Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen im Bundeshaushalt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178) (Antwort zu Drs. 21/6542)
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Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen im Bundeshaushalt (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178) (Antwort zu Drs. 21/6542)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6848
21. Wahlperiode 02.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Lukas Rehm und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6542 –
Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen im
Bundeshaushalt
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178 hat zwar für zahlreiche Organisationen Haushaltstitel,
Zahlungen und teils einzelne Vorhaben benannt, wesentliche Punkte aber
häufig nur zusammenfassend, ressortübergreifend oder unter Verweis auf fehlende
zentrale Erfassung beantwortet. Die nachfolgenden Fragen dienen deshalb
dazu, besonders relevante Einzelfälle, auffällige Mittelansätze,
Auswahlmaßstäbe, Weiterleitungsstrukturen, Evaluierungen und haushaltssystematische
Veränderungen anhand konkret benannter Titel und Vorhaben näher
aufzuklären. Die Nachfragen beschränken sich dabei bewusst auf einzelne Ressorts,
Titel, Projekte und Förderkomplexe, um die bisher offen gebliebenen Punkte
gezielt zu präzisieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Über die Förderung für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen in den
Bundeshaushalten entscheiden die jeweils fördernden Ressorts in eigener
Verantwortung. Zur Beantwortung der Fragen ist daher erneut eine Ressortabfrage
durchgeführt worden, mit der die Fragen durch einzelne Ressorts für ihren
Geschäftsbereich beantwortet wurden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Aus welchem Grund war das Auswärtige Amt bei Zahlungen aus
Kapitel 0501 Titel 687 32 überwiegend nur zu einer zusammenfassenden
Angabe als „mehrere Projektförderungen im Rahmen der hum. Hilfe“ in der
Lage, während bei anderen Haushaltstiteln des Einzelplans 05 konkrete
Projektbezeichnungen genannt wurden?
2. Welche Einzelvorhaben wurden aus Kapitel 0501 Titel 687 32 in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2025 jeweils an Arbeiter-Samariter-Bund
(ASB), Plan International Deutschland, UNICEF Germany, Diakonie
Deutschland, Diakonie Katastrophenhilfe, World Vision Deutschland,
Help – Hilfe zur Selbsthilfe, medico international, terre des hommes
Deutschland, Deutsche Welthungerhilfe e. V., NRC Flüchtlingshilfe
Deutschland gGmbH, SOS-Kinderdörfer, Kindernothilfe, Oxfam
Deutschland, CARE Deutschland und Caritas international, International
Rescue Committee (IRC) Deutschland finanziert (jeweils bitte unter
Angabe von Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit,
Bewilligungssumme und Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr
auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Der Deutsche Bundestag erhält jährlich eine Übersicht geförderter Projekte des
Vorjahres im Rahmen des „Berichtes des Auswärtigen Amts zur
Mittelverwendung für die Bereiche Abrüstung, Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und
Kleinstmaßnahmen der Auslandsvertretungen“. Auf den entsprechenden
Bericht wird verwiesen.
3. Nach welchen konkreten sachlichen Kriterien wählt das Auswärtige Amt
Vorhaben aus, die aus Kapitel 0501 Titel 687 32 finanziert werden, und
welche Rolle spielen dabei insbesondere humanitärer Bedarf,
außenpolitisches Bundesinteresse, Auswahl der Durchführungspartner,
Kofinanzierung, Erfolgskontrolle und Evaluierbarkeit?
5. Durch welche konkreten verfahrensmäßigen und zuwendungsrechtlichen
Vorkehrungen stellt das Auswärtige Amt sicher, dass aus Kapitel 0501
Titel 687 32 finanzierte Vorhaben dem humanitären Förderzweck
entsprechen und nicht überwiegend der Öffentlichkeitsarbeit,
Netzwerkbildung oder politischen Interessenvertretung dienen?
Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die auf der Fördermittelseite des Auswärtigen Amts
veröffentlichten Informationen (abrufbar unter: www.auswaertiges-amt.de/de/2666512-266
6512) und die Richtlinie des Auswärtigen Amts für die Förderung von
Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) verwiesen.
4. Welche aus Kapitel 0501 Titel 687 34 in den Haushaltsjahren 2020 bis
2025 finanzierten Vorhaben enthielten ausdrücklich klima- oder
klimasicherheitsbezogene Zielsetzungen oder Maßnahmenbestandteile,
insbesondere in den Bereichen Klimaanpassung, Wasser- und
Ernährungssicherheit, klimainduzierte Ressourcenkonflikte, Resilienz gegenüber
extremen Wetterereignissen oder klimainduzierte Vertreibung (bitte jeweils
unter Angabe von Projekttitel, Land bzw. Region, Laufzeit,
Auszahlungshöhe und kurzer Beschreibung des jeweiligen Klimabezugs
auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Projekttitel geben jeweils
Aufschluss über die inhaltliche Schwerpunktsetzung.
6. Welche Angaben zu Weiterleitungen an Zwischen- oder Letztempfänger
liegen dem Auswärtigen Amt in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden,
Finanzierungsplänen oder Verwendungsnachweisen zu aus Kapitel 0501
Titel 687 32 oder Kapitel 0501 Titel 687 34 in den Haushaltsjahren 2020
bis 2025 finanzierten Vorhaben vor, soweit eine Weiterleitung der Mittel
zuwendungsrechtlich zugelassen war?
Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
bewilligt. Das beinhaltet auch die notwendigen Angaben zu Weiterleitungen.
7. Welche aus Kapitel 0501 Titel 687 23 sowie Kapitel 0504 Titel 687 13 in
den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 finanzierten Vorhaben wiesen einen
Bezug zu LGBT auf (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, lokalem
oder internationalem Durchführungspartner, Empfängerland, Zielgruppe,
Laufzeit, Auszahlungshöhe und der Begründung des erheblichen
Bundesinteresses auflisten)?
8. Welche konkreten Maßnahmen, Projekte, Veranstaltungen oder sonstigen
Ausgabenbestandteile umfasste das deutsche Engagement im Rahmen
der „Equal Rights Coalition“ in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025, und
welche Mittel entfielen dabei jeweils auf Projektumsetzung, externe
Partner, Veranstaltungen (unter Angabe der Teilnehmerzahl), Reisen bzw.
Spesen, Kommunikation und sonstige Ausgaben?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3319 und auf die Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5630 verwiesen.
9. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025
aus Kapitel 2302 Titel 684 71 sowie Kapitel 2302 Titel 687 76 an VEN-
RO finanziert (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel, Laufzeit,
Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr und der im Förderantrag,
Zuwendungsbescheid oder in der Projektbeschreibung vorgesehenen
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung, Dialogformaten oder
Advocacy-Arbeit auflisten)?
10. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025
aus Kapitel 2302 Titel 896 04, Kapitel 2310 Titel 896 31 und
Kapitel 2310 Titel 896 32 jeweils an Brot für die Welt und Bischöfliches
Hilfswerk Misereor e. V. finanziert (bitte jeweils unter Angabe von
Projekttitel, Empfängerland, bzw. Einsatzregion, Laufzeit und Auszahlung
im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)?
11. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025
aus Kapitel 2302 Titel 687 76 und Kapitel 2301 Titel 687 06 an die
Deutsche Welthungerhilfe e. V. finanziert (bitte jeweils unter Angabe von
Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit und
Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)?
12. Welche Einzelvorhaben wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025
aus Kapitel 2302 Titel 687 76 und Kapitel 2301 Titel 687 06 jeweils an
Plan International Deutschland, Help – Hilfe zur Selbsthilfe und Oxfam
Deutschland finanziert (bitte jeweils unter Angabe von Projekttitel,
Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit und Auszahlung im jeweiligen
Haushaltsjahr auflisten)?
13. Welche Einzelvorhaben mit ausdrücklichem Bezug zu Klimaanpassung,
Wasser- und Ernährungssicherheit, Katastrophenvorsorge, Klimaresilienz
gegenüber extremen Wetterereignissen oder emissionsarmer
Entwicklung wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus Kapitel 2302
Titel 687 76, Kapitel 2301 Titel 687 06, Kapitel 2310 Titel 896 31 und
Kapitel 2310 Titel 896 32 an Brot für die Welt, Bischöfliches Hilfswerk
Misereor e. V., Deutsche Welthungerhilfe e. V., Plan International
Deutschland und Oxfam Deutschland finanziert (bitte jeweils unter Angabe von
Zuwendungsempfänger, Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion,
Laufzeit, Auszahlung im jeweiligen Haushaltsjahr und der im
Förderantrag, Zuwendungsbescheid oder in der Projektbeschreibung benannten
klima- oder resilienzbezogenen Zielsetzung auflisten)?
15. Welche aus Kapitel 2302 Titel 684 71 sowie aus Kapitel 2301 Titel
687 06 in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 finanzierten Vorhaben
sahen nach Förderantrag, Zuwendungsbescheid oder Projektbeschreibung
ausdrücklich Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung,
Dialogformate oder Advocacy-Arbeit vor (bitte jeweils unter Angabe
von Zuwendungsempfänger, Projekttitel, kurzer Beschreibung des
betreffenden Maßnahmenbestandteils und Auszahlung im jeweiligen
Haushaltsjahr auflisten)?
Die Fragen 9 bis 13 und 15 werden zusammen beantwortet.
Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI-
Standard. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und
verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bu
nd.de) entwickelt. Einzelvorhaben der in den Fragen 9 bis 13 und 15 genannten
Organisationen können dem Transparenzportal entnommen werden. Dafür
müssen im Transparenzportal die Kategorien Durchführungsorganisation und
Umsetzungspartner separat gefiltert werden. Zusätzlich ist der Laufzeitfilter auf
den gewünschten Zeitraum und auf die Option ‚laufend zwischen‘ einzustellen.
Es ist zu beachten, dass Vorhaben von Brot für die Welt über das Stichwort
„EZE – Evangelische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V.“ und
Vorhaben des Bischöflichen Hilfswerks Misereor e. V. über das Stichwort „KZE –
Katholische Zentralstelle für globale Entwicklung e. V.“ zu finden sind.
In den Detailinformationen zu den Vorhaben ist zudem aufgeführt, in welchen
Sektoren das Vorhaben tätig ist, auf welche Sustainable Development Goals
(SDGs) es einzahlt und welche thematischen und sektoralen Kennungen
vergeben wurden. Diese Klassifizierung basiert auf internationalen Standards für
die statistische Erfassung von Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit,
die von dem Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurden.
Soweit die in den Fragen genannten Themen mit dieser Klassifizierung
korrespondieren, können sie über die Filter Sektoren und Übersektorale Kennungen
abgefragt werden.
14. Nach welchen konkreten Auswahl- und Ausschlusskriterien wählt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) Vorhaben aus, die aus Kapitel 2302 Titel 687 76,
Kapitel 2301 Titel 687 06 und Kapitel 2302 Titel 684 71 finanziert werden,
und in wie vielen Fällen wurden Förderanträge in den Haushaltsjahren
2020 bis 2025 aus diesen Titeln abgelehnt, weil das BMZ das
entwicklungspolitische Bundesinteresse, die Wirtschaftlichkeit, die
Kofinanzierung oder die Evaluierbarkeit nicht als ausreichend ansah?
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt entlang der Kriterien der für den jeweiligen
Titel maßgeblichen Titelbestimmungen oder Förderrichtlinien. Die Gründe,
weshalb Anträge nicht zu einer Förderung führen, sind höchst unterschiedlich
und werden statistisch nicht erfasst.
16. Welche Angaben zu Weiterleitungen an Zwischen- oder Letztempfänger
liegen dem BMZ in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden,
Finanzierungsplänen oder Verwendungsnachweisen zu den in den Fragen 10 bis
13 genannten Titeln und Vorhaben in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025
vor, soweit eine Weiterleitung der Mittel zuwendungsrechtlich
zugelassen war?
Zuwendungen werden generell nach den Vorgaben der §§ 23 und 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften
bewilligt. Das beinhaltet auch die notwendigen Angaben zu Weiterleitungen.
17. Welche Outputs und Wirkungen wurden mit den in den Haushaltsjahren
2020 bis 2025 an den Deutschen Caritasverband e. V. geleisteten
Zahlungen für die Verbundprojekte „NKI: Stromspar-Check Aktiv – Klima-
und Umweltschutz im Alltag für Haushalte mit geringem Einkommen“,
„NKI: Stromspar-Check in Ihrer Nähe“ und „StromsparCheck – einfach
Wärme, Wasser & Strom sparen: Energie- und Umweltschutzberatung in
Haushalten mit geringem Einkommen“ erzielt, insbesondere hinsichtlich
erreichter Haushalte, durchschnittlicher Energieeinsparung,
durchschnittlicher Wassereinsparung, geschätzter CO2-Minderung und
durchschnittlicher Förderausgaben je erreichtem Haushalt?
