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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen im Bundeshaushalt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178) (Antwort zu Drs. 21/6542)

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6848 · Antwort · Original ↗

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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen im Bundeshaushalt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178) (Antwort zu Drs. 21/6542) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6848 21. Wahlperiode 02.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6542 – Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen im Bundeshaushalt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 hat zwar für zahlreiche Organisationen Haushaltstitel, Zahlungen und teils einzelne Vorhaben benannt, wesentliche Punkte aber häufig nur zusammenfassend, ressortübergreifend oder unter Verweis auf fehlende zentrale Erfassung beantwortet. Die nachfolgenden Fragen dienen deshalb dazu, besonders relevante Einzelfälle, auffällige Mittelansätze, Auswahlmaßstäbe, Weiterleitungsstrukturen, Evaluierungen und haushaltssystematische Veränderungen anhand konkret benannter Titel und Vorhaben näher aufzuklären. Die Nachfragen beschränken sich dabei bewusst auf einzelne Ressorts, Titel, Projekte und Förderkomplexe, um die bisher offen gebliebenen Punkte gezielt zu präzisieren. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Über die Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den Bundeshaushalten entscheiden die jeweils fördernden Ressorts in eigener Verantwortung. Zur Beantwortung der Fragen ist daher erneut eine Ressortabfrage durchgeführt worden, mit der die Fragen durch einzelne Ressorts für ihren Geschäftsbereich beantwortet wurden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Aus welchem Grund war das Auswärtige Amt bei Zahlungen aus Kapitel 0501 Titel 687 32 überwiegend nur zu einer zusammenfassenden Angabe als „mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe“ in der Lage, während bei anderen Haushaltstiteln des Einzelplans 05 konkrete Projektbezeichnungen genannt wurden?  2. Welche Einzelvorhaben wurden aus Kapitel 0501 Titel 687 32 in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 jeweils an Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Plan International Deutschland, UNICEF Germany, Diakonie Deutschland, Diakonie Katastrophenhilfe, World Vision Deutschland, Help – Hilfe zur Selbsthilfe, medico international, terre des hommes Deutschland, Deutsche Welthungerhilfe e. V., NRC Flüchtlingshilfe Deutschland gGmbH, SOS-Kinderdörfer, Kindernothilfe, Oxfam Deutschland, CARE Deutschland und Caritas international, International Rescue Committee (IRC) Deutschland finanziert (jeweils bitte unter Angabe von Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit, Bewilligungssumme und Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Deutsche Bundestag erhält jährlich eine Übersicht geförderter Projekte des Vorjahres im Rahmen des „Berichtes des Auswärtigen Amts zur Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen“. Auf den entsprechenden Bericht wird verwiesen.  3. Nach welchen konkreten sachlichen Kriterien wählt das Auswärtige Amt Vorhaben aus, die aus Kapitel 0501 Titel 687 32 finanziert werden, und welche Rolle spielen dabei insbesondere humanitärer Bedarf, außenpolitisches Bundesinteresse, Auswahl der Durchführungspartner, Kofinanzierung, Erfolgskontrolle und Evaluierbarkeit?  5. Durch welche konkreten verfahrensmäßigen und zuwendungsrechtlichen Vorkehrungen stellt das Auswärtige Amt sicher, dass aus Kapitel 0501 Titel 687 32 finanzierte Vorhaben dem humanitären Förderzweck entsprechen und nicht überwiegend der Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung oder politischen Interessenvertretung dienen? Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die auf der Fördermittelseite des Auswärtigen Amts veröffentlichten Informationen (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/2666512-266 6512) und die Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) verwiesen.  4. Welche aus Kapitel 0501 Titel 687 34 in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 finanzierten Vorhaben enthielten ausdrücklich klima- oder klimasicherheitsbezogene Zielsetzungen oder Maßnahmenbestandteile, insbesondere in den Bereichen Klimaanpassung, Wasser- und Ernährungssicherheit, klimainduzierte Ressourcenkonflikte, Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen oder klimainduzierte Vertreibung (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, Land bzw. Region, Laufzeit, Auszahlungshöhe und kurzer Beschreibung des jeweiligen Klimabezugs auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Projekttitel geben jeweils Aufschluss über die inhaltliche Schwerpunktsetzung.  6. Welche Angaben zu Weiterleitungen an Zwischen- oder Letztempfänger liegen dem Auswärtigen Amt in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden, Finanzierungsplänen oder Verwendungsnachweisen zu aus Kapitel 0501 Titel 687 32 oder Kapitel 0501 Titel 687 34 in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 finanzierten Vorhaben vor, soweit eine Weiterleitung der Mittel zuwendungsrechtlich zugelassen war? Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bewilligt. Das beinhaltet auch die notwendigen Angaben zu Weiterleitungen.  7. Welche aus Kapitel 0501 Titel 687 23 sowie Kapitel 0504 Titel 687 13 in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 finanzierten Vorhaben wiesen einen Bezug zu LGBT auf (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, lokalem oder internationalem Durchführungspartner, Empfängerland, Zielgruppe, Laufzeit, Auszahlungshöhe und der Begründung des erheblichen Bundesinteresses auflisten)?  8. Welche konkreten Maßnahmen, Projekte, Veranstaltungen oder sonstigen Ausgabenbestandteile umfasste das deutsche Engagement im Rahmen der „Equal Rights Coalition“ in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025, und welche Mittel entfielen dabei jeweils auf Projektumsetzung, externe Partner, Veranstaltungen (unter Angabe der Teilnehmerzahl), Reisen bzw. Spesen, Kommunikation und sonstige Ausgaben? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3319 und auf die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5630 verwiesen.  9. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus Kapitel 2302 Titel 684 71 sowie Kapitel 2302 Titel 687 76 an VEN- RO finanziert (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, Laufzeit, Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr und der im Förderantrag, Zuwendungsbescheid oder in der Projektbeschreibung vorgesehenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung, Dialogformaten oder Advocacy-Arbeit auflisten)? 10. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus Kapitel 2302 Titel 896 04, Kapitel 2310 Titel 896 31 und Kapitel 2310 Titel 896 32 jeweils an Brot für die Welt und Bischöfliches Hilfswerk Misereor e. V. finanziert (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, Empfängerland, bzw. Einsatzregion, Laufzeit und Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)? 11. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus Kapitel 2302 Titel 687 76 und Kapitel 2301 Titel 687 06 an die Deutsche Welthungerhilfe e. V. finanziert (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit und Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)? 12. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus Kapitel 2302 Titel 687 76 und Kapitel 2301 Titel 687 06 jeweils an Plan International Deutschland, Help – Hilfe zur Selbsthilfe und Oxfam Deutschland finanziert (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit und Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)? 