Schriftliche Frage 33 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Strafverfolgung bei Cyberangriffen mit Auslandsbezug zu verbessern, insbesondere im Hi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 33 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Strafverfolgung bei Cyberangriffen mit Auslandsbezug zu verbessern, insbesondere im Hi…
Frage 33 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Strafverfolgung bei Cyberangriffen mit Auslandsbezug zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf internationale Kooperationen und Zuständigkeitsfragen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026:
Eine signifikante Verbesserung der internationalen Strafverfolgung im digitalen Raum wird das ab Sommer 2026 geltende sogenannte E- Evidence-Paket der EU bewirken. Es besteht aus der Verordnung (EU) 2023/1543 und der Richtlinie (EU) 2023/1544. Auf dem EU-Markt tätige Diensteanbieter werden hiernach in Zukunft einen Empfangsbevollmächtigten in der EU einrichten müssen, der grenzüberschreitenden Anordnungen zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel unmittelbar Folge leistet. Das bedeutet, dass künftig im internationalen Ermittlungsverkehr rasch und effizient auf relevante elektronische Daten zugegriffen werden kann. Die Bundesregierung hat die Vorgaben des E-Evidence-Pakets bereits in nationales Recht überführt (Gesetz verkündet am 12. März 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 64). Zur grundsätzlichen Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung bereitet die Bundesregierung derzeit eine Reform des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vor. Durch die Reform soll das IRG aus dem Jahr 1982 grundlegend überarbeitet und praxistauglicher gestaltet werden, damit grenzüberschreitende Kriminalität künftig noch wirksamer bekämpft werden kann. Dabei sind erstmals ausdrückliche Regelungen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Polizeibehörden vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll zeitnah von der Bundesregierung beschlossen werden. Im Übrigen regelt die Verordnung (EU) 2024/3011 über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen erstmals unionsweit, wie und unter welchen Bedingungen ein EU-Mitgliedstaat ein Strafverfahren an einen anderen Mitgliedstaat abgeben kann, um den am besten geeigneten Ort für die Strafverfolgung zu bestimmen. Die Verordnung wird ab dem 1. Februar 2027 zur Anwendung kommen und zu einer effizienteren Strafverfolgung beitragen, indem sie – auch im Bereich Cybercrime – bei Zuständigkeitsfragen für mehr Klarheit sorgt. Vorschriften zur Durchführung der Verordnung sollen in das IRG aufgenommen werden. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland internationale Abkommen ratifiziert – wie z. B. die Convention on Cybercrime. Das Bundeskriminalamt (BKA) arbeitet auf internationaler Ebene eng mit seinen internationalen Partnern zusammen. Das betrifft neben Europol, Interpol und Eurojust insbesondere auch die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Daneben hat das BKA durch seine Verbindungsbeamtinnen und -beamten an vielen deutschen Botschaften im Ausland ein Netzwerk etabliert, über das bei Ermittlungsverfahren mit Auslandsbezügen im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen eine direkte Kommunikation mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden gewährleistet ist.
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