Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe (Antwort zu Drs. 21/7539)
Text
Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe (Antwort zu Drs. 21/7539)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7953
21. Wahlperiode 09.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Fey, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7539 –
Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Februar 2024 veröffentlichte das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in
der deutschen humanitären Hilfe“. Diese wurde in Konsultation mit der
Zivilgesellschaft erstellt und stellte einen wichtigen Schritt zur stärkeren
Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der humanitären Hilfe dar,
insbesondere im Hinblick auf die Festlegung quantifizierter Ziele wie der vollständigen
gendersensiblen Ausgestaltung der humanitären Hilfe sowie der Stärkung
gendertransformativer Ansätze.
Im Mai 2026 entfernte das Auswärtige Amt diese Strategie ohne Erklärung
von seiner Webseite und modifizierte das Kapitel zu Gender und Inklusion in
der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“
gegenüber der vorherigen Veröffentlichung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die
Bundesregierung plant, um eine fortschrittliche humanitäre Hilfe zu sichern und sich
für eine geschlechtergerechte und damit effektivere humanitäre Hilfe
einzusetzen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Handlungsleitend für die humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts ist die
„Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ in der jeweils
auf der Webseite des Auswärtigen Amts veröffentlichen Fassung (abrufbar
unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/huhi-20
5108).
Aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit orientiert sich das
Auswärtige Amt, wo immer möglich, an den international üblichen Begrifflichkeiten
und Definitionen. Die im Folgenden verwendeten Begrifflichkeiten und
Definitionen entstammen der „Handreichung zur Gleichstellung der Geschlechter und
der Stärkung von Frauen und Mädchen“ des Fachausschusses für
Entwicklungszusammenarbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Die Handreichung ist abrufbar unter www.oecd.org/en/publicatio
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ns/gender-equality-and-the-empowerment-of-women-and-girls_0bddfa8f-e
n.html.
1. Aus welchen Gründen hat das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in
der deutschen humanitären Hilfe“ von seiner Webseite entfernt?
Die „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“
umfasst übergreifend alle Aspekte der humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts.
Weitere Sektor- und Querschnittsstrategien für die humanitäre Hilfe sind in der
Gesamtstrategie aufgegangen und werden daher nicht mehr als separate
Strategien fortgeführt.
2. Inwiefern behalten die Inhalte der Strategie „Gender in der deutschen
humanitären Hilfe“ Gültigkeit, und wie wird gegebenenfalls deren
Umsetzung nachgehalten?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Das Auswärtige Amt berichtet
über die Umsetzung u. a. im Rahmen des Grand Bargain und des sogenannten
Call to Action on Protection from Gender-based Violence in Emergencies, einer
Kampagne zum Schutz von Frauen und Mädchen in humanitären
Notsituationen.
3. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der „Strategie des
Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ den Begriff
„gender-targeted“ durch „gender-responsive“ ersetzt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Aus welchen Gründen ist in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Ausland“ das Ziel entfallen, mit der humanitären
Hilfe einen Beitrag zur gendertransformativen Ausgestaltung der
Projektmittel des Auswärtigen Amts zu leisten?
11. Welche Rolle misst die Bundesregierung gendertransformativen
Ansätzen in der humanitären Hilfe bei, vor dem Hintergrund, dass auch
Policies internationaler humanitärer Koordinierungsinstitutionen wie OCHA
(United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs)
(Policy Instruction on Gender Equality 2021–2025) und IASC (Inter-
Agency Standing Committee) (The Gender Handbook for Humanitarian
Action) gendertransformative Ansätze enthalten?
Die Fragen 4 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Hauptziel von humanitärer Hilfe ist immer die Deckung lebensrettender
Bedarfe von Menschen in Not. Gemäß dem humanitären Prinzip der Unparteilichkeit
richtet sich die Hilfe also nach der Bedürftigkeit.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach dem Ersetzen von
„gender“ durch „Geschlecht“ in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Ausland“ die Bedarfe und Risiken von Menschen mit
nicht binären Geschlechtsidentitäten und diverser sexueller Orientierung
und soziale Rollen und Machtverhältnisse in der deutschen humanitären
Hilfe weiterhin analysiert und berücksichtigt werden, und welchen
Belang weist die Bundesregierung diesen Bedarfen zu?
