Greenwashing-Risiken bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen
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Greenwashing-Risiken bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6413
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Stefan Schmidt, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Sascha Müller, Karoline Otte, Andreas Audretsch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Greenwashing-Risiken bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der steuerlich
geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab 2027 wird die Riester-Rente
durch neue Produktformen ersetzt, darunter erstmalig staatlich geförderte
Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie.
Viele Anlegerinnen und Anleger wünschen sich, dass ihre Kapitalanlage
Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes berücksichtigt. Der
Bundesrat forderte die Bundesregierung deshalb in seiner Stellungnahme auf, zu
prüfen, ob das öffentliche Standardprodukt so ausgestaltet werden kann, dass die
Anlegerinnen und Anleger auch eine Variante wählen können, welche
Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt (vgl. 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai
2026 – Beschluss – Bundesratsdrucksache 206/26; www.bundesrat.de/SharedD
ocs/drucksachen/2026/0201-0300/206-26(B).pdf?__blob=publicationFile
&v=1).
Auch bei Altersvorsorgeverträgen privater Anbieter sollte es möglich sein,
nachhaltige Optionen zu wählen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass nicht alle
als nachhaltig beworbenen Finanzprodukte halten, was sie versprechen – es
besteht die Gefahr von Greenwashing. Der europäische Regulator und die
europäischen Aufsichtsbehörden haben es sich zum Ziel gesetzt, Greenwashing
einzudämmen und gegen irreführende Nachhaltigkeits- und Wirkungsversprechen
vorzugehen.
Voraussetzung dafür sind klare Kriterien und Definitionen für nachhaltige und
wirkungsorientierte Finanzprodukte. Die EU-Finanzmarktaufsicht ESMA
(European Securities and Markets Authority) hat dafür im Mai 2025 Leitlinien
erlassen, die genau vorgeben, welche Kriterien Fonds erfüllen müssen und dass
sie fossile Unternehmen aus ihrem Portfolio ausschließen müssen, wenn sie in
ihrem Namen mit Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimafreundlich“
werben. In einer Studie von Finanzwende konnte gezeigt werden, dass die
ESMA-Namensleitlinien die Orientierung für Verbraucherinnen und
Verbrauchern verbessert haben: Bei einem Teil der Fonds kam es nach deren
Einführung zu einem Verkauf von fossilen Wertpapieren, andere haben sich
umbenannt. Sie zeigt aber auch, dass Fondsanbieter bestehende Lücken, die weiteres
Greenwashing ermöglichen, ausnutzen, und heben die Bedeutung der von der
Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der EU-Offenlegungsverordnung
hervor. Fonds mit nachhaltigem Anspruch müssten sich künftig in eine von drei
neuen Fondskategorien einsortieren („ESG(Environmental, Social und
Governance)-Grundlagen“, „Transition“, „Nachhaltigkeit“), mit
entsprechenden Vorgaben für Investitionen im fossilen Bereich (vgl. Finanzwende 2025 –
Endlich Fossilfrei?; www.finanzwende.de/fileadmin/user_upload/pdf/Endlich_f
ossilfrei_DE.pdf).
Auch Bafin(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)-Präsident Mark
Branson fordert wirksame Regelungen, die Greenwashing effektiv bekämpfen,
und hebt die Bedeutung klarer, verständlicher Produktkategorien hervor, die im
Rahmen der Überarbeitung der Offenlegungsverordnung geschaffen werden
sollen. Grundsätzlich begrüßt er die Vorschläge der Kommission. Allerdings
sieht er aus Aufsichtssicht Nachbesserungsbedarf bei der Kategorie „ESG-
Grundlagen“. Sie biete „zu viele Möglichkeiten, Investitionen aufzunehmen,
deren tatsächlicher Nachhaltigkeitswert zweifelhaft ist“, es bestehe die Gefahr,
dass die angesprochenen wenig ambitionierten Produkte nach der
Überarbeitung als „ESG basic Produkt“ weiterexistieren können und eine gewünschte
Marktbereinigung ausbleibe (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichun
gen/DE/Reden/re_260520_gsn-summit_p.html?nn=150410#table_150400).
Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) findet sich nach
Kenntnissen der Fragestellenden kein Bezug auf die EU-Regulierung zur
Transparenz bei Nachhaltigkeitsinformationen oder zur Eindämmung von
Greenwashing. Es ist lediglich geregelt, dass der Anbieter eines
Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags im Rahmen der jährlichen
Informationspflicht auch schriftlich darüber schriftlich informieren muss, ob und wie
ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der
eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Ziel bei, dass
Anlegerinnen und Anlegern beim Kauf eines Finanzprodukts vor unzuverlässigen
oder falschen Nachhaltigkeits- und Wirkungsaussagen geschützt werden,
und warum?
2. Wie bewerten Bundesregierung und Bafin die Bedeutung der von der
Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
veröffentlichten Leitlinien zu Fondsnamen, die Nachhaltigkeit im Namen tragen,
im Hinblick auf die Bemühungen zur Eindämmung von Greenwashing,
und auf welche Erkenntnisse stützen sie ihre Bewertung?
