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Effektive Grenzkontrollen und Zurückweisung aller asylsuchenden Personen an den deutschen Grenzen

dip / drucksache 09.09.2025 · WP 21 · 21/1550 · Antrag · Original ↗

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Effektive Grenzkontrollen und Zurückweisung aller asylsuchenden Personen an den deutschen Grenzen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1550 21. Wahlperiode 09.09.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Sascha Lensing, Christopher Drößler, Markus Matzerath, Arne Raue, Jochen Haug, Steffen Janich, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten, Carsten Becker, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Rainer Galla, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Pierre Lamely, Edgar Naujok, Christian Reck, Lars Schieske, Jan Wenzel Schmidt, René Springer, Thomas Stephan, Tobias Teich, Martina Uhr, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Effektive Grenzkontrollen und Zurückweisung aller asylsuchenden Personen an den deutschen Grenzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Mit seinem Fünf-Punkte-Plan vom 28. Januar 2025 forderte Friedrich Merz zur Beendigung der illegalen Migration die Durchführung dauerhafter Grenzkontrollen an den deutschen Staatsgrenzen zu allen Nachbarstaaten und die Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise – unabhängig davon, ob die betroffenen Personen ein Schutzgesuch stellen oder nicht (BT-Drucks. 20/14698). 2. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verpflichteten sich die Regierungsparteien, an den deutschen Staatsgrenzen Zurückweisungen auch bei Asylgesuchen vorzunehmen, um das Ziel einer Begrenzung der Migration nach Deutschland zu erreichen (Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, S. 93). 3. In der Weisung des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt an den Präsidenten der Bundespolizei vom 7. Mai 2025 wurde die Weisung vom 13. September 2015 zurückgenommen und fortan die Möglichkeit eröffnet, dass in Anwendung von § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG Schutzsuchenden die Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat der EU verweigert werden kann. 4. Nach Angaben der Bundespolizei vom 2. September 2025 wurden im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum 31. August 2025 an den deutschen Landgrenzen insgesamt 692 Personen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG zurückgewiesen und 15 Personen gemäß § 18 Abs. 3 AsylG zurückgeschoben. Insgesamt 148 Personen aus sog. vulnerablen Gruppen, die ein Asylgesuch gestellt hatten, wurde die Einreise gestattet. 5. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Mai 2025 7.916 Erstanträge auf Asyl gestellt, im Juni 2025 6.860, im Juli 2025 8.293 sowie 7.803 im August 2025. Von Mai bis August 2025 stellten damit insgesamt 30.872 Personen in Deutschland einen Erstantrag auf Asyl. 6. Durch die Praxis der Durchführung der Grenzkontrollen und die Einräumung einer Möglichkeit zur Zurückweisung von Personen mit Asylgesuchen seit dem 8. Mai 2025 ist das Ziel einer Beendigung der illegalen Migration nach Deutschland nicht erreicht worden. Während an den deutschen Grenzen in diesem Zeitraum lediglich 692 Personen mit Asylgesuchen zurückgewiesen wurden, haben seit Anfang Mai 2025 insgesamt 30.872 Personen beim BAMF einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Somit wurden nur rund 2 Prozent aller Asylsuchenden an der deutschen Grenze zurückgewiesen, 98 Prozent der Asylsuchenden sind weiterhin ins Land gekommen. Dies lässt nur einen Schluss zu: Die Praxis der Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen ist nicht effektiv. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: 1. Die Weisung des Bundesinnenministers vom 7. Mai 2025 soll dahingehend geändert werden, dass die Zurückweisung in Anwendung von § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG nicht nur erfolgen „kann“, sondern erfolgen muss. Zudem soll die Weisung künftig auch für Flughäfen gelten. 2. Die deutschen Land- und Seegrenzen sollen lückenlos kontrolliert werden. Dabei sind alle technischen Mittel einzusetzen, welche geeignet sind, die Effektivität der Grenzkontrolle zu erhöhen. Sofern notwendig und zielführend, ist die Anzahl der grenzüberschreitenden Straßen und Wege dafür zu reduzieren. 3. Alle deutschen Flughäfen sollen lückenlos kontrolliert werden, um eine Binnenmigration aus anderen EU-Mitgliedstaaten vollständig zu unterbinden. 4. Alle grenzüberschreitenden deutschen Bahnstrecken sollen lückenlos kontrolliert werden, um eine Binnenmigration aus anderen EU-Mitgliedstaaten vollständig zu unterbinden. 5. Auch den sogenannten vulnerablen Gruppen ist die Einreise nach Deutschland zu verweigern, da sie in den angrenzenden Mitgliedstaaten hinreichend medizinisch versorgt werden können. 6. Die Bundesregierung soll in bilateraler Weise sicherstellen, dass die Rückführung der illegal eingereisten Migranten nicht am Widerstand der deutschen Nachbarstaaten scheitert. Notfalls soll sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Rückführung zu erzwingen. 7. Die deutschen Sicherheits- und Migrationsbehörden sollen durch geeignete Maßnahmen feststellen, auf welchem Weg weiterhin eine illegale Migration nach Deutschland erfolgt und geeignete Maßnahmen unternehmen, um diese zu unterbinden. 8. Die deutschen Sicherheits- und Migrationsbehörden sollen regelmäßig Informationen und Statistiken erheben und veröffentlichen, die darüber Auskunft geben, auf welchem Wege die anhaltende illegale Migration nach Deutschland erfolgt, um der Öffentlichkeit eine effektive Kontrolle ihrer Arbeit zu ermöglichen. Berlin, den 5. