Jahresbericht 2025 des Nationalen Normenkontrollrates Einfach, schnell, wirksam. - Den Staat neu gestalten
Text
Jahresbericht 2025 des Nationalen Normenkontrollrates Einfach, schnell, wirksam. - Den Staat neu gestalten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3050
21. Wahlperiode 17.11.1025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Jahresbericht 2025 des Nationalen Normenkontrollrates
Einfach, schnell, wirksam. – Den Staat neu gestalten
Zugeleitet mit Schreiben des Nationalen Normenkontrollrates vom 14. November 2025.
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4
0
8
12
16
20
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8
12
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20
Abbaupfad gem.
Koalitionsvertrag
23/24 24/25
01.01.11
01.01.12
01.01.13
01.01.14
01.01.15
01.01.16
01.01.17
01.01.18
01.01.19
01.01.20
01.01.21
01.01.22
01.01.23
01.01.24
01.01.25
01.01.26
01.01.27
01.01.28
01.01.29
Jä
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bis Ende der 19. LP 20. LP 21. LP
Wirtschaft (2,8 Mrd. EUR)
Bürger (3,6 Mrd. EUR)
Verwaltung (6,7 Mrd. EUR)
Gesamt (13,2 Mrd. EUR)
Betrachtung
(Mrd. Euro)
bis Ende
der 19. LP
20. LP 21. LP Gesamt Jahresberichtzeiträume
Juli 2011 bis
Dez. 2021
Dez. 2021 bis
März 2025
März 2025 bis
Juni 2025
Juli 2011 bis
Juni 2025
Juli 2023 bis
Juni 2024
Juli 2024 bis
Juni 2025
Geprüfte Vorhaben* 4076 1208 74 5358 335 325
Jährlicher Erfüllungsaufwand +8,1 (+95%) +7,7 -2,6 +13,2 (-10%) -1,8 (-19%) -3,2
Wirtschaft +1,4 (+125%) +1,8 - 0,4 +2,8 (-35%) - 2,1 (-26%) -1,0
davon Bürokratiekosten -2,1 (-118%) -2,5 < 0,1 -4,6 (-122%) -2,2 (-13%) -0,5
Bürgerinnen und Bürger -0,6 (+737%) +4,8 - 0,5 +3,6 (0%) < 0,1 (-6%) - 0,5
Verwaltung +7,3 (+16%) +1,1 - 1,7 +6,7 (+5%) +0,2 (-39%) - 1,7
Einmaliger Erfüllungsaufwand +39,8 +28,8 < 0,1 +68,5 +3,8 < 0,1
Wirtschaft +21,8 +22,9 < 0,1 +44,7 +1,6 +0,2
Bürgerinnen und Bürger +1,8 +0,6 0 +2,4 +0,5 < 0,1
Verwaltung +16,2 +5,3 < 0,1 +21,4 +1,7 - 0,1
Wachstumschancengesetz (BMF)
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (BMWK)
Wärmeplanungsgesetz (BMWSB) Artikelgesetz
Energieefzienzgesetz
(BMWK)
weitere Regelungsvorhaben
weitere Regelungsvorhaben
0 2 4 6 8 10 12 14 16
Milliarden EUR
14,2 Mrd. Euro
Belastung
6,5 Mrd. Euro
Entlastung
Anhebung der Schwellenwerte nach der Bilanzrichtlinie...
Modernisierung des Pass, Ausweis und
ausländerrechtl. Dokumentenwesens (BMI)
01.05.12
105
BK
I (
20
12
=1
00
)
100
95
90
01.05.13
01.05.14
01.05.15
01.05.16
01.05.17
01.05.18
01.05.19
01.05.20
01.05.21
01.05.22
01.05.23
01.05.24
01.05.25
Lesehilfe: Die Angabe in Prozent stellt die prozentuale Veränderung im Vergleich zur gesamten Vorperiode des jeweiligen Betrachtungszeitraums dar. Beispiel: Der jährliche
Erfüllungsaufwand ist in der 20. LP um rund 7,7 Mrd. Euro gestiegen. Dies entspricht 95 % des Anstiegs des Erfüllungsaufwands in den gesamten zehn Jahren zuvor (von Juli 2011 bis Oktober 2021).
Bürokratiekostenindex
Regelungsvorhaben der 20. LP
Jährlicher Erfüllungsaufwand
Betrachtung
(Mrd. Euro)
bis Ende
der 19. LP
20. LP 21. LP Gesamt Jahresberichtzeiträume
Juli 2011 bis
Dez. 2021
Dez. 2021 bis
März 2025
März 2025 bis
Juni 2025
Juli 2011 bis
Juni 2025
Juli 2023 bis
Juni 2024
Juli 2024 bis
Juni 2025
Jährlicher Erfüllungsaufwand
der Wirtschaft gem. OIOO
(ohne Ausnahmen)
- 1,9 (+94%) +1,8 -0,4 - 0,5 (-81%) - 2,1 (-52%) -1,0
Jährlicher Erfüllungsaufwand
der Wirtschaft gem. OIOO (mit
Ausnahmen)
- 3,4 (-85%) -2,8 -0,4 -6,6 (-70%) -2,3 (-57%) -1,0
-7,5
-2,5
0,0
2,5
5,0
-5,0
-7,5
-2,5
0,0
2,5
5,0
-5,0
„One in, one out“
Ausnahmen
6,1 Mrd. EUR
20. LP 21. LP23/24 24/25
01.01.15
01.01.16
01.01.17
01.01.18
01.01.19
01.01.20
01.01.21
01.01.22
01.01.23
01.01.24
01.01.25
01.01.26
01.01.27
01.01.28
01.01.29
Jährlicher Erfüllungsaufwand der Wirtschaft gem.
OIOO (ohne Ausnahmen) (-0,5 Mrd. EUR)
Jährlicher Erfüllungsaufwand der Wirtschaft gem.
OIOO (mit Ausnahmen) (-6,6 Mrd. EUR)
Vorhaben mit
Digitalcheck*
0
50
100
150
200
250
300
Vorhaben mit
Digitalbezug
und erweitertem
Digitalcheck
(% von Vorhaben
mit Digitalcheck)
Vorhaben mit
Visualisierung
(% von Vorhaben
mit Digitalbezug)
Bürgerchecks** Praxischecks Evaluierungsberichte
im Berichtszeitraum
Vorhaben aus dem
Berichtszeitraum,
die in späteren
Jahren evaluiert
werden sollen***
282
(92%) 264
(88 %)
140
(50 %)
100
(38 %)
52
(37 %)
22
(22%)
10 6 8
28
14
7
16
4
*nicht berücksichtigt werden Vorhaben,
die der Diskontinuität unterfallen sowie
internationale Abkommen
** soweit erfasst
*** gem. St-Beschluss 2024
Berichtszeitraum 2023/2024
Berichtszeitraum 2024/2025
48% 26% 26%
Berichtszeitraum 2024/2025
Berichtszeitraum 2023/2024
Frist von 28 Tagen und mehr zwischen 5 und 28 Tagen weniger als 5 Tage
48% 31% 21%
„One in, one out“-Bilanz
Fristen
Qualitative Instrumente der Besseren Rechtsetzung
xy
Kapitel Headline
zweizeilig
auch dreizeilig
Kernbotschaften
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 4 –
5
1.
Trendwende erkennbar: Deutlicher
Rückgang beim Erfüllungsaufwand –
Belastungsberg aber weiterhin
viel zu hoch!
Der Erfüllungsaufwand geht erstmals deutlich
zurück – im aktuellen Berichtszeitraum (Juli
2024 bis Juni 2025) um rund 3,2 Mrd. Euro. Die
größte Entlastung verzeichnet die öffentliche
Verwaltung mit 1,7 Mrd. Euro. Die Wirtschaft
profitiert von knapp 1 Mrd. Euro Rückbau, die
Hälfte davon aus sinkenden Bürokratiekosten.
Bürgerinnen und Bürger werden um 500 Mio.
Euro entlastet. Das ist eine deutliche
Trendumkehr und setzt die positive Entwicklung des
letzten Berichtszeitraums fort. Den entscheidenden
Beitrag liefert der „Bau-Turbo“ mit einem
Entlastungsvolumen von 2,5 Mrd. Euro. Das Vorhaben
wurde von der alten Bundesregierung begonnen
und von der neuen abgeschlossen. Gleichwohl
bleiben die Belastungen insgesamt auf zu hohem
Niveau: 64 Mrd. Euro Bürokratiekosten pro Jahr
und 13,2 Mrd. Euro zusätzlicher
Erfüllungsaufwand seit 2011. Der NKR fordert deshalb: Dieser
Belastungsberg muss konsequent abgetragen
werden. Die verschärften Abbauziele der
Bundesregierung bieten dafür den richtigen Rahmen.
2.
Verschärfte Abbauziele umsetzen:
Mit klarer Verantwortung der Ressorts und
dem Mut, Aufwand und Nutzen gesetz licher
Standards in Balance zu bringen.
Noch nie waren die Ambitionen so hoch.
Innerhalb von vier Jahren will die Bundesregierung
Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 %, d. h.
um 16 Mrd. Euro, senken und den
Erfüllungsaufwand um 10 Mrd. Euro reduzieren.
Zusätzlich müssen alle hinzukommenden Belastungen
auslaufender Gesetzesänderungen kompensiert
werden – dank einer reformierten „One in, one
out“-Regel ohne die bisher geltenden
Ausnahmen. Zur Umsetzung braucht es Ambition, Mut
und Kreativität auf Seiten der Ressorts. Denn
gute Gesetzgebung braucht nicht nur
wohlmeinende Ziele, sondern auch ein ständiges
Hinterfragen, ob der mit neuen Vorschriften
verbundene Aufwand in einem wirklich angemessenen
Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht. Diese
Abwägung muss auch materielle Standards
einbeziehen, richtet sich aber vor allem auf
überzogene Dokumentations- und
Kontrollpflichten. Einfachere Nachweise, Pauschalierungen,
Bagatellgrenzen und risikoorientierte
Stichprobenkontrollen können den Vollzug spürbar
entlasten, ohne Schutzziele zu gefährden. Der NKR
fordert deshalb: Der „Bau-Turbo“ war der erste
Paukenschlag, weitere müssen folgen – in allen
Ressorts! Das erfordert ein strenges Regime und
erkennbare Führung aus Digitalministerium und
Kanzleramt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 5 –
6
3.
Digitalcheck richtig nutzen:
Frühzeitig visualisieren und mit Praxis- und
Bürger check verzahnen.
Um das Potential des Digitalchecks besser zu
nutzen, muss er an den Anfang des
Gesetzgebungsprozesses rücken – nicht als bloßes
Abhaken einer Checkliste am Ende, sondern als echtes
Gestaltungsinstrument in der „Design-Phase“
der Gesetzesvorbereitung. Die bisher ex-post
durchgeführten Praxischecks zeigen, wie
Betroffene und Vollzugsexperten eingebunden werden
können. Der punktuell angewandte Bürgercheck
fragt verstärkt nach der Wirksamkeit geplanter
staatlicher Maßnahmen. Alle drei Instrumente
enthalten Elemente, die in der Frühphase der
Gesetzgebung zusammengedacht und deshalb
methodisch zusammengebracht werden
müssen. Nur so kann das Prinzip „Erst der Inhalt,
dann die Paragrafen“ mit Leben gefüllt werden.
Ein zentrales Element ist der Einsatz von
Visualisierungen: Ob Prozess- oder
Wirkmodelle, Entscheidungsbäume oder Rule-Maps, die
Funktionsweise und Funktionstauglichkeit von
Regelungen kann durch ein Bild deutlich
einfacher dargestellt und diskutiert werden.
Visualisierung muss verbindlicher Bestandteil der
Gesetzesvorbereitung werden. Der NKR fordert
deshalb: Digital-, Praxis- und Bürgerchecks
müssen klug verzahnt, unter Beteiligung Betroffener
frühzeitig eingesetzt und systematisch mit
Visualisierungen verknüpft werden.
4.
Qualität verbessern, Wirkung steigern: Gute
Gesetze brauchen ausreichend Zeit, neue
Fähigkeiten und digitale Unterstützung.
Gute Gesetze sind nicht nur praxistauglich,
digitalfähig und aufwandsarm. Sie sind vor allem
wirksam und erreichen ihre Ziele. Es braucht eine
kluge Vorbereitung und nachgelagerte
Erfolgskontrollen. Beides verlangt die Offenheit der
Politik für mehr Evidenz bei der Suche nach der
besten Lösung und Evaluierung der tatsächlichen
Wirkung. Nötig ist ausreichend Zeit für die
Einbindung von Betroffenen und für den Einsatz von
Experimentierklauseln und Reallaboren. Dabei
kann auch herauskommen, dass es eine Regelung
nicht braucht. Die gesetzgebenden Ministerien
müssen den Rechtsetzungsprozess ganzheitlicher
betrachten und die Instrumente guter
Gesetzgebung besser nutzen. Der Methodenkanon muss
gestrafft, durch ein Zentrum für Legistik
weiterentwickelt und durch Anpassungen der
Gemeinsamen Geschäftsordnung verbindlich werden.
Der digitale Rechtsetzungskreislauf – bestehend
aus E-Gesetzgebung, E-Verkündung und Neu-
RIS – sollte vollständig ausgebaut und
einheitlich gesteuert werden. Der NKR fordert deshalb:
Jetzt muss eine echte Evaluationskultur etabliert,
das Gesetzgebungshandwerk professionalisiert
und – mit digitaler Infrastruktur, strategischer
Steuerung und mutiger Methodik – der Weg zu
wirksameren Gesetzen geebnet werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 6 –
7
5.
OZG und Registermodernisierung intelligent
aufeinander abstimmen: Dateninventur,
Standardisierung und Vernetzung jetzt
angehen.
Bund und Länder müssen ihre Datenbestände
konsequent aufräumen und die
Registermodernisierung eng mit dem OZG verknüpfen. Nötig
ist eine Generalinventur der staatlichen
Datenbestände, die verbunden wird mit einheitlichen
Standards für Datenqualität und Schnittstellen.
Ziel ist ein föderales Datenmanagement, das
transparent macht, welche Daten wo vorliegen
und welche für das Once-Only-Prinzip noch
fehlen. Mit dem Deutschland-Stack plant die
Bundesregierung endlich einen interoperablen,
europäisch anschlussfähigen Plattformkern mit
Open-Source-Komponenten. Ergänzend sollte
eine Deutschland-App als zentrales
Bürgerportal aufgebaut und mit der EUDI-Wallet sinnvoll
kombiniert werden. Wichtig bleibt: Was man
nicht misst, kann man nicht steuern. Statt
mühsamer Einzelerhebungen sollte der Fortschritt
der Verwaltungsdigitalisierung automatisiert
und ortsgenau sichtbar gemacht werden. Das
erhöht die Transparenz und Steuerungsfähigkeit.
Der NKR fordert deshalb: Jetzt den Mut für klare
Governance, verbindliche Standards und ein
digitales Ökosystem für eine nutzerorientierte
Verwaltung aufbringen!
6.
Aufgaben im Föderalismus neu ordnen:
Doppelstrukturen abbauen, Kräfte bündeln.
Sowohl auf Bundesebene als auch im
Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen
muss die viel zu komplexe Aufgabenverteilung
neu geordnet werden. Zwei NKR-Gutachten
zeigen: Eine intelligente Bündelung von
Zuständigkeiten kann spürbar entlasten. Aufgaben, die
ortsunabhängig, standardisierbar und
automatisierbar sind, sollten dort konzentriert werden, wo
sie am effizientesten erbracht werden können –
ohne zwingend in Zentralisierung zu münden.
Die bestehenden verfassungsrechtlichen
Spielräume sollten genutzt werden.
