Schriftliche Frage 19 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist aus Sicht der Bundesregierung und der beteiligten, ihr unterstellten Bundesbehörden die vollständige Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist aus Sicht der Bundesregierung und der beteiligten, ihr unterstellten Bundesbehörden die vollständige Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen…
Frage 19 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ist aus Sicht der Bundesregierung und der beteiligten, ihr unterstellten Bundesbehörden die vollständige Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) bereits hergestellt, und wie hat sich die personelle Besetzung des Drohnenabwehrzentrums in der Zeit seit seiner Eröffnung am 17. Dezember 2025 bis heute entwickelt (bitte konkret aufschlüsseln nach Anzahl und genauem Zeitpunkt der Entsendung der jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeswehr, der Polizeien der Länder und ggf. weiterer Akteure)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. August 2026:
Die Einsatzbereitschaft des Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums (GDAZ) ist grundsätzlich hergestellt. Seit seiner Eröffnung am 17. Dezember 2025 haben die beteiligten Behörden die wesentlichen organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit geschaffen. Das GDAZ ist arbeitsfähig und nimmt seine Funktion als zentrale Kooperationsplattform im Bereich der Drohnenabwehr wahr. Die Geschäftsführung des GDAZ obliegt der Bundespolizei, die die hierfür erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen sicherstellt. Die Einrichtung und der Wirkbetrieb des GDAZ lassen die bestehenden gesetzlichen und operativen Zuständigkeiten der beteiligten Bundesbehörden und der Polizeien der Länder unberührt. Die beteiligten Behörden nehmen ihre jeweiligen Aufgaben und Befugnisse weiterhin in eigener Zuständigkeit wahr. Mit der Einrichtung moderner Arbeitsplätze und einer zeitgemäßen IT‑Infrastruktur im GDAZ wurden zudem die Voraussetzungen für einen behördenübergreifenden Informationsaustausch sowie einer gemeinsamen Informations- und Wissensbasis geschaffen. Damit bestehen belastbare Voraussetzungen für den behördenübergreifenden Informationsaustausch und eine gemeinsame Informations- und Wissensbasis. Seit der Eröffnung haben die beteiligten Behörden die erforderlichen Strukturen, Prozesse und Netzwerke kontinuierlich aufgebaut und weiterentwickelt. Das GDAZ nimmt seine Funktion als zentraler Knotenpunkt für Informationsaustausch, Lagebewertung, Fähigkeitsentwicklung und operative Zusammenarbeit im Themenfeld Drohnenabwehr wahr. Die personelle Beteiligung am GDAZ wurde seit dessen Eröffnung sukzessive aufgebaut und wird fortlaufend weiterentwickelt. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundesbehörden, der Bundeswehr und der Polizeien der Länder wirken im GDAZ zusammen. Zum Zeitpunkt der Anfrage nehmen 18 Vertreterinnen und Vertreter der Bundespolizei, neun des Bundeskriminalamtes und drei der Bundeswehr zusätzlich zu anderen Aufgaben ihre Tätigkeit im GDAZ wahr. Soweit die Schriftliche Frage eine konkrete Aufschlüsselung der personellen Beteiligung einzelner Länder betrifft, obliegt eine entsprechende Auskunft den jeweiligen Ländern. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit über Art, Umfang und zeitliche Ausgestaltung ihrer personellen Beteiligung am GDAZ. Die Bundespolizei kann daher keine verbindlichen Angaben zur konkreten personellen Beteiligung der einzelnen Länder machen.
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