Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung
Text
Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5861
21. Wahlperiode 08.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansin Köktürk, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze
Edis, Mandy Eißig, Christian Görke, Ates Gürpinar, Cem Ince, Ina Latendorf,
Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert,
Julia-Christina Stange, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze
in der Grundsicherung
Das Grundrecht auf ein Existenzminimum wird durch die Regelsätze in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch
[SGB II]), der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (beides Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
[SGB XII]) und durch die Asylbewerberleistungen umgesetzt. Diese Regelsätze
werden 2026 gesetzlich neu ermittelt, weil eine neue Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes vorliegt. Dabei sollte
das Verfahren verbessert werden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält das bisherige Rechenmodell zwar
für „noch“ verfassungsgemäß (BVerfG vom 23. Juli 2014, 1 BvL 10/12,
Randziffer [Rz.] 73, 86, 109, 138), sieht den Gesetzgeber allerdings an den Grenzen
des Zulässigen (ebd., Rz. 121). Laut BVerfG sagt diese Bewertung nichts
darüber aus, ob das Existenzminimum zweckmäßig und vernünftig ausgestaltet ist,
sondern ist es „Sache der Politik“, um ein optimal bestimmtes
Existenzminimum zu ringen (ebd., Rz. 77).
Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften kritisieren seit Jahren
vor allem drei politische Stellschrauben, die die Beträge absenken: Erstens
wurde die Referenzgruppe für Erwachsene 2010 verkleinert. Zweitens werden
verdeckt Arme (Leistungsberechtigte, die keine Leistungen in Anspruch
nehmen) nicht aus der Referenzgruppe ausgeschlossen. Und drittens wird ein
Großteil der statistischen Werte nachträglich gestrichen, weil er angeblich nicht
relevant ist. Das betraf zuletzt rund ein Drittel der Ausgangswerte
(Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur
Ermittlung von Regelbedarfen, Ausschussdrucksache 19(11)797). Wegen
dieses starken Warenkorb-Elements ist das Rechenmodell kein reines Statistik-
Modell, sondern ein Statistik-Warenkorb (Bonin u. a., 2023,
Forschungsbericht 619 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales [BMAS], S. 8 f., 29,
55).
Zu diesen übergreifenden Kritiken kommen zahlreiche fachliche Einzelpunkte.
Eine neuere Kritik basiert auf aktuellen ernährungswissenschaftlichen
Befunden zu den Beträgen, die bei der Regelsatzermittlung für Ernährung
veranschlagt werden. Obwohl der Regelsatz als Gesamtpauschale gezahlt wird, wird
er anhand von bezifferten Einzelbeträgen ermittelt. Die Beträge für Ernährung
(Bundestagsdrucksache 19/22750, S. 22, 35, 52) reichen nicht für eine gesunde
Ernährung aus (Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und
gesundheitlichen Verbraucherschutz [WBAE], 2022, Politik für eine
nachhaltigere Ernährung, S. 108; ders. 2023, Ernährungsarmut unter
Pandemiebedingungen, S. I f., Kapitel 2, S. 8; für eine Übersicht über den Forschungsstand vgl.
Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, 2022, www.bund
estag.de/resource/blob/930736/004057b9723a130b6b159b5d8d9fa69a/WD-5-1
43-22-pdf-data.pdf). Bei Kindern kann eine Ernährung von diesen Beträgen zu
Wachstumsverzögerungen und Störungen der Gehirnentwicklung führen
(Biesalski, 2021, Ernährungsarmut bei Kindern).
Dieses massive Problem ist im Rechenmodell angelegt, in dem die Ausgaben
der einkommensärmsten 15 bis 20 Prozent der Bevölkerung zugrunde gelegt
werden. Dabei „wird unterstellt, dass die untersten Einkommen einer
Haushaltserhebung das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum sicher
decken können“ (Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für
öffentliche und private Fürsorge e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes
zur Ermittlung von Regelbedarfen vom 21. Juli 2020, S. 4). Die
ernährungswissenschaftlichen Befunde legen jedoch nahe, dass diese Bevölkerungsgruppe zu
arm für eine gesunde Ernährung ist.