3. Wie bewerten Bundesregierung und Bafin die Bedeutung der
Offenlegungsverordnung in ihrer aktuellen Fassung im Hinblick auf die
Bemühungen zur Eindämmung von Greenwashing, und auf welche
Erkenntnisse stützen sie ihre Bewertung?
4. Welche Hoffnungen setzt die Bundesregierung in eine Überarbeitung der
EU-Offenlegungsverordnung und die Einführung von Produktkategorien
mit klaren Vorgaben für die jeweilige Produktkategorie, um künftig besser
gegen Greenwashing und falsche Wirkungsversprechen vorzugehen, und
warum?
5. Inwiefern ist die Bafin in die Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung zur Überarbeitung der EU-Offenlegungsverordnung eingebunden,
und welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Position der Bafin
zu, die mit der Aufsicht über die Anwendung der
Offenlegungsverordnung betraut ist?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Mark Branson, wonach die
Kategorie „ESG-Grundlagen“ die Gefahr birgt, wenig ambitionierten
Nachhaltigkeitsprodukten weiterhin eine Vermarktung als
nachhaltigkeitsbezogene Produkte zu ermöglichen (wenn nein, bitte begründen)?
7. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine
Verschärfung der Vorgaben für die Produktkategorie „ESG-Grundlagen“ ein?
a) Für welche Anpassungen bezüglich der Vorgaben bei dieser
Produktkategorie setzt sie sich konkret ein, und inwiefern deckt sich das mit
den Vorstellungen der Bafin?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Anbieter
Anlageprodukte innerhalb staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge als nachhaltig
bewerben, ohne dass die zugrunde liegenden Investitionen den
Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an Nachhaltigkeit
entsprechen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Anbieter
Anlageprodukte innerhalb staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge als
wirkungsorientiert bewerben, ohne dass die zugrunde liegenden Investitionen den
Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer positiven
ökologischen oder sozialen Wirkung entsprechen?
10. Inwieweit (für welche Produkte und auf welchen Ebenen) sind die von der
Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde veröffentlichten
Leitlinien zu Fondsnamen, die Nachhaltigkeit im Namen tragen, auf
Produkte anwendbar, die im Rahmen der neuen staatlich geförderten
Altersvorsorgeverträge angeboten werden?
a) Plant die Bundesregierung diesbezüglich noch gesetzliche
Anpassungen oder Anpassungen auf dem Verordnungswege?
b) Wenn ja, wann?
c) Wenn nein, warum nicht?
11. Inwieweit (für welche Produkte und auf welchen Ebenen) ist die EU-
Offenlegungsverordnung auf Produkte anwendbar, die im Rahmen der
neuen staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge angeboten werden?
a) Plant die Bundesregierung diesbezüglich noch gesetzliche
Anpassungen oder Anpassungen auf dem Verordnungswege?
b) Wenn ja, wann?
c) Wenn nein, warum nicht?
12. Welche Vorgaben gibt es, wie die Anbieter eines Altersvorsorgevertrags
künftig ihren jährlichen Informationspflichten gemäß § 7a nachkommen
müssen, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der
Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigt werden?
a) Sind weitere Vorgaben seitens der Bundesregierung geplant, wenn ja,
welche, und bis wann, und wenn nein, bitte begründen.
b) In welchem Zusammenhang stehen diese Vorgaben mit denen der
Offenlegungsverordnung (SFDR)?
13. Plant die Bundesregierung, für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge
zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit und zur
Vermeidung von Greenwashing und falschen Wirkungsversprechen vorzusehen,
und wenn ja, welche, und auf welchem Wege und bis wann sollen diese
umgesetzt werden?
14. Wie bewertet es die Bundesregierung aus Sicht des Verbraucherschutzes,
dass das PRIIPs(Packaged Retail and Insurance-based Investment
Products)-Basisinformationsblatt aktuell keine
Nachhaltigkeitsinformationen aus der Offenlegungsverordnung enthält?
15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen
Überarbeitung der Offenlegungsverordnung für eine Verknüpfung der
Nachhaltigkeits- und Wirkungsinformationen im Basisinformationsblatt
der PRIIPs-Verordnung mit dem neuen Kategorisierungssystem der
SFDR-Verordnung ein, und wann würde diese frühestens umgesetzt
werden (wenn nicht, bitte begründen)?
16. Wird das individuelle Produktinformationsblatt für die
Altersvorsorgedepots nach § 7 AltZertG ebenfalls Nachhaltigkeitsinformationen enthalten?
a) Wenn ja, welche Vorgaben gibt es diesbezüglich, bzw. welche sind
geplant?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie ist das vereinbar mit dem Ziel,
Transparenz bei Nachhaltigkeitsinformationen zu schaffen und
Anlegerinnen und Anlegern vor Greenwashing zu schützen?
