Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2025
Text
Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7000
21. Wahlperiode 29.06.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2025
Inhal tsverzeichnis
Seite
Präambel ....................................................................................................... 3
Zusammenfassung ........................................................................................ 3
1 Grundlagen der Stadtentwicklungspolitik des Bundes ............... 4
1.1 Ziele des Bundes in der Stadtentwicklung für Städte und
Gemeinden in Deutschland .............................................................. 4
1.2 Aktuelle Entwicklungsdynamiken deutscher Städte und
Gemeinden ....................................................................................... 7
1.3 Instrumente der Stadtentwicklung des Bundes ................................. 22
1.4 Finanzierung von stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen
in Deutschland.................................................................................. 35
2 Strategische Handlungsfelder und Maßnahmen des
Bundes in der Stadtentwicklung ................................................... 36
2.1 Klimaschutz und Klimaanpassung fördern, Flächen sparen,
grüne und blaue Infrastruktur sichern und ausbauen........................ 36
2.2 Bestandsquartiere qualitätsvoll erhalten, erneuern und
resilient entwickeln, sozialen Zusammenhalt stärken ...................... 44
2.3 Neue Stadtquartiere entwickeln ........................................................ 50
2.4 Vitale Innenstädte und Zentren – kooperativ, durchmischt,
integriert ........................................................................................... 59
2.5 Infrastrukturen für Mobilität und Daseinsvorsorge
leistungsfähig machen und stadtverträglich gestalten ...................... 66
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 24. Juni
2026 gemäß Beschluss vom 15. Juni 2005 auf Bundestagsdrucksache 15/5710.
Seite
3 Ausblick und abschließende Schlussfolgerungen ........................ 74
4 Anhang ............................................................................................ 78
Präambel
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 15. Juni 2005 (Bundestagsdrucksache 15/5710) die
Bundesregierung aufgefordert, dem Bundestag alle vier Jahre über die Stadtentwicklung in Deutschland zu berichten. Der
aktuelle Bericht wird hiermit vorgelegt.
Zusammenfassung
Ziel der Stadtentwicklungspolitik des Bundes sind gute Lebensverhältnisse für alle Menschen in unseren Städten,
Gemeinden und Regionen im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung. Der Bund unterstützt durch
Gesetzgebung, Förderung, Vermittlung und Forschung eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung. Sie
bildet die Grundlage für den sozialen Zusammenhalt, wirtschaftliche Entwicklung sowie die Förderung
demokratischer Prozesse und gelingt nur im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen.
Der Stadtentwicklungsbericht 2025 benennt die Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen, und zeigt
Optionen für eine zukünftige Politik, deren Unterstützung und Stärkung auf. Dabei gliedert sich der Bericht in
drei Teile und stützt sich auf die Grundlagenforschung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) der vergangenen Jahre.
Abschnitt 1 beschreibt die aktuelle Situation und Entwicklungen in deutschen Städten und Gemeinden und
dokumentiert die Aktivitäten des Bundes im Bereich der Stadtentwicklungspolitik in den letzten vier Jahren.
Abschnitt 2 beschreibt Aufgaben und Aktivitäten des Bundes in fünf zentralen räumlichen und thematischen
Handlungsfeldern (Clustern). Sie betreffen die Unterstützung der Anpassung von Kommunen an die Folgen des
Klimawandels, die integrierte Weiterentwicklung von Bestandsquartieren, die Planung und Errichtung neuer
Stadtteile, die Stärkung von Zentren, Ortskernen und des öffentlichen Raums sowie die räumliche Anpassung von
Kommunen mit nachhaltigen Mobilitätsformen und leistungsfähigen Infrastrukturen.
Abschnitt 3 bietet eine Übersicht über Handlungsfelder der Stadtentwicklungspolitik von Bund, Ländern und
Kommunen, die zukünftig verstärkt in den Blick zu nehmen sind. Dazu zählen die Weiterentwicklung von
Infrastrukturen, wie eine nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung, die Begleitung des wirtschaftlichen
Strukturwandels in schrumpfenden Regionen, die städtebauliche Anpassung ausgewählter Gebietstypen, die
Notwendigkeit, Bau- und Planungsprozesse schneller zu gestalten und digitale Dienste auszubauen, sowie eine Stärkung des
Zivilschutzes.
Zukünftige Aufgaben betreffen zudem die Flankierung demografischer und sozialer Entwicklungen, wie einer
älter werdenden Gesellschaft, die Unterstützung der Integration neuer Bevölkerungsgruppen, die Förderung des
sozialen Zusammenhalts, die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie zunehmender Einsamkeit
einzelner Bevölkerungsgruppen, die Unterstützung von Haushalten infolge steigender Wohnkosten, die
Beseitigung des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in vielen Kommunen bei zunehmendem Leerstand in anderen
sowie die Stärkung lebenswerter Nachbarschaften und öffentlicher Räume sowie deren Anpassung an die Folgen
des Klimawandels.
In Querschnittsthemen werden die notwendige Kooperation und Zusammenarbeit aller Beteiligten in der
Stadtentwicklung ebenso wie baukulturelle Fragestellungen für qualitätsvolle Prozesse in Planung und Bau
angesprochen. Der Stadtentwicklungsbericht 2025 stellt zudem Schnittstellen zur Wohnungs- sowie Regional- und
Raumordnungspolitik des Bundes dar. Die im Bericht genannten oder daran anknüpfenden zukünftigen Maßnahmen
mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt präjudizieren weder die laufenden noch künftige
Haushaltsverhandlungen. Etwaige finanzielle und personelle Mehrbedarfe kann der Bund nur im Rahmen seiner
Zuständigkeiten finanzieren. Sie sind außerdem von den betroffenen Einzelplänen innerhalb der geltenden
Haushaltsansätze und innerhalb des Stellenplans bei der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts zu decken.
1 Grundlagen der Stadtentwicklungspolitik des Bundes
Der Bund verfolgt dauerhaft das Ziel einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung. Der Koalitionsvertrag
der Regierungsfraktionen von 2025 untermauert diese Zielsetzung, indem er die Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung als Maßstab des Regierungshandelns benennt. Bereits mit der Regierungsbildung zur 20.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestags wurde dazu 2021 das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) neu geschaffen (Die Bundesregierung, 2021).
1.1 Ziele des Bundes in der Stadtentwicklung für Städte und Gemeinden in Deutschland
Gemeinsames Ziel auf allen föderalen Ebenen der Bundesrepublik sind lebenswerte, funktionsfähige und
gemeinwohlorientierte Städte, Gemeinden und Regionen. Diese Politik basiert auf den Zielen der unter deutscher EU-
Ratspräsidentschaft 2020 verabschiedeten „Neuen Leipzig-Charta: Die transformative Kraft der Städte für das
Gemeinwohl“ (BBSR, 2021). Die mit der Charta formulierten Prinzipien guter Stadtentwicklung leisten einen
entscheidenden Beitrag, um städtische und ländliche Strukturen so leistungsfähig zu machen, dass sie angemessen
auf aktuelle und zukünftige Krisen und Herausforderungen reagieren können (siehe 1.3.1).
Erhalt und Ausbau gemischt genutzter, resilienter Quartiere mit hoher Lebensqualität
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer nutzungsgemischten Stadt mit der räumlich-funktionalen
Verschränkung von Wohnen, Arbeit, Handel, dem Ausbau des regionalen Umweltverbunds für stadtverträgliche Mobilität
sowie guter Ausstattung für Erholung, Freizeit und Sport. Das Quartier ist dabei die zentrale Handlungsebene.
Die Auswirkungen der Lockdowns während der Covid-19-Pandemie ab 2020 haben die hohe Bedeutung gut
ausgestatteter und gestalteter städtischer Quartiere aufgezeigt.
Ihrem strategischen Ziel zur Stärkung der Innenentwicklung von Kommunen entsprechend, unterstützt die
Bundesregierung Städte und Gemeinden durch die Gemeinschaftsinitiative Nationale Stadtentwicklungspolitik (NSP)
dabei, in nutzungsgemischten Quartieren städtebauliche und funktionale Dichte zu erzeugen. Hochwertig
gestaltete, gut erreichbare, sicher, barrierefrei und vielseitig nutzbare öffentliche Räume werden dabei gezielt zu einem
urbanen Kernelement entwickelt.
Vielfältige Städte und Gemeinden tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Pflege und
Weiterentwicklung des baukulturellen Erbes, zur öffentlichen Daseinsvorsorge in den Bereichen Wohnen, Bildung, Pflege und
Gesundheit, Handel, Kultur, der Förderung demokratischer und gesellschaftlicher Teilhabe und Integration sowie
zur Ver- und Entsorgung mit Gütern bei. Sie leisten damit einen bedeutenden Beitrag zur Stabilität des
Gemeinwesens und zur wirtschaftlichen Prosperität des Landes.
Lebendige und lebenswerte Quartiere in Kommunen werden durch eine geschlechtersensible und -gerechte
Gestaltung von Räumen gefördert, welche den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen verschiedener
Nutzergruppen Rechnung trägt. Kulturelle Vielfalt und die Diversität der Lebensstile sind ein Gewinn, der
Kommunen zu Orten der Kommunikation und Innovation macht.
Urbane Räume spielen als Motoren der Transformation auf dem Weg zur Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle.
Sie sind gleichzeitig Treiber und Betroffene globaler Veränderungen. Klimaschutz und Klimaanpassung stellen
hierbei für die Stadtentwicklung wesentliche Zukunftsaufgaben, Herausforderungen und Ziele zugleich dar.
Urbane Resilienz in Bezug auf die Klimaanpassung von Städten und Gemeinden auch in Verbindung mit
Aspekten der sozialen Resilienz ist ein zunehmend wichtiges Aufgaben- und Handlungsfeld der
Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Dabei geht es darum, die Fähigkeiten von Städten und Gemeinden zur Reaktion auf Störungen
durch klimabedingte Extremereignisse, wie z. B. Hochwasser, Hitzewellen oder Dürren, zu stärken. Resilienz
beschreibt die Fähigkeit eines städtischen Systems und seiner Bevölkerung, auf Krisen oder Katastrophen
widerstandsfähig zu reagieren, sich anzupassen und zu erholen sowie eine nachhaltig gestärkte Stadtentwicklung
einzuleiten.
Zudem verfolgt die Bundesregierung u. a. mit der umfassenden Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) (siehe
1.3.2) durch den am 27. Mai 2026 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts das Ziel, die Effizienz der Siedlungsflächennutzung durch
flächensparende Maßnahmen beim Neubau, konsequente Innenentwicklung sowie Nachverdichtung zu erhöhen. Zu
diesem Zweck sollen die dreifache Innenentwicklung sowie die wassersensible Stadtentwicklung im BauGB
verankert werden. Hierdurch soll die Resilienz von Städten und Gemeinden gegenüber erhöhter Hitzebelastung und
Überflutungsrisiken gestärkt werden. Eine Facette ist dabei auch, die Nutzung bestehender Gebäude zu
verbessern, indem der Verfall nicht oder unzureichend genutzter Gebäude beseitigt und diese sogenannten
Schrottimmobilien wiederbelebt werden. Dazu sollen die Instrumente der Gemeinden gestärkt und erweitert werden.
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Städten und ländlichen Räumen
Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine Querschnittsaufgabe aller föderalen Ebenen und ein
prioritäres Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung versteht unter „Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse“ in erster Linie die wirtschaftliche Kohäsion, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe, den
Zugang zu Infrastrukturen und zur Daseinsvorsorge sowie die Schaffung der ökologischen Rahmenbedingungen für
ein gutes Leben und Wirtschaften in Deutschland (BMWE, 2024).
Städten und Gemeinden kommt bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine Schlüsselrolle zu.
Städte, ihr Umland und ländliche Räume in Deutschland sind eng miteinander verflochten.
Stadtentwicklungspolitische Strategien müssen daher im Zusammenhang mit den Zielen der Regional- bzw. Raumplanung (siehe 1.3.8)
gedacht und abgeglichen werden. Neben Finanzhilfen des Bundes an die Länder und Kommunen in den
Programmen der Städtebauförderung und der Förderung in weiteren Bundesprogrammen (siehe 1.3.3 ff.) erfolgt eine
finanzielle Unterstützung u. a. in den Bereichen des Sozialen Wohnungsbaus, des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), des Fuß- und Radverkehrs, der Kinderbetreuung und Schulsanierung, der Unterbringung und
Integration von Geflüchteten sowie im Gesundheitswesen.
Um gleichwertige Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Räumen in ganz Deutschland zu schaffen,
verfolgt die Bundesregierung einen politikfeldübergreifenden Ansatz. Die Unterstützung und Stärkung
strukturschwacher Regionen und Stadtquartiere nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert ein. Regionale bzw.
städtische Disparitäten sollen durch eine gute Mittelausstattung für die Kohäsionspolitik verringert und die Mitsprache
von Regionen gestärkt werden. Die traditionelle Stärke Deutschlands mit seiner dezentralen Siedlungs- und
Wirtschaftsstruktur soll erhalten und der Wegzug aus strukturschwachen Regionen und der Zuzugs- und
Wachstumsdruck auf Metropolen und Ballungsräume gedämpft werden.
In ländlichen Räumen, insbesondere in peripherer Lage, übernehmen Kleinstädte und ihre Einrichtungen wichtige
Ankerfunktionen der Daseinsvorsorge für ihr Umland. Ebenso sind sie vielfach regionale Arbeitsmarktzentren.
Gleichzeitig stellen insbesondere Metropolregionen, Großstädte bzw. großstadtnahe Gemeinden die Zielregionen
für Wanderungsbewegungen dar. Städte tragen mit einem vielfältigen Bildungs- und Arbeitsplatzangebot
wesentlich zu Innovation und Wohlstand in den umliegenden Regionen und der Gesellschaft insgesamt bei und bieten
Raum zur Entfaltung vielfältiger Lebensentwürfe.
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Die Sicherung einer ausreichenden, angemessenen und bezahlbaren Wohnraumversorgung für alle
Bevölkerungsteile ist eines der zentralen Ziele der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik der Bundesregierung. Durch
Bundesförderung für den Sozialen Wohnungsbau mit entsprechenden Finanzhilfen an die Länder (siehe 1.3.7)
sowie mit den Neuregelungen des BauGB werden die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland, der
Beschleunigung von Planungsprozessen und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt.
Die Bundesregierung schafft somit wichtige Rahmenbedingungen, wobei die Verantwortung der kommunalen
Selbstverwaltung beachtet bleibt. Wichtige Faktoren sind dabei die interkommunale Kooperation und
Abstimmung im Bereich der Baulandversorgung, aber auch darüber hinaus, u. a. bei der Erstellung von
Raumordnungsplänen, regionalen Leitbildern und Entwicklungskonzepten.
Ausbau der Digitalisierung
Der strategische Ausbau und gemeinwohlorientierte Umgang mit der Digitalisierung im Kontext der
Stadtentwicklung stellt ein weiteres Ziel dar. Städte und Gemeinden stellen sich verstärkt dem digitalen Wandel und
nutzen die damit verbundenen Chancen für die Entwicklung ihrer Siedlungsbereiche und Stadtsysteme. Es gilt
dabei, sowohl den Anforderungen der Digitalisierung mit den sich schnell wandelnden technischen
Voraussetzungen, den Bedürfnissen von Wirtschaftsbetrieben, der Beschleunigung von Planungs- und Bauabläufen, dem
Bedürfnis nach Information, Transparenz und Entbürokratisierung als auch dem Schutz der Privatsphäre, der
Datensicherheit, dem Schutz vor der Ausspähung kritischer Infrastrukturen sowie den Möglichkeiten und
Fähigkeiten des Zugangs zu digitalen Diensten einer und eines jeden Einzelnen gerecht zu werden.
Dies erfordert ein flächendeckendes, leistungsfähiges Glasfaser- und Mobilfunknetz, dessen Ausbau der Bund in
ganz Deutschland fördert. Dabei ist der Fokus auf wirtschaftlich schwer erschließbare ländliche Räume zu richten.
Anwendungen auf der Grundlage künstlicher Intelligenz sind für ihren Einsatz in der Stadt- und
Regionalentwicklung stärker zu erforschen. Wie in vielen weiteren Aufgaben, setzt die Bundesregierung auch in Fragen der
Stadtentwicklung auf die Kraft von Forschung (siehe 1.3.6) und digitalen Anwendungen zur Entwicklung und
Förderung von Innovationen.
Stadtentwicklungspolitik als gemeinsame Aufgabe vieler Akteure
Stadtentwicklungspolitik berücksichtigt alle relevanten Fachpolitiken und Beteiligten und bringt sie in einen
räumlichen, sektoralen und zeitlichen Ausgleich. Hierbei muss insbesondere auf die Folgen des Klimawandels,
des demografischen Wandels sowie auf soziale Disparitäten und den wirtschaftlichen Strukturwandel reagiert
werden. Dabei ist eine kontinuierliche, sektorübergreifende Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in
zeitgemäßen Formen der Partizipation unverzichtbar, um gemeinsame Lösungen für nachhaltige Siedlungsstrukturen
zu erarbeiten und zu sichern. Diese gemeinschaftlichen Lösungen bedürfen integrierter Ansätze und des
konzentrierten Mitteleinsatzes unterschiedlicher Fachpolitiken.
Die Grundlage der kommunalen Stadtentwicklungsplanung stellen weiterhin partizipativ erarbeitete Integrierte
Städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEKs) und räumlich differenzierte Teilkonzepte (örtliche
Entwicklungskonzepte) auf Stadtteilebene als strategische Entscheidungsgrundlage dar. Als wichtige Querschnittsaufgabe
stärkt die Bundesregierung Einrichtungen sowie gute Prozesse der Baukultur. Sie schafft Orte von hoher
Nutzungs- und Gestaltungsqualität und fördert städtebauliche Vielfalt. So werden die Einzigartigkeit und Identität
von Orten unterstrichen und die Identifikation mit der gestalteten Umwelt unterstützt. Die Grundlage dafür stellen
die Baukulturellen Leitlinien des Bundes „Gemeinsam Räume für gutes Zusammenleben gestalten“ (BMWSB,
2025) dar.
Stadtentwicklung in der europäischen und internationalen Zusammenarbeit
Für die Stadtentwicklung in Deutschland gewinnen globale Entwicklungen sowie europäische und internationale
Vereinbarungen an Bedeutung. Im Jahr 2020 wurde auf europäischer Ebene die Neue Leipzig-Charta als
strategisches Rahmenwerk zur gemeinwohlorientierten, integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung angenommen.
Die Vereinten Nationen haben sich 2015 auf das Pariser Klimaschutzabkommen und die Agenda 2030 (Vereinte
Nationen, 2015) mit 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals [SDGs]) verständigt, die
eine nachhaltige Entwicklung ganzheitlich in Bezug auf ökonomische, soziale und ökologische Aspekte im
politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handeln festigen sollen.
Im Jahr 2016 folgte die Neue Urbane Agenda der Vereinten Nationen (UN Habitat, 2016), die als globale
Richtschnur der Stadtentwicklung folgende Ziele benennt: kompakte Siedlungsentwicklung, sparsamer Umgang mit
Ressourcen, nachhaltige Mobilität in Stadt und Region sowie bezahlbarer Wohnraum und gesunde
Lebensbedingungen für alle. Die Neue Urbane Agenda ist ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, insbesondere des SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“. Innerhalb dieses
Nachhaltigkeitsziels werden Maßnahmen gebündelt, um Städte und Gemeinden inklusiv, sicher, resilient und
nachhaltig zu planen und zu entwickeln. Mit ihrem Koalitionsvertrag 2025 hat sich die Bundesregierung zur
Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 sowie des Pariser Klimaschutzabkommens und zur Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung als Maßstab des Regierungshandelns bekannt (Die Bundesregierung, 2025a, Zeile
3987 ff.).