Verwaltungsleistungen wie Fahrerlaubnis, Einkommensprüfung,
Förderwesen oder i-Kfz bieten sich für eine
Bündelung besonders an. Auch das Geflecht an
Sozialleistungen sollte in dieser Legis laturperiode
reformiert werden. Im Bundes ministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
braucht es für die Koordination eine
schlagkräftige Steuerungseinheit. Entscheidend für die
Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen
ist zudem eine schnelle Strukturierung des
nachgeordneten Bereichs und die Klärung der
Rollenverteilung von BMDS, Digitalministerkonferenz,
IT-Planungsrat und FITKO. Langfristig wären
verfassungsrechtliche Weiterentwicklungen
notwendig – etwa eine Infrastrukturkompetenz des
Bundes, ein Kooperationsgebot oder die
Verankerung von Experimentierklauseln. Der NKR
fordert deshalb: Die angekündigte
Modernisierungsagenda muss das Prinzip der
Aufgabenbündelung ins Zentrum stellen!
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 7 –
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7.
Sozialstaat radikal vereinfachen:
Pauschalieren, bündeln, digitalisieren.
Die soziale Sicherung ist geprägt von komplexen
Zuständigkeiten und aufwändigen
Prüfverfahren. Wer Hilfe braucht, wird oft mit einem kaum
durchdringbaren System konfrontiert.
Pauschalierung, Bündelung und Digitalisierung bieten
hier enorme Chancen: Leistungsansprüche
müssen systematisch zusammengeführt, redundante
Prüf- und Anrechnungsverfahren konsequent
vereinfacht und Prozesse automatisiert werden.
Digitale One-Stop-Shops würden die
Antragstellung erheblich vereinfachen. Der NKR steht mit
seinen Reformforderungen nicht allein: Auch die
„Initiative für einen handlungsfähigen Staat“
fordert eine Modernisierung des Sozialstaats, und
die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der
Länder hat Ende 2024 beschlossen, unter
Mitwirkung des Bundes und der Kommunen einen
Gesetzesentwurf für eine Reform zu erarbeiten.
Der Koalitionsvertrag sieht die Einsetzung einer
Kommission vor, die bis Ende 2025 Vorschläge
für massive Rechtsvereinfachungen, rascheren
Vollzug und höhere Transparenz unterbreiten
soll. Der NKR fordert deshalb: Die große
Sozialstaatsreform darf nicht länger vertagt werden!
Eine digitale und effiziente Sozialverwaltung ist
der Schlüssel dazu, dass Leistungen schneller und
zielgenauer bei den Menschen ankommen.
8.
Planungs- und Genehmigungs ver fahren
entschlacken: Standardisieren, digitalisieren,
schneller entscheiden.
Schnelle Planungs- und
Genehmigungsverfahren sind essentiell für Modernisierung und
Wachstum. Der zwischen Bund und Ländern
vereinbarte Beschleunigungspakt ist ein guter
Anfang. Jetzt muss er inhaltlich ausgeweitet und
schneller umgesetzt werden. NKR und DESTATIS
haben mit einer bundesweiten Befragung von
über 800 Mitarbeitenden aus rund 240
Genehmigungsbehörden die Perspektive der Praxis
systematisch erhoben und konkrete
Reformvorschläge entwickelt. Prüf- und
Verfahrenserfordernisse müssen auf das nötige Maß reduziert
werden: Weniger UVP, höhere Schwellenwerte,
vereinfachte Verfahren ohne unnötige
Beteiligung. Zentral bereitgestellte Plattformlösungen
mit modularer IT, automatisierten Prüfungen
und standardisierten Verfahren können Prozesse
stark beschleunigen. Personal sollte durch
Poollösungen gebündelt, qualifiziert und auf
Anlagetypen spezialisiert werden. Langfristig braucht es
eine Konsolidierung der zersplitterten Rechtslage
zu einem einheitlichen Planungs- und
Genehmigungsrecht. Der NKR fordert deshalb:
Wirkungsarme Regeln streichen, Verfahren digitalisieren,
Aufgaben bündeln – und das Praxiswissen der
Behörden systematisch nutzen!
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 8 –
9
9.
Bürokratieabbau auch in Europa:
Deutschland muss aktiver werden.
Ein erheblicher Teil der nationalen
Bürokratielasten entsteht durch europäische Regulierung.
Die EU-Kommission hat sich vorgenommen,
weniger zu regeln. Deutschland muss sie beim
Wort nehmen und in Brüssel auf Entlastungen
drängen. Deutschland reagiert oft zu spät und
zu defensiv auf die Kostenfolgen europäischer
Vorhaben. Dabei gäbe es längst die Möglichkeit,
sich frühzeitig in EU-Prozesse einzubringen,
Regelungsvorhaben praxistauglicher zu gestalten
und unnötige Berichtspflichten zu verhindern.
Statt mit dem Finger auf die EU-Kommission zu
zeigen, sollte die Bundesregierung ihre eigene
Verhandlungsstrategie schärfen und
ressortübergreifend koordinieren. Bürokratierückbau sollte
ein fester Tagesordnungspunkt im
Staatssekretärsausschuss auf Bundesebene werden: Ressorts
berichten dort über belastende EU-Vorhaben
und zeigen, wie sie gegengesteuert haben. Der
NKR fordert deshalb: Bürokratierückbau muss
auch in Europa zur Chefsache werden!
Deutschland braucht eine proaktive, frühzeitige und gut
koordinierte Verhandlungsführung für
praxistaugliche, verhältnismäßige und digitaltaugliche
EU-Regulierung.
10.
Neues Ministerium, neue Verantwortung:
Staatsmodernisierung braucht Leadership
und ressortübergreifendes Handeln.
Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die
Bundesregierung einen klaren Modernisierungsauftrag
gegeben. Sie ist dabei, eine Modernisierungsagenda
aufzusetzen, in der viele Vorschläge des NKR
enthalten sind. Der Bund-Länder-Beschluss von Juni
2025 hat die föderale Perspektive gestärkt. Mit
dem neuen Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung und seinem IT-Vetorecht
wird eine Struktur geschaffen, die diese
Modernisierungsagenda erfolgreich umsetzen kann.
Noch nie war die Ausgangslage besser, um mit
den Erkenntnissen der letzten Jahre Fortschritte
zu erzielen. Entscheidend ist jetzt, ins Machen zu
kommen. Der NKR fordert deshalb:
Staatsmodernisierung muss zum Gemeinschaftsprojekt der
gesamten Bundesregierung werden! Der
Bundeskanzler muss dem Digitalminister
Rückendeckung geben und den Fortschritt monitoren. Die
drei Koalitionspartner müssen an einem Strang
ziehen. Alle Ressorts sind gefordert: Kreativ zu
werden beim Bürokratierückbau, offen zu sein
für eine neue Gesetzgebungskultur und bereit,
gemeinsam ressortübergreifend über
Zuständigkeitsgrenzen hinweg zu handeln.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 9 –
Vorwort
Der Koalitionsvertrag zeigt große Ambitionen für
Bürokratierückbau, Digitalisierung und
Staatsmodernisierung. Der Missmut über lähmende,
teils erdrückende und teure Bürokratie ist
spürbar und führt zu Veränderungen in der Politik.
Bürokratieabbau ist ein kostengünstiges
Konjunkturprogramm. Die Wachstumsinitiative der
abgelösten Ampelregierung ist zu weiten Teilen
nicht mehr umgesetzt worden. Das kann jetzt
nachgeholt und sogar übertroffen werden. Dabei
soll ambitionierter Bürokratierückbau nicht zum
Kahlschlag führen und keine blinde
Deregulierungsagenda sein. Denn das Ziel ist nicht
pauschal weniger Staat und Regulierung. Sondern ein
besserer, d. h. wirksamer, digitaler, einfacher Staat
und entsprechende Gesetze.
Die Regierung hat angekündigt, bis Jahresende
2025 eine Modernisierungsagenda vorzulegen.
Erkennbar sind jetzt schon Gesetzesvorhaben mit
erheblichen Entlastungen. Nachgebessert werden
muss aber weiterhin beim Thema Fristen: Die
teilweise extrem kurzen Fristen, die dem NKR
für Stellungnahmen eingeräumt werden, sind
schlicht inakzeptabel. Hier sollte sich die
Bundesregierung an die eigene Geschäftsordnung und
die Grundsätze guter Gesetzgebung erinnern.
Der NKR hat über 60 konkrete Vorschläge zum
Bürokratieabbau unterbreitet. Diese Liste mit
Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des
Bundes liegen und spürbare Entlastungen für
Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und
Bürger versprechen, führen wir fort. Ein neuer
Vorschlag des NKR zielt am Beispiel der
Betrieblichen Beauftragten darauf ab, es den
Normadressaten zu überlassen, wie sie gesetzliche Ziele und
Standards erfüllen, auch ohne für alles und jedes
eine Beauftragte oder einen Beauftragten
bestellen zu müssen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 10 –
11
Entscheidend für eine wirkliche
Bürokratiewende wird die effektive und kluge Umsetzung der
neu gesetzten Bürokratierückbauziele sein. In vier
Jahren soll die Wirtschaft, die Bürgerinnen und
Bürger und die Verwaltung um insgesamt 26 Mrd.
Euro entlastet werden. Wie werden es die Ressorts
schaffen, unnötige Bürokratie und
unverhältnismäßige Regulierungskosten in ihrem
Verantwortungsbereich abzubauen? Wie wird das gesteuert
und überwacht? Welche neuen Wege werden dabei
eingeschlagen? Wie kann der Anspruch auf
Perfektion und Einzelfallgerechtigkeit Regelungen
weichen, die von der Wirtschaft und den Bürgerinnen
und Bürgern digital und einfach umgesetzt und
auch von den Kommunen vollzogen werden
können? Momentan bietet sich eine Chance auf
Veränderungen, die von allen handelnden Personen
genutzt werden muss. Dieser Jahresbericht schlägt
Maßnahmen vor. Dazu gehört das gezielte
Infragestellen von gesetzlichen Standards, die wir uns
nicht mehr leisten können und die die Kommunen
rein faktisch überfordern. Wir regen
Aufgabenkritik und Praxischecks an, insbesondere im
Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen.
Deutschland hat jetzt ein Digitalministerium.
Es trägt als erstes in Europa die
„Staatsmodernisierung“ im Namen. Damit kann die Aufholjagd bei
der Digitalisierung von Staat und Verwaltung
beginnen. Aber auch Länder und Kommunen müssen
sich beteiligen. Wir brauchen einheitliche
Schnittstellen und klare Standards. Die
Registermodernisierung muss dringend beschleunigt werden.
Mehr als die Hälfte der bürokratischen
Belastungen kommt aus Europa. Die EU-Kommission hat
eine neue Maxime: Wettbewerbsfähigkeit. Ihr Ziel
ist die Entlastung der Wirtschaft und der Abbau
von überbordenden Regeln und
Berichtspflichten. In sogenannten Omnibusgesetzen sollen
die Aufwandstreiber der vergangenen Jahre, u. a.
Nachhaltigkeitsberichterstattung und
Lieferkettenregelungen, entscheidend zurechtgestutzt
werden. Das ist dringend geboten, denn gerade
diese Vorschriften machen der Wirtschaft schwer
zu schaffen. Deutschland darf in Zukunft nicht
darauf warten, was aus Brüssel kommt, sondern
muss sich frühzeitig in die europäische
Gesetzgebung einbringen.
Bessere Gesetzgebung ist nach wie vor wichtig.
Der Gesetzgebungsprozess in den Ministerien ist
teilweise antiquiert und ineffektiv. Ein besserer
Prozess zur Gesetzesvorbereitung gliedert sich
in drei Phasen: Die konzeptionelle Frühphase, in
der Regulierung als Designprozess verstanden
und bearbeitet wird. Wirkmodelle und
Vollzugsprozesse werden visualisiert. Ein Praxischeck mit
Experten aus der Verwaltung, von Unternehmen
und Betroffenen modelliert Prozesse so, dass
wenig Bürokratie entsteht. Vielleicht merkt man
dabei auch, dass gar kein Gesetz nötig ist. In der
zweiten Phase werden Prozesse ergebnisoffen
diskutiert und abgestimmt. Erst danach beginnt
die juristische Textarbeit. Am Ende stehen dann
aufwandsarme Gesetze, die gut umzusetzen sind.
Es ist eine besondere Zeit für den NKR, der
zukünftig im Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung angesiedelt und dabei
gestärkt werden soll. Die Regierung hat sich viel
vorgenommen und wird sich an ihren Zielen messen
lassen. Wir freuen uns darauf, bei diesem
wichtigen und positiven Gestaltungsprozess aktiv
unterstützend mitzuwirken. Dabei bleiben wir kritisch
und werden unser Mandat unabhängig ausüben.
Lutz Goebel
Vorsitzender Nationaler Normenkontrollrat
2. Oktober 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 11 –
xy
Kapitel Headline
zweizeilig
auch dreizeilig
Inhalt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 12 –
13
1 Start-Bilanz der neuen Bundesregierung ..........................................................................................14
2 Neustart für gute Gesetze, digitale Verwaltung und weniger Bürokratie .................................18
3 Bessere Rechtsetzung ..............................................................................................................................28
3.1 Gesetze mit weniger Bürokratie und Konkreter Bürokratieabbau .......................................29
3.2 Digitaltaugliche Gesetze .................................................................................................................31
3.3 Praxistaugliche Gesetze ...................................................................................................................35
3.4 Wirksame Gesetze .............................................................................................................................39
3.5 Weniger Bürokratie aus der EU .....................................................................................................43
4 Leistungsfähige Verwaltung und zukunftsfester Staat ..................................................................46
4.1 Aufgabenbündelung im Föderalstaat .........................................................................................47
4.2 Digitale Verwaltung .........................................................................................................................51
4.3 Planungs- und Genehmigungsverfahren ....................................................................................55
5 Erfüllungsaufwand – Zahlen, Daten, Fakten ...................................................................................58
5.1 Entwicklung im letzten Berichtszeitraum ...................................................................................59
5.2 Rückblick auf die 20. Legislaturperiode ......................................................................................66
Anhang ............................................................................................................................................................72
Relevante Aussagen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ........................73
Evaluierung von Regelungsvorhaben .................................................................................................85
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 13 –
1
Start-Bilanz
der neuen
Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 14 –
15
Was haben die Regierungsparteien beschlossen?
Seit Anfang Mai im Amt will die schwarz-rote
Bundesregierung zeigen, dass sie es ernst damit
meint, unnötige Bürokratie abzubauen, Gesetze
praxis- und digitaltauglich auszugestalten, den
Staat strukturell zu modernisieren und die
Verwaltung konsequent zu digitalisieren. Keine
Regierung zuvor hat sich solch ambitionierte
Ziele gesetzt, keine hat dafür ein eigenständiges
Ministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) errichtet.
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
enthält durchweg Formulierungen, die darauf
abzielen, Deutschland einfacher zu machen. Die
Schlüsselbegriffe lauten: Bürokratierückbau,
Beschleunigung, Aufgabenkritik, Vereinfachung,
Bündelung und Digitalisierung. Das Gute: Sie
finden sich in vielen Kapiteln des
Koalitionsvertrags und definieren die Agenda in so gut wie
allen Politikbereichen. Der NKR hat den
Koalitionsvertag ausgewertet und wird den Stand der
Umsetzung im Blick behalten (vgl. Anhang).
Was hat die Regierung bereits auf den Weg
gebracht?
Um zügig für Entlastungen zu sorgen, hat die
Bundesregierung mit einem Sofortprogramm1
wichtige Gesetzentwürfe neu aufgesetzt, die es
aufgrund des abrupten Endes der letzten
Legislatur nicht mehr durchs Parlament geschafft
hatten. Dazu gehören im Bereich der
Infrastruktur u. a. Erleichterungen beim Ausbau von
Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeichern und
Wärmeleitungen sowie die Beschleunigung der
1 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sofortprogramm-bundesregierung-104.pdf
Genehmigungsverfahren für
Wasserstoffinfrastruktur, Windenergieanlagen und
Telekommunikationsnetze. Hinzu kommen Regelungen für
digitale Beurkundungsverfahren bei Notaren,
die Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung oder zur Festlegung von Standards für den
Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen. Das
Gesamtvolumen der dadurch erreichten
Entlastungen beim Erfüllungsaufwand beträgt nach
vorläufigen Schätzungen 60 Mio. Euro pro Jahr.
