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Jahresbericht 2025 des Nationalen Normenkontrollrates Einfach, schnell, wirksam. - Den Staat neu gestalten

dip / drucksache 17.11.2025 · WP 21 · 21/3050 · Unterrichtung · Original ↗

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Jahresbericht 2025 des Nationalen Normenkontrollrates Einfach, schnell, wirksam. - Den Staat neu gestalten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3050 21. Wahlperiode 17.11.1025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresbericht 2025 des Nationalen Normenkontrollrates Einfach, schnell, wirksam. – Den Staat neu gestalten Zugeleitet mit Schreiben des Nationalen Normenkontrollrates vom 14. November 2025. -2 4 0 8 12 16 20 -2 4 8 12 16 20 Abbaupfad gem. Koalitionsvertrag 23/24 24/25 01.01.11 01.01.12 01.01.13 01.01.14 01.01.15 01.01.16 01.01.17 01.01.18 01.01.19 01.01.20 01.01.21 01.01.22 01.01.23 01.01.24 01.01.25 01.01.26 01.01.27 01.01.28 01.01.29 Jä hr lic he r E rf ül lu ng sa uf w an d (G es am t) in M rd . E U R bis Ende der 19. LP 20. LP 21. LP Wirtschaft (2,8 Mrd. EUR) Bürger (3,6 Mrd. EUR) Verwaltung (6,7 Mrd. EUR) Gesamt (13,2 Mrd. EUR) Betrachtung (Mrd. Euro) bis Ende der 19. LP 20. LP 21. LP Gesamt Jahresberichtzeiträume Juli 2011 bis Dez. 2021 Dez. 2021 bis März 2025 März 2025 bis Juni 2025 Juli 2011 bis Juni 2025 Juli 2023 bis Juni 2024 Juli 2024 bis Juni 2025 Geprüfte Vorhaben* 4076 1208 74 5358 335 325 Jährlicher Erfüllungsaufwand +8,1 (+95%) +7,7 -2,6 +13,2 (-10%) -1,8 (-19%) -3,2 Wirtschaft +1,4 (+125%) +1,8 - 0,4 +2,8 (-35%) - 2,1 (-26%) -1,0 davon Bürokratiekosten -2,1 (-118%) -2,5 < 0,1 -4,6 (-122%) -2,2 (-13%) -0,5 Bürgerinnen und Bürger -0,6 (+737%) +4,8 - 0,5 +3,6 (0%) < 0,1 (-6%) - 0,5 Verwaltung +7,3 (+16%) +1,1 - 1,7 +6,7 (+5%) +0,2 (-39%) - 1,7 Einmaliger Erfüllungsaufwand +39,8 +28,8 < 0,1 +68,5 +3,8 < 0,1 Wirtschaft +21,8 +22,9 < 0,1 +44,7 +1,6 +0,2 Bürgerinnen und Bürger +1,8 +0,6 0 +2,4 +0,5 < 0,1 Verwaltung +16,2 +5,3 < 0,1 +21,4 +1,7 - 0,1 Wachstumschancengesetz (BMF) Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (BMWK) Wärmeplanungsgesetz (BMWSB) Artikelgesetz Energieefzienzgesetz (BMWK) weitere Regelungsvorhaben weitere Regelungsvorhaben 0 2 4 6 8 10 12 14 16 Milliarden EUR 14,2 Mrd. Euro Belastung 6,5 Mrd. Euro Entlastung Anhebung der Schwellenwerte nach der Bilanzrichtlinie... Modernisierung des Pass, Ausweis und ausländerrechtl. Dokumentenwesens (BMI) 01.05.12 105 BK I ( 20 12 =1 00 ) 100 95 90 01.05.13 01.05.14 01.05.15 01.05.16 01.05.17 01.05.18 01.05.19 01.05.20 01.05.21 01.05.22 01.05.23 01.05.24 01.05.25 Lesehilfe: Die Angabe in Prozent stellt die prozentuale Veränderung im Vergleich zur gesamten Vorperiode des jeweiligen Betrachtungszeitraums dar. Beispiel: Der jährliche Erfüllungsaufwand ist in der 20. LP um rund 7,7 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht 95 % des Anstiegs des Erfüllungsaufwands in den gesamten zehn Jahren zuvor (von Juli 2011 bis Oktober 2021). Bürokratiekostenindex Regelungsvorhaben der 20. LP Jährlicher Erfüllungsaufwand Betrachtung (Mrd. Euro) bis Ende der 19. LP 20. LP 21. LP Gesamt Jahresberichtzeiträume Juli 2011 bis Dez. 2021 Dez. 2021 bis März 2025 März 2025 bis Juni 2025 Juli 2011 bis Juni 2025 Juli 2023 bis Juni 2024 Juli 2024 bis Juni 2025 Jährlicher Erfüllungsaufwand der Wirtschaft gem. OIOO (ohne Ausnahmen) - 1,9 (+94%) +1,8 -0,4 - 0,5 (-81%) - 2,1 (-52%) -1,0 Jährlicher Erfüllungsaufwand der Wirtschaft gem. OIOO (mit Ausnahmen) - 3,4 (-85%) -2,8 -0,4 -6,6 (-70%) -2,3 (-57%) -1,0 -7,5 -2,5 0,0 2,5 5,0 -5,0 -7,5 -2,5 0,0 2,5 5,0 -5,0 „One in, one out“ Ausnahmen 6,1 Mrd. EUR 20. LP 21. LP23/24 24/25 01.01.15 01.01.16 01.01.17 01.01.18 01.01.19 01.01.20 01.01.21 01.01.22 01.01.23 01.01.24 01.01.25 01.01.26 01.01.27 01.01.28 01.01.29 Jährlicher Erfüllungsaufwand der Wirtschaft gem. OIOO (ohne Ausnahmen) (-0,5 Mrd. EUR) Jährlicher Erfüllungsaufwand der Wirtschaft gem. OIOO (mit Ausnahmen) (-6,6 Mrd. EUR) Vorhaben mit Digitalcheck* 0 50 100 150 200 250 300 Vorhaben mit Digitalbezug und erweitertem Digitalcheck (% von Vorhaben mit Digitalcheck) Vorhaben mit Visualisierung (% von Vorhaben mit Digitalbezug) Bürgerchecks** Praxischecks Evaluierungsberichte im Berichtszeitraum Vorhaben aus dem Berichtszeitraum, die in späteren Jahren evaluiert werden sollen*** 282 (92%) 264 (88 %) 140 (50 %) 100 (38 %) 52 (37 %) 22 (22%) 10 6 8 28 14 7 16 4 *nicht berücksichtigt werden Vorhaben, die der Diskontinuität unterfallen sowie internationale Abkommen ** soweit erfasst *** gem. St-Beschluss 2024 Berichtszeitraum 2023/2024 Berichtszeitraum 2024/2025 48% 26% 26% Berichtszeitraum 2024/2025 Berichtszeitraum 2023/2024 Frist von 28 Tagen und mehr zwischen 5 und 28 Tagen weniger als 5 Tage 48% 31% 21% „One in, one out“-Bilanz Fristen Qualitative Instrumente der Besseren Rechtsetzung xy Kapitel Headline zweizeilig auch dreizeilig Kernbotschaften Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 4 – 5 1. Trendwende erkennbar: Deutlicher Rückgang beim Erfüllungsaufwand – Belastungsberg aber weiterhin viel zu hoch! Der Erfüllungsaufwand geht erstmals deutlich zurück – im aktuellen Berichtszeitraum (Juli 2024 bis Juni 2025) um rund 3,2 Mrd. Euro. Die größte Entlastung verzeichnet die öffentliche Verwaltung mit 1,7 Mrd. Euro. Die Wirtschaft profitiert von knapp 1 Mrd. Euro Rückbau, die Hälfte davon aus sinkenden Bürokratiekosten. Bürgerinnen und Bürger werden um 500 Mio. Euro entlastet. Das ist eine deutliche Trendumkehr und setzt die positive Entwicklung des letzten Berichtszeitraums fort. Den entscheidenden Beitrag liefert der „Bau-Turbo“ mit einem Entlastungsvolumen von 2,5 Mrd. Euro. Das Vorhaben wurde von der alten Bundesregierung begonnen und von der neuen abgeschlossen. Gleichwohl bleiben die Belastungen insgesamt auf zu hohem Niveau: 64 Mrd. Euro Bürokratiekosten pro Jahr und 13,2 Mrd. Euro zusätzlicher Erfüllungsaufwand seit 2011. Der NKR fordert deshalb: Dieser Belastungsberg muss konsequent abgetragen werden. Die verschärften Abbauziele der Bundesregierung bieten dafür den richtigen Rahmen. 2. Verschärfte Abbauziele umsetzen: Mit klarer Verantwortung der Ressorts und dem Mut, Aufwand und Nutzen gesetz licher Standards in Balance zu bringen. Noch nie waren die Ambitionen so hoch. Innerhalb von vier Jahren will die Bundesregierung Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 %, d. h. um 16 Mrd. Euro, senken und den Erfüllungsaufwand um 10 Mrd. Euro reduzieren. Zusätzlich müssen alle hinzukommenden Belastungen auslaufender Gesetzesänderungen kompensiert werden – dank einer reformierten „One in, one out“-Regel ohne die bisher geltenden Ausnahmen. Zur Umsetzung braucht es Ambition, Mut und Kreativität auf Seiten der Ressorts. Denn gute Gesetzgebung braucht nicht nur wohlmeinende Ziele, sondern auch ein ständiges Hinterfragen, ob der mit neuen Vorschriften verbundene Aufwand in einem wirklich angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht. Diese Abwägung muss auch materielle Standards einbeziehen, richtet sich aber vor allem auf überzogene Dokumentations- und Kontrollpflichten. Einfachere Nachweise, Pauschalierungen, Bagatellgrenzen und risikoorientierte Stichprobenkontrollen können den Vollzug spürbar entlasten, ohne Schutzziele zu gefährden. Der NKR fordert deshalb: Der „Bau-Turbo“ war der erste Paukenschlag, weitere müssen folgen – in allen Ressorts! Das erfordert ein strenges Regime und erkennbare Führung aus Digitalministerium und Kanzleramt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 5 – 6 3. Digitalcheck richtig nutzen: Frühzeitig visualisieren und mit Praxis- und Bürger check verzahnen. Um das Potential des Digitalchecks besser zu nutzen, muss er an den Anfang des Gesetzgebungsprozesses rücken – nicht als bloßes Abhaken einer Checkliste am Ende, sondern als echtes Gestaltungsinstrument in der „Design-Phase“ der Gesetzesvorbereitung. Die bisher ex-post durchgeführten Praxischecks zeigen, wie Betroffene und Vollzugsexperten eingebunden werden können. Der punktuell angewandte Bürgercheck fragt verstärkt nach der Wirksamkeit geplanter staatlicher Maßnahmen. Alle drei Instrumente enthalten Elemente, die in der Frühphase der Gesetzgebung zusammengedacht und deshalb methodisch zusammengebracht werden müssen. Nur so kann das Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ mit Leben gefüllt werden. Ein zentrales Element ist der Einsatz von Visualisierungen: Ob Prozess- oder Wirkmodelle, Entscheidungsbäume oder Rule-Maps, die Funktionsweise und Funktionstauglichkeit von Regelungen kann durch ein Bild deutlich einfacher dargestellt und diskutiert werden. Visualisierung muss verbindlicher Bestandteil der Gesetzesvorbereitung werden. Der NKR fordert deshalb: Digital-, Praxis- und Bürgerchecks müssen klug verzahnt, unter Beteiligung Betroffener frühzeitig eingesetzt und systematisch mit Visualisierungen verknüpft werden. 4. Qualität verbessern, Wirkung steigern: Gute Gesetze brauchen ausreichend Zeit, neue Fähigkeiten und digitale Unterstützung. Gute Gesetze sind nicht nur praxistauglich, digitalfähig und aufwandsarm. Sie sind vor allem wirksam und erreichen ihre Ziele. Es braucht eine kluge Vorbereitung und nachgelagerte Erfolgskontrollen. Beides verlangt die Offenheit der Politik für mehr Evidenz bei der Suche nach der besten Lösung und Evaluierung der tatsächlichen Wirkung. Nötig ist ausreichend Zeit für die Einbindung von Betroffenen und für den Einsatz von Experimentierklauseln und Reallaboren. Dabei kann auch herauskommen, dass es eine Regelung nicht braucht. Die gesetzgebenden Ministerien müssen den Rechtsetzungsprozess ganzheitlicher betrachten und die Instrumente guter Gesetzgebung besser nutzen. Der Methodenkanon muss gestrafft, durch ein Zentrum für Legistik weiterentwickelt und durch Anpassungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung verbindlich werden. Der digitale Rechtsetzungskreislauf – bestehend aus E-Gesetzgebung, E-Verkündung und Neu- RIS – sollte vollständig ausgebaut und einheitlich gesteuert werden. Der NKR fordert deshalb: Jetzt muss eine echte Evaluationskultur etabliert, das Gesetzgebungshandwerk professionalisiert und – mit digitaler Infrastruktur, strategischer Steuerung und mutiger Methodik – der Weg zu wirksameren Gesetzen geebnet werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 6 – 7 5. OZG und Registermodernisierung intelligent aufeinander abstimmen: Dateninventur, Standardisierung und Vernetzung jetzt angehen. Bund und Länder müssen ihre Datenbestände konsequent aufräumen und die Registermodernisierung eng mit dem OZG verknüpfen. Nötig ist eine Generalinventur der staatlichen Datenbestände, die verbunden wird mit einheitlichen Standards für Datenqualität und Schnittstellen. Ziel ist ein föderales Datenmanagement, das transparent macht, welche Daten wo vorliegen und welche für das Once-Only-Prinzip noch fehlen. Mit dem Deutschland-Stack plant die Bundesregierung endlich einen interoperablen, europäisch anschlussfähigen Plattformkern mit Open-Source-Komponenten. Ergänzend sollte eine Deutschland-App als zentrales Bürgerportal aufgebaut und mit der EUDI-Wallet sinnvoll kombiniert werden. Wichtig bleibt: Was man nicht misst, kann man nicht steuern. Statt mühsamer Einzelerhebungen sollte der Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung automatisiert und ortsgenau sichtbar gemacht werden. Das erhöht die Transparenz und Steuerungsfähigkeit. Der NKR fordert deshalb: Jetzt den Mut für klare Governance, verbindliche Standards und ein digitales Ökosystem für eine nutzerorientierte Verwaltung aufbringen! 6. Aufgaben im Föderalismus neu ordnen: Doppelstrukturen abbauen, Kräfte  bündeln. Sowohl auf Bundesebene als auch im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen muss die viel zu komplexe Aufgabenverteilung neu geordnet werden. Zwei NKR-Gutachten zeigen: Eine intelligente Bündelung von Zuständigkeiten kann spürbar entlasten. Aufgaben, die ortsunabhängig, standardisierbar und automatisierbar sind, sollten dort konzentriert werden, wo sie am effizientesten erbracht werden können – ohne zwingend in Zentralisierung zu münden. Die bestehenden verfassungsrechtlichen Spielräume sollten genutzt werden. Verwaltungsleistungen wie Fahrerlaubnis, Einkommensprüfung, Förderwesen oder i-Kfz bieten sich für eine Bündelung besonders an. Auch das Geflecht an Sozialleistungen sollte in dieser Legis laturperiode reformiert werden. Im Bundes ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) braucht es für die Koordination eine schlagkräftige Steuerungseinheit. Entscheidend für die Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen ist zudem eine schnelle Strukturierung des nachgeordneten Bereichs und die Klärung der Rollenverteilung von BMDS, Digitalministerkonferenz, IT-Planungsrat und FITKO. Langfristig wären verfassungsrechtliche Weiterentwicklungen notwendig – etwa eine Infrastrukturkompetenz des Bundes, ein Kooperationsgebot oder die Verankerung von Experimentierklauseln. Der NKR fordert deshalb: Die angekündigte Modernisierungsagenda muss das Prinzip der Aufgabenbündelung ins Zentrum stellen! Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 7 – 8 7. Sozialstaat radikal vereinfachen: Pauschalieren, bündeln, digitalisieren. Die soziale Sicherung ist geprägt von komplexen Zuständigkeiten und aufwändigen Prüfverfahren. Wer Hilfe braucht, wird oft mit einem kaum durchdringbaren System konfrontiert. Pauschalierung, Bündelung und Digitalisierung bieten hier enorme Chancen: Leistungsansprüche müssen systematisch zusammengeführt, redundante Prüf- und Anrechnungsverfahren konsequent vereinfacht und Prozesse automatisiert werden. Digitale One-Stop-Shops würden die Antragstellung erheblich vereinfachen. Der NKR steht mit seinen Reformforderungen nicht allein: Auch die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ fordert eine Modernisierung des Sozialstaats, und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat Ende 2024 beschlossen, unter Mitwirkung des Bundes und der Kommunen einen Gesetzesentwurf für eine Reform zu erarbeiten. Der Koalitionsvertrag sieht die Einsetzung einer Kommission vor, die bis Ende 2025 Vorschläge für massive Rechtsvereinfachungen, rascheren Vollzug und höhere Transparenz unterbreiten soll. Der NKR fordert deshalb: Die große Sozialstaatsreform darf nicht länger vertagt werden! Eine digitale und effiziente Sozialverwaltung ist der Schlüssel dazu, dass Leistungen schneller und zielgenauer bei den Menschen ankommen. 8. Planungs- und Genehmigungs ver fahren entschlacken: Standardisieren, digitalisieren, schneller entscheiden. Schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren sind essentiell für Modernisierung und Wachstum. Der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Beschleunigungspakt ist ein guter Anfang. Jetzt muss er inhaltlich ausgeweitet und schneller umgesetzt werden. NKR und DESTATIS haben mit einer bundesweiten Befragung von über 800 Mitarbeitenden aus rund 240 Genehmigungsbehörden die Perspektive der Praxis systematisch erhoben und konkrete Reformvorschläge entwickelt. Prüf- und Verfahrenserfordernisse müssen auf das nötige Maß reduziert werden: Weniger UVP, höhere Schwellenwerte, vereinfachte Verfahren ohne unnötige Beteiligung. Zentral bereitgestellte Plattformlösungen mit modularer IT, automatisierten Prüfungen und standardisierten Verfahren können Prozesse stark beschleunigen. Personal sollte durch Poollösungen gebündelt, qualifiziert und auf Anlagetypen spezialisiert werden. Langfristig braucht es eine Konsolidierung der zersplitterten Rechtslage zu einem einheitlichen Planungs- und Genehmigungsrecht. Der NKR fordert deshalb: Wirkungsarme Regeln streichen, Verfahren digitalisieren, Aufgaben bündeln – und das Praxiswissen der Behörden systematisch nutzen! Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 8 – 9 9. Bürokratieabbau auch in Europa: Deutschland muss aktiver werden. Ein erheblicher Teil der nationalen Bürokratielasten entsteht durch europäische Regulierung. Die EU-Kommission hat sich vorgenommen, weniger zu regeln. Deutschland muss sie beim Wort nehmen und in Brüssel auf Entlastungen drängen. Deutschland reagiert oft zu spät und zu defensiv auf die Kostenfolgen europäischer Vorhaben. Dabei gäbe es längst die Möglichkeit, sich frühzeitig in EU-Prozesse einzubringen, Regelungsvorhaben praxistauglicher zu gestalten und unnötige Berichtspflichten zu verhindern. Statt mit dem Finger auf die EU-Kommission zu zeigen, sollte die Bundesregierung ihre eigene Verhandlungsstrategie schärfen und ressortübergreifend koordinieren. Bürokratierückbau sollte ein fester Tagesordnungspunkt im Staatssekretärsausschuss auf Bundesebene werden: Ressorts berichten dort über belastende EU-Vorhaben und zeigen, wie sie gegengesteuert haben. Der NKR fordert deshalb: Bürokratierückbau muss auch in Europa zur Chefsache werden! Deutschland braucht eine proaktive, frühzeitige und gut koordinierte Verhandlungsführung für praxistaugliche, verhältnismäßige und digitaltaugliche EU-Regulierung. 10. Neues Ministerium, neue Verantwortung: Staatsmodernisierung braucht Leadership und ressortübergreifendes Handeln. Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung einen klaren Modernisierungsauftrag gegeben. Sie ist dabei, eine Modernisierungsagenda aufzusetzen, in der viele Vorschläge des NKR enthalten sind. Der Bund-Länder-Beschluss von Juni 2025 hat die föderale Perspektive gestärkt. Mit dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und seinem IT-Vetorecht wird eine Struktur geschaffen, die diese Modernisierungsagenda erfolgreich umsetzen kann. Noch nie war die Ausgangslage besser, um mit den Erkenntnissen der letzten Jahre Fortschritte zu erzielen. Entscheidend ist jetzt, ins Machen zu kommen. Der NKR fordert deshalb: Staatsmodernisierung muss zum Gemeinschaftsprojekt der gesamten Bundesregierung werden! Der Bundeskanzler muss dem Digitalminister Rückendeckung geben und den Fortschritt monitoren. Die drei Koalitionspartner müssen an einem Strang ziehen. Alle Ressorts sind gefordert: Kreativ zu werden beim Bürokratierückbau, offen zu sein für eine neue Gesetzgebungskultur und bereit, gemeinsam ressortübergreifend über Zuständigkeitsgrenzen hinweg zu handeln. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 9 – Vorwort Der Koalitionsvertrag zeigt große Ambitionen für Bürokratierückbau, Digitalisierung und Staatsmodernisierung. Der Missmut über lähmende, teils erdrückende und teure Bürokratie ist spürbar und führt zu Veränderungen in der Politik. Bürokratieabbau ist ein kostengünstiges Konjunkturprogramm. Die Wachstumsinitiative der abgelösten Ampelregierung ist zu weiten Teilen nicht mehr umgesetzt worden. Das kann jetzt nachgeholt und sogar übertroffen werden. Dabei soll ambitionierter Bürokratierückbau nicht zum Kahlschlag führen und keine blinde Deregulierungsagenda sein. Denn das Ziel ist nicht pauschal weniger Staat und Regulierung. Sondern ein besserer, d. h. wirksamer, digitaler, einfacher Staat und entsprechende Gesetze. Die Regierung hat angekündigt, bis Jahresende 2025 eine Modernisierungsagenda vorzulegen. Erkennbar sind jetzt schon Gesetzesvorhaben mit erheblichen Entlastungen. Nachgebessert werden muss aber weiterhin beim Thema Fristen: Die teilweise extrem kurzen Fristen, die dem NKR für Stellungnahmen eingeräumt werden, sind schlicht inakzeptabel. Hier sollte sich die Bundesregierung an die eigene Geschäftsordnung und die Grundsätze guter Gesetzgebung erinnern. Der NKR hat über 60 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet. Diese Liste mit Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des Bundes liegen und spürbare Entlastungen für Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger versprechen, führen wir fort. Ein neuer Vorschlag des NKR zielt am Beispiel der Betrieblichen Beauftragten darauf ab, es den Normadressaten zu überlassen, wie sie gesetzliche Ziele und Standards erfüllen, auch ohne für alles und jedes eine Beauftragte oder einen Beauftragten bestellen zu müssen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 10 – 11 Entscheidend für eine wirkliche Bürokratiewende wird die effektive und kluge Umsetzung der neu gesetzten Bürokratierückbauziele sein. In vier Jahren soll die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung um insgesamt 26 Mrd. Euro entlastet werden. Wie werden es die Ressorts schaffen, unnötige Bürokratie und unverhältnismäßige Regulierungskosten in ihrem Verantwortungsbereich abzubauen? Wie wird das gesteuert und überwacht? Welche neuen Wege werden dabei eingeschlagen? Wie kann der Anspruch auf Perfektion und Einzelfallgerechtigkeit Regelungen weichen, die von der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern digital und einfach umgesetzt und auch von den Kommunen vollzogen werden können? Momentan bietet sich eine Chance auf Veränderungen, die von allen handelnden Personen genutzt werden muss. Dieser Jahresbericht schlägt Maßnahmen vor. Dazu gehört das gezielte Infragestellen von gesetzlichen Standards, die wir uns nicht mehr leisten können und die die Kommunen rein faktisch überfordern. Wir regen Aufgabenkritik und Praxischecks an, insbesondere im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Deutschland hat jetzt ein Digitalministerium. Es trägt als erstes in Europa die „Staatsmodernisierung“ im Namen. Damit kann die Aufholjagd bei der Digitalisierung von Staat und Verwaltung beginnen. Aber auch Länder und Kommunen müssen sich beteiligen. Wir brauchen einheitliche Schnittstellen und klare Standards. Die Registermodernisierung muss dringend beschleunigt werden. Mehr als die Hälfte der bürokratischen Belastungen kommt aus Europa. Die EU-Kommission hat eine neue Maxime: Wettbewerbsfähigkeit. Ihr Ziel ist die Entlastung der Wirtschaft und der Abbau von überbordenden Regeln und Berichtspflichten. In sogenannten Omnibusgesetzen sollen die Aufwandstreiber der vergangenen Jahre, u. a. Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettenregelungen, entscheidend zurechtgestutzt werden. Das ist dringend geboten, denn gerade diese Vorschriften machen der Wirtschaft schwer zu schaffen. Deutschland darf in Zukunft nicht darauf warten, was aus Brüssel kommt, sondern muss sich frühzeitig in die europäische Gesetzgebung einbringen. Bessere Gesetzgebung ist nach wie vor wichtig. Der Gesetzgebungsprozess in den Ministerien ist teilweise antiquiert und ineffektiv. Ein besserer Prozess zur Gesetzesvorbereitung gliedert sich in drei Phasen: Die konzeptionelle Frühphase, in der Regulierung als Designprozess verstanden und bearbeitet wird. Wirkmodelle und Vollzugsprozesse werden visualisiert. Ein Praxischeck mit Experten aus der Verwaltung, von Unternehmen und Betroffenen modelliert Prozesse so, dass wenig Bürokratie entsteht. Vielleicht merkt man dabei auch, dass gar kein Gesetz nötig ist. In der zweiten Phase werden Prozesse ergebnisoffen diskutiert und abgestimmt. Erst danach beginnt die juristische Textarbeit. Am Ende stehen dann aufwandsarme Gesetze, die gut umzusetzen sind. Es ist eine besondere Zeit für den NKR, der zukünftig im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung angesiedelt und dabei gestärkt werden soll. Die Regierung hat sich viel vorgenommen und wird sich an ihren Zielen messen lassen. Wir freuen uns darauf, bei diesem wichtigen und positiven Gestaltungsprozess aktiv unterstützend mitzuwirken. Dabei bleiben wir kritisch und werden unser Mandat unabhängig ausüben. Lutz Goebel Vorsitzender Nationaler Normenkontrollrat 2. Oktober 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 11 – xy Kapitel Headline zweizeilig auch dreizeilig Inhalt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 12 – 13 1 Start-Bilanz der neuen Bundesregierung ..........................................................................................14 2 Neustart für gute Gesetze, digitale Verwaltung und weniger Bürokratie .................................18 3 Bessere Rechtsetzung ..............................................................................................................................28 3.1 Gesetze mit weniger Bürokratie und Konkreter Bürokratieabbau .......................................29 3.2 Digitaltaugliche Gesetze .................................................................................................................31 3.3 Praxistaugliche Gesetze ...................................................................................................................35 3.4 Wirksame Gesetze .............................................................................................................................39 3.5 Weniger Bürokratie aus der EU .....................................................................................................43 4 Leistungsfähige Verwaltung und zukunftsfester Staat ..................................................................46 4.1 Aufgabenbündelung im Föderalstaat .........................................................................................47 4.2 Digitale Verwaltung .........................................................................................................................51 4.3 Planungs- und Genehmigungsverfahren ....................................................................................55 5 Erfüllungsaufwand – Zahlen, Daten, Fakten ...................................................................................58 5.1 Entwicklung im letzten Berichtszeitraum ...................................................................................59 5.2 Rückblick auf die 20. Legislaturperiode ......................................................................................66 Anhang ............................................................................................................................................................72 Relevante Aussagen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ........................73 Evaluierung von Regelungsvorhaben .................................................................................................85 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 13 – 1 Start-Bilanz der neuen Bundesregierung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 14 – 15 Was haben die Regierungsparteien beschlossen? Seit Anfang Mai im Amt will die schwarz-rote Bundesregierung zeigen, dass sie es ernst damit meint, unnötige Bürokratie abzubauen, Gesetze praxis- und digitaltauglich auszugestalten, den Staat strukturell zu modernisieren und die Verwaltung konsequent zu digitalisieren. Keine Regierung zuvor hat sich solch ambitionierte Ziele gesetzt, keine hat dafür ein eigenständiges Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) errichtet. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält durchweg Formulierungen, die darauf abzielen, Deutschland einfacher zu machen. Die Schlüsselbegriffe lauten: Bürokratierückbau, Beschleunigung, Aufgabenkritik, Vereinfachung, Bündelung und Digitalisierung. Das Gute: Sie finden sich in vielen Kapiteln des Koalitionsvertrags und definieren die Agenda in so gut wie allen Politikbereichen. Der NKR hat den Koalitionsvertag ausgewertet und wird den Stand der Umsetzung im Blick behalten (vgl. Anhang). Was hat die Regierung bereits auf den Weg gebracht? Um zügig für Entlastungen zu sorgen, hat die Bundesregierung mit einem Sofortprogramm1 wichtige Gesetzentwürfe neu aufgesetzt, die es aufgrund des abrupten Endes der letzten Legislatur nicht mehr durchs Parlament geschafft hatten. Dazu gehören im Bereich der Infrastruktur u. a. Erleichterungen beim Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen sowie die Beschleunigung der 1 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sofortprogramm-bundesregierung-104.pdf Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastruktur, Windenergieanlagen und Telekommunikationsnetze. Hinzu kommen Regelungen für digitale Beurkundungsverfahren bei Notaren, die Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung oder zur Festlegung von Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen. Das Gesamtvolumen der dadurch erreichten Entlastungen beim Erfüllungsaufwand beträgt nach vorläufigen Schätzungen 60 Mio. Euro pro Jahr. Auffällig ist: Die im Sofortprogramm angekündigte Modernisierung des Vergaberechts (ehemals Vergabetransformationsgesetz) liegt noch nicht vor. Gleiches gilt für das alte Gebäudetyp- E-Gesetz, das zwar nicht Teil des Sofortprogramms ist, nach Ansicht des NKR jedoch ebenfalls zügig kommen sollte – so wie der „Bau- Turbo“ auch sehr schnell wieder eingebracht wurde. Zusammen bieten diese drei Gesetzentwürfe Einsparpotential von über 10 Mrd. Euro pro Jahr. Diesen Entlastungen stehen absehbar auch deutliche Belastungen gegenüber. Denn mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichte (CSRD), der Umsetzung der NIS-2- Richtlinie und dem KRITIS-Dachgesetz muss die Bundesregierung Vorhaben der letzten Legislatur umsetzen, die laufenden Aufwand von mindestens 5 Mrd. Euro pro Jahr sowie Umstellungsaufwand von 5 Mrd. Euro verursachen werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 15 – 16 Was soll bis Ende 2025 noch umgesetzt  werden? Bis Ende 2025 hat sich die Bundesregierung weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern vorgenommen, u. a.: • Betriebsbeauftragte abschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren • Nationales Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abschaffen und die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen Highlights aus dem Koalitionsvertrag • Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 % (rund 16 Mrd. Euro) senken, Erfüllungsaufwand um 10 Mrd. Euro reduzieren • Ausnahmen der „One in, one out“-Regel streichen und sie zur „One in, two out“-Regel weiterentwickeln • Praxischecks mit Betroffenen und Vollzugsexperten durchführen; frühzeitig und auf Basis einer Visualisierung von Organisationsstrukturen, Prozessen und Wirkmodellen („Erst der Inhalt, dann die Paragrafen.“) • EU-Kommission beim Bürokratierückbau unterstützen und größere Ambitionen fordern; gleichzeitig geschlossenes Auftreten Deutschlands auf EU-Ebene sicherstellen und EU-Vorhaben wöchentlich auf Staatssekretärsebene beraten • Sozialleistungsmodernisierung als Blaupause für vollständige, gebündelte und nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorantreiben • Once-Only-Prinzip durchsetzen, Doppelerhebungsverbot und Verpflichtungen zum Datenaustausch innerhalb der Verwaltung etablieren • Schnittstellen und Standards definieren, IT-Budget strategisch ausrichten • Aufgaben- und Kostenkritik durchführen, Sachausgaben des Bundes um 10 % und Stellen um 8 %  abbauen, Anzahl Bundesbehörden reduzieren • Doppelstrukturen reduzieren, Aufgabenbündelung vorantreiben, ausgewählte Aufgaben mit hohem Standardisierungspotenzial beim Bund konzentrieren • Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in der ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umsetzen und für Industrievorhaben weiterentwickeln Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 16 – 17 • Auf EU-Ebene für eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung einsetzen • Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz vereinfachen • Bonpflicht abschaffen • Statistikpflichten aussetzen, insbesondere im Bereich Außenhandel, produzierendes Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen • 20 % der Verwaltungsvorschriften des Bundes abschaffen Bis Oktober 2025 soll zudem eine umfassende Modernisierungsagenda für den Bund vorliegen – als kennzahlenunterlegte Konkretisierung des Koalitionsvertrages für fünf Schwerpunktbereiche der Staatsmodernisierung: Bürokratierückbau und Gute Gesetzgebung, Serviceorientierung, Behördeneffizienz und Personal. Dass die Bundesregierung messbare Ziele formulieren will, ist Voraussetzung dafür, beschränkte Ressourcen klar zu fokussieren und in dieser Legislatur zu greifbaren Ergebnissen zu gelangen. Dem neuen Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ wird die Aufgabe zukommen, BMDS und Kanzleramt dabei zu unterstützen, die Modernisierungsagenda umzusetzen und die Position des Bundes in Richtung Länder und Kommunen zu entwickeln. Denn ergänzt werden soll die Agenda des Bundes durch föderale Modernisierungsmaßnahmen, zu denen Bund und Länder bereits Gespräche führen und die im Dezember 2025 zu Beschlüssen der Ministerpräsidenten führen sollen. Konsequent ist, dass dabei auch der Fortschreibung und Umsetzung des Bund-Länder-Pakts zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren eine besondere Bedeutung zugemessen wird; dies gilt ebenso für die Vorschläge der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“. Offen ist allerdings, ob die Kommunen angemessen einbezogen werden. Besonders hervorzuheben sind die Bemühungen der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur Reform des Sozialstaats zügig einzusetzen und schon bis Ende 2025 Ergebnisse vorzulegen. Das Tempo ist nötig. Schließlich ist der Kommissionsbericht erst der Anfang. Konkrete Reformen müssen folgen. Diese müssen den Anspruch haben, zu echten Vereinfachungen zu gelangen, zu bündeln und Sozialleistungen zu digitalisieren. Aus den mutigen Ankündigungen, den konkretisierenden Arbeitsprogrammen und anspruchsvollen Kommissionsberichten spürbare Veränderungen herbeizuführen, wird die Aufgabe des BMDS sein und zugleich die gesamte Aufmerksamkeit des Kanzleramtes und der Koalitionsspitze erfordern. Denn schon der Aufbau des BMDS und die Schwierigkeiten beim Abgeben von Ressourcen und Zuständigkeiten an das neue Ministerium zeigen, wie sehr die individuellen Sichtweisen und Eigeninteressen der Bundesministerien noch dominieren. Ihnen muss Einhalt geboten und das BMDS stark aufgestellt werden. Der Koalitionsvertrag spricht zurecht von einem „Whole of Government“-Ansatz. Der Organisationserlass gibt dem BMDS ein Vetorecht in IT-Fragen. Wenn die Staatsmodernisierung als Gemeinschaftswerk verstanden und durch starke Führung angeschoben wird, kann sie gelingen – in dieser Legislatur und darüber hinaus. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 17 – xy Kapitel Headline zweizeilig auch dreizeilig 2 Neustart für gute Gesetze, digitale Verwa tung und weniger Bürokratie Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 18 – 19 So viel Ambition war noch nie Die Auswertung des Koalitionsvertrags, die Umsetzung des angekündigten Sofortprogramms und die Bemühungen für eine Modernisierungsagenda von Bund und Ländern zeigen einen hohen Anspruch der Bundesregierung an sich selbst. Mit dem BMDS ist zudem ein Ministerium im Aufbau, das – richtig aufgesetzt – Steuerungs- und Arbeitsmuskel sein kann. Die Ausgangslage ist günstig, all die Erkenntnisse vergangener Jahre – viele davon hat der NKR immer wieder vorgetragen – endlich umzusetzen und zu spürbaren Veränderungen zu gelangen. Damit ist ein erstes Ziel erreicht. Die Politik greift auf, was Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine, was Vollzugsexpertinnen und - experten aus Kommunen und Ländern in den letzten Jahren mit immer größerer Dringlichkeit beklagt haben und der NKR zusammen mit vielen anderen Initiativen zugespitzt formuliert hat: Deutschland muss einfacher werden! Nur so lassen sich die Handlungsfähigkeit des Staates, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes und das Vertrauen in die Politik zurückgewinnen. Seinem Beratungsmandat folgend hatte der NKR seine Vorschläge für die neue Legislatur in zwei Positionspapieren zusammengefasst. Die Auswertung zeigt: 2/3 der Vorschläge sind von der Politik aufgegriffen worden – deutlich mehr als in der Vergangenheit. QR-Code scannen 11 Ziele – 60 konkrete Beispiele des NKR zum Bürokratieabbau QR-Code scannen Deutschland muss einfacher werden. Empfehlungen für eine Reformagenda der nächsten Bundesregierung. Der NKR soll gestärkt werden „Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie“ – das ist seit 2024 der Claim des NKR. Im neuen Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kommen diese drei Schwerpunkte zur Geltung. Der NKR sieht es deshalb als Chance an, vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum BMDS zu wechseln. Er wird das neue Ministerium nach besten Kräften unterstützen und, wie es von einem unabhängigen Beratungsgremium erwartet wird, konstruktiv-kritisch begleiten. Angekündigt ist, das NKR-Gesetz zu novellieren, den NKR „schlagkräftiger aufzustellen“ und „ihn stärker in Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen“. