Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika
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Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2305
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann
Martel, Dr. Malte Kaufmann, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf und
der Fraktion der AfD
Finanzielle Rahmenbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit mit
Lateinamerika
Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) umfasst für das Jahr 2024 rund 11,22 Mrd. Euro (vgl. www.b
mz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-haushalt) und für das Jahr 2025 etwa
10,3 Mrd. Euro (vgl. www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-
deentwicklung-1094250). Für das Jahr 2026 ist ein Etat von gut 9,9 Mrd. Euro
vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1105546).
Die Entwicklungszusammenarbeit umfasst neben zahlreichen weiteren
Aspekten die Gewährung von Krediten und Zuschüssen auf direktem Wege, über
Durchführungsorganisationen, über regionale Partner, über die Europäische
Union (EU) oder die Vereinten Nationen (VN). Wichtige Partner sind dabei
sogenannte Entwicklungsbanken, welche unter anderem die Beratung,
Finanzierung und technische Unterstützung von Entwicklungsprojekten übernehmen
(vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Internationales_Fina
nzmarkt/Internationale-Zusammenarbeit/Entwicklungsbanken/entwicklungsban
ken.html).
Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika
eingesetzten Mittel stammen überwiegend aus dem Bundeshaushalt, der im
Wesentlichen durch Steuereinnahmen finanziert wird. Daher besteht ein besonderes
öffentliches Interesse an einer transparenten Verwendung und Kontrolle dieser
Mittel.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2020
bis zum 30. Juni 2025 nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem
Bundeshaushalt (bitte nach Jahr und Land aufschlüsseln und dabei die konkreten
Projekte, die Höhe der Zuschüsse sowie die Umsetzungspartner angeben)?
2. Welche Länder Lateinamerikas erhielten im Zeitraum vom 1. Januar 2020
bis zum 30. Juni 2025 Entwicklungskredite aus Mitteln des
Bundeshaushalts (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete Projekte,
Kreditvolumen und Kreditempfänger aufführen)?
3. Welche Kredite sind in den Ländern Lateinamerikas zulasten des
Bundeshaushalts im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025
ausgefallen (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und konkrete Projekte,
Volumen des ausgefallenen Kredits und Kreditempfänger aufführen)?
4. Welchen Ländern Lateinamerikas hat die Bundesrepublik im Zeitraum
vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2025 Schulden erlassen bzw. diesen
gegenüber anderweitig auf finanzielle Forderungen verzichtet, und in
welcher Höhe geschah dies (bitte nach Jahr und Ländern untergliedern und
die jeweiligen konkreten Bedingungen des Schuldenerlasses bzw.
anderweitigen Forderungsverzichts aufführen)?
5. Welche Entwicklungsbanken erhalten im Haushaltsjahr 2025 finanzielle
Zuwendungen aus dem Haushalt des BMZ, und in welcher Höhe (bitte
nach multilateralen und regionalen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)?
6. Welche Entwicklungsbanken erhalten finanzielle Zuwendungen aus
anderen Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2025, und in welcher
Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?
7. Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus dem
Etat des BMZ im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in welcher Höhe (bitte
Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?
8. Welche Entwicklungsbanken sollen finanzielle Zuwendungen aus anderen
Etats des Bundeshaushalts im Haushaltsjahr 2026 erhalten, und in welcher
Höhe (bitte Bank und jeweiligen Betrag einzeln aufführen)?
9. Welche Anteile zuzüglich deren Stimmrechtsanteile hält die
Bundesregierung an welchen Entwicklungsbanken zum Stichtag 30. September 2025?
10. An welchen Tochterunternehmen ist die Bundesrepublik Deutschland über
die Finanzierung multilateraler und regionaler Entwicklungsbanken
beteiligt (bitte einzeln unter Nennung der Anteile der Bundesregierung
aufführen und den Muttergesellschaften zuordnen)?
11. An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und
Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit beteiligt?
12. An welchen Unternehmen, Joint Ventures, Organisationen und
Gesellschaften ist die Bundesrepublik Deutschland über die Finanzierung von
bzw. Beteiligung an Entwicklungsbanken beteiligt?
13. Welche Anteile hält die Bundesrepublik Deutschland an Unternehmen,
Joint Ventures, Organisationen und Gesellschaften (bitte jeweils einzeln
aufführen)?
14. Welche Mechanismen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, um
die Rückzahlung von Entwicklungskrediten durch lateinamerikanische
Länder sicherzustellen, und wer überwacht deren Einhaltung?
15. Wie wird die Effektivität von Förderprojekten in Lateinamerika seitens
der Bundesregierung bewertet, und welche Kriterien werden dabei
zugrunde gelegt?
16. Gibt es eine unabhängige Stelle, die die Vergabe und den Erfolg von
Finanzhilfen und Krediten in der Entwicklungszusammenarbeit überprüft?
17. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an der
Entscheidungsfindung innerhalb der von ihr unterstützten Entwicklungsbanken?
Berlin, den 16. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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