Zuzahlungen für Arzneimittel und andere Eigenbeteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen
Text
Zuzahlungen für Arzneimittel und andere Eigenbeteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Arndt, Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina
Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek,
Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Zuzahlungen für Arzneimittel und andere Eigenbeteiligungen in der
gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Zuzahlungen und Selbstbehalte im Gesundheitswesen treffen gesetzlich versicherte
Patientinnen und Patienten weitgehend unabhängig von der individuellen
Zahlungsfähigkeit und verschärfen so die soziale Ungleichheit. Gerade Menschen mit niedrigen
Einkommen stehen vor der Wahl zwischen Medikamenten, Zahnersatz, Sehhilfen oder
anderen gesundheitlich notwendigen Leistungen auf der einen und der Sicherung ihres
Lebensunterhalts auf der anderen Seite.
Befürworter*innen von Zuzahlungen begründen sie mit einer Steuerungswirkung.
Tatsächlich ist diese Steuerungswirkung aber fatal. Denn Zuzahlungen wirken wie eine
Strafgebühr auf die Befolgung einer ärztlichen Verordnung. Folgen Versicherte der
intendierten Steuerungswirkung und nehmen verordnete Medikamente,
Physiotherapie oder andere Leistungen nicht in Anspruch, droht eine Verschlimmerung von
Krankheiten und Mehrkosten. Diese zu erwartende Verschlechterung in der
Versorgung ist auch der Grund, weshalb die Finanzkommission Gesundheit
Zuzahlungserhöhungen in die niedrigste Empfehlungskategorie aufgenommen hat. Zuzahlungen
laufen zudem dem Zweck und der Legitimation der gesetzlichen Krankenversicherung
entgegen. Denn die GKV hat die Aufgabe, finanzielle Nachteile aufgrund der
Behandlung einer Krankheit möglichst umfassend zu verhindern. Je höher Zuzahlungen sind,
desto mehr zahlen kranke Menschen und desto weniger zahlen Gesunde.
Außerdem verlagern sie die notwendigen Ausgaben von der Arbeitgeberseite – die in
die Finanzierung der GKV hälftig eingebunden ist – zu den erkrankten Versicherten
und verschieben so die paritätische Finanzierung zuungunsten der Versicherten. Das,
was die Versicherten bei den Beitragssätzen einsparen, zahlen sie durch Zuzahlungen
in doppelter Höhe wieder ein. Die Bundesregierung scheint genau diesen Effekt zu
wollen, denn sonst würde sie an anderer Stelle eine Regelung schaffen, der die
Bevorteilung der Arbeitgeber*innen durch Zuzahlungen wieder ausgleicht, z. B. einen
Sonderbeitrag für Arbeitgeber*innen. Die Erhöhung der Zuzahlungen u. a. für
Arzneimittel wird Patient*innen nach Schätzungen der Bundesregierung im Jahr 2027 rund
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7035
21. Wahlperiode 09.07.2026
1,9 Mrd. Euro zusätzlich kosten. Im Jahr 2025 betrugen die Zuzahlungen der
Patient*innen 5 Mrd. Euro – eine Umsetzung des Vorschlags würde bedeuten, dass
zukünftig 6,9 Mrd. Euro des GKV-Haushalts durch Zuzahlungen finanziert würden.
Dadurch würden Versicherte zugunsten der Arbeitgeber*innen also um rund 3,5 Mrd.
Euro belastet, größtenteils unabhängig vom Einkommen der Versicherten.
Die Bundesregierung argumentiert, die Zuzahlungen seien zuletzt vor 22 Jahren erhöht
worden und müssten nun an die seitdem gestiegenen Einkommen der Versicherten
angepasst werden. Bei dieser Rechtfertigung der geplanten Zuzahlungserhöhungen greift
sich die Bundesregierung jedoch ausgerechnet das Vergleichsjahr 2004 heraus – das
Jahr in dem die Zuzahlungen so stark erhöht wurden wie noch nie in der Geschichte
der Zuzahlungen. Nähme sie jedoch das Jahr 2003 als Basis für eine „angemessene“
Höhe von Zuzahlungen, so ergäbe sich daraus die Erkenntnis, dass die heutigen
Zuzahlungen abgesenkt und nicht erhöht werden müssten. Die Argumentation der
Bundesregierung ist daher willkürlich.
Die bestehende „Belastungsgrenze“ von 2 Prozent des Bruttoeinkommens (bei
chronisch Kranken 1 Prozent) müssen derzeit schon 4,8 Millionen Versicherte in Anspruch
nehmen. Dabei hat die Finanzkommission Gesundheit festgestellt, dass die Zahl derer,
die die Belastungsgrenze tatsächlich überschreiten vermutlich noch höher ist. Daher
hat sie auch empfohlen, die Kassen zu verpflichten, betroffenen Versicherten „eine
automatische Information über das mögliche Erreichen der Belastungsgrenze zu
erteilen“ und die administrativen Vorgänge einfacher zu gestalten. Nichts davon findet sich
in den Vorschlägen der Bundesregierung. Neben den Zuzahlungen nach § 61 SGB V
gibt es auch noch andere Eigenbeteiligungen der gesetzlich Versicherten, die in der
Umgangssprache auch oft als Zuzahlungen bezeichnet werden und eine ganz ähnliche
Wirkung haben. Hierzu gehören Aufzahlungen beim Zahnersatz sowie bei Hilfsmitteln
und Sehhilfen. Auch hier geht es um gesundheitlich notwendige Leistungen, die jedoch
teilweise aus dem Leistungskatalog der GKV ausgegliedert sind.
Mit einer solidarischen Gesundheitsversicherung unter Einbeziehung aller
Einkommensarten, wie die Fraktion Die Linke sie vorschlägt, könnten Beiträge gesenkt,
zugleich die Leistungen verbessert, und durch die Abschaffung von Zusatzleistungen von
Versicherten das Solidaritätsprinzip und die paritätische Finanzierung in der GKV
wiederhergestellt werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der
1. sämtliche Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten für notwendige und
verordnete Leistungen – etwa bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten oder
Krankenhausaufenthalten – abschafft und die gesetzliche Krankenversicherung
zu einem zuzahlungsfreien System entwickelt;
2. Zahnersatz, Sehhilfen und Hilfsmittel als vollständig finanzierte Leistungen der
GKV in guter Qualität ausgestaltet, so dass für notwendige Leistungen keine
Eigenbeteiligungen mehr erbracht werden müssen.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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