Der WBAE empfiehlt deshalb eine neue Berechnung (2022, Politik für eine
nachhaltigere Ernährung, S. 66; 2023, Ernährungsarmut unter
Pandemiebedingungen, S. XIII, 108). Verfassungsrechtlich ist eine Ergänzung der statistischen
Beträge durch Warenkorb-Elemente zulässig (BVerfG vom 23. Juli 2014,
1 BvL 10/12 u. a., Rz. 109). Die Bundesregierung hält jedoch individuelle
Umschichtungen im Regelsatz für ausreichend und betrachtet gesunde Ernährung
als persönliche Präferenz (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7638, S. 3 f., 6,
9). Die Leistungsberechtigten sollen also eigenverantwortlich entscheiden, ob
sie bei Hygiene, Kultur o. A. sparen, um sich und ihre Kinder gesund zu
ernähren. Dabei sind nennenswerte Umschichtungen wegen der massiven
Streichungen ohnehin nicht realistisch.
Außerdem kritisiert der WBAE, dass die Bedeutung von Ernährung für Familie
und Freundschaften bisher ausgeblendet wird, weil jegliches Essen außer Haus
herausgestrichen wird (2023, Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen,
S. 2, 109).
Laut einem völkerrechtlichen Gutachten verstoßen die Regelsätze gegen das
Recht auf eine angemessene Ernährung nach Artikel 11 Absatz 1 des UN-
Sozialpakts (UN = United Nations; Horenburg und Franke, 2023, Ist die Höhe
des Bürgergeldes mit dem Recht auf angemessene Ernährung nach Artikel 11
Absatz 1 des UN-Sozialpakts vereinbar?). Auch der Ausschuss zum UN-
Sozialpakt problematisiert die Regelsätze. Zudem dürfte ein Verstoß gegen das
Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums
gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 20
Absatz 1 GG gegeben sein (Müller in Kritische Justiz [KJ], 2025, Ernährung
am Limit).
Auch wenn zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage noch kein Gesetzentwurf
vorliegt, ist davon auszugehen, dass wesentliche Vorarbeiten bereits getätigt und
Vorentscheidungen getroffen sind. Die Fragestellerinnen und Fragesteller
erkundigen sich deshalb im Folgenden nach bedeutenden Vorentscheidungen der
Bundesregierung sowie nach der Armutslage der Haushalte, die die
Bundesregierung für die Berechnung der Regelsätze zugrunde legen will.
Dabei verwenden die Fragestellerinnen und Fragesteller bewusst den Begriff
„Regelsätze“. Der gesetzliche Begriff „Regelbedarfe“ ist missverständlich, weil
die betreffenden Beträge nicht anhand von Bedarfen ermittelt werden, sondern
anhand von Ausgaben, die als relevant oder nicht bewertet werden. Auch die
Frage, wessen Ausgaben zugrunde gelegt werden, ist eine politische Setzung.
Der Begriff „Regelsatz“ ist präziser.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Entsprechen sämtliche Angaben, die das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales auf seiner Internetseite unter dem Stichwort „Methodik der
Regelbedarfsermittlung“ macht, dem aktuellen Stand der laufenden
Ermittlung der Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII; insbesondere für
welche Einkommensgruppen hat die Bundesregierung beim Statistischen
Bundesamt Sonderauswertungen der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe in Auftrag gegeben?
2. Wie hoch lagen die höchsten Einkommen in den betreffenden
Einkommensgruppen (Grenzeinkommen)?
3. Wie hoch lagen im Jahr 2023 in den betreffenden Einkommensgruppen
die Anteile der Haushalte, die von materieller und sozialer Entbehrung
gemäß der EU-Definition für EU‑SILC (European Union Statistics on
Income and Living Conditions) betroffen sind (bitte die Anteile für die
jeweiligen Einkommensgruppen einzeln angeben, bitte bei abweichender
Einkommensgruppenbildung von EU‑SILC den Wert für die ähnlichste
Einkommensgruppe angeben)?
