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Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Drohnenkompetenz- und -abwehrzentren in den Bundesländern entstanden, wie zuletzt eines in Bayern, und welche Kriterien für die Zusammenarbeit mit dem Drohnenabwehrzentrum der Bundespolizei gibt der Bund hinsichtlich Ausstattung und Vernetzung vor? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) wurde am 17. Dezember 2025 eröffnet und vereint die gesamte Fachexpertise des Bundes und der Länder, einschließlich der Bundeswehr. Anlassbezogen werden auch weitere relevante Behörden und Stellen mit Schutzaufträgen einbezogen, zum Beispiel die Deutsche Flugsicherung, KRITIS-Betreiber, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie internationale Partner. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum wird durch die Bundespolizei koordiniert. Neben der Bundespolizei verfügen auch die Polizeien der Länder und die Bundeswehr über eigene Zuständigkeitsbereiche, in denen sie mit von Drohnen ausgehenden Gefahren konfrontiert werden können. Die Länder sind im Rahmen ihrer allgemein-polizeilichen Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren auch dann zuständig, wenn diese von Drohnen ausgehen. Soweit eine Drohne nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellt wird, sind deshalb die Polizeibehörden der Länder für ihre Abwehr zuständig. Über die Einrichtung weiterer entsprechender Drohnenabwehrzentren in den Ländern liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. Die zwischen den beteiligten Behörden abgestimmten Leitlinien (Kriterien) bilden den strategischen und organisatorischen Rahmen für die Zusammenarbeit im Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum. Sie sollen sicherstellen, dass Bund und Länder bei der Abwehr und dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) wirksam, rechtskonform und zukunftsfähig und insbesondere abgestimmt handeln. Ziel ist die Stärkung der föderalen Zusammenarbeit unter Beibehaltung strukturierter Zuständigkeiten sowie die Erhöhung der Wirksamkeit der Drohnenabwehr und des Drohneneinsatzes im gesamten Bundesgebiet. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum fördert die thematische Vernetzung mit relevanten Partnerinstitutionen und wirkt aktiv in nationalen, europäischen sowie internationalen Netzwerken mit. Erkenntnisse, Technologien und bewährte Verfahren werden aktiv geteilt und genutzt. Hinsichtlich der Kriterien für Ausstattung ist die Gewährleistung der gemeinsamen Zusammenarbeit im GDAZ maßgeblich. Konkrete Vorgaben existieren nicht.

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