13. Welche Einzelvorhaben mit ausdrücklichem Bezug zu Klimaanpassung, Wasser- und Ernährungssicherheit, Katastrophenvorsorge, Klimaresilienz gegenüber extremen Wetterereignissen oder emissionsarmer Entwicklung wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus Kapitel 2302 Titel 687 76, Kapitel 2301 Titel 687 06, Kapitel 2310 Titel 896 31 und Kapitel 2310 Titel 896 32 an Brot für die Welt, Bischöfliches Hilfswerk Misereor e. V., Deutsche Welthungerhilfe e. V., Plan International Deutschland und Oxfam Deutschland finanziert (bitte jeweils unter Angabe von Zuwendungsempfänger, Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit, Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr und der im Förderantrag, Zuwendungsbescheid oder in der Projektbeschreibung benannten klima- oder resilienzbezogenen Zielsetzung auflisten)? 15. Welche aus Kapitel 2302 Titel 684 71 sowie aus Kapitel 2301 Titel 687 06 in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 finanzierten Vorhaben sahen nach Förderantrag, Zuwendungsbescheid oder Projektbeschreibung ausdrücklich Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung, Dialogformate oder Advocacy-Arbeit vor (bitte jeweils unter Angabe von Zuwendungsempfänger, Projekttitel, kurzer Beschreibung des betreffenden Maßnahmenbestandteils und Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)? Die Fragen 9 bis 13 und 15 werden zusammen beantwortet. Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI- Standard. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bu nd.de) entwickelt. Einzelvorhaben der in den Fragen 9 bis 13 und 15 genannten Organisationen können dem Transparenzportal entnommen werden. Dafür müssen im Transparenzportal die Kategorien Durchführungsorganisation und Umsetzungspartner separat gefiltert werden. Zusätzlich ist der Laufzeitfilter auf den gewünschten Zeitraum und auf die Option ‚laufend zwischen‘ einzustellen. Es ist zu beachten, dass Vorhaben von Brot für die Welt über das Stichwort „EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V.“ und Vorhaben des Bischöflichen Hilfswerks Misereor e. V. über das Stichwort „KZE – Katholische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V.“ zu finden sind. In den Detailinformationen zu den Vorhaben ist zudem aufgeführt, in welchen Sektoren das Vorhaben tätig ist, auf welche Sustainable Development Goals (SDGs) es einzahlt und welche thematischen und sektoralen Kennungen vergeben wurden. Diese Klassifizierung basiert auf internationalen Standards für die statistische Erfassung von Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit, die von dem Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurden. Soweit die in den Fragen genannten Themen mit dieser Klassifizierung korrespondieren, können sie über die Filter Sektoren und Übersektorale Kennungen abgefragt werden. 14. Nach welchen konkreten Auswahl- und Ausschlusskriterien wählt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Vorhaben aus, die aus Kapitel 2302 Titel 687 76, Kapitel 2301 Titel 687 06 und Kapitel 2302 Titel 684 71 finanziert werden, und in wie vielen Fällen wurden Förderanträge in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus diesen Titeln abgelehnt, weil das BMZ das entwicklungspolitische Bundesinteresse, die Wirtschaftlichkeit, die Kofinanzierung oder die Evaluierbarkeit nicht als ausreichend ansah? Die Auswahl der Vorhaben erfolgt entlang der Kriterien der für den jeweiligen Titel maßgeblichen Titelbestimmungen oder Förderrichtlinien. Die Gründe, weshalb Anträge nicht zu einer Förderung führen, sind höchst unterschiedlich und werden statistisch nicht erfasst. 16. Welche Angaben zu Weiterleitungen an Zwischen- oder Letztempfänger liegen dem BMZ in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden, Finanzierungsplänen oder Verwendungsnachweisen zu den in den Fragen 10 bis 13 genannten Titeln und Vorhaben in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 vor, soweit eine Weiterleitung der Mittel zuwendungsrechtlich zugelassen war? Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bewilligt. Das beinhaltet auch die notwendigen Angaben zu Weiterleitungen. 17. Welche Outputs und Wirkungen wurden mit den in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an den Deutschen Caritasverband e. V. geleisteten Zahlungen für die Verbundprojekte „NKI: Stromspar-Check Aktiv – Klima- und Umweltschutz im Alltag für Haushalte mit geringem Einkommen“, „NKI: Stromspar-Check in Ihrer Nähe“ und „StromsparCheck – einfach Wärme, Wasser & Strom sparen: Energie- und Umweltschutzberatung in Haushalten mit geringem Einkommen“ erzielt, insbesondere hinsichtlich erreichter Haushalte, durchschnittlicher Energieeinsparung, durchschnittlicher Wassereinsparung, geschätzter CO2-Minderung und durchschnittlicher Förderausgaben je erreichtem Haushalt? In den Tabellen in Anlage 1 sind die quantitativen Outputs und Wirkungen des Stromsparchecks aufgelistet.* In Tabelle 1 sind die Zuwendungen an die Zuwendungsempfänger Deutscher Caritasverband und Bundesverband Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands, die Anzahl der Haushaltsbesuche und der Kühlgerätetausche und die durchschnittlichen Förderausgaben pro Haushalt angegeben. In Tabelle 2 sind die Einsparungen beim Stromverbrauch, der Energieverbrauch bei der Warmwasserbereitung im Falle nicht elektrischer Warmwassererzeugung, beim Wasserverbrauch und bei den CO2-Emissionen im Strombereich angegeben, jeweils als Durchschnittszahl pro beratenem Haushalt und insgesamt. Sie beziehen sich auf das erste Jahr nach dem Haushaltsbesuch. Auch in den Folgejahren ergeben sich Einsparungen. Deren Höhe ist u. a. von der Lebensdauer der Soforthilfen bzw. ggf. des neuen energieeffizienten Kühlgerätes abhängig. Zusätzlich wurden bei der Heizenergie Einsparungen beim Energieverbrauch und CO2-Emissionen erzielt. Da die Beratung im Wärmebereich erst ab April 2023 schrittweise aufgenommen wurde, liegen hier keine über das Bundesgebiet vergleichbaren durchschnittlichen Angaben vor. Daten aus dem Monitoring zeigen, dass durch eine zunehmende Beratung im Bereich Wärme und eine gezielte und umfangreiche Schulung der Stromsparhelfenden für die Wärmeberatung die Einsparungen im Wärmebereich zunehmen. Waren es im Jahr 2020 im Schnitt noch 720 kWh Einsparungen Wärmeenergie pro Haushalt, konnten im Jahr 2024 bereits 1.200 kWh Einsparungen Wärmeenergie pro Haushalt durch das Monitoring belegt werden. Diese Einsparungen und die entsprechenden CO2-Einsparungen kommen zu den in der Tabelle genannten Einsparungen hinzu. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6848 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Darüber hinaus unterstützt der Stromspar-Check die Wiedereingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt, stärkt die Selbstwirksamkeit von Haushalten mit niedrigem Einkommen beim Klimaschutz und trägt zur Akzeptanz der Klimapolitik der Bundesregierung bei. 18. Auf welche Empfängerländer und lokalen Durchführungspartner verteilten sich die in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 aus Kapitel 0903 Titel 896 41 geleisteten Zahlungen für das Projekt „Upscaling von gemeindebasierten Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für die Existenzsicherung und den Ökosystemschutz im südlichen Afrika (CBASCALE Southern Africa+)“ (bitte jeweils unter Angabe der Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)? Das Projekt „Upscaling von gemeindebasierten Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für die Existenzsicherung und den Ökosystemschutz im südlichen Afrika (CBA-SCALE Southern Africa+)“ wird in Mosambik, Sabia und Simbabwe durchgeführt. Die Auszahlungen erfolgen an den Zuwendungsempfänger CARE Deutschland e. V. nach Maßgabe der Nr. 1.4 ANBest-P und werden nicht nach Durchführungsländern und -partnern aufgeschlüsselt. Im Übrigen wird auf die Antwort des BMUKN zu Frage 6 in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 verwiesen. 