Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten - Rechte von Patientinnen und Patienten stärken
Text
Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten - Rechte von Patientinnen und Patienten stärken
Antrag
der Abgeordneten Evelyn Schötz, Aaron Valent, Nicole Gohlke, Clara Bünger,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor
Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin
Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, David Schliesing, Julia-Christina
Stange, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten – Rechte von Patientinnen
und Patienten stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Psychiatrische Zwangsbehandlungen (z. B. Fixierung und Zwangsmedikation) sind
die schwersten Grundrechtseingriffe, die in Deutschland legal praktiziert werden. Der
Staat hat daher die Aufgabe, diese Eingriffe auf ein Minimum zu begrenzen. Doch
diesem ultima ratio-Prinzip wird heute weder die Rechtslage und noch viel weniger
die Behandlungsrealität gerecht. Initiativen von der Bundesregierung, wie Zahl und
Eingriffsschwere von Zwangsbehandlungen reduziert werden können, fehlen
weitgehend. Es gibt nicht einmal eine systematische Erhebung vom Ausmaß der
Zwangsbehandlungen in Deutschland, sodass die Versorgungsrealität im Dunkeln bleibt und
evidenzbasiertes politisches Handeln nicht möglich ist. Es gibt auch kaum aussagefähige
Untersuchungen zum Nutzen von der in Deutschland häufig angewendeten Formen
von Zwangsbehandlungen für die Patient*innen. Der Staat muss die personellen und
strukturellen Voraussetzungen in den Kliniken schaffen und eine entsprechende
Behandlungskultur fördern, um die Rechte der Patient*innen ausreichend zu schützen. Er
kommt seinen Schutzpflichten in diesem so sensiblen Bereich weitreichendster
Grundrechtseingriffe bei weitem nicht ausreichend nach. National1, 2 und international3 gibt
es vielfältige Konzepte, Zwang und Gewalt in der Psychiatrie zu minimieren oder ganz
zu vermeiden. Trotz Fortschritten in der Behandlungspraxis stehen Hemmnisse bei der
personellen und strukturellen Ausstattung von Psychiatrien, aber auch bei der
Behandlungskultur der Umsetzung des Ultima-ratio-Prinzips weiterhin entgegen.
Vor diesem Hintergrund ist die Ausweitung von Zwangsbehandlungen in die
ambulante Versorgung kritisch zu bewerten. Solange von staatlicher Seite keine weitrei-
1 https://lvpeh.de/pdf/MartinZinklerFrankfurtAug22.pdf
2 www.dgppn.de/_Resources/Persistent/121426d2cd6753c751db3a04869673dabe61ae15/S3%20LL%20
Verhinderung%20von%20Zwang%20KURZ%20FINAL%2010.9.2018.pdf
3 www.mhe-sme.org/wp-content/uploads/2022/03/Short-Guide-on-Alternatives-to-Coercion_DE_new.pdf
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7060
21. Wahlperiode 09.07.2026
chenden Schritte gegangen werden, damit Zwangsbehandlungen tatsächlich als letztes
Mittel, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, angewendet werden, sollte die
verfassungsgerichtlich erzwungene Neuregelung so restriktiv wie möglich ausgestaltet
werden. Stattdessen eröffnen zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe einen weiten
Interpretationsspielraum für Behandelnde und Einrichtungen, der zu einer unabsehbaren
Ausweitung von Zwangsbehandlungen und Verschlechterung der Versorgungsqualität
führen kann. Statt eine evidenzbasierte und auf Patientennutzen ausgerichtete
psychiatrische Behandlung zu fördern, wird so das Problem der übermäßigen Anwendung
von Zwangsbehandlungen weiter verschärft.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Maßnahmen zu ergreifen, um Zahl und Eingriffstiefe von Zwangsbehandlungen
zu reduzieren und die Behandlungsqualität sowie die Selbstbestimmung der
Patient*innen zu verbessern. Dafür legt sie insbesondere einen Gesetzentwurf vor,
der
a) sicherstellt, dass die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-
Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
erheblich mehr qualifiziertes Pflegepersonal und psychotherapeutische
Behandlung vorsieht und damit die aktive Verringerung von Zwang in der
Behandlung vorangetrieben sowie der Schutz des Personals verbessert wird,
b) nichtstationäre bzw. stationsersetzende Versorgung ohne Zwang v. a. im
häuslichen Umfeld weiter fördert,
c) das ultima ratio-Prinzip auch in der Praxis umsetzt und insbesondere die
Transparenz und die Mitbestimmung der Betroffenen und ihrer Angehörigen
