Rentenverfahren vor den Sozialgerichten - Entwicklung der Sozialgerichtsbarkeit 2019 - 2024
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Rentenverfahren vor den Sozialgerichten - Entwicklung der Sozialgerichtsbarkeit 2019 - 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1358
21. Wahlperiode 26.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, Hans-
Jürgen Goßner, Gerrit Huy, Jan Feser, Achim Köhler, Bernd Schuhmann, Thomas
Stephan, Robert Teske und der Fraktion der AfD
Rentenverfahren vor den Sozialgerichten – Entwicklung der Sozialgerichtsbarkeit
von 2019 bis 2024
Die Sozialgerichte sichern den Bürgern den effektiven Zugang zum Recht –
insbesondere in Angelegenheiten der Rentenversicherung, der Grundsicherung,
der gesetzlichen Krankenversicherung und des Schwerbehindertenrechts.
Entscheidungen, ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, Leistungen
rechtzeitig erbracht oder eine Schwerbehinderung anerkannt wird, wirken sich
unmittelbar auf die Lebenssituation der Betroffenen aus. Zügige und
verlässliche Entscheidungen sind daher nicht nur ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit,
sondern für viele Menschen existenziell.
Zwischen 2019 und 2024 haben sich die Rahmenbedingungen deutlich
verändert: Pandemiebedingte Einschränkungen haben den Geschäftsbetrieb
belastet, während zugleich wesentliche Schritte der Digitalisierung umgesetzt
wurden. Hinzu kommen knappe Personalressourcen und strukturelle
Veränderungen. All dies wirkt sich auf die Verfahrensdauern aus – gerade in
aufwendigen Rentenverfahren, etwa bei der Feststellung einer Erwerbsminderungsrente,
die häufig lange Laufzeiten aufweisen.
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen im Anschluss an die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/15108 die
verfügbaren statistischen Daten aktualisiert und bis einschließlich 2024
fortgeschrieben werden. Die Bundesregierung wird um klare, vergleichbare und –
soweit möglich – tabellarische Antworten gebeten, differenziert nach Jahren,
Bundesländern und Instanzen. Abweichungen, Datenlücken oder methodische
Besonderheiten sind kurz zu erläutern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu
eingehenden und der erledigten Verfahren bei den Sozialgerichten in der
Zeit von 2019 bis 2024 und die durchschnittliche Verfahrensdauer
entwickelt (bitte tabellarisch die Entwicklung für Deutschland und sämtliche
Bundesländer und ein Ranking zur Verfahrensdauer nach den
Bundesländern darstellen)?
2. Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Neuzugänge, Erledigungen, Endbestände und die
durchschnittliche Verfahrensdauer für erstinstanzliche Klagen und Eilverfahren
an den Sozialgerichten entwickelt (bitte tabellarisch die Entwicklung für
Deutschland und sämtliche Bundesländer und ein Ranking zur
Verfahrensdauer nach den Bundesländern darstellen)?
3. Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Neuzugänge, Erledigungen, Endbestände und die
durchschnittliche Verfahrensdauer für Berufungen an den Landessozialgerichten
entwickelt (bitte tabellarisch die Entwicklung für Deutschland und
sämtliche Bundesländer und ein Ranking zur Verfahrensdauer nach den
Bundesländern darstellen)?
4. Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung der Geschäftsanfall, die Erledigungen, die durchschnittliche
Verfahrensdauer sowie die Erledigungsquote für Revisionen und
Nichtzulassungsbeschwerden am Bundessozialgericht entwickelt (bitte
tabellarisch je Jahr darstellen)?
5. Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Neuzugänge und Erledigungen im Sachgebiet
Rentenversicherung an den Sozialgerichten und Landessozialgerichten entwickelt
(bitte tabellarische die Entwicklung für Deutschland und sämtliche
Bundesländer darstellen)?
6. Wie haben sich in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Erledigungsarten im Sachgebiet Rentenversicherung an
den Sozialgerichten und Landessozialgerichten entwickelt (Urteil,
Vergleich, Gerichtsbescheid, sonstige Erledigung; bundesweit und je
Bundesland; bitte tabellarisch je Jahr mit Zahl und Anteil darstellen)?
7. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Dauer von Rentenverfahren bei den Sozialgerichten (ohne vorläufigen
Rechtsschutz), und wie hoch ist der Anteil der Altverfahren mit einer
Verfahrensdauer von mehr als 36 Monaten (bitte tabellarisch für die Jahre von
2019 bis 2024 für Deutschland und alle Bundesländer darstellen,
einschließlich eines Rankings der durchschnittlichen Verfahrensdauer nach
Bundesländern, darstellen)?
8. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Dauer von Rentenverfahren bei den Landessozialgerichten (ohne
vorläufigen Rechtsschutz), und wie hoch ist der Anteil der Altverfahren mit einer
Verfahrensdauer von mehr als 36 Monaten (bitte tabellarisch für die Jahre
von 2019 bis 2024 für Deutschland und alle Bundesländer darstellen,
einschließlich eines Rankings der durchschnittlichen Verfahrensdauer nach
Bundesländern, darstellen)?
9. Wie lange dauerten in den Jahren von 2019 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung Rentenverfahren (ohne vorläufigen Rechtsschutz), die
über zwei Instanzen geführt wurden, im Durchschnitt, und wie stellt sich
hierzu ein Ranking der Bundesländer nach durchschnittlicher
Gesamtdauer (erste und zweite Instanz kombiniert) dar?
10. Welche Hauptursachen für lange Verfahrensdauern in Rentenverfahren
sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen zur Beschleunigung
sind eingeleitet oder geplant (bitte kurz nach Ursachenfeldern und
Maßnahmen differenziert)?
11. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Sachverständigengutachten für die Dauer von
Erwerbsminderungsrentenverfahren, und welche Schritte wurden seit 2019 unternommen bzw. sind
geplant, um Begutachtungszeiten zu verkürzen (z. B. zusätzliche Gutachter,
digitale Akten- und Bildübermittlung)?
12. Welche Auswirkungen hatten die Corona-Maßnahmen von 2020 bis 2022
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Neuzugänge, Erledigungen und
Verfahrensdauern, und wie spiegeln sich diese statistisch wider?
13. Sind im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung Rückstände entstanden, wenn ja, welche, und wie
wurden diese von 2022 bis 2024 abgebaut (Maßnahmen, zusätzliche
Kapazitäten, Sondertermine; Ergebnisse je Land bzw. Instanz)?
14. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung von 2019 bis
2024 die Anzahl der Verzögerungsrügen nach § 198 Absatz 3 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei Sozialgerichten und
Landessozialgerichten (bundesweit und je Land), jeweils mit geeigneter Bezugsgröße,
also z. B. anhängige Verfahren (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?
15. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine nach Sachgebieten
gegliederte Statistik der Verzögerungsrügen geführt, und wenn ja, wie verteilen
sich die Verzögerungsrügen von 2019 bis 2024 auf die Bundesländer?
16. Wie viele Entschädigungsklagen wegen zu langer Verfahrensdauer
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im sozialgerichtlichen Bereich in
den Jahren von 2019 bis 2024 erhoben, und in welcher Höhe wurden
Entschädigungen zugesprochen (bundesweit und je Bundesland;
Erfolgsquote; bitte tabellarisch je Jahr angeben), wenn zu Verzögerungsrügen und
Entschädigungsklagen keine vollständigen Statistiken vorliegen, warum
fehlen diese Daten, und wie evaluiert die Bundesregierung ohne diese
Daten die seit 2011 geltenden Regeln zur Verzögerungsrüge?
17. Wie lange laufen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die
Kostenerinnerungsverfahren bei den Sozialgerichten, wie hoch ist der
prozentuale Anteil der Alt-Verfahren, die länger als 36 Monate bis zur
Erledigung laufen (soweit keine flächendeckenden Daten aus den
Bundesländern vorliegen, dann bitte zumindest beispielhaft die Zahlen für das
Sozialgericht [SG] Berlin ausweisen), und wenn zu den Laufzeiten der
Kostenerinnerungsverfahren keine Statistiken vorliegen, wie bewertet die
Bundesregierung diesen Umstand auch im Hinblick auf die Vermeidung
überlanger Verfahren im Interesse eines fairen Umgangs mit der
Anwaltschaft?
18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2019
bis 2024 der Personalbestand an Sozial- und Landessozialgerichten
entwickelt (Richter, Rechtspfleger, Service und Verwaltung; Plan- und Ist-
Stellen, Quote unbesetzter Stellen; je Land; bitte tabellarisch je Jahr
angeben)?
19. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre von 2019
bis 2024 das Verhältnis des Geschäftsaufkommens je Vollzeitäquivalent
dar (z. B. Akten pro Richter) – getrennt nach Sozialgerichten und
Landessozialgerichten je Bundesland (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?
20. Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Veränderung
der durchschnittlichen Verfahrensdauer in Revisionsverfahren am
Bundessozialgericht (BSG) von 14,4 Monaten (2023) auf 15,1 Monate (2024)
sowie der Rückgang der Erledigungen innerhalb eines Jahres von 38 Prozent
(2023) auf 28 Prozent (2024; vgl. BSG-Jahresbericht 2024, www.bsg.bun
d.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/Jahresbericht_2024_pd
f.html)?
21. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die im Haushaltsplan
2025, Einzelplan 11, Stellenübersicht zu Kapitel 11 15, Titel 422 01,
ausgewiesene personelle Unterbesetzung im Bereich der Beamten am BSG,
und inwieweit beeinträchtigt dies die Arbeitsfähigkeit des Gerichts?
22. Prüft oder plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Hinweise
der Präsidentin des Bundessozialgerichts (www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-ja
hresbericht-fuer-2024-weniger-fachanwaelte-fallzahlen-stagnieren) zu den
Schwierigkeiten bei der Beiordnung von Anwälten (geringe Vergütung
durch Betragsrahmengebühren und Verbot von Honorarvereinbarungen
bei komplexer Materie, weniger Fachanwälte) konkrete Schritte, um die
Beiordnungspraxis zu verbessern, und wenn ja, welche?
23. Wann genau soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
(Zeile 475, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koav_2025.pdf#page=18) angekündigte Überführung der
Sachgebiete Wohngeld, Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Unterhaltsvorschuss und Kinder- und
Jugendhilfe in die Zuständigkeit der Sozialgerichte erfolgen?
24. Wie wird durch die Bundesregierung sichergestellt, dass durch die
Überführung der Sachgebiete Wohngeld etc. in die Sozialgerichtsbarkeit der
Geschäftsbetrieb der Sozialgerichte nicht beeinträchtigt wird (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass vor der Überführung
neuer Sachgebiete in die Sozialgerichtszuständigkeit zunächst die
Verfahrenslaufzeiten im originären Zuständigkeitsbereich – beispielsweise bei
den aufwendigen Verfahren zu einer Erwerbsminderungsrente – spürbar
verkürzt werden und auch nach der Eingliederung der neuen Sachgebiete
nicht wieder ansteigen?
Berlin, den 22. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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