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Mit dem Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion vom 28. Januar 2025 wurde der Fünf-Punkte-Plan von Friedrich Merz am 29. Januar 2025 mit den Stimmen der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag beschlossen. In diesem Entschließungsantrag stellten die Antragsteller fest, dass die aktuelle Asyl- und Einwanderungspolitik die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und das Vertrauen der gesamten Gesellschaft in den Staat gefährdet. Damit nahm er Bezug auf die schrecklichen migrantischen Gewalttaten von Aschaffenburg, Mannheim, Solingen und Magdeburg. Der Entschließungsantrag forderte daher sofortige und umfassende Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Migration, zur Sicherung der deutschen Grenzen und zur konsequenten Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen.1 Die Beendigung der illegalen Migration war das zentrale Wahlkampfthema der Unionsparteien. Im Wahlkampf forderte der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz eine „Wende in der Migrationspolitik“ und versprach: „Wir stoppen die illegale Migration schon an unseren Grenzen und setzen auf konsequente Zurückweisungen.“ Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages versprachen die Koalitionäre die Zurückdrängung der irregulären Migration, sowie die Begrenzung der Migration. Als eine der Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen nennt der Koalitionsvertrag die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Staatsgrenzen.2 Die rechtliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag geforderten Grenzkontrollen erfolgte durch die Weisung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an den Präsidenten der Bundespolizei vom 7. Mai 2025.3 Damit nahm der Bundesinnenminister die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück. Wörtlich heißt es in der Weisung weiter: „Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchende bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann.“4 Die von der Bundespolizei monatlich veröffentlichten Zahlen über die Effektivität dieser Maßnahme sind jedoch ernüchternd. Vom 8. Mai 2025 bis zum 31. August 2025 wurden laut der Pressemitteilung der Bundespolizei an allen deutschen Landgrenzen insgesamt lediglich 692 Personen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG zurückgewiesen, dazu wurden 15 Personen gemäß § 18 Abs. 3 AsylG zurückgeschoben.5 Diese Zahl an zurückgewiesenen Asylsuchenden entspricht lediglich rund 2 Prozent von diejenigen, die im Zeitraum von Mai bis August 2025 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Erstanträge auf Asyl gestellt hatten. Im Mai 2025 wurden nach Angaben des BAMF 7.916 Erstanträge auf Asyl gestellt, im Juni 2025 6.860, im Juli 2025 8.293 sowie im August 2025 7.803.6 Von Mai bis August 2025 stellte damit insgesamt 30.872 Personen in Deutschland einen Erstantrag auf Asyl. Angesichts der offenkundigen Ineffektivität der Maßnahmen der Bundesregierung zur Beendigung der illegalen Asylmigration sind weitreichende Änderungen in der Praxis der Grenzkontrollen nötig. Insbesondere ist die „kann“-Regelung in der Weisung des Bundesinnenministers vom 7. Mai 2025 durch eine Regelung zu ersetzen, die das Ermessen der Bundespolizei bei Zurückweisungen auf null reduziert. Zur Ineffektivität der Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Migration trägt sicherlich auch bei, dass die Bundesregierung und ihre Behörden in unzureichendem Maße Daten über die illegale Migration erheben. Die Antwort der Bundesregierung vom 23. Juni 2025 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt ein erschreckendes Maß an Unkenntnis seitens der deutschen Sicherheitsbehörden auf. Auf die Frage, in wie vielen Fällen die Nachbarstaaten seit dem 7. Mai 2025 die Wiederaufnahme von Asylbewerbern nach einer Zurückweisung oder Zurückschiebung verweigert haben, antwortete die Bundesregierung: „Der Bundesregierung liegen im Sinne der 1 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zu aktuellen innenpolitischen Themen, 28. Januar 2025, BT-Drucks. 20/14698 2 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, www.koalitionsvertrag2025.de, S. 93, Zeilen 2987 ff. 3 vgl. Historisch: Diese Unterschrift beendet Merkels Grenz-Politik!, www.bild.de/politik/inland/dobrindt-ordnet-an-asyl-stopp-an-allen- grenzen-jetzt-681b30c3c956e61cc27afcad 4 ebd. im veröffentlichten Dokument 5 Pressemitteilung der Bundespolizei Nr. 12 vom 2. September 2025, https://bundespolizei.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Aktuelles/Presse- mitteilungen/20250902_Pressemitteilung_uE_VWBGK_August_2025.pdf 6 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Aktuelle Zahlen (07/2025), www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylin Zahlen/aktuelle-zahlen-juli-2025.html, für August 2025 vgl. www.tagesschau.de/inland/asylantraege-rueckgang-102.html Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Die Bundespolizei erfasst im Sinne der Fragestellung keine statistischen Daten.“7 Auf die Frage danach, wie viele Asylantragsteller im Jahr 2025 über deutsche Flughäfen eingereist sind, erfolgte als Antwort lediglich: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“8 Auch hinsichtlich der Frage, wie viele Schleuser bisher in 2025 an den deutschen Grenzen festgehalten wurden und gegen wie viele von ihnen Haftbefehl beantragt wurde, konnte die Bundesregierung nur ihre eklatante Unwissenheit bekunden.9 7 Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem Titel: „Ausmaß und rechtliche Grundlagen der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025“ (BT-Drucks. 21/625, S. 5) 8 ebd., S. 7 9 ebd. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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