deutlich verbessert,
d) die Selbstbestimmung der Patient*innen systematisch stärkt und dafür
insbesondere
aa) sicherstellt, dass in Phasen zwischen psychischen Krisen die Erstellung
einer Patientenverfügung jede*r Patient*in aktiv angeraten und das
dokumentiert wird,
bb) vorgibt, dass bei jeder stationären Erstbehandlung und insbes. jeder
erstmaligen Zwangsbehandlung schnellstmöglich danach eine
Behandlungsvereinbarung zwischen Patient*innen und Einrichtung für den
Wiederholungsfall zustande kommen soll,
cc) die Einbeziehung von psychiatrieerfahrenen Menschen als
Genesungsbegleiter*innenflächendeckend fördert, Ausbildungsstandards
vereinheitlicht und sie in der Personalbemessung regelhaft berücksichtigt,
dd) sicherstellt, dass auf die Beratungsmöglichkeit durch die Unabhängige
Patientenberatung (UPD) und weitere unabhängige Beratungsangebote
hingewiesen wird;
2. interventionelle und Versorgungsstudien zu initiieren, um den
patientenrelevanten Nutzen der verschiedenen, auch international angewandten Arten von
Zwangsbehandlungen zu untersuchen und vergleichbar zu machen;
3. evaluierte Modellversuche mit weniger eingreifenden Methoden (z. B. weiche
Zimmer/sensory rooms, Festhalten statt Fixierung an Liegen, Konzept der
offenen Türen, umfassende Deeskalationstrainings für das Personal und weitere
safewards-Strategien) zu starten bzw. bereits erprobte Strategien zügig in die breite
Anwendung zu bringen und dabei auf bestehende Erfahrungen in Deutschland
und im Ausland zurückzugreifen;
4. sicherzustellen, dass Art und Umfang des Einsatzes von Zwang bei der
Unterbringung sowie bei medizinischen und nichtmedizinischen Behandlungsschritten
sowie Todesfälle in der Psychiatrie flächendeckend ermittelt und die Ergebnisse
der Öffentlichkeit auf jede Behandlungseinrichtung bezogen zugänglich gemacht
werden;
5. gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass die völkerrechtlichen
Verpflichtungen Deutschlands aus dem Fakultativprotokoll zur UN-
Antifolterkonvention (OPCAT) vollständig eingehalten werden und insbesondere der
ungehinderte Zugang der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und der
Länderkommission zu allen Orten der Freiheitsentziehung sowie ihre gesetzlichen
Kontrollbefugnisse nicht eingeschränkt werden;
6. zusammen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss Strukturvorgaben zu
erarbeiten, die die vollumfängliche Umsetzung und Überwachung der
Voraussetzungen für Zwangsbehandlungen nach § 1832 BGB ermöglichen sowie zusammen
mit den Ländern eine bestmögliche Überwachung der Umsetzung von § 1832
BGB zu gewährleisten;
7. die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024
(1 BvL 1/24) bis zur Wirksamkeit der genannten Punkte restriktiv umzusetzen.
Die Bundesregierung legt dafür einen neuen Gesetzentwurf vor, der ambulante
Zwangsbehandlungen nur ermöglicht, wenn dies zuvor schriftlich mit der/dem
Patient*in vereinbart wurde (z. B. in Form eines Behandlungsvertrags oder einer
Patientenverfügung nach 1827 BGB).
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Aaron Valent (Antrag)
- authored ← Anne-Mieke Bremer (Antrag)
- authored ← Ates Gürpinar (Antrag)
- authored ← Bodo Ramelow (Antrag)
- authored ← Cansin Köktürk (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← Christin Willnat (Antrag)
- authored ← Clara Bünger (Antrag)
- authored ← David Schliesing (Antrag)
- authored ← Donata Vogtschmidt (Antrag)
- authored ← Evelyn Schötz (Antrag)
- authored ← Ferat Koçak (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Gregor Gysi (Antrag)
- authored ← Heidi Reichinnek (Antrag)
- authored ← Ina Latendorf (Antrag)
- authored ← Jan Krampe (Antrag)
- authored ← Jorrit Bosch (Antrag)
- authored ← Julia-Christina Stange (Antrag)
- authored ← Kathrin Gebel (Antrag)
- authored ← Katrin Fey (Antrag)
- authored ← Luke Hoß (Antrag)
- authored ← Maik Brückner (Antrag)
- authored ← Mandy Eißing (Antrag)
- authored ← Mareike Hermeier (Antrag)
- authored ← Maren Kaminski (Antrag)
- authored ← Michael Arndt (Antrag)
- authored ← Nicole Gohlke (Antrag)
- authored ← Sonja Lemke (Antrag)
- authored ← Sören Pellmann (Antrag)
- authored ← Stella Merendino (Antrag)
- part_of_vorgang → Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten - Rechte von Patientinnen und Patienten stärken (Antrag)