Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung
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Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6213
21. Wahlperiode 03.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Dr. Moritz Heuberger,
Ricarda Lang, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Karoline Otte, Julia
Schneider, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Armin Grau, Dr. Andrea Lübcke, Lisa Paus und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung
Mit 52,8 Prozent wohnt die Hälfte aller Personen in Deutschland zur Miete,
soviel wie in keinem anderen Land der EU (Stand: 2024; www.destatis.de/Europ
a/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Miet
eranteil.html). Die Mietpreise sind innerhalb der letzten fünf Jahren um
durchschnittlich 9,7 Prozent gestiegen (de.statista.com/statistik/daten/studie/70132/
umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis-2007/#google_vignette) und
auch die Heizkosten sind im selben Zeitraum über alle Heizarten hinweg
angestiegen (de.statista.com/infografik/31147/preisindizes-fuer-haushaltsenergie-
indeutschland/). Aktuell beziehen ca. 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland
Wohngeld. Knapp die Hälfte der Wohngeldbeziehenden sind Ein-Personen-
Rentner-Haushalte. Einen weiteren großen Teil machen Familien und
Alleinerziehende aus. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten
für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen,
damit sie sich die steigenden Mietkosten leisten können.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion leiden Haushalte mit geringem
Einkommen besonders stark unter den hohen Energie- und Heizkosten. Infolge des
Irankrieges sind insbesondere Gas- und Ölkosten (auch Heizöl) signifikant
angestiegen. Neben steigenden Kosten im Lebensmittelbereich und beim Tanken
hat dies auch direkte Auswirkungen auf die Wohnkosten. Das Wohngeld bietet
hier durch seine aktuelle Dynamisierung und die Heizkostenpauschale eine
direkt wirkende Entlastung über den reinen Wohnbereich hinaus.
Das Wohngeld wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und
verbessert. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz aus dem Jahr 2023 wurde der Kreis
der Berechtigten ausgeweitet und die Unterstützung an die realen Belastungen
angepasst. Mit der Dynamisierung des Wohngelds entlang der Miet- und
Verbraucherpreisentwicklung sowie der Einführung einer dauerhaften Heizkosten-
und Klimakomponente wurden sowohl der Berechtigtenkreis ausgeweitet als
auch das Leistungsniveau angehoben. Durch die begleitende Anpassung der
Wohngeldformel konnten deutlich mehr Personen zielgerichteter unterstützt
werden. Gleichzeitig nimmt weiterhin ein signifikanter Anteil der berechtigten
Personen diese Leistung nicht in Anspruch. Das Potenzial des staatlichen
Zuschusses lässt daher erhöhte Antragszahlen für 2026 und die kommenden Jahre
erwarten.
Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden
Einsparungen von 1 Mrd. Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu
erreichen hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Der
Wohngeldetat beträgt im aktuellen Haushalt 2,4 Mrd. Euro. Einsparungen von 1 Mrd.
Euro würden daher eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Im
Jahr 2025 lagen die Ausgaben für das Wohngeld auf Bundesseite über dem
ursprünglich veranschlagten Betrag bei 2,49 Mrd. Euro.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform schlägt in ihrem Abschlussbericht
tiefgreifende Änderungen beim Wohngeld vor. Nach den Empfehlungen der
Kommission soll das Wohngeld künftig gemeinsam mit dem Kinderzuschlag sowie
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in ein einheitliches, digitalisiertes
Sozialleistungssystem überführt werden. Die Kommission begründet dies insbesondere
mit der hohen Komplexität der bisherigen Antrags- und Verwaltungsverfahren
und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie Medienbrüchen zwischen den
Behörden. Durch die Zusammenführung der Leistungen sollen Antragstellung,
Datenaustausch und Leistungsgewährung vereinfacht und stärker automatisiert
werden. Zudem empfiehlt die Kommission eine weitgehend digitale
Verwaltung mit zentralen Online-Zugängen, standardisierten Verfahren und einem
einheitlichen Einkommensbegriff. Die Bundesregierung hat im Rahmen der
Sozialstaatskommission betont, dass das soziale Schutzniveau in Deutschland nicht
abgesenkt werden solle. Deshalb besteht Klärungsbedarf, ob die angekündigten
Einsparungen beim Wohngeld Teil einer umfassenderen Reform
sozialstaatlicher Leistungen sind oder unabhängig davon verfolgt werden. Vor dem
Hintergrund steigender Mieten und Wohnkosten stellt sich daher die Frage, welche
konkreten Auswirkungen mögliche Kürzungen beim Wohngeld auf Haushalte
mit niedrigen Einkommen hätten und wie diese mit dem Anspruch eines
verlässlichen Sozialstaates vereinbar sind. Ebenso stellt sich die Frage, wie