Auffällig ist: Die im Sofortprogramm
angekündigte Modernisierung des Vergaberechts
(ehemals Vergabetransformationsgesetz) liegt noch
nicht vor. Gleiches gilt für das alte Gebäudetyp-
E-Gesetz, das zwar nicht Teil des
Sofortprogramms ist, nach Ansicht des NKR jedoch
ebenfalls zügig kommen sollte – so wie der „Bau-
Turbo“ auch sehr schnell wieder eingebracht
wurde. Zusammen bieten diese drei
Gesetzentwürfe Einsparpotential von über 10 Mrd. Euro
pro Jahr.
Diesen Entlastungen stehen absehbar auch
deutliche Belastungen gegenüber. Denn mit der
Umsetzung der EU-Richtlinie über
Nachhaltigkeitsberichte (CSRD), der Umsetzung der NIS-2-
Richtlinie und dem KRITIS-Dachgesetz muss die
Bundesregierung Vorhaben der letzten Legislatur
umsetzen, die laufenden Aufwand von
mindestens 5 Mrd. Euro pro Jahr sowie
Umstellungsaufwand von 5 Mrd. Euro verursachen werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 15 –
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Was soll bis Ende 2025 noch umgesetzt werden?
Bis Ende 2025 hat sich die Bundesregierung
weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur
Entlastung von Unternehmen sowie Bürgerinnen und
Bürgern vorgenommen, u. a.:
• Betriebsbeauftragte abschaffen und den
Schulungs-, Weiterbildungs- und
Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren
• Nationales Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) abschaffen und die europäische
Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und
vollzugsfreundlich umsetzen
Highlights aus dem Koalitionsvertrag
• Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 % (rund 16 Mrd. Euro) senken, Erfüllungsaufwand um
10 Mrd. Euro reduzieren
• Ausnahmen der „One in, one out“-Regel streichen und sie zur „One in, two out“-Regel
weiterentwickeln
• Praxischecks mit Betroffenen und Vollzugsexperten durchführen; frühzeitig und auf Basis
einer Visualisierung von Organisationsstrukturen, Prozessen und Wirkmodellen
(„Erst der Inhalt, dann die Paragrafen.“)
• EU-Kommission beim Bürokratierückbau unterstützen und größere Ambitionen fordern;
gleichzeitig geschlossenes Auftreten Deutschlands auf EU-Ebene sicherstellen und
EU-Vorhaben wöchentlich auf Staatssekretärsebene beraten
• Sozialleistungsmodernisierung als Blaupause für vollständige, gebündelte und
nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorantreiben
• Once-Only-Prinzip durchsetzen, Doppelerhebungsverbot und Verpflichtungen zum
Datenaustausch innerhalb der Verwaltung etablieren
• Schnittstellen und Standards definieren, IT-Budget strategisch ausrichten
• Aufgaben- und Kostenkritik durchführen, Sachausgaben des Bundes um 10 % und Stellen
um 8 % abbauen, Anzahl Bundesbehörden reduzieren
• Doppelstrukturen reduzieren, Aufgabenbündelung vorantreiben, ausgewählte Aufgaben mit
hohem Standardisierungspotenzial beim Bund konzentrieren
• Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in der ersten Hälfte der
Legislaturperiode vollständig umsetzen und für Industrievorhaben weiterentwickeln
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 16 –
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• Auf EU-Ebene für eine vereinfachte
Nachhaltigkeitsberichterstattung einsetzen
• Energieeffizienzgesetz und
Energiedienstleistungsgesetz vereinfachen
• Bonpflicht abschaffen
• Statistikpflichten aussetzen, insbesondere
im Bereich Außenhandel, produzierendes
Gewerbe, Handel- und Dienstleistungen
• 20 % der Verwaltungsvorschriften des
Bundes abschaffen
Bis Oktober 2025 soll zudem eine umfassende
Modernisierungsagenda für den Bund
vorliegen – als kennzahlenunterlegte Konkretisierung
des Koalitionsvertrages für fünf
Schwerpunktbereiche der Staatsmodernisierung:
Bürokratierückbau und Gute Gesetzgebung,
Serviceorientierung, Behördeneffizienz und Personal. Dass
die Bundesregierung messbare Ziele formulieren
will, ist Voraussetzung dafür, beschränkte
Ressourcen klar zu fokussieren und in dieser
Legislatur zu greifbaren Ergebnissen zu gelangen.
Dem neuen Staatssekretärsausschuss
„Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ wird
die Aufgabe zukommen, BMDS und Kanzleramt
dabei zu unterstützen, die
Modernisierungsagenda umzusetzen und die Position des Bundes in
Richtung Länder und Kommunen zu entwickeln.
Denn ergänzt werden soll die Agenda des Bundes
durch föderale Modernisierungsmaßnahmen, zu
denen Bund und Länder bereits Gespräche
führen und die im Dezember 2025 zu Beschlüssen
der Ministerpräsidenten führen sollen.
Konsequent ist, dass dabei auch der Fortschreibung
und Umsetzung des Bund-Länder-Pakts zur
Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren eine besondere Bedeutung
zugemessen wird; dies gilt ebenso für die Vorschläge
der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“.
Offen ist allerdings, ob die Kommunen
angemessen einbezogen werden.
Besonders hervorzuheben sind die Bemühungen
der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
vorgesehene Kommission zur Reform des
Sozialstaats zügig einzusetzen und schon bis Ende
2025 Ergebnisse vorzulegen. Das Tempo ist nötig.
Schließlich ist der Kommissionsbericht erst der
Anfang. Konkrete Reformen müssen folgen.
Diese müssen den Anspruch haben, zu echten
Vereinfachungen zu gelangen, zu bündeln und
Sozialleistungen zu digitalisieren.
Aus den mutigen Ankündigungen, den
konkretisierenden Arbeitsprogrammen und
anspruchsvollen Kommissionsberichten spürbare
Veränderungen herbeizuführen, wird die Aufgabe des
BMDS sein und zugleich die gesamte
Aufmerksamkeit des Kanzleramtes und der
Koalitionsspitze erfordern. Denn schon der Aufbau des
BMDS und die Schwierigkeiten beim Abgeben
von Ressourcen und Zuständigkeiten an das neue
Ministerium zeigen, wie sehr die individuellen
Sichtweisen und Eigeninteressen der
Bundesministerien noch dominieren. Ihnen muss Einhalt
geboten und das BMDS stark aufgestellt werden.
Der Koalitionsvertrag spricht zurecht von einem
„Whole of Government“-Ansatz. Der
Organisationserlass gibt dem BMDS ein Vetorecht in
IT-Fragen. Wenn die Staatsmodernisierung als
Gemeinschaftswerk verstanden und durch starke
Führung angeschoben wird, kann sie gelingen –
in dieser Legislatur und darüber hinaus.
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xy
Kapitel Headline
zweizeilig
auch dreizeilig
2
Neustart für
gute Gesetze,
digitale Verwa tung
und weniger Bürokratie
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So viel Ambition war noch nie
Die Auswertung des Koalitionsvertrags, die
Umsetzung des angekündigten Sofortprogramms
und die Bemühungen für eine
Modernisierungsagenda von Bund und Ländern zeigen einen
hohen Anspruch der Bundesregierung an sich
selbst. Mit dem BMDS ist zudem ein Ministerium
im Aufbau, das – richtig aufgesetzt – Steuerungs-
und Arbeitsmuskel sein kann. Die Ausgangslage
ist günstig, all die Erkenntnisse vergangener
Jahre – viele davon hat der NKR immer wieder
vorgetragen – endlich umzusetzen und zu
spürbaren Veränderungen zu gelangen.
Damit ist ein erstes Ziel erreicht. Die Politik greift
auf, was Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
und Vereine, was Vollzugsexpertinnen und -
experten aus Kommunen und Ländern in den
letzten Jahren mit immer größerer Dringlichkeit
beklagt haben und der NKR zusammen mit
vielen anderen Initiativen zugespitzt formuliert hat:
Deutschland muss einfacher werden! Nur so
lassen sich die Handlungsfähigkeit des Staates, die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
und das Vertrauen in die Politik zurückgewinnen.
Seinem Beratungsmandat folgend hatte der NKR
seine Vorschläge für die neue Legislatur in zwei
Positionspapieren zusammengefasst. Die
Auswertung zeigt: 2/3 der Vorschläge sind von der
Politik aufgegriffen worden – deutlich mehr als
in der Vergangenheit.
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11 Ziele – 60 konkrete Beispiele des
NKR zum Bürokratieabbau
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Deutschland muss einfacher werden.
Empfehlungen für eine
Reformagenda der nächsten Bundesregierung.
Der NKR soll gestärkt werden
„Gute Gesetze, digitale Verwaltung, weniger
Bürokratie“ – das ist seit 2024 der Claim des NKR.
Im neuen Ministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung kommen diese drei
Schwerpunkte zur Geltung. Der NKR sieht es deshalb als
Chance an, vom Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz zum BMDS zu
wechseln. Er wird das neue Ministerium nach besten
Kräften unterstützen und, wie es von einem
unabhängigen Beratungsgremium erwartet wird,
konstruktiv-kritisch begleiten.
Angekündigt ist, das NKR-Gesetz zu novellieren,
den NKR „schlagkräftiger aufzustellen“ und „ihn
stärker in Gesetzgebungsverfahren
einzubeziehen“. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre
zeigen: Die Wirkung des NKR hängt entscheidend
davon ab, wie sehr sich die Bundesregierung mit
seinen Stellungnahmen und Empfehlungen
auseinandersetzt und diese auch berücksichtigt. Um
den NKR zu stärken, muss seinen mahnenden
Worten mehr Gewicht eingeräumt und sein
Votum bei der Entscheidung über die Kabinettreife
von Gesetzentwürfen berücksichtigt werden.
Die geplanten Anpassungen von NKR-Gesetz
und Gemeinsamer Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sind wichtig. Doch Papier
ist geduldig und Verfahrensregeln guter
Gesetzgebung entfalten nur dann eine echte Wirkung,
wenn sie von der Regierungsspitze – auch bei
politisch heiklen Gesetzgebungsvorhaben –
durchgesetzt werden.
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Vom Bürokratieabbau zum Bürokratierückbau
Auch wenn die Ambitionen der neuen Regierung
gewachsen sind – schon der
Vorgängerregierung war es ein Anliegen, unnötige Bürokratie
abzubauen. Bereits im letzten Berichtszeitraum
2023/24 war erkennbar, dass der massive
Kostenanstieg vorangegangener Jahre gebremst werden
konnte. Diese Entwicklung hat sich im
aktuellen Berichtszeitraum 2024/25 verstetigt, der zu
einem Großteil noch in die letzte
Legislaturperiode hineinreicht.
Im Vergleich zum Juli 2024, dem Ende des letzten
Berichtszeitraums, ist der jährliche
Erfüllungsaufwand aus Bundesrecht bis zum Ende der
letzten Legislaturperiode (März 2025) insgesamt um
knapp 600 Mio. Euro gesunken, was vor allem
auf eine Entlastung der Wirtschaft um jährlich
610 Mio. Euro zurückzuführen ist.
Demgegenüber stieg der jährliche Erfüllungsaufwand für
die Verwaltung leicht um 10 Mio. Euro. Der
Aufwand für Bürgerinnen und Bürger ändert sich
kaum. Mit der Verabschiedung des noch in der
alten Legislatur vorbereiteten und von der neuen
schwarz-roten Bundesregierung in den ersten
einhundert Tagen beschlossenen „Bau-Turbo“
gelang ein zusätzlicher Abbausprung, der auch für
die Verwaltung und die Bürgerinnen und
Bürger mit erheblichen Entlastungen verbunden ist.
Insgesamt ergibt sich für den gesamten
Berichtszeitraum bis einschließlich Juni 2025 ein
Rückgang des jährlichen Erfüllungsaufwands von fast
3,2 Mrd. Euro im Vergleich zu den
vorangegangen 12 Monaten: Die Wirtschaft wird um 1 Mrd.,
die Verwaltung um 1,7 Mrd. und die Bürgerinnen
und Bürger werden um 500 Mio. Euro entlastet.
Anteil 20. LP Anteil 21. LP Berichtzeitraum gesamt
Bürgerinnen
und Bürger:
+ 1 Mio. €
Verwaltung:
+ 13 Mio. €
Wirtschaft:
- 610 Mio. €
Verwaltung:
-1,7 Mrd. €
Wirtschaft:
-1,0 Mrd. €
Verwaltung:
-1,7 Mrd. €
Bürgerinnen
und Bürger:
-500 Mio. €
Bürgerinnen
und Bürger:
-500 Mio. €
Wirtschaft:
-380 Mio. €
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
Abbildung 1: Salden des jährlichen Erfüllungsaufwands im Berichtszeitraum, Anteile nach Legislaturperiode
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 20 –
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,,One in, one out“ wirkt
…zumindest langfristig und für die Wirtschaft: Seit 2015 haben alle Bundesregierungen darauf
geachtet, belastende Regelungen für die Wirtschaft durch entlastende zu kompensieren. Auch die Ampel-
Regierung trug mit 2,8 Mrd. Euro gemäß „One in, one out“-Definition zur Entlastung der Wirtschaft bei.
Allerdings gelang es ihr nicht, alle vom NKR als kompensationsbedürftig angesehenen Belastungen,
d. h. auch jene aus der Umsetzung von EU-Richtlinien, vollständig zu kompensieren – 1,8 Mrd. Euro
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft wurden nicht ausgeglichen. Immerhin: Unter Einbeziehung der
Entlastungen der Vorgängerregierungen kann von Anfang 2015 bis Ende Juni 2025, auch unter
Einbeziehung der vom NKR vielfach kritisierten Ausnahmen, ein bereinigtes „Out“ von 500 Mio. Euro
bilanziert werden – alles in allem eine gute „One in, one out“-Bilanz. Allerdings: Bürgerinnen, Bürger und
Behörden sind nicht von ,,One in, one out“ erfasst. Ihr Erfüllungsaufwand übersteigt mittlerweile den
der Wirtschaft.
Trotz der erkennbaren Bemühungen, dem
Kostenaufwuchs Einhalt zu gebieten, verharren die
gesetzlichen Folgekosten nach wie vor auf
hohem Niveau. Seit 2011 ist der Erfüllungsaufwand
gesetzlicher Vorgaben um 13,2 Mrd. Euro pro
Jahr gestiegen. Und auch die Bürokratiekosten
sind mit 64 Mrd. Euro pro Jahr nach wie vor viel
zu hoch.
Deshalb ist es folgerichtig, dass für die 21.
Legislaturperiode verschärfte Abbauziele gelten sollen.
Die neue Ambition soll auch begrifflich
unterstrichen werden. Die Bundesregierung spricht
bewusst von Bürokratierückbau und meint einen
strengeren Abbau unnötiger Bürokratie. 25 %
bzw. 16 Mrd. Euro weniger Bürokratiekosten und
damit Belastung für die Wirtschaft in vier Jahren,
10 Mrd. Euro weniger jährlicher
Erfüllungsaufwand bei gleichzeitig verschärften Regeln für
die unmittelbare Kompensation regulatorischer
Belastungen durch neue Gesetze (verschärfte
„One in, one out“-Regel): Das sind Vorgaben, die
eine deutlich andere – einerseits diszipliniertere,
andererseits kreativere – Herangehensweise an
die Gesetzgebung erfordern, als dies bisher oft
der Fall war.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 21 –
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Zu Recht heißt es im Koalitionsvertrag mit Bezug
auf neue Regulierung: „Gesetze, Verordnungen
und Regelungen, die nicht gemacht werden
müssen, werden wir nicht machen“. Um die Abbauziele
zu erreichen, reicht dieses Mantra allerdings nicht
aus. Auch das Bestandsrechts muss gezielt
vereinfacht werden. BMDS und Bundeskanzleramt
müssen ressortscharfe Abbauziele vorgeben, deren
Umsetzung konsequent überwachen und im
Zweifel beherzt nachsteuern. Dabei werden Politik
und Ministerialverwaltung nicht umhinkommen,
aufwändige Vorgaben, allen voran Berichts- und
Kontrollstandards abzubauen und durch
Mechanismen zu ersetzen, die bei (fast) gleicher Wirkung
deutlich weniger Aufwand verursachen.