Die Erfassung von Daten zu Alter, Geschlecht und dem Vorliegen einer
Behinderung in den Zielgruppen ermöglicht es dem Auswärtigen Amt, die
systematische Verankerung eines inklusiven Ansatzes in der humanitären Hilfe
abzubilden und in den Förderungen konsequent nachzuhalten. Die lückenlose und
nachvollziehbare Anwendung des inklusiven Ansatzes durch die humanitären
Partnerorganisationen wird bei Förderentscheidungen berücksichtigt.
6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, wann das in
der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“
formulierte Ziel, die deutsche humanitäre Hilfe „wo immer angezeigt“
gender‑responsive umzusetzen, als umsetzbar bzw. im konkreten Fall
„angezeigt“ gilt, und wie wird diese Entscheidung in
Förderentscheidungen dokumentiert?
Bei Förderungen können im Rahmen der Bedarfs- und Kontextanalyse
geschlechtsspezifische Unterschiede in Bedarf, Zugang, Risiken oder Wirkung
relevant sein. In solchen Fällen ist die Umsetzung der Förderung
genderresponsiv auszugestalten. Die Entscheidung, wie eine Förderung eingestuft wird, wird
im Antragsprüfvermerk dokumentiert.
7. Wie operationalisiert die Bundesregierung die in der „Strategie des
Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe“ formulierte Zielsetzung, „entlang
der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Rechte, Repräsentanz
und Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen zu stärken,
obwohl seit Anfang 2025 kein gültiger Aktionsplan der Bundesregierung
zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit vorliegt?
Die Leitlinien zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“
sind in Kapitel 2.3 der Strategie des Auswärtigen Amts für die humanitäre
Hilfe formuliert.
8. Wie hoch waren seit 2024 der Anteil sowie die absolute Höhe der von
der Bundesregierung finanzierten genderneutralen, gendersensiblen,
gender‑targeted bzw. gender-responsive sowie gendertransformativen
humanitären Hilfe (bitte nach Kategorien und Jahren aufschlüsseln)?
Im Jahr 2024 wurden mindestens 34,3 Mio. Euro (1,6 Prozent) der Maßnahmen
der humanitären Hilfe als genderneutral eingestuft. Als gendersensibel
eingestuft wurden mindestens 2,0223 Mrd. Euro (94 Prozent). Als genderresponsiv
eingestuft wurden mindestens 95,7 Mio. Euro (4,4 Prozent) der Förderungen.
Im Jahr 2025 wurden mindestens 19,1 Mio. Euro (2 Prozent) der Mittel
genderneutral, mindestens 876,1 Mio. Euro (91,7 Prozent) gendersensibel und
mindestens 95,9 Mio. Euro (6,3 Prozent) genderresponsiv eingestuft. Aufgrund der
sukzessiven Verbesserung der Datenerfassung sind die Daten für 2024 und
2025 gegebenenfalls nicht vollständig. Daten für 2026 können unterjährig nicht
belastbar ermittelt werden.
9. Bis wann plant die Bundesregierung, ihre humanitäre Hilfe
hundertprozentig gendersensibel umzusetzen, und falls der genannte Zielwert
bislang nicht erreicht wurde,
a) welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen
Zielwert zeitnah zu erreichen, und
b) welche maßgeblichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für die
vollständige gendersensible Ausgestaltung der deutschen
humanitären Hilfe?
Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2025 seine humanitäre Hilfe zu 98 Prozent
mindestens gendersensibel umgesetzt. Das Auswärtige Amt wird das Ziel
100 Prozent gendersensibler Förderung in der humanitären Hilfe in den
kommenden Jahren weiter verfolgen.
10. Wie definiert die Bundesregierung in der humanitären Hilfe die
Kategorien „genderneutral“, „gendersensibel“, „gender‑responsive“ und
„gendertransformativ“, nach welchen Kriterien erfolgt jeweils die Einstufung
von Maßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen werden
genderneutrale Maßnahmen weiterhin finanziert?
