Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/4099, 21/4301, 21/6701)
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Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/4099, 21/4301, 21/6701)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6704
21. Wahlperiode 24.06.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Harald Ebner, Lukas Benner, Tarek
Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Lisa Badum, Julia Schneider und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/4099, 21/4301, 21/6701 –
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest
Die Menschen im Land sehnen sich zu Recht nach einer Verkehrsinfrastruktur,
die einfach funktioniert. Umfragen zeigen, dass den Bürgerinnen und Bürgern
dabei insbesondere der Ausbau der Schiene sowie der Erhalt von Brücken und
Straßen sehr wichtig ist. Demgegenüber ist die Zustimmung für den Neu- und Ausbau
von Fernstraßen gering (www.rnd.de/wirtschaft/verkehrswende-buerger-
wollenmehr-schiene-autobahn-ausbau-kaum-relevant-QS47WYOJXRGZTJ7RVAMQ
RACZUA.html; www.adac.de/news/mobilitaet-klimaschutz-adac-umfrage-2025/
#das-hat-prioritaet-bei-den-menschen). Klar ist: Wenn Deutschland ein
zukunftsfähiges und intaktes Verkehrssystem schaffen will, muss es schneller werden –
bei der Sanierung von Brücken ebenso wie bei der Modernisierung des
Schienennetzes.
In der letzten Wahlperiode wurden wichtige Schritte gegangen, um den Neu- und
Ausbau der Schiene zu beschleunigen. Der Erhalt von Brücken und Straßen wurde
endlich zur politischen Priorität. Der aktuell vorliegende Entwurf des sogenannten
Infrastruktur-Zukunftsgesetzes forciert hingegen den Neu- und Ausbau von
Autobahnen und Bundesstraßen auf Kosten der Natur. Damit ignoriert die
Bundesregierung den massiven Handlungsbedarf bei der Schienensanierung, das
schleppende Sanierungstempo bei Brücken im Fernstraßennetz und die Tatsache, dass
schon der Erhalt des heutigen Straßennetzes viele Milliarden verschlingt.
In einer Zeit voller akuter und existenzieller Krisen muss Politik sich auf die
Vorhaben konzentrieren, die der Bewältigung dieser Herausforderungen dienen.
Solide Brücken auf militärisch wichtigen Korridoren sind entscheidend für unsere
europäische Sicherheit – Ortsumgehungen sind das nicht. Der Ausbau des
Schienennetzes leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele – neue
Autobahnen, die intakte Moore und Wälder zerschneiden, verschärfen dagegen
die Klima- und Artenkrise und zerstören damit die Lebensgrundlagen, von denen
unsere Existenz abhängt. Wer wirklich beschleunigen will, muss Prioritäten
setzen – sowohl beim Einsatz von knappen Ressourcen als auch bei zu
bevorzugenden juristischen Instrumenten. Umgekehrt gilt: Wer alles beschleunigen will,
beschleunigt am Ende gar nichts. Deshalb muss der klare Fokus auf Maßnahmen für
eine leistungsfähige Schiene und den Erhalt des Straßennetzes liegen und das
überragende öffentliche Interesse auf wenige prioritäre Vorhaben begrenzt
werden.
Statt die Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit
Natur- und Artenschutz zu erfüllen, startet die Bundesregierung den bisher größten
Gesamtangriff auf Umwelt- und Naturschutzrecht in der Geschichte der
Bundesrepublik. Mit der uferlosen Ausweitung des Status „überragendes öffentliches
Interesse“ auf fast alle Verkehrsinfrastrukturprojekte sollen die Belange der Natur
künftig systematisch geringer gewichtet werden. Das hat auch der
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einer Stellungnahme als substanzielle
Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes kritisiert. Dies ist auch aus
verfassungsrechtlichen Gründen problematisch: Als Gesellschaft haben wir dem Umwelt- und
Klimaschutz mit Artikel 20a im Grundgesetz höchste Priorität eingeräumt. Hoch
problematisch für Umwelt und Natur ist auch der geplante Wegfall des Vorrangs
der Realkompensation. Wenn beispielsweise für eine Autobahn ein Wald gerodet
oder ein Moor trockengelegt wird, muss nach bisheriger Rechtslage ein
gleichwertiger Flächenausgleich für diese Naturzerstörung vor Ort erfolgen. Das ist
nicht nur wichtig für die dort beheimateten Arten, sondern vor allem auch für die
vor Ort lebenden Menschen, die beispielsweise von der Kühlung durch Frischluft
profitierten oder sich in der nahegelegenen Natur erholen konnten. Dieser
Mechanismus sorgt nicht nur für Akzeptanz von Infrastrukturprojekten, sondern schützt
auch die Natur vor übermäßigen Eingriffen: Wenn derjenige, der einen Schaden
verursacht, diesen in ähnlicher Weise kompensieren muss, gibt es einen Anreiz
diesen Eingriff so klein wie möglich zu halten. Diese bewährte Regelung soll nach
dem Willen von Union und SPD künftig durch eine Art Ablasshandel abgelöst
werden: Wer zerstört muss künftig nur noch Geld zahlen. Funktionierende
Strukturen oder qualifiziertes Personal zur sinnvollen Verwendung dieser Mittel sowie
Instrumente zur Gewinnung der nötigen Flächen gibt es aber nicht.