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) (Die Bundesregierung, 2025b) bildet den zentralen Rahmen für die
Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland. Mit der inhaltlichen und strategischen Fortentwicklung der DNS
2025 misst die Bundesregierung der Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens in allen Politikfeldern eine hohe
Bedeutung bei. Auf Anforderung des Parlaments hat die Bundesregierung 2023 das Positionspapier zur
nachhaltigen Stadtentwicklung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (BMZ, 2023) veröffentlicht.
Ziel der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist es, durch gerechte urbane Transformation in
Entwicklungs- und Schwellenländern eine lebenswerte Zukunft für alle Menschen zu schaffen. Dafür unterstützt die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit z. B. Stadtverwaltungen und andere städtische Akteure in den Partnerländern
bei der Gestaltung klimaresilienter, wirtschaftlich gestärkter und sozial gerechter Städte, indem Strategien
entwickelt, fachliches Know-how vermittelt und Finanzierungsmöglichkeiten für städtische Infrastruktur verbessert
werden.
1.2 Aktuelle Entwicklungsdynamiken deutscher Städte und Gemeinden
Basierend insbesondere auf der laufenden Raumbeobachtung des BBSR werden im folgenden Abschnitt aktuelle
Entwicklungen in deutschen Städten und Gemeinden beschrieben. Gegensätzliche Entwicklungen in größeren
und kleineren Städten, teils mit hoher Dynamik, und komplexe Wirkungszusammenhänge zeigen die Vielfalt der
stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen in der Bundesrepublik.
Demografisches Wachstum und Schrumpfung erfolgen zeitgleich, aber regional unterschiedlich
Die Bevölkerung in Deutschland wächst. 2024 stieg die Bevölkerung in Deutschland auf fast 83,6 Millionen, ein
Plus von über 120.000 Menschen gegenüber dem Vorjahr (BBSR, 2024a). Das Bevölkerungswachstum, welches
seit vielen Jahren ausschließlich aus dem Zuzug aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland resultiert,
verläuft jedoch räumlich ungleich verteilt.
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung 2022 bis 2045 (in Prozent)
Die nach Deutschland eingewanderten Personen zieht es weiterhin in Städte. Lebten 1950 nur knapp 62 Prozent
der Bevölkerung in Gemeinden über 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner, waren es 2023 bereits 86,2 Prozent
(Statistische Jahrbücher, 1952 ff.). Werden alle kreisfreien Großstädte zusammengenommen, so ging deren
Wachstum bis 2013 auf anhaltende Binnenwanderungsgewinne zurück. Seitdem wachsen die Städte bei
sinkenden Binnenwanderungssalden ausschließlich durch die Zuwanderung aus dem Ausland.
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Städte und Gemeinden bis 2024
im Verhältnis zum Basisjahr 2000
(in Prozent)
Die Mehrzahl der Großstädte erfährt daher seit rund 25 Jahren einen bedeutenden Bevölkerungszuwachs durch
Zuzug aus dem Ausland. Sie haben insbesondere zwischen 2018 und 2023 insgesamt rund 420.000 Menschen
hinzugewonnen, was über einem Drittel der gesamten bundesweiten Bevölkerungszunahme entspricht. Wird über
alle Stadtgrößen die Entwicklung seit 2018 betrachtet, zeichnen sich durchgängig Wachstumsprozesse ab: Nicht
nur in Großstädten, auch in Mittel- und Kleinstädten stieg seitdem die Einwohnerzahl – in Mittelstädten bis zum
Jahr 2023 um rund 400.000 und in Kleinstädten um rund 340.000 Menschen (BBSR, 2025a). In
Großstadtregionen fällt das Wachstum höher aus als in Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte.
Seit 2014 ziehen innerhalb Deutschlands mehr Personen aus den Großstädten in andere Kommunen fort als zu. In
den Jahren 2022 und 2023 waren diese Verluste am höchsten. Diesen jährlichen Binnenwanderungsverlusten in
kreisfreien Großstädten von zuletzt rund 130.000 Personen pro Jahr stehen allerdings deutliche
Außenwanderungsgewinne gegenüber (2023 beispielsweise 310.000 Personen). Dies gilt jedoch nicht für alle Altersgruppen.
Die Binnenwanderungsverluste der Großstädte resultieren vor allem aus dem Wegzug von Familien (30- bis unter
50-Jährige und minderjährige Kinder). Dagegen zieht es vor allem junge Menschen im Alter von 18 bis unter
30 Jahren vornehmlich in die Großstädte.
Die Wanderungsbewegungen sind entscheidend für die Bevölkerungsentwicklung und beeinflussen den
demografischen Wandel maßgeblich. Daher hängt die Entwicklung der Städte in hohem Maße sowohl von ihrer
Position in der Städtehierarchie als Metropole, Groß-, Mittel- oder Kleinstadt als auch von ihrer Lage z. B. in
wirtschaftsstarken oder in peripheren Gebieten ab. Großstädte zeigten von 2011 bis 2023 ein deutliches
Bevölkerungswachstum von 6,6 Prozent. Mittelstädte verzeichneten im gleichen Zeitraum ein Plus von 4,1 Prozent und
Kleinstädte von knapp über 2 Prozent. Landgemeinden schrumpften dagegen leicht.
Abbildung 3: Wachsen und Schrumpfen von Städten und Gemeinden im Zeitintervall 2018 bis 2023
im bundesweiten Vergleich
Das Geschlechterverhältnis in dieser für die Reproduktion wichtigen Altersgruppe macht sich in den Großstädten
bemerkbar, wo wieder mehr Kinder geboren werden, als ältere Personen sterben.
Die „Verjüngung“ gerade der großstädtischen Bevölkerung resultiert aus der anhaltend hohen Zuwanderung
junger Leute aus dem In- und Ausland. Junge Menschen verfügen im Durchschnitt über weniger Wohnfläche pro
Kopf und sind in geringerem Umfang automotorisiert. Dichte und Funktionsvielfalt sind deswegen für junge
Menschen wesentliche Attraktivitätsfaktoren. Trotz negativer Einflüsse wie hoher Mieten weisen kreisfreie
Großstädte bei den Bildungswandernden (Binnenwanderungssaldo der Einwohnerinnen und Einwohner von 18 bis
unter 25 Jahren je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Altersgruppe) immer noch einen deutlichen
Überschuss auf. Unter anderem deswegen sind immer noch leichte Unterschiede in den Haushalts- und
Familienstrukturen der Stadttypen feststellbar, auch wenn insgesamt tendenziell von einer Auflösung groß- und kleinstädtischer
Lebensformen, die sich u. a. über Haushalts- und Familienformen, Arbeitsmodelle, Konsumgewohnheiten und
Wertvorstellungen ausdrücken, ausgegangen werden kann.
Abbildung 4: Durchschnittliche Groß-, Mittel- und Kleinstädte in Bezug
auf Alters- und Haushaltsstrukturen (in Prozent)
Die größten Unterschiede zwischen den Großstädten und den Mittel- und Kleinstädten liegen in dem höheren
Anteil der 18- bis unter 30-Jährigen sowie dem deutlich höheren Anteil der Einpersonenhaushalte in den großen
Städten. Korrespondierend dazu liegt der Anteil der über 65-Jährigen (anders als bei den über 75-Jährigen) in den
großen Städten bei 20 Prozent (versus 23 bzw. 24 Prozent in anderen Stadt- und Gemeindetypen) (BBSR, 2025a).
Urbane Qualitäten machen große und kleine Städte attraktiv
Städte sind attraktive Standorte für Bildungseinrichtungen, Handel, Produktion, hochwertige Dienstleistungen,
kulturelle und touristische Angebote sowie Konsum. Dies gilt nicht nur für Großstädte, von denen es in
Deutschland derzeit 80 gibt. Die damit verbundene Bündelung von Wissen, Erfahrungen, Ideen und Lebensentwürfen
macht die Städte in Deutschland zu Zentren sozialer, kultureller, ökonomischer und ökologischer Innovationen.
Prägten in der Vergangenheit insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Großstädten durch ihre
unterschiedliche Herkunft und kulturellen Hintergründe eine besondere soziale Vielfalt, ist diese Entwicklung
zunehmend auch in weniger dicht besiedelten Regionen festzustellen. In jüngerer Zeit rücken daher insbesondere
Kleinstädte in den Blickpunkt. In Deutschland gibt es knapp 2.150 Kleinstädte, in denen 24,7 Millionen Menschen oder
29,6 Prozent der Bevölkerung Deutschlands leben (BBSR, 2023).
Abbildung 5: Städtesystem in Deutschland
Eine traditionelle Stärke Deutschlands liegt in seiner polyzentrischen bis dezentralen Siedlungs- und
Wirtschaftsstruktur. Festzustellen sind jedoch unterschiedliche Dynamiken. Insbesondere im Einzugsbereich von Metropolen
und Großstädten finden sich wachsende, zunehmend räumlich verflochtene Strukturen. In weniger dicht
besiedelten Gebieten sind Mittel- und Kleinstädte oft das regionale Ankerzentrum und wichtige Standorte für
Infrastrukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Unternehmen. Auch in diesen Gebieten wachsen Mittel- und
Kleinstädte, wenn sie eine hohe Attraktivität für die Bevölkerung haben, die sich in einer „urbanen Mischung“ aus
städtebaulichen und Freiraumqualitäten, Beschäftigungs- und Versorgungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur-
und Wohnungsangeboten zeigt.
Knappheit und nachlassende Bautätigkeit in nachgefragten Wohnungsmärkten, Wohnraumpotenziale
neben Leerstand in ländlichen Räumen bei allgemein hohem Wohnflächenverbrauch
Verbunden war das Wachstum in den Großstädten zunächst mit einer zunehmenden Funktionsdichte und
Bautätigkeit. Insbesondere die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum konnte in den zurückliegenden Jahren jedoch
trotz der Bereitstellung erheblicher Mittel für den Sozialen Wohnungsbau nicht durch den Neubau kompensiert
werden und führte zu angespannten Wohnungsmärkten in den Ballungsräumen.
Aufgrund verschiedener Faktoren, wie hoher Baulandpreise und mangelnder Verfügbarkeit von Bauland in
nachgefragten Wohnungsmärkten, hoher Baukosten, Fachkräfteknappheit, gestiegener Kosten des Erwerbs sowie
langer Planungs- und Genehmigungsprozesse für Bauvorhaben, kam die Bautätigkeit insbesondere im bezahlbaren
Wohnungssegment fast zum Erliegen.
Der Anstieg der Energiekosten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verstärkte ab Anfang 2022 den
bereits durch die gestörten Lieferketten während der Coronapandemie entstandenen Anstieg der Baukosten. Die
Auswirkungen des Ukrainekriegs und der Sanktionen gegen Russland trafen die deutsche Bauwirtschaft deutlich.
Lieferprobleme und immense Preiserhöhungen bei wichtigen Baustoffen wie Stahl, Holz und Bitumen waren die
Folge, was die durch die Pandemie verursachten Materialengpässe auf dem Bau weiter verschärfte.
Zusätzlich stiegen die Bauzinsen als Folge der restriktiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zur
Bekämpfung der kriegsbedingt gestiegenen Inflation. Gleichzeitig stieg die Wohnkostenbelastung durch höhere
Preise für Haushaltsenergie ebenso wie die Lebenshaltungskosten im Allgemeinen, wie beispielsweise für
Nahrungsmittel.
Infolgedessen wird Eigentum als Wohnform für immer weitere Bevölkerungskreise unerschwinglich. Der Anteil
selbstnutzender Wohneigentümerinnen und -eigentümer ist in Mittelstädten (44,4 Prozent) und insbesondere in
Kleinstädten (58 Prozent) deutlich höher als in Großstädten (24,9 Prozent) (BBSR nach Statistisches Bundesamt,
2022). Wie aus Umfragen (BBSR, 2022a) wiederholt deutlich wird, schafft Wohneigentum einerseits eine große
Bindung und Zufriedenheit mit dem Wohnort, andererseits droht teilweise die finanzielle Überforderung von
Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümern aufgrund hoher Kosten beispielsweise für die energetische
Gebäudesanierung.
Wohnen zur Miete erfährt aufgrund einer höheren Flexibilität bei der Wohnort- und Arbeitsplatzwahl damit eine
neue Wertschätzung. Sowohl über gewachsene Nachbarschaften als auch aufgrund der übersichtlicheren
Stadtstrukturen sowie oftmals geringerer Mietkosten erlangen Klein- und Mittelstädte damit eine neue Attraktivität als
Wohnort.
Über einen langen Zeitraum ist die Wohnfläche pro Kopf kontinuierlich gestiegen, zuletzt auf bundesweit
durchschnittlich 56 m² (Stand Zensus 2022). Neben den skizzierten demografischen Entwicklungen, vor allem dem
Zuzug in die größeren Städte, ist hier auch der Anstieg der Zahl der Einpersonenhaushalte maßgeblich,
insbesondere von älteren Bevölkerungsteilen. Demnach leben 27 Prozent der Alleinlebenden ab 65 Jahren auf mindestens
100 m2 (Statistisches Bundesamt, 2022).
In Großstädten besteht die Hälfte aller Haushalte aus einer Person, in Klein- und Mittelstädten sind zwischen
33 und 41 Prozent Single-Haushalte. Aufgrund des höheren Anteils von Mietwohnungen und
Mehrfamilienhäusern sowie der höheren Wohnkosten ist die Pro-Kopf-Wohnfläche in kreisfreien Großstädten mit rund 49,8 m² im
Vergleich der Kreistypen am geringsten. Trotzdem ist die Schaffung von neuem Wohnraum im Bestand und im
Neubau notwendig, um den Wohnungsbedarf durch Zuzug und Haushaltsverkleinerungen zu decken.
In den sieben bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main,
Stuttgart und Düsseldorf) wuchs die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf seit 2011 zwischen 2 und 3,3 m² und
erreichte damit im Jahr 2022 zwischen 48 und 51 m² pro Person, womit die größten Städte deutlich unter dem
bundesweiten Durchschnitt liegen.
Abbildung 6: Pro-Kopf-Wohnflächen von Eigentümer- und Mieterhaushalten nach Kreistypen
(nach Zensus 2011 und 2022)
In nachgefragten Wohnungsmärkten mit nur einem geringen Angebot ausreichend großer und bezahlbarer
Wohnungen für Mehrpersonenhaushalte ist das Leben auf beengtem Wohnraum oftmals zur Regel geworden.
Demgegenüber wohnen insbesondere ältere, langjährige Stadtteilbewohnerinnen und -bewohner oftmals in
verhältnismäßig günstigem, zu großem Wohnraum.
Die mangelnde Verfügbarkeit eines ausreichenden Wohnungsangebots mit unterschiedlicher Größe, Lage und
Ausstattung führte in den letzten Jahren in vielen Groß- und Mittelstädten praktisch zu einem Stillstand des
Wohnungsmarkts, der Wohnungswechsel verhindert. Bevölkerungsgruppen, die ihre Wohnwünsche nicht in
Großstädten realisieren können, verlagern sich auf Gemeinden im Umland oder verschieben ihre Wohnwünsche in die
Zukunft, auch aufgrund aktuell hoher Wohn- und Lebenshaltungskosten.
Die Veräußerung von Grundstücken und gefördertem Wohnraum an private Investoren in den letzten beiden
Jahrzehnten hatte einen Mangel an bezahlbarem Bauland und Wohnraum zur Folge und führte im Zuge der
Bevölkerungs- und Mietpreisentwicklung dazu, dass zu wenige bezahlbare Wohnungsangebote entstanden.
In den vergangenen Jahren wurden teilweise ehemals sozial geförderte Wohnungsbestände von den
öffentlichrechtlichen Gesellschaften zurückgekauft. Der enger werdende Wohnungsmarkt im stark nachgefragten
bezahlbaren Segment führte zu teils starken Preisanstiegen bei neuen Mietverträgen, die zunehmend die finanziellen
Möglichkeiten vieler Mieterinnen und Mieter übersteigen. Im frei finanzierten Mietmarkt entfaltet die
Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten nach § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich
eine dämpfende Wirkung. Durch das Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze wurde die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Attraktive ländliche Regionen und die Nutzung hier vorhandener Wohnungspotenziale tragen zur Schaffung von
bezahlbarem und adäquatem Wohnraum in allen Regionen Deutschlands bei. Die Wohnungsnachfrage verteilt
sich gleichmäßiger und entlastet dadurch wachsende Metropolregionen. Zudem führen die Nutzung vorhandener,
oftmals denkmalgeschützter bzw. baukulturell wertvoller Bausubstanz und die Innenentwicklung von Gemeinden
und Städten zu mehr Energie- bzw. Ressourceneffizienz im Bauwesen, vermindern die
Flächenneuinanspruchnahme, erhöhen die Auslastung vorhandener Infrastrukturen und stellen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz
durch Emissionsvermeidung und Ressourcenschutz dar. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Baubestands
mit nachgefragten Nutzungen führen nicht nur häufig zu überraschenden gestalterischen Lösungen mit hohem
gesellschaftlichem Mehrwert, sondern sie stärken auch die Identifikation der lokalen Gemeinschaft mit dem
baukulturellen Erbe. Trotz angespannter Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen gibt es jedoch strukturell bedingte
Wohnungsleerstände in ländlichen Räumen oder Städten mit abnehmender Bevölkerung.
Die Coronapandemie hatte zudem anhaltende Auswirkungen auf die Wohnpräferenzen: Durch die Etablierung
von Homeoffice als bleibender Ergänzung zum Arbeiten im Büro wurden längere Pendelwege möglich und der
Wunsch nach einem heimischen Arbeitsplatz gewann an Bedeutung. Daraus ergeben sich neue
Herausforderungen insbesondere für Städte im Umland der Metropolen (Schelewsky et al., 2025).
Abbildung 7: Ausgewählte wirtschaftliche Kennzahlen in Groß-, Mittel- und Kleinstädten
Die Attraktivität der Großstädte resultiert auch aus ihren spezifischen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteilen.
Großstädte sind favorisierte Standorte für die wertschöpfungsintensive Finanz- und Kapitalwirtschaft sowie für
hoch spezialisierte Unternehmen und Institute, die viele und besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigen. Sie
sind zudem oftmals Standort für Behörden und universitäre Einrichtungen.
Nicht nur die monatlichen Bruttoeinkommen, sondern auch die Entgelte von in Vollzeit Beschäftigten mit
akademischem Abschluss liegen im Jahr 2023 in kreisfreien Großstädten um rund 400 bzw. 600 Euro über denen in
ländlichen Regionen (BBSR, 2023). Allerdings war das Wirtschaftswachstum zwischen 2019 und 2022 –
gemessen an der Veränderung der Bruttowertschöpfung – in ländlichen Räumen mehr als doppelt so hoch wie in urbanen
Räumen.
Zudem ist der Anteil der arbeitslosen Erwerbspersonen in ländlichen Regionen in den letzten 20 Jahren niedriger
als in den urbanen Regionen. Begründet werden kann dies auch damit, dass Personen mit höherem individuellem
Arbeitslosigkeitsrisiko häufiger in urbanen Regionen leben, z. B. Personen nichtdeutscher Nationalität und
Geringqualifizierte (Thünen Institut, 2024). Auch wenn die Einkommen in vielen ländlichen Regionen
durchschnittlich niedriger sind als in urbanen Räumen, sind die Lebenshaltungskosten – insbesondere die Wohnkosten – in
vielen ländlichen Regionen deutlich geringer (BBSR, 2023b). Über 29 Prozent aller 2023 in kreisfreien
Großstädten wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben einen akademischen Abschluss (städtische
Kreise 17,4 Prozent); 14,2 Prozent haben keinen Berufsabschluss (städtische Kreise 13,1 Prozent).