19. Welche zentralen Ergebnisse, Wirkungen und Handlungsempfehlungen ergaben sich aus der 2022 beauftragten Mid-Term-Evaluation zum Vorhaben „Ecosystem-based Adaptation and Forest Restoration in Vulnerable Rural Communities of the Caribbean Biological Corridor“, und welche Konsequenzen für die weitere Förderung hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) daraus gezogen? Bezüglich der zentralen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Midterm-Evaluation (MTE) wird auf den auf der Internetseite der Internationalen Klimaschutzinitiative veröffentlichten Executive Summary verwiesen (www.int ernational-climate-initiati-ve.com/fileadmin/iki/Dokumente/Publikationen/Eval uationen_2023/IKI_CCR_Final_Evaluation_Report_summary_DEU.pdf). Projektspezifische Empfehlungen wurden im Rahmen eines Änderungsantrags umgesetzt. Projektunabhängige Empfehlungen aus der MTE wurden vom BMUKN im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Förderpraxis berücksichtigt. 20. Welche konkreten Tätigkeiten, Projekte sowie Personal- und Sachaufwände wurden bei der Klima-Allianz Deutschland e. V. in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus den Titeln 0903 686 42, 0903 686 91 und 1601 685 04 finanziert, und durch welche konkreten zuwendungsrechtlichen Vorkehrungen stellt die Bundesregierung sicher, dass die Finanzierung auf den jeweiligen Zuwendungszweck begrenzt bleibt? Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, Anlage 1 Beitrag des BMUKN / Einzelplan 16/60, sind nachfolgend die Tätigkeiten sowie Personal- und Sachausgaben aufgeführt. Die Höhe der Personal- und Sachausgaben wurde auf Basis der Verwendungsnachweise ermittelt und enthält auch Eigenanteile. Sofern noch kein Verwendungsnachweis vorlag, wurde eine Schätzung vorgenommen. Für die zuwendungsrechtlichen Vorkehrungen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 verwiesen. Thema/Projekt Tätigkeiten Personalausgaben in TEuro Sachausgaben in TEuro Strategische Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung eines nachhaltigen Markthochlaufs für erneuerbaren Wasserstoff zur Erreichung der deutschen Klimaziele Koordination und strategischer Austausch, z. B. Arbeit im Nationalen Wasserstoffrat, Stellungnahmen, Positionspapiere und Öffentlichkeitsarbeit 77 0 Zivilgesellschaftliche Begleitung der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 und Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz für Klimaschutz zivilgesellschaftliche Begleitung der klimapolitischen Prozesse der Bundesregierung, Herausarbeiten der sozialen Implikationen von Klimapolitik, Ausbau des politischen Dialogs über Lösungsansätze beim Klimaschutz 424 143 Institutionelle Förderung 2023 Koordination und strategischer Austausch, Capacity Building und Wissenstransfer, Veröffentlichung von Publikationen und Begleitung politischer Prozesse, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Öffentliche Veranstaltungen und Netzwerkarbeit 857 400 Institutionelle Förderung 2024 Koordination und strategischer Austausch, Capacity Building und Wissenstransfer, Veröffentlichung von Publikationen und Begleitung politischer Prozesse, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Öffentliche Veranstaltungen und Netzwerkarbeit 921 514 Institutionelle Förderung 2025 Koordination und strategischer Austausch, Capacity Building und Wissenstransfer, Veröffentlichung von Publikationen und Begleitung politischer Prozesse, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Öffentliche Veranstaltungen und Netzwerkarbeit 959 460 21. Aus welchem Grund werden für das Projekt „Upscaling von gemeindebasierten Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für die Existenzsicherung und den Ökosystemschutz im südlichen Afrika (CBASCALE Southern Africa+)“ im Haushaltsjahr 2026 Mittel unter Kapitel 1601 Titel 685 04 ausgewiesen, während die tatsächlichen Zahlungen in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 unter Kapitel 0903 Titel 896 41 ausgewiesen wurden, und welche haushalts- oder programmbezogene Änderung liegt dieser Umstellung zugrunde? Bei der Ausweisung der Mittel 2026 unter Kapitel 1601 Titel 685 04 handelt es sich um einen Übertragungsfehler. Mit der 21. Legislaturperiode wechselte die Federführung für die Internationale Klimaschutzinititative (IKI) zum Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Alle Projekte der IKI sind seitdem bei Kapitel 6092 Titel 896 02 verortet. 22. Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte verbergen sich bei der Deutschen Welthungerhilfe e. V. hinter den für das Haushaltsjahr 2026 unter Kapitel 0903 Titel 896 41 sowie Kapitel 6092 Titel 896 02 ausgewiesenen Fördermitteln (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit und Förderhöhe auflisten)? Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178, Anlage 1 Beitrag des BMUKN / Einzelplan 16/60, sind nachfolgend die Durchführungsländer aufgeführt. Projekttitel Durchführungsland Laufzeit Förderhöhe 2026 – in TEuro Ökosystembasierte Anpassung und Waldwiederaufbau in vulnerablen ländlichen Gemeinden des Biologischen Korridors in der Karibik Dominikanische Republik, Haiti, Kuba 01.11.2019 – 31.10.2027 4.749 Smallholder Agricultural Commodity Supply Chains Liberia 07.04.2025 – 31.03.2028 319 23. Welche Evaluationsfragen, welcher Zeitplan und welche bisherigen Zwischenergebnisse liegen der im Geschäftsbereich des BMUKN genannten „Evaluation des Stromspar-Check“ aus dem Jahr 2026 zugrunde, und bis wann ist mit einem Abschlussbericht zu rechnen? Zweck der Evaluation war einerseits die Grundlage für die Rechenschaftslegung und eine Erfolgskontrolle im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nr. 2 zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu liefern. Andererseits dient die Evaluation als Grundlage für die Weiterentwicklung des Projekts. Demzufolge wurde Fragestellungen zu den empirischen Belegen für das Erreichen der Input- Output- und Outcome-Ziele als auch zu aktuellen Bedarfen und Bedingungen, der Effektivität und den Potenzialen zur Effektivitätssteigerung nachgegangen. Die Ergebnisse sind im Abschlussbericht unter www.z-u-g.org/f oerderung/stromspar-check/ veröffentlicht. Anlage 1 Beitrag des BMUKN zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/6542 Anlage zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der AfD – BT-Drs. 21/6542 Tabelle 1 Haushaltsjahr Zuwendung Deutscher Caritasverband Zuwendung Bundesverband Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands Anzahl beratener Haushalte Anzahl getauschter Kühlgeräte Durchschnittliche Förderausgaben pro Haushalt (€) 2020 6.103.325,99 € 3.546.083,00 € 20.382 2.305 473 2021 6.094.510,38 € 2.981.425,00 € 16.039 1.454 566 2022 7.943.563,25 € 3.049.693,00 € 22.324 1.499 492 2023 8.564.154,81 € 2.889.992,00 € 25.936 2.621 442 2024 9.153.174,03 € 3.139.860,00 € 23.606 2.504 521 2025 9.904.650,06 € 2.900.000,00 € 20.072 2.028 638 2 Tabelle 2 Haushaltsjahr Durchschnittliche Stromeinsparungen pro Haushalt (kWh) Gesamte Stromeinsparungen (kWh) Durchschnittliche Energieeinsparungen bei nicht elektrischer Warmwasserbereitung pro Haushalt (kWh) Gesamte Energieeinsparungen bei nicht elektrischer Warmwasserbereitung (kWh) Durchschnittliche Wassereinsparungen pro Haushalt (m3) Gesamte Wassereinsparungen (m3) Durchschnittliche CO2- Minderungen im Strombereich pro Haushalt (kg) Gesamte CO2- Minderungen im Strombereich (kg) 2020 454 9.262.122 448 9.131.136 13 264.966 319 6.497.956 2021 444 7.116.788 440 7.057.160 13 208.507 321 5.147.754 2022 402 8.969.440 426 9.510.024 13 290.212 312 6.967.020 2023 379 9.827.873 416 10.789.376 12 311.232 298 7.734.134 2024 354 8.354.516 389 9.182.734 12 283.272 260 6.127.610 2025 332 6.656.000 392 7.868.224 11 220.792 234 4.700.384 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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