Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung bundesweit ausrollen und dauerhaft finanzieren
Text
Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung bundesweit ausrollen und dauerhaft finanzieren
Antrag
der Abgeordneten Carina Schießl, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch, Erhard Brucker, Boris Gamanov, Stefan Henze, Karsten
Hilse, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler,
Dr. Maximilian Krah, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred
Schiller, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung bundesweit
ausrollen und dauerhaft finanzieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Schwere psychische Erkrankungen – insbesondere Psychosen, schwere affektive
Störungen und komplexe Persönlichkeitsstörungen – erfordern eine
kontinuierliche, sektorenübergreifende, wohnortnahe und aufsuchende Behandlung. Brüche
zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgung führen derzeit
häufig zu Rückfällen, Chronifizierung, hohem Leidensdruck für Betroffene und
Angehörige sowie erheblichen Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem.
2. Das am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) entwickelte
„Hamburger Modell“ ist seit 2007 ein integriertes Versorgungsmodell nach § 140a SGB
V. Es verbindet stationäre, teilstationäre und ambulante Elemente in einem
langfristigen, multiprofessionellen Behandlungsnetz mit einem therapeutischen
Assertive-Community-Treatment-(TACT-)Team, inklusive aufsuchender
Behandlung und 24/7-Krisenbereitschaft.
3. Evaluations- und Erfahrungsberichte zeigen, dass das Hamburger Modell
Versorgungskontinuität verbessert, Zwangs- und Kriseninterventionen sowie stationäre
Aufenthalte reduziert, die Lebensqualität stabilisiert und gleichzeitig Kosten für
Krankenkassen senken kann. Es wurde inzwischen auf weitere Indikationen (u.
a. Borderline-Störungen, chronische Depressionen) übertragen.
4. Trotz nachgewiesener Wirksamkeit ist die Umsetzung integrierter psychiatrischer
Versorgungsmodelle in Deutschland bislang regional begrenzt. Die Finanzierung
über selektivvertragliche Einzelvereinbarungen verhindert eine flächendeckende,
verlässliche und nachhaltige Verbreitung.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6934
21. Wahlperiode 07.07.2026
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Hamburger Modell der integrierten psychiatrischen Versorgung als
Referenzmodell für die Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen bundesweit zu
etablieren und als Regelleistung auszubauen;
2. gemeinsam mit den Ländern, den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen
Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie
Fachgesellschaften (insbesondere DGPPN) innerhalb von zwölf Monaten ein Konzept
zur bundesweiten Implementierung vorzulegen;
3. die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit sektorenübergreifende
„Open-end“-Behandlungspfade, TACT-/Home-Treatment-Strukturen,
verbindliche Krisen- und Übergangsversorgung sowie koordinierte Netzwerkbehandlung
bundesweit regelhaft möglich werden, u. a. durch:
• Weiterentwicklung der §§ 140a ff. SGB V hin zu einer standardisierten,
bundesweiten Vertragsgrundlage,
• Abbau von Fehlanreizen an den Schnittstellen zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung,
• bundeseinheitliche Qualitäts- und Personalschlüssel für aufsuchende
multiprofessionelle Teams;
4. eine verlässliche Finanzierung sicherzustellen,
• indem ein bundesweiter Finanzierungsrahmen (Capitation/Jahrespauschalen
mit Folgepauschalen) analog zum Hamburger Modell in die Regelversorgung
überführt wird,
• mit der Anschub- und Transformationsmittel für den Auf- und Ausbau
regionaler Netzwerke bereitgestellt werden,
• mit der die wissenschaftliche Begleitforschung sowie ein bundesweites
Kompetenz- und Transferzentrum gefördert werden;
5. die bundesweite Umsetzung transparent zu evaluieren, insbesondere hinsichtlich
Behandlungsergebnissen, Patientenzufriedenheit, Reduktion stationärer
Aufenthalte und Zwangsmaßnahmen sowie gesundheitsökonomischer Effekte, und dem
Bundestag alle zwei Jahre zu berichten.
Berlin, den 7. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Schwere psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen langandauernder Arbeitsunfähigkeit,
Erwerbsminderung und sozialer Exklusion. Gerade bei Psychosen oder chronisch komplexen Verläufen ist eine
kontinuierliche Behandlung über Jahre entscheidend. Das derzeitige, stark sektorisierte Versorgungssystem führt
jedoch zu Versorgungslücken: Nach stationären Aufenthalten fehlt häufig eine engmaschige Nachsorge; Krisen
werden spät erkannt; notwendige Hausbesuche und systematische Angehörigenarbeit sind vielerorts nicht
verfügbar.
Das Hamburger Modell zeigt, dass es anders geht. Seit seiner Einführung am UKE 2007 sorgt es für eine
sektorenübergreifend koordinierte, evidenzbasierte, langfristige Behandlung durch ein multiprofessionelles TACT-
Team, ergänzt durch aufsuchende Behandlung im häuslichen Umfeld, planbare Kriseninterventionen und eine
Behandlung „aus einer Hand“. Damit wird die traditionelle Trennung zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung überwunden und ein realistischer Alltagstransfer therapeutischer Maßnahmen erreicht.
Die publizierten Ergebnisse und die langjährige Praxis weisen auf bessere klinische Stabilität, höhere
Therapieadhärenz, weniger Rückfälle und geringere stationäre Nutzung hin – bei gleichzeitiger Entlastung von
Angehörigen und Kosteneffizienz. Dass das Modell inzwischen auf weitere Indikationen übertragen wurde, unterstreicht
seine Skalierbarkeit und Relevanz für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen insgesamt.
Deutschland braucht daher einen Systemwechsel weg von punktueller Akutversorgung hin zu kontinuierlichen,
netzwerkbasierten und aufsuchenden Versorgungsformen. Eine bundesweite Ausrollung des Hamburger Modells
würde nicht nur Versorgungsgerechtigkeit herstellen, sondern auch einen substanziellen Beitrag zur Prävention
von Chronifizierung, zur Reduktion von Zwang und zur Stärkung von Teilhabe leisten. Damit ist sie
gesundheitspolitisch, sozialpolitisch und ökonomisch geboten.
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ISSN 0722-8333
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