Die höheren Einkommensniveaus in vielen Großstädten wirken nicht nur als Attraktivitätsfaktor, sondern haben
höhere Konsumausgaben und ein vielfältigeres Waren- und Dienstleistungsangebot zur Folge. Traditionelle
Einkaufsstandorte in Innenstädten sowohl in Großstädten wie auch in Klein- und Mittelstädten stehen jedoch
aufgrund des Trends zur Digitalisierung stark unter Druck. Steuereinnahmen, und hier vor allem die
Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf, sind im Durchschnitt in Großstädten höher als in Klein- und Mittelstädten. Dagegen belasten
die sowohl anteilig als auch absolut höheren Sozialausgaben die städtischen Kassen, sodass aus den höheren
Steuereinnahmen nicht grundsätzlich auf eine bessere Kommunalfinanzsituation geschlossen werden kann.
Die in wirtschaftlicher Hinsicht herausgehobene Position der meisten Großstädte in Deutschland ist nicht
gleichbedeutend mit einer konstanten und überproportional hohen Dynamik der Beschäftigtenentwicklung. Manche
Kennzahlen zu Arbeit und Beschäftigung haben sich in Mittel- und Kleinstädten günstiger entwickelt. Die
Beschäftigtenzahlen stiegen aufgrund der guten Konjunktur vor der Coronapandemie in den meisten Städten und
Gemeinden.
In den Jahren 2020 und 2021 folgten aufgrund der Coronapandemie erstmals seit der Finanzkrise 2009 bundesweit
leichte Rückgänge der Beschäftigtenzahlen. 2022 konnte wieder an den Aufwärtstrend angeknüpft und die
Beschäftigtenzahl von vor der Pandemie übertroffen werden. Seither ist jedoch eine deutliche Abkühlung bis hin zur
Stagnation des Arbeitsmarkts aufgrund internationaler Entwicklungen u. a. nach Beginn des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine feststellbar (Bundesagentur für Arbeit, 2026).
Der Vergleich zwischen Großstädten und ihrem Umland zeigt, dass die Beschäftigtenentwicklung deutlich von
der Bevölkerungsentwicklung abweicht: In vielen Fällen konnten Kleinstädte im großstädtischen Umland in den
letzten Jahren einen höheren Beschäftigtenzuwachs als Mittelstädte im Umland oder die Großstädte selbst
verzeichnen.
Mögliche Ursachen für den Zuwachs an Beschäftigten im Umland liegen u. a. darin, dass auch Betriebe von den
hohen Miet- und Bodenpreisen innerhalb der Großstädte betroffen sind. Beispielsweise fürchten
Handwerksbetriebe um ihre Wettbewerbsfähigkeit in der großstädtischen Flächennutzungskonkurrenz. Für Klein- und
Mittelstädte zahlt sich die günstige Lage innerhalb der Stadtregionen aus, sofern sie genügend Potenziale für
Gewerbeflächen bereitstellen können. Die Nähe zu den Zentren führt für sie auch zu Agglomerationsvorteilen, die unter
dem Schlagwort „borrowed size“ („geborgte Größe“ im Sinne einer Nutzung der Absatzmärkte, Netzwerke und
Metropolfunktionen der nahen Großstädte) zusammengefasst werden.
Hoch spezialisierte Unternehmen, Weltmarktführer oder sogenannte Hidden Champions finden sich somit auch
in Mittel- und Kleinstädten. Viele mittelständische Unternehmen sind außerhalb der Verdichtungsräume
beheimatet. Zahlreiche Hidden Champions haben ihren Hauptsitz in ländlich geprägten, peripheren Regionen: Knapp
40 Prozent befinden sich in Kleinstädten und Landgemeinden (Lang et al., 2019). Trotz der im Vergleich mit den
Großkonzernen geringeren Größe dieser Unternehmen, bilden sie das Rückgrat der Wirtschaft und begründeten
u. a. den deutschen Erfolg beim Export. In vielen Regionen stellen sie den wichtigsten Arbeitgeber dar und stehen
mit der Region in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Mit ihrer Wirtschaftskraft und dem damit
verbundenen Zuzug von Fachkräften erhöhen sie den finanziellen Handlungs- und Gestaltungsspielraum der
Kommunen auch für Prozesse der Stadtentwicklung.
Dem gegenüber stehen jedoch Stagnationstendenzen bis hin zu starker Schrumpfung oftmals in peripheren
Räumen, verbunden mit strukturellem sozialem und ökonomischem Wandel und zunehmend bedrohlichen Folgen für
die kommunalen Haushalte aufgrund hoher Sozialkosten, beispielsweise für die Unterbringung und Integration
geflüchteter Menschen, Arbeitslosigkeit und sinkender Steuer- und Wirtschaftskraft.
Wachstum der Städte erzeugt Anpassungsdruck auf Lebensqualität, Flächen und Infrastrukturen
Die Standortvorteile großer Städte für die Wirtschaft und die demografische Dynamik haben auch Effekte auf die
Umweltbedingungen und die Lebensqualität in den Städten. Der Wachstumsdruck und die Notwendigkeit,
insbesondere den Wohnungsmarkt durch Neubau zu entlasten, verursachen Flächennutzungskonkurrenzen, auch vor
dem Hintergrund des Ziels der Innenentwicklung für kompakte Städte.
Der Schutz und die Qualifizierung von Grün- und Freiräumen sind ein zentrales Planungsziel deutscher Städte.
Der Erhalt und die Verbesserung sowie eine klimaangepasste Weiterentwicklung der städtischen Räume und
Flächen sind nicht nur für das Stadtklima, sondern auch für die Freizeitgestaltung und Gesundheit der
Stadtbevölkerung existenziell. Städte in Deutschland sehen sich dennoch weiterhin in der Lage, mit dem Wachstum umzugehen
und zusätzliche Nachverdichtungspotenziale zu mobilisieren (BBSR, 2022b).
Durch den finanziellen Druck infolge steigender Mietkosten sowie Benachteiligungen auf dem Wohnungsmarkt
steigt die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Städten. Bei Wohnungslosigkeit handelt es sich überwiegend um
ein langfristiges Problem. Bei Personen, die im Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind, beträgt die
durchschnittliche Dauer der aktuellen Unterbringung 122 Wochen. Der Anteil der Personen, die bis zu einem Jahr
untergebracht sind, liegt bei knapp 40 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der wohnungslosen Personen ohne
Unterkunft ist bereits mehr als ein Jahr wohnungslos (65 Prozent) (BMWSB, 2024a). Eine über temporäre Hilfen,
wie die Kältehilfe und eine ambulante Notfallversorgung, hinausgehende Begleitung im Rahmen einer
Gesamtstrategie ist für den betroffenen Personenkreis unabdingbar.
Der insbesondere in Großstädten hohe Anteil an Einpersonenhaushalten, verbunden mit der demografischen
Alterung und den Folgen der Lockdowns auch bei der jüngeren Bevölkerung während der Coronapandemie, leistet
der sich häufenden Zahl durchgehend einsamer Menschen Vorschub, wenngleich Einsamkeit nicht zwangsläufig
eine Folge des Alleinlebens ist. Genaue Zahlen fehlen bislang und es sind Unterschiede in den Altersgruppen und
Regionen zu vermuten.
Ihren Flächenbedarf für neue Wohnungen und Gewerbegebiete haben größere Städte größtenteils konsequent
durch Innenentwicklung realisiert. Auch wenn genaue Zahlen zur Innenentwicklung nicht vorliegen, belegt dies
indirekt der rückläufige Trend der Flächeninanspruchnahme gerade in Großstädten. Weiterhin wurde im Rahmen
der Baulandumfrage 2020 (BBSR, 2022b) ein Rückgang der baureifen Flächenreserven festgestellt. Infolge des
Wachstumsdrucks der Großstädte erfolgte allerdings eine hohe Flächenneuinanspruchnahme in
Agglomerationsräumen. Die Neuinanspruchnahme von Flächen wurde somit teilweise ins Umland verlagert (Behnisch et al.,
2022).
Zudem steigt die Siedlungsdichte in Großstädten weiter an, was zwar auch an der Zunahme der Einwohnerinnen
und Einwohner, aber auch aus einer im Vergleich zu anderen Siedlungsstrukturen geringeren Ausdehnung der
Siedlungsfläche resultiert. So wuchs die Siedlungsdichte in Großstädten im Mittel zwischen 2018 und 2022 um
43 Einwohnerinnen und Einwohner je Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsfläche, während sie im
Bundesdurchschnitt mit unter zwei Einwohnerinnen und Einwohnern nahezu konstant geblieben ist. Im Jahr 2024 lag die
Siedlungsdichte in Großstädten bei 3.867 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer Siedlungs- und
Verkehrsfläche, in Mittel- und Kleinstädten bei 1.953 bzw. 1.185 (BBSR, 2025a).
Abbildung 8: Siedlungsdichte, Veränderung der Siedlungsdichte (in Prozent)
Die durchschnittliche Einwohner-Arbeitsplatzdichte pro Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsfläche ist
zwischen 2018 und 2022 in Großstädten gar um 264 Personen gestiegen gegenüber einer moderaten Zunahme von
45 Personen bundesweit. Die höhere Wohnbaudichte resultiert aus einem höheren Anteil von
Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau.
Auch der zunehmende Stadtverkehr führt zu steigenden Belastungen für Mensch und Umwelt. Der
Verkehrsbereich insgesamt ist der zweitgrößte CO2-Emittent in Deutschland. Die in Städten vergleichsweise hohen
Umweltbelastungen resultieren jedoch in erster Linie aus der absolut höheren Anzahl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner
sowie Besuchenden. Pro Kopf erzeugen Großstädterinnen und Großstädter im Verkehr weniger CO2 als
Einwohnerinnen und Einwohner in anderen Kommunen und Regionen, da sich in den Großstädten ÖPNV oftmals
effizienter und tendenziell kostengünstiger organisieren lässt. Zudem hat ein höherer Anteil der Bevölkerung in den
Großstädten keinen eigenen Pkw und nutzt häufiger nichtmotorisierte Fortbewegungsarten sowie den ÖPNV.
Trotzdem nutzen auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Großstädten für mehr als ein Drittel aller Wege
den Pkw.
Weitere Alternativen zum eigenen Pkw wie Angebote aus dem Bereich der E-Mobilität oder des Carsharings sind
vor allem in den Metropolen verbreitet. Im Jahr 2023 verfügten immerhin 23 Prozent der Haushalte über eine
Carsharing-Mitgliedschaft. In anderen Stadttypen ist dieser Anteil deutlich niedriger und beträgt z. B. in
Regiopolen und Großstädten noch 10 Prozent, in zentralen Städten in ländlichen Regionen nur noch 6 Prozent.
Bundesweit ist die Carsharing-Mitgliedschaft der Haushalte von 5 Prozent im Jahr 2017 auf 9 Prozent im Jahr 2023
gestiegen (BMV, 2025).
Zur Integration aller Verkehrsarten und -mittel planen viele Städte Anpassungen bei den Flächen. Ziel ist, den
veränderten Raumbedürfnissen von ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie Stadtgesellschaft im Allgemeinen stärker
zu entsprechen. Das reicht von der Gestaltung verkehrsberuhigter Bereiche über Maßnahmen zur Verbesserung
der Barrierefreiheit bis hin zur Einrichtung von Fahrradstraßen und baulich getrennten Radwegen oder breiteren
Radfahrstreifen. Auch die Transformation großflächiger Parkplätze zählt inzwischen immer öfter dazu – etwa
durch die Überbauung mit Wohn- oder Gewerbeflächen und die Integration mehrstöckiger Bauwerke. Ebenso
rückt die Umwandlung versiegelter Parkplatzflächen in naturnahe Freiflächen oder die Umnutzung für soziale
und ökologische Zwecke in den Blick eines nachhaltigen Stadtumbaus, sei es in Form von Begrünung oder der
Schaffung von Parks und Gemeinschaftsgärten (BBSR, 2025b). Dies führt nicht selten zu emotional geführten
Diskussionen über vermutete Benachteiligungen des Pkw-Verkehrs und den Wegfall von Parkplätzen.
Mit dem Städtewachstum einhergehend ist oftmals auch ein Mangel an wohnortnahen Schul- und Kitaplätzen
verbunden. Der Wachstums- bzw. Entwicklungsdruck in den Städten und Gemeinden aller Größen zeigt sich
zudem im hohen Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Erneuerungsbedarf der sozialen und technischen
Infrastruktur, wie Schulen, Sportanlagen, Krankenhäusern, Straßen und Brücken, sowie in der Wärme- und
Energieversorgung, der im Spannungsverhältnis mit oftmals eingeschränkten kommunalen Investitionshaushalten steht.
Pro Kopf werden in ländlichen Räumen mehr erneuerbare, CO2-neutrale Energien erzeugt; Großstädte leisten
hingegen nur geringe Beiträge, um den eigenen Energiebedarf zu decken.
Zudem bestehen Zielkonflikte durch gestiegene Bau-, Sicherheits- und Umweltstandards, die eine Entlastung für
angespannte Wohnungsmärkte durch Neubau und einen leichteren Umbau im Bestand ebenso wie die Umnutzung
von Flächen, beispielsweise die Ergänzung von Straßenflächen mit Stadtgrün, verhindern oder erschweren. Stark
befahrene Straßen, Einflugschneisen, angrenzende Gewerbegebiete und Bereiche mit hohem Freizeitlärm
bedeuten lokal begrenzte Beeinträchtigungen auf Quartiers-, Block- oder Straßenzugsebene. Zudem stellen die
zunehmende Anzahl von Klima- und Wetterereignissen, wie Hitze- und Dürreperioden sowie Hagel und Starkregen,
Städte und ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor die Herausforderungen zum klimaangepassten Umbau der
Stadträume, um gesunde Lebensbedingungen zu erhalten.
Oft besitzen Mittel- und Kleinstädte in räumlichen Agglomerationen eine entlastende Funktion für den
Wachstumsdruck der Großstädte. Dies führt jedoch auch zu Anpassungsdruck zur Bereitstellung von Wohnraum und
Bauland und der damit verbundenen ergänzenden Infrastruktur für Bildung und Daseinsvorsorge, was in den
wachsenden Kommunen teilweise politisch umstritten ist.
1.3 Instrumente der Stadtentwicklung des Bundes
Die Stadtentwicklungspolitik des Bundes gründet auf den gemeinwohlorientierten Prinzipien der Neuen Leipzig-
Charta. Sie verfolgt einen breiten Ansatz und nutzt dazu ein vielseitiges Instrumentarium aus Gesetzgebung,
Förderung und Vermittlung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Die strategisch ausgerichtete wissenschaftliche Arbeit in Forschungsvorhaben des BBSR ergänzt und unterstützt
dieses Politikfeld. Ergänzend flankieren die Wohnraumförderung des Bundes sowie die Regional- und
Raumordnungspolitik die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung.
In Kapitel 1.3 erfolgt überblickshaft eine Darstellung der wichtigsten Stadtentwicklungsinstrumente des Bundes.
Eine vertiefte Darstellung ausgewählter Instrumente erfolgt in den Kapiteln zu Abschnitt 2.
1.3.1 Grundlagen der nationalen, europäischen und internationalen Stadtentwicklungspolitik
Mit der Neuen Leipzig-Charta wurde 2020 im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein Dokument zur
integrierten und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung verabschiedet, das Städten, Mitgliedstaaten sowie der
europäischen Ebene ein Leitbild zur Entwicklung von Städten und Gemeinden bietet. Die Neue Leipzig-Charta
berücksichtigt Veränderungen in der nationalen und europäischen Stadtentwicklungspolitik sowie einschlägige
internationale Abkommen als wichtige Rahmenbedingungen.
Die Nationale Stadtentwicklungspolitik (NSP) ist seit 2007 die Impulsgeberin für integrierte und dialogorientierte
Stadtentwicklungspolitik und die zentrale Kommunikations- und Austauschplattform für Stadtentwicklung in
Deutschland. Als Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen schafft die NSP die Grundlagen
für ein gemeinsames, in die Zukunft gerichtetes Handeln. Dies entspricht den Forderungen der von den EU-
Mitgliedstaaten beschlossenen Leipzig-Charta (2007) und der Neuen Leipzig-Charta (2020) nach starken nationalen
Stadtentwicklungspolitiken.
Die NSP bringt Akteure aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verbänden
zusammen, fördert Kooperationen und unterstützt Initiativen. Damit stärkt sie die kommunale Ebene dabei, die
vielfältigen Herausforderungen der Transformation besser zu bewältigen. Seit 2022 wurde intensiv an der
Neuausrichtung und Weiterentwicklung der NSP unter dem Dach des BMWSB gearbeitet. Die Impulse und Inhalte
aus der NSP werden wieder stärker für die Stadtentwicklungsprogramme des Bundes und für die Forschung z. B.
im Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) genutzt. Zudem werden über die Instrumente der NSP
aktuelle Themen aufbereitet und kommuniziert, z. B. über die Homepage und den Newsletter zur NSP,
Hochschultage und Projektaufrufe.
Der jährliche Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik ist eine weitere Säule der NSP. Er hat sich als
das zentrale Forum für alle Akteure der Stadtentwicklung in Deutschland etabliert. Die Kongresse in Berlin
(2022), Jena (2023) Heidelberg (2024) und Rostock (2025) haben dies mit bis zu 1.300 Teilnehmenden
verdeutlicht.
Die Neue Leipzig-Charta unterstreicht die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Bundesregierung:
• die nachhaltige Entwicklung von Städten und ländlichen Räumen,
• die Förderung der Funktionalität städtischer Strukturen,
• die Unterstützung von Chancengleichheit und Umweltgerechtigkeit in den Quartieren,
• die Steigerung der Attraktivität von Innenstädten, Ortskernen und Ortsteilzentren,
• die Sicherung der ökonomischen Stabilität von Kommunen sowie ihrer urbanen Qualitäten und
ortsbildprägenden Identitäten,
• den Klimaschutz und die Anpassung an den menschengemachten Klimawandel
• sowie übergeordnet die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Abbildung 9: Nationale Stadtentwicklungspolitik
Die NSP wurde auch genutzt, um die Stärkung des integrierten gemeinwohlorientierten Handelns auf lokaler
Ebene als Nachhaltigkeitshebel einzubringen. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung (StA
NHK) befasste sich bei der Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) (Die Bundesregierung,
2025b) auch mit dem Transformationsbereich „Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Mobilität“.
Die Bundesregierung hat dazu sechs Transformationsbereiche identifiziert, in denen Fortschritte für die
Zielerreichung der DNS besonders relevant sind und in denen die Ziele jeweils Synergien und direkte Zusammenhänge
untereinander aufweisen. Für den Transformationsbereich „Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Mobilität“
werden Lösungsansätze und Ziele für die Themenfelder nachhaltige Stadtentwicklung, Bau und Bauwerk sowie
nachhaltige Mobilität auf Grundlage des Nachhaltigkeitsziels 11 beschrieben.
Die Stadtentwicklungspolitik auf Bundesebene verfolgt einen integrierten und gemeinwohlorientierten Ansatz.
Dabei geht es um eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller sozialen Gruppen. Die gendergerechte
Stadtentwicklung ist dabei die Übersetzung des formulierten Leitziels, um nicht nur die Gleichstellung der
Geschlechter voranzubringen, sondern zugleich allen gesellschaftlichen Gruppen und sozialen Milieus im Sinne
einer integrierten Stadtentwicklung eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in ihrem Lebens- und
Arbeitsumfeld zu ermöglichen.
Das BMWSB hat dazu Leitlinien für eine gendergerechte Stadtentwicklungspolitik (BMWSB, 2025b)
veröffentlicht. Sie sollen dazu beitragen, Städte fairer, inklusiver und fürsorglicher zu gestalten. Die Leitlinien
thematisieren acht Handlungsfelder, um Stadtentwicklung gerechter und lebenswerter für alle zu machen: starke
Repräsentation, Diskriminierungsfreiheit und Inklusion, Sichtbarkeit und Teilhabe im öffentlichen Raum, gerechte
Mobilität, Sicherheit im öffentlichen Raum, Klimaanpassung und Resilienz, Gesundheit in der Stadt, Care-Arbeit und
qualitätsvolles Wohnen.