4. Wie hoch lagen im Jahr 2023 in den betreffenden Einkommensgruppen
die Anteile der Haushalte, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage
waren, jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder
gleichwertiger Proteinzufuhr zu essen (bitte die Anteile für die jeweiligen
Einkommensgruppen einzeln angeben, bitte bei abweichender
Einkommensgruppenbildung von EU‑SILC den Wert für die ähnlichste Einkommensgruppe
angeben)?
5. Welche Vorgaben hat die Bundesregierung dem Statistischen Bundesamt
für die Bereinigung der Referenzgruppen zur Neuermittlung der
Regelbedarfe gemacht?
6. Ist die Bundesregierung bei den Vorgaben an das Statistische Bundesamt
zur Bereinigung der Referenzgruppen der Empfehlung des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. gefolgt, Haushalte mit
100 Euro Hinzuverdienst aus der Referenzgruppe herauszunehmen, weil
diese Haushalte sich angesichts von Ausgaben im Zusammenhang mit
einer Berufstätigkeit nicht auf einem höheren Wohlstandsniveau befinden
(Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche
und private Fürsorge e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 21. Juli
2020, S. 3)?
7. Ist die Bundesregierung bei den Vorgaben an das Statistische Bundesamt
zur Bereinigung der Referenzgruppen der Empfehlung des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. gefolgt, verdeckt Arme aus
der Referenzgruppe herauszunehmen, weil damit ein Zirkelschluss
vermieden werden kann und ein vorzugswürdigerer Datensatz entsteht
(Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und
private Fürsorge e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 21. Juli 2020,
S. 4)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Deutschen Vereins
für öffentliche und private Fürsorge e. V., im Interesse der Transparenz
diejenigen Ausgabenpositionen der EVS, die als nicht oder nur anteilig
regelbedarfsrelevant bewertet wurden, in einem Verzeichnis aufzulisten,
um die normativen Warenkorb-Entscheidungen transparent darzustellen
(Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche
und private Fürsorge e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 21. Juli
2020, S. 5)?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die begriffliche Klärung aus dem
Forschungsbericht 619 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
wonach das praktizierte Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes einen
„Statistik-Warenkorb“ darstellt, das sich von einem reinen Statistik-
Modell unterscheidet (Bonin u. a., 2023, Bestimmung des soziokulturellen
Existenzminimums von Kindern, S. 8 f., 29, 55), und wird die
Bundesregierung bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs diese Begrifflichkeit
übernehmen, damit die gesetzgeberischen Entscheidungen transparent werden
und in der breiteren Öffentlichkeit realistisch diskutiert werden können?
10. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Befunde des
Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und Verbraucherschutz
und anderer Ernährungswissenschaftler zur Höhe des Ernährungsanteils
an der Regelsatzberechnung?
a) Wird die Bundesregierung insbesondere der Empfehlung folgen, die
Berechnung des Ernährungsanteils so anzupassen, dass er eine
gesundheitsfördernde Ernährung ermöglicht (WBAE, 2020, S. 666; ders.
2023, S. 109), und hat die Bundesregierung entsprechende empirische
Untersuchungen zu den Kosten einer grundrechtlich geschützten
Ernährung in Auftrag gegeben?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass der Ernährungsanteil am Kinder-Regelsatz von
vornherein so bemessen sein sollte, dass er keine ernährungsbedingten
Wachstumsverzögerungen und Einschränkungen der kognitiven
Entwicklung mit sich bringt und dass solche elementaren Nachteile für
die kindliche Entwicklung nicht erst durch elterliche Umschichtungen
im ohnehin knappen Regelsatz vermieden werden sollten?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass die
ernährungswissenschaftlichen Befunde verfassungsrechtlich eine
bedarfsrelevante Entwicklung darstellen, in der die statistisch ermittelten Werte
mithilfe der Warenkorb-Methode erhöht werden können, um die
Deckung existentieller Bedarfe sicherzustellen (vgl. BVerfG vom 23. Juli
2014, 1 BvL 10/12 u. a., Rz. 109)?
11. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Empfehlung des
Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und
Verbraucherschutz, zu prüfen, wie die soziale Funktion von Ernährung bei der
Berechnung des Regelsatzes berücksichtigt werden kann (WBAE, 2023, S. 109)?
12. Wie definiert die Bundesregierung Grundnahrungsmittel, und von wann
stammt die jeweilige Definition (bitte nach Produktgruppe aufschlüsseln)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Liste der
Lebensmittel, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anfällt,
zeitgemäß zu erweitern und Milch- und Fleischersatzprodukte,
Babynahrung, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Tafel- und Mineralwasser
aufzunehmen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Problemanzeige des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Bemessung des
Bedarfs an Haushaltsenergie in der Grundsicherung (Problemanzeige des
Deutschen Vereins zur Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie und
des Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasserbereitung in Haushalten der
Grundsicherung und Sozialhilfe – Lösungsperspektiven), und teilt die
Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller,
dass arbeitsuchende Menschen ihre Zeit und Energie schwerpunktmäßig
in Weiterbildung und Arbeitsuche investieren sollten, nicht aber in die
monatliche Suche nach günstigen Stromtarifen?
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Deutschen Vereins
für öffentliche und private Fürsorge e. V., die Stromkosten aus der
pauschalen Berechnung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
herauszunehmen und stattdessen anhand des Stromspiegels einen
mittleren Stromverbrauch zu ermitteln und regionale Preisunterschiede zu
berücksichtigen (Problemanzeige des Deutschen Vereins zur Bemessung des
Bedarfs an Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei dezentraler
Warmwasserbereitung in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe –
Lösungsperspektiven)?
16. Hat die Bundesregierung dem Statistischen Bundesamt eine Vorgabe für
die Verteilung der Kosten für Strom und Instandhaltung sowie für
Haushaltseinrichtung in Haushalten mit Kindern gemacht, wenn ja, wie lautet
diese, und wurde dabei insbesondere der mehr als 20 Jahre alte
Verteilungsschlüssel entsprechend der Wohnfläche durch eine zeitgemäße Pro-
Kopf-Verteilung ersetzt, wie es für eine Kindergrundsicherung geplant
war (Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 20/9092, S. 150)?
17. Wie wird die Bundesregierung berücksichtigen, dass seit Juli 2024 mit
dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs durch das
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz die Gebühren für Kabelfernsehen nicht mehr als
Teil der Betriebskosten und somit als Teil der Kosten der Unterkunft
anerkannt werden können; insbesondere wird sie Ausgaben für
Kabelfernsehen in die Berechnung des Regelsatzes aufnehmen?
18. Will die Bundesregierung der Empfehlung der Kommission zur
Sozialstaatsreform folgen, den Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene von monatlich 25 Euro im Rahmen der gesetzlichen
Neuermittlung der Regelbedarfe in den neuen, statistisch unterlegten und
voraussichtlich höheren kindsbezogenen Bedarfen aufgehen zu lassen?
19. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Anregung der
Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
e. V., die Bedarfe für den persönlichen Schulbedarf empirisch zu
untersuchen, um realitätsgerechte Beträge zu ermitteln (Stellungnahme der
Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von
Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie
des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 21. Juli 2020, S. 6), und hat sie
entsprechende Untersuchungen in Auftrag gegeben?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des UN-Ausschusses
für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 2018, die Regelsätze
durch eine Verbesserung der Berechnungsmethoden zu erhöhen
(Abschließende Bemerkungen zum 6. Staatenbericht, www.institut-fuer-mens
chenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICES
CR/6._Staatenbericht/ICESCR_Staatenbericht_DEU_6_Abschl_2018.pdf,
S. 9)?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Fragevorschläge des Deutschen
Instituts für Menschenrechte zum aktuellen 7. Staatenberichtsverfahren zum
UN-Sozialpakt, in denen das Institut die Angemessenheit und die
Ermittlung der Regelsätze problematisiert (www.institut-fuer-menschenrecht
e.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/7._St
aatenbericht/ICESCR_Staatenbericht_DEU_7_LOI_DIMR.pdf, S. 11,
18)?