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen: Die Wirkung des NKR hängt entscheidend davon ab, wie sehr sich die Bundesregierung mit seinen Stellungnahmen und Empfehlungen auseinandersetzt und diese auch berücksichtigt. Um den NKR zu stärken, muss seinen mahnenden Worten mehr Gewicht eingeräumt und sein Votum bei der Entscheidung über die Kabinettreife von Gesetzentwürfen berücksichtigt werden. Die geplanten Anpassungen von NKR-Gesetz und Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind wichtig. Doch Papier ist geduldig und Verfahrensregeln guter Gesetzgebung entfalten nur dann eine echte Wirkung, wenn sie von der Regierungsspitze – auch bei politisch heiklen Gesetzgebungsvorhaben – durchgesetzt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 19 – 20 Vom Bürokratieabbau zum Bürokratierückbau Auch wenn die Ambitionen der neuen Regierung gewachsen sind – schon der Vorgängerregierung war es ein Anliegen, unnötige Bürokratie abzubauen. Bereits im letzten Berichtszeitraum 2023/24 war erkennbar, dass der massive Kostenanstieg vorangegangener Jahre gebremst werden konnte. Diese Entwicklung hat sich im aktuellen Berichtszeitraum 2024/25 verstetigt, der zu einem Großteil noch in die letzte Legislaturperiode hineinreicht. Im Vergleich zum Juli 2024, dem Ende des letzten Berichtszeitraums, ist der jährliche Erfüllungsaufwand aus Bundesrecht bis zum Ende der letzten Legislaturperiode (März 2025) insgesamt um knapp 600 Mio. Euro gesunken, was vor allem auf eine Entlastung der Wirtschaft um jährlich 610 Mio. Euro zurückzuführen ist. Demgegenüber stieg der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung leicht um 10 Mio. Euro. Der Aufwand für Bürgerinnen und Bürger ändert sich kaum. Mit der Verabschiedung des noch in der alten Legislatur vorbereiteten und von der neuen schwarz-roten Bundesregierung in den ersten einhundert Tagen beschlossenen „Bau-Turbo“ gelang ein zusätzlicher Abbausprung, der auch für die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Entlastungen verbunden ist. Insgesamt ergibt sich für den gesamten Berichtszeitraum bis einschließlich Juni 2025 ein Rückgang des jährlichen Erfüllungsaufwands von fast 3,2 Mrd. Euro im Vergleich zu den vorangegangen 12 Monaten: Die Wirtschaft wird um 1 Mrd., die Verwaltung um 1,7 Mrd. und die Bürgerinnen und Bürger werden um 500 Mio. Euro entlastet. Anteil 20. LP Anteil 21. LP Berichtzeitraum gesamt Bürgerinnen und Bürger: + 1 Mio. € Verwaltung: + 13 Mio. € Wirtschaft: - 610 Mio. € Verwaltung: -1,7 Mrd. € Wirtschaft: -1,0 Mrd. € Verwaltung: -1,7 Mrd. € Bürgerinnen und Bürger: -500 Mio. € Bürgerinnen und Bürger: -500 Mio. € Wirtschaft: -380 Mio. € -2,0 -1,5 -1,0 -0,5 0 0,5 Abbildung 1: Salden des jährlichen Erfüllungsaufwands im Berichtszeitraum, Anteile nach Legislaturperiode Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 20 – 21 ,,One in, one out“ wirkt …zumindest langfristig und für die Wirtschaft: Seit 2015 haben alle Bundesregierungen darauf geachtet, belastende Regelungen für die Wirtschaft durch entlastende zu kompensieren. Auch die Ampel- Regierung trug mit 2,8 Mrd. Euro gemäß „One in, one out“-Definition zur Entlastung der Wirtschaft bei. Allerdings gelang es ihr nicht, alle vom NKR als kompensationsbedürftig angesehenen Belastungen, d. h. auch jene aus der Umsetzung von EU-Richtlinien, vollständig zu kompensieren – 1,8 Mrd. Euro Erfüllungsaufwand der Wirtschaft wurden nicht ausgeglichen. Immerhin: Unter Einbeziehung der Entlastungen der Vorgängerregierungen kann von Anfang 2015 bis Ende Juni 2025, auch unter Einbeziehung der vom NKR vielfach kritisierten Ausnahmen, ein bereinigtes „Out“ von 500 Mio. Euro bilanziert werden – alles in allem eine gute „One in, one out“-Bilanz. Allerdings: Bürgerinnen, Bürger und Behörden sind nicht von ,,One in, one out“ erfasst. Ihr Erfüllungsaufwand übersteigt mittlerweile den der Wirtschaft. Trotz der erkennbaren Bemühungen, dem Kostenaufwuchs Einhalt zu gebieten, verharren die gesetzlichen Folgekosten nach wie vor auf hohem Niveau. Seit 2011 ist der Erfüllungsaufwand gesetzlicher Vorgaben um 13,2 Mrd. Euro pro Jahr gestiegen. Und auch die Bürokratiekosten sind mit 64 Mrd. Euro pro Jahr nach wie vor viel zu hoch. Deshalb ist es folgerichtig, dass für die 21. Legislaturperiode verschärfte Abbauziele gelten sollen. Die neue Ambition soll auch begrifflich unterstrichen werden. Die Bundesregierung spricht bewusst von Bürokratierückbau und meint einen strengeren Abbau unnötiger Bürokratie. 25 % bzw. 16 Mrd. Euro weniger Bürokratiekosten und damit Belastung für die Wirtschaft in vier Jahren, 10 Mrd. Euro weniger jährlicher Erfüllungsaufwand bei gleichzeitig verschärften Regeln für die unmittelbare Kompensation regulatorischer Belastungen durch neue Gesetze (verschärfte „One in, one out“-Regel): Das sind Vorgaben, die eine deutlich andere – einerseits diszipliniertere, andererseits kreativere – Herangehensweise an die Gesetzgebung erfordern, als dies bisher oft der Fall war. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 21 – 22 Zu Recht heißt es im Koalitionsvertrag mit Bezug auf neue Regulierung: „Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen“. Um die Abbauziele zu erreichen, reicht dieses Mantra allerdings nicht aus. Auch das Bestandsrechts muss gezielt vereinfacht werden. BMDS und Bundeskanzleramt müssen ressortscharfe Abbauziele vorgeben, deren Umsetzung konsequent überwachen und im Zweifel beherzt nachsteuern. Dabei werden Politik und Ministerialverwaltung nicht umhinkommen, aufwändige Vorgaben, allen voran Berichts- und Kontrollstandards abzubauen und durch Mechanismen zu ersetzen, die bei (fast) gleicher Wirkung deutlich weniger Aufwand  verursachen. Um es deutlich zu sagen: Ambitionierter Bürokratierückbau soll nicht zum Kahlschlag führen und keine blinde Deregulierungsagenda sein. Denn allen Beteiligten ist klar: Der Staat mit seinen gemeinwohlorientierten Regeln und seiner unparteiischen Verwaltung ist Garant für eine gerechte, freiheitliche Gesellschaft und einen verlässlichen Wirtschaftsstandort. Das Ziel ist also nicht pauschal weniger Staat und Regulierung, sondern ein besserer, d. h. wirksamer, digitaler, einfacher Staat und entsprechende Gesetze. 2025 2026 2027 2028 Verschärfte „One in, one out“- Regel + 25 % weniger Bürokratiekosten (16 Mrd. EUR) + 10 Mrd. EUR weniger Erfüllungsaufwand = - 26 Mrd. EUR Nettoentlastung bis Ende der LP Exemplarische Darstellung der verschärften Ziele zum Bürokratierückbau: a) Alle Aufwände laufender Gesetzgebung sollen kompensiert, b) zusätzliche Entlastungen in Milliardenhöhe sollen erreicht werden. Zusätzlich wird die "One in, one out"-Regel geschärft und gilt zukünftig auch für a) EU-Richtlinien, b) Aufwand von Bürgern und Verwaltung, c) einmaligen Erfüllungsaufwand. Ausnahmen* Wirtschaft Ausnahmen EA nat. W Ausnahmen EA nat. W Ausnahmen EA nat. W -4 Mrd. EUR -2,5 Mrd. EUR -4 Mrd. EUR -2,5 Mrd. EUR -4 Mrd. EUR -2,5 Mrd. EUR -4 Mrd. EUR -2,5 Mrd. EUR Die neue Maxime des Bürokratierückbaus muss lauten: Unter der Maßgabe, dass die Entlastungswirkung offensichtlich hoch ausfiele, ohne dass die Zielerreichung offensichtlich beeinträchtigt würde, sollten bestimmte materielle Standards, vor allem aber administrative Umsetzungs- und Kontrollstandards im Bundesrecht kritisch hinterfragt, vermieden und abgebaut werden. Abbildung 2: Verschärfte OIOO-Regel, ambitionierte Abbauziele – nur mit ressortscharfen Jahreszielen und strenger Hand Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 22 – 23 Eine neue Gesetzgebungskultur Eine differenzierte Kosten-Nutzen-Abwägung gelingt am besten im direkten Dialog mit Betroffenen und denjenigen, die den Vollzug täglich erleben. Dort findet sich das Wissen, um die Wirksamkeit und den Aufwand bestimmter Vorgaben – egal ob bereits in Kraft oder nur geplant – realitätsnah abzuschätzen. Der Schlüssel zu aufwandsarmem Recht liegt in einer praxistauglichen Gesetzgebung, die Vollzugswissen frühzeitig einbezieht. Seit 2019 und dem NKR-Gutachten „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ hat sich die Überzeugung verfestigt, dass wir eine andere Gesetzgebungskultur in Deutschland brauchen. Dass dieses Motto nun 1:1 Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, zeigt den Anspruch der neuen Bundesregierung an sich selbst, Bundesrecht tatsächlich wirksamer und praxistauglicher zu gestalten. Das funktioniert nur, wenn sich die Gesetzgebungskultur verändert und die bisher separat entwickelten, sporadisch eingesetzten und bislang nur begrenzt wirkenden Instrumente Guter Gesetzgebung systematisch zur Anwendung kommen. Dafür braucht es ein neues Standardvorgehen bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen – verankert in der GGO, unterstützt durch ein Zentrum für Legistik und kontrolliert durch NKR, BMDS und Bundeskanzleramt. Das Kabinett sollten nur die Gesetzentwürfe erreichen, die nach den neuen Qualitätsvorgaben erdacht und gestaltet worden sind. Fristen im Gesetzgebungsverfahren: Gute Gesetzgebung braucht ausreichend Zeit und Raum zur Beratung. Der NKR hat in der Vergangenheit regelmäßig auf die problematische Verkürzung der Fristen bei der Einbindung von Verbänden, Fachkreisen, Ländern und Kommunen in die Erarbeitung von Gesetzentwürfen hingewiesen. Für die 21. Legislaturperiode muss die Bundesregierung es wieder zum Regelfall werden lassen, die Länder und Verbände sowie alle in der Bundesregierung am Gesetzgebungsprozess beteiligten Stellen mit GGO-konformen Fristen zu beteiligen. Im Koalitionsvertrag wurde bereits eine Absichtserklärung dazu festgehalten: ,,Bereits in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren werden wir Praxischecks durchführen und Betroffene sowie Vollzugsexperten und -expertinnen aus Bund, Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (in der Regel vier Wochen) beteiligen.“ Dies bedeutet im Umkehrschluss: Fristverkürzungen und Nichtbeteiligung dürfen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen in Notlagen vorgenommen werden. Die jetzige Bundesregierung wird sich an dieser Selbstverpflichtung messen lassen müssen. „Gute Gesetzgebung ist gründlich, integrativ und transparent. Unser Recht muss verständlich und digitaltauglich sein. Für uns gilt: Erst der Inhalt, dann die Paragrafen.“ Auszug aus dem Koalitionsvertrag für die 21. LP Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 23 – 24 Vor allem aber braucht es den Willen der Politik, den notwendigen Freiraum und die erforderliche Zeit zu gewähren, um auf der kreativen Suche nach der praxistauglichsten Regelungsalternative offen und immer öfter auf Grundlage von Visualisierungen mit Betroffenen zu sprechen. Und manchmal wird man dann auch feststellen, dass gar kein Gesetz, sondern eine ganz andere Umsetzungsweise nötig ist, um das eigentliche politische Ziel wirksam zu erreichen. Die Aufgabe für das BMDS wird darin bestehen, Praxis-, Digital- und Bürgercheck in eine einheitliche Methodik zu integrieren, mit der klassischen Evaluierung von Gesetzen zu verbinden und sowohl bei neuen Gesetzen (ex-ante) als auch bei bestehenden Regelungen im Bestand (ex-post) zur Anwendung zu bringen. Die eigentliche Anwendung erfolgt dann in den jeweiligen Fachministerien, deren Bereitschaft und Befähigung dazu gestärkt werden muss. Wie in Deutschland, so auch in Europa Was für Deutschland stimmt, gilt auch auf EU- Ebene. Dort hat sich die im letzten Jahr konstituierte Kommission zu einem deutlichen Kurswechsel bekannt. Sie hat eigene Bürokratierückbauziele festgelegt und Prinzipien guter Gesetzgebung definiert. Worauf es jetzt ankommt ist, die Kommission an die Umsetzung dieser Ziele und Prinzipien zu erinnern und ihr – auch im Verhältnis zum Europäischen Parlament und den Europäischen Mitgliedstaaten – im Streben nach weniger Bürokratie beizuspringen. Deutschland und Frankreich haben bereits vor einigen Jahren entsprechende Absichtserklärungen abgegeben. Jetzt muss Deutschland ernst machen und in den Ratsarbeitsgruppen frühzeitig, aktiv und mit Priorität für den Rückbau und die Vermeidung aufwändiger Regeln eintreten. Die berühmt-berüchtigte Enthaltung Deutschlands („German Vote“), mit der Deutschland oft sehr spät im Verhandlungsprozess eingestehen musste, keine Einigung innerhalb der Bundesregierung erreicht zu haben, muss der Vergangenheit angehören. Nötig ist ein Einigungsverfahren innerhalb der Bundesregierung, das Blockaden frühzeitig erkennt und überwindet und das zu jedem Zeitpunkt auf die Vermeidung unnötiger Bürokratie ausgerichtet ist. „Wir wirken darauf hin, dass die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert zurückgebaut wird. [...] Die Bundesregierung wird sich bei jedem EU- Dossier für Bürokratierückbau und Bürokratievermeidung einsetzen und in den EU- Ratsarbeitsgruppen und Komitologieausschüssen eine aktive Rolle einnehmen. Unnötige Belastungen durch die europäische Ebene verhindern wir.“ Auszug aus dem Koalitionsvertrag für die 21. LP In der 20. Legislatur gab es: 21 Bürgerchecks 40 Praxischecks600 Digitalchecks Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 24 – 25 Schulterschluss für Staatsmodernisierung Der Neustart für „Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger Bürokratie“ ist erfolgt. Mit dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung haben die drei Schwerpunkte in der aktuellen Legislatur einen eigenständigen Vertreter am Kabinettstisch. Dieser Minister kümmert sich nicht nur nebenbei um die Modernisierung des Staates, sondern rund um die Uhr. Er hat #WirMachen angekündigt, zusammen mit seinem erfahrenen Leitungsteam. Dabei sollen Ergebnisse im Vordergrund stehen. In vier Jahren sollen klare Veränderungen sichtbar sein. Hier besteht die Erwartung, dass sich dies nicht nur auf einzelne Digitalisierungsvorhaben bezieht, sondern auch langfristig wirkende Strukturveränderungen angegangen werden. Die Aufgabe ist riesig. Sie wird nur gelingen, wenn der Bundeskanzler ihm mit all seiner Autorität politische Rückendeckung gibt und das Bundeskanzleramt im täglichen Kleinklein der Ressortabstimmungen bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag hilft. Besonders wichtig sind die Weiterentwicklung und Durchsetzung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Es dürfen nur solche Gesetzentwürfe das Kabinett erreichen, die zwingend erforderlich sind, die bürokratischen Aufwand vermeiden und bei deren Erstellung frühzeitig Vollzugsexpertise einbezogen und maximale Praxistauglichkeit gewährleistet werden. Gleiches gilt für viele weitere Maßnahmen, die den Ressorts besondere Anstrengungen abverlangen werden – z. B. der Abbau von 8 % Personal, die Einsparung von 10 % Sachmitteln, die Reduzierung nachgeordneter Behörden oder die Einführung eines einheitlichen Personalmanagements innerhalb der Bundesregierung. Das Bundeskanzleramt wird aber auch im Verhältnis zu den Ländern gebraucht. Ihm obliegt die Abstimmung mit den Ministerpräsidenten. Und auf deren Unterstützung wird es ankommen, um im föderalen Kontext Strukturen und Verfahren zu verändern. Denn eine ernst gemeinte Staatsmodernisierung macht beim Bund nicht halt. Sie muss sich auch mit der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen befassen. Das Momentum ist da. Nach mehreren Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz wächst unter den Ländern die Offenheit für eine Neuordnung von Aufgaben, z. B. durch intelligente Bündelung von Zuständigkeiten und Ressourcen auf der Ebene, die im Zeitalter der Digitalisierung eine Aufgabe bzw. eine Dienstleistung am besten und effizientesten erledigen kann. Der NKR sieht in der Aufgabenbündelung einen zentralen Hebel für das Themenfeld „Staatsmodernisierung“ und hat dazu im Berichtszeitraum zwei Gutachten veröffentlicht. Die aktuellen Empfehlungen des NKR an die jetzige Bundesregierung sind in Kap. 4.1 zusammengefasst. In besonderer Weise ist Bündelung bei der Modernisierung des Sozialstaats notwendig. Dieses Vorzeigeprojekt wird beispielgebend für andere große Reformvorhaben in weiteren Politikfeldern sein. QR-Code scannen Wege aus der Komplexitätsfalle – Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen QR-Code scannen Bündelung im Föderalstaat – Zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung 8 % weniger Personal 10 % weniger Sachmittel weniger Bundesbehörden Ziel der Bundesregierung: Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 25 – 26 Exkurs: Den Sozialstaat einfacher machen – durch Digitalisierung, Automatisierung und Bündelung Bei der Bearbeitung von Sozialleistungen wirken zahlreiche Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nebeneinander. Dies führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger häufig Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen und gleiche Angaben und Nachweise mehrfach vorlegen müssen. Der NKR hat 2024 vorgeschlagen, dieses komplexe System durch Leistungsbündelung, regulatorische Optimierungen, Prozessvereinfachung, Digitalisierung und Automatisierung zu vereinfachen, QR-Code scannen Wege aus der Komplexitätsfalle – Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen u. a. durch • Sozialleistungen bündeln, z. B. Grundsicherung als Individualleistung für Volljährige, Kindergrundsicherung als Individualleistung für Kinder sowie Wohngeld und Kosten der Unterkunft als eine Leistung auf Haushaltsebene • Ganzheitliche Beratung und Antragstellung vor Ort oder für einfache Fälle über einen digitalen One-Stop-Shop (Frontoffice); Berechnung und Administration von Sozialleistungen überörtlich bündeln und automatisieren (Backoffice); Vollzug weitgehend vereinheitlichen und vorhandene Daten zwischen den Behörden digital austauschen (Once-Only-Prinzip) • Regulatorische Zuständigkeit für alle Leistungen der sozialen Sicherung bei einem Ministerium bündeln. Der NKR hat das Gutachten in einer Vielzahl von Veranstaltungen zur Staatsmodernisierung und zur Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates diskutiert. Dabei zeigt sich, dass die Forderungen von einer breiten Mehrheit weitestgehend geteilt und unterstützt werden. Der NKR steht mit seinen Forderungen zur grundlegenden Reform des steuerfinanzierten Sozialleistungssystems auch nicht allein: • Die von Julia Jäkel, Dr. Thomas de Maizière, Peer Steinbrück und Prof. Dr. Andreas Voßkuhle unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten ins Leben gerufene „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ (siehe Kasten auf Seite 49) zieht in ihrem im Juli 2025 veröffentlichten Bericht den Schluss, dass der zu komplexe Sozialstaat einer Strukturreform bedarf, um seine Effektivität und Effizienz zu verbessern. Mit vier konkreten Vorschlägen greift die Initiative wesentliche Forderungen des NKR-Gutachtens auf: Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 26 – 27 1. Bündelung regulatorischer Zuständigkeit für alle Leistungen der sozialen Sicherung bei einem Ministerium 2. Einheitliche Begriffsdefinitionen, wie z. B. Einkommen oder Kind 3. Bündelung der Leistungen in Bedarfsgruppen: Kinder, Erwachsene, Haushalt 4. Pauschalierung der Leistungen und Bereitstellung über eine Plattform (One-Stop-Shop). • Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sitzung am 4./5. Dezember 2024 beschlossen, eine Initiative zur Sicherung der Zukunfts- und Funktionsfähigkeit des Sozialstaates zu starten. Unter Mitwirkung des Bundes, der Kommunen und von Experten soll das Sozialleistungsrecht umfassend unter dem Gesichtspunkt der Rechtsvereinfachung, Pauschalierung, Digitalisierung und Automatisierung reformiert und ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden. Der Koalitionsvertrag sieht zudem die Einrichtung einer Kommission vor, die bis Ende 2025 Vorschläge erarbeiten soll, „wie unter anderem eine massive Rechtsvereinfachung, ein rascherer Vollzug, erhöhte Transparenz, die Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs und die Zusammenlegung von Sozialleistungen erreicht werden können“. Hierbei soll sie auch ,,Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen“. Was steht im Koalitionsvertrag? Unzureichend abgestimmte soziale Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen. (S. 15, 443 f.) Leistungen und Beratung möglichst aus einer Hand, Prozesse digitalisieren, Daten für Hinweise auf Leistungsansprüche und zur Vereinfachung der Antragstellung nutzen. (S. 15, 450 ff.) Komplexe Zuständigkeiten im Sozialstaat grundlegend reformieren: Kommission zur Sozialstaatsreform mit Ländern und Kommunen einsetzen, Ergebnis bis Q4 2025. (S. 15, 453 ff.) Kommission entwickelt Empfehlungen für massive Rechtsvereinfachung, schnellen Vollzug, mehr Transparenz, Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs, Zusammenlegung und Pauschalierung von Sozialleistungen. (S. 15, 457 ff.) Ziel: bürgerfreundliche Leistungen aus einer Hand bei Erhalt des sozialen Schutzniveaus. Kommission prüft Wirksamkeit und Effizienz der Leistungen. (S. 15, 460 ff.) Modernisierung von Sozialleistungen wird zur Blaupause. (S. 56, 1801 f.) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 27 – 3 Bessere Rechtsetzung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 28 – 29 3.1 Konkreter Bürokratieabbau Aktuelle Lage Bürokratielasten stellen erhebliche Hemmnisse für erforderliche Investitionen und wichtige Zukunftsprojekte dar. Deshalb fordert der NKR seit Jahren, dass der Bürokratieabbau vom punktuellen Ausnahmefall zum systematischen Regelfall werden muss. Die Instrumente dafür sind vorhanden, wurden in den letzten Jahren aber zu zögerlich genutzt und waren nicht effektiv genug ausgestaltet. So konzentrierte sich z. B. das politische Steuerungsinstrument „One in, one out“ lediglich auf die Sicherung des Status quo. Um von der Bürokratievermeidung zum spürbaren Bürokratieabbau zu gelangen, braucht es zuallererst ambitioniertere politische Zielstellungen. Deshalb hat der NKR wiederholt vorgeschlagen, Ausnahmen von „One in, one out“ abzuschaffen und konkrete Abbauziele für Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand festzulegen. Diese Empfehlung greift der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode auf. Folgen Die Bürokratierückbauziele der schwarz-roten Bundesregierung sind so ambitioniert wie nie zuvor. Die geplante Nachjustierung der systemischen Steuerungsinstrumente ist der richtige Schritt und eine wichtige politische Vorgabe. Um die Ziele zu erreichen, wird ein Höchstmaß an Disziplin und Konsequenz erforderlich sein: Es müssen ressortbezogene Ziele festgelegt werden. Mehr als bisher muss der systematische Abbau von Bürokratie über Prozess- und Aufgabenanalysen transparent gesteuert und jährlich überwacht werden. • Jede Ministerin und jeder Minister muss die Zielerreichung zur TOP-Priorität machen. Entscheidend für einen spürbaren Bürokratieabbau ist der individuelle Beitrag und der anhaltende Wille eines jeden Ministeriums, im eigenen Regelungsbereich konkrete Entlastungen herbeizuführen. • Der bürokratische Aufwand von neuen gesetzlichen Regelungen muss auf das absolut Notwendige begrenzt werden. Zu selten wird hinterfragt, ob Aufwand und Nutzen von Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Insofern muss der potentielle Nutzen einer Regelung den absehbaren Aufwand deutlich übertreffen und insofern nachweislich gerechtfertigt und nicht nur politisch gewünscht sein. Wird kein plausibler Nutzen dargestellt, muss davon ausgegangen werden, dass eine Regelung gar nicht erforderlich ist. Ein spürbarerer Abbau regulatorischer Folgekosten ist nur dann möglich, wenn nicht nur einzelne Berichtspflichten abgeschafft, sondern – sehr differenziert und mit besonderer Vorsicht – auch bei materiellen Standards angesetzt wird. Gerade dort, wo geringfügige Verbesserungen bei der Einzelfallgerechtigkeit oder einzelnen Sicherheits- oder Umweltstandards nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Normadressaten erreicht werden können, sollten sie ehrlich hinterfragt werden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 29 – 30 Empfehlungen 1. 60 konkrete Beispiele des NKR zum Bürokratieabbau umsetzen. Der NKR nimmt seinen gesetzlichen Auftrag, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung zu unterstützen, ernst und erarbeitet konkrete Handlungsvorschläge. Im Sommer 2024 hat der NKR 11 Ziele für den Bürokratieabbau formuliert und 60 konkrete Vorschläge zum beispielhaften Bürokratierückbau vorgelegt, wie Belastungen abgebaut werden können. QR-Code scannen 11 Ziele – 60 konkrete Beispiele des NKR zum Bürokratieabbau Einige dieser Vorschläge wurden bereits umgesetzt. Beispielsweise hatte sich der NKR dafür eingesetzt, die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten durch bundeseinheitliche Regelungen zu vereinfachen. Mit einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung wurde dieser Vorschlag im November 2024 vollständig umgesetzt. Ein neuer Vorschlag des NKR zielt am Beispiel der Betrieblichen Beauftragten darauf ab, es den Normadressaten zu überlassen, wie sie gesetzliche Ziele und Standards erfüllen. Damit unterstützt der NKR eine Zielsetzung des Koalitionsvertrages, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abzuschaffen und mit ihnen verbundenen Aufwand signifikant zu reduzieren. 2. Gute Ansätze der letzten Bundesregierung aufgreifen. Folgende Initiativen der Bundesregierung aus der letzten Legislatur sollten in der laufenden Legislatur wieder aufgegriffen werden: Vereinfachungen des Vergaberechts, des Bauvertragsrechts für kostengünstiges und serielles Bauen sowie des Bauplanungsrechts für schnelleren und rechtssicheren Wohnungsbau. Was steht im Koalitionsvertrag? • Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 % (rund 16 Mrd. Euro) senken, Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Mrd. Euro senken. Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu diesen Zielen bei. • Ausnahmen der „One in, one out“-Regel streichen, Weiterentwicklung zur „One in, two out“-Regel. • Verzicht auf Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 30 – 31 3. Vorschläge für Bürokratieabbau in einem Portal sammeln. Die Bundesregierung sollte ein dauerhaftes und transparentes Verfahren zur Sammlung, Prüfung und Bewertung von Bürokratieabbauvorschlägen etablieren. Das im Koalitionsvertrag vorgesehene digitale Portal zum Bürokratierückbau kann ein solches Verfahren unterstützen. Der NKR empfiehlt, die Prüf- und Entscheidungsprozesse öffentlich einsehbar zu machen, damit jederzeit transparent ist, wer die Vorschläge eingebracht hat, welche Gründe aus Sicht des federführenden Ministeriums für oder gegen den jeweiligen Vorschlag sprechen und wie mit dem Vorschlag umgegangen wird. 4. Aufwand und Nutzen von Gesetzen in ein angemessenes Verhältnis bringen. Der NKR sieht enormes Vereinfachungspotenzial darin, etablierte Standards unter Aufwandsgesichtspunkten zu bewerten und unverhältnismäßig hohen Aufwand zu reduzieren. Geringfügige Beeinträchtigungen des Zielerreichungsgrades eines Gesetzes sollten zukünftig zugunsten einer offensichtlich hohen Entlastung beim Aufwand hingenommen werden. Beispielsweise könnten ausufernde Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit deutlich reduziert werden, ohne dass dies die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nennenswert beeinträchtigen würde. Mehr Pauschalierungen und großzügigere Bagatellgrenzen wären weitere Ansatzpunkte, Aufwand und Nutzen von Regelungen in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. 1 Fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung, https://erarbeiten.digitalcheck.bund.de/methoden/fuenf-prinzipien 2 Stand: 28.03.2025 3.2 Digitaltaugliche Gesetze Aktuelle Lage Digital- und praxistaugliches Recht ist die Grundlage für eine effiziente und effektive Umsetzung. In der vergangenen Legislatur wurde daher der Digitalcheck eingeführt, der seit 2023 für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung verpflichtend ist. Er ist ein zentrales Instrument, um eine umfassende Digitaltauglichkeit von Regelungsvorhaben sicherzustellen. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, dass die fünf Prinzipien1 digitaltauglicher Regelungen zur Anwendung kommen. Der NKR prüft im Rahmen seines Mandats die Dokumentation der Digitalchecks: Von den 269 Regelungsvorhaben im Berichtszeitraum wurde zu 221 (85 %)2 ein Digitalcheck vorgelegt. Bei den verbleibenden 15 % hat der NKR festgestellt, dass erkennbar kein Digitalbezug vorliegt und auf die Vorlage pragmatisch verzichtet. Bei 85 (30 %) Regelungsvorhaben mit Digitalcheck wurde ein Digitalbezug festgestellt, der einen erweiterten Digitalcheck nötig machte (siehe Abbildung 3). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 31 – 32 Der Digitalcheck wird in der Gesetzgebung mittlerweile nahezu flächendeckend angewandt. Zugleich wurde der Digitalcheck selbst sowie die Methoden zur Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), die DigitalService GmbH des Bundes und den NKR kontinuierlich weiterentwickelt. Aus der breiten Anwendung und den bereits bisher entwickelten Methoden ergibt sich ein enormes Potential, das es nun noch besser auszuschöpfen gilt. Q1 2023 Q2 2023 Q3 2023 Q4 2023 Q1 2024 Q2 2024 Q3 2024 Q4 2024 Q4 2025 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % Kein Digitalcheck Digitalcheck ohne Digitalbezug Erweiterter Digitalcheck Erweiterter Digitalcheck mit Visualisierung Abbildung 3: Anteil der Regelungsvorhaben mit und ohne Digitalcheck (nach Quartalen seit Q1 2023) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 32 – 33 Was steht im Koalitionsvertrag? • Recht muss verständlich und digitaltauglich sein. Erst der Inhalt, dann die Paragrafen. • Leitbild: vorausschauende, vernetzte, leistungsfähige, nutzerzentrierte Verwaltung – zunehmend antragslos, lebenslagenorientiert und rein digital („digital only“) mit gezielten Unterstützungsangeboten. Schlüssel sind Ende-zu-Ende-Digitalisierung und digital taugliche Gesetze. • Gesetzentwürfe enthalten Visualisierungen von Organisationsstrukturen, Prozessen und  Wirkungsmodellen. • Schriftformerfordernisse mithilfe einer Generalklausel weitgehend abschaffen. Folgen Es ist aufgrund der starken Verbreitung nicht mehr die Frage ob, sondern wie der Digitalcheck zum Einsatz kommt. Der Digitalcheck soll Digitaltauglichkeit in Gesetzen sicherstellen, indem er maßgeblich auf deren Inhalt Einfluss nimmt. Deshalb muss er so früh wie möglich zum Einsatz kommen, am besten in der Konzeptionsphase eines Gesetzes, noch bevor die erste Textfassung geschrieben wird. Trotz langjähriger Mahnung des NKR wird der Digitalcheck bislang überwiegend als Checkliste nach der Erstellung des Regelungstextes, und damit zu spät, angewandt. Das Potential des Digitalchecks wird so nicht ausgeschöpft. Darüber hinaus hat der NKR drei Punkte identifiziert, die das Potential des Digitalchecks weiter verringern: • Kein klares Zielbild einer digitaltauglichen Regelung: Aktuell verfolgt der Digitalcheck einen passiven Ansatz, der darauf ausgerichtet ist, Hindernisse und Hürden möglichst zu vermeiden. Angesichts des Personalmangels in der öffentlichen Verwaltung reicht dieser Ansatz nicht mehr aus: Bis 2030 gehen viele geburtenstarke Jahrgänge in Rente, fast ein Drittel der Beschäftigten wird den öffentlichen Dienst verlassen. Vor diesem Hintergrund ist es zentral, dass im Zuge der Digitalisierung Prozesse effizienter gestaltet und automatisiert werden, um die Produktivität zu erhöhen. Der Digitalcheck braucht daher einen zielorientierten, proaktiven Ansatz, damit die Grundlagen für Automatisierung bei allen Regelungsvorhaben gelegt werden. • Mangel an Transparenz: Anders als der Erfüllungsaufwand werden die Ergebnisse des Digitalchecks weder in Vorblatt und Anhang eines Regelungsvorhabens, noch an anderer Stelle transparent ausgewiesen. Allein in der Stellungnahme des NKR werden ausgewählte Inhalte der Digitalchecks, wie auch Teile von Visualisierungen, wiedergegeben und sichtbar gemacht. Dadurch bleiben die Ergebnisse der Digitalchecks größtenteils sowohl der interessierten Öffentlichkeit als auch den Parlamenten verborgen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 33 – 34 • Visualisierungen: Von besonderer Bedeutung sind Visualisierungen des Vollzugs einer Regelung. Sie helfen, komplexe Verfahren und die Auswirkungen eines Regelungsvorhabens besser zu verstehen. Durch die Sichtbarmachung von Aktivitäten, Akteuren und Datenflüssen werden Zusammenhänge und Abhängigkeiten transparent. So kann einfacher an einer klaren und effizient umzusetzenden Regelung gearbeitet werden. Die Anzahl der Regelungsvorhaben, die im Rahmen des Digitalchecks eine Prozessvisualisierung erfahren haben, beträgt im Berichtszeitraum rund 35 %. Im vorherigen Berichtszeitraum waren es rund 20 %. Auch wenn der Anstieg zu begrüßen ist, wird dieses wichtige Instrument weiterhin deutlich zu wenig eingesetzt. Empfehlungen 1. Den Digitalcheck vor der Textarbeit durchführen und nicht als bloße Checkliste abhaken. Die Methoden des Digitalchecks sind geeignet, das Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ mit Leben zu füllen, müssen jedoch vor der Erstellung des Regelungstextes zum Einsatz kommen. Damit die Leuchtturmprojekte der Bundesregierung die intendierte Wirkung nicht durch fehlende Praxis- und Digitaltauglichkeit verfehlen, sollten diese Regelungsvorhaben frühzeitig identifiziert werden und das gesamte Methodenspektrum des Digitalchecks anwenden. Für diese Vorhaben bietet sich eine Unterstützung durch die Experten des DigitalService an. Der NKR regt an, dass die Bundesregierung 15 solcher Vorhaben pro Jahr identifiziert. Standesamt Sterbefall beurkundet Mitteilung der Beurkundung des Sterbefalls inkl. Weiterleitungscontainer mit Daten für Erstauswertung erstellen Betroffene Person im Melderegister identizieren Mitteilung des Sterbefalls inkl. Weiterleitungscontainer Sterbefall bearbeiten Daten für Verarbeitung Sterbefallmitteilung in Meldebehörde Nachricht 035010 auftrennen Nachricht 0533 auftrennen Weiterleitungscontainer mit Daten für Erstauswertung zwischenspeichern Daten für Verarbeitung Sterbefallmitteilung in BZSt Sterbefall verarbeiten Daten für Sterbefall inkl. Weiterleitungscontainer zusammenstellen und Mitteilung an die Finanzverwaltung Identikation erfolgreich? Sachbearbeiterklärung (konventionell) Weiterleitungscontainer mit Daten für Erstauswertung zwischenspeichern Sterbefallanzeige entgegennehmen und an zuständiges ESSt weiterleiten Meldebehörde Bundeszentralamt für Steuern Finanzverwaltung (KMV) Mitteilung an die Meldebehörde (xps: 035010) Mitteilung an BZSt (xmeld:0533 Schlüssel 04) Mitteilung Sterbefallanzeige Nein Abbildung 4: Ein gelungenes Beispiel für eine Visualisierung aus dem Bundesministerium der Finanzen, Zweites Jahressteuergesetz 2024 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 34 – 35 2. Visualisierungen als zentrales Hilfsmittel ausbauen. Die Ressorts sollten sich dazu verpflichten, eine Visualisierung der Vollzugsprozesse bei Regelungen mit Digitalbezug bereits bei Einleitung der Ressortabstimmung vorzulegen. In einem ersten Schritt sollte die Verpflichtung aus dem E-Government-Gesetz umgesetzt werden, wonach bei leistungsbegründenden Rechtsvorschriften Prozessinformationen Pflicht sind. 3. Ergebnisse des Digitalchecks transparent im Gesetzentwurf darstellen. Aus Sicht des NKR hat sich die Praxis bewährt, die Gesetzesfolgen im Regierungsentwurf darzustellen; dies sollte auch für den Digitalcheck gelten. Der Mangel an Transparenz führt zu einem Mangel an Verantwortlichkeit, bei der Digitaltauglichkeit methodisch korrekt vorzugehen und gute Ergebnisse vorzulegen. Daher sollten die verpflichtenden Bestandteile einer Gesetzesvorlage in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien um den Punkt Digitaltauglichkeit ergänzt werden. 4. Digitalcheck konsequent auf das Ziel der Automatisierung ausrichten. Automatisierung und effiziente Skalierung von (Teil-)Prozessen sollten als Zielbild jeder Regelung mit Digitalbezug verankert werden. Hierzu sollten die Methoden weiterentwickelt werden. Besonderer Bedeutung kommt der konsequenten Anwendung des Once-Only-Prinzips zu. Der digitale Austausch von Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, ist eine Grundvoraussetzung für automatisierte Verwaltungsverfahren. Die Bundesregierung sollte eine Blaupause zur Verfügung stellen, wie ein solcher Datenaustausch rechtssicher ausgestaltet werden kann. 3 Wachstumsinitiative der Bundesregierung 2024: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976074/2297962/ab6633b012bf7849442601 2fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1 3.3 Praxistaugliche Gesetze Aktuelle Lage Praxischecks sind ein sehr gutes Instrument, um Gesetze und Verordnungen aus Sicht der Anwender zu vereinfachen und Hürden für die Umsetzung zu beseitigen. Die im Juli 2024 beschlossene Wachstumsinitiative der Bundesregierung sah vor, dass jedes Ressort mindestens zwei Praxischecks durchführt.3 Zudem war vorgesehen, eine ressortübergreifende AG „Praxischecks“ einzurichten. Von Juli 2024 bis Februar 2025 wurden nach Auskunft der Ressorts insgesamt 20 Praxischecks durchgeführt. Weitere vier standen vor dem Abschluss, zwei waren in Planung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zudem ein Lessons-Learned-Papier erarbeitet, das die Erfahrungen des BMWE für eine erfolgreiche Durchführung von Praxischecks zusammenfasst. An die positiven Erfahrungen der letzten Legislatur will die Bundes regierung anknüpfen. Folgen Für 2024 waren insgesamt 30 Praxischecks geplant. Immerhin ca. 60 % dieses Ziels wurden erreicht. Bis heute ist jedoch offengeblieben, was mit den Ergebnissen der Praxischecks in den Ministerien geschieht, d. h. in welcher Weise Anpassungen am Bestandsrecht geplant sind. Das BMWE hat seine Erfahrungen aus den Praxischecks verschriftlicht, sodass alle Ressorts von einem Wissenstransfer profitieren können. Nicht standardisiert ist bis jetzt, wie jedes Ressort „Praxischeck“ definiert und in welcher Art und Weise die Erkenntnisse der Praxischecks verwendet werden. Das schafft zum einen Freiheitsgrade. Jedes Ressort kann für sich flexibel passende Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 35 – 36 Ansätze und Umsetzungsweisen wählen. Auf der anderen Seite unterscheidet sich die Intensität und Qualität der durchgeführten Praxischecks stark. Bisher werden Praxischecks überwiegend nach Inkrafttreten eines Gesetzes, also ex-post, durchgeführt.4 Der Praxischeck zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ist hierfür ein positives Beispiel. 