Mit dem 2021 auch infolge der Coronapandemie erarbeiteten Memorandum „Urbane Resilienz – Wege zur
robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt“ (BMI, 2021) der NSP wurden Ansätze vorgestellt, wie Städte und
Gemeinden die Chancen für transformative Veränderungsprozesse nutzen können, um die eigene Resilienz
gegenüber Krisen und Katastrophen zu stärken. Das Memorandum unterstreicht das Quartier als zentrale Planungs-
und Handlungsebene, um die komplexen Herausforderungen des Klimawandels, der demografischen
Entwicklung und der sozialen Transformation zu bewältigen. Quartiere sollen nicht nur Wohnraum bieten, sondern als
integrierte, resiliente Lebensräume konzipiert werden, die Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Bildung, Gesundheit und
Nahversorgung miteinander verbinden – nach der Idee der „produktiven Stadt“ der Neuen Leipzig-Charta. Es
wird betont, dass Städte sowohl aus aktuellen Krisen lernen als auch neue Lösungen für zukünftige
Herausforderungen entwickeln sollten, um die kommunale Handlungsfähigkeit gegenüber globalen Herausforderungen zu
stärken und zu verbessern.
Das Weißbuch Stadtgrün (BMUB, 2017) hat als ressortübergreifende Handlungsstrategie zur Unterstützung der
Kommunen bei der Entwicklung von Grün- und Freiräumen bereits vielfältige Wirkung entfaltet und wurde im
Rahmen der Agenda Stadt grün-blau (BMWSB und BBSR, 2026) durch ausgewählte Themenschwerpunkte und
Maßnahmen ergänzt. Ein Beitrag zur Umsetzung des Weißbuchs ist der Bundespreis Stadtgrün, der bereits
mehrmals zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen verliehen wurde und vorbildhafte Beispiele der Grün- und
Freiraumentwicklung prämiert.
Am 11. Juni 2024 hat der Beirat unter Federführung des BMWSB den Stufenplan für Smarte Städte und Regionen
(BMWSB, 2024b) vorgelegt. Vor dem Hintergrund, digitale Anwendungen für Kommunen möglichst zeitnah auf
einem Marktplatz einzustellen, ist die Weiterentwicklung des existierenden Marktplatzes Deutschland Digital
beschlossen worden, gefördert vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Mittelfristig ist ein Zusammenschluss mit den derzeit in Konsolidierung befindlichen verschiedenen Marktplätzen
des IT-Planungsrats vorgesehen. Dabei können die Anforderungen an den Marktplatz aus dem
Stufenplanbeschluss in die Entwicklung des konsolidierten Marktplatzes der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eingebracht
werden.
Mit dem Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) werden zudem Förderprogramme
des Bundes erstmals unter einem gemeinsamen Dach gebündelt mit dem Ziel, eine Förderung für
strukturschwache Regionen in Deutschland in einem gemeinsamen Rahmen zu ermöglichen.
Der informellen Zusammenarbeit und dem Wissensaustausch der EU-Mitgliedstaaten kommt eine besondere
Bedeutung zu, da es auf Ebene der Europäischen Union (EU) keine Zuständigkeit für die Stadtentwicklung gibt. Den
Rahmen hierfür bieten die regelmäßigen Treffen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für städtische
Angelegenheiten aller EU-Mitgliedstaaten sowie Partner verschiedener europäischer Institutionen, darunter die
Europäische Kommission sowie die Netzwerke europäischer Groß- und Mittelstädte. Diese mehrstufige
Arbeitsmethode fördert die Zusammenarbeit zwischen Städten, Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und
anderen Akteuren. Im Mittelpunkt steht dabei der Austausch über nationale Stadtentwicklungspolitiken und ihre
Umsetzung sowie die Diskussion von Strategien für dringende städtische Herausforderungen und Lösungsansätze.
Ein wichtiges Instrument zur gemeinsamen Bearbeitung städtischer Themen ist die Europäische Städteagenda
(Urban Agenda for the EU, UAEU). Der Austausch erfolgt zu Zukunftsthemen der Stadtentwicklung, wie
beispielsweise „Grün in der Stadt“, „Wassersensible Stadt“, „Energieeffizientes Bauen“ und „Kompakte Städte -
Eindämmung der Zersiedelung“ (ab 2026, mit drei deutschen Partnern).
Aktivitäten zur Unterstützung europäischer Städte, darunter die UAEU, werden in der European Urban Initiative
(EUI) gebündelt. Schwerpunkte liegen auf der Förderung innovativer übertragbarer Maßnahmen, dem Aufbau
von Kapazitäten bei der Gestaltung nachhaltiger Stadtentwicklungsstrategien, -politiken und -praktiken sowie auf
Wissensaufbau und -kommunikation.
Die Kohäsions- und Strukturpolitik der EU trägt zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalts und zum Abbau regionaler Ungleichheiten zwischen europäischen Regionen bei. Ihre Programme
und Förderinstrumente haben unmittelbare Auswirkung auf Städte bzw. fördern die Umsetzung von Projekten der
Stadtentwicklung.
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden u. a. Projekte der integrierten
nachhaltigen Stadtentwicklung in Deutschland gefördert. Dies erfolgt im Rahmen operationeller Programme der
Bundesländer, aktuell im mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021 bis 2027. Regelmäßig durchgeführte Studien des
BMWSB (Deutscher Verband, 2025) zeigen, dass die EFRE-Förderung, häufig in Ergänzung zur
Städtebauförderung, auf kommunaler Ebene in Deutschland ein wichtiges Finanzierungsinstrument ist. Der EFRE fördert eine
Bandbreite städtischer Gebietskulissen, von benachteiligten Quartieren über Innenstädte und Zentren bis hin zu
interkommunalen Gebieten, und trägt somit zu einer ausgewogenen Stadtentwicklung bei.
Ergänzend dazu fördert das EU-Programm URBACT gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die europaweite
Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden in Netzwerken zu verschiedenen Themen der integrierten und
nachhaltigen Stadtentwicklung.
Eine weitere Aufgabe ist die Begleitung der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“
(englisch: 100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030) durch den Bund. Die beteiligten acht deutschen Städte
Aachen, Dortmund, Münster, Mannheim, Heidelberg, München, Leipzig und Dresden erstellten mit ihren
Klimastadt-Verträgen einen Gesamtplan für Klimaneutralität in Sektoren wie Energie, Gebäude, Abfallwirtschaft
und Verkehr sowie entsprechende Investitionspläne und setzen ihn um. Prioritäre Themen, zu denen der Bund im
Austausch mit den Städten und weiteren Akteuren, darunter Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen
Spitzenverbände und der Länder, steht, sind der Finanz- und Regulativrahmen sowie die Sichtbarkeit der
Städtemission in Politik und Fachöffentlichkeit.
Deutschland kann auf verschiedenen Ebenen vom internationalen Dialog und Erfahrungsaustausch profitieren,
die globale Urbanisierung mitgestalten und von internationalen Erfahrungen lernen. Im Rahmen von
Partnerschaften, Lernnetzwerken und multilateralen Gremien kann das BMWSB Trends, Herausforderungen und
innovative Ansätze aus anderen Ländern erfassen, bewerten sowie präventiv bearbeiten und so die Qualität der
nationalen Strategien und Umsetzungsprogramme stärken.
Umgekehrt bringt Deutschland seine Erfahrungen des deutschen Mehrebenenansatzes und die Grundsätze von
Partizipation, Subsidiarität, Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit bei der Schaffung lebenswerter Städte
in den internationalen Austausch ein und leistet somit einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung weltweit.
Dabei stützt sich das BMWSB auf die bewährten Prinzipien der NSP und der Neuen Leipzig-Charta sowie auf
die Neue Urbane Agenda.
Da neue Ideen und Ansätze meist auf der lokalen Ebene entstehen, sind ein Hauptelement dieser „urbanen
Innovationspolitik“ die im Rahmen bilateraler Abkommen entwickelten kommunalen Lernnetzwerke Dialoge für den
urbanen Wandel (englisch: „dialogues for urban change“, mit den USA, Südafrika, der Ukraine), an denen neben
Kommunen die jeweiligen kommunalen Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Ebene
sowie zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure beteiligt sind.
Zum anderen engagiert sich die Bundesregierung im Rahmen verschiedener multilateraler Abkommen und
internationaler Organisationen für nachhaltige Stadtentwicklung und bezahlbares und soziales Wohnen. Die Agenda
2030 der Vereinten Nationen formuliert mit dem Nachhaltigkeitsziel 11 („Städte und Siedlungen inklusiv, sicher,
widerstandsfähig und nachhaltig machen“) ein klares globales Ziel, zu dem auch Deutschland nationale Beiträge
leistet und berichtet, zuletzt durch den Nationalen Fortschrittsbericht im Jahr 2021. 2025 wurde der
Fortschrittsbericht um Informationen zu den kommunalen Aktivitäten und den sogenannten Voluntary Local Reviews
ergänzt. Die Bilanz der Agenda 2030 weist jedoch weiterhin deutliche Lücken zwischen der bisherigen
Fortschrittsgeschwindigkeit und dem Zielpfad insbesondere für den Gebäude- und Verkehrssektor aus.
Das BMWSB kooperiert auch mit dem UN-Wohn- und Siedlungsprogramm, UN Habitat, die Federführung in der
Bundesregierung dafür liegt beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ).
2022 hat Deutschland zudem im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft erstmals ein Ministertreffen für
Stadtentwicklung und Wohnen unter Einbindung der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung), EU und UN-Habitat initiiert; dies haben die folgenden japanischen und italienischen
Präsidentschaften aufgegriffen. Die Kooperation bietet eine wichtige Plattform, um sich mit europäischen und
internationalen Partnern über drängende Themen der Stadtentwicklung, darunter Klimawandel, Digitalisierung, Inklusion,
bezahlbarer Wohnraum und Wohnungslosigkeit, auszutauschen und eine werteorientierte Stadtentwicklung
international weiter voranzubringen.
1.3.2 Gesetzliche Instrumente
Das Baugesetzbuch (BauGB) schafft mit den Regelungen zum Allgemeinen und dem Besonderen Städtebaurecht
den rechtlichen Rahmen für eine planvolle Entwicklung von Kommunen im Zusammenspiel mit einer geordneten
Raumplanung und Regionalentwicklung.
Mit dem am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung wurde die Schaffung von Wohnraum vereinfacht.
Zu diesem Zweck wurde ein neuer § 246e BauGB (sogenannter Bau-Turbo) eingeführt, der befristet bis zum
31. Dezember 2030 für bestimmte Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum weitreichende Abweichungen vom
Planungsrecht ermöglicht. Flankierend wurden die Möglichkeit zur Befreiung von Festsetzungen eines
Bebauungsplans (§ 31 Absatz 3 BauGB) und die Möglichkeit zur Abweichung vom Einfügenserfordernis zugunsten des
Wohnungsneubaus (neuer § 34 Absatz 3b BauGB) erweitert.
Zur Wahrung der kommunalen Planungshoheit ist weiterhin die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
BMWSB begleitet die Einführung des § 246e BauGB mit einem Umsetzungslabor als strukturiertem
Dialogprozess. Darin arbeiten Bund, Länder und Kommunen an konkreten Anwendungsfragen, sammeln Praxiserfahrungen
und entwickeln Arbeitshilfen, Leitfäden und Musterlösungen, um die kommunale Praxis bei der Anwendung des
Bau-Turbos zu unterstützen. Zudem werden mit dem Gesetz einige der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz
2021 eingeführten Instrumente verlängert. Dies betrifft die Möglichkeit zur Festsetzung von Gebieten mit
angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB, an die verschiedene Erleichterungen für die Kommunen geknüpft
sind, sowie den Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach § 250 BauGB. Neben dieser
auf die Wohnraumschaffung fokussierten Novelle des BauGB sieht der Koalitionsvertrag 2025 eine grundlegende
Novellierung des Städtebaurechts vor, die mit dem am 27. Mai 2026 von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts umgesetzt werden soll.
Die Novellen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stärkten 2024 die
städtebaulichen Aspekte im Straßenverkehrsrecht. Die Novellierungen erlauben es Gemeinden, aus Gründen des
Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen
Entwicklung bestimmte verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde die rechtliche Grundlage für die Wärmeplanung als strategisches
Planungsinstrument für die Wärmewende vor Ort gelegt. Das WPG verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass
auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit
weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Welche
Wärmeversorgungslösung sinnvoll ist, hängt von den lokalen Gegebenheiten ab, z. B. der Siedlungsstruktur, dem Gebäudebestand
und den räumlich verfügbaren Potenzialen für erneuerbare Energien. In der Regel übertragen die Länder die
Planungsverpflichtung daher auf die Gemeinden.
Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz Ziele und Pflichten zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bis
zur Klimaneutralität im Jahr 2045 fest: Ab dem 1. Januar 2030 muss jedes Wärmenetz zu einem Anteil von
30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, bis 2040 zu 80 Prozent
(§ 29 Absatz 1 WPG). Neue Wärmenetze müssen abweichend hiervon bereits seit dem 1. März 2025 zu 65
Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden (§ 30 WPG).
Strukturschwache Regionen erhalten Unterstützungen beispielsweise über das Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen (Strukturstärkungsgesetz), das vor allem die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt fördert. Das Gesetz sieht u. a. die Förderung von Stadt- und
Regionalentwicklungsmaßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels vor. Es gilt, günstige
Standortbedingungen zu schaffen, um die Neuansiedlungen von Unternehmen und das Wachstum von Bestandsunternehmen in
diesen Regionen zu fördern.
1.3.3 Städtebauförderung des Bundes
Mit den Programmen der Städtebauförderung unterstützt der Bund seit 1971 Städte und Gemeinden bei der
Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen und der Überwindung von Funktionsverlusten in den geförderten
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden
nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft
zu beheben. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104b Grundgesetz.
Die Städtebauförderung als eigenständiges Förderinstrument gründet sich auf fünf bewährte Kernmerkmale:
Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen, integrierte Planungen von Gesamtmaßnahmen, flexible Anpassung
an Bedarfe, Beteiligung der Stadtgesellschaft und fortwährende Bewertung und Weiterentwicklung der
Städtebauförderung.
Seit der grundlegenden Weiterentwicklung im Jahr 2020 stehen drei Programme zur Verfügung:
• Lebendige Zentren
• Sozialer Zusammenhalt
• Wachstum und nachhaltige Erneuerung
„Lebendige Zentren“ zielt darauf ab, Innenstädte, städtische Zentren und historische Quartiere zu erhalten und zu
stärken. Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Sanierung von Altbauten, zur Verbesserung der öffentlichen
Räume, zur Förderung von kulturellen und sozialen Einrichtungen. Ziel ist es, die Attraktivität und die
Nutzungsvielfalt dieser zentralen Orte zu erhalten und zu verbessern. Der städtebauliche Denkmalschutz zählt zu den
Programmschwerpunkten.
„Sozialer Zusammenhalt“ richtet sich an Quartiere mit besonderen sozialen und wirtschaftlichen
Herausforderungen, in denen besonders kommunale Investitionen in „soziale Orte“ unterstützt werden. Investiert wird in die
Qualität des Wohnumfelds, in soziale Infrastrukturen wie Schulen, die sich zum Stadtteil öffnen, in
Nachbarschaftstreffs als lebendige Begegnungsorte für alle Bewohnerinnen und Bewohner und in attraktive Grün- und
Freiflächen. Damit sollen der soziale Zusammenhalt, gleiche Teilhabechancen und die Integration gestärkt
werden.
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ konzentriert sich auf die Anpassung und Erneuerung von Quartieren,
die von strukturellen Veränderungen betroffen sind. Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden dabei,
Brachflächen zu revitalisieren, die städtische Infrastruktur zu modernisieren und die dreifache Innenentwicklung
(bauliche Innenentwicklung in Verbindung mit Grün und Mobilität) zu stärken.
Die Weiterentwicklung der Förderstruktur zielte auf eine Vereinfachung, indem die Förderprogramme auf drei
zentrale Bereiche konzentriert wurden. Inhaltlich wurden vor allem die Themen Klimaschutz und Anpassung an
die Folgen des Klimawandel gestärkt. Fördervoraussetzung in allen Programmen ist seither, dass im Rahmen der
geförderten städtebaulichen Gesamtmaßnahme Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den
Klimawandel erfolgen. Mit der Zusammenführung in drei Programme hat der Bund Forderungen der Kommunen nach
Vereinfachung der Programmstruktur entsprochen.
Grundlage der Städtebauförderung sind die räumliche Abgrenzung und die förmliche Festlegung eines
Fördergebiets durch kommunalen Beschluss sowie die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzepts (ISEK) unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, das die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet
darstellt. Das ISEK schafft langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für eine Vielzahl von
Herausforderungen und Aufgabengebieten und berücksichtigt regionale und gesamtstädtische Rahmenbedingungen. Im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, dass die Länder ISEKs für Kommunen mit weniger als
100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern regeln können (Die Bundesregierung, 2025, Zeile 794 ff.).
Der bauliche Bestand trägt zur Vielfalt und Attraktivität der Städte bei. Erhalt und Weiterentwicklung,
insbesondere des baukulturell wertvollen Erbes, als identitätsstiftendes Merkmal der Stadt, als kulturelle und materielle
Ressource sind wichtige Aspekte der Stadtentwicklung. Der städtebauliche Denkmalschutz mit seinem
integrierten Ansatz und baukulturellen Anspruch im Umgang mit dem baulichen Erbe ist deshalb als Querschnittsthema
Bestandteil der Städtebauförderung und ein wichtiges Instrument für die Bewältigung der komplexen
Herausforderungen der Bestandsentwicklung im Kontext sich verändernder städtischer Rahmenbedingungen.
Abbildung 10: Entwicklung der Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung (Programmmittel)
Mit Mitteln der Städtebauförderung werden allein in den neuen Programmen mehr als 2.400 Städte und
Gemeinden in über 3.200 Gesamtmaßnahmen unterstützt. An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich
Bund, Länder und Gemeinden grundsätzlich zu je einem Drittel. Bei Kommunen in Haushaltssicherung oder
interkommunalen Maßnahmen kann der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent abgesenkt werden. Das
Fördervolumen der Jahre 2020 bis 2024 beläuft sich auf rund 3,91 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen. Für 2026
stehen für die Städtebauförderung erstmals 1 Milliarde Euro an Programmmitteln des Bundes zur Verfügung. Die
Umsetzungs- und Prüfverfahren der Städtebauförderung sollen vereinfacht werden.
Abbildung 11: Räumliche Verteilung der Bundesfinanzhilfen Städtebauförderung nach Programm
und Stadt-/Gemeindetyp (in Prozent)
Abbildung 12: Bundesfinanzhilfen nach Programm 2022 bis 2024 (in Mrd. Euro)
Die Städtebauförderung hat nachweislich eine hohe Anstoß- und Bündelungswirkung. Ein vom BBSR
veröffentlichtes Gutachten (BBSR, 2024b) hat frühere Untersuchungen bestätigt. Im Durchschnitt bewirkt der Einsatz von
1 Euro aus der Städtebauförderung von Bund und Ländern weitere öffentliche und private Investitionen in Höhe
von rund 7 Euro. Mit den baulichen Investitionen leistet die Städtebauförderung somit auch einen Beitrag zu
Wachstum und Beschäftigung. 71 Prozent der investierten Mittel wurden an lokale und regionale Unternehmen
und Leistungserbringer verausgabt. Insbesondere die Baubranche profitierte mit circa 70 Prozent von den
insgesamt investierten Finanzmitteln. Durch die Städtebauförderung werden notwendige städtebauliche
Transformations- und Entwicklungsprozesse in den Städten und Gemeinden verlässlich vorbereitet, begleitet und umgesetzt.
