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Frage von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)

dip / rede 25.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187) Welche Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform gehen konkret auf die Vorschläge des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zurück, und inwieweit hat es sich dafür eingesetzt, dass Sozialleistungen durch Automatisierung und einen Digital-Only-Ansatz konsequent vereinfacht werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat ihre Empfehlungen auf der Grundlage von Vorschlägen von angehörten Expertinnen und Experten gemeinschaftlich beraten und beschlossen. Insbesondere folgende Empfehlungen gehen dabei auf konkrete Beiträge des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zurück: – Schaffung einer plattformbasierten IT-Infrastruktur, die die Basiskomponenten des Deutschland-Stacks nutzt (Empfehlung 18); – Bereitstellung eines digitalen Portals als One-Stop-Shop für Sozialleistungen (Empfehlung 19); – verbindliche Festlegung von Vorgaben für die Digitalisierung der Sozialverwaltung, beispielsweise einheitliche IT-Standards (Empfehlung 20); – umfassender Datenaustausch zwischen Sozialbehörden über das Nationale Once-Only-Technical-System mit dem Ziel, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal zur Verfügung stellen müssen (Empfehlung 21); – Prozesse der Sozialverwaltung auch unter Nutzung von künstlicher Intelligenz verstärkt automatisieren (Empfehlung 23); – Sozialverwaltung und Sozialrecht im Sinne mit digitaler Unterstützung weiterentwickeln und verstärkt Bürger- und Praxischecks nutzen (Empfehlung 25); – Einrichtung eines Expertengremiums, das die Umsetzung der Digitalisierung der Sozialverwaltung begleitet (Empfehlung 26). Insgesamt hat sich das BMDS stark für eine Automatisierung von Verwaltungsverfahren eingesetzt, unter anderem durch Vorschläge zur Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Sozialbehörden und durch einen Einsatz von künstlicher Intelligenz beim Vollzug der Leistungen. Dem „Digital Only“-Ansatz wird insbesondere mit der Empfehlung Rechnung getragen, ein einheitliches digitales Portal, also einen One-Stop-Shop, zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen einzurichten.

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