4 Webseite des BMWE zu Praxischecks: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/buerokratieabbau.html 5 Dokumentation des Praxischecks zum Energiedienstleistungsgesetz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20240618- ergebnispapier-edlg-praxischeck.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Um Bürokratie aber schon im Vorfeld zu vermeiden, wäre es sinnvoll, den Praxischeck bereits durchzuführen, bevor ein Gesetz überhaupt geschrieben ist. Eine solche ex-ante-Prüfung bietet sich insbesondere zur Erprobung für neue Regelungen an. Der Praxischeck zum Energiedienstleistungsgesetz ist hierfür ein positives Beispiel.5 Im Ergebnis wurden verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung identifiziert, die durch eine Regelungsnovelle oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden sollten Was steht im Koalitionsvertrag? • Für Sozialgesetze Praxischecks durchführen, Berichtspflichten und Datenerhebung weitestmöglich reduzieren. • Arbeit des Bund-Länder-Gremiums fortführen, 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratierückbau in der Land- und Forstwirtschaft neu bewerten und Bürokratie-Praxischecks einführen. • Bereits in der Frühphase Praxischecks durchführen, Betroffene und Vollzugsexperten aus Bund, Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (i. d. R. vier Wochen) beteiligen. • Durch Öffnungs- und Experimentierklauseln, Reallabore und Abweichungsrechte Innovationskraft stärken und Gesetzgebung verbessern. • Jedes Bundesministerium führt mehrere Praxischecks pro Jahr durch. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 36 – 37 Praxischeck zur Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes Ziel des Anfang 2024 durchgeführten ex-ante-Praxischecks war es, konkrete Prozesse, die neu geschaffen oder durch eine Novelle angepasst werden, Schritt für Schritt gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern zu besprechen. Das Energiedienstleistungsgesetz sah Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen vor, die auf eine Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie zurückgingen. Teilnehmende des Checks waren zwölf Energieauditorinnen und Energieauditoren, Mitarbeitende aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie Legistinnen und Legisten des BMWE. Der Praxischeck beleuchtete drei Regelungsbereiche: Zulassungsprozess mit neuer Weiterbildungsverpflichtung, Möglichkeit des Zulassungsentzugs, Auditpflicht nach Gesamtenergieverbrauch statt Unternehmensgröße. Die Checks der Bundesregierung Praxischeck Bürgercheck Digitalcheck Fokus auf ein Themengebiet oder einen Gesetzesentwurf Fokus auf einen Gesetzesentwurf Punktuelle Anwendung bei ausgewählten Themen/Gesetzesvorhaben Flächendeckende Anwendung bei allen neuen Gesetzesvorhaben Eher ex-post Betrachtung ex-ante Betrachtung Es existieren informelle Best Practise-Hinweise (Lessons- Learned-Papier des BMWE) Sozialwissenschaftliche Methoden, z. B. Interviews, Fokusgruppen, Beobachtungen, Datenanalysen, Feldstudien Vorgehensweise ist formalisiert und wird mittels Stakeholderbefragung agil weiterentwickelt Lessons-Learned-Papier des BMWE Methodik nach wissenschaftlichen Standards Staatssekretärsbeschluss zum Digitalcheck im August 2023 Betonen der Stakeholderbeteiligung Fokus auf den Vollzugsprozess Wirkungsorientiert Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 37 – 38 Empfehlungen 1. Ein stringentes Monitoring der Praxischecks einführen. Ein ressortübergreifendes Monitoring bei gleichzeitigem ressortinternen Monitoring der Praxischecks verbessert den Transfer von Erkenntnissen in konkrete Regelungsvorhaben. Eine Übersicht über den Stand aller Praxischecks sollte halbjährlich im Staatssekretärsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt werden. 2. Ex-ante-Praxischecks in den Ministerien ausbauen. Dabei ist wichtig, dass Digitalcheck, Praxischeck und Bürgercheck zusammengedacht und ggf. verknüpft werden. Insbesondere der Ansatz der Stakeholder-Einbeziehung sowie die Betrachtung von Antrags- und Vollzugsprozessen sind verbindende Elemente der unterschiedlich benannten Checks. 3. Qualitätskriterien in interministerieller Arbeitsgruppe abstimmen. Jedes Ressort sollte wissen, worauf es bei einem Praxischeck ankommt. Wünschenswert wäre ein Grundgerüst an verbindlichen Qualitätskriterien. Dabei kann auf bestehende Ressourcen – die interministerielle Arbeitsgruppe zu Digitalchecks und das bereits vorliegende Wissensmanagement des BMWE – zurückgegriffen werden. Erfolgskritisch ist dabei der politische Leitungswille, die benötigten Ressourcen und die erforderliche Zeit für Praxischecks zur Verfügung zu stellen und die Anwendung des Instruments ressortintern zu fördern. 4. Instrumente verknüpfen. Die existierenden qualitativen Instrumente der Gesetzesvorbereitung (insbesondere Praxis-, Digital- und Bürgercheck) sollten mit einer kohärenten Methodik aufeinander abgestimmt und zur Anwendung gebracht werden. Die Aspekte der restlichen „Fachchecks“ (z. B. Gleichwertigkeitscheck) sollten im Rahmen der regulären Ressortabstimmung von den zuständigen Fachministerien eingebracht werden. Weitere Effizienzgewinne können insbesondere durch eine bessere Verknüpfung von Praxischecks mit Evaluierungen erreicht werden. Evaluierungen liefern wichtige Erkenntnisse zu Vereinfachungen und Bürokratieabbau. Ihre Ergebnisse sollten in die Vorbereitung von Entlastungsmaßnahmen einfließen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 38 – 39 3.4 Wirksame Gesetze Aktuelle Lage Bürokratiearme oder praxis- und digitaltaugliche Gesetze sind nur dann „gute Gesetze“, wenn sie ihre beabsichtigte Wirkung erzielen. Deshalb ist die ex-post-Evaluierung eines der wichtigsten Instrumente im Rechtsetzungskreislauf. Die Evaluierung stellt ein Bindeglied zwischen vergangenen Gesetzgebungsprojekten und einer Novelle dar. Eine systematische Überprüfung der Wirksamkeit liefert nicht nur wichtige Erkenntnisse für die Novellierung von Regelungen, sondern trägt zusammen mit ex-post-Praxischecks zur Identifizierung möglicher Entlastungsmaßnahmen bei. Auch deshalb ist die Stärkung der Evaluierungskultur in der Bundesregierung von besonderer Bedeutung. „Oberste Priorität hat die Einführung einer Evaluierungskultur auf der Leitungs ebene von Politik und Verwaltung. Offenheit für die Chancen der Evidenzorientierung ist unverzichtbar.“ Effektiveres staatliches Handeln durch Lernen aus Evaluierungen, Prof. Dr. Riphahn, Regina T. und Prof. Dr. Schnitzer, Monika , Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, in Leopoldina FOKUS vom 4. März 2025, https://www.leopoldina. org/publikationen/detailansicht/publication/ effektiveres-staatliches-handeln-durch-lernen- ausevaluierungen-2025/ Um die Wirksamkeit von Gesetzen zu erhöhen, fordert der NKR bereits seit vielen Jahren, im Rahmen der Vorüberlegungen zu Gesetzen auch Wirkmodelle zu entwickeln und dafür die frühe Gesetzgebungsphase aktiver zu nutzen. Es ist daher zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, zukünftig die Frühphase der ministeriellen Gesetzesvorbereitung aktiver zu nutzen. Umso wichtiger ist es daher, in dieser Frühphase den Wirkungsgrad von Gesetzen vermehrt zu beachten. Der NKR betont im Zusammenhang mit diesen Instrumenten nach wie vor die Wichtigkeit einer zentralen Steuerungseinheit für die Gesetzgebung. Diese wurde als „Zentrum für Legistik“ (ZfL) in der 20. LP im BMJ konzipiert und pilotiert. Der Übergang der Zuständigkeiten für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung ins BMDS bedeutet auch für das ZfL eine neue Heimat. Aus Sicht des NKR bietet das ZfL als Steuerungseinheit weiterhin erhebliches Potential zur Verbesserung der Gesetzgebungsqualität insgesamt und sollte genutzt werden. Der digitale Rechtsetzungskreislauf mit den Lösungen E-Gesetzgebung und E-Verkündung sowie dem Neuen Rechtsinformationssystem des Bundes (NeuRIS) stellt dabei ein wichtiges Steuerungsinstrument für eine solche Einheit dar. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 39 – 40 Folgen Mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschusses Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 30. September 2024 wurde der Schwellenwert für Evaluierungen von 1 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro angehoben. Diese Änderung hat der NKR lange befürwortet um sicherzustellen, dass sich die Bundesregierung bei knappen Ressourcen vor allem auf die relevanten Vorhaben und die Qualität und Aussagekraft der Evaluierung konzentrieren kann. Das bedeutet nicht, dass insgesamt weniger evaluiert werden sollte. Die Änderung muss vielmehr sicherstellen, dass gezielter und flexibler evaluiert wird. Besonders wichtig ist dabei die bessere Verknüpfung von Evaluationserkenntnissen mit geplanten Novellierungen („Evaluate First“-Prinzip). Dafür muss sichergestellt werden, dass die Ergebnisse zum richtigen Zeitpunkt vorliegen, transparent gemacht und im Rahmen der Novellierung verbindlich berücksichtigt werden. Eine bessere Verankerung der Evaluierung im Rechtsetzungskreislauf kann aber nur dann zur Qualität und Wirksamkeit neuer Gesetze beitragen, wenn die Qualität der Evaluierung hinreichend sichergestellt wird. Eine Auswertung der sechs internen Evaluierungsberichte, die dem NKR im aktuellen Berichtszeitraum vorgelegt worden sind, zeigt, dass es hier noch Verbesserungspotential gibt. Positiv hervorzuheben ist, dass sich die Evaluierungsberichte grundsätzlich transparent mit der Frage der Wirksamkeit auseinandersetzen und konkrete Schlussfolgerungen enthalten. Allerdings liegt diesen Berichten nicht immer eine systematische Betrachtung der Ziele und daraus abgeleiteten Indikatoren zugrunde. Als Datengrundlage wird oft nur auf Befragungen der betroffenen Verbände oder Behörden zurückgegriffen, die nicht immer verwertbare Erkenntnisse liefern. Deshalb ist es weiterhin wichtig, die methodischen Kompetenzen und den Zugang zu Daten und Expertise innerhalb der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden zu stärken. Die Kompetenzstelle für Evaluierung im Statistischen Bundesamt spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. Was steht im Koalitionsvertrag? • Erfolgsindikatoren festlegen, um den Wirkungsgrad von Gesetzen messbar zu machen, Wirkmodelle visualisieren. • Gesetze evaluieren, wirkungslose Berichtspflichten streichen. • Rechtsbegriffe überprüfen und vereinheitlichen, um Gesetze vollzugstauglicher zu gestalten. • Wirksamkeit von Förderprogrammen überprüfen und Förderkulisse insgesamt effektiver ausrichten. • Ziel- und wirkungsorientiertes Haushaltswesen prüfen und ggf. einführen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 40 – 41 Voraussetzung für die Verbesserung der Qualität von Gesetzen ist zudem die zielgerichtete Vollendung des digitalen Rechtsetzungskreislaufs mit den Lösungen E-Gesetzgebung und E- Verkündung sowie dem Neuen Rechtsinformationssystem des Bundes (NeuRIS). Dass diese Projekte noch immer nicht, wie vom NKR mehrfach in der Vergangenheit gefordert, im ZfL gebündelt werden sollen, ist bedauerlich. Zudem werden Innovationen für die Zeit nach Fertigstellung der Produktkerne nicht ausreichend mitgedacht. So wurde in einem Projekt der Freien Hansestadt Bremen mit dem BMF ein Proof of Idea für einen KI-gestützten Rechtsetzungsassistenten entwickelt. Dieser könnte Legistinnen und Legisten bei der Eindeutigkeit von Rechtsbegriffen unterstützen, indem er Rechtsbegriffe wie „Einkommen“, „Kind“, oder „Wohnung“ mit bereits bestehenden rechtlichen Definitionen verknüpft. Inhaltlich passt der Assistent sehr gut zum Editor der E-Gesetzgebung, kann jedoch nicht von der E-Gesetzgebung weiterentwickelt werden, die bis zum Projektabschluss im kommenden Jahr zunächst ihren per Kabinettbeschluss bestimmten Funktionskern ertüchtigen muss. Dies unterstreicht, dass Weiterentwicklungsmöglichkeiten für den digitalen Rechtsetzungskreislauf in einer Steuerungseinheit gebündelt werden sollten. So könnten bereits jetzt innovative Ansätze, wie der Einsatz von KI, erprobt werden, auch wenn der digitale Rechtsetzungskreislauf noch nicht vollständig etabliert ist. 2025 2026 2027 2028 2029 2030 0 5 10 15 20 30 25 Abbildung 5: Geplante Evaluierungen durch die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 41 – 42 Empfehlungen 1. „Evaluate First“-Prinzip verankern. Gesetze sind nur dann unbürokratisch und werden nur dann wirksam, wenn tatsächlich Erkenntnisse zur Umsetzung und Zielerreichung von bisherigen Maßnahmen in ihre Vorbereitung einfließen. Bei neuen Vorhaben muss die Einbeziehung solcher Erkenntnisse ausdrücklich zur Pflicht gemacht werden. Evaluierungsberichte sollten über ein zentrales Online-Portal zugänglich gemacht werden. 2. Evaluationskultur etablieren. Das „Evaluate First“-Prinzip bedarf einer Evaluationskultur in der Bundesregierung mit entsprechenden Kapazitäten und Zuständigkeiten in allen Ressorts. Hierbei ist auch die effektive Einbeziehung der nachgeordneten Behörden sowie Forschungseinheiten in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Bundesressorts von besonderer Bedeutung: Für eine daten- und evidenzbasierte Politik müssen nicht nur die fachlichen und methodischen Kompetenzen, sondern auch Daten aus dem nachgeordneten Bereich herangezogen werden. 3. Rechtsetzungskreislauf zielgerichtet digitalisieren und strategische Steuerungseinheit einrichten. Mit dem Kabinettbeschluss zur einheitlichen Nutzung der E-Gesetzgebung ist endgültig die Voraussetzung für einen vollständig digitalen Rechtsetzungskreislauf geschaffen worden. Die Bundesregierung muss nun die einzelnen Projekte priorisieren, um sie zeitgerecht fertigzustellen. Der NKR empfiehlt der Bundesregierung dringend, Augenmerk auf den Zeitraum nach Fertigstellung des digitalen Rechtsetzungskreislaufs zu legen. Um den aktuellen Mangel an Kapazitäten zur fachlichen Weiterentwicklung der Lösungen zu kompensieren, braucht es mit einer zentralen Steuerungseinheit für den digitalen Rechtsetzungskreislauf eine fachverantwortliche Stelle für die E-Gesetzgebung, die E-Verkündung und NeuRIS. 4. Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ umsetzen. Der Koalitionsvertrag kündigt an, die aus einem NKR-Gutachten von 2019 erwachsene Maxime „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ zukünftig bei der Gesetzgebung zu beachten. Das Zentrum für Legistik (ZfL) Der Koalitionsvertrag 2021 veranlasste die Errichtung eines ZfL im BMJ (vgl. KoaV 2021, S. 9). Konzepte für ein ZfL wurden in den vergangenen Jahren mehrfach zur Diskussion gestellt – auch vom NKR in seinem Gutachten „Erst die Inhalte, dann die Paragrafen“. Laut Konzeption soll das ZfL Methoden und Werkzeuge für die Erarbeitung von Gesetzen vermitteln sowie die Gesetzgebungslehre weiterentwickeln. In der 20. LP hat das ZfL ein Curriculum für Legistinnen und Legisten entwickelt und dieses im BMJ erprobt. Eine Übertragung auf andere Ressorts erfolgte jedoch nicht. Damit ist das ZfL deutlich hinter den ursprünglichen Konzepten einer Service-Einheit für Gesetzgebung zurückgeblieben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine solche Einheit nun von der neuen Bundesregierung priorisiert werden. Eine Ansiedelung im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erscheint dem NKR sinnvoll. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 42 – 43 QR-Code scannen Erst der Inhalt, dann die Paragrafen – Kriterien guter Gesetzgebung Dafür muss die Vorgehensweise in der Gesetzesvorbereitung angepasst werden. Die Umsetzung sollte zügig im BMDS angegangen werden. Als Teil davon müssen Legistinnen und Legisten geschult werden. Das Curriculum dafür hat das ZfL vorgelegt; benötigt werden u. a. Schulungsangebote für Rechtsvisualisierung und zur Gestaltung digitaltauglicher Gesetze. Die Ressorts müssen zusätzlich eigene Strukturen in Form von beratenden und unterstützenden Referaten für Bessere Rechtssetzung auf- oder ausbauen. Flexible Teams mit Expertise in den Bereichen Bessere Rechtsetzung und Digitaltauglichkeit könnten bei Bedarf in Referate mit akutem Bedarf entsandt werden. Darüber hinaus empfiehlt der NKR, eine systematische Kosten-Nutzen- Abwägung inklusive Alternativenprüfung in die konzeptionelle Frühphase zu integrieren. 6 Letta-Report: https://www.consilium.europa.eu/media/ny3j24sm/much-more-than-a-market-report-by-enrico-letta.pdf 7 Draghi-Report: https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/draghi-report_en#paragraph_47059 3.5 Weniger Bürokratie aus der EU Aktuelle Lage Nach der Europawahl im Juni 2024 stand dieser Berichtszeitraum ganz im Zeichen der Konstituierung des neuen Europäischen Parlaments und der Bildung der neuen Europäischen Kommission (KOM). Die Leitlinien für den politischen Kurs hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits früh bekannt gegeben: Die neuen Prioritäten orientieren sich im Wesentlichen an den Empfehlungen der sog. Letta6- und Draghi7-Berichte zur Zukunft des europäischen Binnenmarkts und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt stehen die systematische Überprüfung und Vereinfachung des europäischen Rechts sowie – unter der Federführung von Kommissar Valdis Dombrovskis – eine zentrale Zuständigkeit für Vereinfachung und Umsetzung innerhalb der KOM. „Gemeinsam werden wir auf die echten, legitimen Sorgen und Erwartungen reagieren, die die Europäer und Europäerinnen bei den letzten Wahlen zum Ausdruck gebracht haben. Wir werden mit praktischer Unterstützung und nachdrücklichem Engagement näher an den Menschen und Unternehmen sein, wo es wirklich darauf ankommt. Wir streben danach, Europa schneller und einfacher zu machen – in der Art und Weise, wie wir handeln und uns mit unseren Bürgerinnen und Bürgern austauschen. Und: Wir werden jederzeit auf die europäische Einheit hinarbeiten, angefangen bei uns, den Kommissaren und Kommissarinnen.