Um es deutlich zu sagen: Ambitionierter
Bürokratierückbau soll nicht zum Kahlschlag führen
und keine blinde Deregulierungsagenda sein.
Denn allen Beteiligten ist klar: Der Staat mit
seinen gemeinwohlorientierten Regeln und seiner
unparteiischen Verwaltung ist Garant für eine
gerechte, freiheitliche Gesellschaft und einen
verlässlichen Wirtschaftsstandort. Das Ziel ist
also nicht pauschal weniger Staat und
Regulierung, sondern ein besserer, d. h. wirksamer,
digitaler, einfacher Staat und entsprechende Gesetze.
2025 2026 2027 2028
Verschärfte
„One in, one out“- Regel
+
25 % weniger
Bürokratiekosten
(16 Mrd. EUR)
+
10 Mrd. EUR
weniger
Erfüllungsaufwand
=
- 26 Mrd. EUR
Nettoentlastung
bis Ende der LP
Exemplarische Darstellung der verschärften Ziele zum Bürokratierückbau:
a) Alle Aufwände laufender Gesetzgebung sollen kompensiert, b) zusätzliche Entlastungen in Milliardenhöhe sollen erreicht werden.
Zusätzlich wird die "One in, one out"-Regel geschärft und gilt zukünftig auch für a) EU-Richtlinien, b) Aufwand von Bürgern und Verwaltung,
c) einmaligen Erfüllungsaufwand.
Ausnahmen*
Wirtschaft
Ausnahmen
EA nat. W
Ausnahmen
EA nat. W
Ausnahmen
EA nat. W
-4 Mrd.
EUR
-2,5 Mrd.
EUR
-4 Mrd.
EUR
-2,5 Mrd.
EUR
-4 Mrd.
EUR
-2,5 Mrd.
EUR
-4 Mrd.
EUR
-2,5 Mrd.
EUR
Die neue Maxime des Bürokratierückbaus muss lauten: Unter der Maßgabe, dass
die Entlastungswirkung offensichtlich hoch ausfiele, ohne dass die Zielerreichung
offensichtlich beeinträchtigt würde, sollten bestimmte materielle Standards,
vor allem aber administrative Umsetzungs- und Kontrollstandards im
Bundesrecht kritisch hinterfragt, vermieden und abgebaut werden.
Abbildung 2: Verschärfte OIOO-Regel, ambitionierte Abbauziele – nur mit ressortscharfen Jahreszielen und strenger Hand
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 22 –
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Eine neue Gesetzgebungskultur
Eine differenzierte Kosten-Nutzen-Abwägung
gelingt am besten im direkten Dialog mit
Betroffenen und denjenigen, die den Vollzug
täglich erleben. Dort findet sich das Wissen, um
die Wirksamkeit und den Aufwand bestimmter
Vorgaben – egal ob bereits in Kraft oder nur
geplant – realitätsnah abzuschätzen. Der Schlüssel
zu aufwandsarmem Recht liegt in einer
praxistauglichen Gesetzgebung, die Vollzugswissen
frühzeitig einbezieht.
Seit 2019 und dem NKR-Gutachten „Erst der
Inhalt, dann die Paragrafen“ hat sich die
Überzeugung verfestigt, dass wir eine andere
Gesetzgebungskultur in Deutschland brauchen.
Dass dieses Motto nun 1:1 Eingang in den
Koalitionsvertrag gefunden hat, zeigt den
Anspruch der neuen Bundesregierung an sich
selbst, Bundesrecht tatsächlich wirksamer und
praxistauglicher zu gestalten.
Das funktioniert nur, wenn sich die
Gesetzgebungskultur verändert und die bisher separat
entwickelten, sporadisch eingesetzten und
bislang nur begrenzt wirkenden Instrumente Guter
Gesetzgebung systematisch zur Anwendung
kommen. Dafür braucht es ein neues
Standardvorgehen bei der Vorbereitung von
Gesetzentwürfen – verankert in der GGO, unterstützt
durch ein Zentrum für Legistik und kontrolliert
durch NKR, BMDS und Bundeskanzleramt. Das
Kabinett sollten nur die Gesetzentwürfe
erreichen, die nach den neuen Qualitätsvorgaben
erdacht und gestaltet worden sind.
Fristen im Gesetzgebungsverfahren:
Gute Gesetzgebung braucht ausreichend Zeit und Raum zur Beratung. Der NKR hat in der
Vergangenheit regelmäßig auf die problematische Verkürzung der Fristen bei der Einbindung von
Verbänden, Fachkreisen, Ländern und Kommunen in die Erarbeitung von Gesetzentwürfen hingewiesen.
Für die 21. Legislaturperiode muss die Bundesregierung es wieder zum Regelfall werden lassen, die
Länder und Verbände sowie alle in der Bundesregierung am Gesetzgebungsprozess beteiligten
Stellen mit GGO-konformen Fristen zu beteiligen. Im Koalitionsvertrag wurde bereits eine
Absichtserklärung dazu festgehalten: ,,Bereits in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren werden wir
Praxischecks durchführen und Betroffene sowie Vollzugsexperten und -expertinnen aus Bund, Ländern und
Kommunen mit angemessenen Fristen (in der Regel vier Wochen) beteiligen.“ Dies bedeutet im
Umkehrschluss: Fristverkürzungen und Nichtbeteiligung dürfen nur unter ganz außergewöhnlichen
Umständen in Notlagen vorgenommen werden. Die jetzige Bundesregierung wird sich an dieser
Selbstverpflichtung messen lassen müssen.
„Gute Gesetzgebung ist gründlich, integrativ und transparent. Unser Recht muss
verständlich und digitaltauglich sein. Für uns gilt: Erst der Inhalt, dann die Paragrafen.“
Auszug aus dem Koalitionsvertrag für die 21. LP
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Vor allem aber braucht es den Willen der Politik,
den notwendigen Freiraum und die erforderliche
Zeit zu gewähren, um auf der kreativen Suche
nach der praxistauglichsten
Regelungsalternative offen und immer öfter auf Grundlage von
Visualisierungen mit Betroffenen zu sprechen.
Und manchmal wird man dann auch feststellen,
dass gar kein Gesetz, sondern eine ganz andere
Umsetzungsweise nötig ist, um das eigentliche
politische Ziel wirksam zu erreichen.
Die Aufgabe für das BMDS wird darin bestehen,
Praxis-, Digital- und Bürgercheck in eine
einheitliche Methodik zu integrieren, mit der
klassischen Evaluierung von Gesetzen zu verbinden
und sowohl bei neuen Gesetzen (ex-ante) als
auch bei bestehenden Regelungen im Bestand
(ex-post) zur Anwendung zu bringen. Die
eigentliche Anwendung erfolgt dann in den jeweiligen
Fachministerien, deren Bereitschaft und
Befähigung dazu gestärkt werden muss.
Wie in Deutschland, so auch in Europa
Was für Deutschland stimmt, gilt auch auf EU-
Ebene. Dort hat sich die im letzten Jahr
konstituierte Kommission zu einem deutlichen
Kurswechsel bekannt. Sie hat eigene
Bürokratierückbauziele festgelegt und Prinzipien guter
Gesetzgebung definiert.
Worauf es jetzt ankommt ist, die Kommission
an die Umsetzung dieser Ziele und Prinzipien
zu erinnern und ihr – auch im Verhältnis zum
Europäischen Parlament und den Europäischen
Mitgliedstaaten – im Streben nach weniger
Bürokratie beizuspringen. Deutschland und
Frankreich haben bereits vor einigen Jahren
entsprechende Absichtserklärungen abgegeben. Jetzt
muss Deutschland ernst machen und in den
Ratsarbeitsgruppen frühzeitig, aktiv und mit
Priorität für den Rückbau und die Vermeidung
aufwändiger Regeln eintreten.
Die berühmt-berüchtigte Enthaltung
Deutschlands („German Vote“), mit der Deutschland oft
sehr spät im Verhandlungsprozess eingestehen
musste, keine Einigung innerhalb der
Bundesregierung erreicht zu haben, muss der
Vergangenheit angehören. Nötig ist ein Einigungsverfahren
innerhalb der Bundesregierung, das Blockaden
frühzeitig erkennt und überwindet und das zu
jedem Zeitpunkt auf die Vermeidung unnötiger
Bürokratie ausgerichtet ist.
„Wir wirken darauf hin, dass die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend
und wirkungsorientiert zurückgebaut wird. [...] Die Bundesregierung wird sich bei jedem
EU- Dossier für Bürokratierückbau und Bürokratievermeidung einsetzen und in den EU-
Ratsarbeitsgruppen und Komitologieausschüssen eine aktive Rolle einnehmen. Unnötige
Belastungen durch die europäische Ebene verhindern wir.“
Auszug aus dem Koalitionsvertrag für die 21. LP
In der 20. Legislatur gab es:
21 Bürgerchecks
40 Praxischecks600 Digitalchecks
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Schulterschluss für Staatsmodernisierung
Der Neustart für „Gute Gesetze, digitale
Verwaltung, weniger Bürokratie“ ist erfolgt. Mit dem
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung haben die drei Schwerpunkte in der
aktuellen Legislatur einen eigenständigen
Vertreter am Kabinettstisch. Dieser Minister kümmert
sich nicht nur nebenbei um die
Modernisierung des Staates, sondern rund um die Uhr. Er
hat #WirMachen angekündigt, zusammen mit
seinem erfahrenen Leitungsteam. Dabei sollen
Ergebnisse im Vordergrund stehen. In vier Jahren
sollen klare Veränderungen sichtbar sein. Hier
besteht die Erwartung, dass sich dies nicht nur
auf einzelne Digitalisierungsvorhaben bezieht,
sondern auch langfristig wirkende
Strukturveränderungen angegangen werden.
Die Aufgabe ist riesig. Sie wird nur gelingen,
wenn der Bundeskanzler ihm mit all seiner
Autorität politische Rückendeckung gibt und das
Bundeskanzleramt im täglichen Kleinklein der
Ressortabstimmungen bei der Umsetzung der
Ziele und Maßnahmen aus dem
Koalitionsvertrag hilft. Besonders wichtig sind die
Weiterentwicklung und Durchsetzung der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien. Es
dürfen nur solche Gesetzentwürfe das
Kabinett erreichen, die zwingend erforderlich sind,
die bürokratischen Aufwand vermeiden und
bei deren Erstellung frühzeitig
Vollzugsexpertise einbezogen und maximale
Praxistauglichkeit gewährleistet werden. Gleiches gilt für viele
weitere Maßnahmen, die den Ressorts besondere
Anstrengungen abverlangen werden – z. B. der
Abbau von 8 % Personal, die Einsparung von 10 %
Sachmitteln, die Reduzierung nachgeordneter
Behörden oder die Einführung eines
einheitlichen Personalmanagements innerhalb der
Bundesregierung.
Das Bundeskanzleramt wird aber auch im
Verhältnis zu den Ländern gebraucht. Ihm obliegt
die Abstimmung mit den Ministerpräsidenten.
Und auf deren Unterstützung wird es
ankommen, um im föderalen Kontext Strukturen und
Verfahren zu verändern. Denn eine ernst
gemeinte Staatsmodernisierung macht beim Bund
nicht halt. Sie muss sich auch mit der
Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen befassen. Das Momentum ist da. Nach
mehreren Beschlüssen der
Ministerpräsidentenkonferenz wächst unter den Ländern die
Offenheit für eine Neuordnung von Aufgaben, z. B.
durch intelligente Bündelung von
Zuständigkeiten und Ressourcen auf der Ebene, die im
Zeitalter der Digitalisierung eine Aufgabe bzw. eine
Dienstleistung am besten und effizientesten
erledigen kann. Der NKR sieht in der
Aufgabenbündelung einen zentralen Hebel für das
Themenfeld „Staatsmodernisierung“ und hat dazu im
Berichtszeitraum zwei Gutachten veröffentlicht.
Die aktuellen Empfehlungen des NKR an die
jetzige Bundesregierung sind in Kap. 4.1
zusammengefasst. In besonderer Weise ist Bündelung
bei der Modernisierung des Sozialstaats
notwendig. Dieses Vorzeigeprojekt wird beispielgebend
für andere große Reformvorhaben in weiteren
Politikfeldern sein.
QR-Code scannen
Wege aus der Komplexitätsfalle –
Vereinfachung und
Automatisierung von Sozialleistungen
QR-Code scannen
Bündelung im Föderalstaat –
Zeitgemäße Aufgabenorganisation für
eine leistungsfähige und resiliente
Verwaltung
8 % weniger Personal
10 % weniger Sachmittel
weniger Bundesbehörden
Ziel der Bundesregierung:
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 25 –
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Exkurs: Den Sozialstaat einfacher machen – durch Digitalisierung,
Automatisierung und Bündelung
Bei der Bearbeitung von Sozialleistungen wirken zahlreiche Stellen auf Bundes-, Landes- und
kommunaler Ebene nebeneinander. Dies führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger häufig
Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen und gleiche Angaben und Nachweise mehrfach
vorlegen müssen. Der NKR hat 2024 vorgeschlagen, dieses komplexe System durch
Leistungsbündelung, regulatorische Optimierungen, Prozessvereinfachung, Digitalisierung und
Automatisierung zu vereinfachen,
QR-Code scannen
Wege aus der Komplexitätsfalle – Vereinfachung
und Automatisierung von Sozialleistungen
u. a. durch
• Sozialleistungen bündeln, z. B. Grundsicherung als Individualleistung für Volljährige,
Kindergrundsicherung als Individualleistung für Kinder sowie Wohngeld und Kosten der
Unterkunft als eine Leistung auf Haushaltsebene
• Ganzheitliche Beratung und Antragstellung vor Ort oder für einfache Fälle über einen digitalen
One-Stop-Shop (Frontoffice); Berechnung und Administration von Sozialleistungen überörtlich
bündeln und automatisieren (Backoffice); Vollzug weitgehend vereinheitlichen und vorhandene
Daten zwischen den Behörden digital austauschen (Once-Only-Prinzip)
• Regulatorische Zuständigkeit für alle Leistungen der sozialen Sicherung bei einem
Ministerium bündeln.
Der NKR hat das Gutachten in einer Vielzahl von Veranstaltungen zur Staatsmodernisierung
und zur Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates diskutiert. Dabei zeigt sich, dass die Forderungen
von einer breiten Mehrheit weitestgehend geteilt und unterstützt werden.
Der NKR steht mit seinen Forderungen zur grundlegenden Reform des steuerfinanzierten
Sozialleistungssystems auch nicht allein:
• Die von Julia Jäkel, Dr. Thomas de Maizière, Peer Steinbrück und Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten ins Leben gerufene „Initiative für einen
handlungsfähigen Staat“ (siehe Kasten auf Seite 49) zieht in ihrem im Juli 2025 veröffentlichten
Bericht den Schluss, dass der zu komplexe Sozialstaat einer Strukturreform bedarf, um seine
Effektivität und Effizienz zu verbessern. Mit vier konkreten Vorschlägen greift die Initiative
wesentliche Forderungen des NKR-Gutachtens auf:
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1. Bündelung regulatorischer Zuständigkeit für alle Leistungen der sozialen Sicherung bei
einem Ministerium
2. Einheitliche Begriffsdefinitionen, wie z. B. Einkommen oder Kind
3. Bündelung der Leistungen in Bedarfsgruppen: Kinder, Erwachsene, Haushalt
4. Pauschalierung der Leistungen und Bereitstellung über eine Plattform (One-Stop-Shop).
• Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sitzung am 4./5. Dezember
2024 beschlossen, eine Initiative zur Sicherung der Zukunfts- und Funktionsfähigkeit des
Sozialstaates zu starten. Unter Mitwirkung des Bundes, der Kommunen und von Experten
soll das Sozialleistungsrecht umfassend unter dem Gesichtspunkt der Rechtsvereinfachung,
Pauschalierung, Digitalisierung und Automatisierung reformiert und ein Gesetzesvorschlag
erarbeitet werden. Der Koalitionsvertrag sieht zudem die Einrichtung einer Kommission vor, die
bis Ende 2025 Vorschläge erarbeiten soll, „wie unter anderem eine massive Rechtsvereinfachung,
ein rascherer Vollzug, erhöhte Transparenz, die Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs
und die Zusammenlegung von Sozialleistungen erreicht werden können“. Hierbei soll sie auch
,,Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen“.
