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Klärung offener Fragen zu Projektförderungen der Caritas international durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/6543)

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6847 · Antwort · Original ↗

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Klärung offener Fragen zu Projektförderungen der Caritas international durch das Auswärtige Amt (Antwort zu Drs. 21/6543) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6847 21. Wahlperiode 02.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6543 – Klärung offener Fragen zu Projektförderungen der Caritas international durch das Auswärtige Amt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 lässt nach Auffassung der Fragesteller hinsichtlich der Projektförderungen an Caritas international Fragen offen. Insbesondere hat das Auswärtige Amt im Zeitraum von 2020 bis 2025 insgesamt siebenmal Ausgaben mit dem Verwendungszweck „mehrere Projektförderungen im Rahmen der humanitären Hilfe“ aufgeführt, ohne die einzelnen geförderten Projekte näher offenzulegen. Mit einer Gesamtsumme von 142 765 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154 f.; eigene Addition) handelt es sich hierbei um die mit Abstand größten Einzelposten der aufgeführten Zahlungen. Angesichts der erheblichen Fördersummen besteht aus Sicht der Fragesteller ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an einer detaillierten Offenlegung der Mittelverwendung. Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der Herstellung größtmöglicher Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.  1. Welche Projekte der Caritas international wurden im Jahr 2020 mit der Zahlung von 16 856 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154) unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  2. Welche Projekte der Caritas international wurden im Jahr 2021 mit der Zahlung von 15 991 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154) unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Welche Projekte der Caritas international wurden 2022 mit der Zahlung von 17 734 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154) unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  4. Welche Projekte der Caritas international wurden 2023 mit der Zahlung von 22 119 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 155) unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  5. Welche Projekte der Caritas international wurden 2024 mit der Zahlung von 27 750 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 155) unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  6. Welche Projekte der Caritas international wurden 2025 mit den Zahlungen von 21 157 000 Euro und 21 158 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 155) unterstützt, wie hoch waren die jeweiligen Förderungssummen, und für welche Tätigkeiten, Leistungen oder Sachgüter wurden Geldbeträge innerhalb der einzelnen Projekte ausgegeben?  7. Warum wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 142 765 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, S. 154 f.; eigene Addition) lediglich als Sammelposten ausgewiesen, obwohl bei anderen Zuwendungsempfängern teilweise deutlich kleinteiligere Angaben gemacht wurden? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. In der fragegegenständlichen Kleinen Anfrage waren die Förderungen aus dem Haushaltstitel 0501‑687 32 in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/5178 in Sammelpositionen angegeben, da die Maßnahmen im jährlichen Bericht des Auswärtigen Amts (AA) zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfsmaßnahmen, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen an den Haushaltsausschuss des Bundestages ausgewiesen wurden. Auf diese jährlichen Berichte wird jeweils verwiesen.  8. Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Veröffentlichung von Projektförderungen im Bereich der humanitären Hilfe zugrunde? Die Verwendung der Mittel wird durch verschiedene Mechanismen transparent gemacht: So sind Informationen über Projekte und geförderte Organisationen über die sogenannten Financial Tracking Services (FTS) des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) öffentlich zugänglich: https://fts.unocha.org/. Das AA veröffentlicht zudem regelmäßig, zuletzt im Juni 2026, im „Vierjahresbericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ Informationen zur globalen Mittelverteilung und Zielerreichung der Maßnahmen insgesamt (abrufbar unter www. auswaertiges-amt.de/resource/blob/2774746/1c3c14356a2c0fda37db683cd4db0 c53/huhi2022-2025-data.pdf).  9. Welche konkreten Berichtspflichten und Verwendungsnachweise musste Caritas international für die betreffenden Förderungen erbringen? Die Verwendung einer Zuwendung ist nach Nr. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/d e/service/foerdermittel) innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Ist der Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis zu führen. Diese Bestimmungen sind bei jeder Zuwendung Auflage an den Zuwendungsempfänger. 10. Wurden die im Rahmen der Sammelposten geförderten Projekte extern oder intern evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Für die Beantwortung der Frage wäre eine händische Prüfung der Projektakten seit 2020, die überwiegend in Papierform vorliegen und teilweise aus dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) angefordert werden müssten, notwendig. Dies würde eine Bürokraft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund ist eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar. Ferner wird auf Kapitel 7.5 der Förderrichtlinie Humanitäre Hilfe im Ausland verwiesen (abrufbar unter www.auswaertiges-amt.de/de/ service/foerdermittel). 11. Gab es im Zusammenhang mit den geförderten Projekten Beanstandungen, Rückforderungen oder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Wurden seit 2020 Fördermittel an Caritas international ganz oder teilweise zurückgefordert, und wenn ja, aus welchen Gründen? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 13. Welche Fördermittel erhielt Caritas international insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 aus dem Bundeshaushalt, aufgeschlüsselt nach Ressort, Haushaltsjahr und Förderzweck? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5178 wird verwiesen. 14. Wie hoch war jährlich der Anteil der Mittel, der durch Caritas international selbst administrativ verwendet wurde, und welcher Anteil floss unmittelbar in Projektmaßnahmen vor Ort (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die nachgefragten Informationen liegen nicht in maschinell auswertbarer Form vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Auswertung aller potentiell relevanten Akten über mehre vergangene Legislaturperioden hinweg, teils durch händische Durchsicht, und Auswertung einer Vielzahl von Einzelvorgängen würde die Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten für einen nicht absehbaren Zeitraum völlig beanspruchen. 15. In welchen Fällen wurden Projekte von Caritas international ohne Ausschreibung oder Wettbewerbsverfahren gefördert? Ausschreibungen und Wettbewerbsverfahren gibt es nur in Auftragsvergabeverfahren. Mit Zuwendungen, wie sie auch Caritas international erhalten hat, unterstützt das AA Vorhaben Dritter, um eigene Ziele zu erreichen. Mit Aufträgen oder Vergaben befriedigt die Behörde ein eigenes Beschaffungsinteresse. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung daher nicht möglich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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