verhindert werden soll, dass Einsparungen beim Wohngeld zu höheren
Wohnkostenbelastungen oder zu einem verstärkten Wechsel von Haushalten in die
Grundsicherung führen.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion sind die Folgen von Wohngeld-
Kürzungen absehbar: steigende Miet- und Energieschulden, wachsende
Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko von Wohnungsverlust. Einsparungen zulasten
der Betroffenen sind der falsche Weg. Entscheidend ist, dass das Wohngeld als
eigenständiger Zuschuss erhalten bleibt und sich weiterhin an den tatsächlichen
Wohnkosten orientiert. Zudem braucht es einen entschlossenen politischen
Rahmen, um die Mietkostenkrise zu lösen, bestehend aus einer scharfen und
bußgeldbewehrten Mietpreisbremse, einer konsequenten Ahndung von
Mietwucher und einem dringend notwendigen Ausbau von Sozialwohnungen und
bezahlbarem Wohnraum.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirkung des
Wohngelds-Plus vor, insbesondere hinsichtlich Reichweite,
Inanspruchnahme, Bearbeitungszeiten und tatsächlicher Entlastung der Haushalte,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für zukünftige
Anpassungen des Wohngeldsystems?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung
der Wohngeldhaushalte in den Jahren 2024 und 2025 vor, und wie
verteilen sich die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger
insbesondere auf folgende Gruppen:
a) Rentnerinnen und Rentner (bitte nach Ost- und Westdeutschland
getrennt aufschlüsseln),
b) Alleinerziehende,
c) Mieterhaushalte und
d) Eigentümerhaushalte
(bitte jeweils in absoluten Zahlen, als Anteil an allen Wohngeldhaushalten
sowie unter Angabe der durchschnittlichen monatlichen Wohngeldhöhe
ausweisen)?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger in den Jahren 2024 und 2025 auf
Landkreise und kreisfreie Städte verteilt (bitte absolute Zahlen, die
durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe sowie die Anteile an der
Bevölkerungfür den Bund und aufgeteilt nach Bundesländern angeben)?
4. In wie vielen Wohngeldfällen der Jahre 2024 und 2025 lagen der
Bundesregierung oder nach deren Kenntnis den Wohngeldbehörden Hinweise
darauf vor, dass die zugrunde liegende Miete überhöht oder rechtswidrig
vereinbart war, und in wie vielen Fällen wurden daraus Prüfungen,
Mietrügen, Rückforderungen oder sonstige Maßnahmen abgeleitet (bitte nach
Ländern, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Art des festgestellten oder
vermuteten Verstoßes sowie Höhe der betroffenen Wohngeldzahlungen
aufschlüsseln)?
5. In wie vielen Fällen wurden trotz Hinweisen auf überhöhte oder
rechtswidrige Mieten keine weitergehenden Maßnahmen in den Jahren 2024
und 2025 ergriffen, und welche Gründe lagen hierfür jeweils vor?
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, an welche
Eigentümergruppen die durch Wohngeld unterstützten Mietzahlungen im Jahr
2025 geflossen sind, insbesondere differenziert nach kommunalen
Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, privaten Kleinvermieterinnen und
Kleinvermietern, institutionellen bzw. börsennotierten
Wohnungsunternehmen sowie sonstigen Eigentümerformen, wenn entsprechende Daten
vorliegen, bitte nach Eigentümerart sowie Höhe der jeweiligen
Wohngeldzahlungen aufschlüsseln, und wenn keine Daten vorliegen, warum nicht?
7. Wie haben sich die Gesamtausgaben für das Wohngeld im Jahr 2025
zusammengesetzt, insbesondere im Hinblick auf ausgezahlte
Wohngeldleistungen, Verwaltungs- und Vollzugskosten sowie sonstige
programmbedingte Ausgaben, und wie verteilen sich diese Kosten jeweils auf Bund,
Länder und Kommunen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus dem
Forschungsprojekt „Strategien zur Verbesserung der Inanspruchnahme des Wohngeldes“
des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vor, wann ist die
Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant, und wenn keine
Veröffentlichung geplant ist, warum nicht?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme beim
Wohngeld im Jahr 2025 ein, wie viele anspruchsberechtigte Haushalte
erhalten demnach keine Leistungen, und welche Mehrkosten wären 2025
entstanden, wenn das Wohngeld alle Berechtigten tatsächlich erreicht
hätte?
10. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die jährlichen
Gesamtausgaben für das Wohngeld in den Jahren von 2026 bis 2030 unter der
Annahme unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, und auf welchen
Annahmen zu Mietentwicklung, Einkommen, Zahl der
Leistungsberechtigten und Inanspruchnahmequote beruht diese Schätzung?
11. Welche Aspekte des Wohngelds sind von der geplanten Neustrukturierung
betroffen, und wie genau wird sich die geplante Neustrukturierung
auswirken auf
a) die Wohngeldhöhe/die Berechnungsformel,
b) die Dynamisierung,
c) den Berechtigtenkreis (bitte auf Ausweitung, Beibehaltung oder
Reduzierung eingehen) und
d) die Antragsstellung
(bitte jeweils geplante Einsparungen in Millionen Euro angeben)?
