Transparenz von Fehlanreizen der Pflegebudgets im Krankenhauswesen
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Transparenz von Fehlanreizen der Pflegebudgets im Krankenhauswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5572
21. Wahlperiode 23.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerrit Huy, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch,
Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Achim Köhler, Lukas Rehm,
Carina Schießl, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske, Claudia
Weiss, Kai-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Transparenz von Fehlanreizen der Pflegebudgets im Krankenhauswesen
Das Pflegebudget deckt die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für
die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen pauschal
ab (www.dbfk.de/media/docs/newsroom/dbfk-positionen/Positionspapier_Pfleg
ebudget_Final.pdf).
Seit die Selbstkostendeckung für Pflegepersonalkosten auf bettenführenden
Stationen im Jahr 2020 durch die Herauslösung aus den DRG-Fallpauschalen
(DRG = Diagnosis Related Groups) eingeführt wurde, ist das Pflegebudget von
15,2 Mrd. Euro (2020) auf 26,1 Mrd. Euro (2024) gestiegen. Für 2025 lag der
Anstieg bei 8 Prozent gegenüber 2024. Die Forderungen der Krankenhäuser für
das Jahr 2026 (Stand: Februar 2026) liegen 12 Prozent über dem für 2025
vereinbarten Wert (https://idw-online.de/de/news866139).
Sechs Jahre nach Einführung der Selbstkostendeckung ist die angekündigte
Verbesserung der Pflege bisher nicht messbar, stattdessen treten die Fehlanreize
immer deutlicher zutage (www.aok.de/pp/gg/pflege/selbstkostendeckung-pfl
ege/). Beispielsweise beauftragen Kliniken ihr Pflegepersonal inzwischen
häufig mit nichtpflegerischen Aufgaben wie Bettenmachen, Essenverteilen,
Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben.
Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte (qualifiziertes
Pflegepersonal, umgerechnet auf eine volle tarifliche Jahresarbeitszeit) knapp 19,5
Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle (www.destatis.de/DE/Presse/Pr
essemitteilungen/2018/08/PD18_292_231.html).
Im Jahr 2024 versorgten 408 599 Pflegevollkräfte knapp 17,5 Millionen
stationär im Krankenhaus behandelte Fälle (www.bdpk.de/fileadmin/user_upload/B
DPK/Service/Studien/2025/Anlage_Krankenhausstatistik_2024.pdf).
In sieben Jahren (2017 bis 2024) stiegen somit die Zahlen der Pflegevollkräfte
trotz sinkender Fallzahlen (– 10 Prozent) um 24 Prozent. Die Produktivität
(Fälle/Pflegevollkräfte) sank um 28 Prozent, und der Aufwand pro Fall
(Pflegevollkräfte/Fall) stieg um 38 Prozent.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV = gesetzliche
Krankenversicherung) sieht vor, dass ab 2025 im Pflegebudget nur noch die Kosten für
qualifizierte Pflegekräfte berücksichtigt werden, die in der unmittelbaren
Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind. Servicekräfte dürfen
somit seit Anfang 2025 nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden.
Dies ist jedoch lediglich eine Finanzierungsmaßnahme und keine gesetzliche
Regelung zu exklusiven Aufgaben oder zur Delegation nichtpflegerischer
Tätigkeiten. Da eine klare Abgrenzung fehlt, müssen Pflegefachkräfte weiterhin
nichtpflegerische Aufgaben übernehmen.
Personaluntergrenzen (PuG) zwingen Kliniken, Personal priorisiert auf
regulierte Stationen (bettenführende Stationen) zu verlegen – nichtregulierte
Stationen (Funktions- bzw. Ambulanzbereiche) leiden dadurch unter Personalmangel
(Verschiebungseffekt).
Die WIdO-Analyse (e-Paper des Wissenschaftlichen Instituts der AOK [WIdO]
vom Februar 2026) zeigt auf, dass es im Zuge der Einführung des
Pflegebudgets einen beachtlichen Anstieg der Zahl von Altenpflegekräften gab, die in den
Krankenhäusern eingestellt worden sind: Die Zahl der ausgebildeten
Altenpflegekräfte in den Kliniken hat sich seit 2019 um das 2,5‑Fache erhöht.
Gleichzeitig ist die Zahl der Vollkräfte in den Pflegeheimen und ambulanten
Pflegediensten seit der Einführung des Pflegebudgets deutlich langsamer gewachsen als in
den Jahren davor.