In den Tabellen in Anlage 1 sind die quantitativen Outputs und Wirkungen des
Stromsparchecks aufgelistet.*
In Tabelle 1 sind die Zuwendungen an die Zuwendungsempfänger Deutscher
Caritasverband und Bundesverband Energie- und Klimaschutzagenturen
Deutschlands, die Anzahl der Haushaltsbesuche und der Kühlgerätetausche und
die durchschnittlichen Förderausgaben pro Haushalt angegeben.
In Tabelle 2 sind die Einsparungen beim Stromverbrauch, der Energieverbrauch
bei der Warmwasserbereitung im Falle nicht elektrischer
Warmwassererzeugung, beim Wasserverbrauch und bei den CO2-Emissionen im Strombereich
angegeben, jeweils als Durchschnittszahl pro beratenem Haushalt und
insgesamt. Sie beziehen sich auf das erste Jahr nach dem Haushaltsbesuch. Auch in
den Folgejahren ergeben sich Einsparungen. Deren Höhe ist u. a. von der
Lebensdauer der Soforthilfen bzw. ggf. des neuen energieeffizienten Kühlgerätes
abhängig.
Zusätzlich wurden bei der Heizenergie Einsparungen beim Energieverbrauch
und CO2-Emissionen erzielt. Da die Beratung im Wärmebereich erst ab April
2023 schrittweise aufgenommen wurde, liegen hier keine über das
Bundesgebiet vergleichbaren durchschnittlichen Angaben vor. Daten aus dem Monitoring
zeigen, dass durch eine zunehmende Beratung im Bereich Wärme und eine
gezielte und umfangreiche Schulung der Stromsparhelfenden für die
Wärmeberatung die Einsparungen im Wärmebereich zunehmen. Waren es im Jahr 2020 im
Schnitt noch 720 kWh Einsparungen Wärmeenergie pro Haushalt, konnten im
Jahr 2024 bereits 1.200 kWh Einsparungen Wärmeenergie pro Haushalt durch
das Monitoring belegt werden. Diese Einsparungen und die entsprechenden
CO2-Einsparungen kommen zu den in der Tabelle genannten Einsparungen
hinzu.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6848 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Darüber hinaus unterstützt der Stromspar-Check die Wiedereingliederung von
langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt, stärkt die
Selbstwirksamkeit von Haushalten mit niedrigem Einkommen beim Klimaschutz und trägt zur
Akzeptanz der Klimapolitik der Bundesregierung bei.
18. Auf welche Empfängerländer und lokalen Durchführungspartner
verteilten sich die in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 aus Kapitel 0903 Titel
896 41 geleisteten Zahlungen für das Projekt „Upscaling von
gemeindebasierten Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für die
Existenzsicherung und den Ökosystemschutz im südlichen Afrika (CBASCALE
Southern Africa+)“ (bitte jeweils unter Angabe der Auszahlung im
jeweiligen Haushaltsjahr auflisten)?
Das Projekt „Upscaling von gemeindebasierten Anpassungsmaßnahmen an den
Klimawandel für die Existenzsicherung und den Ökosystemschutz im
südlichen Afrika (CBA-SCALE Southern Africa+)“ wird in Mosambik, Sabia und
Simbabwe durchgeführt. Die Auszahlungen erfolgen an den
Zuwendungsempfänger CARE Deutschland e. V. nach Maßgabe der Nr. 1.4 ANBest-P und
werden nicht nach Durchführungsländern und -partnern aufgeschlüsselt. Im
Übrigen wird auf die Antwort des BMUKN zu Frage 6 in Anlage 1 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178
verwiesen.
19. Welche zentralen Ergebnisse, Wirkungen und Handlungsempfehlungen
ergaben sich aus der 2022 beauftragten Mid-Term-Evaluation zum
Vorhaben „Ecosystem-based Adaptation and Forest Restoration in
Vulnerable Rural Communities of the Caribbean Biological Corridor“, und welche
Konsequenzen für die weitere Förderung hat das Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
daraus gezogen?