Abbildung 13: Verteilung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen und Bundesfinanzhilfen
zur Städtebauförderung nach Lage der Fördergebiete (in Prozent)
Um einer breiten Öffentlichkeit die Wirkungen und Möglichkeiten der Städtebauförderung aufzuzeigen, wurde
im Jahre 2015 der Tag der Städtebauförderung auf Initiative des Bundes, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände eingeführt. Der Aktionstag zeigt nicht nur die Erfolge, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam
für lebenswerte Städte erzielen: Er lädt die Menschen auch dazu ein, Ideen einzubringen und sich für die
Entwicklung des eigenen Wohnumfelds zu engagieren. An den jährlichen Aktionstagen im Mai haben sich seither
durchschnittlich jeweils rund 550 Kommunen bundesweit beteiligt.
1.3.4 Sonderinvestitionsprogramme des Bundes
Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in „Nationale Projekte des Städtebaus“ fördert der
Bund von 2014 bis 2024 mit Ausfinanzierung bis 2028 zukunftsweisende investive und konzeptionelle Vorhaben
im Bereich „Städtebau und Stadtentwicklung“ in Deutschland. Seit Programmbeginn konnten 228 Kommunen
mit Bundesmitteln in Höhe von 721 Millionen Euro aufgenommen werden (BMWSB, 2025c). Die teilweise
bereits abgeschlossenen Vorhaben zeigen, wie diese größeren städtebaulichen Projekte Impulse für die jeweilige
Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt geben.
Mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) hat der Bund – flankierend zur Bund-
Länder-Städtebauförderung – die zukunftsorientierte Entwicklung von Innenstädten, Ortskernen und Zentren in
Deutschland unterstützt. Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (bis zu 250 Millionen Euro für den
Zeitraum 2022 bis 2025) wurden bundesweit 217 Städte und Gemeinden aus allen Ländern und in allen
Stadtgrößen mit unterschiedlichen Problemlagen mit bis zu 5 Millionen Euro Bundesmitteln pro Kommune gefördert
(BMWSB, 2025d). Unterstützt wurden u. a. die Umsetzung neuer Ideen und temporärer Maßnahmen in
leergefallenen Gewerbeeinheiten, sowohl in Großimmobilien als auch in leer stehenden Ladenlokalen, die attraktive
Gestaltung von zentralen Freiräumen und deren Anpassung an den Klimawandel, der Aufbau neuer oder die
Stärkung bestehender Kooperationen und Netzwerke, der Einsatz von Innenstadt- und Citymanagements sowie
Machbarkeitsstudien zur Nachnutzung von Brachflächen oder leer stehenden Immobilien.
Mit den 2018/2020 vom Haushaltsausschuss festgelegten Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Städtebauförderung sollen beispielhaft bis voraussichtlich 2028 Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den
klimagerechten Umbau, die Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, die Nachverdichtung und das Nebeneinander
von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe umgesetzt werden. Die Bundesmittel von insgesamt rund 221,8
Millionen Euro werden in gleicher Höhe kofinanziert durch Land und Kommune.
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ werden investive
Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und
Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem
Innovationspotenzial gefördert. Das umfasst u. a. die Ertüchtigung von Park- und Grünanlagen oder die
Entsiegelung und Begrünung von öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestags hat seit 2020 insgesamt 656 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und wählt die zu fördernden Projekte
nach einer fachlichen Vorprüfung durch das BBSR aus. Die Finanzierung des Programms erfolgt über Mittel des
Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aktuell werden insgesamt über 300 Maßnahmen bundesweit gefördert.
Auswertungen der geförderten Maßnahmen zeigen, dass sie vielfältige positive Wirkungen erzielen. Dazu
gehören u. a. die Neuanlage und der Erhalt von Bäumen sowie Grünflächen, die Vergrößerung von
Verschattungsfläche oder die Erhöhung der Verdunstungsleistung – und damit Kühlung – in den Maßnahmengebieten. Durch
Wechselwirkungen kann so nicht nur die Anpassung an Hitze und Trockenheit gesteigert, sondern auch die
Biodiversität erhöht und Starkregenereignissen entgegengewirkt werden.
Das BMWSB unterstützt quartiersbezogene Ansätze des Klimaschutzes im Rahmen des Förderprogramms
„Energetische Stadtsanierung“. Gefördert werden integrierte Quartierskonzepte für den Klimaschutz und die
Energiewende vor Ort unter Berücksichtigung weiterer städtebaulicher Belange wie beispielsweise Klimaanpassung und
Denkmalschutz sowie ein Sanierungsmanagement für die Begleitung der Umsetzung. Seit dem Start des
Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ im November 2011 wurden über 2.500 Maßnahmen für Konzepte und
Sanierungsmanagements (KfW 432) gefördert. Das zugesagte Zuschussvolumen seit Programmstart für Konzepte
und Sanierungsmanagements beträgt insgesamt rund 185 Millionen Euro.
Angesichts des bestehenden hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs unterstützt der Bund seit 2016 Städte
und Gemeinden mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ (SJK) beim Erhalt der sozialen Infrastruktur. Zwischen 2016 und 2021 stand ein
Programmvolumen von 1,54 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt wurden rund 900 Projekte für eine Förderung
ausgewählt. Der Großteil der Projekte befindet sich noch in der Umsetzung. Die Förderrunden 2022 und 2023 wurden
aus dem KTF finanziert. Daher beschränkt sich die Förderung auf Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) und stellt die energetische Sanierung der Einrichtungen in den Fokus. Zusätzlich förderfähig sind
Freibäder. Insgesamt standen für die Förderrunden 2022 und 2023 rund 645 Millionen Euro zur Verfügung; der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat 222 Projekte für eine Förderung ausgewählt.
Mit dem Bundeshaushalt 2025 stehen erstmals Mittel für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ in Höhe von 333 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaschutz (SVIK) bereit. Damit wird das bisherige Bundesprogramm SJK durch ein neues, auf Sportstätten
beschränktes Programm abgelöst.
Mit dem Investitionspakt Sportstätten haben Bund und Länder von 2020 bis 2022 Städte und Gemeinden bei einer
zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung von Sportstätten unter Berücksichtigung der Belange
des Umwelt- und Klimaschutzes unterstützt, vorrangig in Gebietskulissen der Städtebauförderung. Der Bund
stellte hierzu Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 370 Millionen Euro (Verpflichtungsrahmen) für städtebauliche
Investitionen in rund 600 Sportstätten bereit. Seit dem Programmjahr 2023 wird der Pakt nicht fortgeführt. Die
Ausfinanzierung der Maßnahmen ist bis 2026 vorgesehen.
Der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ wurde in den Jahren 2017 bis 2020 als mehrjähriges,
bundesweites städtebauliches Programm zur Förderung der baulichen Sanierung, des Ausbaus und bei Bedarf des
Neubaus sozialer Infrastruktur aufgestellt. Ziel war die Stärkung dieser Infrastrukturen für die soziale Integration
und den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Hierzu stellte der Bund jährlich 200 Millionen Euro als
Bundesfinanzhilfe an die Länder gemäß Artikel 104b Grundgesetz auf der Grundlage jährlicher
Verwaltungsvereinbarungen bereit. Es wurden insgesamt 750 Maßnahmen gefördert, die zum großen Teil im Berichtszeitraum bis 2025
fertiggestellt wurden. Die Ausfinanzierung und der Abschluss der letzten Maßnahmen sind bis 2026 vorgesehen.
Der Investitionspakt wurde nach dem Programmjahr 2020 nicht fortgeführt.
Mit dem ESF-Plus-Bundesprogramm „Bildung, Arbeit, Wirtschaft im Quartier“ (BIWAQ) fördert der Bund
gemeinsam mit der EU und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungs-, Unterstützungs- und
Qualifizierungsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner in Stadtteilen mit sozialen und ökonomischen
Herausforderungen, um die Beschäftigungschancen zu erhöhen. BIWAQ verfolgt als Partnerprogramm des
Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ einen sozialräumlichen Ansatz. Die Angebote reagieren gezielt auf
die besonderen Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort, greifen die Potenziale der Quartiere auf und
tragen zur Verbesserung der sozialen Integration sowie der gesellschaftlichen Teilhabe bei.
Durchgeführt werden beispielsweise Sprachcafés, Berufs- und Ausbildungsmarktplätze oder Praxisworkshops
u. a. in den Bereichen Gartenbau, Mechatronik, Baugewerbe und Pflege. Insbesondere (langzeit-)arbeitslosen
Frauen und Männern sowie Menschen mit Migrationshintergrund wird eine berufliche Perspektive vermittelt.
Darüber hinaus unterstützt BIWAQ Aktivitäten für den Aufbau und die Stabilisierung von
Unternehmensnetzwerken, um den Beitrag von kleinen und mittelständischen Unternehmen zur sozialen Quartiersentwicklung zu
erhöhen. Ab 2022 wurden die Angebote besonders von Geflüchteten aus der Ukraine nachgefragt. 2021 bis 2024
erhielten die umsetzenden Kommunen und sozialen Träger ESF- und Bundesmittel in Höhe von rund 68
Millionen Euro. Die Nachfrage ist weiterhin groß. Daher wird die sechste Runde ab 2026 an den Erfahrungen der
vorherigen Förderrunden ansetzen. Die Projekte der aktuellen Förderrunden laufen bis Ende 2028.
Darüber hinaus leistet der Bund im Rahmen des ESF-Plus-geförderten Programms „EhAP Plus – Eingliederung
hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ einen Beitrag zur Überwindung von
Wohnungslosigkeit durch die direkte Beratung und Begleitung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit
bedrohten Menschen. Dabei gehen die Projektträger Kooperationen mit kommunalen Akteuren, wie
beispielsweise der Wohnungswirtschaft, ein.
Die ressortübergreifende Strategie „Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ (RÜS)
verfolgte die sozialraumorientierte Bündelung von Maßnahmen verschiedener Fachbereiche wie Gesundheit,
Verbraucherschutz, Sport, Ernährung, Kultur, politischer Teilhabe oder Integration, um die Menschen zu erreichen,
die am meisten Unterstützung benötigen. Die Strategie wurde im August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen.
Als Anschubfinanzierung von ressortübergreifenden Modellprogrammen wurden aus dem Etat der BMWSB-
Vorgängerressorts BMUB und BMI 2017 bis 2020 insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die
2024 ausfinanziert wurden. Zusammen mit weiteren Bundesressorts wurden sechs ressortübergreifende
Modellprogramme in Fördergebieten des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ bzw. des
Vorgängerprogramms „Soziale Stadt“ mit rund 260 Projekten umgesetzt.
Mit den 73 Modellprojekten Smart Cities fördert der Bund seit Ende 2019 digitale Lösungen für eine integrierte
und nachhaltige Stadtentwicklung in den Kommunen. Gefördert werden große und kleine, wachsende und
schrumpfende Kommunen in ganz Deutschland. Der Einsatz digitaler Anwendungen ermöglicht es Kommunen,
effizienter mit Ressourcen umzugehen, die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern und damit zu gleichwertigen
Lebensverhältnissen in städtischen und ländlichen Regionen beizutragen.
Dafür entwickeln die geförderten Modellprojekte Lösungen und stellen sie als Open-Source-Software auf Open-
Code.de allen Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung. Weitere Lösungen – auch aus anderen Quellen –
finden sich auf dem Marktplatz Deutschland Digital (https://marktplatz-deutschland-digital.de/).
Die Modellprojekte Smart Cities sind damit Wegbereiter für andere Kommunen. Für die Förderprojekte und den
begleitenden Wissenstransfer wurden 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sowohl lokale Netzwerke als
auch der Wissensaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen haben dabei eine wesentliche
Bedeutung. Bislang haben die geförderten Kommunen über 650 Lösungen in der Maßnahmendatenbank (BMWSB,
2026) veröffentlicht.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert mit dem jährlichen Denkmalschutz-
Sonderprogramm sowie weiteren Sonderinvestitionsmaßnahmen Sanierungsvorhaben an bedeutenden
Kulturdenkmälern. Diese Förderungen des Bundes ergänzen das Engagement von Ländern und Kommunen und tragen
wesentlich zum Erhalt von Kulturdenkmälern in Städten, Gemeinden und Kulturlandschaften in Deutschland bei.
1.3.5 Stadtentwicklungsinitiativen
Der Beirat Innenstadt beim BMWSB ist die Austausch- und Beratungsplattform auf Bundesebene zur aktuellen
Situation und zu Entwicklungstrends in den Innenstädten und Zentren. Der Beirat mit Mitgliedern u. a. aus den
Bereichen Wirtschaft, Eigentümerschaft, Soziales, Kultur, Planung und Kommunen unterstützt und berät das
BMWSB u. a. bei der Weiterentwicklung rechtlicher Rahmensetzungen und Förderung. Auf Basis der gemeinsam
erarbeiteten Innenstadtstrategie haben BMWSB und Beirat vier Innenstadtratgeber erstellt. Außerdem fanden
zwei Innenstadtkongresse in Potsdam und Essen statt.
Mit der Idee einer Kleinstadtakademie unterstützt der Bund die zukunftsfähige Entwicklung von mehr als
2.100 Kleinstädten in Deutschland. Als bundesweite Aktions-, Kommunikations- und Lernplattform soll sie den
Kleinstädten eine gemeinsame Stimme und mehr Aufmerksamkeit in Politik und Gesellschaft verschaffen sowie
die bundesweite Kooperation und den Erfahrungsaustausch fördern. Um den mit einer Pilotphase eingeleiteten
Prozess der Zusammenarbeit von Kleinstädten fortzusetzen und zu verstetigen, waren 2023 Kleinstädte in
Deutschland aufgerufen, sich um den Standort der Kleinstadtakademie zu bewerben. Die Stadt Wittenberge
(Brandenburg, Landkreis Prignitz) setzte sich dabei gegen 43 Mitbewerberinnen durch.
Die Kleinstadtakademie hat die Aufgabe, die Kleinstädte in Deutschland zu vernetzen und zu stärken. Mit
finanzieller Unterstützung des Bundes fördert sie die bundesweite Kooperation und den Erfahrungsaustausch von
Kleinstädten, um damit auch zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort beizutragen. Sie sucht im
engen Austausch mit Partnern nach innovativen Wegen, um trotz unterschiedlicher Situationen vor Ort und
räumlicher Lage übergreifende Aufgaben in Kleinstädten zu bewältigen: etwa Leerstand zu beheben, die Vielfalt an
Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und weiche Standortfaktoren in den Bereichen Kultur,
Bildung und Freizeit aufrechtzuerhalten und auszubauen. Der erste bundesweite Kleinstadtkongress fand am
25. und 26. Juni 2025 unter dem Motto „Von Kleinstädten für Kleinstädte“ mit rund 350 Teilnehmenden aus mehr
als 100 Kleinstädten in Wittenberge statt.
Exkurs 1: Smarte Stadtentwicklung durch digitale Prozesse
Daten bieten Städten und Regionen nicht nur die Chance, effizienter zu arbeiten, sondern auch, auf Fakten
basierte Entscheidungen zu treffen und somit bessere Lösungen bereitzustellen. Die Datengewinnung und
-nutzung sind von der Existenz und Qualität bestehender Basisinfrastrukturen wie z. B. Breitbandnetzen
abhängig. Diese Infrastrukturen sind durch lokale Sensornetzwerke zu erweitern und die gewonnenen Daten in
urbanen Datenplattformen für vielfältige Nutzungszwecke der kommunalen Daseinsvorsorge bereitzustellen.
Urbane Datenplattformen sind Orte zur strukturierten Speicherung, Verarbeitung und Verwaltung von Daten
aus unterschiedlichen Quellen. Somit überwinden sie z. B. Datensilos einzelner Fachämter. Die so
bereitgestellten Fach- und Geodaten können in digitalen Zwillingen oder Anwendungen der künstlichen Intelligenz
(KI) genutzt werden, um vielfältige Herausforderungen in Stadt und Land besser zu lösen. Digitale Zwillinge
sind mächtige Werkzeuge, die ein funktionales Abbild der Gesamtheit oder spezifischer Funktionen und
Infrastrukturen einer Stadt wiedergeben. Mit digitalen Zwillingen können beispielsweise Planungsalternativen
und ihre Auswirkungen simuliert und ihre Folgen berechnet werden. Andere Anwendungsfälle sind die
vorsorgende Betrachtung von Starkregen- und Hochwasserereignissen, um deren Risikopotenziale einzuschätzen.
Internationale Bauausstellungen (IBA) sind seit mehr als 100 Jahren ein besonderes Format für Innovation in der
Stadtentwicklung. Sie sind Experimentierfelder der Stadt- und Regionalentwicklung und haben sich zu einem
Markenzeichen der Planungskultur in Deutschland entwickelt. IBA finden als „Ausnahmezustand auf Zeit“
weltweit Beachtung. Das BMWSB stärkt den Exzellenzanspruch dieses nicht zertifizierten Formats insbesondere über
Beratung, Vernetzung und Forschung. Durch den IBA-Expertenrat beim BMWSB, die IBA-Kompetenzstelle
beim BBSR und das IBA-Netzwerk werden laufende und geplante Bauausstellungen unterstützt. Zurzeit finden
die IBA Stadtregion Stuttgart und die IBA Metropolregion München statt. Seit 2021 wurden außerdem IBA in
Thüringen, Wien, Heidelberg und Parkstad abgeschlossen.
Die Urbane Liga – das Bündnis junger Stadtmacherinnen und Stadtmacher – ist ein Ideenlabor junger Menschen,
die selbst in Stadtmacher-Initiativen in Städten und Gemeinden aktiv sind. Sie wurde vom Bundesbauministerium
und BBSR 2018 eingerichtet, um die Mitwirkung junger Menschen an der Stadtentwicklung zu stärken. Die
jungen Menschen beraten das Ministerium in Bezug auf eine gemeinwohlorientierte und jugendgerechte
Stadtentwicklung und erarbeiten neue Ansätze einer nutzergetragenen Stadtentwicklung. Mit den bisher vier Jahrgängen
der Urbanen Liga und dem Alumni-Verein der Urbanen Liga ist ein breites Netzwerk entstanden. Die jungen
Menschen stellen ihre inhaltlichen Ansätze wie „MACHT STADT SOLIDARISCH – Denkanstöße für eine
solidarische Urbane Praxis“ oder einen „Guide für alle, die klimagerechte Städte gestalten möchten“ öffentlich vor.
2025 entwickelte die Urbane Liga zum Thema „Wandel.Vorort.Verhandeln“ Vorschläge für Orte der Begegnung
und für den Austausch mit allen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohnern.
Bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Förderprogrammen des Bundes, bei bundeseigenen Planungs- und
Bauvorhaben und in den einer integrierten Stadtentwicklung zugrunde liegenden Aufgaben stellen baukulturelle
Prozesse ein Querschnittsthema dar. Auf der Grundlage der Unterzeichnung der Erklärung von Davos „Eine hohe
Baukultur für Europa“ 2018 (Bundesamt für Kultur, 2018) hat die Bundesregierung mit den Baukulturellen
Leitlinien des Bundes „Gemeinsam Räume für gutes Zusammenleben gestalten“ (BMWSB, 2025a) daher eine
eigenständige Baukulturpolitik für das Planen und Bauen in der Zuständigkeit des Bundes erarbeitet. Der Bund verleiht
damit seinem baukulturellen Anspruch als größter öffentlicher Bauherr und Förderer einer hochwertigen
Baukultur Ausdruck. Die Leitlinien sind verbunden mit Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes sowie
Handlungsempfehlungen an öffentliche und private Baukulturpartner in den Ländern, Kommunen, die Privatwirtschaft
sowie private Bauherrinnen und Bauherren.