“ Schreiben zum Anfang der EU-Legislaturperiode 2024-2029 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an Valdis Dombrovskis (EU-Kommissar für Wirtschaft, Produktivität, Implementierung und Vereinfachung) Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 43 – 44 Folgen Aufgrund der Neuwahl und Neubildung der europäischen Gremien im Jahr 2024 fand in den zurückliegenden Monaten des aktuellen Berichtszeitraums relativ wenig EU-Gesetzgebung statt. Dafür bietet die neue Amtszeit der Bundesregierung die Gelegenheit, sich noch stärker und systematischer für Bürokratieabbau einzusetzen. Die KOM hat bereits erste wichtige Entlastungsschritte angestoßen und drei sog. „Omnibus“-Entlastungspakete angekündigt: Das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde im Februar 2025 veröffentlicht. Damit sollen vor allem die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angepasst werden. Dabei werden insbesondere die CSRD-Schwellenwerte an die der CSDDD angeglichen; dies soll zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs um etwa 80 % führen. Allein durch die Anpassungen bei der CSRD und der Taxonomie-Verordnung rechnet die KOM mit einer jährlichen EU-weiten Entlastung für die EU-Wirtschaft von 4,4 Mrd. Euro sowie einmaligen Kosteneinsparungen von 2,5 Mrd. Euro. Auch der NKR hatte sich in verschieden Stellungnahmen für Änderungen und Erleichterungen für Unternehmen im Hinblick auf die beiden Richtlinien ausgesprochen. Das erste Omnibus-Paket lässt hoffen, dass es in der neuen KOM verstärkte Bemühungen gibt, aktiv zu den schon in der vergangenen Legislaturperiode gesetzten Bürokratieabbauzielen beizutragen. Gleichzeitig gilt es weiterhin, vorhandene Was steht im Koalitionsvertrag? • Bundesregierung sichert geschlossenes Auftreten auf EU-Ebene. EU-Vorhaben werden wöchentlich im „EU-Monitoring“ der Staatssekretäre beraten und bei Bedarf auf Kabinettsebene entschieden. • Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert, vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt. Energieeffizienzziele dürfen Flexibilität des Stromverbrauchs nicht behindern. • EU-Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert abbauen. EU-Kommission beim Bürokratierückbau unterstützen, höhere Ambitionen fordern („One in, two out“, Reduktion der Anpassungs- und Verwaltungskosten um 25 %, bei KMU um 35 %). • Unnötige Belastungen durch EU-Recht verhindern: EUDR nicht anwenden („Null-Risiko- Variante“), EU-Bodengesetz ablehnen, überbordende Regulierungen bei Taxonomie, CSRD, CSDDD, CBAM, Konfliktmineralien und delegierten Rechtsakten verhindern. Europäisches Omnibusverfahren unterstützen, bürokratiearme Lösungen v. a. für KMU anstreben, Rechts- und Planungssicherheit schaffen. • Bei Umsetzung von EU-Recht bürokratische Übererfüllung ausschließen; Parallelregulierungen auf EU- und nationaler Ebene ablehnen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 44 – 45 Lücken im aktuellen EU-System der Rechtsfolgenabschätzung zu schließen: Vor allem findet Bürokratieabbau nicht genug Beachtung bei den Verhandlungen im Europäischen Parlament und Rat, da im Rat keine und im Parlament keine systematische Rechtsfolgenabschätzung stattfindet. Aber auch Durchführungsrechtsakte und Delegierte Rechtsakte können zu wesentlichen Belastungen führen. Sie werden jedoch fast nie einer Folgenabschätzung unterzogen. Die KOM hat angekündigt, beide Lücken schließen zu wollen. Insbesondere soll die interinstitutionelle Vereinbarung über Bessere Rechtsetzung, die die Zusammenarbeit und Aufgaben des Rates und des Parlaments in diesem Bereich regelt, neu verhandelt werden. Empfehlungen 1. Frühzeitige Koordination sicherstellen und klare Zuständigkeiten festlegen. Mit einer neuen Kommission sowie einer neuen Bundesregierung muss Deutschland sich auch neu gegenüber der KOM aufstellen: Der Koalitionsvertrag legt fest, dass das Vorgehen der Bundesregierung künftig im Rahmen eines wöchentlichen EU-Monitorings durch den Chef des Bundeskanzleramtes koordiniert wird. Der NKR empfiehlt, im Rahmen dieser Koordinierungen auch Themen des Bürokratieabbaus sowie der EU-weiten Verwaltungsdigitalisierung in den Blick zu nehmen. 2. Klares Bekenntnis zur Förderung von Bürokratieabbau auf EU-Ebene im Rat abgeben. Nicht nur die Kommission, sondern auch der Rat muss sich eindeutig zur Förderung von Bürokratieabbau auf EU-Ebene bekennen. Die Bundesregierung muss dafür gemeinsam mit gleichgesinnten europäischen Partnern Maßnahmen zur Bürokratievermeidung vorantreiben. Die Bundesregierung sollte sich verpflichten, alle Gesetzgebungsinitiativen der KOM auf ihre Folgekosten für Deutschland zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für bürokratiearme Lösungen einzufordern. 3. Die interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtsetzung stärken. Mit der Ankündigung der KOM, die interinstitutionelle Vereinbarung neu zu verhandeln, wird das nächste Jahr für die Stärkung der Instrumente der Besseren Rechtsetzung im Rat und Parlament entscheidend. Die Bundesregierung muss sich verstärkt für die von der KOM avisierte Weiterentwicklung einsetzen und dabei aktiv einbringen. Dies sollte durch ein aktives Vorgehen im Europäischen Rat sowie in den Ratsarbeitsgruppen geschehen. 4. Das EU-ex-ante-Verfahren neu aufstellen. Das bestehende EU-ex-ante-Verfahren der Bundesregierung muss reformiert werden. Die Prüfung von Checklisten sollte durch eine jährliche Berichterstattung durch die Ressorts ersetzt werden, die sie dazu verpflichtet, die beiden jeweils wirksamsten Maßnahmen zur Bürokratievermeidung zu benennen und dem NKR zur Bewertung vorzulegen. Der NKR würde daraufhin eine zusammenfassende Bewertung der Bemühungen der Bundesregierung zur Bürokratievermeidung auf EU-Ebene erstellen und im Jahresbericht veröffentlichen. 5. Bürokratieabbau zu einem festen Tagesordnungspunkt im Staatssekretärsausschuss machen. Die Ministerien sollten über EU- Vorhaben mit signifikanten Belastungen berichten und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Kompensation darlegen. Ziel muss es sein, den strukturierten Dialog zwischen den Ministerien zu fördern und dazu beizutragen, unverhältnismäßige Belastungen frühzeitig zu identifizieren und zu reduzieren. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 45 – 4 Leistungsfähige Verwaltung und zukunftsfester Staat Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 46 – 47 4.1 Aufgabenbündelung im Föderalstaat Aktuelle Lage Im März 2025 hat der Bundestag mit neuen Schuldenregelungen die Voraussetzungen für Milliardeninvestitionen zur Verteidigungsfähigkeit, Modernisierung der Infrastruktur und Bewältigung der Klimakrise geschaffen. Die zusätzlichen finanziellen Mittel sollen sinnvoll und schnell eingesetzt werden. Dabei ist die kommunale Ebene jetzt schon überlastet. Sie beklagt den ungebremsten Aufgabenanstieg, zu viele Detailvorschriften und Personalmangel. Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Reformen und Entlastungen notwendig und die Diskussion um eine Reform der Aufgabenorganisation nimmt an Fahrt auf. Während sich Bund und Länder abwechselnd auffordern, Vorschläge für eine Übernahme oder Abgabe von Aufgaben zu machen, verharrt Deutschland in der Problemanalyse. Der NKR hat sich im Berichtszeitraum auf das Thema Aufgabenbündelung als Teilaspekt einer möglichen Staatsreform fokussiert. Denn es birgt großes Potential, schnell die Effizienz staatlichen Handels zu steigern, und mit einer solchen Aufgabenbündelung gehen Skalen- und Spezialisierungseffekte einher. Im Ergebnis hat der NKR 2025 mit zwei Gutachten konkrete Diskussionsbeiträge für strukturelle Reformen veröffentlicht: Das Hauptgutachten QR-Code scannen Bündelung im Föderalstaat. Zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung und das rechtswissenschaftliche Folge gutachten QR-Code scannen Verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat sollen aufzeigen, auf welche Weise Bund, Länder und Kommunen durch Standardisierung, Was steht im Koalitionsvertrag? • Aufgaben- und Kostenkritik durchführen, Sachausgaben des Bundes um 10 % und Stellen um 8 % abbauen, Rekordzahl von über 950 Bundesbehörden durch Zusammenlegungen und Abbau von Redundanzen reduzieren. • Standardisierbare Aufgaben (Personal, IT, Datenschutz, Vergabe, Beschaffung, Compliance, Kommunikation) in leistungsfähigen Service-Einheiten bündeln. Personaldienstleistungen vereinheitlichen und Poollösungen schaffen. • Zukunftspakt mit Bund, Ländern und Kommunen zur Aufgaben- und Kostenkritik; Bund übernimmt für ausgewählte Digitalisierungsaufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial Vollzugsverantwortung. • „Work-and-Stay-Agentur“ mit zentraler IT-Plattform für ausländische Fachkräfte einrichten, zentrale Förderplattform des Bundes einführen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 47 – 48 Modularisierung und Konzentration zu einer effizienteren, automatisierten und weniger personalintensiven Aufgabenerledigung kommen können. Aufgabenbündelung entspricht dabei nicht einer Schwächung der Kommunen, sondern stärkt das Subsidiaritätsprinzip. Folgen Die jetzige Bundesregierung reagiert auf den Reformdruck. Im Koalitionsvertrag hat sie eine Staatsreform skizziert und plant, bis Ende 2025 eine entsprechende Modernisierungsagenda vorzulegen. Angekündigt ist eine Aufgabenkritik für Bund, Länder und Kommunen sowie ein modernes Leitbild für Regierung und Verwaltung. Sich selbst verpflichtet der Bund zu Aufgabenbündelungen, z. B. mittels souveräner Cloudplattformen für die Vernetzung der Bundesregister und die Bündelung von Personalaufgaben innerhalb der Bundesverwaltung. Das BMDS soll zudem weitere Bündelungen, insbesondere innerhalb der Bundesverwaltung, vorantreiben. Hierzu 1 IT-Planungsrat 2024: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/it-planungsrat/der-it-planungsrat/foederale_digitalstrategie/ 250513_IT_PLR_Foerderale_Digitalstrategie_Zukunftsbild_Leitlinien.pdf sieht der Koalitionsvertrag vor, dass der Bund „im Bereich der Digitalisierung für ausgewählte Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial Vollzugsverantwortung übernehmen“ wird. Die FITKO hat 2025 mit der Umsetzung der Föderalen Digitalstrategie das NKR-Gutachten aufgegriffen, um die Leitlinie „Wir unterstützen eine Neuordnung von Aufgaben zur Entlastung der Kommunen“1 umzusetzen. So erarbeitet sie im Rahmen von Workshops mit BMDS, IT- Planungsrat, den kommunalen Spitzenverbänden und NKR einen Prozess zur Priorisierung von Leistungen und Umsetzungsplänen. Auf kommunaler Ebene ist grundsätzlich eine große Offenheit für die Empfehlungen des NKR und mögliche Bündelungsbestrebungen der Bundesregierung vorhanden. Die Kommunen erwarten, in die Erarbeitung der Vorschläge auf Bundesebene eingebunden zu werden. Initiative für einen handlungsfähigen Staat Wie sehr Maßnahmen für einen handlungsfähigen Staat drängen, zeigt auch die Gründung der „ Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Die Initiatoren hatten es sich zur Aufgabe gemacht, Gelingensbedingungen für strukturelle Reformen zu identifizieren und hierzu wirksame Hebel vorzuschlagen. Der NKR hat in der Erarbeitungsphase seine Expertise zur Verfügung gestellt und begrüßt alle Bemühungen, dem Thema Staatsmodernisierung mehr Gewicht in der Bundespolitik zu verleihen. Er wird in seiner Arbeit gleichlautende Empfehlungen monitoren und die Bundesregierung darüber hinaus weiter beraten. Hierzu zählen die frühzeitige Einbindung der Normadressaten, Verfahrensvereinfachungen für Vollzugsbehörden und die Modernisierung der Bundesverwaltung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 48 – 49 Empfehlungen 1. Aufgabenbündelung auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen vornehmen. Aufgaben müssen dort verortet sein, wo sie am besten erbracht werden können. Hierfür können fachliche, querschnittliche und räumliche Bündelungsformen genutzt werden. Gerade in der Modularisierung und Teilbündelung von Aufgaben liegt großes Entlastungspotenzial. Aufgabenbündelung geht nicht zwingend mit Zentralisierung einher und bedarf keiner Gebietsreform. Länder und Kommunen können die verschiedenen Formen der Bündelung jederzeit selbst vorantreiben und müssen nicht auf den Bund warten. 2. Bestehende verfassungsrechtliche Spielräume bereits heute nutzen. Das aktuelle Grundgesetz gibt Bund und Ländern große Spielräume, Aufgaben zu bündeln. Denn eine Aufgabengarantie besteht für Länder nur für ihre verfassungsrechtlich normierten Aufgaben sowie für die Kommunen nur für echte Selbstverwaltungsaufgaben. Diese Spielräume sollten – wo immer möglich und sinnvoll – genutzt werden. Auf Verfassungsreformen muss nicht gewartet werden. 3. Bündelung konkret vorantreiben. Erste Verwaltungsleistungen, die als Fallbeispiele im Hauptgutachten aufgeführt werden – Fahrerlaubnis, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Einkommensprüfung –, und andere öffentlich diskutierte Aufgaben wie Personalausweis, i-Kfz und Förderwesen sollten in dieser Legislaturperiode gebündelt werden. Der Bund sollte sich hierzu mit den Ländern auf Pilotvorhaben zur Bündelung auf Bundesebene einigen, bei denen großes Entlastungspotenzial zu erwarten ist. Es braucht eine übergreifende Planung mit der Priorisierung von Leistungen, die konsequent umgesetzt wird. Die Bündelung von Sozialleistungen sollte als größere Maßnahme noch in dieser Legislaturperiode vorbereitet werden. 4. Bündelung organisatorisch verankern. Das BMDS sollte die Reformmaßnahmen strategisch und operativ steuern. Dafür braucht es eine personelle Spitzenposition mit starkem Mandat. Zudem sollte eine Abteilung für Staatsreform mit einer starken Steuerungseinheit eingerichtet werden. Die operative Umsetzung sollten leistungsspezifische Task Forces durchführen. Das dafür notwendige Personal sollte aus bestehenden Organisationen in dem neuen Ressort zusammengeführt werden. 5. Änderungen des Grundgesetzes in den Blick nehmen. Um Bündelungen umfassend realisieren zu können, sind Änderungen des Grundgesetzes nötig. Dies betrifft im Kleinen beispielsweise eine Infrastrukturkompetenz des Bundes, ein grundgesetzlich verankertes Kooperationsgebot, eine Konturierung des Begriffs der Mischverwaltung und die verfassungsrechtliche Verankerung von Experimentierklauseln. Weitaus effektiver wäre perspektivisch eine größere Aufgabenneuordnung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 49 – 50 Abbildung 6: Vom „Ist“ zum „Soll“: Besserer Service und weniger Bürokratie durch Standardisierung, Bündelung von Aufgaben und einem Serviceangebot aus einer Hand. (Mit freundlicher Genehmigung des BMDS Idee, Konzept und Gestaltung MediaCompany – Agentur für Kommunikation GmbH) „Ist“ „Soll“ Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 50 – 51 4.2 Digitale Verwaltung Aktuelle Lage Auch über ein Jahr nach dem Kompromiss zum OZG 2.0 im Vermittlungsausschuss sind nur wenige Fokusleistungen flächendeckend verfügbar. Lediglich die elektronische Wohnsitzanmeldung, die elektronische Kfz-Ummeldung und der digitale Bauantrag konnten nennenswert weiterverbreitet werden (auch wenn die Nutzungszahlen mitunter sehr zu wünschen lassen). Während die Arbeiten an den Aufträgen an die Bundesregierung aus dem OZG 2.0 zu Qualitätsstandards und IT-Architekturvorgaben bereits weit fortgeschritten sind, fehlt bislang ein Plan, wie die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen bis Ende 2029 oder der Sozialleistungen realisiert werden soll. In der Fläche hat sich deshalb für Vom Servicestandard zur DIN SPEC 66336* Aufbauend auf Empfehlungen des NKR wurde 2020 vom BMI ein Servicestandard entwickelt. Dieser definiert Qualitätsstandards für digitale Verwaltungsleistungen. Nun wurde er weiterentwickelt. Vom BMI, dem DIN und dem DigitalService des Bundes wurde im vergangenen Jahr im Zusammenschluss von über 40 Organisationen mit Vertretern aller Verwaltungsebenen von der Kommune bis zum Bund sowie Fachleuten aus der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft die DIN SPEC 66336 („Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung (Servicestandard)“) entwickelt. Diese DIN-Spezifikation kann später als Grundlage für die Erarbeitung einer DIN-Norm dienen. Inhalt der DIN SPEC 66336 Die DIN SPEC 66336 definiert Anforderungen an nutzendenfreundliche digitale Verwaltungsdienste. Damit soll das bisherige heterogene Qualitätsniveau digitaler Services auf ein einheitlich hohes Niveau gehoben werden. In 13 Kapiteln werden Anforderungen von der Nutzendenanalyse bis hin zur Evaluation und Weiterentwicklung digitaler Dienste definiert. Vorteil: Mehr Effizienz und geringere Kosten Verwaltungsbeschäftigte erhalten klare Vorgaben für die Ausschreibung, den Betrieb und den Abschluss von Digitalisierungsprojekten. IT-Dienstleistende profitieren von praxisnahen Orientierungshilfen für die Entwicklung und den Betrieb digitaler Dienste. Zudem können Prüfstellen auf eine verlässliche Grundlage zur Qualitätssicherung zugreifen. Dadurch können Ressourcen besser eingesetzt und Synergie genutzt werden. Das entlastet insbesondere Länder und Kommunen und senkt die Kosten. Verbindlichkeit, Prüfbarkeit, Anwendbarkeit Mit dem OZG-Änderungsgesetz wurde der Bund verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren unter anderem verbindliche Vorgaben für Qualitätsanforderungen per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat zu erlassen. Basis dieser Verordnung ist die DIN SPEC, welche somit verbindlich wird. Als lebendiges Dokument soll der Servicestandard analog des Servicehandbuches des NKR um konkrete Anwendungshinweise und Beispiele ergänzt werden. * DIN SPEC 66336 https://www.dinmedia.de/de/technische-regel/din-spec-66336/389553818 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 51 – 52 Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung wenig geändert. Der IT-Planungsrat erarbeitet mit der föderalen Digitalstrategie ein Zukunftsbild und Leitlinien für eine digital transformierte Verwaltung. Bislang scheint das jedoch noch nicht in der gesamten Bundesregierung angekommen zu sein. Für den Servicestandard für die digitale Verwaltung hat die Bundesregierung in einem breiten partizipativen Prozess Qualitätskriterien für digitale Verwaltungsleistungen in einer DIN-Spezifikation erarbeiten lassen. Das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) soll als Datenautobahn für die digitale Verwaltung in dauerhafte Strukturen überführt werden. Was steht im Koalitionsvertrag? • Verwaltungsleistungen vollständig digital und schriftformfrei über zentrale Plattform (One-Stop- Shop) bereitstellen, Verwaltungszugang durch EUDI-Wallet und Entwicklung eines Ökosystems erleichtern. • Daten nur noch einmal erheben (Once-Only), Doppelerhebungsverbot und Datenaustauschpflicht innerhalb der Verwaltung etablieren, Registermodernisierung durch Vernetzung von Bundesregistern auf souveränen Cloudplattformen vorantreiben. • Interoperablen, europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack mit integrierter KI, Cloud-Diensten und Basiskomponenten aufbauen. Lösungen den Ländern und Kommunen bereitstellen, ebenenübergreifend offene Schnittstellen und Daten definieren, Open Source gezielt vorantreiben. • Datenschutzaufsicht reformieren, Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz verankern, gemeinsame Standards erarbeiten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 52 – 53 Folgen Die bisher vorherrschende Zersplitterung der Aufgaben für die Verwaltungsdigitalisierung innerhalb der Bundesregierung und deren föderale Steuerung spiegelt sich in Mehrfach- und nicht abgestimmten Parallelentwicklungen. Bislang fehlt eine Stelle innerhalb der Bundesregierung, die die Verantwortung für die Gesamtprozesse übernehmen kann. Aus Sicht des NKR muss die Staatsmodernisierung mit der konsequenten Digitalisierung der Verwaltung verbunden werden. Mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gibt es nun eine Stelle für die Gesamtverantwortung. Gleichzeitig werden die Fachministerinnen und Fachminister nicht aus der Verantwortung entlassen, die digitale Transformation in ihrem Geschäftsbereich voranzutreiben. Der von der Bundesregierung geplante Deutschland-Stack sollte sich auch auf die Verwaltungsmodernisierung der Sozialleistungen erstrecken, die die Bundesregierung zur Blaupause für eine konsequente Digitalisierung machen möchte. Dabei kann die Bundesregierung auf die Vorarbeiten des NKR zur Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen (siehe Kasten „Den Sozialstaat einfacher machen – durch Digitalisierung, Automatisierung und Bündelung“ in Kapitel 2.6) als auch auf die NKR-Vorschläge zur Bündelung im Föderalstaat zurückgreifen (siehe Kapitel 4.1). Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit dem Once- Only-Prinzip, dann legt sie einen besonderen Fokus darauf, dass Nachweise und Informationen in Verwaltungsverfahren automatisiert ausgetauscht werden können. Dies deckt sich mit dem Ziel der Bundesregierung, zunehmend antragslos zu arbeiten, etwa beim Kindergeld. Damit dort, wo noch Anträge benötigt werden, OZG und Registermodernisierung zusammen funktionieren können, müssen teilweise bestehende Strukturen nach einheitlichen, verbindlichen Vorgaben abgelöst werden. Der Bund könnte hierfür eine App bereitstellen. Damit würde für die Bürgerinnen und Bürger die föderale Komplexität reduziert. Auch für Leistungen, für die die Bundesländer zuständig sind, kann der Bund strenge Schnittstellen- Vorgaben erlassen. Die Länder können allerdings nicht zur Anbindung verpflichtet werden, diese bleibt freiwillig. Gleichwohl besteht die Erwartungshaltung, dass sich die Länder anschließen. Daraus ergibt sich die Aufgabe der Bundesländer, ihre gewachsene Registerstruktur kritisch zu überprüfen. Immer stärker setzt sich die Erkenntnis durch, dass dies mit einer Konsolidierung einhergehen muss – sowohl fachlich als auch technisch. Der Bund kann dies durch Konsolidierung des Rechts unterstützen. Empfehlungen 1. Deutschland-Stack als Plattformkern bereitstellen – Digitales Ökosystem entfesseln. Der NKR begrüßt die Pläne der neuen Bundesregierung für einen interoperablen und europäisch anschlussfähigen Deutschland-Stack mit KI, Cloud-Diensten sowie Basiskomponenten wie der EUDI-Wallet. Um gesamtstaatlich einen effizienten Mitteleinsatz zu ermöglichen, sollte bei allen öffentlichen Softwareentwicklungen konsequent auf Opensource und einheitliche Schnittstellen (API) gesetzt werden. Bund und Länder sollten die Registerinventur nutzen, um gezielt neue Infrastrukturen für dezentrale Cloudregister aufzubauen. 2. Once-Only-Prinzip verwirklichen – Registermodernisierung mit OZG verbinden und Datenqualität erhöhen. Ein starker Hebel für die Automatisierung von Verwaltungsleistungen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 53 – 54 und zur Durchsetzung des Once-Only- Prinzips kann das von der neuen Bundesregierung geplante Doppelerhebungsverbot sein. Dazu braucht es ein einheitliches föderales Datenmanagement, das zum einen transparent macht, welche Daten wo und in welcher Qualität verfügbar sind und welche Register noch fehlen. Damit einher geht das Ziel, die Datenqualität so zu erhöhen, dass sie den statistischen Anforderungen etwa für den Registerzensus genügt. 3. Deutschland-App als Zielbild verankern – Komplexität reduzieren. Der Bund sollte eine Deutschland-App für alle Verwaltungsleistungen bereitstellen und intelligent mit der EUDI-Wallet verknüpfen. Für die Einbindung von Leistungen sollte er strenge Vorgaben festlegen. Für Aufgaben der Länder kann der Anschluss freiwillig bleiben, für bundesunmittelbare Aufgaben sollte sie verpflichtend sein. Dazu muss die Komplexität reduziert werden. Deutschland braucht klare und verbindliche Regeln und eine einfachere Governance der Verwaltungsdigitalisierung über Länder- und Ressortgrenzen hinweg. 4. Steuerungsfähigkeit erhöhen – Fortschritt sichtbar machen. Was man nicht misst, kann man nicht steuern. Statt einzelne OZG- Leistungen und deren Flächendeckung in mühsamer Handarbeit zu dokumentieren, sollten solche Daten automatisiert erhoben und der Öffentlichkeit als Open Data zur Verfügung gestellt werden. Der Fokus der Indikatoren und Ziele sollte auf dem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft aber auch der Verwaltung liegen. Mögliches Nutzenpotenzial hat der NKR in seinem Gutachten zur Bündelung im Föderalstaat dargestellt, etwa die Verringerung der Entscheidungsdauer, der Fehlerquote, Recherchezeit und des Personalaufwands (siehe Kapitel 4.1 Aufgabenbündelung im Föderalstaat – Zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung.) 5. Bundesverwaltung modernisieren – Erfahrungen teilen. Die Feststellungen im föderalen System gelten ebenso für die Bundesverwaltung selbst. Der NKR unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Bundesverwaltung ressortübergreifend zu modernisieren. Durch eine Aufgabenkritik könnten Bündelungsmöglichkeiten genutzt werden. Wenn ein solcher Prozess partizipativ und transparent durchgeführt wird, steigt die Chance auf einen institutionellen Wissenstransfer. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 54 – 55 4.3 Planungs- und Genehmigungsverfahren Aktuelle Lage Für die Modernisierung Deutschlands sind schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren eine zentrale Voraussetzung. So können die im Rahmen des Sondervermögens bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 500 Mrd. Euro ihre intendierte Wirkung nur entfalten, wenn die Rahmenbedingungen für schnelle Verfahren zeitnah geschaffen werden. Der bereits im November 2023 zwischen Bund und Ländern beschlossene Beschleunigungspakt, der viele Vorschläge des NKR enthält, kann dieser Notwendigkeit partiell Rechnung tragen. Stand März 2025 waren knapp 50 % der Maßnahmen in Bundesverantwortung umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, alle Maßnahmen des Paktes bis zur Hälfte der Legislaturperiode umzusetzen. Dies entspricht der Empfehlung des NKR. Folgen Auch wenn die Umsetzung des Beschleunigungspaktes wichtige Weichen für eine spürbare Vereinfachung stellt, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Dass die Bundesregierung den Pakt u. a. für Industrievorhaben ausbauen will, ist neben weiteren im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen ein wichtiger Schritt. Industrievorhaben benötigen in der Regel, wie z. B. Windenergieanlagen, eine Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Hier sind schnelle Verfahren notwendig, um Herausforderungen, wie den klimaneutralen Umbau des Landes sowie die Sicherung des Industriestandortes, bewältigen zu können. Eine zentrale Erkenntnis des NKR: Der Schlüssel zur Lösung liegt auch bei den Genehmigungsbehörden selbst. Deren „Stimme“ wurde bisher zu wenig gehört. Aber wer, wenn nicht sie, wissen am besten, wo es hakt und welche Hürden beseitigt werden Was steht im Koalitionsvertrag? • Weitere Beschleunigungspotenziale im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) heben, ohne Schutzziele zu gefährden. • Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umsetzen und für Industrievorhaben weiterentwickeln. • Stichtagsregelungen erweitern, Ausweitung von Präqualifizierungen prüfen, neue Rahmengenehmigungen schaffen. • Einführung der materiellen Präklusion bei verspäteten Einwänden im Verwaltungsverfahren sowie entsprechende Klausel im EU-Recht anstreben. • Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Anforderungen an Infrastrukturvorhaben auf nationaler und EU-Ebene anstreben. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 55 – 56 müssen? Deshalb hat der NKR gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt das Projekt „Schneller zur Anlagengenehmigung“ durchgeführt. Ziel war es, die Bedarfe und Herausforderungen der Genehmigungs behörden systematisch zu erfassen und konkrete Potenziale zur Beschleunigung von Verfahren zu identifizieren. Von Sommer 2024 bis Januar 2025 wurde dafür ein mehrstufiger Ansatz verfolgt: Vor-Ort-Interviews in Genehmigungsbehörden aus fünf Bundesländern lieferten erste qualitative Einblicke. Darauf aufbauend folgte eine bundesweite Online-Befragung, an der rund 800  Mitarbeitende aus Genehmigungsbehörden teilgenommen haben. Empfehlungen Auf Basis der umfangreichen Befragungsergebnisse leitet der NKR folgende Handlungsempfehlungen für die anstehende Erweiterung des Beschleunigungspaktes ab: 1. Prüf- und Verfahrenserfordernisse auf das erforderliche Maß absenken. Aus Sicht der Behörden hat sich der Prüfumfang in den letzten Jahren deutlich erhöht. Insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Öffentlichkeitsbeteiligung binden massiv Ressourcen. Gleichzeitig bieten sie aus Perspektive der Mehrheit der Behördenmitarbeitenden wenig inhaltlichen Mehrwert. Aus diesem Grund sehen die befragten Behörden in Maßnahmen zur Reduzierung der Prüf- und Verfahrenserfordernisse hohes Beschleunigungspotenzial. Dazu zählen das Anheben der Schwellenwerte für die UVP-Pflicht, das Entfallen der UVP bei Änderungsgenehmigungen oder vorheriger Durchführung einer strategischen Umweltprüfung, die Abschaffung der „Jedermann-Einwendungen“ sowie die Verlagerung von förmlichen Verfahren in vereinfachte Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durch Anpassung der 4. BImSchV. Der NKR empfiehlt, diese Maßnahmen unter Nutzung der europarechtlichen Spielräume bereits zu Beginn der Legislaturperiode umzusetzen. 2. Weitgehend ungenutztes Digitalisierungspotenzial heben. Weiterhin gehen Anträge und Unterlagen häufig in Papierform ein und werden in Papierform oder als CD bzw. USB- Stick an Fachbehörden weitergegeben. Die unzureichende Digitalisierung der Verfahren bleibt ein zentrales Hemmnis in der Genehmigungspraxis. Die Beschreibung der befragten Behörden ist eindeutig: Die Digitalisierung ist in der Umsetzung heterogen und im Ergebnis unzureichend. Die Genehmigungsbehörden wünschen sich in großer Mehrheit zentral bereitgestellte Fachverfahren und Plattformlösungen, die das gesamte Verfahren abdecken. Deshalb empfiehlt der NKR, dass der Bund, unter Einbindung der Länder, eine entsprechende IT-Lösung modularisiert und standardisiert entwickelt und diese über eine zugängliche Plattforminfrastruktur zur Nachnutzung bereitstellt, um so Entwicklungs- und Betriebsaufwände dauerhaft zu senken. Dabei sollten bereits innovative Technologien, wie eine automatisierte Plausibilitätsprüfung der Antragsunterlagen, integriert sein. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 56 – 57 3. Personal qualifizieren und Personalressourcen bündeln. Laut den befragten Behörden herrscht in den Genehmigungs- sowie Fachbehörden flächendeckend Personal- und Fachkräftemangel, was die Verfahren weiter verzögert. Der NKR empfiehlt auf Basis der Befragungsergebnisse, Zuständigkeiten zu bündeln, Poollösungen zu etablieren und Personal über Schulungen zu qualifizieren und auf Anlagetypen zu spezialisieren. 4. Verfahren über Standardisierung weiter vereinfachen. Die Befragung zeigt, dass es über die gesamte Prozesskette, also in jedem Verfahrensschritt, Standardisierungspotenzial und einen großen Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vollzug gibt. Auch der NKR sieht in der Standardisierung großes Potenzial, um den Vollzug von Standardauf gaben zu entlasten und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der NKR, Antragsunterlagen und Gutachten zu vereinheitlichen, Checklisten für die UVP zu erarbeiten, Textbausteine und Musterdokumente für den Genehmigungsbescheid zur Verfügung zu stellen und Standards im Natur- und Artenschutz festzulegen. 5. Regulierungsdichte reduzieren und rechtliche Anforderungen konsolidieren. Die Behörden beschreiben, dass die Fragmentierung und Komplexität des Rechts zu einer Überforderung führen. Sie wünschen sich eine Konsolidierung der rechtlichen Anforderungen (z. B. in einem Umweltgesetzbuch). Aus Sicht des NKR braucht es hierfür eine Reformagenda, die darauf abzielt, die hohe Regelungsdichte und -tiefe im Planungs- und Genehmigungsrecht nachhaltig zu reduzieren. Hierfür sollten Bund-Länder-Gespräche unter Einbindung von Praktikerinnen und Praktikern zur Neuordnung des gesamten Planungs- und Genehmigungssystems (nicht nur in BImSchG- Verfahren) initiiert werden. Heterogene spezialgesetzliche Regelungen müssen auf den Prüfstand gestellt und zugunsten einheitlicher Regelungen reduziert werden. QR-Code scannen Schneller zur Anlagengenehmigung. Beschleunigungspotenziale aus Sicht der Vollzugsbehörden Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 57 – 5 Erfüllungsaufwand – Zahlen, Daten, Fakten Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 58 – 59 5.1 Entwicklung im Berichtszeitraum Der NKR berichtet seit der Einführung der Erfüllungsaufwandschätzung im Jahr 2011 jährlich über die Entwicklung des Erfüllungsaufwands. Dabei wird der Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung im Zeitraum von Juli des vergangenen Jahres bis Juni des aktuellen Jahres betrachtet. Die Besonderheit im aktuellen Berichtszeitraum 2024/25 ist, dass dieser sowohl das Ende der auslaufenden 20. – als auch den Beginn der 21. Legislaturperiode abdeckt. QR-Code: scannen Kostenfolgen transparent machen Im Berichtszeitraum 2024/25 hat der NKR insgesamt 325 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe geprüft und 34 schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Weitere 93 Prüfvorhaben wurden aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht abgeschlossen und unterfallen der sog. Diskontinuität. Darunter fallen auch Regelungsvorhaben mit einem Entlastungspotenzial in knapp zweistelliger Milliardenhöhe. Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands In dem aktuellen Berichtzeitraum ist der jährliche Erfüllungsaufwand über alle drei Normadressaten insgesamt um rund 3,2 Mrd. Euro gesunken. Dabei wurde die Verwaltung mit 1,7 Mrd. Euro am stärksten entlastet. Die Wirtschaft konnte von jährlichem Erfüllungsaufwand in Höhe von 990 Mio. Euro entlastet werden. Bei den Bürgerinnen und Bürgern beträgt die jährliche Entlastung 500 Mio. Euro. Damit ist der jährliche Erfüllungsaufwand über alle drei Normadressaten heute um rund 13,2 Mrd. Euro höher als noch 2011. Im NKR- Jahresbericht 2024 lag der jährliche Erfüllungsaufwand noch 27 Mrd. Euro über dem Wert von 2011. Dass sich der bilanzierte zusätzliche Erfüllungsaufwand seit dem letzten NKR- Jahresbericht halbiert hat, ist nur zu einem Teil auf die entlastenden Maßnahmen (- 3,2 Mrd. Euro) im aktuellen Berichtszeitraum 2024/25 zurückzuführen. Ein weiterer wesentlicher Grund für die Diskrepanz ist, dass einige Vorhaben, die im NKR-Jahresbericht 2024 bilanziert waren, aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislatur, nicht mehr vom Parlament beschlossen wurden. Sie unterliegen somit der Diskontinuität und müssen in der aktuellen Legislatur erneut eingebracht werden. Darunter fällt auch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichte (CSRD), was der größte Kostentreiber im Berichtszeitraum 2023/24 war. Darüber hinaus ist eine Diskrepanz von insgesamt 8,5 Mrd. Euro auf eine Datenaktualisierung in Folge der methodischen Neubewertung des Mindestlohns zurückzuführen. Erfüllungsaufwand Der Erfüllungsaufwand umfasst den messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die eine neue Regelung für die Normadressaten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unmittelbar auslöst oder einspart. Dabei kann es sich sowohl um einmalige als auch um laufende Be- und Entlastungen handeln. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 59 – 60 Mit einer Entlastung von insgesamt 2,5 Mrd. Euro ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit Abstand der Spitzenreiter beim Abbau von Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum. Die Entlastung resultiert aus dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“). Das Vorhaben wurde von der letzten Bundesregierung begonnen und von der aktuellen Bundesregierung fortgeführt und abgeschlossen. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 M ill ia rd en E U R M ill ia rd en E U R -5 0 5 10 15 20 -5 0 5 10 15 20 Gesamt (13,2 Mrd. EUR) Wirtschaft (2,8 Mrd. EUR) Verwaltung (6,7 Mrd. EUR) Bürger (3,6 Mrd. EUR) Änderung des Gebäudeenergiegesetzes Ganztagsförderungsgesetz Bauturbo Datenaktualisierung in Folge der methodischen Neubewertung des Mindestlohns Der Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ hat am 30. September 2024 beschlossen, die Methodik konsequenter auf den bürokratischen Aufwand auszurichten, der den Normadressaten durch das Befolgen von Normen entsteht. Damit soll vermieden werden, dass z. B. Sozialstandards oder Steuereinnahmen in den Fokus des ex-ante-Verfahrens und der damit einhergehenden Erfüllungsaufwandsbilanzierung rücken. Differenzkosten, die sich z. B. aufgrund von Mindest- oder Höchstgrenzen für Arbeitsentgelte oder Preise wie dem Mindestlohn ergeben, sollen deshalb nicht zum Erfüllungsaufwand zählen und werden unter „Weitere Kosten“ beschrieben. Daraufhin hat der NKR in seiner Erfüllungsaufwandsdatenbank die bisher bilanzierten Lohndifferenzkosten aus der Einführung des Mindestlohns (2,9 Mrd. Euro) und der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro im Jahr 2022 (5,6 Mrd. Euro) gestrichen. Durch die methodische Neubewertung des Mindestlohns hat sich der jährlich bilanzierte Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in der Darstellung somit um insgesamt rund 8,5 Mrd. Euro reduziert. Abbildung 7: Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands seit 2011 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 60 – 61 Aber auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit rund 460 Mio. Euro und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit rund 120 Mio. Euro können eine hohe jährliche Entlastung ausweisen. Beim Zuwachs des jährlichen Erfüllungsaufwands sticht im Ressortvergleich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) leicht hervor (siehe QR-Code auf Seite 59). Hier entsteht zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 40 Mio. Euro. Dieser Aufwand resultiert vor allem aus der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten- Verordnung, durch die insbesondere die Bundesverwaltung mit jährlichem Erfüllungsaufwand von rund 18,6 Mio. Euro belastet wird. „Bau-Turbo“ Mit dem „Bau-Turbo“ soll der Wohnungsbau durch die folgenden Maßnahmen beschleunigt werden: • Einführung einer Experimentierklausel befristet bis zum 31. Dezember 2030, die die Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglichen soll • Flexibilisierung des Einfügegebots • Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten zugunsten von Wohnbauvorhaben • Abweichungen von der TA Lärm in begründeten Fällen Die Maßnahmen entlasten die Verwaltung der Länder jährlich um rund 1,7 Mrd. Euro, die Bürgerinnen und Bürger um 500 Mio. Euro und die Wirtschaft um rund 330 Mio. Euro. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 61 – 62 Entwicklung des einmaligen Erfüllungsaufwands Obwohl es im Berichtszeitraum Vorhaben gibt, die Umstellungsaufwand verursachen, entsteht über alle Regelungsvorhaben insgesamt kein einmaliger Erfüllungsaufwand. Dies liegt daran, dass es im aktuellen Zeitraum Regelungsvorhaben gibt, die aufgrund von Befristungen eine einmalige Entlastung verursachen. Insbesondere die „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ führen zu einer hohen einmaligen Entlastung. Mit dem Vorhaben werden die Wertgrenzen für Vergabestellen des Bundes für ein Jahr auf 15 000 Euro erhöht, wodurch die Wirtschaft und die Verwaltung einmalig von Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 285 Mio. Euro entlastet werden. Das BMWE greift damit einen Vorschlag des NKR auf. Zugleich empfiehlt der NKR in diesem Zusammenhang eine dauerhafte Erhöhung der Wertgrenzen und regt an, Erkenntnisse aus der befristeten Verwaltungsvorschrift zu nutzen, um die Wertgrenzen hinsichtlich der Möglichkeit weitergehender Erhöhungen zu evaluieren. Dennoch gibt es einzelne Regelungsvorhaben, die hohen einmaligen Erfüllungsaufwand verursachen. Den größten Umstellungsaufwand verursachen mit insgesamt rund 200 Mio. Euro Regelungsvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die größte einmalige Belastung resultiert mit rund 170 Mio. Euro aus der „Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen“. --1.000 -500 500-1.500-2.000-2.500-3.000 BMAS BMF BMV BMFTR BMVg BMI BMBFSFJ BMZ BMDS BK AA BMWE BMUKN BMLEH BMG BMJV BMWSB Millionen EUR 40 8 5 2 2 1 0 0 0 -0 -1 -15 -44 -67 -120 -455 -2.532 Abbildung 8: Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands im aktuellen Berichtszeitraum nach Bundesministerium Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 62 – 63 Entwicklung der Bürokratiekosten Die Bürokratiekosten sinken im aktuellen Berichtszeitraum um rund 510 Mio. Euro. Diese Entlastung ergibt sich vor allem aus der „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (rund 420 Mio. Euro, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) sowie der „Verordnung über tierärztliche Hausapotheken“ (rund 45 Mio. Euro, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Kein Ressort hat die Wirtschaft im Berichtzeitraum mit erwähnenswerten zusätzlichen Berichtspflichten belastet. Der marginale Anstieg verteilt sich über drei Ressorts und beträgt insgesamt weniger als fünf Mio. Euro. Damit sinkt der Bürokratiekostenindex (BKI) weiter ab. QR-Code scannen Link zur StBA-Website Bürokratiekosten Bürokratiekosten sind eine Teilmenge des jährlichen Erfüllungsaufwands. Sie entstehen durch die Verpflichtung der Unternehmen, Daten oder sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln. Es handelt sich also um den „klassischen Papierkram“. 0 100 200 300-100-200-300-400 BMAS BMUKN BMJV BMV BMF BMG BMLEH BMBFSFJ BMWSB BMVg BMZ BMFTR BMDS BK AA BMI BMWE Millionen EUR 198 1 0 1 3 11 9 12 0 0 0 0 0 13 52 -301 -2 Abbildung 9: Einmaliger Erfüllungsaufwand nach Bundesministerium im aktuellen Berichtszeitraum Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 63 – 64 Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz Genau wie im vorherigen Berichtszeitraum fällt die „One in, one out“-Bilanz auch in diesem Berichtszeitraum positiv aus. Mit einem „Out“ von insgesamt rund 960 Mio. Euro und einem „In“ von lediglich rund 12 Mio. Euro beträgt das „Out“ im Saldo rund 950 Mio. Euro. Damit ist das grundsätzliche Ziel der bestehenden „One in, one out“-Regel erreicht. Gleiches gilt mit Blick auf die Wirkung der „One in, one out“- Regel seit ihrer Einführung im Jahr 2015. Gegenüber dem Startzeitpunkt 2015 ist die Belastung der Wirtschaft gemäß „One in, one out“-Definition formal um insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro gesunken. Dieser hohe Wert kommt allerdings nur wegen bestehender Ausnahmeregelungen zustande, die der NKR wiederholt kritisiert hat. Doch auch in einer Berechnung der „One in, one out“-Bilanz ohne Berücksichtigung der Ausnahmen (d. h. unter Einrechnung des Erfüllungsaufwands aus EU-Richtlinien), ist es über die Jahre gelungen, das Mindestziel der „One in, one out“-Regel zu erreichen. So ergibt sich seit 2015 eine bereinigte Bilanz von rund 500 Mio. Euro abgebautem Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. „One in, one out“-Regel Die im Jahr 2015 eingeführte „One in, one out“-Regel sieht vor, dass jede Vorgabe, die die Wirtschaft belastet, als „In“ spätestens bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode durch eine entlastende Vorgabe, ein „Out“, ausgeglichen werden muss. Dadurch soll der jährliche Erfüllungsaufwand dauerhaft begrenzt werden. -200 -100-250 -150 -50 0-300-350-400-450 BMF BMI BMV BMBFSFJ BMG BMZ BMWSB BMVg BMDS BK AA BMFTR BMWE BMAS BMUKN BMLEH BMJV Millionen EUR 1 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -5 -4 -420 -64 -20 Abbildung 10: Veränderung der jährlichen Bürokratiekosten im aktuellen Berichtszeitraum nach Bundesministerium Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 64 – 65 Am Ende des aktuellen Zeitraums verursachen nur das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI) insgesamt ein kleines „In“. Die Regelungsvorhaben der weiteren Ressorts haben entweder keine Auswirkungen auf die Bilanz oder tragen im Saldo zu einem „Out“ bei. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 20252024 M ill ia rd en E U R M ill ia rd en E U R -7,5 -2,5 0,0 2,5 5,0 -5,0 -7,5 -2,5 0,0 2,5 5,0 -5,0 Wirtschaft (-0,5 Mrd. EUR) Wirtschaft (OIOO relevant) (-6,6 Mrd. EUR) Bürokratieentlastungsgesetz IV 18. LP 19. LP 20. LP Änderung des Gebäudeenergiegesetzes Wachstumschancengesetz -200 -100-250 -150 -50 500-300-350-400-450 BMF BMI BMFTR BMBFSFJ BMZ BMVg BMDS AA BK BMV BMAS BMWE BMUKN BMLEH BMG BMWSB BMJV Millionen EUR 1 0 2 0 0 0 0 0 -5 -3 -0 -422 -334 -104 -49 -25 -11 Abbildung 11: Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz seit 2015 (schraffierte Fläche zeigt Bilanzierungslücke) Abbildung 12: Veränderung der „One in, one out“-Bilanz im aktuellen Berichtszeitraum nach Bundesministerium Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 65 – 66 5.2 Rückblick auf die 20. Legislaturperiode Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands In der 20. LP (Dezember 2021 bis März 2025) hat der NKR insgesamt über 1.200 Regelungsvorhaben geprüft. Über 500 davon hatten Auswirkungen auf den laufenden Erfüllungsaufwand, der in diesem Zeitraum um 7,7 Mrd. Euro gewachsen ist. Damit steigt der jährliche Erfüllungsaufwand in weniger als vier Jahren im ähnlichem Umfang wie in den zehn Jahren zuvor – zwischen Juli 2011 (Anfang der Bilanzierung des Erfüllungsaufwands) und Dezember 2021 betrug der zusätzliche Erfüllungsaufwand insgesamt 8,1 Mrd. Euro. Bürgerinnen und Bürger sind in der 20. LP mit rund 4,8 Mrd. Euro besonders betroffen. Für die Wirtschaft und Verwaltung steigt der Erfüllungsaufwand um 1,8 bzw. 1,1 Mrd. Euro. 08.12.2021 08.12.2022 08.12.2023 08.12.2024 0 -5 5 10 15 20 0 -5 5 10 15 20 M ill ia rd en E U R M ill ia rd en E U R Gesamt (7,7 Mrd. EUR) Wirtschaft (1,8 Mrd. EUR) Verwaltung (1,1 Mrd. EUR) Bürger (4,8 Mrd. EUR) Wachstumschancengesetz Wärmeplanungsgesetz Änderung des Gebäudeenergiegesetzes Bürokratieentlastungsgesetz IV Abbildung 13: Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands in der 20. Legislaturperiode Das Regelungsvorhaben mit den größten belastenden Auswirkungen auf den jährlichen Erfüllungsaufwand ist mit über 9 Mrd. Euro die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Rund 1,8 Mrd. Euro entstehen in Zusammenhang mit drei weiteren Regelungsvorhaben im Bereich Wärme und Energieeffizienz. Laufende Entlastungen ergeben sich mit rund 1,5 Mrd. Euro vor allem aus dem Wachstumschancengesetz. Auch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) trägt mit einer Entlastung von rund 1,1 Mrd. Euro über mehrere Ressorts verteilt zur Statistik bei. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 66 – 67 Abbildung 14: Vorhaben mit den größten jährlichen Belastungen in der 20. Legislaturperiode - 4.000 8.000 Formulierungshilfe zur Aufhebung des Neubaustandards auf EH 55 (BMWK) Entwurf eines Artikelgesetzes mit dem Energieef zienzgesetz (EnEfG) und Änderung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie zur 9. BlmSchV (BMWK) Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (BMJ) Wärmeplanungsgesetz (BMWSB) Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien (BMWK) Millionen EUR 9.165 808 625 467 420 Abbildung 15: Vorhaben mit den größten jährlichen Entlastungen in der 20. Legislaturperiode --400-800-1.200-1.600 Achtes SGB IV Änderungsgesetz (BMAS) Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BMJ) Formulierungshilfe zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) (BMJ) Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (BMI) Wachstumschancengesetz (BMF) Millionen EUR -780 -1.454 -657 -425 -354 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 67 – 68 Die Auswirkungen in Zusammenhang mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes spiegeln sich auch in der Ressortbetrachtung wider. So ist nicht verwunderlich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit Abstand den meisten zusätzlichen Erfüllungsaufwand verursacht. Für eine ausgeglichene Betrachtung ist jedoch zu erwähnen, dass sich die hohen Aufwände des Gebäudeenergiegesetzes möglicherweise langfristig durch das Heizen mit erneuerbaren Energien monetär amortisieren (siehe NKR-Jahresbericht 2023, S. 22).1 1 https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2023-jahresbericht. pdf?__blob=publicationFile&v=5 Sieben Ressorts erreichen eine Netto- Entlastung. Spitzenreiter beim Abbau von Erfüllungsaufwand ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF), gefolgt vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). 8.0004.000 6.000 12.00010.0002.000-2.000 --4.000 BMWK BMWSB BMG BMUV BMEL BK BMVg BMZ AA BMFSFJ BMBF BMDV BMAS BMI BMJ BMF Millionen EUR 10.670 997 359 150 5 4 3 0 0 -6 -22 -106 -519 -859 -1.359 -1.634 Abbildung 16: Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands in der 20. Legislaturperiode nach Bundesministerium Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 68 – 69 Entwicklung des einmaligen Erfüllungsaufwands Mit rund 28,8 Mrd. Euro übersteigt der einmalige Erfüllungsaufwand in der 20. LP den Erfüllungsaufwand aus der Vorperiode um rund 5 Mrd. Euro. Auch hier entsteht die größte Belastung mit rund 13,8 Mrd. Euro durch die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Weitere rund 5,5 Mrd. Euro ergeben sich aus Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine. - 5.000 10.000 15.000 Digital-Gesetz (BMG) Entwurf eines Artikelgesetzes mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Änderungen zum BImSchG sowie zur 9. BlmSchV (BMWK) Bundes-Klimaanpassungsgesetz (BMUV) Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (BMWK) Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien (BMWK) Millionen EUR 13.820 5.501 1.505 1.085 978 20.000 25.00015.0005.000 10.0000 BMWK BMG BMUV BMI BMF BMJ BMAS BMWSB BMDV BMEL BMBF BK BMFSFJ BMVg BMZ AA Millionen EUR 21.971 1.892 1.404 888 802 529 427 410 251 132 58 11 2 0 0 0 Abbildung 17: Vorhaben mit den größten einmaligen Belastungen in der 20. Legislaturperiode Abbildung 18: Einmaliger Erfüllungsaufwand in der aktuellen 20. Legislaturperiode nach Bundesministerium Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 69 – 70 Entwicklung der Bürokratiekosten Obwohl der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in der 20. LP im Saldo um 1,8 Mrd. Euro steigt, sinken die Bürokratiekosten aus Informationspflichten im gleichen Zeitraum um rund 2,5 Mrd. Euro. Damit hat die Bundesregierung die Bürokratiekosten in der 20. LP deutlich stärker abgebaut als ihre Vorgänger. Zum Vergleich: In der 19. LP sind die Bürokratiekosten um rund 1 Mrd. Euro gesunken. Die Entlastungen entstehen vor allem durch das Wachstumschancengesetz, die Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen nach der EU-Bilanzrichtlinie und das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sowie die dazugehörige Verordnung. --400-800-1.200-1.600 Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische- Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (BMWK) Bürokratieentlastungsgesetz IV (BMAS) Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BMJ) Formulierungshilfe zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) (BMJ) Wachstumschancengesetz (BMF) Millionen EUR -657 -1.441 -419 -206 -141 Abbildung 19: Vorhaben mit den größten Entlastungen von jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft in der 20. Legislaturperiode Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz In der 20. Legislaturperiode hat es die Bundesregierung geschafft, die Wirtschaft gemäß „One in, one out“-Definition um 2,8 Mrd. Euro zu entlasten (gegenüber 1,6 Mrd. Euro in der 19. Legislaturperiode). Der NKR sieht diese hohen Entlastungszahlen nicht als valide an. Sie berücksichtigen keine Belastungen aus der Umsetzung von EU- Richtlinien. Berechnet man diese mit ein, ergibt sich für die 20. Legislatur keine Ent-, sondern eine Belastung der Wirtschaft mit jährlichem Erfüllungsaufwand in Höhe von 1,8 Mrd. Euro. Immerhin: Durch die Entlastungen vergangener Bundesregierungen fällt die Gesamtbilanz von „One in, one out“ – auch in der strengeren NKR-Definition – in der Gesamtschau gut aus. Selbst unter Einberechnung der „Ins“ aus der EU- Richtlinienumsetzung ergibt sich seit 2015 eine bescheidene Entlastung der Wirtschaft um ca. 150 Mio. Euro pro Jahr. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 70 – 71 Während die „One in, one out“-Regel als strategische Bürokratiebremse für die Wirtschaft Wirkung zeigt, profitieren Bürgerinnen, Bürger und die Verwaltung bisher nicht von vergleichbaren Ansätzen. Bei beiden Adressatengruppen übersteigt der jährliche Erfüllungsaufwand die Zahl für die Wirtschaft. Um jenseits der Deckelung des Anstiegs zu einem echten Abbau regulatorischer Folgekosten zu gelangen, sind verschärfte Abbauziele nötig. Entsprechende Vorgaben finden sich im Koalitionsvertrag und greifen damit langjährige Empfehlungen des NKR auf. Außer dem BMWK erzielen fast alle Ressorts ein Netto-„Out“ oder nur ein marginales „In“ in der 20. LP. Belastung Entlastung 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 7,0 6,0 5,0 M ill ia rd en E U R OIOOEU 1,1 5,3 3,9 0,7 One in, one out (ohne EU-Aufwand): Out von rund 2,8 Mrd. Euro One in, one out (mit EU-Aufwand): Out von rund 1,8 Mrd. Euro Abbildung 20: Belastung und Entlastung mit und ohne Aufwand aus EU-Recht in der 20. Legislaturperiode Abbildung 21: „One in, one out“ in der 20. Legislaturperiode nach Bundesministerium 0 500 1.000-500-1.000-1.500-2.000 BMWK BMWSB BMEL BMFSFJ BMBF BMZ BMVg AA BK BMUV BMDV BMG BMI BMAS BMJ BMF Millionen EUR 423 -1 -29 0 0 0 0 0 -895 -283 -138 -61 -93 3 5 -1.777 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 71 – xy Kapitel Headline zweizeilig auch dreizeilig Anhang Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 72 – 73 Relevante Aussagen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode Bürokratieabbau allgemein Zeile Ressort Aussage im KoaV 1871 BMDS + alle Gesetzesfolgen messbar machen | Erfolgsindikatoren etablieren, Gesetzesvollzug daran messen 1943 BMDS + alle Abbauziele quantifizieren | Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 % (rund 16 Mrd. Euro) reduzieren, Erfüllungsaufwand um mind. zehn Mrd. Euro senken 1945 BMDS + alle Jährliches Bürokratierückbaugesetz erlassen | Abbaumaßnahmen einzelner Ressorts bündeln und transparent machen 1954 BMDS + alle „One in, one out“-Regel stärken | Ausnahmen streichen, d. h. Aufwand aus EU- Vorgaben, für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie einmaligen Umstellungsaufwand berücksichtigen, zu einer „One in, two out“-Regel fortentwickeln 1959 BMDS NKR stärken | Zuständigkeit für nationalen und EU-weiten Bürokratieabbau erweitern, Rückführung ins BKAmt vornehmen, untergesetzliche Vorschriften einbeziehe

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