Aus Sicht der Fragesteller fördert die Selbstkostendeckung im Pflegebudget
zwar kurzfristig den politisch intendierten Personalaufbau, langfristig
verschärft sie jedoch Zielkonflikte: zwischen Sektoren (die Krankenhäuser ziehen
Pfleger aus anderen Bereichen, beispielsweise Pflegeheime oder Pflegedienste
ab, weil sie dort bessere Bedingungen oder mehr Geld bieten können),
zwischen Personalaufbau und Produktivität (statt dass mehr Personal zu besserer
Pflege führt, wird es teurer und träger) sowie zwischen Kostendynamik und
Systemzusammenhang (die Kosten schießen hoch, ohne dass das System
insgesamt besser läuft – alles wird teurer für die Krankenkassen und Versicherten;
www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Forschung_Projekte/Krankenhau
s/wido_kra_pflegebudget_0226.pdf).
Dies gibt den Fragestellern Anlass zu der Frage, ob die Einführung des
Pflegebudgets zur Fehlallokation von Finanzmitteln geführt hat, insbesondere ob bei
der Vorsorge, an der Physiotherapie, an ambulanten Behandlungen gespart
wird – und das Geld stattdessen für lukrativere, nicht immer notwendige
aufwendige stationäre Eingriffe im Krankenhaus ausgegeben wird, die wiederum
viel Pflegepersonal binden (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/pfl
ege-ist-schlechter-vor-zehn-jahren-experte-erklaert-woran-das-liegt-accg-1108
32565.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Bereichen stammen die zusätzlich entstandenen ca. 80 000
Pflegevollkräfte in den Kliniken zwischen 2017 und 2024 genau
(beispielsweise Altenpflegeheime, Ausbildung, Ausland), und wie hoch ist
davon die Quote derer, die nach zwei bis drei Jahren den Beruf wieder
verlassen (bitte ausführlich auflisten)?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung, dass sich die Versorgungslage für Patienten und Personal trotz eines
Zuwachses von 80 000 Pflegevollkräften von 2017 bis 2024 und einer
parallelen Senkung der stationären Fälle um 2 Millionen nicht verbessert
hat?
3. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass sechs Jahre nach Einführung der Selbstkostendeckung für die Pflege
im Krankenhaus die Kosten eklatant gestiegen sind, dennoch die
angekündigte Verbesserung der Pflege bisher nicht messbar ist (www.aok.de/pp/g
g/pflege/selbstkostendeckung-pflege/)?
4. Welche spezifischen Fehlanreize sieht die Bundesregierung ggf. im
Mechanismus der Selbstkostendeckung seit 2020?
5. Inwieweit hat aus Sicht der Bundesregierung die Trennung der
Pflegekosten aus der Finanzierung der Fallpauschalen ggf. dazu geführt, dass
Kliniken Pflegefachkräften zusätzliche nichtpflegerische Aufgaben wie
Reinigungs- oder Verwaltungsarbeiten übertragen, um Kosten zu sparen
(www.aok.de/gp/krankenhaus/blickpunkt-klinik-newsletter/zu-risiken-un
d-nebenwirkungen-des-pflegebudgets)?
6. Wird die Bundesregierung klare gesetzliche Regelungen zu den
exklusiven Aufgaben von Pflegefachkräften einführen, um nichtpflegerische
Tätigkeiten wie Bettenmachen oder Essenverteilen an Hilfskräfte zu
delegieren, und wenn ja, wann?
7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. gegen die
Verschiebung von Pflegepersonal von nichtregulierten Stationen zu
regulierten Bereichen aufgrund der niedrigen Personaluntergrenzen nach den
Gesetzen der ehemaligen Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn und
Dr. Karl Lauterbach?
8. Wie viele Fälle von unlauteren Praktiken, wie beispielsweise dem
parallelen Einplanen einer Pflegekraft auf zwei Stationen zur Erfüllung von
Abrechnungsmodalitäten, sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2020
bekannt, und welche Sanktionen gibt es dagegen?
9. Welche Initiativen sind der Bundesregierung ggf. bekannt, um die
überdurchschnittlich hohe Zahl unnötiger Operationen in deutschen Kliniken
zu reduzieren, die den Pflegebedarf unnötig steigern und Ressourcen
binden (www.focus.de/gesundheit/ratgeber/push-sportmediziner-klaert-auf-m
illionen-ops-sind-unnoetig-welche-fragen-sie-vorher-stellen-sollten_31a6
3412-ed14-4696-bdba-d69083c596de.html)?
10. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Neugestaltung des
Pflegebudgets ggf. erarbeitet, um Fehlanreize zu eliminieren, den
Mitteleinsatz transparenter und effizienter zu gestalten, die Produktivität zu
steigern und Beitragssteigerungen für gesetzlich Versicherte zu verhindern?
Berlin, den 20. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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