Was steht im Koalitionsvertrag?
Unzureichend abgestimmte soziale Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander
abstimmen. (S. 15, 443 f.)
Leistungen und Beratung möglichst aus einer Hand, Prozesse digitalisieren, Daten für
Hinweise auf Leistungsansprüche und zur Vereinfachung der Antragstellung nutzen.
(S. 15, 450 ff.)
Komplexe Zuständigkeiten im Sozialstaat grundlegend reformieren: Kommission zur
Sozialstaatsreform mit Ländern und Kommunen einsetzen, Ergebnis bis Q4 2025. (S. 15, 453 ff.)
Kommission entwickelt Empfehlungen für massive Rechtsvereinfachung, schnellen Vollzug,
mehr Transparenz, Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs, Zusammenlegung und
Pauschalierung von Sozialleistungen. (S. 15, 457 ff.)
Ziel: bürgerfreundliche Leistungen aus einer Hand bei Erhalt des sozialen Schutzniveaus.
Kommission prüft Wirksamkeit und Effizienz der Leistungen. (S. 15, 460 ff.)
Modernisierung von Sozialleistungen wird zur Blaupause. (S. 56, 1801 f.)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 27 –
3
Bessere
Rechtsetzung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 28 –
29
3.1 Konkreter Bürokratieabbau
Aktuelle Lage
Bürokratielasten stellen erhebliche Hemmnisse
für erforderliche Investitionen und wichtige
Zukunftsprojekte dar. Deshalb fordert der NKR seit
Jahren, dass der Bürokratieabbau vom
punktuellen Ausnahmefall zum systematischen
Regelfall werden muss. Die Instrumente dafür sind
vorhanden, wurden in den letzten Jahren aber zu
zögerlich genutzt und waren nicht effektiv genug
ausgestaltet. So konzentrierte sich z. B. das
politische Steuerungsinstrument „One in, one out“
lediglich auf die Sicherung des Status quo. Um
von der Bürokratievermeidung zum spürbaren
Bürokratieabbau zu gelangen, braucht es
zuallererst ambitioniertere politische Zielstellungen.
Deshalb hat der NKR wiederholt vorgeschlagen,
Ausnahmen von „One in, one out“ abzuschaffen
und konkrete Abbauziele für
Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand festzulegen. Diese
Empfehlung greift der Koalitionsvertrag für die
21. Legislaturperiode auf.
Folgen
Die Bürokratierückbauziele der schwarz-roten
Bundesregierung sind so ambitioniert wie nie
zuvor. Die geplante Nachjustierung der
systemischen Steuerungsinstrumente ist der richtige
Schritt und eine wichtige politische Vorgabe. Um
die Ziele zu erreichen, wird ein Höchstmaß an
Disziplin und Konsequenz erforderlich sein:
Es müssen ressortbezogene Ziele festgelegt
werden. Mehr als bisher muss der systematische
Abbau von Bürokratie über Prozess- und
Aufgabenanalysen transparent gesteuert und jährlich
überwacht werden.
• Jede Ministerin und jeder Minister muss die
Zielerreichung zur TOP-Priorität machen.
Entscheidend für einen spürbaren
Bürokratieabbau ist der individuelle Beitrag und der
anhaltende Wille eines jeden Ministeriums, im
eigenen Regelungsbereich konkrete
Entlastungen herbeizuführen.
• Der bürokratische Aufwand von neuen
gesetzlichen Regelungen muss auf das absolut
Notwendige begrenzt werden. Zu selten wird
hinterfragt, ob Aufwand und Nutzen von
Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis
zueinanderstehen. Insofern muss der potentielle
Nutzen einer Regelung den absehbaren
Aufwand deutlich übertreffen und insofern
nachweislich gerechtfertigt und nicht nur politisch
gewünscht sein. Wird kein plausibler Nutzen
dargestellt, muss davon ausgegangen werden,
dass eine Regelung gar nicht erforderlich ist.
Ein spürbarerer Abbau regulatorischer
Folgekosten ist nur dann möglich, wenn nicht nur
einzelne Berichtspflichten abgeschafft,
sondern – sehr differenziert und mit besonderer
Vorsicht – auch bei materiellen Standards
angesetzt wird. Gerade dort, wo geringfügige
Verbesserungen bei der Einzelfallgerechtigkeit oder
einzelnen Sicherheits- oder Umweltstandards nur
mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
für die Normadressaten erreicht werden können,
sollten sie ehrlich hinterfragt werden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 29 –
30
Empfehlungen
1. 60 konkrete Beispiele des NKR zum
Bürokratieabbau umsetzen. Der NKR nimmt seinen
gesetzlichen Auftrag, die Bundesregierung bei
der Umsetzung ihrer Maßnahmen für
Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung zu
unterstützen, ernst und erarbeitet konkrete
Handlungsvorschläge. Im Sommer 2024 hat
der NKR 11 Ziele für den Bürokratieabbau
formuliert und 60 konkrete Vorschläge zum
beispielhaften Bürokratierückbau vorgelegt, wie
Belastungen abgebaut werden können.
QR-Code scannen
11 Ziele – 60 konkrete Beispiele des
NKR zum Bürokratieabbau
Einige dieser Vorschläge wurden bereits
umgesetzt. Beispielsweise hatte sich der NKR dafür
eingesetzt, die Genehmigung von Großraum-
und Schwertransporten durch
bundeseinheitliche Regelungen zu vereinfachen. Mit einer
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung wurde dieser Vorschlag
im November 2024 vollständig umgesetzt.
Ein neuer Vorschlag des NKR zielt am Beispiel
der Betrieblichen Beauftragten darauf ab, es den
Normadressaten zu überlassen, wie sie
gesetzliche Ziele und Standards erfüllen. Damit
unterstützt der NKR eine Zielsetzung des
Koalitionsvertrages, Verpflichtungen zur Bestellung von
Betriebsbeauftragten abzuschaffen und mit
ihnen verbundenen Aufwand signifikant zu
reduzieren.
2. Gute Ansätze der letzten Bundesregierung
aufgreifen. Folgende Initiativen der
Bundesregierung aus der letzten Legislatur sollten in
der laufenden Legislatur wieder aufgegriffen
werden: Vereinfachungen des Vergaberechts,
des Bauvertragsrechts für kostengünstiges und
serielles Bauen sowie des Bauplanungsrechts für
schnelleren und rechtssicheren Wohnungsbau.
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 % (rund 16 Mrd. Euro) senken, Erfüllungsaufwand für
Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Mrd. Euro senken.
Jedes Ressort trägt in eigener Verantwortung zu diesen Zielen bei.
• Ausnahmen der „One in, one out“-Regel streichen, Weiterentwicklung zur „One in, two out“-Regel.
• Verzicht auf Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 30 –
31
3. Vorschläge für Bürokratieabbau in einem
Portal sammeln. Die Bundesregierung sollte
ein dauerhaftes und transparentes Verfahren
zur Sammlung, Prüfung und Bewertung von
Bürokratieabbauvorschlägen etablieren. Das
im Koalitionsvertrag vorgesehene digitale
Portal zum Bürokratierückbau kann ein solches
Verfahren unterstützen. Der NKR empfiehlt,
die Prüf- und Entscheidungsprozesse
öffentlich einsehbar zu machen, damit jederzeit
transparent ist, wer die Vorschläge eingebracht
hat, welche Gründe aus Sicht des
federführenden Ministeriums für oder gegen den
jeweiligen Vorschlag sprechen und wie mit dem
Vorschlag umgegangen wird.
4. Aufwand und Nutzen von Gesetzen in ein
angemessenes Verhältnis bringen. Der NKR
sieht enormes Vereinfachungspotenzial darin,
etablierte Standards unter
Aufwandsgesichtspunkten zu bewerten und unverhältnismäßig
hohen Aufwand zu reduzieren. Geringfügige
Beeinträchtigungen des Zielerreichungsgrades
eines Gesetzes sollten zukünftig zugunsten
einer offensichtlich hohen Entlastung beim
Aufwand hingenommen werden.
Beispielsweise könnten ausufernde Pflichten zur
Dokumentation der Arbeitszeit deutlich reduziert
werden, ohne dass dies die Zahlung des
gesetzlichen Mindestlohns nennenswert
beeinträchtigen würde.
Mehr Pauschalierungen und großzügigere
Bagatellgrenzen wären weitere Ansatzpunkte,
Aufwand und Nutzen von Regelungen in ein
angemessenes Verhältnis zu bringen.
1 Fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung, https://erarbeiten.digitalcheck.bund.de/methoden/fuenf-prinzipien
2 Stand: 28.03.2025
3.2 Digitaltaugliche Gesetze
Aktuelle Lage
Digital- und praxistaugliches Recht ist die
Grundlage für eine effiziente und effektive
Umsetzung. In der vergangenen Legislatur wurde
daher der Digitalcheck eingeführt, der seit 2023
für alle Regelungsvorhaben der
Bundesregierung verpflichtend ist. Er ist ein zentrales
Instrument, um eine umfassende Digitaltauglichkeit
von Regelungsvorhaben sicherzustellen. Hierbei
kommt es insbesondere darauf an, dass die fünf
Prinzipien1 digitaltauglicher Regelungen zur
Anwendung kommen.
Der NKR prüft im Rahmen seines Mandats die
Dokumentation der Digitalchecks: Von den 269
Regelungsvorhaben im Berichtszeitraum wurde
zu 221 (85 %)2 ein Digitalcheck vorgelegt. Bei den
verbleibenden 15 % hat der NKR festgestellt, dass
erkennbar kein Digitalbezug vorliegt und auf
die Vorlage pragmatisch verzichtet. Bei 85 (30 %)
Regelungsvorhaben mit Digitalcheck wurde ein
Digitalbezug festgestellt, der einen erweiterten
Digitalcheck nötig machte (siehe Abbildung 3).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 31 –
32
Der Digitalcheck wird in der Gesetzgebung
mittlerweile nahezu flächendeckend angewandt.
Zugleich wurde der Digitalcheck selbst sowie
die Methoden zur Erarbeitung digitaltauglicher
Regelungen durch das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI), die DigitalService
GmbH des Bundes und den NKR kontinuierlich
weiterentwickelt. Aus der breiten Anwendung
und den bereits bisher entwickelten Methoden
ergibt sich ein enormes Potential, das es nun
noch besser auszuschöpfen gilt.
Q1 2023 Q2 2023 Q3 2023 Q4 2023 Q1 2024 Q2 2024 Q3 2024 Q4 2024 Q4 2025
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Kein Digitalcheck Digitalcheck ohne Digitalbezug Erweiterter Digitalcheck Erweiterter Digitalcheck mit Visualisierung
Abbildung 3: Anteil der Regelungsvorhaben mit und ohne Digitalcheck (nach Quartalen seit Q1 2023)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 32 –
33
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Recht muss verständlich und digitaltauglich sein. Erst der Inhalt, dann die Paragrafen.
• Leitbild: vorausschauende, vernetzte, leistungsfähige, nutzerzentrierte Verwaltung – zunehmend
antragslos, lebenslagenorientiert und rein digital („digital only“) mit gezielten
Unterstützungsangeboten. Schlüssel sind Ende-zu-Ende-Digitalisierung und digital taugliche Gesetze.
• Gesetzentwürfe enthalten Visualisierungen von Organisationsstrukturen, Prozessen
und Wirkungsmodellen.
• Schriftformerfordernisse mithilfe einer Generalklausel weitgehend abschaffen.
Folgen
Es ist aufgrund der starken Verbreitung nicht
mehr die Frage ob, sondern wie der
Digitalcheck zum Einsatz kommt. Der Digitalcheck soll
Digitaltauglichkeit in Gesetzen sicherstellen,
indem er maßgeblich auf deren Inhalt Einfluss
nimmt. Deshalb muss er so früh wie möglich
zum Einsatz kommen, am besten in der
Konzeptionsphase eines Gesetzes, noch bevor die erste
Textfassung geschrieben wird. Trotz langjähriger
Mahnung des NKR wird der Digitalcheck bislang
überwiegend als Checkliste nach der Erstellung
des Regelungstextes, und damit zu spät,
angewandt. Das Potential des Digitalchecks wird so
nicht ausgeschöpft.
Darüber hinaus hat der NKR drei Punkte
identifiziert, die das Potential des Digitalchecks weiter
verringern:
• Kein klares Zielbild einer digitaltauglichen
Regelung: Aktuell verfolgt der Digitalcheck
einen passiven Ansatz, der darauf ausgerichtet
ist, Hindernisse und Hürden möglichst zu
vermeiden. Angesichts des Personalmangels in der
öffentlichen Verwaltung reicht dieser Ansatz
nicht mehr aus: Bis 2030 gehen viele
geburtenstarke Jahrgänge in Rente, fast ein Drittel der
Beschäftigten wird den öffentlichen Dienst
verlassen. Vor diesem Hintergrund ist es
zentral, dass im Zuge der Digitalisierung Prozesse
effizienter gestaltet und automatisiert werden,
um die Produktivität zu erhöhen. Der
Digitalcheck braucht daher einen zielorientierten,
proaktiven Ansatz, damit die Grundlagen für
Automatisierung bei allen Regelungsvorhaben
gelegt werden.
• Mangel an Transparenz: Anders als der
Erfüllungsaufwand werden die Ergebnisse des
Digitalchecks weder in Vorblatt und Anhang
eines Regelungsvorhabens, noch an anderer
Stelle transparent ausgewiesen. Allein in der
Stellungnahme des NKR werden ausgewählte
Inhalte der Digitalchecks, wie auch Teile von
Visualisierungen, wiedergegeben und sichtbar
gemacht. Dadurch bleiben die Ergebnisse der
Digitalchecks größtenteils sowohl der
interessierten Öffentlichkeit als auch den
Parlamenten verborgen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 33 –
34
• Visualisierungen: Von besonderer Bedeutung
sind Visualisierungen des Vollzugs einer
Regelung. Sie helfen, komplexe Verfahren und die
Auswirkungen eines Regelungsvorhabens
besser zu verstehen. Durch die Sichtbarmachung
von Aktivitäten, Akteuren und Datenflüssen
werden Zusammenhänge und Abhängigkeiten
transparent. So kann einfacher an einer
klaren und effizient umzusetzenden Regelung
gearbeitet werden. Die Anzahl der
Regelungsvorhaben, die im Rahmen des Digitalchecks eine
Prozessvisualisierung erfahren haben, beträgt
im Berichtszeitraum rund 35 %. Im vorherigen
Berichtszeitraum waren es rund 20 %. Auch
wenn der Anstieg zu begrüßen ist, wird dieses
wichtige Instrument weiterhin deutlich zu
wenig eingesetzt.
Empfehlungen
1. Den Digitalcheck vor der Textarbeit
durchführen und nicht als bloße Checkliste abhaken.
