken im Sinne der Fragestellung erfolgt.  7. Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus dem Etat des BMZ im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in welcher Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)? Der Bundeshaushalt 2026 befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden.  8. Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus anderen Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in welcher Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)? Der Bundeshaushalt 2026 befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden.  9. Welche Anteile zuzüglich deren Stimmrechtsanteile hält die Bundesregierung an welchen Entwicklungsbanken zum Stichtag 30. September 2025? Kapitalanteile DEUs Stimmrechtsanteile Weltbank 4,38 % 4,16 % IDB 1,9 % 1,9 % CDB 5,6 % 5,6 % 10. An welchen Tochterunternehmen ist die Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung multilateraler und regionaler Entwicklungsbanken beteiligt (bitte einzeln unter Nennung der Anteile der Bundesregierung aufführen und den Muttergesellschaften zuordnen)? Die Bundesrepublik Deutschland ist an folgendem Tochterunternehmen der IDB bzw. an folgendem weiteren Teil der IDB Group beteiligt: IDB Invest (0,96 Prozent). 11. An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beteiligt? 13. Welche Anteile hält die Bundesrepublik Deutschland an Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften (bitte jeweils einzeln aufführen)? Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet. • Eco-Business Fund S.A., SICAC-SIF – Eco Business I Sub-Fund • Latin American Green Bond Fund S.A., SICAV-SIF • Sustainable Ocean Fund 12. An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung von bzw. Beteiligung an Entwicklungsbanken beteiligt? Die Bundesregierung ist an keinem Unternehmen, Joint Venture, Organisation oder Gesellschaften beteiligt. 14. Welche Mechanismen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, um die Rückzahlung von Entwicklungskrediten durch lateinamerikanische Länder sicherzustellen, und wer überwacht deren Einhaltung? Für die Bestimmung der kommerziellen Risiken bei Marktmitteldarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wendet diese aktuelle, empirisch fundierte und aufsichtlich geprüfte Ratingverfahren an. Als große und international tätige Bank verfügt sie dabei über besonders fortschrittliche Instrumente und Prozesse, die dem höchsten Aufsichtsstandard (Advanced Internal Ratings Based Approach) gerecht werden. Die Einhaltung der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen erfolgt durch die KfW selbst. Sie verwendet hierfür unternehmensweit ein IT-Tool, den Covenant-Tracker. 15. Wie wird die Effektivität von Förderprojekten in Lateinamerika seitens der Bundesregierung bewertet, und welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt? Die Effektivität von Projekten wird anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten bewertet, zu denen ein Projekt regelmäßig und detailliert berichtet. Zusätzlich werden Projektevaluierungen gemäß den in den Leitlinien des BMZ zur Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit beschriebenen Verfahren und Kriterien durchgeführt: www.bmz.de/de/ministerium/evaluie rung. 16. Gibt es eine unabhängige Stelle, die die Vergabe und den Erfolg von Finanzhilfen und Krediten in der Entwicklungszusammenarbeit überprüft? Die KfW als vollregulierte Bank unterliegt der Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ebenso stehen dem Bundesrechnungshof im Rahmen seiner Prüfungen alle Maßnahmen der Finanziellen Zusammenarbeit zur Prüfung offen. Hinsichtlich der Erfolgskontrollen erfolgen unabhängige Evaluierungen durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der EntwicklungszusammenarbeitgGmbH (DEval). Im Falle einer Evaluierung durch die KfW wird der Erfolg der Maßnahmen im Rahmen von Ex-post-Evaluierungen gemäß internationaler Standards gemessen. Die Evaluierung erfolgt durch die unabhängige Evaluierungseinheit der KfW-Entwicklungsbank. 17. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an der Entscheidungsfindung innerhalb der von ihr unterstützten Entwicklungsbanken? Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseignerin der in der Antwort zu Frage 10 genannten Banken und beteiligt sich an deren Entscheidungsfindung sowohl über das Steuerungsgremium (Board) der Gouverneure, das über alle wichtigen politischen und finanziellen Weichenstellungen entscheidet, als auch über das Steuerungsgremium (Board) der Exekutivdirektoren, das u. a. über die zu finanzierenden Vorhaben entscheidet, die Zielerreichung nachhält und das Tagesgeschäft begleitet. Das BMZ orientiert sich dabei unter anderem auch an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlassenen Richtlinien für die Beteiligungsführung des Bundes, die unter dem Titel „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung“ zusammengefasst sind. Anlage 1 zu Frage 1 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion Regierungszusagen LAK-Region vom 01.01.2020 bis 30.06.2025: Haushaltsmittelzuschüsse Regierungszusage Land Projektbezeichnung Höhe des Zuschusses Empfänger (Vertragspartner) 2021 Brasilien Ergebnisbasierter Waldschutz in Amazonien 15.000.000 FAS Fundação Amazônia Sustentável 2021 Brasilien Fazilität für Wiederaufforstung und – herstellung 15.000.000 BNDES 2021 Brasilien Klimaresilienz in Städten (Wassersektor), (Begleitmaßnahme) 2.000.000 offen 2021 Brasilien FGE Energieeffizienzgarantiefonds 25.000.000 BNDES 2021 BCIE Nachhaltige Urbane Mobilität in Zentralamerika II (Begleitmaßnahme) 2.000.000 BCIE Banco Centroamericano 2020 Ecuador Nachhaltige urbane Mobilität (Begleitmaßnahme) 1.600.000 BDE Banco de Desarollo del Ecuador 2020 Ecuador Schutz der Biodiversität auf den Galapagosinseln 15.000.000 Ecuador (Umweltministerium/ FIAS Fondo de Inversión Ambiental Sostenible) 2021 Ecuador REDD for Early Movers (REM) II 8.400.000 Ecuador (Umweltministerium) 2022 Ecuador REDD for Early Movers (REM) III 15.000.000 Ecuador (Umweltministerium) 2024 Ecuador Integrationsperspektiven für Migrantinnen und Unterstützung von Aufnahmegemeinden (OPORTUNIDADES) 25.000.000 IOM International Organization for Migration Anlage 1 zu Frage 1 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion 2021 Mexiko FZ-Programm zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im mexikanischen Transportsektor (NAFIN) - Investitionszuschuss 10.000.000 NAFIN Nacional Financiera S.N.C. 2021 Mexiko FZ-Programm zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im mexikanischen Transportsektor (NAFIN) - Begleitmaßnahme 2.000.000 NAFIN Nacional Financiera S.N.C. 2022 Mexiko Programm zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im mexikanischen Transportsektor (Phase II) - Investitionszuschuss 10.000.000 NAFIN Nacional Financiera S.N.C. 2022 Mexiko Programm zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im mexikanischen Transportsektor (Phase II) - Begleitmaßnahme 1.500.000 NAFIN Nacional Financiera S.N.C. 2023 Mexiko Programm zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im mexikanischen Transportsektor (Phase II) - Begleitmaßnahme 500.000 NAFIN Nacional Financiera S.N.C. 2023 Mexiko Programm zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im mexikanischen Transportsektor (Phase II) - Investitionszuschuss 500.000 NAFIN Nacional Financiera S.N.C. 2020 Peru Sektorprogramm NAMA für nachhaltigen Stadtverkehr (Begleitmaßnahme) 2.000.000 Peru (Finanzministerium) 2020 Peru Aufbau eines Fahrradwegnetzes im Metropolbereich Lima 20.000.000 Municipalidad Metropolitana de Lima Anlage 1 zu Frage 1 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion 2021 SICA Perspektiven für junge Rückkehrer in Zentralamerika durch soziale und berufliche Integration (PERSPECTIVAS) II 15.000.000 SICA Sistema de la Integracion 2021 SICA Bewältigung der Coronafolgen: Ernährungssicherung, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Biodiversität 15.000.000 IUCN International Union for Conservation of Nature Anlage 2 zu Frage 2 der KA 21/2305 der AfD-Fraktion Regierungszusagen LAK-Region vom 01.01.2020 bis 30.06.2025: Haushaltsmitteldarlehen Regierungszusage Land Projektbezeichnung Kreditvolumen Empfänger (Vertragspartner) 2021 Bolivien Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in Stadtrandgebieten 25.000.000 Bolivien (Planungsministerium) 2020 Ecuador Nachhaltige urbane Mobilität I 15.000.000 BDE Banco de Desarollo del Ecuador 2020 Ecuador Green Recovery Programme 10.000.000 CFN Corporación Financiera Nacional Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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