Hinsichtlich der Definition wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Genderneutrale Maßnahmen werden nur noch in Ausnahmefällen
finanziert.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil ihrer
Beiträge an UN-Organisationen und Country-Based Pooled Funds
(CBPFs) vor, die gendersensibel und gender-targeted bzw. gender-
responsive umgesetzt werden (bitte soweit möglich jeweils nach Jahren und
Ländern seit 2024 aufschlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift sie
zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel?
Organisation/
CBPF
2024 (in Prozent) 2025 (in Prozent)*
Gendersensibel Gender targeted Gendersensibel Gender targeted
CBPF 85 14,7 98,4 1,6
OCHA 100 0 99,7 0,3
WFP 100 0 100 0
UNHCR 99,9 0,1 82,5 17,5
IOM 96 4 100 0
WHO 63,8 13,9 19 25
UNICEF 65,7 34,3 95,6 4,4
* Zahlen für 2025 sind aufgrund ausstehender Berichterstattungen vorläufig.
13. Welche Definitionen von frauengeführten Organisationen und
Frauenrechtsorganisationen legt die Bundesregierung ihrer humanitären und
entwicklungspolitischen Arbeit zugrunde?
Das Auswärtige Amt legt für die humanitäre Hilfe die Definition des Ständigen
interinstitutionellen Ausschusses (Inter-Agency Standing Committee – IASC)
für lokale frauengeführte Organisationen zugrunde (abrufbar unter https://intera
gencystandingcommittee.org/sites/default/files/2024-05/IASC%20Guidance%2
0on%20Engagement%2C%20Participation%20and%20Decision-Making%20b
y%20Women-Led%20Organizations%20in%20Humanitarian%20Action.pdf).
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) nutzt für die Definition von frauengeführten Organisationen und
Frauenrechtsorganisationen die Definition des OECD-DAC für den
Förderbereichsschlüssel 15170.
14. Wie erklärt die Bundesregierung den sinkenden Anteil der Mittel für
frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen laut ihren eigenen Grand-
Bargain-Berichten von 4,2 Prozent (2022, https://interagencystandingco
mmittee.org/sites/default/files/migrated/2023-08/Germany%20Self-repor
t%202023%20-%20Spreadsheet.pdf) auf 3 Prozent (2023, https://interag
encystandingcommittee.org/sites/default/files/2024-09/Germany%20-%2
0Grand%20Bargain%20Self%20Reporting%202024_0.pdf) und zuletzt
auf 1,27 Prozent (2024, https://interagencystandingcommittee.org/sites/d
efault/files/2025-09/Germany%20-%20Grand%20Bargain%20Self%20R
eporting%202025%20-%20ActivityInfo.pdf), und welche Maßnahmen
plant sie, um die Mittel für frauengeführte und
Frauenrechtsorganisationen zu erhöhen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine abschließenden Erkenntnisse vor. Die
Bundesregierung wird weiter im engen Austausch mit ihren
Implementierungspartnern dazu beitragen, die Förderung frauengeführter und
Frauenrechtsorganisationen sicherzustellen.
15. Wie setzt die Bundesregierung das in der „Strategie des Auswärtigen
Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ formulierte Ziel der
„Einbeziehung lokaler und frauengeführter Organisationen in die Systeme
humanitärer Koordinierung, Planung und Implementierung“ konkret um?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Erläuterungen zu dieser Frage in ihrem
letzten Selbstbericht an das Grand-Bargain-Sekretariat (abrufbar unter https://in
teragencystandingcommittee.org/sites/default/files/2025-09/Germany%20-%20
Grand%20Bargain%20Self%20Reporting%202025%20-%20ActivityInfo.pdf).
16. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der anhaltenden
Unterfinanzierung von frauengeführten und Frauenrechtsorganisationen
(beyond-the-breaking-point-the-continuing-impact-of-funding-cuts-on-wo-
mens-organizations-in-humanitarian-settings-en.pdf), konkrete
Finanzierungsziele für diese Organisationen festzulegen, analog zum Ziel, die
Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe auf 5 Prozent der
humanitären Mittel zu erhöhen?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Ausgestaltung?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dieses Nein,
insbesondere mit Blick darauf, dass frauengeführte und
Frauenrechtsorganisationen besonders guten Zugang haben und das Vertrauen ihrer
Communitys genießen (https://media.odi.org/documents/HPG_How_
women_lead_evidence_synthesis_final.pdf) und ein
Finanzierungsziel damit zu einer bedarfsgerechteren und effektiveren
Mittelbereitstellung beitragen könnte?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf Kapitel 2.3 der „Strategie des Auswärtigen
Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“.
Die Stärkung frauengeführter Organisationen und Frauenrechtsorganisationen
ist ein zentrales Anliegen der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ. Sie
ist in der Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik sowie im
Genderaktionsplan 2023–2027 verankert. Konkrete Finanzierungsziele hat das BMZ
nicht festgelegt.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – angesichts der
Tatsache, dass sie Country-Based Pooled Funds als Instrument zur Stärkung
und Finanzierung lokaler Partnerorganisationen sieht (https://dserver.bun
destag.de/btd/21/047/2104705.pdf) – über den Anteil ihrer Beiträge an
UN-Organisationen und Country-Based Pooled Funds vor, die direkt und
indirekt an lokale und nationale Organisationen sowie an frauengeführte
und Frauenrechtsorganisationen verausgabt werden (bitte jeweils nach
Jahren und Ländern seit 2024 aufschlüsseln und den prozentualen Anteil
an allen Beiträgen beziffern), und welche Maßnahmen ergreift sie zur
Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel?
Im Jahr 2024 wurden global 47 Prozent der CBPF-Mittel direkt und indirekt an
lokale und nationale Organisationen geleitet, 2025 waren es 55 Prozent. 2024
wurden global 8,2 Prozent der CBPF-Mittel an frauengeführte Organisationen
verausgabt, 2025 19,7 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass diese Anteile
auch für den deutschen Beitrag gelten. Für eine Aufteilung nach Ländern wird
außerdem auf das OCHA CBPF DataHub verwiesen: https://cbpf.data.unocha.
org/.
Der Bundesregierung liegen hinsichtlich anderer VN-Organisationen keine
Erkenntnisse zum Anteil der Förderung lokaler und nationaler sowie
frauengeführter Organisationen vor, die über die öffentlich verfügbaren Informationen
hinausgehen, da diese Daten von VN-Organisationen erst seit 2026 im Rahmen
der Projektdurchführung erfasst werden. Daten werden von den Organisationen
nicht einheitlich öffentlich zur Verfügung gestellt.
18. Inwiefern führt die Bundesregierung den Anstieg der im Financial
Tracking Service (FTS) von OCHA erfassten deutschen Mittel zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV) von 0,3 Prozent in 2021
(https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2021) auf 2,9
Prozent in 2025 (https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2025)
auf eine tatsächliche Erhöhung der Mittel oder auf eine verbesserte
Erfassung und Zuordnung dieser zurück (bitte begründen), und wenn der
Anstieg auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung der Mittel
zurückzuführen ist, welche konkreten Änderungen wurden dabei
vorgenommen?
21. Nach welchen methodischen Kriterien und Datengrundlagen erfasst die
Bundesregierung ihre SRGR-Finanzierung in der humanitären Hilfe?
a) Welche Herausforderungen sieht sie beim Tracking dieser Mittel?
b) Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Transparenz,
Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zu verbessern?
Die Fragen 18 und 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Erfassung und Zuordnung der Mittel für
geschlechtsspezifische Gewalt u. a. durch die Einführung entsprechender Marker
für Fördermittelanträge verbessert. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil des Mittelanstiegs für die Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung der
Mittel zurückzuführen ist.
19. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung beim Tracking
ihrer GBV-Finanzierung im FTS, und welche Maßnahmen ergreift sie,
um die Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser
Daten zu verbessern?
Das Auswärtige Amt wird auch in Zukunft auf eine verbesserte Datenerfassung
und -übermittlung durch seine Zuwendungsempfänger achten. Ferner wird auf
die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Wie hoch waren die Mittel der Bundesregierung für Maßnahmen im
Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR)
im Rahmen der humanitären Hilfe seit 2024 (bitte nach Jahren sowie –
soweit möglich – nach bilateralen und multilateralen Anteilen
aufschlüsseln)?