Die Methoden des Digitalchecks sind geeignet,
das Prinzip „Erst der Inhalt, dann die
Paragrafen“ mit Leben zu füllen, müssen jedoch vor
der Erstellung des Regelungstextes zum Einsatz
kommen. Damit die Leuchtturmprojekte der
Bundesregierung die intendierte Wirkung nicht
durch fehlende Praxis- und
Digitaltauglichkeit verfehlen, sollten diese Regelungsvorhaben
frühzeitig identifiziert werden und das gesamte
Methodenspektrum des Digitalchecks
anwenden. Für diese Vorhaben bietet sich eine
Unterstützung durch die Experten des DigitalService
an. Der NKR regt an, dass die Bundesregierung
15 solcher Vorhaben pro Jahr identifiziert.
Standesamt
Sterbefall beurkundet
Mitteilung der
Beurkundung des
Sterbefalls inkl.
Weiterleitungscontainer
mit Daten für
Erstauswertung
erstellen
Betroffene
Person im
Melderegister
identizieren
Mitteilung des Sterbefalls
inkl. Weiterleitungscontainer
Sterbefall bearbeiten
Daten für
Verarbeitung
Sterbefallmitteilung
in Meldebehörde
Nachricht 035010
auftrennen
Nachricht 0533
auftrennen
Weiterleitungscontainer
mit Daten für
Erstauswertung
zwischenspeichern
Daten für
Verarbeitung
Sterbefallmitteilung
in BZSt
Sterbefall
verarbeiten
Daten für Sterbefall inkl.
Weiterleitungscontainer
zusammenstellen und
Mitteilung an die
Finanzverwaltung
Identikation
erfolgreich?
Sachbearbeiterklärung
(konventionell)
Weiterleitungscontainer mit
Daten für
Erstauswertung
zwischenspeichern
Sterbefallanzeige
entgegennehmen
und an zuständiges
ESSt weiterleiten
Meldebehörde Bundeszentralamt für Steuern Finanzverwaltung (KMV)
Mitteilung
an die
Meldebehörde
(xps: 035010)
Mitteilung
an BZSt
(xmeld:0533
Schlüssel 04)
Mitteilung
Sterbefallanzeige
Nein
Abbildung 4: Ein gelungenes Beispiel für eine Visualisierung aus dem Bundesministerium der Finanzen, Zweites Jahressteuergesetz 2024
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 34 –
35
2. Visualisierungen als zentrales Hilfsmittel
ausbauen. Die Ressorts sollten sich dazu
verpflichten, eine Visualisierung der
Vollzugsprozesse bei Regelungen mit Digitalbezug
bereits bei Einleitung der Ressortabstimmung
vorzulegen. In einem ersten Schritt sollte die
Verpflichtung aus dem E-Government-Gesetz
umgesetzt werden, wonach bei
leistungsbegründenden Rechtsvorschriften
Prozessinformationen Pflicht sind.
3. Ergebnisse des Digitalchecks transparent im
Gesetzentwurf darstellen. Aus Sicht des NKR
hat sich die Praxis bewährt, die
Gesetzesfolgen im Regierungsentwurf darzustellen; dies
sollte auch für den Digitalcheck gelten. Der
Mangel an Transparenz führt zu einem Mangel
an Verantwortlichkeit, bei der
Digitaltauglichkeit methodisch korrekt vorzugehen und gute
Ergebnisse vorzulegen. Daher sollten die
verpflichtenden Bestandteile einer
Gesetzesvorlage in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien um den Punkt
Digitaltauglichkeit ergänzt werden.
4. Digitalcheck konsequent auf das Ziel der
Automatisierung ausrichten. Automatisierung
und effiziente Skalierung von (Teil-)Prozessen
sollten als Zielbild jeder Regelung mit
Digitalbezug verankert werden. Hierzu sollten die
Methoden weiterentwickelt werden.
Besonderer Bedeutung kommt der konsequenten
Anwendung des Once-Only-Prinzips zu. Der
digitale Austausch von Daten, die der Verwaltung
bereits vorliegen, ist eine Grundvoraussetzung
für automatisierte Verwaltungsverfahren. Die
Bundesregierung sollte eine Blaupause zur
Verfügung stellen, wie ein solcher
Datenaustausch rechtssicher ausgestaltet werden kann.
3 Wachstumsinitiative der Bundesregierung 2024: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976074/2297962/ab6633b012bf7849442601
2fd616e828/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1
3.3 Praxistaugliche Gesetze
Aktuelle Lage
Praxischecks sind ein sehr gutes Instrument, um
Gesetze und Verordnungen aus Sicht der
Anwender zu vereinfachen und Hürden für die
Umsetzung zu beseitigen. Die im Juli 2024 beschlossene
Wachstumsinitiative der Bundesregierung sah vor,
dass jedes Ressort mindestens zwei Praxischecks
durchführt.3 Zudem war vorgesehen, eine
ressortübergreifende AG „Praxischecks“ einzurichten. Von
Juli 2024 bis Februar 2025 wurden nach Auskunft
der Ressorts insgesamt 20 Praxischecks
durchgeführt. Weitere vier standen vor dem Abschluss,
zwei waren in Planung. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zudem ein
Lessons-Learned-Papier erarbeitet, das die
Erfahrungen des BMWE für eine erfolgreiche
Durchführung von Praxischecks zusammenfasst. An die
positiven Erfahrungen der letzten Legislatur will
die Bundes regierung anknüpfen.
Folgen
Für 2024 waren insgesamt 30 Praxischecks
geplant. Immerhin ca. 60 % dieses Ziels wurden
erreicht. Bis heute ist jedoch offengeblieben, was
mit den Ergebnissen der Praxischecks in den
Ministerien geschieht, d. h. in welcher Weise
Anpassungen am Bestandsrecht geplant sind.
Das BMWE hat seine Erfahrungen aus den
Praxischecks verschriftlicht, sodass alle Ressorts
von einem Wissenstransfer profitieren können.
Nicht standardisiert ist bis jetzt, wie jedes Ressort
„Praxischeck“ definiert und in welcher Art und
Weise die Erkenntnisse der Praxischecks
verwendet werden. Das schafft zum einen
Freiheitsgrade. Jedes Ressort kann für sich flexibel passende
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 35 –
36
Ansätze und Umsetzungsweisen wählen. Auf der
anderen Seite unterscheidet sich die Intensität und
Qualität der durchgeführten Praxischecks stark.
Bisher werden Praxischecks überwiegend nach
Inkrafttreten eines Gesetzes, also ex-post,
durchgeführt.4 Der Praxischeck zur Errichtung und
zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ist hierfür
ein positives Beispiel.
4 Webseite des BMWE zu Praxischecks: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/buerokratieabbau.html
5 Dokumentation des Praxischecks zum Energiedienstleistungsgesetz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20240618-
ergebnispapier-edlg-praxischeck.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Um Bürokratie aber schon im Vorfeld zu
vermeiden, wäre es sinnvoll, den Praxischeck bereits
durchzuführen, bevor ein Gesetz überhaupt
geschrieben ist. Eine solche ex-ante-Prüfung bietet
sich insbesondere zur Erprobung für neue
Regelungen an. Der Praxischeck zum
Energiedienstleistungsgesetz ist hierfür ein positives Beispiel.5
Im Ergebnis wurden verschiedene Vorschläge zur
Vereinfachung identifiziert, die durch eine
Regelungsnovelle oder organisatorische Maßnahmen
umgesetzt werden sollten
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Für Sozialgesetze Praxischecks durchführen, Berichtspflichten und Datenerhebung
weitestmöglich reduzieren.
• Arbeit des Bund-Länder-Gremiums fortführen, 194 Vorschläge der Länder zum
Bürokratierückbau in der Land- und Forstwirtschaft neu bewerten und Bürokratie-Praxischecks einführen.
• Bereits in der Frühphase Praxischecks durchführen, Betroffene und Vollzugsexperten aus Bund,
Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (i. d. R. vier Wochen) beteiligen.
• Durch Öffnungs- und Experimentierklauseln, Reallabore und Abweichungsrechte
Innovationskraft stärken und Gesetzgebung verbessern.
• Jedes Bundesministerium führt mehrere Praxischecks pro Jahr durch.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 36 –
37
Praxischeck zur Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes
Ziel des Anfang 2024 durchgeführten ex-ante-Praxischecks war es, konkrete Prozesse, die
neu geschaffen oder durch eine Novelle angepasst werden, Schritt für Schritt gemeinsam mit
Praktikerinnen und Praktikern zu besprechen. Das Energiedienstleistungsgesetz sah Änderungen
im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen vor, die auf eine Neufassung der
EU-Energieeffizienzrichtlinie zurückgingen.
Teilnehmende des Checks waren zwölf Energieauditorinnen und Energieauditoren, Mitarbeitende aus
dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie Legistinnen und Legisten des BMWE.
Der Praxischeck beleuchtete drei Regelungsbereiche: Zulassungsprozess mit neuer
Weiterbildungsverpflichtung, Möglichkeit des Zulassungsentzugs, Auditpflicht nach Gesamtenergieverbrauch statt
Unternehmensgröße.
Die Checks der Bundesregierung
Praxischeck Bürgercheck Digitalcheck
Fokus auf ein Themengebiet oder einen Gesetzesentwurf Fokus auf einen Gesetzesentwurf
Punktuelle Anwendung bei ausgewählten Themen/Gesetzesvorhaben Flächendeckende Anwendung bei
allen neuen Gesetzesvorhaben
Eher ex-post Betrachtung ex-ante Betrachtung
Es existieren informelle Best
Practise-Hinweise (Lessons-
Learned-Papier des BMWE)
Sozialwissenschaftliche Methoden,
z. B. Interviews, Fokusgruppen,
Beobachtungen, Datenanalysen,
Feldstudien
Vorgehensweise ist formalisiert und
wird mittels Stakeholderbefragung
agil weiterentwickelt
Lessons-Learned-Papier des BMWE Methodik nach wissenschaftlichen
Standards
Staatssekretärsbeschluss zum
Digitalcheck im August 2023
Betonen der Stakeholderbeteiligung
Fokus auf den Vollzugsprozess
Wirkungsorientiert
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 37 –
38
Empfehlungen
1. Ein stringentes Monitoring der Praxischecks
einführen. Ein ressortübergreifendes
Monitoring bei gleichzeitigem ressortinternen
Monitoring der Praxischecks verbessert den Transfer
von Erkenntnissen in konkrete
Regelungsvorhaben. Eine Übersicht über den Stand aller
Praxischecks sollte halbjährlich im
Staatssekretärsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt
werden.
2. Ex-ante-Praxischecks in den Ministerien
ausbauen. Dabei ist wichtig, dass Digitalcheck,
Praxischeck und Bürgercheck
zusammengedacht und ggf. verknüpft werden.
Insbesondere der Ansatz der Stakeholder-Einbeziehung
sowie die Betrachtung von Antrags- und
Vollzugsprozessen sind verbindende Elemente der
unterschiedlich benannten Checks.
3. Qualitätskriterien in interministerieller
Arbeitsgruppe abstimmen. Jedes Ressort sollte
wissen, worauf es bei einem Praxischeck
ankommt. Wünschenswert wäre ein
Grundgerüst an verbindlichen Qualitätskriterien. Dabei
kann auf bestehende Ressourcen – die
interministerielle Arbeitsgruppe zu Digitalchecks und
das bereits vorliegende Wissensmanagement
des BMWE – zurückgegriffen werden.
Erfolgskritisch ist dabei der politische Leitungswille,
die benötigten Ressourcen und die
erforderliche Zeit für Praxischecks zur Verfügung zu
stellen und die Anwendung des Instruments
ressortintern zu fördern.
4. Instrumente verknüpfen. Die existierenden
qualitativen Instrumente der
Gesetzesvorbereitung (insbesondere Praxis-, Digital- und
Bürgercheck) sollten mit einer kohärenten
Methodik aufeinander abgestimmt und zur
Anwendung gebracht werden. Die Aspekte
der restlichen „Fachchecks“ (z. B.
Gleichwertigkeitscheck) sollten im Rahmen der
regulären Ressortabstimmung von den zuständigen
Fachministerien eingebracht werden. Weitere
Effizienzgewinne können insbesondere durch
eine bessere Verknüpfung von Praxischecks
mit Evaluierungen erreicht werden.
Evaluierungen liefern wichtige Erkenntnisse zu
Vereinfachungen und Bürokratieabbau. Ihre
Ergebnisse sollten in die Vorbereitung von
Entlastungsmaßnahmen einfließen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 38 –
39
3.4 Wirksame Gesetze
Aktuelle Lage
Bürokratiearme oder praxis- und
digitaltaugliche Gesetze sind nur dann „gute Gesetze“, wenn
sie ihre beabsichtigte Wirkung erzielen. Deshalb
ist die ex-post-Evaluierung eines der
wichtigsten Instrumente im Rechtsetzungskreislauf.
Die Evaluierung stellt ein Bindeglied zwischen
vergangenen Gesetzgebungsprojekten und einer
Novelle dar. Eine systematische Überprüfung der
Wirksamkeit liefert nicht nur wichtige
Erkenntnisse für die Novellierung von Regelungen,
sondern trägt zusammen mit ex-post-Praxischecks
zur Identifizierung möglicher
Entlastungsmaßnahmen bei. Auch deshalb ist die Stärkung der
Evaluierungskultur in der Bundesregierung von
besonderer Bedeutung.
„Oberste Priorität hat die Einführung
einer Evaluierungskultur auf der
Leitungs ebene von Politik und
Verwaltung. Offenheit für die Chancen
der Evidenzorientierung ist unverzichtbar.“
Effektiveres staatliches Handeln durch Lernen aus
Evaluierungen, Prof. Dr. Riphahn, Regina T. und
Prof. Dr. Schnitzer, Monika , Nationale Akademie
der Wissenschaften Leopoldina, in Leopoldina
FOKUS vom 4. März 2025, https://www.leopoldina.
org/publikationen/detailansicht/publication/
effektiveres-staatliches-handeln-durch-lernen-
ausevaluierungen-2025/
Um die Wirksamkeit von Gesetzen zu erhöhen,
fordert der NKR bereits seit vielen Jahren, im
Rahmen der Vorüberlegungen zu Gesetzen auch
Wirkmodelle zu entwickeln und dafür die frühe
Gesetzgebungsphase aktiver zu nutzen. Es ist
daher zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag
vorsieht, zukünftig die Frühphase der
ministeriellen Gesetzesvorbereitung aktiver zu nutzen.
Umso wichtiger ist es daher, in dieser
Frühphase den Wirkungsgrad von Gesetzen vermehrt
zu beachten.
Der NKR betont im Zusammenhang mit
diesen Instrumenten nach wie vor die
Wichtigkeit einer zentralen Steuerungseinheit für die
Gesetzgebung. Diese wurde als „Zentrum für
Legistik“ (ZfL) in der 20. LP im BMJ konzipiert
und pilotiert. Der Übergang der Zuständigkeiten
für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung
ins BMDS bedeutet auch für das ZfL eine neue
Heimat. Aus Sicht des NKR bietet das ZfL als
Steuerungseinheit weiterhin erhebliches
Potential zur Verbesserung der Gesetzgebungsqualität
insgesamt und sollte genutzt werden. Der
digitale Rechtsetzungskreislauf mit den Lösungen
E-Gesetzgebung und E-Verkündung sowie dem
Neuen Rechtsinformationssystem des Bundes
(NeuRIS) stellt dabei ein wichtiges
Steuerungsinstrument für eine solche Einheit dar.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 39 –
40
Folgen
Mit dem Beschluss des
Staatssekretärsausschusses Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau
vom 30. September 2024 wurde der
Schwellenwert für Evaluierungen von 1 Mio. Euro auf
5 Mio. Euro angehoben. Diese Änderung hat der
NKR lange befürwortet um sicherzustellen, dass
sich die Bundesregierung bei knappen
Ressourcen vor allem auf die relevanten Vorhaben und
die Qualität und Aussagekraft der Evaluierung
konzentrieren kann. Das bedeutet nicht, dass
insgesamt weniger evaluiert werden sollte. Die
Änderung muss vielmehr sicherstellen, dass
gezielter und flexibler evaluiert wird. Besonders
wichtig ist dabei die bessere Verknüpfung von
Evaluationserkenntnissen mit geplanten
Novellierungen („Evaluate First“-Prinzip). Dafür muss
sichergestellt werden, dass die Ergebnisse zum
richtigen Zeitpunkt vorliegen, transparent
gemacht und im Rahmen der Novellierung
verbindlich berücksichtigt werden.