17. Plant die Bundesregierung, die Nachhaltigkeitsinformationen im
individuellen Produktinformationsblatt für die Altersvorsorgedepots nach § 7 Alt-
ZertG mit dem neuen Kategorisierungssystem der SFDR-Verordnung zu
verknüpfen und in das Produktinformationsblatt aufzunehmen?
a) Wenn ja, kann dies schon zum Start der staatlich geförderten
Altersvorsorgeverträge 2027 umgesetzt werden?
b) Wenn nein, bitte begründen
18. Wird das individuelle Produktinformationsblatt für die
Altersvorsorgedepots nach § 7 AltZertG das PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzen und
die einzige Informationsquelle sein, die die Anbieter eines
Altersvorsorgevertrags den Vertragspartnern zur Verfügung stellen müssen, und wenn
nein, wie unterscheiden sich die Vorgaben, in welcher Form und zu
welchem Zeitpunkt die Informationsblätter den VertragspartnerInnen zur
Verfügung gestellt werden müssen
19. Plant die Bundesregierung, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß der
Offenlegungsverordnung und vor allem die geplante Einordnung in
Produktkategorien („ESG-Grundlagen“, „Transition“, „Nachhaltigkeit“) samt
Indikatoren sowie die Indikatoren für die Wirkungsorientierung von
Finanzprodukten in etwaige unabhängige Beratungsangebote,
Vergleichsangebote oder ähnliche Tools aufzunehmen, die sie bereitstellt, um die
Entscheidung für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer Riester-
Bestandsverträge oder des neuen Produktangebots zu erleichtern (wenn ja,
in welcher Form und wenn nein, bitte begründen)?
20. Setzt sich die Bundesregierung, wie vom Bundesrat gefordert, aktiv für
ein EU-weit einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten ein, das für Finanzmarktteilnehmende und Anlegende
Klarheit und Sicherheit darüber schafft, welche Wirtschaftstätigkeiten und
Finanzprodukte als nachhaltig einzustufen sind und das vor der
missbräuchlichen Verwendung von „Green Labeln“ schützt (vergleiche
Bundesratsdrucksachen 67/18 (Beschluss), 289/18 (Beschuss) und 63/19
(Beschluss))?
a) Wenn ja, in welchen europäischen Verhandlungszusammenhängen
setzt sie sich wie konkret für die Einführung eines solchen
Klassifizierungssystems ein, und wann ist mit einem Abschluss der
Verhandlungen und dessen perspektivische Einführung zu rechnen?
b) Welche Anforderungen muss ein solches EU-weit einheitliches
Klassifikationssystem nach Ansicht der Bundesregierung mindestens
erfüllen, um sicherzustellen, dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher
klar, verständlich und aussagekräftig ist?
c) Soll ein solches Klassifikationssystem nach den Plänen der
Bundesregierung perspektivisch auch Bestandteil des individuellen
Produktinformationsblatts gemäß § 7 AltZertG werden (wenn nein, bitte
begründen), und wann ist damit frühestens zu rechnen?
d) Hält die Bundesregierung an Maßnahme neun der Sustainable-
Finance-Strategie fest, nach der mit Unterstützung des
Umweltbundesamtes (UBA) Optionen für die Einführung einer
„Nachhaltigkeitsampel“ für Anlageprodukte auf nationaler Ebene erarbeitet werden soll,
sollte es nicht zur Einführung eines Klassifikationssystems auf
europäischer Ebene kommen (vgl. Deutsche Sustainable Finance Strategie
2021; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Bros
chueren_Bestellservice/deutsche-sustainable-finance-strategie.pdf?__b
lob=publicationFile&v=6)?
21. Welche Zertifizierungskriterien im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind für
von privatwirtschaftlichen Anbietern vertriebene Produkte gesetzlich
verankert, und welche zusätzlichen Kriterien plant die Bundesregierung per
Verordnung einzuführen?
22. Welche Rolle wird die Bafin bei der Überwachung nachhaltigkeits- und
wirkungsbezogener Werbeaussagen und Produktbezeichnungen im
Zusammenhang mit staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen
übernehmen, und auf welcher Rechtsgrundlage?
23. Welche Möglichkeiten sollen Verbraucherinnen und Verbraucher nach den
Plänen der Bundesregierung bekommen, um gegen irreführende
Nachhaltigkeits- und Wirkungsversprechen bei Anlageprodukten
innerhalb staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge vorzugehen?
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwicklung des Marktes für
staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge hinsichtlich
Nachhaltigkeitsmerkmalen, Greenwashing-Risiken und Verbraucherverständnis
wissenschaftlich begleiten oder evaluieren zu lassen (wenn nein, bitte begründen), und
wenn ja, welche Institutionen sollen mit einer solchen Evaluation
beauftragt werden, und welche Fragestellungen sollen dabei untersucht werden?
25. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag regelmäßig über
die Entwicklung nachhaltigkeitsbezogener Angebote und Greenwashing-
Risiken im Bereich der staatlich geförderten Altersvorsorgedepots zu
berichten (wenn nein, bitte begründen)?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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