Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt
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Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das Auswärtige Amt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7411
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Raimond Scheirich und der Fraktion der AfD
Klärung offener Fragen zu Projektförderungen von UNICEF Germany durch das
Auswärtige Amt
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178 lässt hinsichtlich der Projektförderungen an UNICEF
Germany bei den Fragestellern einige Fragen offen.
Insbesondere hat das Auswärtige Amt laut Anlage 1d im Einzelplan 05 im
Zeitraum von 2020 bis 2025 insgesamt sechsmal Ausgaben mit dem
Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“
aufgeführt, ohne die einzelnen geförderten Projekte näher offenzulegen. Mit einer
Summe von 496 619 000 Euro unter dieser Bezeichnung handelt es sich somit
um die mit Abstand größten Einzelposten der aufgeführten Zahlungen, wobei
die restlichen vier Posten eine Summe von 19 997 000 Euro ergeben, also eine
Gesamtsumme in Höhe von 516 616 000 Euro in den Jahren 2020 bis 2026.
Angesichts der erheblichen Fördersummen besteht aus Sicht der Fragesteller
ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an einer
detaillierten Offenlegung der Mittelverwendung. Die vorliegende Kleine Anfrage dient
daher der Herstellung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit
staatlichen Handelns.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2020 mit der
Zahlung von 31 212 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
2. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2021 mit der
Zahlung von 102 250 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
3. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2022 mit der
Zahlung von 115 288 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
4. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2023 mit der
Zahlung von 100 119 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
5. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2024 mit der
Zahlung von 102 005 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
6. Welche Projekte von UNICEF Germany wurden im Jahr 2025 mit der
Zahlung von 45 745 000 Euro unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen
Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder
Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
7. Warum wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 496 619 000 Euro
lediglich als Sammelposten ausgewiesen, obwohl bei anderen
Zuwendungsempfängern teilweise deutlich kleinteiligere Angaben gemacht wurden?
8. Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Veröffentlichung von
Projektförderungen im Bereich der humanitären Hilfe zugrunde?
9. Welche konkreten Berichtspflichten und Verwendungsnachweise musste
UNICEF Germany für die betreffenden Förderungen erbringen?
10. Wurden die im Rahmen der Sammelposten geförderten Projekte durch die
Bundesregierung, im Auftrag der Bundesregierung, durch UNICEF
Germany oder durch Dritte evaluiert, soweit der Bundesregierung
entsprechende Informationen vorliegen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Gab es im Zusammenhang mit den geförderten Projekten seit 2020
Beanstandungen, Rückforderungen oder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten?
12. Wurden seit 2020 Fördermittel an UNICEF Germany ganz oder teilweise
zurückgefordert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
13. Welche Fördermittel erhielt UNICEF Germany insgesamt in den Jahren
2020 bis 2025 aus dem Bundeshaushalt, aufgeschlüsselt nach Ressort,
Haushaltsjahr und Förderzweck?
14. Wie hoch war jährlich der Anteil der Mittel, der durch UNICEF Germany
selbst administrativ verwendet wurde, und welcher Anteil floss
unmittelbar in Projektmaßnahmen vor Ort (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
15. In welchen Fällen wurden Förderungen an UNICEF Germany ohne
vorheriges Interessenbekundungs-, Auswahl-, Wettbewerbs- oder sonstiges
vergleichendes Verfahren bewilligt, und welche Gründe waren hierfür jeweils
maßgeblich?
16. Wie erklärt die Bundesregierung die deutlich erhöhten Fördersummen in
der 20. Legislaturperiode in Höhe von 319 909 000 Euro im Vergleich zu
den restlichen Posten (2020 und 2021 und 2025 bis 2026) in Höhe von
196 707 000 Euro?
17. Gab es in der 20. Legislaturperiode eine erhöhte Notwendigkeit für
humanitäre Hilfsprojekte, und wenn ja, aus welchem Grund, für welche
Projekte, und ist diese Notwendigkeit in der Folge weniger geworden, oder
wie erklärt sich das Sinken der Fördersummen im Anschluss (vgl.
Frage 16)?
18. Welche Prüfungen, Nachweise oder Evaluierungen liegen der
Bundesregierung dazu vor, ob die zusätzlichen Fördermittel der Jahre 2022 bis
2024 zweckentsprechend verwendet wurden und welche konkreten
Projektleistungen, Zielgruppen oder Endbegünstigten hiermit erreicht wurden
(vgl. Frage 17)?
Berlin, den 28. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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