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Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe (Antwort zu Drs. 21/7539)

dip / drucksache 09.09.2026 · WP 21 · 21/7953 · Antwort · Original ↗

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Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe (Antwort zu Drs. 21/7539) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7953 21. Wahlperiode 09.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Fey, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7539 – Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Februar 2024 veröffentlichte das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“. Diese wurde in Konsultation mit der Zivilgesellschaft erstellt und stellte einen wichtigen Schritt zur stärkeren Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der humanitären Hilfe dar, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung quantifizierter Ziele wie der vollständigen gendersensiblen Ausgestaltung der humanitären Hilfe sowie der Stärkung gendertransformativer Ansätze. Im Mai 2026 entfernte das Auswärtige Amt diese Strategie ohne Erklärung von seiner Webseite und modifizierte das Kapitel zu Gender und Inklusion in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ gegenüber der vorherigen Veröffentlichung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine fortschrittliche humanitäre Hilfe zu sichern und sich für eine geschlechtergerechte und damit effektivere humanitäre Hilfe einzusetzen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Handlungsleitend für die humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts ist die „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ in der jeweils auf der Webseite des Auswärtigen Amts veröffentlichen Fassung (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/huhi-20 5108). Aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit orientiert sich das Auswärtige Amt, wo immer möglich, an den international üblichen Begrifflichkeiten und Definitionen. Die im Folgenden verwendeten Begrifflichkeiten und Definitionen entstammen der „Handreichung zur Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung von Frauen und Mädchen“ des Fachausschusses für Entwicklungszusammenarbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Handreichung ist abrufbar unter www.oecd.org/en/publicatio Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ns/gender-equality-and-the-empowerment-of-women-and-girls_0bddfa8f-e n.html.  1. Aus welchen Gründen hat das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ von seiner Webseite entfernt? Die „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ umfasst übergreifend alle Aspekte der humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts. Weitere Sektor- und Querschnittsstrategien für die humanitäre Hilfe sind in der Gesamtstrategie aufgegangen und werden daher nicht mehr als separate Strategien fortgeführt.  2. Inwiefern behalten die Inhalte der Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ Gültigkeit, und wie wird gegebenenfalls deren Umsetzung nachgehalten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Das Auswärtige Amt berichtet über die Umsetzung u. a. im Rahmen des Grand Bargain und des sogenannten Call to Action on Protection from Gender-based Violence in Emergencies, einer Kampagne zum Schutz von Frauen und Mädchen in humanitären Notsituationen.  3. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ den Begriff „gender-targeted“ durch „gender-responsive“ ersetzt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  4. Aus welchen Gründen ist in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ das Ziel entfallen, mit der humanitären Hilfe einen Beitrag zur gendertransformativen Ausgestaltung der Projektmittel des Auswärtigen Amts zu leisten? 11. Welche Rolle misst die Bundesregierung gendertransformativen Ansätzen in der humanitären Hilfe bei, vor dem Hintergrund, dass auch Policies internationaler humanitärer Koordinierungsinstitutionen wie OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) (Policy Instruction on Gender Equality 2021–2025) und IASC (Inter- Agency Standing Committee) (The Gender Handbook for Humanitarian Action) gendertransformative Ansätze enthalten? Die Fragen 4 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Hauptziel von humanitärer Hilfe ist immer die Deckung lebensrettender Bedarfe von Menschen in Not. Gemäß dem humanitären Prinzip der Unparteilichkeit richtet sich die Hilfe also nach der Bedürftigkeit.  5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach dem Ersetzen von „gender“ durch „Geschlecht“ in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ die Bedarfe und Risiken von Menschen mit nicht binären Geschlechtsidentitäten und diverser sexueller Orientierung und soziale Rollen und Machtverhältnisse in der deutschen humanitären Hilfe weiterhin analysiert und berücksichtigt werden, und welchen Belang weist die Bundesregierung diesen Bedarfen zu? Die Erfassung von Daten zu Alter, Geschlecht und dem Vorliegen einer Behinderung in den Zielgruppen ermöglicht es dem Auswärtigen Amt, die systematische Verankerung eines inklusiven Ansatzes in der humanitären Hilfe abzubilden und in den Förderungen konsequent nachzuhalten. Die lückenlose und nachvollziehbare Anwendung des inklusiven Ansatzes durch die humanitären Partnerorganisationen wird bei Förderentscheidungen berücksichtigt.  