Mit regelmäßigen Veranstaltungen und Kongressen widmet sich der Bund den auf die historischen Strukturen
zugeschnittenen Fragestellungen und Lösungsansätzen für das baukulturelle Erbe, um es für künftige
Generationen zu bewahren und zugleich bestandsorientiert sowie zukunftsfähig weiterzuentwickeln. So zuletzt mit dem
Kongress Städtebaulicher Denkmalschutz im September 2024 in Coburg, der die Aufgaben von „Klimaschutz
und Klimafolgenanpassung in historischen Stadtquartieren“ thematisierte.
Die 2006 durch Bundesgesetz errichtete Bundesstiftung Baukultur hat insbesondere die Aufgabe, das Bewusstsein
für gutes Planen, Bauen und Baukultur sowie für den Wert der gebauten Umwelt bei Bauschaffenden und bei der
Bevölkerung zu stärken. Zentrales Instrument ist der zweijährlich erscheinende Baukulturbericht der
Bundesstiftung. Die jüngsten Berichte widmeten sich 2022/2023 der „Neuen Umbaukultur“ und 2024/2025 dem Thema
Infrastrukturen. Die Baukulturberichte entstehen in einem breiten Beteiligungsprozess mit Baukulturakteuren
bundesweit, werden im Bundeskabinett behandelt sowie dem Bundesrat und dem Bundestag zusammen mit der
Stellungnahme der Bundesregierung zugeleitet. Der Deutsche Bundestag befasst sich in seinen Fachausschüssen
regelmäßig mit den Berichten der Stiftung und hat hierzu in den vergangenen Legislaturperioden zahlreiche
Entschließungen verabschiedet.
Das Bundesbauressort wirkt zudem im seit 2018 fortlaufenden Davos-Prozess und in der 2023 gegründeten
international arbeitenden Davos Baukultur Allianz mit, organisiert vom Schweizer Bundesamt für Kultur (BAK) und
dem Weltwirtschaftsforum (WEF) Davos, das den Dialog mit weltweit tätigen Unternehmen der Bau- und
Baustoffwirtschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und staatlichen Vertreterinnen und Vertretern zu
baukulturellen sowie bau- und stadtentwicklungspolitischen Fragen führt.
Auf der Grundlage des Work Plan for Culture 2023–2026 (Rat der Europäischen Union, 2022) der EU wirkt das
BMWSB zudem am Austausch über europäische Architektur- und Baukulturpolitiken und deren
Weiterentwicklung im Rahmen der halbjährlichen Treffen der Generaldirektorinnen und Generaldirektoren für
Architekturpolitiken (European Directors for Architectural Policies) mit.
1.3.6 Ressortforschung
Als Ressortforschungseinrichtung unterstützt das BBSR das BMWSB durch wissenschaftliche Politikberatung zu
allen Fragen des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens sowie der Stadt- und Raumentwicklung. Es forscht
anwendungsorientiert und adressiert neben Politik und Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen
Verbände, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Das breite Spektrum seiner Arbeiten reicht von
Kurzanalysen über Studien und Prognosen bis zu Leitfäden und Praxishilfen.
Das öffentliche, breite Datenangebot des BBSR erlaubt bundesweit flächendeckende Analysen demografischer,
sozialer, wirtschaftlicher und siedlungsstruktureller Entwicklungen in unterschiedlicher räumlicher
Differenzierung über lange Zeiträume. Die regelmäßigen Raumordnungs- und die Wohnungsmarktprognosen liefern
Informationsgrundlagen für die Ausrichtung struktur- und förderpolitischer Instrumente für Kommunen und Regionen.
In Umsetzung der Programme „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt), „Allgemeine
Ressortforschung“ (ReFo) und „Modellvorhaben der Raumordnung“ (MORO) sowie der fachlich-wissenschaftlichen
Begleitung von Pilotprojekten und Modellvorhaben unterstützt das BBSR die Entwicklung neuer Instrumente und
Konzepte. Studien bereiten Gesetzesvorhaben vor. Monitoring und Evaluation dienen u. a. der Überprüfung der
Wirksamkeit von Programmen, beispielsweise der Weiterentwicklung der Städtebauförderung.
1.3.7 Wohnraumförderung
Die Bundesregierung begegnet den gestiegenen Wohnkosten und den schwierigeren Rahmenbedingungen auf
vielerlei Weise: Durch die Wohngeldreform 2023 wurden wesentlich mehr Haushalte als zuvor bei ihren
Wohnkosten unterstützt. Mit der Vervielfachung der Bundesfinanzhilfen für den Sozialen Wohnungsbau der Länder
von 1 Milliarde Euro 2020 auf 3,5 Milliarden Euro (Verpflichtungsrahmen) im Programmjahr 2025 und den
entsprechend steigenden Ländermitteln konnte das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestands deutlich abgebremst
werden. Ziel sind eine Trendwende und der Aufbau des Bestands. Es ist vorgesehen, dass der Bund von 2025 bis
2029 den Ländern 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.
Mit den bisherigen Investitionen des Bundes wurde die Wohnraumversorgung bedürftiger Haushalte mit
überwiegend barrierefreiem Wohnungsneubau und zu einem großen Teil klimafreundlichen Modernisierungen im
Bestand weiter verbessert.
Außerhalb der sozialen Wohnraumförderung wird seit 2023 auch mit den Förderprogrammen „Klimafreundlicher
Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) der Wohnungsbau finanziell unterstützt. Mit dem
Programm „Jung kauft Alt“ (JkA) wird seit 2024 zudem der Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden
gefördert. Voraussetzung ist, dass das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt und saniert wird. Dieses
Förderprogramm kann zur Erreichung der Sanierungsziele im Bestand sowie zur Belebung von Zentren beitragen.
Die EU verfolgt das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Als Leitbild zur
Erreichung dieses Ziels in Deutschland hat das Bundeskabinett im April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit (NAP W) (BMWSB, 2024c) verabschiedet. Der NAP W bildet als bundesweiter
Handlungsleitfaden erstmals die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Ebenen zur Überwindung der Wohnungs- und
Obdachlosigkeit in Deutschland ab. Um eine kontinuierliche Einbindung und Zusammenarbeit mit allen
Akteursgruppen zu gewährleisten, koordiniert das BMWSB die Umsetzung dieser Strategie im Rahmen des Nationalen
Forums gegen Wohnungslosigkeit im Verbund mit den Bundesressorts, Ländern, Kommunen, der
Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung, der Immobilienwirtschaft und der Mieterseite sowie mit wohnungslosen
oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen.
1.3.8 Stadtentwicklungsbezogene Vorhaben der Raumordnung und Regionalentwicklung
Das BMWSB fördert Innovationen und modellhafte Lösungen in den Regionen, auch mit direkter Beteiligung
von Kommunen, maßgeblich sind die Programme „Modellvorhaben der Raumordnung“ (MORO), „Strategische
Regionalentwicklung“ (RegioStrat), „Region gestalten“ zur Förderung ländlicher, strukturschwacher Regionen,
finanziert über das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“, BULEplus, des
BMLEH sowie Modellprojekte Smart Cities (siehe 1.3.4).
Auf europäischer und internationaler Ebene bestehen die Förderung der transnationalen Zusammenarbeit (EU-
Programm „Interreg B“), grenzüberschreitende MORO, multinationale Pilotprojekte zur Umsetzung der
Territorialen Agenda 2030, die Kooperation bei der Ausgestaltung und Begleitung von thematischen Partnerschaften der
Europäischen Städteagenda (siehe 1.3.1) und von Lernnetzwerken im Rahmen der internationalen
Stadtentwicklung.
Regionalentwicklung benötigt die Zusammenarbeit vieler Akteure über Fachgebiete und Verwaltungsgrenzen
hinweg. Das BMWSB fördert die Vernetzung, wie das Deutsche RegioPole-Netzwerk und die europäischen
Metropolregionen in Deutschland. Das Kompetenzzentrum Regionalentwicklung (KRE) des BBSR in Cottbus
unterstützt gezielt die Braunkohleregionen beim Strukturwandel, die Koordinierungs- und Transferstelle (KTS)
vernetzt smarte Städte und Regionen.
Das Programm MORO hat sich als wertvolles Instrument zur Förderung nachhaltiger und innovativer
Raumentwicklung in Deutschland etabliert. Mit MORO unterstützt das BMWSB Regionen und Kommunen in der
Raumordnung bzw. -entwicklung. Es ermöglicht die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze und Lösungen
zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen in der Raumentwicklung. Die Schwerpunkte von
MORO fokussieren verschiedene thematische und strategische Bereiche, wie z. B. Förderung der nachhaltigen
und resilienten Raumentwicklung, Bewältigung des demografischen Wandels oder regionale Entwicklung in
städtischen und ländlichen Räumen. Über die MORO-Projektarbeit hinaus findet seit 2023 jährlich der
Bundeskongress Tag der Regionen statt. Er bietet der regionalen und kommunalen Ebene eine bundespolitische Bühne und
ermöglicht Vernetzung und Wissenstransfer.
Auf europäischer Ebene werden Schnittstellen zwischen Stadtentwicklung und Raumordnung genutzt, indem
beispielsweise bei Fragen der europäischen Stadt- und Raumentwicklungspolitik (u. a. Europäische Städteagenda,
Territoriale Agenda 2030) sowie bei Fragen der territorialen Kohäsion eng zusammengearbeitet wird.
1.4 Finanzierung von stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen in Deutschland
In Kapitel 1.3 wurde das breite stadtentwicklungspolitische Instrumentarium vorgestellt, das in der
Bundesrepublik angewendet wird. Dieses wird aus verschiedenen nationalen und europäischen Förderprogrammen und
Initiativen gespeist. Das Gesamtvolumen dazu betrug im Programmjahr 2025 (Verfügungsrahmen) über 1,5 Milliarden
Euro. Ergänzend dazu stehen aus Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2025 3,5 Milliarden
Euro bereit.
Abbildung 14: Mittel in nationalen Programmen und Initiativen der Stadtentwicklung 2025
Aus europäischen Finanzierungsinstrumenten stehen 2025 für das Programm BIWAQ aus dem BULEplus des
ESF 24,9 Millionen Euro bereit. Zusätzlich sind im Zeitraum 2021 bis 2027 rund 1,07 Milliarden Euro Mittel aus
dem EFRE in den operationellen Programmen der Bundesländer für die nachhaltige Stadtentwicklung („städtische
Dimension“) vorgesehen (Deutscher Verband, 2025). Für weitere EU-Programme, wie „Interreg“ und „Horizont
Europa“, liegen für 2025 bislang keine Daten vor.
2 Strategische Handlungsfelder und Maßnahmen des Bundes in der Stadtentwicklung
2.1 Klimaschutz und Klimaanpassung fördern, Flächen sparen, grüne und blaue
Infrastruktur sichern und ausbauen
2.1.1 Herausforderungen und Aufgaben
Die drängenden und vielschichtigen Herausforderungen einer umweltverträglichen Entwicklung zeigen sich in
den Städten und Gemeinden. Die verantwortlichen Akteure auf allen föderalen Ebenen stehen damit vor der
Aufgabe, die Kommunen an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anzupassen.
Gebäude und öffentliche Räume fit machen für die Klimaziele
Die Dekarbonisierung des Gebäudebestands und die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung
bis 2045 erfordern große Investitionen und ein hohes Tempo bei der Modernisierung von Gebäuden und der
Transformation der Infrastruktur. Den Energiebedarf für die Wärmeversorgung weiter zu reduzieren und
gleichzeitig den verbleibenden Bedarf für die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und die Nutzung von
Abwärme, beispielsweise aus Industrieprozessen, umzustellen, sind somit die wesentlichen Aufgaben.
Angesichts zunehmender Hitze, Starkregenereignissen und häufigerer Dürreperioden müssen zugleich die Grün-
und Freiflächenausstattung verbessert, Bäume gepflanzt und erhalten und Oberflächen entsiegelt werden. Es
müssen kühle und verschattete Orte geschaffen sowie das Leitbild einer wassersensiblen Stadtentwicklung umgesetzt
werden, um Niederschlag vor Ort zu versickern und damit Wasser in den Siedlungsräumen zu halten und für
Pflanzen verfügbar zu machen („Schwammstadtprinzip“).
Abbildung 15: Mittlere jährliche Anzahl der heißen Tage (Tage über 30 Grad Celsius)
in Zehnjahresperioden im Zeitraum 1956 bis 2025
Kernbotschaften
• Im Klimaschutz ist die Dekarbonisierung des Gebäudebestands eine zentrale Aufgabe zur Erreichung
der Klimaschutzziele im Gebäudebereich, für die mit dem WPG eine wichtige Grundlage geschaffen
wurde.
• Klimaanpassung ist ein Querschnittsthema der Stadtentwicklung, das sich in der Weiterentwicklung des
Rechts, in Förderprogrammen, Strategien und der Ressortforschung wiederfindet, um Hitzevorsorge
und die Umsetzung einer wassersensiblen Stadtentwicklung zu befördern.
• Grüne und blaue Infrastruktur sind durch ihre vielfältigen Funktionen essenziell für die Lebensqualität
in Städten und Gemeinden. Der Folgeprozess des Weißbuchs Stadtgrün unterstützt in Kooperation mit
vielen Akteuren die Weiterentwicklung grüner und blauer Infrastruktur.
Zudem müssen geeignete und miteinander vernetzte Freiräume stadtregional gesichert werden. Dazu gehören
insbesondere multifunktionale Grünzüge, Kalt- bzw. Frischluftentstehungsgebiete sowie die zugehörigen
Luftleitbahnen, deren Freihaltung durch räumliche Festlegungen im Rahmen der Regionalplanung unterstützt wird.
Die Herausforderung besteht in Anbetracht der knappen öffentlichen Haushaltsmittel darin, Freiräume so zu
gestalten, dass sie mit möglichst geringem Pflegeaufwand den Dreiklang hoher Nutzungs- und hoher ökologischer
Qualität sowie von hohem gestalterischem Wert erzielen.
Flächen sparen als Beitrag zur kompakten, klimaangepassten Stadt
Neben den Aufgaben des Klimaschutzes und der Klimaanpassung steht die Stadtentwicklung vor der
Herausforderung, flächensparende, kompakte und nutzungsgemischte Stadt- und Quartiersstrukturen zu gestalten. Eine
kompakte Stadtstruktur hat auch aus Perspektive des Klimaschutzes Vorteile (kurze Wege, bessere Ausnutzung
der Infrastruktur). Zugleich können Zielkonflikte zwischen einer flächensparenden und kompakten
Quartiersstruktur und einer ausreichenden Grünausstattung für deren vielfältige Funktionen auftreten. Diese müssen Raum
für Freizeit und Erholung, aktive Mobilität, sozialen Zusammenhalt, Biodiversität und Klimaanpassung bieten.
Es gilt daher, Lösungen zu finden für eine angemessene baulich verdichtete und zugleich wassersensible und
durchgrünte Stadtstruktur mit hoher Aufenthaltsqualität im Neubau sowie im Bestand. Dies erfordert neue
Lösungen für alle flächenrelevanten Nutzungen, um damit Freiraum für grün-blaue Infrastruktur und ihre Leistungen
für Klimaanpassung und Lebensqualität zu schaffen.
Neben flächensparenden Wohnformen (siehe 2.2 und 2.3) gehört hierzu auch eine Neuaufteilung von Flächen des
Straßenraums, um den öffentlichen Raum angesichts der vielfältigen Aufgaben so weit wie möglich
multifunktional und gemeinwohlorientiert zu nutzen (siehe 2.5). Zusätzlich braucht es einen gesamträumlich wirksamen
klimatischen Ausgleich über eine stadtregionale bzw. regionalplanerische Koordination der Raum- und
Siedlungsstruktur.
2.1.2 Aktivitäten des Bundes
Klimaschutz und Klimaanpassung
Mit dem Pariser Klimaabkommen und dem Bundes-Klimaschutzgesetz hat sich Deutschland ehrgeizige
Klimaziele gesetzt. Die Stadtentwicklungspolitik hat mit dem Leitbild einer grünen, gerechten und produktiven Stadt
diese Zielsetzung ebenfalls aufgenommen. Die Neue Leipzig-Charta (siehe 1.3.1) spricht vor diesem Hintergrund
von einer klimaneutralen Energieversorgung, der Nutzung erneuerbarer Ressourcen, der Umsetzung von
Energieeffizienzmaßnahmen sowie klimabeständigen und CO2-neutralen Gebäuden als zentralen Zielen der
Stadtentwicklung.
Für den klimaneutralen Gebäudebestand ist die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Grundlage. Mit ihr
schaffen die Kommunen eine Orientierung, welche Wärmeversorgungslösungen vor Ort geeignet sind,
beispielsweise ob in einigen Quartieren Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien oder Abwärme möglich sind oder
eine dezentrale Wärmeversorgung beispielsweise mit Wärmepumpen erfolgen soll. Mit dem
Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde der rechtlichen Rahmen hierfür geschaffen (siehe 1.3.2).
Der Bund unterstützt die Länder finanziell bei der erstmaligen Erstellung der Wärmepläne durch einen erhöhten
Anteil an der Umsatzsteuer (FAG-Änderungsgesetz August 2024) in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro,
die den Landeshaushalten zur Verfügung gestellt werden, sodass diese die Mittel in eigener Verantwortung an die
planungsverantwortlichen Stellen weiterleiten können. Zugleich unterstützt der Bund die Umsetzung vor Ort.
BMWSB und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) haben einen Stakeholder-Dialog zur
Wärmeplanung durchgeführt. Im Rahmen dieses Formats haben Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen,
Infobox 1: Herausforderungen im Umgang mit Klimawandel und Klimaanpassung in Städten
Im Gebäudesektor wurde 2023 eine Reduktion um 7,6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente (minus 6,9 Prozent
gegenüber dem Vorjahr) auf 103 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente erreicht (UBA, 2025). Mit Blick auf
einen Zehnjahreszeitraum von 2013 bis 2023 und über die verschiedenen Sektoren hinweg ist eine Reduktion
um 262 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf 672 Millionen Tonnen zu verzeichnen. Für den
Gebäudesektor und darüber hinaus reichen diese Einsparungen dennoch nicht für den Dekarbonisierungspfad bis 2030
und 2050.
Ländern, Verbänden, Energieversorgern und anderen Akteuren Wissen, Erfahrungen und Best Practice
ausgetauscht sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Wärmeplanung, u. a. an den Bund, formuliert.
Mit der kommunalen Wärmeplanung wird deutlich: Die Transformation des Gebäudebestands ist eine Aufgabe,
die nicht nur mit Blick auf die einzelnen Gebäude gelöst werden kann. Erforderlich ist der Blick auf das Quartier
ggf. über die Gemeindegrenzen hinaus, um Synergien zu nutzen, beispielsweise zwischen möglichen
Abwärmelieferanten und Wärmebedarfen, aber auch zwischen den verschiedenen Infrastruktursystemen in der Stadt
(beispielsweise um Wärme aus Abwasser zu nutzen und die Energiebedarfe für Strom, Wärme und Mobilität
intelligent zu koppeln). Diese integrierte Quartiersperspektive ist Teil des Förderprogramms „Energetische
Stadtsanierung“.
Klimaanpassung wird in der Stadtentwicklungspolitik des Bundes auf vielen Ebenen adressiert. In der 20.
Legislaturperiode wurden Vorschläge erarbeitet, um die Klimaanpassung und die grün-blaue Infrastruktur im
Baugesetzbuch (BauGB) (siehe 1.3.2) zu stärken. So wurden beispielsweise Vorschläge zur Verankerung der
sogenannten dreifachen Innenentwicklung (bauliche Innenentwicklung in Verbindung mit Grün und Mobilität und der
wassersensiblen Stadtentwicklung durch Annäherung an einen natürlichen Wasserhaushalt durch Versickerung,
Speicherung und Verdunstung) im BauGB erarbeitet. Eine wesentliche Säule ist zudem die Förderung. Das Programm
„Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (siehe 1.3.4) leistet hierzu neben der
Städtebauförderung entscheidende Beiträge.
