Sozialstaatskommission (Antwort zu Drs. 21/1244)
Text
Sozialstaatskommission (Antwort zu Drs. 21/1244)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1420
21. Wahlperiode 01.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Birgit
Bessin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1244 –
Sozialstaatskommission
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas erklärte in einem
Interview gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am 1.
August 2025, ab September 2025 u. a. die Sozialstaatskommission gründen zu
wollen (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/2025/2025-08-01-bas-rn
d.html). Mit diesem Schritt beabsichtigt die Bundesministerin, eine
Überprüfung des Sozialsystems zu vollziehen. Im Einzelnen erklärte sie: „Wir haben
uns vorgenommen, unsere Sozialsysteme gründlich zu überprüfen. Die
Herausforderung ist: Wir haben viele verschiedene Kommissionen, die in diesem
Bereich parallel laufen. Es gibt einen Staatssekretärsausschuss zum
Bürokratieabbau. Im September startet die Sozialstaatskommission. Außerdem gibt es
eine Renten-, eine Gesundheits- und eine Pflegekommission. Die Kunst wird
sein, alle Ergebnisse zusammenzufassen. Das ist ein sehr ambitionierter Plan.
Wenn der große Wurf gelingt, werden wir dafür einen Namen finden“.
1. Welche Mitglieder werden in die Sozialstaatskommission, die im
September 2025 gegründet werden soll, berufen?
2. Wer wird die Leitung der Sozialstaatskommission übernehmen?
3. Wo werden die Treffen der Sozialstaatskommission stattfinden?
4. Werden die Treffen der Sozialstaatskommission öffentlich, unter
Teilnahme von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen
politischen Akteuren, sein?
5. In welchem Rhythmus werden die Treffen der Sozialstaatskommission
stattfinden?
6. Welche Themen werden von der Sozialstaatskommission bis zum
31. Dezember 2025 behandelt?
7. Wie und wann werden die Ergebnisse der Sozialstaatskommission
veröffentlicht?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
8. Welcher Stellenwert und welche Priorität werden den Ergebnissen der
Sozialstaatskommission im Bundeskabinett eingeräumt, und werden die
Ergebnisse ohne Einspruch anderer Ressorts umgesetzt, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird in der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)
von den fachlich betroffenen Bundesressorts, d. h., dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF),
dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB), dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
(BMJV), dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), dem
Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) auf Abteilungsleitungs- bzw.
Unterabteilungsleitungsebene vertreten.
Die Länder werden in der Kommission durch je ein Mitglied auf
Abteilungsleitungsebene aus Bayern, Hamburg, Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen vertreten, die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag
(DLT), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund
(DStB)) durch jeweils ein Mitglied ihrer Geschäftsführung. Die Federführung
für die KSR liegt beim BMAS.
Die in regelmäßigen engen Abständen zwischen September und Dezember
2025 stattfindenden Sitzungen der KSR werden im BMAS, Dienstsitz Berlin,
abgehalten und sind nicht öffentlich. Die Kommission führt Gespräche mit
Verbänden und Interessengruppen und Fachgespräche mit externen Expertinnen
und Experten durch. Zu beiden Gesprächsformaten werden auch die Mitglieder
der Begleitgruppe der Koalitionsfraktionen eingeladen. Diese Begleitgruppe
besteht aus Mitgliedern des Bundestages aus beiden Koalitionsfraktionen.
Die inhaltliche Arbeit der Kommission besteht in der Prüfung und Priorisierung
von vorhandenen Reformvorschlägen zur Modernisierung und
Entbürokratisierung des Sozialstaats – unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus. Im Sinne
des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sollen
folgende Themen vertieft behandelt werden: Rechtsvereinfachung,
Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen, Verbesserung der
Transparenz, Zusammenlegung von Sozialleistungen, Verbesserung von
Erwerbsanreizen, Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung. Die
Kommission wird dabei auch die Schnittstellen zu den bestehenden
Digitalisierungsprozessen des Bundes bzw. von Bund und Ländern näher beleuchten.
Die Kommission wird sich im Schwerpunkt auf die Analyse steuerfinanzierter
Leistungen, und deren Administration fokussieren. Gleichwohl sollen auch die
Schnittstellen zwischen der Sozialversicherung und den steuerfinanzierten
Leistungen in die Arbeit der Kommission einbezogen werden mit Blick auf
eine weitergehende Digitalisierung, Modernisierung und Verbesserung der
Transparenz der Sozialverwaltung.
Die Vorstellung und Veröffentlichung des Abschlussberichts der KSR soll im
Januar 2026 erfolgen. Außerdem ist eine Kabinettsbefassung geplant. Die
Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts liegt im
Verantwortungsbereich der fachlich betroffenen Ressorts.
9. Mit welchem Budget für Reisekosten wird die Sozialstaatskommission
finanziell ausgestattet werden?
Das Budget für Reisekosten ist abhängig vom Ausgang des laufenden
Gesetzgebungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2025.
10. Wird es eine Unterrichtungspflicht der Sozialstaatskommission
gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
geben?
Eine Unterrichtungspflicht der KSR gegenüber dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales des Deutschen Bundestages ist nicht vorgesehen.
11. Wurden bereits in den vorherigen Legislaturperioden seit Gründung der
Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 Sozialstaatskommissionen
oder vergleichbare Kommissionen mit gleichen Themenfeldern
gegründet?
a) Wenn ja, wie wurden die Ergebnisse umgesetzt?
b) Wenn ja, wo wurden die Ergebnisse veröffentlicht?
c) Wenn nein, warum erfolgte dies nicht?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Seit 1949 nahmen die jeweiligen Bundesregierungen regelmäßig
Politikberatung durch Kommissionen in Anspruch, bei denen auch sozialpolitische
Aspekte berührt waren. Ein Überblick über die jüngeren Kommissionen finden
sich beispielsweise bei: Sven T. Siefken, Expertenkommissionen der
Bundesregierung, in: Handbuch Politikberatung, hrsg. von Svenja Falk, Manuela
Glaab, Andrea Römmele, Henrik Schober und Martin Thunert; 2. völlig neu
bearbeitete Auflage, 2019, S. 146 bis 160. Zur Veröffentlichung von
Kommissionsberichten wird auf die öffentlich zugänglichen Quellen verwiesen. Es ist
nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei
verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammenzutragen und
aufbereiten zu lassen.
Die Entscheidung über die Frage, ob, und wenn ja, auf welche Art und Weise
Vorschläge einer Kommission umgesetzt bzw. veröffentlicht wurden, lag in der
Verantwortung der Bundesregierung, die die jeweilige Kommission eingesetzt
hatte.
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ISSN 0722-8333]
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