Eine bessere Verankerung der Evaluierung im
Rechtsetzungskreislauf kann aber nur dann zur
Qualität und Wirksamkeit neuer Gesetze
beitragen, wenn die Qualität der Evaluierung
hinreichend sichergestellt wird. Eine Auswertung der
sechs internen Evaluierungsberichte, die dem
NKR im aktuellen Berichtszeitraum vorgelegt
worden sind, zeigt, dass es hier noch
Verbesserungspotential gibt. Positiv hervorzuheben ist,
dass sich die Evaluierungsberichte grundsätzlich
transparent mit der Frage der Wirksamkeit
auseinandersetzen und konkrete Schlussfolgerungen
enthalten. Allerdings liegt diesen Berichten nicht
immer eine systematische Betrachtung der Ziele
und daraus abgeleiteten Indikatoren zugrunde.
Als Datengrundlage wird oft nur auf
Befragungen der betroffenen Verbände oder Behörden
zurückgegriffen, die nicht immer verwertbare
Erkenntnisse liefern. Deshalb ist es weiterhin
wichtig, die methodischen Kompetenzen und den
Zugang zu Daten und Expertise innerhalb der
Bundesregierung und nachgeordneten Behörden
zu stärken. Die Kompetenzstelle für Evaluierung
im Statistischen Bundesamt spielt dabei eine
besonders wichtige Rolle.
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Erfolgsindikatoren festlegen, um den Wirkungsgrad von Gesetzen messbar zu machen,
Wirkmodelle visualisieren.
• Gesetze evaluieren, wirkungslose Berichtspflichten streichen.
• Rechtsbegriffe überprüfen und vereinheitlichen, um Gesetze vollzugstauglicher zu gestalten.
• Wirksamkeit von Förderprogrammen überprüfen und Förderkulisse insgesamt effektiver
ausrichten.
• Ziel- und wirkungsorientiertes Haushaltswesen prüfen und ggf. einführen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 40 –
41
Voraussetzung für die Verbesserung der Qualität
von Gesetzen ist zudem die zielgerichtete
Vollendung des digitalen Rechtsetzungskreislaufs
mit den Lösungen E-Gesetzgebung und E-
Verkündung sowie dem Neuen
Rechtsinformationssystem des Bundes (NeuRIS). Dass diese Projekte
noch immer nicht, wie vom NKR mehrfach in
der Vergangenheit gefordert, im ZfL gebündelt
werden sollen, ist bedauerlich. Zudem werden
Innovationen für die Zeit nach Fertigstellung
der Produktkerne nicht ausreichend mitgedacht.
So wurde in einem Projekt der Freien
Hansestadt Bremen mit dem BMF ein Proof of Idea für
einen KI-gestützten Rechtsetzungsassistenten
entwickelt. Dieser könnte Legistinnen und
Legisten bei der Eindeutigkeit von Rechtsbegriffen
unterstützen, indem er Rechtsbegriffe wie
„Einkommen“, „Kind“, oder „Wohnung“ mit bereits
bestehenden rechtlichen Definitionen verknüpft.
Inhaltlich passt der Assistent sehr gut zum Editor
der E-Gesetzgebung, kann jedoch nicht von der
E-Gesetzgebung weiterentwickelt werden, die bis
zum Projektabschluss im kommenden Jahr
zunächst ihren per Kabinettbeschluss bestimmten
Funktionskern ertüchtigen muss. Dies
unterstreicht, dass Weiterentwicklungsmöglichkeiten
für den digitalen Rechtsetzungskreislauf in einer
Steuerungseinheit gebündelt werden sollten. So
könnten bereits jetzt innovative Ansätze, wie der
Einsatz von KI, erprobt werden, auch wenn der
digitale Rechtsetzungskreislauf noch nicht
vollständig etabliert ist.
2025 2026 2027 2028 2029 2030
0
5
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15
20
30
25
Abbildung 5: Geplante Evaluierungen durch die Bundesregierung bis zum Jahr 2030
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 41 –
42
Empfehlungen
1. „Evaluate First“-Prinzip verankern. Gesetze
sind nur dann unbürokratisch und werden
nur dann wirksam, wenn tatsächlich
Erkenntnisse zur Umsetzung und Zielerreichung von
bisherigen Maßnahmen in ihre Vorbereitung
einfließen. Bei neuen Vorhaben muss die
Einbeziehung solcher Erkenntnisse ausdrücklich
zur Pflicht gemacht werden.
Evaluierungsberichte sollten über ein zentrales Online-Portal
zugänglich gemacht werden.
2. Evaluationskultur etablieren. Das „Evaluate
First“-Prinzip bedarf einer Evaluationskultur
in der Bundesregierung mit entsprechenden
Kapazitäten und Zuständigkeiten in allen
Ressorts. Hierbei ist auch die effektive
Einbeziehung der nachgeordneten Behörden
sowie Forschungseinheiten in den jeweiligen
Geschäftsbereichen der Bundesressorts von
besonderer Bedeutung: Für eine daten- und
evidenzbasierte Politik müssen nicht nur die
fachlichen und methodischen Kompetenzen,
sondern auch Daten aus dem nachgeordneten
Bereich herangezogen werden.
3. Rechtsetzungskreislauf zielgerichtet
digitalisieren und strategische Steuerungseinheit
einrichten. Mit dem Kabinettbeschluss zur
einheitlichen Nutzung der E-Gesetzgebung ist
endgültig die Voraussetzung für einen
vollständig digitalen Rechtsetzungskreislauf
geschaffen worden. Die Bundesregierung muss
nun die einzelnen Projekte priorisieren, um
sie zeitgerecht fertigzustellen. Der NKR
empfiehlt der Bundesregierung dringend,
Augenmerk auf den Zeitraum nach Fertigstellung des
digitalen Rechtsetzungskreislaufs zu legen. Um
den aktuellen Mangel an Kapazitäten zur
fachlichen Weiterentwicklung der Lösungen zu
kompensieren, braucht es mit einer zentralen
Steuerungseinheit für den digitalen
Rechtsetzungskreislauf eine fachverantwortliche Stelle
für die E-Gesetzgebung, die E-Verkündung und
NeuRIS.
4. Prinzip „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“
umsetzen. Der Koalitionsvertrag kündigt an,
die aus einem NKR-Gutachten von 2019
erwachsene Maxime „Erst der Inhalt, dann die
Paragrafen“ zukünftig bei der Gesetzgebung zu
beachten.
Das Zentrum für Legistik (ZfL)
Der Koalitionsvertrag 2021 veranlasste die Errichtung eines ZfL im BMJ (vgl. KoaV 2021, S. 9).
Konzepte für ein ZfL wurden in den vergangenen Jahren mehrfach zur Diskussion gestellt – auch
vom NKR in seinem Gutachten „Erst die Inhalte, dann die Paragrafen“. Laut Konzeption soll das ZfL
Methoden und Werkzeuge für die Erarbeitung von Gesetzen vermitteln sowie die Gesetzgebungslehre
weiterentwickeln. In der 20. LP hat das ZfL ein Curriculum für Legistinnen und Legisten entwickelt
und dieses im BMJ erprobt. Eine Übertragung auf andere Ressorts erfolgte jedoch nicht. Damit
ist das ZfL deutlich hinter den ursprünglichen Konzepten einer Service-Einheit für Gesetzgebung
zurückgeblieben. Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine solche Einheit nun von der neuen
Bundesregierung priorisiert werden. Eine Ansiedelung im Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung erscheint dem NKR sinnvoll.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 42 –
43
QR-Code scannen
Erst der Inhalt, dann die
Paragrafen – Kriterien guter
Gesetzgebung
Dafür muss die Vorgehensweise in der
Gesetzesvorbereitung angepasst werden. Die Umsetzung
sollte zügig im BMDS angegangen werden. Als
Teil davon müssen Legistinnen und Legisten
geschult werden. Das Curriculum dafür hat das
ZfL vorgelegt; benötigt werden u. a.
Schulungsangebote für Rechtsvisualisierung und zur
Gestaltung digitaltauglicher Gesetze. Die Ressorts
müssen zusätzlich eigene Strukturen in Form
von beratenden und unterstützenden Referaten
für Bessere Rechtssetzung auf- oder ausbauen.
Flexible Teams mit Expertise in den Bereichen
Bessere Rechtsetzung und Digitaltauglichkeit
könnten bei Bedarf in Referate mit akutem
Bedarf entsandt werden. Darüber hinaus empfiehlt
der NKR, eine systematische Kosten-Nutzen-
Abwägung inklusive Alternativenprüfung in die
konzeptionelle Frühphase zu integrieren.
6 Letta-Report: https://www.consilium.europa.eu/media/ny3j24sm/much-more-than-a-market-report-by-enrico-letta.pdf
7 Draghi-Report: https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/draghi-report_en#paragraph_47059
3.5 Weniger Bürokratie aus der EU
Aktuelle Lage
Nach der Europawahl im Juni 2024 stand dieser
Berichtszeitraum ganz im Zeichen der
Konstituierung des neuen Europäischen Parlaments und
der Bildung der neuen Europäischen
Kommission (KOM). Die Leitlinien für den politischen
Kurs hatte Kommissionspräsidentin Ursula von
der Leyen bereits früh bekannt gegeben: Die
neuen Prioritäten orientieren sich im
Wesentlichen an den Empfehlungen der sog. Letta6- und
Draghi7-Berichte zur Zukunft des europäischen
Binnenmarkts und der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit. Im Mittelpunkt stehen die
systematische Überprüfung und Vereinfachung des
europäischen Rechts sowie – unter der
Federführung von Kommissar Valdis Dombrovskis – eine
zentrale Zuständigkeit für Vereinfachung und
Umsetzung innerhalb der KOM.
„Gemeinsam werden wir auf die echten, legitimen Sorgen und Erwartungen reagieren, die
die Europäer und Europäerinnen bei den letzten Wahlen zum Ausdruck gebracht haben. Wir
werden mit praktischer Unterstützung und nachdrücklichem Engagement näher an den
Menschen und Unternehmen sein, wo es wirklich darauf ankommt. Wir streben danach, Europa
schneller und einfacher zu machen – in der Art und Weise, wie wir handeln und uns mit
unseren Bürgerinnen und Bürgern austauschen. Und: Wir werden jederzeit auf die europäische
Einheit hinarbeiten, angefangen bei uns, den Kommissaren und Kommissarinnen.“
Schreiben zum Anfang der EU-Legislaturperiode 2024-2029 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
an Valdis Dombrovskis (EU-Kommissar für Wirtschaft, Produktivität, Implementierung und Vereinfachung)
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 43 –
44
Folgen
Aufgrund der Neuwahl und Neubildung der
europäischen Gremien im Jahr 2024 fand in den
zurückliegenden Monaten des aktuellen
Berichtszeitraums relativ wenig EU-Gesetzgebung
statt. Dafür bietet die neue Amtszeit der
Bundesregierung die Gelegenheit, sich noch stärker
und systematischer für Bürokratieabbau
einzusetzen. Die KOM hat bereits erste wichtige
Entlastungsschritte angestoßen und drei sog.
„Omnibus“-Entlastungspakete angekündigt: Das
erste Omnibus-Paket zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde im Februar 2025 veröffentlicht.
Damit sollen vor allem die Richtlinie hinsichtlich
der Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen (CSRD) und die Europäische
Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angepasst werden. Dabei
werden insbesondere die CSRD-Schwellenwerte
an die der CSDDD angeglichen; dies soll zu einer
Einschränkung des Anwendungsbereichs um
etwa 80 % führen. Allein durch die Anpassungen
bei der CSRD und der Taxonomie-Verordnung
rechnet die KOM mit einer jährlichen EU-weiten
Entlastung für die EU-Wirtschaft von 4,4 Mrd.
Euro sowie einmaligen Kosteneinsparungen von
2,5 Mrd. Euro. Auch der NKR hatte sich in
verschieden Stellungnahmen für Änderungen und
Erleichterungen für Unternehmen im Hinblick
auf die beiden Richtlinien ausgesprochen.
Das erste Omnibus-Paket lässt hoffen, dass es in
der neuen KOM verstärkte Bemühungen gibt,
aktiv zu den schon in der vergangenen
Legislaturperiode gesetzten Bürokratieabbauzielen
beizutragen. Gleichzeitig gilt es weiterhin, vorhandene
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Bundesregierung sichert geschlossenes Auftreten auf EU-Ebene. EU-Vorhaben werden wöchentlich
im „EU-Monitoring“ der Staatssekretäre beraten und bei Bedarf auf Kabinettsebene entschieden.
• Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz werden novelliert, vereinfacht und
auf EU-Recht zurückgeführt. Energieeffizienzziele dürfen Flexibilität des Stromverbrauchs
nicht behindern.
• EU-Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert abbauen. EU-Kommission beim
Bürokratierückbau unterstützen, höhere Ambitionen fordern („One in, two out“, Reduktion
der Anpassungs- und Verwaltungskosten um 25 %, bei KMU um 35 %).
• Unnötige Belastungen durch EU-Recht verhindern: EUDR nicht anwenden („Null-Risiko-
Variante“), EU-Bodengesetz ablehnen, überbordende Regulierungen bei Taxonomie, CSRD,
CSDDD, CBAM, Konfliktmineralien und delegierten Rechtsakten verhindern. Europäisches
Omnibusverfahren unterstützen, bürokratiearme Lösungen v. a. für KMU anstreben,
Rechts- und Planungssicherheit schaffen.
• Bei Umsetzung von EU-Recht bürokratische Übererfüllung ausschließen; Parallelregulierungen
auf EU- und nationaler Ebene ablehnen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 44 –
45
Lücken im aktuellen EU-System der
Rechtsfolgenabschätzung zu schließen: Vor allem findet
Bürokratieabbau nicht genug Beachtung bei den
Verhandlungen im Europäischen Parlament und
Rat, da im Rat keine und im Parlament keine
systematische Rechtsfolgenabschätzung
stattfindet. Aber auch Durchführungsrechtsakte und
Delegierte Rechtsakte können zu wesentlichen
Belastungen führen. Sie werden jedoch fast nie
einer Folgenabschätzung unterzogen.
Die KOM hat angekündigt, beide Lücken
schließen zu wollen. Insbesondere soll die
interinstitutionelle Vereinbarung über Bessere Rechtsetzung,
die die Zusammenarbeit und Aufgaben des Rates
und des Parlaments in diesem Bereich regelt, neu
verhandelt werden.
Empfehlungen
1. Frühzeitige Koordination sicherstellen und
klare Zuständigkeiten festlegen. Mit einer
neuen Kommission sowie einer neuen
Bundesregierung muss Deutschland sich auch neu
gegenüber der KOM aufstellen: Der
Koalitionsvertrag legt fest, dass das Vorgehen der
Bundesregierung künftig im Rahmen eines
wöchentlichen EU-Monitorings durch den Chef
des Bundeskanzleramtes koordiniert wird. Der
NKR empfiehlt, im Rahmen dieser
Koordinierungen auch Themen des Bürokratieabbaus
sowie der EU-weiten
Verwaltungsdigitalisierung in den Blick zu nehmen.
2. Klares Bekenntnis zur Förderung von
Bürokratieabbau auf EU-Ebene im Rat abgeben.
Nicht nur die Kommission, sondern auch der
Rat muss sich eindeutig zur Förderung von
Bürokratieabbau auf EU-Ebene bekennen.
Die Bundesregierung muss dafür gemeinsam
mit gleichgesinnten europäischen Partnern
Maßnahmen zur Bürokratievermeidung
vorantreiben. Die Bundesregierung sollte sich
verpflichten, alle Gesetzgebungsinitiativen der
KOM auf ihre Folgekosten für Deutschland zu
prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für
bürokratiearme Lösungen einzufordern.