Im Zeitraum von 2011 bis 2021 wurden in 59 untersuchten Kommunen rund 94 Millionen Euro der
Städtebauförderung (siehe 1.3.3) für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel investiert. Das entspricht einem Anteil
von rund 21 Prozent. Die Kommunen haben insbesondere Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung, zum Erhalt
oder zur Vernetzung von Grünflächen und Freiräumen (in 85 Prozent der Fördergebiete), Maßnahmen der
energetischen Gebäudesanierung (74 Prozent) sowie zur Bodenentsiegelung (47 Prozent) vorgesehen. In mehr als
90 Prozent der Gebiete ist im Zuwendungszeitraum mehr als eine Einzelmaßnahme vorgesehen. Die Investitionen
haben zu erheblichen CO2-Einsparungen geführt und zur Hitzevorsorge beigetragen.
Ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Bundes ist die Erarbeitung von Strategien. Das BMWSB hat Beiträge
zur Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (Klimaanpassungsstrategie)
(BMUKN, 2024) im Handlungsfeld Stadt- und Siedlungsentwicklung erarbeitet. Dabei werden als Ziele die
Aktivierung von Stadtgrün zur Hitzevorsorge durch erreichbare, kühlende Grünflächen benannt, u. a. mit einem
Fokus auf Quartiere mit besonderer Handlungspriorität, sowie die Annäherung an einen naturnahen Wasserhaushalt,
gemessen an den versickerungsfähigen Oberflächen in der Stadt. Für die Raumplanung wird das Ziel formuliert,
Festlegungen zum Schutz vor Hitzefolgen und Hochwasser systematisch zu erfassen im Sinne eines
kontinuierlichen Klimaanpassungsmonitorings.
Im Juli 2024 hat das BMWSB eine Handlungsstrategie zum Hitzeschutz in der Stadtentwicklung und im
Bauwesen (BMWSB, 2024d) veröffentlicht. Darin werden die Handlungsschwerpunkte definiert, in denen das BMWSB
bereits tätig ist und weiterhin verstärkt agieren wird, um die Hitzevorsorge auf den unterschiedlichen
Maßstabsebenen von Region, Stadt, Quartier bis zum Gebäude voranzubringen. Dabei geht es u. a. um mehr Grün, um die
wassersensible Stadt, um kühle Orte, Verschattung, Hitzeschutz am Gebäude und für die besonders vulnerable
Gruppe der Wohnungslosen.
Neben diesen Aktivitäten spielt die Ressortforschung (siehe 1.3.6) eine wichtige Rolle. Im Forschungsfeld Urban
Heat Labs (BBSR, 2024c) wird in Modellvorhaben erprobt, wie innovative Lösungen der Hitzevorsorge mit
baulichen und naturbasierten Lösungen auf den Maßstabsebenen von Gebäude, Quartier und Stadt unter Beteiligung
vielfältiger Akteure umgesetzt werden können.
Im Forschungsprojekt „Wassersensible Stadtgestaltung für vitales Stadtgrün“ (BBSR, 2024d) ist geplant, einen
Leitfaden zu erarbeiten, mit welchem die Kommunen ihr Stadtgrün strategisch so weiterentwickeln können
(Menge, Pflanzenwahl), dass einerseits die im Klimawandel benötigten Funktionen (z. B. Schatten, Verdunstung)
erfüllt werden können und andererseits Stadtgrün selbst gegenüber den erwartbaren klimatischen Veränderungen
resilienter wird.
Für das Monitoring im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
(Klimaanpassungsstrategie) und zur Unterstützung der Kommunen bei der Weiterentwicklung ihrer grün-blauen Infrastruktur wird in
einem weiteren Forschungsprojekt ein Dashboard mit Stadtklimaindikatoren erarbeitet, welches bundesweit
einheitliche Datengrundlagen bereitstellt.
Mit der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft fördert das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) die Erforschung
und Entwicklung sowie den Transfer sozialer und technologischer Innovationen für mehr Klimaschutz und
Nachhaltigkeit in die Praxis von Kommunen und Regionen. Die Transformationsinitiative koordiniert hierzu seit 2023
Forschung und Entwicklung, Transfer und Umsetzung exzellenter Forschungsergebnisse aus der
Nachhaltigkeitsforschung in funktional verflochtenen Räumen. Aktuelle thematische Schwerpunkte sind Innovationen für
nachhaltige Mobilität vor Ort, Klimaanpassung und nachhaltiges und bezahlbares Wohnen.
Die Schnittstelle zur Raumordnung ist für eine erfolgreiche Klimaanpassung in der Stadtentwicklung zentral.
Entsprechende Regelungen ergeben sich für die Landes- und Regionalplanung aus § 2 Absatz 2 Nummer 6 des
Raumordnungsgesetz (ROG). Weitere Orientierung für die räumliche Planung vermitteln insbesondere die
Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland (MKRO 2016), welche im Leitbild
„Räumliche Strukturen an den Klimawandel anpassen“ explizit entsprechende Handlungserfordernisse zur
Klimaanpassung thematisieren und auf die zugehörigen Instrumente der Raumordnung wie z. B. stadtklimatisch
relevante Freiräume, Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen hinweisen.
Dies setzt entsprechende Kenntnisse regionaler Klimaverhältnisse, aber auch eine adäquate Erfassung von
Vulnerabilitäten voraus. Der Bericht „Klimafolgen und Energiewende raumverträglich gestalten“ (BBSR, 2025c)
untersucht neben einer umfassenden Analyse zur Umsetzung der Handlungsansätze des Leitbilds in den
Planwerken von Ländern und Regionen auch, wie die räumliche Planung die dynamischen Folgen des Klimawandels und
wachsende Anforderungen der Energiewende räumlich steuern kann. Hierzu werden Empfehlungen für die
Weiterentwicklung der betreffenden Instrumente sowie für deren Umsetzung in verschiedenen Handlungsfeldern, wie
z. B. durch Wiedervernässung und Anpassung der Vegetationsstrukturen, formuliert.
Best-Pratice-Beispiel 1 : Züricher Park/Jungbaumpflege (Nürnberg, Bayern)
Bild 1: Züricher Park nach Fertigstellung (Quelle: Gerwin Gruber, Stadt Nürnberg)
Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“
Bundeszuwendung: 4,5 Mio. Euro,
Gesamtprojektkosten: 5,5 Mio. Euro
Der großzügig dimensionierte Quartierspark deckt den Bedarf an Naherholungsfunktionen eines neuen
Wohngebiets und übernimmt durch Gehölzstrukturen und Einzelbaumpflanzungen wichtige Habitat-Funktionen.
Durch Retention des anfallenden Niederschlagsbezgwassers der umgebenden Bau- und Platzflächen stellt der
Park einen Beitrag zum Überflutungsschutz dar. Die Wiesenflächen und Bäume dienen der Kühlung und der
Bildung von Kaltluft.
Grüne und blaue Infrastruktur
Seit der Veröffentlichung der ressortübergreifenden Handlungsstrategie Weißbuch Stadtgrün (BMUB, 2017) des
Bundes zur Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung ihrer Grün- und Freiräume arbeiten viele Akteure
aus Politik und Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Forschung sowie der Zivilgesellschaft gemeinsam an
deren Umsetzung. Sehr viele der im Weißbuch Stadtgrün enthaltenen Maßnahmen konnten bereits umgesetzt
werden.
In einem Forschungsvorhaben sind aufbauend auf dem Weißbuch Stadtgrün aktuelle Fokusthemen erarbeitet und
mit neuen Maßnahmen untersetzt worden. Mit dem Ergebnis, der Agenda Stadt grün-blau (BMWSB und BBSR,
2026), wurde ein auf aktuelle Themen und Maßnahmenbereiche fokussiertes Handlungsprogramm zur urbanen
grün-blauen Infrastruktur (GBI) zur Fortführung des Prozesses zum Weißbuch Stadtgrün erstellt. Es dient der
Unterstützung der Kommunen in Deutschland bei der Entwicklung ihrer grün-blauen Infrastruktur in zentralen
Handlungsfeldern wie beispielsweise der wassersensiblen Stadtentwicklung oder der Nutzung neuer
Raumpotenziale für das urbane Grün.
Ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Weißbuchs Stadtgrün ist der Bundespreis Stadtgrün. 2022 hatte der
Bundespreis mit dem Thema „Klimaanpassung und Lebensqualität“ kommunale Projekte der Grün- und
Freiraumentwicklung prämiert, die Vorbildcharakter in der Anpassung der Freiräume bzw. in ihrer Nutzung zur An-
Best-Pratice-Beispiel 2 : Klimagerechte Umgestaltung eines Bildungs- und Sportcampus
(Bürstädt, Hessen)
Bild 2: Großsportanlage Bürstädt (Quelle: Empirica)
Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (Städtebauförderung)
Bundeszuwendung: 4,122 Mio. Euro seit 2017
Ein Meilenstein der Stadtentwicklung in der Kleinstadt Bürstädt war die Eröffnung des neuen
multifunktionalen Bildungs- und Sportcampus, der besonders Maßnahmen im Bereich „Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung“ berücksichtigt. Neben der Nutzung nachhaltiger Baumaterialien, der Dachbegrünung und einem
energieschonenden Temperaturmanagement des Gebäudes wurden ein innovatives, gleitendes
Nahwärmenetz, ein Arealstromnetz mit Integration von Photovoltaikanlagen und biodiverse Anpflanzungen geschaffen.
Mit dem Verfügungsfonds ergänzt das Quartiersmanagement die baulichen Maßnahmen in Kooperation mit
der LandesEnergieAgentur Hessen durch aufsuchende Arbeit für die Verbesserung der Umweltbildung.
passung der Stadtstrukturen an den Klimawandel hatten. Im Jahr 2024 lautete das Schwerpunktthema „Bewegung
und Gesundheit“. Ziel war es, zu zeigen, wie Kommunen ihr Stadtgrün einsetzen können, um Bewohnerinnen und
Bewohner zu mehr Bewegung anzuregen und die gesundheitlichen Auswirkungen des zunehmenden
Bewegungsmangels zu reduzieren.
Digitale und smarte Stadtentwicklung
In Bestandsquartieren können digitale Lösungen dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken, Bäume und
Grünanlagen gezielter und effizienter zu unterhalten und sowohl mit Hitze als auch Starkregen besser umzugehen.
Datenerhebungen in Echtzeit, mikroklimatische Modellierungen, Potenzialanalysen und mittels digitaler
Zwillinge entwickelte Planungsszenarien helfen, zielgerichtetere und effizientere Quartierslösungen zu entwickeln,
beispielsweise in den Modellprojekten Smart Cities (siehe 1.3.4).
Eine Person in orangefarbener Schutzkleidung schlägt mit einem Hammer auf einen Pfahl neben einem Baum.
Im Hintergrund Straßen, weitere Bäume, Fahrräder und Gebäude.
Exkurs 2: Smarte Lösungen für die grüne Stadt von morgen
Mit dem vom Bund geförderten „Stadtklima-Monitoring“ verfolgt beispielsweise Bochum das Ziel, eine
verlässliche und hoch aufgelöste Datenbasis zu schaffen, um die Stadt bis 2035 zu einer klimaneutralen
„Schwammstadt“ zu entwickeln. Das Stadtklima-Monitoring ermöglicht durch ein mobiles
Umweltsensorennetz die weitreichende, ressourceneffiziente Erfassung des Bochumer Stadtklimas. Die Maßnahme steht
beispielhalft dafür, wie Stadtverwaltungen direkte Klimafolgen durch die Nutzung digitaler Lösungen erfassen
können. Die erhobenen Daten sollen direkt in die Planung integriert werden und damit dazu beitragen, die
Lebensqualität der Bevölkerung zu sichern, die Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen zu stärken und
die Wirksamkeit von Anpassungsmaßnahmen zu messen.
Mit der vom Bund geförderten Maßnahme „SmartWater“ zielt das Land Berlin darauf, Hitze-Hotspots in dicht
bebauten und versiegelten Quartieren gezielt abzukühlen, Überflutungsrisiken zu reduzieren und somit die
Aufenthaltsqualität zu verbessern. Der im Projekt entwickelte sogenannte BGI-Planer („Blau-grüner
Infrastrukturplaner“) unterstützt Planende dabei, beide Infrastrukturen bereits in frühen Planungsphasen zu
integrieren: Parks, begrünte Dächer und Fassaden, Verdunstungsmulden sowie künstliche und natürliche
Wasserflächen. Das Beispiel zeigt, wie anhand modellbasierter Szenarien datenbasierte Entscheidungen getroffen
werden.
Bild 3: Stadtklima-Monitoring Bochum (Quelle: Smart City Bochum)
Flächen sparen und dreifache Innenentwicklung
Klimaanpassung und Klimaschutz müssen im Rahmen einer flächensparenden, kompakten und
nutzungsgemischten Stadtentwicklung umgesetzt werden, wie sie sich sowohl in den Zielen der Neuen Leipzig-Charta als auch
übergeordnet in den Zielen der DNS widerspiegelt. Es gilt, den Vorrang der Innenentwicklung zum Schutz des
Außenbereichs umzusetzen und dabei zugleich die Innenentwicklung im Sinne einer dreifachen Innenentwicklung
zu gestalten. Das bedeutet, nicht nur baulich zu verdichten, sondern zugleich die grüne und blaue Infrastruktur in
der Stadt weiterzuentwickeln und dabei auch die Verkehrsflächen mit in den Blick zu nehmen und graue Flächen
zu begrünen und zu entsiegeln.
Die Landes- und Regionalplanungen stehen vor der Aufgabe, die verschiedenen konkurrierenden
Raumnutzungsbedarfe miteinander abzustimmen. Dazu gehören auch Flächenbedarfe für Klimaanpassungsmaßnahmen im
Siedlungsbereich. Mit dem Ziel der Verminderung der Neuinanspruchnahme von Flächen wurde im August 2025 die
Möglichkeit der Ausweisung von Mehrfachnutzungen von Flächen in das Raumordnungsgesetz aufgenommen.
Infobox 2: Aktivitäten des Bundes zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
Den Quartiersansatz für klimarelevante Maßnahmen greift auch die Städtebauförderung auf. Maßnahmen zum
Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sind seit 2020 Fördervoraussetzung und in allen
Programmen förderfähig. Finanzmittel aus der Städtebauförderung unterstützen Kommunen bei der Sanierung
und Aufwertung der Quartiere u. a. zur Stärkung der klimatischen Schutzfunktionen von Frei- und
Grünflächen sowie in Kombination von Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen bei der energetischen
Gebäudesanierung und bei der Stärkung umweltfreundlicher Nahmobilität. Genauso wichtig sind kleinteilige,
die städtebauliche Gesamtmaßnahme flankierende Umwelt-, Nachhaltigkeits- oder Gesundheitsprojekte, die
als Beteiligungs- und Aneignungsprojekte angelegt sind.
2.2 Bestandsquartiere qualitätsvoll erhalten, erneuern und resilient entwickeln, sozialen
Zusammenhalt stärken
2.2.1 Herausforderungen und Aufgaben
Die bestehenden Quartiere spielen eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität in Städten und Gemeinden.
Hier wohnen, arbeiten und begegnen sich Bürgerinnen und Bürger. Die städtebauliche und soziale Umgebung
beeinflusst die lokale Identität ihrer Nachbarschaft und gleichzeitig gestalten die Menschen vor Ort ihre Quartiere
mit.
Bestandsquartiere umfassen sowohl historische Innenstädte und Ortskerne, vielfältige Wohngebiete
unterschiedlichen Baualters und unterschiedlicher Typologie, geprägt von Einfamilienhäusern bis zu mehrgeschossigen
Gebäuden in Großwohnsiedlungen, oftmals in Stadtrandlagen, als auch Mischgebiete mit Handel und Gewerbe oder
Büronutzungen (BBSR, 2025i). Den Kommunen kommt eine große Verantwortung zu, denn sie gestalten die
Bedingungen vor Ort im Rahmen der kommunalen Planungshoheit und sorgen für wirtschaftliche und kulturelle
Entfaltung und sozialen Ausgleich. Den Erhalt, die Erneuerung und die resiliente Entwicklung dieser Quartiere
zu unterstützen, ist zentrale Aufgabe der Stadtentwicklungspolitik des Bundes.
Qualitätsvoller Erhalt und stetige Erneuerung bedeuten, die wertvolle und schützenswerte Bausubstanz als
baukulturelles Erbe in ihrer Vielfalt zu bewahren, maßvoll zu revitalisieren und im Sinne der Neuen Leipzig-Charta
(siehe 1.3.1) darauf abzuzielen, diese Quartiere zukunftsfähig zu gestalten.
Sozialräumliche Segregation vermeiden und sozialen Zusammenhalt stärken
Eine der zentralen Aufgaben in Bestandsquartieren ist es, die Bedarfe einer sich verändernden Bevölkerung lokal
aufzunehmen und dabei soziale, ökologische und ökonomische Ansprüche zu berücksichtigen. Auf welche
Bedarfe und wie die Kommunen reagieren müssen, wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Hierzu zählen
z. B. der Anteil von Neuzugewanderten und einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen, die Situation auf
dem Wohnungsmarkt, der wachsende Anteil der älteren Bevölkerung sowie die Arbeitsmarktlage.
In den Bestandsquartieren liegen wiederum unterschiedliche Gegebenheiten vor, wie die Lagegunst,
städtebauliche Qualitäten des Gebäudebestands und des öffentlichen Raums, das Angebot an Wohnraum und dessen
Erschwinglichkeit. Diese Faktoren und Voraussetzungen bedingen sich gegenseitig und können zu einer
unterschiedlichen Verteilung der Bevölkerung in Städten und Gemeinden führen, bis hin zu einer verstärkten
sozioökonomischen Homogenisierung bzw. sozialräumlichen Segregation der Wohnbevölkerung.
Diese Entwicklungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur und an das soziale
Miteinander in den Quartieren, um insgesamt sozialen Zusammenhalt, gesellschaftliche Teilhabe und Integration
in den Stadtquartieren und der Gesamtstadt sicherzustellen.
Ein zentraler Aspekt ist dabei die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den Quartieren insgesamt und
insbesondere in Quartieren mit sozialen und ökonomischen Herausforderungen bzw. Benachteiligungen. In den Städten
und Gemeinden leben und arbeiten Menschen mit unterschiedlichen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen
Hintergründen miteinander. Es ist daher Aufgabe der sozialen Stadtentwicklung, die Quartiere so zu ertüchtigen,
Kernbotschaften
• Die Bestandsquartiere sind vielfältig. Ziel ist es, städtische und ländliche Strukturen so leistungsfähig
zu machen, dass sie angemessen auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen reagieren können und
das soziale Miteinander in den Quartieren stärken.
• Der Bund unterstützt Städte und Gemeinden mit Förderprogrammen und trägt so erheblich zur
Verbesserung von städtischen und ländlichen Räumen bei. Hierzu zählen die Städtebauförderung sowie
weitere Bundesprogramme, die kommunale Bereiche wie etwa Sport-, Jugend- und
Kultureinrichtungen oder die Entwicklung und Umsetzung von smarten, digitalen Lösungen für
vielfältige stadtentwicklungspolitische Aufgaben adressieren.
• Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft arbeitet der Bund an Strategien, wie der NSP, an Rahmenwerken und Konzepten,
um künftige Handlungsbedarfe zu definieren und Lösungen aufzuzeigen.
dass sich dort alle Menschen zu Hause und sicher fühlen, Orte finden, an denen sie miteinander in Kontakt treten
können und ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe steigen.
Sozioökonomischen und klimatischen Wandel städtebaulich gestalten
Ökonomische Veränderungen stellen eine weitere Herausforderung dar, insbesondere in Quartieren und
Regionen, die von wirtschaftlichem Strukturwandel betroffen sind. Der Rückzug von Industrien und produzierendem
Gewerbe, der Leerstand von Wohnungen und Gewerbeimmobilien und der Verlust von Arbeitsplätzen sowie
sanierungs- und modernisierungsbedürftige Infrastrukturen führen zu einer von Betroffenen als Abwärtsspirale
wahrgenommenen Entwicklung. Dies kann die Lebensqualität in den betroffenen Quartieren und Regionen
erheblich beeinträchtigen und Zukunftschancen zur persönlichen und beruflichen Entfaltung vor Ort einschränken.
Der Klimawandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung. Städte müssen Maßnahmen ergreifen,
um ihre Quartiere energetisch zu ertüchtigen und zugleich gegen die Folgen des Klimawandels zu schützen
(siehe 2.1). Bestandsquartiere, die älter sind und deren baulicher Bestand weniger energieeffizient ist als derjenige
in neuen Quartieren, stehen dabei besonders im Fokus. Zum Schutz und Erhalt des städtebaulichen und
baukulturellen Erbes und zur Stärkung der Lebens- und Aufenthaltsqualität müssen Maßnahmen der Anpassung an den
Klimawandel und Risikovorsorge hier im Einklang mit den Grundsätzen einer historisch und baukulturell
sensiblen, behutsamen Stadterneuerung geplant und umgesetzt werden und auch Fragen der Umweltgerechtigkeit
berücksichtigt werden.
Die Gestaltung von kompakten Quartieren im Sinne der Neuen Leipzig-Charta ist für viele Kommunen
anspruchsvoll. Sie verlangt strategische Flächennutzung im Sinne der Innenentwicklung, soziale Sensibilität, gestalterische
Qualität und ausreichend Ressourcen- und Planungskapazitäten. Zeitgemäße Quartiere sollen flächen- und
ressourceneffizient sein und gleichzeitig eine hohe Lebensqualität bieten. Neue Quartiere oder Neubauten sollen sich
dabei in das bestehende Stadtbild integrieren und die lokale Baukultur stärken, ohne monoton zu wirken
(siehe 2.3). Die Herausforderung liegt in der Balance zwischen städtebaulicher Dichte, notwendiger sozialer
Infrastruktur und attraktiven öffentlichen Räumen.
2.2.2 Aktivitäten des Bundes
Integrierte Stadtentwicklung fördern und weiterentwickeln
Das zentrale Instrument dazu ist die Städtebauförderung (siehe 1.3.3). Die Programme „Lebendige Zentren“,
„Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sind darauf ausgelegt, die Quartiere auf der
Grundlage Integrierter Städtebaulicher Konzepte (ISEKs) ganzheitlich zu entwickeln und dabei sowohl bauliche
als auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Die Integration von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen ist seit 2020 eine Voraussetzung für die Programmaufnahme und Förderung (siehe 2.1).
Darüber hinaus werden über die städtebauliche Begleitforschung und Modellvorhaben fortlaufend übertragbares
Wissen und aktuelle Praxiserfahrungen gesammelt und veröffentlicht.
Die Urbane Liga (siehe 1.3.5) als Bündnis junger Stadtmacherinnen und Stadtmacher hat zudem Vorschläge
entwickelt, wie klimagerechte Städte in Koproduktion zwischen Zivilgesellschaft, Initiativen, Verwaltung und
Politik gestaltet werden können. Die jungen Menschen schlagen dafür beispielsweise die Einrichtung von
Materialdepots vor, um Materialien, die sonst entsorgt würden, weiter zu nutzen. Dazu hat die Urbane Liga eine Roadmap
entwickelt, wie ein kooperativer Weg zu einem zentralen Materialdepot funktionieren kann.
Infobox 3: Herausforderungen bei der Weiterentwicklung von Bestandsquartieren
Bestandsquartiere qualitätsvoll zu erneuern ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Von den rund 20 Millionen
Wohngebäuden in Deutschland wurde fast die Hälfte vor 1979 errichtet (Statistisches Bundesamt, 2024). Das
bedeutet häufig einen höheren Sanierungsaufwand, dessen Kosten oftmals zulasten sozial gerechter
Wohnraumversorgung gehen. Kommunen und Wohnungsunternehmen stehen vor hohen Investitionskosten, gerade
bei großflächigen Quartiersentwicklungen. Die Städtebauförderung unterstützt Quartiere mit besonderen
Bedarfen. Einwohnerinnen und Einwohner von Fördergebieten leben mehrheitlich in Altbauten und
Geschosswohnungen der 1960- und 1970er-Jahre, die Gebiete sind außerdem durch hohe Einwohnerdichten geprägt.
Die häufigsten Herausforderungen betreffen dabei Missstände des öffentlichen Raums, des fließenden und
ruhenden Verkehrs, des Leerstands im Einzelhandel sowie den Sanierungsrückstand.
Bezahlbaren Wohnraum sichern und Wohnumfeld gestalten
Die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Anliegen der Wohnungs- und
Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Angesichts steigender Mieten in vielen Städten unterstützt der Bund den Sozialen Wohnungsbau
(siehe 1.3.7) mit Finanzhilfen an die Länder sowie die Modernisierung und energetische Ertüchtigung von
Bestandsgebäuden. Ziel ist es, den Zugang zu qualitativ hochwertigem und zugleich erschwinglichem Wohnraum
für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
Mit dem Förderaufruf „Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und
suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen“ fördert das BMFTR im Rahmen
der Transformationscluster „Soziale Innovationen für nachhaltige Städte“ und innerhalb der
Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft transdisziplinäre Forschungs- und Transferprojekte, die eine Wohnraummobilisierung
im Bestand sowie eine effiziente und suffiziente Flächennutzung in Städten fokussieren. Die Projekte adressieren
Themen wie Bodenpolitik, Leerstandsaktivierung, Bestandsumbau, zirkuläres Wohnen und innovative
Wohnformen und tragen damit zu Klimaschutz sowie zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei.
Exkurs 3: Synergien schaffen: Bündelung von Fördermitteln
Im integrierten Ansatz der Städtebauförderung kann ein vernachlässigter Wohnungsbestand einen
städtebaulichen Missstand darstellen, der auch mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung behoben werden kann. In
Ergänzung beeinflussen die Förderstränge Städtebauförderung und Wohnraumförderung die Entwicklung
eines Fördergebiets positiv, sofern das Thema Wohnen ein Handlungsfeld innerhalb der städtebaulichen
Gesamtmaßnahme ist und sich die Programme der Wohnraumförderung zur Erreichung der städtebaulichen Ziele
eignen (BBSR 2025j).
Bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Quartieren kann die bestehende Wohnnutzung durch die
Wohnraumförderung und die Neugestaltung des Wohnumfelds oder komplementäre soziale Infrastruktur
mithilfe der Städtebauförderung gefördert werden. Eine weitere übliche Mittelkombination stellt die Aktivierung
von Flächen, wie beispielsweise Brachen, durch die Städtebauförderung als Grundlage für Folgeinvestitionen
wie den Neubau von Wohnungen auf diesen Flächen im Rahmen der Wohnraumförderung dar. Die
Verbindung beider Förderprogramme schafft starke Synergien für die nachhaltige Entwicklung attraktiver
Wohnquartiere.
Eine weitere Komponente stellt die Bündelung der Städtebauförderung mit Mitteln aus dem Programm
BIWAQ dar, finanziert aus dem ESF. BIWAQ als Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogramms
„Sozialer Zusammenhalt“ verfolgt einen sozialräumlichen Ansatz (siehe 1.3.4).
Abbildung 16: Städtebauliche Missstände in Fördergebieten der Städtebauförderung
Stärkung sozialer Infrastrukturen
Einladende und zeitgemäße Einrichtungen wie Sporthallen und Schwimmbäder, aber auch kulturelle
Einrichtungen und Jugendzentren sind als Orte der Begegnung und des Austauschs von erheblicher Bedeutung für den
sozialen Zusammenhalt vor Ort (siehe 2.5). Deshalb unterstützt der Bund Städte und Gemeinden mit dem
Investitionspakt Sportstätten, dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ (SJK) und seit 2025 mit dem Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) dabei,
ihre soziale Infrastruktur insbesondere im Bereich Sport zu erhalten und zu modernisieren.
Innerhalb der Städtebauförderung richtet das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ einen besonderen Fokus auf
eine sozial gerechte Entwicklung der Quartiere. Neben städtebaulichen Investitionen in das Wohnumfeld und die
öffentliche Infrastruktur können begleitend nichtinvestive Maßnahmen umgesetzt werden, die zu mehr Angeboten
in den Bereichen Kultur, Sport, Gesundheit und Bewegung im Quartier beitragen. Auch geht es darum, einer oft
bestehenden Stigmatisierung von Stadtteilen zu begegnen. Diese Stabilisierung und Verbesserung der
Lebensbedingungen soll in den Gebieten Nutzungsvielfalt, Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit stärken,
Bildungschancen, Integration, Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen
fördern und zu mehr Umweltgerechtigkeit und Sicherheit beitragen.
Aktivierung von Leerständen
Mit der Städtebauförderung werden auch die Nutzung sowie Nach- und Umnutzung leer stehender Gebäude
unterstützt. Dazu gehört insbesondere der Erhalt von leer stehenden Altbauten und anderen das Stadtbild prägenden
Gebäuden. Neben der Sanierung von Gebäuden können auch Sicherungsmaßnahmen gefördert werden, um
Gebäude für eine spätere Nutzung zu erhalten und zu ertüchtigen. Die Möglichkeiten des Einsatzes der
Städtebauförderung für den Abbau von Leerstand wie beispielsweise für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie
Management- und „Kümmerer“-Strukturen werden gemeinsam mit den Ländern und Kommunen im Rahmen neuer
Formate gezielt zur Anwendung gebracht. Die im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ geltenden
besonderen Förderbedingungen für die Städte und Gemeinden in den ostdeutschen Ländern, wie z. B. eine erhöhte
Förderquote für die Sanierung und Sicherung von Altbauten, werden in dieser Legislaturperiode fortgeführt
(BBSR, 2025g).
Ein wichtiges Ziel des Bundes ist es, leerstehende Wohnungen, Gewerberäume und Gebäude vor allem in den
strukturschwachen und in ländlichen Kommunen und Regionen wieder für den Wohnungsmarkt nutzbar zu
machen. Im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum wurde die Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung
(BMWSB, 2025e) erarbeitet. Ziel der Handlungsstrategie ist es, durch gezielte Maßnahmen Regionen mit hohem
Wohnungsleerstand als Wohnorte wieder attraktiver zu machen, vorhandene und neue Instrumente gezielter zur
Wiedernutzung leer stehender Wohnungen einzusetzen sowie Informationen zur Leerstandsaktivierung gebündelt
für alle Akteure zur Verfügung zu stellen. Mit der Online-Plattform Potenzial Leerstand (BBSR) werden
Informationen zu Rahmenbeding
Best-Pratice-Beispiel 3 : Modellhafte Quartiersentwicklung in Nordhausen Nord: sozial,
zukunftsgerecht und lebenswert (Nordhausen, Thüringen)
Bild 4: Nordhausen Stadtloop (Quelle: Stadtverwaltung Nordhausen)
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (Städtebauförderung)
Bundesmittel: 2,7 Mio. Euro seit 2020
Mit der Städtebauförderung wurden in Nordhausen Nord im Programm „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ und im Rahmen der IBA Thüringen zahlreiche Projekte zur klimagerechten Quartiersentwicklung
erfolgreich umgesetzt. Die Modernisierung und der Umbau des Ossietzky-Hofs sorgen für niedrigere
Energiekosten und höheren Wohnkomfort. Ein neuer barrierefreier Rundweg, der Stadtloop und die Aufwertung des
Nordparks und anderer öffentlicher Grün- und Freizeitanlagen verbessern die Aufenthaltsqualität vor Ort.
Best-Pratice-Beispiel 4 : Jahnhallen-Areal Meißen: von der Turnhalle zum Quartierszentrum
(Meißen, Sachsen)
Bild 5: Jahnhallen-Altbau Meißen (Quelle: Daniel Bahrmann)
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (Städtebauförderung)
Bundesmittel: 1,06 Mio. Euro.
Durch bürgerschaftliches Engagement konnte die denkmalgeschützte Jahnhalle in der sächsischen Stadt
Meißen zu einem inklusiven, generationenübergreifenden Quartierszentrum gestaltet werden. Die Bürgerinnen und
Bürger, vertreten durch die Bürgerstiftung Meißen, setzten sich dafür ein, den traditionellen Ort für die
Öffentlichkeit zu erhalten. 2025 wurde die das Stadtbild prägende Jugendstilhalle wiedereröffnet.
Infobox 4: Aktivitäten des Bundes bei der Weiterentwicklung von Bestandsquartieren
Eine zentrale Rolle spielen die Programme der Städtebauförderung und die Begleitforschung des Bundes. Die
Städtebauförderungsprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“ sind etabliert und haben sich als flexible Umsetzungsinstrumente für städtebauliche
Investitionen erwiesen. 2026 stehen für die Städtebauförderung erstmals 1 Milliarde Euro
(Verpflichtungsrahmen) Bundesmittel zur Verfügung. Damit unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern Kommunen bei
der Beseitigung städtebaulicher Missstände, investiert in die öffentliche Infrastruktur und hilft auch, den
gestiegenen Baukosten gerecht zu werden. Der Bund fördert zudem gezielt kommunale Bereiche wie Sport-,
Jugend- und Kultureinrichtungen, digitale Lösungen, den Sozialen Wohnungsbau sowie Initiativen für die
Leerstandsaktivierung. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft entwickelt er strategische Konzepte und Rahmenwerke zur NSP, um zukünftige
Herausforderungen zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.
2.3 Neue Stadtquartiere entwickeln
2.3.1 Herausforderungen und Aufgaben
Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zählt zu den drängendsten sozialen Fragen. In vielen Regionen
erfordert die angespannte Wohnraumsituation neue Impulse, nicht nur durch Innenentwicklung und die
Weiterentwicklung des Bestands (siehe 2.2), sondern auch durch die qualitätsvolle Entwicklung neuer Stadtquartiere.
Neue Stadtquartiere ergänzen bestehende Quartiere mit neuen Qualitäten
Die Bevölkerungsprognose 2045 (BBSR, 2024a) zeigt, dass Deutschlands Bevölkerung insgesamt voraussichtlich
stabil bleiben wird, obwohl die Entwicklung regional sehr unterschiedlich verläuft. Während wirtschaftsstarke
Städte und Kreise weiterwachsen, müssen viele andere Regionen mit Schrumpfung rechnen.
Für wachsende Städte bedeutet dies steigenden Druck auf die Quartiersentwicklung – sowohl im Bestand als auch
durch den erforderlichen Neubau. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gefährdet zudem zunehmend den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und begünstigt soziale Notlagen, besonders in Ballungsräumen. In den letzten
Jahren wurden in Bestandsquartieren viele Wohnungen saniert und neu gebaut – durch Nachverdichtung im
Bestand, als Aufstockung, durch das Schließen von Baulücken oder Ersatz und Neubau. Damit konnte jedoch nur
ein Teil des Bedarfs gedeckt werden. Daher rückt der Bau neuer Quartiere auf innerstädtischen Flächen ebenso
wie am Stadtrand stärker in den Fokus.
Stadtquartiere sind räumlich abgrenzbare Teilbereiche einer Stadt, die durch eine funktionale Mischung aus
Wohnen, Arbeiten, Versorgung, sozialer Infrastruktur und öffentlichen Räumen geprägt sind und eine eigenständige
Identität sowie Alltagsbezüge für ihre Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen. Eine Datenbank des BBSR
enthält Informationen zu Stadtquartieren, die nach 1990 gebaut wurden, über mehr als 500 Wohnungen oder
1.000 Einwohnerinnen und Einwohner oder eine Fläche von mindestens 10 ha verfügen und denen eine
einheitliche städtebauliche Konzeption zugrunde liegt.
Quartiere gelten als Maßstab integrierter Stadtentwicklung – als überschaubare, sozialräumlich definierte
Einheiten, in denen politische, planerische und gesellschaftliche Entscheidungen unmittelbar auf das tägliche Leben
wirken. Jedes Quartier besitzt eigene Struktur- sowie Funktions- und Identifikationsmerkmale, die es von der
Umgebung abgrenzen. Zugleich bleibt es Teil des städtischen Gesamtgefüges. Seine Identität und Qualität
entstehen nicht nur aus der gebauten Umwelt, sondern ebenso aus Nutzungsvielfalt, sozialen Netzwerken und aktiver
Teilhabe. Diese Quartiersstrukturen können fehlende soziale Infrastruktur in Bereichen wie Bildung, Kultur,
Beratung oder Freiraum ergänzen und eine gemeinsame Identität prägen, die das Entstehen von Nachbarschaften
und die Integration neuer Bewohnerinnen und Bewohner erleichtert.
Damit neue Quartiere langfristig als neue Stadtteile in der Gesamtstadt funktionieren, ist eine zukunftsorientierte
Entwicklung entscheidend: Bezahlbarkeit, Lebensqualität und soziale Teilhabe müssen gewährleisten sein,
Nachhaltigkeit und Klimaschutz integriert und die Resilienz gegenüber Krisen gestärkt werden.
In neu entstehenden Quartieren müssen soziale Beziehungen, Routinen und Alltagserfahrungen erst wachsen.
Hier sind Politik, Verwaltung, Planung, Immobilienwirtschaft und Zivilgesellschaft gleichermaßen gefordert,
durch baukulturelle Qualitäten und partizipative Verfahren die Voraussetzungen für inklusive, lebenswerte und
stabile Quartiere zu schaffen.
Kernbotschaften
• Eine deutliche Steigerung der Wohnbauzahlen kann nur durch die Entwicklung von neuen, verdichteten
und gemischt genutzten Wohnquartieren erfolgen. Neben der Realisierung von Quantitäten sind sowohl
aus gestalterischer als auch aus wohnungswirtschaftlicher Sicht die Formulierung und Sicherung von
Qualitäten wesentlich für die Entwicklung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen.
• Neue Stadtquartiere können in Bezug auf die immer dringlicher werdenden Probleme des
Klimawandels sowie andere zentrale Herausforderungen der Stadtentwicklung Impulsgeber auch für
die Weiterentwicklung bestehender Stadtstrukturen sein.
• Die Entwicklung neuer Quartiere setzt integriertes, vorausschauendes und flexibles Planen und
Handeln sowie kooperative Zusammenarbeit voraus. Kommunen, die neue Stadtquartiere zukunftsfähig
entwickeln, sollten miteinander vernetzt werden, um Austausch und Wissenstransfer zu stärken.
Ziel ist es, Quartiere zu schaffen, die ausreichend bezahlbaren und vielfältigen Wohnraum bieten, ergänzt durch
öffentliche Räume, die Begegnung, Erholung und soziale Teilhabe fördern, bei zugleich sparsamem
Flächenverbrauch. Vielfältige Wohn- und Eigentumsformen, von Mietwohnungen über Genossenschaften bis hin zu
Eigentumswohnungen, tragen dazu bei, soziale Durchmischung und Vielfalt zu schaffen. Die Quartiere müssen sich an
den Bedürfnissen künftiger Bewohnerinnen und Bewohner orientieren und über eine umfassende
gemeinwohlorientierte Infrastruktur verfügen – von Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen bis hin zu Freizeit-, Sport- und
Nahversorgungsangeboten. Zugleich sollen Quartiere energieeffizient, klimaangepasst und hochwertig gestaltet
sein, ergänzt durch nachhaltige Mobilitätskonzepte, die kurze Wege fördern.
Neue Quartiere stehen vor besonderen Herausforderungen: Die Aktivierung und effiziente Nutzung von Flächen
erfordern eine sorgfältige Abwägung zwischen innerstädtischer Nachverdichtung und Erweiterung insbe
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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