Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)
Welche Effekte auf die Gesundheit der Bevölkerung erwartet die Bundesregierung durch den Erhalt und Ausbau von Ökosystemen in deutschen Städten, wie es Artikel 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung vorsieht, und wie unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb der Bundesregierung die Umsetzung dieser Ziele?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsziele der EU geleistet. Städtische Ökosysteme sind essenzielle Bestandteile des europäischen Naturraums. Die Verordnung stellt deshalb sicher, dass es bis zum Jahr 2030 keinen Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmung gibt. Zentrales Instrument für die Durchführung der Verordnung ist der Nationale Wiederherstellungsplan, dessen Erarbeitung durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert wird.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeitet zu den Themen Stadtgrün und Schwammstädte ressortübergreifend mit dem BMUKN und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zusammen. Die grüne und klimasensible Stadtentwicklung spielt eine zentrale Rolle für die Gesundheitsförderung aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere im verdichteten urbanen Raum. Wissenschaftliche Studien belegen vielfältige direkte und indirekte gesundheitsförderliche Effekte von Biodiversität und Grün. Sie reduzieren Umweltbelastungen wie Hitze und Luftschadstoffe, fördern Erholung, mindern Stress und regen zu mehr Bewegung an. Damit trägt Stadtgrün sowohl zur Prävention als auch zur Therapie bei und erhöht die Lebensqualität.
Die Vorgaben des Artikels 8 der EU-Wiederherstellungsverordnung gelten nur in einigen Teilräumen und sind rein quantitative Vorgaben. Die positiven gesundheitlichen Effekte von Stadtgrün sind jedoch für alle urbanen Räume von Bedeutung und sind auch mit qualitativen Anforderungen verbunden, beispielsweise mit der gesundheitsfördernden Gestaltung von Grünräumen. Diese qualitativen Aspekte adressiert beispielsweise die „Agenda Stadt grün-blau“ des BMWSB, die auch die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge adressiert. Das BMG war aktiv an der Erarbeitung beteiligt und hat dort eigene Maßnahmenvorschläge eingebracht. Zudem arbeiten die genannten Ressorts an der Förderung und Umsetzung der wassersensiblen Stadtentwicklung im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe der Nationalen Wasserstrategie.
Relationen
- asked ← Julia Schneider (Frage)
- part_of → Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages