Rede von Dr. Bettina Hoffmann (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Dr. Bettina Hoffmann (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) – Fragestunde
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist zu Recht eines der Kernprojekte der Bundesregierung; das haben wir auch so im Koalitionsvertrag festgelegt. Vor allem für die Erreichung der Klimaziele ist der Zeitdruck unbestreitbar hoch. Ohne eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren für eine klimafreundliche und zukunftsfeste Infrastruktur wird uns die Klimaneutralität im angestrebten Zeitraum nicht gelingen.
Mit welchen konkreten Maßnahmen eine Beschleunigung bewirkt werden kann, ist jedoch für die unterschiedlichen Vorhaben sehr differenziert zu beurteilen. Es gibt keine „One size fits all“-Lösung. Das wäre ja schön; wir würden uns das alle wünschen. Um zu rechtssicheren und wirksamen Maßnahmen zu kommen, müssen die für die jeweiligen Bereiche unterschiedlichen Ausgangssituationen und dann die rechtlichen und tatsächlichen Spielräume und Grenzen für die Beschleunigung abgewogen werden. Dies ist für die Vereinbarkeit des Ausbaus der Windenergie an Land mit dem Artenschutz, wie das Eckpunktepapier, das unsere Ministerin unter anderem vorgestellt hat, zeigt, möglich und ist auch gelungen. Wir haben darin für eine spezielle Konfliktlage für eine Vielzahl gleichartiger Vorhaben eine sinnvolle Standardisierung vorgesehen. Auf andersgearteten Vorhaben lässt sich die gefundene Lösung schon aus fachlichen Gründen nicht ohne Weiteres übertragen. Es würde wahrscheinlich auch nicht weiterhelfen, da die Konflikte dort eben anders gelagert und jeweils spezifisch sind.
Beim Vorschlag zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land konnten die beiden Ministerien im Übrigen auf die sehr gründlichen und sehr guten Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppen zurückgreifen, die sich mit dieser Frage der Standardisierung von planungsrechtlichen Verfahren schon seit Längerem intensiv befasst haben.
Anders gelagert, aber ebenso wenig verallgemeinerungsfähig, ist das bei dem LNG-Beschleunigungsgesetz: Der Regelungsvorschlag zur beschleunigten Zulassung von LNG-Terminals ist eine notwendige Reaktion auf die echte Krise der Gasversorgung infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Er basiert auf einer Ausnahme, die die EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in sehr bedeutsamen Situationen eröffnet. Deswegen wollen wir diesen Weg gehen. Eine Übertragung dieser Ausnahme auf eine Vielzahl von Projekten der Transformation, die in den Anwendungsbereich der UVP-Richtlinie fallen, also zum Beispiel auch Infrastrukturprojekte ab einer gewissen Größe, würde dagegen den europarechtlichen Spielraum mehr als ausschöpfen. – Danke.
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