Statt wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die wichtige Infrastrukturprojekte
tatsächlich beschleunigen, macht die Bundesregierung außerdem die
Umweltverbände mit ihren Klagerechten zum Sündenbock. Dabei ist in den letzten Jahren
nur eine Handvoll Infrastrukturprojekte beklagt worden, und dies in der Regel aus
berechtigten Gründen. Die Umweltverbandsklage sorgt für Rechtssicherheit und
wahrt die Belange der Natur und damit auch den Schutz unserer
Lebensgrundlagen. Zudem werden die Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger
beschnitten, wenn die Pflicht für Prüfungen zur Raumverträglichkeit (RVP) und zur
Umweltverträglichkeit (UVP) stark abgeschwächt wird. Diese Verfahren sorgen für
eine Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern und die frühzeitige Aufnahme
wichtiger Hinweise aus der Zivilgesellschaft – sie verbessern so die
Entscheidungen und vermeiden letztlich Klagen.
Echte Beschleunigung ist möglich –wenn die richtigen Mittel gewählt werden.
Zunächst muss bei der Straße der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ endlich
verbindlich und systematisch in der Straßenverkehrspolitik von Bund und Ländern
verankert werden. Das ist im Interesse der deutschen Wirtschaft, die für den
Transport ihrer Güter auf intakte Verkehrswege angewiesen ist, aber auch im
Interesse der Bevölkerung vor Ort, die z. B. bei der Vollsperrung einer Brücke stark
beeinträchtigt wird. Erhalt muss endlich auch im Haushalt den Stellenwert
bekommen, welchen die desaströse Situation der Bundesfernstraßen und ihrer
Brücken verlangt. Es braucht eine auskömmliche und überjährige Finanzierung
des Erhalts – verlässlich auch über diese Legislaturperiode hinaus. Bei der
Schiene gehört – wie im Antrag 21/4458 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN dargelegt – zu den Mitteln der Wahl eine gesicherte überjährige
Finanzierung zur Erhöhung der Planungs- und Baukapazitäten in Form eines
Eisenbahnfonds. So können Unternehmen langfristig planen, in neue Anlagen und
Maschinen investieren und Personal aufbauen. Am Ende erhält der Staat so mehr
Leistung für sein Geld.
Ohne Zweifel ist Personal eine wichtige Stellschraube, um Verfahren tatsächlich
zu beschleunigen. Ohne Menschen, die planen, prüfen und entscheiden, bleibt
jedes Gesetz eine leere Hülle. Neben Personalaufwuchs und bedarfsgerechten
Weiterbildungen ist daher der gezielte Einsatz von bestehenden Personalkapazitäten
von zentraler Bedeutung. Nicht jede Kommune braucht eigene Expertise zu allen
Fachfragen und viele Kommunen könnten sich dies auch gar nicht leisten. Durch
Personal-Austausch-Modelle im Sinne flexibler Genehmigungsteams und
fliegender Verwaltungsexperten – sowohl untereinander als auch im Verhältnis
Bund – Länder – Kommunen – sollten vorhandene Ressourcen besser genutzt
werden. In Verbindung damit braucht es eine gemeinsame
Digitalisierungsoffensive über alle föderalen Ebenen. Einheitliche digitale Standards, lückenlose
Dokumentation und offene Schnittstellen würden mehr bewirken als das nächste
Beschleunigungsgesetz.