12. Welche Auswirkungen hätten die geplanten Einsparungen beim Wohngeld
auf Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen, und wie viele
Wohngeldhaushalte mit Rentenbezug wären nach Einschätzung der
Bundesregierung im Jahr 2027 betroffen (bitte nach Ost- und Westdeutschland
getrennt aufschlüsseln)?
13. Welches Einsparpotenzial erwartet die Bundesregierung durch eine
einheitliche Vereinfachung und Digitalisierung der Wohngeldanträge, und auf
welchen Annahmen zu Fallzahlen, Bearbeitungszeiten, Personalaufwand
und Beratungsbedarf beruht diese Einschätzung?
a) Welche konkreten Digitalisierungsschritte sind geplant, und inwiefern
gehen diese über die bloße Übertragung bestehender Papierformulare
in digitale Formulare hinaus?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der
Beratungs- und Bearbeitungsaufwand in den Wohngeldbehörden,
insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, und welche Personal- bzw.
Verwaltungskosten entstehen dadurch?
c) Welcher Anteil der geplanten Einsparungen im Rahmen der
Neustrukturierung des Wohngelds soll nach Einschätzung der Bundesregierung
allein durch Vereinfachung und Digitalisierung erzielt werden?
d) Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen im Bereich der
Aufgabenbündelung und Prozessverbesserung, und wenn ja, welche?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, dass
das Wohngeld als Subjektförderung indirekt steigende Mieten
mitfinanziert, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die
Objektförderung durch sozialen und preisgebundenen Wohnungsbau bis zum Ende der
Legislaturperiode auszubauen?
15. Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und technischen
Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung der
Kommission zur Sozialstaatsreform, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in ein einheitliches
Sozialleistungssystem zu überführen, und wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung
aus?
16. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
vorgeschlagene Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und
Einkommensdefinitionen auf den Kreis der Wohngeldberechtigten sowie auf die Höhe
individueller Leistungsansprüche?
17. Welche Veränderungen bei Personalbedarf, Bearbeitungszeiten und
Verwaltungskosten erwartet die Bundesregierung infolge der vorgeschlagenen
Digitalisierung und Bündelung der Wohngeldverwaltung?
18. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Entwicklung, Implementierung und den dauerhaften Betrieb eines zentralen
digitalen Sozialleistungsportals, und inwiefern könnte es in bestehende
Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung integriert werden?
19. In welchem Rahmen findet die Koordination der Umsetzung der
Vorschläge der Sozialstaatskommission zwischen den Ressorts statt, und welches
Bundesministerium übernimmt eine federführende Rolle bei der
Digitalisierung des Wohngelds?
20. Stehen die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Sozialstaatskommission oder handelt es sich
um eine davon unabhängige Maßnahme?
21. Welche weiteren Maßnahmen mit dem Ziel der Einsparung plant die
Bundesregierung bei den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, bei dem
Kinderzuschlag sowie dem Wohngeld?
22. Trägt das Wohngeld nach Auffassung der Bundesregierung zur Sicherung
des sozialen Schutzniveaus in Deutschland bei?
23. Ist es ein Ziel der Bundesregierung, das soziale Schutzniveau in
Deutschland zu erhalten?
24. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Fragestellenden eines
Widerspruchs zwischen der Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit
und Soziales Bärbel Bas, das soziale Schutzniveau im Zuge der
Sozialstaatskommission durch den Ausschluss von Leistungskürzungen bis 2028
zu erhalten (www.tagesschau.de/inland/sozialstaat-reform-bas-100.html)
und den angekündigten Einsparungen beim Wohngeld zum 1. Januar 2027
durch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Verena Hubertz (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-bau
ministerin-hubertz-will-das-wohngeld-kuerzen/100222218.html), wenn ja,
wie erklärt sie diesen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
25. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mögliche Kürzungen beim
Wohngeld keine Absenkung des sozialen Schutzniveaus darstellen, und
wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
26. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
mögliche Einsparungen beim Wohngeld nicht zu höheren
Wohnkostenbelastungen oder zu einem Wechsel in die Grundsicherung führen?
27. Für wie viele wohngeldbeziehende Rentnerinnen und Rentner machte das
Wohngeld in den Jahren 2024 und 2025 mindestens ein Drittel des
verfügbaren Haushaltseinkommens aus, und welche Auswirkungen hätten
Kürzungen des Wohngelds auf deren Armutsgefährdung nach Einschätzung
der Bundesregierung (bitte nach Ost- und Westdeutschland getrennt
aufschlüsseln)?
28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
ältere Menschen infolge von möglichen Wohngeldkürzungen verstärkt auf
Grundsicherung im Alter angewiesen sind?
29. Welche Alternativen zu Einsparungen beim Wohngeld prüft die
Bundesregierung, um Haushalte älterer Menschen mit niedrigen Renten vor
Wohnkostenarmut zu schützen?
Berlin, den 18. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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