Bezüglich der zentralen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der
Midterm-Evaluation (MTE) wird auf den auf der Internetseite der Internationalen
Klimaschutzinitiative veröffentlichten Executive Summary verwiesen (www.int
ernational-climate-initiati-ve.com/fileadmin/iki/Dokumente/Publikationen/Eval
uationen_2023/IKI_CCR_Final_Evaluation_Report_summary_DEU.pdf).
Projektspezifische Empfehlungen wurden im Rahmen eines Änderungsantrags
umgesetzt. Projektunabhängige Empfehlungen aus der MTE wurden vom
BMUKN im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Förderpraxis
berücksichtigt.
20. Welche konkreten Tätigkeiten, Projekte sowie Personal- und
Sachaufwände wurden bei der Klima-Allianz Deutschland e. V. in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2025 aus den Titeln 0903 686 42, 0903 686 91 und
1601 685 04 finanziert, und durch welche konkreten
zuwendungsrechtlichen Vorkehrungen stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Finanzierung auf den jeweiligen Zuwendungszweck begrenzt bleibt?
Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178, Anlage 1 Beitrag des BMUKN / Einzelplan 16/60,
sind nachfolgend die Tätigkeiten sowie Personal- und Sachausgaben
aufgeführt. Die Höhe der Personal- und Sachausgaben wurde auf Basis der
Verwendungsnachweise ermittelt und enthält auch Eigenanteile. Sofern noch kein
Verwendungsnachweis vorlag, wurde eine Schätzung vorgenommen. Für die
zuwendungsrechtlichen Vorkehrungen wird auf die Antwort zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5178 verwiesen.
Thema/Projekt Tätigkeiten
Personalausgaben
in TEuro
Sachausgaben
in TEuro
Strategische Maßnahmen und
Projekte zur Unterstützung eines
nachhaltigen Markthochlaufs für
erneuerbaren Wasserstoff zur
Erreichung der deutschen
Klimaziele
Koordination und strategischer
Austausch, z. B. Arbeit im Nationalen
Wasserstoffrat, Stellungnahmen,
Positionspapiere und Öffentlichkeitsarbeit
77 0
Zivilgesellschaftliche Begleitung
der Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030 und Förderung
der gesellschaftlichen Akzeptanz
für Klimaschutz
zivilgesellschaftliche Begleitung der
klimapolitischen Prozesse der
Bundesregierung, Herausarbeiten der sozialen
Implikationen von Klimapolitik, Ausbau des
politischen Dialogs über Lösungsansätze
beim Klimaschutz
424 143
Institutionelle Förderung 2023 Koordination und strategischer
Austausch, Capacity Building und
Wissenstransfer, Veröffentlichung von
Publikationen und Begleitung politischer Prozesse,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Öffentliche Veranstaltungen und Netzwerkarbeit
857 400
Institutionelle Förderung 2024 Koordination und strategischer
Austausch, Capacity Building und
Wissenstransfer, Veröffentlichung von
Publikationen und Begleitung politischer Prozesse,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Öffentliche Veranstaltungen und Netzwerkarbeit
921 514
Institutionelle Förderung 2025 Koordination und strategischer
Austausch, Capacity Building und
Wissenstransfer, Veröffentlichung von
Publikationen und Begleitung politischer Prozesse,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Öffentliche Veranstaltungen und Netzwerkarbeit
959 460
21. Aus welchem Grund werden für das Projekt „Upscaling von
gemeindebasierten Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für die
Existenzsicherung und den Ökosystemschutz im südlichen Afrika (CBASCALE
Southern Africa+)“ im Haushaltsjahr 2026 Mittel unter Kapitel 1601
Titel 685 04 ausgewiesen, während die tatsächlichen Zahlungen in den
Haushaltsjahren 2021 bis 2025 unter Kapitel 0903 Titel 896 41
ausgewiesen wurden, und welche haushalts- oder programmbezogene
Änderung liegt dieser Umstellung zugrunde?
Bei der Ausweisung der Mittel 2026 unter Kapitel 1601 Titel 685 04 handelt es
sich um einen Übertragungsfehler. Mit der 21. Legislaturperiode wechselte die
Federführung für die Internationale Klimaschutzinititative (IKI) zum
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN). Alle Projekte der IKI sind seitdem bei Kapitel 6092 Titel 896 02
verortet.
22. Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte verbergen sich
bei der Deutschen Welthungerhilfe e. V. hinter den für das Haushaltsjahr
2026 unter Kapitel 0903 Titel 896 41 sowie Kapitel 6092 Titel 896 02
ausgewiesenen Fördermitteln (bitte jeweils unter Angabe von
Projekttitel, Empfängerland bzw. Einsatzregion, Laufzeit und Förderhöhe
auflisten)?
Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5178, Anlage 1 Beitrag des BMUKN / Einzelplan 16/60,
sind nachfolgend die Durchführungsländer aufgeführt.
Projekttitel Durchführungsland Laufzeit Förderhöhe
2026 – in TEuro
Ökosystembasierte Anpassung und
Waldwiederaufbau in vulnerablen ländlichen
Gemeinden des Biologischen Korridors in
der Karibik
Dominikanische Republik,
Haiti, Kuba
01.11.2019 –
31.10.2027
4.749
Smallholder Agricultural Commodity
Supply Chains
Liberia 07.04.2025 –
31.03.2028
319
23. Welche Evaluationsfragen, welcher Zeitplan und welche bisherigen
Zwischenergebnisse liegen der im Geschäftsbereich des BMUKN genannten
„Evaluation des Stromspar-Check“ aus dem Jahr 2026 zugrunde, und bis
wann ist mit einem Abschlussbericht zu rechnen?
Zweck der Evaluation war einerseits die Grundlage für die
Rechenschaftslegung und eine Erfolgskontrolle im Sinne der Verwaltungsvorschrift Nr. 2 zu § 7
der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu liefern.
Andererseits dient die Evaluation als Grundlage für die Weiterentwicklung des
Projekts.
Demzufolge wurde Fragestellungen zu den empirischen Belegen für das
Erreichen der Input- Output- und Outcome-Ziele als auch zu aktuellen Bedarfen und
Bedingungen, der Effektivität und den Potenzialen zur Effektivitätssteigerung
nachgegangen. Die Ergebnisse sind im Abschlussbericht unter www.z-u-g.org/f
oerderung/stromspar-check/ veröffentlicht.
Anlage 1
Beitrag des BMUKN
zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/6542
Anlage zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der AfD – BT-Drs. 21/6542
Tabelle 1
Haushaltsjahr Zuwendung Deutscher
Caritasverband
Zuwendung Bundesverband
Energie- und
Klimaschutzagenturen Deutschlands
Anzahl beratener
Haushalte
Anzahl getauschter
Kühlgeräte
Durchschnittliche
Förderausgaben
pro Haushalt (€)
2020 6.103.325,99 € 3.546.083,00 € 20.382 2.305 473
2021 6.094.510,38 € 2.981.425,00 € 16.039 1.454 566
2022 7.943.563,25 € 3.049.693,00 € 22.324 1.499 492
2023 8.564.154,81 € 2.889.992,00 € 25.936 2.621 442
2024 9.153.174,03 € 3.139.860,00 € 23.606 2.504 521
2025 9.904.650,06 € 2.900.000,00 € 20.072 2.028 638
2
Tabelle 2
Haushaltsjahr
Durchschnittliche
Stromeinsparungen pro Haushalt
(kWh)
Gesamte
Stromeinsparungen (kWh)
Durchschnittliche
Energieeinsparungen bei nicht
elektrischer
Warmwasserbereitung pro
Haushalt (kWh)
Gesamte
Energieeinsparungen bei
nicht elektrischer
Warmwasserbereitung (kWh)
Durchschnittliche
Wassereinsparungen
pro
Haushalt (m3)
Gesamte
Wassereinsparungen
(m3)
Durchschnittliche CO2-
Minderungen
im
Strombereich pro
Haushalt (kg)
Gesamte
CO2-
Minderungen
im
Strombereich
(kg)
2020 454 9.262.122 448 9.131.136 13 264.966 319 6.497.956
2021 444 7.116.788 440 7.057.160 13 208.507 321 5.147.754
2022 402 8.969.440 426 9.510.024 13 290.212 312 6.967.020
2023 379 9.827.873 416 10.789.376 12 311.232 298 7.734.134
2024 354 8.354.516 389 9.182.734 12 283.272 260 6.127.610
2025 332 6.656.000 392 7.868.224 11 220.792 234 4.700.384
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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