Klärung offener Fragen zu Projektförderungen der Caritas international durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/6543)
Text
Klärung offener Fragen zu Projektförderungen der Caritas international durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/6543)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6847
21. Wahlperiode 02.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Alexander
Gauland, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6543 –
Klärung offener Fragen zu Projektförderungen der Caritas international durch
das Auswärtige Amt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178 lässt nach Auffassung der Fragesteller hinsichtlich der
Projektförderungen an Caritas international Fragen offen.
Insbesondere hat das Auswärtige Amt im Zeitraum von 2020 bis 2025
insgesamt siebenmal Ausgaben mit dem Verwendungszweck „mehrere
Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“ aufgeführt, ohne die einzelnen
geförderten Projekte näher offenzulegen. Mit einer Gesamtsumme von
142 765 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154 f.; eigene Addition) handelt es sich
hierbei um die mit Abstand größten Einzelposten der aufgeführten Zahlungen.
Angesichts der erheblichen Fördersummen besteht aus Sicht der Fragesteller
ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an einer
detaillierten Offenlegung der Mittelverwendung. Die vorliegende Kleine Anfrage dient
daher der Herstellung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit
staatlichen Handelns.
1. Welche Projekte der Caritas international wurden im Jahr 2020 mit der
Zahlung von 16 856 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154) unterstützt,
wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche
Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der
einzelnen Projekte ausgegeben?
2. Welche Projekte der Caritas international wurden im Jahr 2021 mit der
Zahlung von 15 991 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154) unterstützt,
wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche
Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der
einzelnen Projekte ausgegeben?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Projekte der Caritas international wurden 2022 mit der Zahlung
von 17 734 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154) unterstützt, wie hoch
waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten,
Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen
Projekte ausgegeben?
4. Welche Projekte der Caritas international wurden 2023 mit der Zahlung
von 22 119 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 155) unterstützt, wie hoch
waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten,
Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen
Projekte ausgegeben?
5. Welche Projekte der Caritas international wurden 2024 mit der Zahlung
von 27 750 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 155) unterstützt, wie hoch
waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten,
Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen
Projekte ausgegeben?
6. Welche Projekte der Caritas international wurden 2025 mit den
Zahlungen von 21 157 000 Euro und 21 158 000 Euro (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178,
S. 155) unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen,
und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden
Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?
7. Warum wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 142 765 000 Euro
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154 f.; eigene Addition) lediglich als
Sammelposten ausgewiesen, obwohl bei anderen Zuwendungsempfängern
teilweise deutlich kleinteiligere Angaben gemacht wurden?
Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
In der fragegegenständlichen Kleinen Anfrage waren die Förderungen aus dem
Haushaltstitel 0501‑687 32 in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 21/5178 in Sammelpositionen angegeben, da die
Maßnahmen im jährlichen Bericht des Auswärtigen Amts (AA) zur
Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfsmaßnahmen,
Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen an den
Haushaltsausschuss des Bundestages ausgewiesen wurden. Auf diese jährlichen Berichte
wird jeweils verwiesen.
8. Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Veröffentlichung von
Projektförderungen im Bereich der humanitären Hilfe zugrunde?
Die Verwendung der Mittel wird durch verschiedene Mechanismen transparent
gemacht: So sind Informationen über Projekte und geförderte Organisationen
über die sogenannten Financial Tracking Services (FTS) des Amts der
Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA)
öffentlich zugänglich: https://fts.unocha.org/. Das AA veröffentlicht zudem
regelmäßig, zuletzt im Juni 2026, im „Vierjahresbericht der Bundesregierung über
die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ Informationen zur globalen
Mittelverteilung und Zielerreichung der Maßnahmen insgesamt (abrufbar unter www.
auswaertiges-amt.de/resource/blob/2774746/1c3c14356a2c0fda37db683cd4db0
c53/huhi2022-2025-data.pdf).
9. Welche konkreten Berichtspflichten und Verwendungsnachweise musste
Caritas international für die betreffenden Förderungen erbringen?
Die Verwendung einer Zuwendung ist nach Nr. 6.1 der Allgemeinen
Nebenbestimmungen zur Projektförderung (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/d
e/service/foerdermittel) innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des
Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den
Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen
(Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des
Haushaltsjahres erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis
zu führen. Diese Bestimmungen sind bei jeder Zuwendung Auflage an den
Zuwendungsempfänger.
10. Wurden die im Rahmen der Sammelposten geförderten Projekte extern
oder intern evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Für die
Beantwortung der Frage wäre eine händische Prüfung der Projektakten seit 2020, die
überwiegend in Papierform vorliegen und teilweise aus dem Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) angefordert werden müssten, notwendig.
Dies würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem
Hintergrund ist eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht mit
zumutbarem Aufwand leistbar. Ferner wird auf Kapitel 7.5 der Förderrichtlinie
Humanitäre Hilfe im Ausland verwiesen (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/
service/foerdermittel).
11. Gab es im Zusammenhang mit den geförderten Projekten
Beanstandungen, Rückforderungen oder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Wurden seit 2020 Fördermittel an Caritas international ganz oder
teilweise zurückgefordert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
13. Welche Fördermittel erhielt Caritas international insgesamt in den Jahren
2020 bis 2025 aus dem Bundeshaushalt, aufgeschlüsselt nach Ressort,
Haushaltsjahr und Förderzweck?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5178 wird verwiesen.
14. Wie hoch war jährlich der Anteil der Mittel, der durch Caritas
international selbst administrativ verwendet wurde, und welcher Anteil floss
unmittelbar in Projektmaßnahmen vor Ort (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die nachgefragten Informationen liegen nicht in maschinell auswertbarer Form
vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt,
dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind
alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die
sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auswertung aller
potentiell relevanten Akten über mehre vergangene Legislaturperioden hinweg,
teils durch händische Durchsicht, und Auswertung einer Vielzahl von
Einzelvorgängen würde die Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten für
einen nicht absehbaren Zeitraum völlig beanspruchen.
15. In welchen Fällen wurden Projekte von Caritas international ohne
Ausschreibung oder Wettbewerbsverfahren gefördert?
Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren gibt es nur in
Auftragsvergabeverfahren. Mit Zuwendungen, wie sie auch Caritas international erhalten hat,
unterstützt das AA Vorhaben Dritter, um eigene Ziele zu erreichen. Mit Aufträgen
oder Vergaben befriedigt die Behörde ein eigenes Beschaffungsinteresse. Eine
Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung daher nicht
möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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