Nur eine ernst gemeinte Beteiligung der Menschen vor Ort kann die nötige
Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben schaffen. Die frühzeitige Einbindung von
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Umweltverbänden kann Verfahren
beschleunigen, weil mögliche Konflikte und Probleme früh erkannt und gelöst werden
können. Dänemark oder die Niederlande zeigen, dass sich mit offener
Kommunikation und nachvollziehbaren Verfahren Widerstände vor Ort bereits im Vorfeld
ausräumen lassen. Wer Bürgerinnen und Bürger früh mitnimmt, vermeidet später
Klagen und Verzögerungen. Aus diesen Gründen müssen auch Prüfungen zur
Raumverträglichkeit und Umweltverträglichkeit als bewährte
Planungsinstrumente zumindest für Eingriffe von mittlerem und größerem Umfang erhalten
bleiben, da sie eine Gesamtschau der wesentlichen Interessen und Konflikte
ermöglichen und Alternativen untersucht werden können.
Außerdem macht echter politischer Wille den Unterschied. Beim Bau der LNG-
Terminals ging es plötzlich schnell, weil eine enge Koordinierung zwischen allen
Verantwortlichen in allen Phasen des Genehmigungsverfahrens bestand und
gezielt die notwendigen Personalressourcen für das Vorhaben zusammengezogen
wurden. Die Neubaustrecke Hamburg – Hannover wird dagegen zur politischen
Hängepartie, weil wichtige Entscheidungen seit Monaten verschoben werden.
Wenn Behörden, Politik, Verbände und Bevölkerung an einem Strang ziehen,
entstehen Lösungen, keine Blockaden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den
Gesetzentwurf grundlegend ohne Schwächung von Umweltbelangen und im Einklang
mit dem Grundgesetz und EU-Recht zu überarbeiten und dabei
1. für eine echte Beschleunigungswirkung den Anwendungsbereich des
überragenden öffentlichen Interesses auf Anwendungsfälle zu beschränken, die
der Bewältigung existenzieller Krisen dienen;
2. Renaturierung in das überragende öffentliche Interesse zu stellen und
Maßnahmen der Klimaanpassung von Ökosystemen, des natürlichen
Klimaschutzes, zum Schutz seltener oder gefährdeter Arten und Lebensraumtypen
und zur Schaffung und Sicherung des Biotopverbundes zu priorisieren, um
unsere natürlichen Lebensgrundlagen und ihre Ökosystemleistungen
wirksam zu schützen;
3. den bewährten Vorrang des realen Ausgleichs in der Fläche
(Realkompensation) vor Ersatzgeldzahlungen zu erhalten und den Flächenzugriff für
Ausgleichs- und Wiederherstellungsmaßnahmen systematisch zu stärken; um die
erfolgreiche Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung nicht zu
gefährden;
4. die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung als wichtige Grundlage
für praxistaugliche zügige Planungsprozesse und ausgewogenen
Interessensausgleich für die Straße und für größere Aus- und Neubauprojekte bei der
Schiene zu erhalten und gleichzeitig in Zusammenarbeit mit den Ländern
und Umweltplanungsfachleuten im Rahmen eines Praxischecks konkrete
Entlastungsansätze bei Vorhabenträgern und Behörden ohne Senkung des
Umweltschutzniveaus zu erarbeiten;
5. bei drohenden irreversiblen Umweltschäden einen vorzeitigen
Maßnahmenbeginn vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens weiterhin
auszuschließen, um zu verhindern, dass Natureingriffe unnötig und voreilig erfolgen,
und damit ein effektiver Rechtsschutz weiterhin gewährleistet bleibt;
6. Klage- und Beteiligungsrechte von Umweltverbänden und betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern nicht einzuschränken, sondern Beteiligungsprozesse
entsprechend den Erfahrungen aus Best-Practice-Projekten mit neuen
Formaten als Beitrag zur Konfliktvermeidung und Akzeptanzsicherung zu
stärken;
7. eine Personal- und Weiterbildungsoffensive zu starten, um qualifiziertes
Personal für die Behörden zu gewinnen;
8. durch die Einrichtung und Koordination von Personal-Pooling-Modellen