Die Implementierungspartner der humanitären Hilfe der Bundesregierung
haben im Jahr 2024 mindestens 112,8 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich
sexuelle und reproduktive Gesundheit verwendet, zum großen Teil nicht im
Rahmen alleinstehender Förderungen, sondern als Anteile an anderen flexiblen
Förderungen. Im Jahr 2025 betrug dieser Anteil mindestens 57,5 Mio. Euro.
Aufgrund der sukzessiven Verbesserung der Datenerfassung sind die Daten für die
Jahre 2024 und 2025 gegebenenfalls nicht vollständig. Eine Aufschlüsselung
nach bilateralen und multilateralen Anteilen erfolgt nicht.
22. Kennt und inwiefern teilt die Bundesregierung die u. a. vom IASC
(https://interagencystandingcommittee.org/sites/default/files/2025-06/Rig
hts%20at%20Risk%20-%20Pushing%20Forward%20Gender%20Equalit
y%20In%20the%20Humanitarian%20Reset.pdf) geäußerte Sorge, dass
im Zuge des „Humanitarian Reset“ Schutzmaßnahmen einschließlich
Maßnahmen wie die Prävention und Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt und die Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit
und Rechte in der humanitären Hilfe depriorisiert werden könnten, und
wie setzt sie sich im Rahmen des „Humanitarian Reset“ und in der
humanitären Projektförderung dafür ein, dass Maßnahmen in diesen
Bereichen ausreichend priorisiert und finanziert werden?
Schutzmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen wie die Prävention und
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Förderung sexueller und
reproduktiver Gesundheit und Rechte, sind maßgebliche Bestandteile des
sogenannten „Humanitarian Reset“. Die Bundesregierung setzt sich konsequent
dafür ein, dass Schutzmaßnahmen systematisch in die Planung, Umsetzung und
Koordination von Hilfsmaßnahmen integriert werden und dort eine Priorität
einnehmen. Diesen Fokus hat die Bundesregierung auch im Rahmen ihres
Vorsitzes in der OCHA Donor Support Group (ODSG) deutlich gesetzt und dabei
die Notwendigkeit einer konsequent an den humanitären Prinzipien
ausgerichteten Hilfe betont.
23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Konditionalisierung von
humanitären Mitteln durch die von der aktuellen US-Regierung
eingesetzte „Promoting Human Flourishing in Foreign Assistance“ (PHFFA)
Policy, auch „Global Gag Rule“ genannt, und wie setzt sie sich auf
multilateraler und bilateraler Ebene für diese Position ein (bitte konkrete
Maßnahmen und Schritte darlegen)?
Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz und die Umsetzung der
Menschenrechte weltweit ein. Dies schließt sexuelle und reproduktive Gesundheit
und Rechte sowie Nicht-Diskriminierung ein. In ihren Projektförderungen
richtet die Bundesregierung den Blick auf stark gefährdete und marginalisierte
Bevölkerungsgruppen. Die Bundesregierung gestaltet ihre Fördermittelpolitik
eigenständig und souverän und arbeitet dabei eng und vertrauensvoll mit ihren
Partnerorganisationen der humanitären Hilfe zusammen, deren
Funktionsfähigkeit essentiell ist. Die Bundesregierung vertritt diese Position öffentlich sowie
in vertraulichen Gesprächen in geeigneter Weise im Einklang mit den oben
genannten Positionen und Zielen.
24. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass deutsche Mittel für die humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit nicht unmittelbar oder mittelbar (u. a. durch „flow down“-
Regelungen) von Einschränkungen im Zusammenhang mit der PHFFA
Policy bzw. Global Gag Rule betroffen sind?
Die Mittel der Bundesregierung sind allein durch die
Zuwendungsvereinbarungen mit ihren Zuwendungsempfängern gebunden. Die Bundesregierung hält die
Vorgaben aus den Zuwendungsvereinbarungen konsequent nach. Ergänzend
wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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