22. Wie wird die Bundesregierung sich im aktuellen 7.
Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt zu den Fragen des Ausschusses nach der
Angemessenheit und der Ermittlung der Regelsätze (List of issues in relation to
the seventh periodic report of Germany, https://tbinternet.ohchr.org/_layo
uts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=E%2FC.12 Prozent
2FDEU%2FQ%2F7&Lang=en, S. 5) verhalten?
23. Wie bringt die Bundesregierung Veröffentlichungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wonach es keinen gesetzgeberischen
Spielraum für höhere Regelsätze gebe, insbesondere
a) die Aussage, dass im Ergebnis der letzten Entscheidung des BVerfG
zur Regelsatzermittlung „kein Entscheidungsspielraum in Bezug auf
die gesetzlich vorgegebene Berechnung und Fortschreibung der
Regelbedarfe und damit auch nicht für die Höhe der Regelsätze“ bestünde
(www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a206-regelbed
arf.html, abgerufen am 20. April 2026, S. 32) sowie
b) die Aussage, dass die Forderungen von Sozialverbänden nach einer
veränderten Berechnung und Erhöhung der Regelsätze „sich objektiv
und verfassungsrechtlich nicht begründen“ ließen (ebd., S. 45)
mit den Feststellungen des BVerfG aus der genannten Entscheidung
überein, dass die verfassungsrechtliche Bewertung nichts darüber aussagt, ob
das Existenzminimum zweckmäßig und vernünftig ausgestaltet ist, und
dass es „Sache der Politik“ ist, um eine optimale Bestimmung des
Existenzminimums zu ringen (BVerfG vom 23. Juli 2014, 1 BvL 10/12 u. a.,
Rz. 77)?
24. Wie wird die Bundesregierung die aktuelle Preisentwicklung bei der
Neubemessung der Regelsätze berücksichtigen, insbesondere welchen
Zeitraum der Preis- und Lohnentwicklung wird sie bei der Fortschreibung der
EVS-Werte von 2023 zugrunde legen, damit die Beträge für 2027 nicht
sofort der tatsächlichen Preisentwicklung hinterherhinken?
Berlin, den 4. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne Zerr (Kleine Anfrage)
- asked ← Ates Gürpinar (Kleine Anfrage)
- asked ← Cansin Köktürk (Kleine Anfrage)
- asked ← Cem Ince (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Görke (Kleine Anfrage)
- asked ← Desiree Becker (Kleine Anfrage)
- asked ← Dietmar Bartsch (Kleine Anfrage)
- asked ← Doris Achelwilm (Kleine Anfrage)
- asked ← Evelyn Schötz (Kleine Anfrage)
- asked ← Ina Latendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Ines Schwerdtner (Kleine Anfrage)
- asked ← Isabelle Vandre (Kleine Anfrage)
- asked ← Janina Böttger (Kleine Anfrage)
- asked ← Janine Wissler (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörg Cezanne (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia-Christina Stange (Kleine Anfrage)
- asked ← Lisa Schubert (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Mirze Edis (Kleine Anfrage)
- asked ← Pascal Meiser (Kleine Anfrage)
- asked ← Sarah Vollath (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Tamara Mazzi (Kleine Anfrage)
- asked ← Zada Salihovic (Kleine Anfrage)
- authored ← Cansin Köktürk
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Janine Wissler
- part_of_vorgang → Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung (Kleine Anfrage)