6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, wann das in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ formulierte Ziel, die deutsche humanitäre Hilfe „wo immer angezeigt“ gender‑responsive umzusetzen, als umsetzbar bzw. im konkreten Fall „angezeigt“ gilt, und wie wird diese Entscheidung in Förderentscheidungen dokumentiert? Bei Förderungen können im Rahmen der Bedarfs- und Kontextanalyse geschlechtsspezifische Unterschiede in Bedarf, Zugang, Risiken oder Wirkung relevant sein. In solchen Fällen ist die Umsetzung der Förderung genderresponsiv auszugestalten. Die Entscheidung, wie eine Förderung eingestuft wird, wird im Antragsprüfvermerk dokumentiert.  7. Wie operationalisiert die Bundesregierung die in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe“ formulierte Zielsetzung, „entlang der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen zu stärken, obwohl seit Anfang 2025 kein gültiger Aktionsplan der Bundesregierung zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit vorliegt? Die Leitlinien zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ sind in Kapitel 2.3 der Strategie des Auswärtigen Amts für die humanitäre Hilfe formuliert.  8. Wie hoch waren seit 2024 der Anteil sowie die absolute Höhe der von der Bundesregierung finanzierten genderneutralen, gendersensiblen, gender‑targeted bzw. gender-responsive sowie gendertransformativen humanitären Hilfe (bitte nach Kategorien und Jahren aufschlüsseln)? Im Jahr 2024 wurden mindestens 34,3 Mio. Euro (1,6 Prozent) der Maßnahmen der humanitären Hilfe als genderneutral eingestuft. Als gendersensibel eingestuft wurden mindestens 2,0223 Mrd. Euro (94 Prozent). Als genderresponsiv eingestuft wurden mindestens 95,7 Mio. Euro (4,4 Prozent) der Förderungen. Im Jahr 2025 wurden mindestens 19,1 Mio. Euro (2 Prozent) der Mittel genderneutral, mindestens 876,1 Mio. Euro (91,7 Prozent) gendersensibel und mindestens 95,9 Mio. Euro (6,3 Prozent) genderresponsiv eingestuft. Aufgrund der sukzessiven Verbesserung der Datenerfassung sind die Daten für 2024 und 2025 gegebenenfalls nicht vollständig. Daten für 2026 können unterjährig nicht belastbar ermittelt werden.  9. Bis wann plant die Bundesregierung, ihre humanitäre Hilfe hundertprozentig gendersensibel umzusetzen, und falls der genannte Zielwert bislang nicht erreicht wurde, a) welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Zielwert zeitnah zu erreichen, und b) welche maßgeblichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für die vollständige gendersensible Ausgestaltung der deutschen humanitären Hilfe? Das Auswärtige Amt hat im Jahr 2025 seine humanitäre Hilfe zu 98 Prozent mindestens gendersensibel umgesetzt. Das Auswärtige Amt wird das Ziel 100 Prozent gendersensibler Förderung in der humanitären Hilfe in den kommenden Jahren weiter verfolgen. 10. Wie definiert die Bundesregierung in der humanitären Hilfe die Kategorien „genderneutral“, „gendersensibel“, „gender‑responsive“ und „gendertransformativ“, nach welchen Kriterien erfolgt jeweils die Einstufung von Maßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen werden genderneutrale Maßnahmen weiterhin finanziert? Hinsichtlich der Definition wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Genderneutrale Maßnahmen werden nur noch in Ausnahmefällen finanziert. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil ihrer Beiträge an UN-Organisationen und Country-Based Pooled Funds (CBPFs) vor, die gendersensibel und gender-targeted bzw. gender- responsive umgesetzt werden (bitte soweit möglich jeweils nach Jahren und Ländern seit 2024 aufschlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift sie zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel? Organisation/ CBPF 2024 (in Prozent) 2025 (in Prozent)* Gendersensibel Gender targeted Gendersensibel Gender targeted CBPF 85 14,7 98,4 1,6 OCHA 100 0 99,7 0,3 WFP 100 0 100 0 UNHCR 99,9 0,1 82,5 17,5 IOM 96 4 100 0 WHO 63,8 13,9 19 25 UNICEF 65,7 34,3 95,6 4,4 * Zahlen für 2025 sind aufgrund ausstehender Berichterstattungen vorläufig. 13. Welche Definitionen von frauengeführten Organisationen und Frauenrechtsorganisationen legt die Bundesregierung ihrer humanitären und entwicklungspolitischen Arbeit zugrunde? Das Auswärtige Amt legt für die humanitäre Hilfe die Definition des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses (Inter-Agency Standing Committee – IASC) für lokale frauengeführte Organisationen zugrunde (abrufbar unter https://intera gencystandingcommittee.org/sites/default/files/2024-05/IASC%20Guidance%2 0on%20Engagement%2C%20Participation%20and%20Decision-Making%20b y%20Women-Led%20Organizations%20in%20Humanitarian%20Action.pdf). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nutzt für die Definition von frauengeführten Organisationen und Frauenrechtsorganisationen die Definition des OECD-DAC für den Förderbereichsschlüssel 15170. 14. Wie erklärt die Bundesregierung den sinkenden Anteil der Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen laut ihren eigenen Grand- Bargain-Berichten von 4,2 Prozent (2022, https://interagencystandingco mmittee.org/sites/default/files/migrated/2023-08/Germany%20Self-repor t%202023%20-%20Spreadsheet.pdf) auf 3 Prozent (2023, https://interag encystandingcommittee.org/sites/default/files/2024-09/Germany%20-%2 0Grand%20Bargain%20Self%20Reporting%202024_0.pdf) und zuletzt auf 1,27 Prozent (2024, https://interagencystandingcommittee.org/sites/d efault/files/2025-09/Germany%20-%20Grand%20Bargain%20Self%20R eporting%202025%20-%20ActivityInfo.pdf), und welche Maßnahmen plant sie, um die Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen zu erhöhen? Der Bundesregierung liegen dazu keine abschließenden Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung wird weiter im engen Austausch mit ihren Implementierungspartnern dazu beitragen, die Förderung frauengeführter und Frauenrechtsorganisationen sicherzustellen. 15. Wie setzt die Bundesregierung das in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ formulierte Ziel der „Einbeziehung lokaler und frauengeführter Organisationen in die Systeme humanitärer Koordinierung, Planung und Implementierung“ konkret um? Die Bundesregierung verweist auf ihre Erläuterungen zu dieser Frage in ihrem letzten Selbstbericht an das Grand-Bargain-Sekretariat (abrufbar unter https://in teragencystandingcommittee.org/sites/default/files/2025-09/Germany%20-%20 Grand%20Bargain%20Self%20Reporting%202025%20-%20ActivityInfo.pdf). 16. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der anhaltenden Unterfinanzierung von frauengeführten und Frauenrechtsorganisationen (beyond-the-breaking-point-the-continuing-impact-of-funding-cuts-on-wo- mens-organizations-in-humanitarian-settings-en.pdf), konkrete Finanzierungsziele für diese Organisationen festzulegen, analog zum Ziel, die Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe auf 5 Prozent der humanitären Mittel zu erhöhen? a) Wenn ja, wann, und in welcher Ausgestaltung? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dieses Nein, insbesondere mit Blick darauf, dass frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen besonders guten Zugang haben und das Vertrauen ihrer Communitys genießen (https://media.odi.org/documents/HPG_How_ women_lead_evidence_synthesis_final.pdf) und ein Finanzierungsziel damit zu einer bedarfsgerechteren und effektiveren Mittelbereitstellung beitragen könnte? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf Kapitel 2.3 der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“. Die Stärkung frauengeführter Organisationen und Frauenrechtsorganisationen ist ein zentrales Anliegen der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ. Sie ist in der Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik sowie im Genderaktionsplan 2023–2027 verankert. Konkrete Finanzierungsziele hat das BMZ nicht festgelegt. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – angesichts der Tatsache, dass sie Country-Based Pooled Funds als Instrument zur Stärkung und Finanzierung lokaler Partnerorganisationen sieht (https://dserver.bun destag.de/btd/21/047/2104705.pdf) – über den Anteil ihrer Beiträge an UN-Organisationen und Country-Based Pooled Funds vor, die direkt und indirekt an lokale und nationale Organisationen sowie an frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen verausgabt werden (bitte jeweils nach Jahren und Ländern seit 2024 aufschlüsseln und den prozentualen Anteil an allen Beiträgen beziffern), und welche Maßnahmen ergreift sie zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel? Im Jahr 2024 wurden global 47 Prozent der CBPF-Mittel direkt und indirekt an lokale und nationale Organisationen geleitet, 2025 waren es 55 Prozent. 2024 wurden global 8,2 Prozent der CBPF-Mittel an frauengeführte Organisationen verausgabt, 2025 19,7 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass diese Anteile auch für den deutschen Beitrag gelten. Für eine Aufteilung nach Ländern wird außerdem auf das OCHA CBPF DataHub verwiesen: https://cbpf.data.unocha. org/. Der Bundesregierung liegen hinsichtlich anderer VN-Organisationen keine Erkenntnisse zum Anteil der Förderung lokaler und nationaler sowie frauengeführter Organisationen vor, die über die öffentlich verfügbaren Informationen hinausgehen, da diese Daten von VN-Organisationen erst seit 2026 im Rahmen der Projektdurchführung erfasst werden. Daten werden von den Organisationen nicht einheitlich öffentlich zur Verfügung gestellt. 18. Inwiefern führt die Bundesregierung den Anstieg der im Financial Tracking Service (FTS) von OCHA erfassten deutschen Mittel zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV) von 0,3 Prozent in 2021 (https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2021) auf 2,9 Prozent in 2025 (https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2025) auf eine tatsächliche Erhöhung der Mittel oder auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung dieser zurück (bitte begründen), und wenn der Anstieg auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung der Mittel zurückzuführen ist, welche konkreten Änderungen wurden dabei vorgenommen? 