zwischen Bund, Ländern und Kommunen, etwa in Form flexibler
Genehmigungsteams, bestehende Personalkapazitäten effizient zu nutzen;
9. Verwaltungsverfahren konsequent zu digitalisieren, um
Verfahrenseffizienzen zu erhöhen, anwenderfreundliche Behördenkommunikation zu
ermöglichen und neue Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, wobei
übergangsweise analoge Beteiligungsoptionen zu erhalten sind, um allen Betroffenen
die Möglichkeit zur Partizipation zu bieten;
10. eine auskömmliche, gesicherte und überjährige Finanzierung für die Schiene
bereitzustellen; so können mehr Projekte umgesetzt und Kosten reduziert
werden; außerdem kann die Baubranche mit diesen Ausgaben verlässlich
planen;
11. eine auskömmliche und überjährige Finanzierung für den Erhalt der
Bundesfernstraßen bereitzustellen und den Vorrang von Erhalt vor Neubau
systematisch umzusetzen.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu Abschnitt II
Zu Nummer 3
Vor allem die Abschaffung des bewährten Vorrangs der ortsnahen Realkompensation bei Natureingriffen im
Rahmen aller Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse wirkt sich fatal auf die Natur aus. Dadurch wird der
Minimierungsgrundsatz bei Eingriffen faktisch aufgegeben. Ersatzzahlungen entlassen den Verursacher von
Naturzerstörung aus der Verantwortung zu echter Kompensation, verschlechtern die Flächengewinnung für
Ausgleichsmaßnahmen und bedeuten letztlich einen realen Netto-Lebensraumverlust. Solange Personal, Strukturen
und Instrumente insbesondere im Bundesumweltministerium fehlen, um Ersatzgelder naturschutzfachlich
sinnvoll in Maßnahmen umzusetzen, füllen diese Zahlungen nur Konten, statt für echten ortsnahen Naturausgleich zu
sorgen. Die bereits bestehende zeitliche Lücke zwischen Zerstörung von Lebensräumen und der Schaffung von
Ersatzbiotopen wird damit weiter vergrößert. Wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichzeitig auch als
Maßnahmen im nationalen Wiederherstellungsplan angerechnet und damit doppelt verbucht werden, bleibt die
notwendige zusätzliche Wirkung für die Ökosysteme aus. Gleichzeitig wird durch die faktische Abschaffung der
Realkompensation marktbasierten flexiblen Mechanismen wie vorlaufenden Kompensationsmaßnahmen,
Flächenpools sowie Ökokonten auch für produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen in der Landwirtschaft die
Existenz- und Planungsgrundlage entzogen. Die erzeugte zusätzliche Bürokratie und Rechtsunsicherheit wirken
bremsend statt beschleunigend. Und da die Behörden für die Festsetzung der Ersatzgeldzahlungen weiterhin eine
Eingriffsprüfung vornehmen müssen, kann die faktische Abschaffung der Realkompensation schon allein
deswegen keine wesentliche Verfahrensverkürzung bringen.
Zu Nummer 4
Eine ersatzlose Abschaffung der UVP ohne klare Vorgaben für neue Prüfverfahren bei gleichzeitiger
Beibehaltung der grundsätzlichen Verpflichtungen des UVP-Gesetzes führt nur zu Vollzugsproblemen bei Behörden,
erzeugt Planungs- und Rechtsunsicherheit (auch im Hinblick auf EU-Recht) und leistet vermeidbaren Klagen
Vorschub. Nicht die Abschaffung, sondern eine Reform der UVP im Hinblick auf effizienten Ressourceneinsatz und
zielgerichtete Prüftiefe auf besonders relevante Bereiche kann Entlastungen für Vorhabenträger und Unternehmen
bringen. Insbesondere sollten häufig vorkommende Abwägungen in Baurichtlinien verankert und so der
Umweltschutz standardmäßig auf hohem Niveau etabliert werden. Der Ansatz, der in diesem Gesetzentwurf beschritten
wird – Schwächung der UVP, Beschränkung von Beteiligungsrechten der Zivilgesellschaft und das Übergehen
der kompetenten Landesbehörden –, ist dagegen kontraproduktiv und geht an zentralen Ursachen langer
Genehmigungsverfahren vorbei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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