Rede von Nicole Hess (AfD) – Aktuelle Stunde: Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Teil von Protokoll der 68. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Aktuelle Stunde: Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Protokoll 21/68 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 31.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Nicole Hess (AfD) – Aktuelle Stunde: Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt politische Debatten, die entlarven eine Regierung innerhalb von Sekunden. Denn überall dort, wo eine Regierung versagt, greift sie nach dem Geld der Bürger.
Wer heute in Deutschland arbeitet, wer Steuern zahlt, Beiträge leistet, wer Kinder großzieht und Verantwortung übernimmt, der müsste eigentlich erwarten dürfen, dass ihn der Staat nicht auch noch für seine Familie bestraft.
Aber genau das scheint der perfide Plan einer völlig aus dem Ruder laufenden Regierung zu sein – Elterngeld eingeschränkt, Baukindergeld gestrichen, Pflegeleistungen kaum noch bezahlbar, Lebensmittel 37 Prozent und Mieten 11 Prozent teurer als 2020. Die irrsinnige CO2-Steuer verschärft die Lage täglich. Kitaplätze kosten mehrere Hundert Euro im Monat, und über den ÖPNV reden wir besser erst gar nicht. Familien mit Kindern haben monatliche Konsumausgaben, die im Schnitt 650 Euro über denen kinderloser Paare liegen.
Nun, es gibt politische Debatten, die entlarven eine Regierung innerhalb von Sekunden.
Denn jetzt wollen Sie ausgerechnet bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern den Rotstift ansetzen – nicht bei ideologischen Projekten, nicht bei versicherungsfremden Leistungen, nicht bei strukturellen Fehlentwicklungen im System, sondern bei den Familien. 225 Euro pro Monat stehen im Raum – mindestens. Werte Kollegen, wie schnell sind 225 Euro weg!
Reden wir doch mal über § 16 Absatz 3a SGB V. Dieser besagt: Wer mit Beitragsanteilen zwei Monate im Rückstand ist und trotz Mahnung nicht zahlt – oder halt nicht zahlen kann –, dessen Anspruch auf Leistung ruht. Das bedeutet konkret: Diese Person hat nur noch Anspruch auf Notversorgung bei Schmerzen und bei Schwangerschaft. Ihre medizinische Versorgung ist der eines Obdachlosen damit quasi gleichgestellt. Und obwohl die Rechte ruhen, laufen die Pflichten munter weiter. Man darf das Gesundheitssystem zwar nicht mehr vollumfänglich nutzen, muss aber bitte vollumfänglich die Beiträge entrichten. Kann man das nicht, türmen sich immer mehr Beitragsschulden und Säumniszuschläge auf. Für Familien in prekären Lebenssituationen, von denen es zukünftig wahrscheinlich immer mehr geben wird, ist das der Beginn einer Abwärtsspirale.
Es gibt politische Debatten, die entlarven eine Regierung innerhalb von Sekunden. Denn was belastet die Krankenkassen tatsächlich? Zum Beispiel die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; diese haben sich seit 2015 mehr als verdreifacht.
Zum Beispiel die Versorgung der Bürgergeldempfänger. Rund die Hälfte von ihnen hat keinen deutschen Pass – 2015 war es noch ein Viertel –, und ohne Ihre Blitzeinbürgerungen würden die Zahlen noch viel dramatischer aussehen. Oder aber die grenzüberschreitenden Anspruchsstrukturen, die mal wieder unangetastet bleiben. Beispielsweise gibt es eine Region in Bosnien-Herzegowina, in der nicht nur Ehepartner, Eltern und alle Arten von Kindern,
auch – Zitat – andere elternlose Kinder bis zu einem Alter von 26 Jahren, leistungsberechtigt sind. Der deutsche Beitragszahler zahlt in diesem Fall auch für – Zitat – andere Mitglieder, die im Haushalt des Versicherungsinhabers leben und kein eigenes Einkommen haben. Ein einziger in Deutschland krankenversicherter Arbeitnehmer reicht hierfür aus.
Ja, meine Damen und Herren, es gibt halt politische Debatten, die entlarven die Regierung innerhalb von Sekunden.
Relationen
- part_of → Protokoll der 68. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassu
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zu
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 198 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 199 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 200 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 201 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 202 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 203 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 204 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 205 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 206 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 207 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Sammelübersicht 208 des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) über Anträge zu Petitionen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hinblick auf die Ve
- part_of_vorgang → Zeitplan des Deutschen Bundestages für das Jahr 2027
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