21. Nach welchen methodischen Kriterien und Datengrundlagen erfasst die Bundesregierung ihre SRGR-Finanzierung in der humanitären Hilfe? a) Welche Herausforderungen sieht sie beim Tracking dieser Mittel? b) Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zu verbessern? Die Fragen 18 und 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat die Erfassung und Zuordnung der Mittel für geschlechtsspezifische Gewalt u. a. durch die Einführung entsprechender Marker für Fördermittelanträge verbessert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil des Mittelanstiegs für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung der Mittel zurückzuführen ist. 19. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung beim Tracking ihrer GBV-Finanzierung im FTS, und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zu verbessern? Das Auswärtige Amt wird auch in Zukunft auf eine verbesserte Datenerfassung und -übermittlung durch seine Zuwendungsempfänger achten. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Wie hoch waren die Mittel der Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) im Rahmen der humanitären Hilfe seit 2024 (bitte nach Jahren sowie – soweit möglich – nach bilateralen und multilateralen Anteilen aufschlüsseln)? Die Implementierungspartner der humanitären Hilfe der Bundesregierung haben im Jahr 2024 mindestens 112,8 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit verwendet, zum großen Teil nicht im Rahmen alleinstehender Förderungen, sondern als Anteile an anderen flexiblen Förderungen. Im Jahr 2025 betrug dieser Anteil mindestens 57,5 Mio. Euro. Aufgrund der sukzessiven Verbesserung der Datenerfassung sind die Daten für die Jahre 2024 und 2025 gegebenenfalls nicht vollständig. Eine Aufschlüsselung nach bilateralen und multilateralen Anteilen erfolgt nicht. 22. Kennt und inwiefern teilt die Bundesregierung die u. a. vom IASC (https://interagencystandingcommittee.org/sites/default/files/2025-06/Rig hts%20at%20Risk%20-%20Pushing%20Forward%20Gender%20Equalit y%20In%20the%20Humanitarian%20Reset.pdf) geäußerte Sorge, dass im Zuge des „Humanitarian Reset“ Schutzmaßnahmen einschließlich Maßnahmen wie die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte in der humanitären Hilfe depriorisiert werden könnten, und wie setzt sie sich im Rahmen des „Humanitarian Reset“ und in der humanitären Projektförderung dafür ein, dass Maßnahmen in diesen Bereichen ausreichend priorisiert und finanziert werden? Schutzmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen wie die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte, sind maßgebliche Bestandteile des sogenannten „Humanitarian Reset“. Die Bundesregierung setzt sich konsequent dafür ein, dass Schutzmaßnahmen systematisch in die Planung, Umsetzung und Koordination von Hilfsmaßnahmen integriert werden und dort eine Priorität einnehmen. Diesen Fokus hat die Bundesregierung auch im Rahmen ihres Vorsitzes in der OCHA Donor Support Group (ODSG) deutlich gesetzt und dabei die Notwendigkeit einer konsequent an den humanitären Prinzipien ausgerichteten Hilfe betont. 23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Konditionalisierung von humanitären Mitteln durch die von der aktuellen US-Regierung eingesetzte „Promoting Human Flourishing in Foreign Assistance“ (PHFFA) Policy, auch „Global Gag Rule“ genannt, und wie setzt sie sich auf multilateraler und bilateraler Ebene für diese Position ein (bitte konkrete Maßnahmen und Schritte darlegen)? Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte weltweit ein. Dies schließt sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sowie Nicht-Diskriminierung ein. In ihren Projektförderungen richtet die Bundesregierung den Blick auf stark gefährdete und marginalisierte Bevölkerungsgruppen. Die Bundesregierung gestaltet ihre Fördermittelpolitik eigenständig und souverän und arbeitet dabei eng und vertrauensvoll mit ihren Partnerorganisationen der humanitären Hilfe zusammen, deren Funktionsfähigkeit essentiell ist. Die Bundesregierung vertritt diese Position öffentlich sowie in vertraulichen Gesprächen in geeigneter Weise im Einklang mit den oben genannten Positionen und Zielen. 24. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsche Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit nicht unmittelbar oder mittelbar (u. a. durch „flow down“- Regelungen) von Einschränkungen im Zusammenhang mit der PHFFA Policy bzw. Global Gag Rule betroffen sind? Die Mittel der Bundesregierung sind allein durch die Zuwendungsvereinbarungen mit ihren Zuwendungsempfängern gebunden. Die Bundesregierung hält die Vorgaben aus den Zuwendungsvereinbarungen konsequent nach. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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