3. Die interinstitutionelle Vereinbarung zur
besseren Rechtsetzung stärken. Mit der
Ankündigung der KOM, die interinstitutionelle
Vereinbarung neu zu verhandeln, wird das
nächste Jahr für die Stärkung der Instrumente
der Besseren Rechtsetzung im Rat und
Parlament entscheidend. Die Bundesregierung muss
sich verstärkt für die von der KOM avisierte
Weiterentwicklung einsetzen und dabei aktiv
einbringen. Dies sollte durch ein aktives
Vorgehen im Europäischen Rat sowie in den
Ratsarbeitsgruppen geschehen.
4. Das EU-ex-ante-Verfahren neu aufstellen.
Das bestehende EU-ex-ante-Verfahren der
Bundesregierung muss reformiert werden.
Die Prüfung von Checklisten sollte durch eine
jährliche Berichterstattung durch die
Ressorts ersetzt werden, die sie dazu verpflichtet,
die beiden jeweils wirksamsten Maßnahmen
zur Bürokratievermeidung zu benennen und
dem NKR zur Bewertung vorzulegen. Der NKR
würde daraufhin eine zusammenfassende
Bewertung der Bemühungen der
Bundesregierung zur Bürokratievermeidung auf EU-Ebene
erstellen und im Jahresbericht veröffentlichen.
5. Bürokratieabbau zu einem festen
Tagesordnungspunkt im Staatssekretärsausschuss
machen. Die Ministerien sollten über EU-
Vorhaben mit signifikanten Belastungen
berichten und Maßnahmen zu deren Vermeidung
oder Kompensation darlegen. Ziel muss es
sein, den strukturierten Dialog zwischen den
Ministerien zu fördern und dazu beizutragen,
unverhältnismäßige Belastungen frühzeitig zu
identifizieren und zu reduzieren.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 45 –
4
Leistungsfähige
Verwaltung und
zukunftsfester Staat
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 46 –
47
4.1 Aufgabenbündelung im Föderalstaat
Aktuelle Lage
Im März 2025 hat der Bundestag mit neuen
Schuldenregelungen die Voraussetzungen für
Milliardeninvestitionen zur
Verteidigungsfähigkeit, Modernisierung der Infrastruktur und
Bewältigung der Klimakrise geschaffen. Die
zusätzlichen finanziellen Mittel sollen sinnvoll und
schnell eingesetzt werden. Dabei ist die
kommunale Ebene jetzt schon überlastet. Sie beklagt den
ungebremsten Aufgabenanstieg, zu viele
Detailvorschriften und Personalmangel. Vor diesem
Hintergrund sind strukturelle Reformen und
Entlastungen notwendig und die Diskussion um
eine Reform der Aufgabenorganisation nimmt
an Fahrt auf. Während sich Bund und Länder
abwechselnd auffordern, Vorschläge für eine
Übernahme oder Abgabe von Aufgaben zu machen,
verharrt Deutschland in der Problemanalyse.
Der NKR hat sich im Berichtszeitraum auf das
Thema Aufgabenbündelung als Teilaspekt einer
möglichen Staatsreform fokussiert. Denn es birgt
großes Potential, schnell die Effizienz staatlichen
Handels zu steigern, und mit einer solchen
Aufgabenbündelung gehen Skalen- und
Spezialisierungseffekte einher.
Im Ergebnis hat der NKR 2025 mit zwei
Gutachten konkrete Diskussionsbeiträge für strukturelle
Reformen veröffentlicht: Das Hauptgutachten
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Bündelung im Föderalstaat.
Zeitgemäße Aufgabenorganisation für
eine leistungsfähige und resiliente
Verwaltung
und das rechtswissenschaftliche Folge gutachten
QR-Code scannen
Verfassungsrechtliche
Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im
Föderalstaat
sollen aufzeigen, auf welche Weise Bund,
Länder und Kommunen durch Standardisierung,
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Aufgaben- und Kostenkritik durchführen, Sachausgaben des Bundes um 10 % und Stellen
um 8 % abbauen, Rekordzahl von über 950 Bundesbehörden durch Zusammenlegungen und
Abbau von Redundanzen reduzieren.
• Standardisierbare Aufgaben (Personal, IT, Datenschutz, Vergabe, Beschaffung, Compliance,
Kommunikation) in leistungsfähigen Service-Einheiten bündeln. Personaldienstleistungen
vereinheitlichen und Poollösungen schaffen.
• Zukunftspakt mit Bund, Ländern und Kommunen zur Aufgaben- und Kostenkritik; Bund
übernimmt für ausgewählte Digitalisierungsaufgaben mit hohem Standardisierungs- und
Automatisierungspotenzial Vollzugsverantwortung.
• „Work-and-Stay-Agentur“ mit zentraler IT-Plattform für ausländische Fachkräfte einrichten,
zentrale Förderplattform des Bundes einführen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 47 –
48
Modularisierung und Konzentration zu einer
effizienteren, automatisierten und weniger
personalintensiven Aufgabenerledigung kommen
können. Aufgabenbündelung entspricht dabei
nicht einer Schwächung der Kommunen,
sondern stärkt das Subsidiaritätsprinzip.
Folgen
Die jetzige Bundesregierung reagiert auf den
Reformdruck. Im Koalitionsvertrag hat sie eine
Staatsreform skizziert und plant, bis Ende 2025
eine entsprechende Modernisierungsagenda
vorzulegen. Angekündigt ist eine Aufgabenkritik für
Bund, Länder und Kommunen sowie ein
modernes Leitbild für Regierung und Verwaltung. Sich
selbst verpflichtet der Bund zu
Aufgabenbündelungen, z. B. mittels souveräner
Cloudplattformen für die Vernetzung der Bundesregister und
die Bündelung von Personalaufgaben innerhalb
der Bundesverwaltung. Das BMDS soll zudem
weitere Bündelungen, insbesondere innerhalb
der Bundesverwaltung, vorantreiben. Hierzu
1 IT-Planungsrat 2024: https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/it-planungsrat/der-it-planungsrat/foederale_digitalstrategie/
250513_IT_PLR_Foerderale_Digitalstrategie_Zukunftsbild_Leitlinien.pdf
sieht der Koalitionsvertrag vor, dass der Bund
„im Bereich der Digitalisierung für ausgewählte
Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und
Automatisierungspotenzial
Vollzugsverantwortung übernehmen“ wird.
Die FITKO hat 2025 mit der Umsetzung der
Föderalen Digitalstrategie das NKR-Gutachten
aufgegriffen, um die Leitlinie „Wir unterstützen
eine Neuordnung von Aufgaben zur Entlastung
der Kommunen“1 umzusetzen. So erarbeitet sie
im Rahmen von Workshops mit BMDS, IT-
Planungsrat, den kommunalen Spitzenverbänden
und NKR einen Prozess zur Priorisierung von
Leistungen und Umsetzungsplänen. Auf
kommunaler Ebene ist grundsätzlich eine große
Offenheit für die Empfehlungen des NKR und
mögliche Bündelungsbestrebungen der
Bundesregierung vorhanden. Die Kommunen erwarten,
in die Erarbeitung der Vorschläge auf
Bundesebene eingebunden zu werden.
Initiative für einen handlungsfähigen Staat
Wie sehr Maßnahmen für einen handlungsfähigen Staat drängen, zeigt auch die Gründung der
„ Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Die
Initiatoren hatten es sich zur Aufgabe gemacht, Gelingensbedingungen für strukturelle Reformen zu
identifizieren und hierzu wirksame Hebel vorzuschlagen. Der NKR hat in der Erarbeitungsphase
seine Expertise zur Verfügung gestellt und begrüßt alle Bemühungen, dem Thema Staatsmodernisierung
mehr Gewicht in der Bundespolitik zu verleihen. Er wird in seiner Arbeit gleichlautende Empfehlungen
monitoren und die Bundesregierung darüber hinaus weiter beraten. Hierzu zählen die frühzeitige
Einbindung der Normadressaten, Verfahrensvereinfachungen für Vollzugsbehörden und die
Modernisierung der Bundesverwaltung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 48 –
49
Empfehlungen
1. Aufgabenbündelung auf Ebene des Bundes,
der Länder und Kommunen vornehmen.
Aufgaben müssen dort verortet sein, wo sie am
besten erbracht werden können. Hierfür
können fachliche, querschnittliche und räumliche
Bündelungsformen genutzt werden. Gerade in
der Modularisierung und Teilbündelung von
Aufgaben liegt großes Entlastungspotenzial.
Aufgabenbündelung geht nicht zwingend mit
Zentralisierung einher und bedarf keiner
Gebietsreform. Länder und Kommunen können
die verschiedenen Formen der Bündelung
jederzeit selbst vorantreiben und müssen nicht
auf den Bund warten.
2. Bestehende verfassungsrechtliche
Spielräume bereits heute nutzen. Das aktuelle
Grundgesetz gibt Bund und Ländern große
Spielräume, Aufgaben zu bündeln. Denn eine
Aufgabengarantie besteht für Länder nur für
ihre verfassungsrechtlich normierten
Aufgaben sowie für die Kommunen nur für echte
Selbstverwaltungsaufgaben. Diese Spielräume
sollten – wo immer möglich und sinnvoll –
genutzt werden. Auf Verfassungsreformen muss
nicht gewartet werden.
3. Bündelung konkret vorantreiben. Erste
Verwaltungsleistungen, die als Fallbeispiele im
Hauptgutachten aufgeführt werden –
Fahrerlaubnis, Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen, Einkommensprüfung –,
und andere öffentlich diskutierte Aufgaben
wie Personalausweis, i-Kfz und Förderwesen
sollten in dieser Legislaturperiode gebündelt
werden. Der Bund sollte sich hierzu mit den
Ländern auf Pilotvorhaben zur Bündelung
auf Bundesebene einigen, bei denen großes
Entlastungspotenzial zu erwarten ist. Es
braucht eine übergreifende Planung mit der
Priorisierung von Leistungen, die konsequent
umgesetzt wird. Die Bündelung von
Sozialleistungen sollte als größere Maßnahme noch in
dieser Legislaturperiode vorbereitet werden.
4. Bündelung organisatorisch verankern. Das
BMDS sollte die Reformmaßnahmen
strategisch und operativ steuern. Dafür braucht
es eine personelle Spitzenposition mit
starkem Mandat. Zudem sollte eine Abteilung für
Staatsreform mit einer starken
Steuerungseinheit eingerichtet werden. Die operative
Umsetzung sollten leistungsspezifische Task Forces
durchführen. Das dafür notwendige Personal
sollte aus bestehenden Organisationen in dem
neuen Ressort zusammengeführt werden.
5. Änderungen des Grundgesetzes in den
Blick nehmen. Um Bündelungen umfassend
realisieren zu können, sind Änderungen des
Grundgesetzes nötig. Dies betrifft im Kleinen
beispielsweise eine Infrastrukturkompetenz
des Bundes, ein grundgesetzlich verankertes
Kooperationsgebot, eine Konturierung des
Begriffs der Mischverwaltung und die
verfassungsrechtliche Verankerung von
Experimentierklauseln. Weitaus effektiver wäre
perspektivisch eine größere Aufgabenneuordnung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 49 –
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Abbildung 6: Vom „Ist“ zum „Soll“: Besserer Service und weniger Bürokratie durch Standardisierung, Bündelung von Aufgaben und einem
Serviceangebot aus einer Hand. (Mit freundlicher Genehmigung des BMDS Idee, Konzept und Gestaltung MediaCompany – Agentur für
Kommunikation GmbH)
„Ist“
„Soll“
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 50 –
51
4.2 Digitale Verwaltung
Aktuelle Lage
Auch über ein Jahr nach dem Kompromiss zum
OZG 2.0 im Vermittlungsausschuss sind nur
wenige Fokusleistungen flächendeckend
verfügbar. Lediglich die elektronische
Wohnsitzanmeldung, die elektronische Kfz-Ummeldung und
der digitale Bauantrag konnten nennenswert
weiterverbreitet werden (auch wenn die
Nutzungszahlen mitunter sehr zu wünschen lassen).
Während die Arbeiten an den Aufträgen an die
Bundesregierung aus dem OZG 2.0 zu
Qualitätsstandards und IT-Architekturvorgaben bereits
weit fortgeschritten sind, fehlt bislang ein Plan,
wie die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der
wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen bis
Ende 2029 oder der Sozialleistungen realisiert
werden soll. In der Fläche hat sich deshalb für
Vom Servicestandard zur DIN SPEC 66336*
Aufbauend auf Empfehlungen des NKR wurde 2020 vom BMI ein Servicestandard entwickelt. Dieser
definiert Qualitätsstandards für digitale Verwaltungsleistungen. Nun wurde er weiterentwickelt. Vom
BMI, dem DIN und dem DigitalService des Bundes wurde im vergangenen Jahr im Zusammenschluss
von über 40 Organisationen mit Vertretern aller Verwaltungsebenen von der Kommune bis zum Bund
sowie Fachleuten aus der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft die DIN SPEC 66336
(„Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung (Servicestandard)“)
entwickelt. Diese DIN-Spezifikation kann später als Grundlage für die Erarbeitung einer DIN-Norm dienen.
Inhalt der DIN SPEC 66336
Die DIN SPEC 66336 definiert Anforderungen an nutzendenfreundliche digitale
Verwaltungsdienste. Damit soll das bisherige heterogene Qualitätsniveau digitaler Services auf ein einheitlich hohes
Niveau gehoben werden. In 13 Kapiteln werden Anforderungen von der Nutzendenanalyse bis hin zur
Evaluation und Weiterentwicklung digitaler Dienste definiert.
Vorteil: Mehr Effizienz und geringere Kosten
Verwaltungsbeschäftigte erhalten klare Vorgaben für die Ausschreibung, den Betrieb und den Abschluss
von Digitalisierungsprojekten. IT-Dienstleistende profitieren von praxisnahen Orientierungshilfen
für die Entwicklung und den Betrieb digitaler Dienste. Zudem können Prüfstellen auf eine
verlässliche Grundlage zur Qualitätssicherung zugreifen. Dadurch können Ressourcen besser eingesetzt und
Synergie genutzt werden. Das entlastet insbesondere Länder und Kommunen und senkt die Kosten.
Verbindlichkeit, Prüfbarkeit, Anwendbarkeit
Mit dem OZG-Änderungsgesetz wurde der Bund verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren unter
anderem verbindliche Vorgaben für Qualitätsanforderungen per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit
dem IT-Planungsrat zu erlassen. Basis dieser Verordnung ist die DIN SPEC, welche somit verbindlich
wird. Als lebendiges Dokument soll der Servicestandard analog des Servicehandbuches des NKR um
konkrete Anwendungshinweise und Beispiele ergänzt werden.
* DIN SPEC 66336 https://www.dinmedia.de/de/technische-regel/din-spec-66336/389553818
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 51 –
52
Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen aber auch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung
wenig geändert.
Der IT-Planungsrat erarbeitet mit der
föderalen Digitalstrategie ein Zukunftsbild und
Leitlinien für eine digital transformierte
Verwaltung. Bislang scheint das jedoch noch nicht in
der gesamten Bundesregierung angekommen
zu sein. Für den Servicestandard für die digitale
Verwaltung hat die Bundesregierung in einem
breiten partizipativen Prozess
Qualitätskriterien für digitale Verwaltungsleistungen in einer
DIN-Spezifikation erarbeiten lassen. Das
National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) soll
als Datenautobahn für die digitale Verwaltung in
dauerhafte Strukturen überführt werden.
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Verwaltungsleistungen vollständig digital und schriftformfrei über zentrale Plattform (One-Stop-
Shop) bereitstellen, Verwaltungszugang durch EUDI-Wallet und Entwicklung eines Ökosystems
erleichtern.
• Daten nur noch einmal erheben (Once-Only), Doppelerhebungsverbot und Datenaustauschpflicht
innerhalb der Verwaltung etablieren, Registermodernisierung durch Vernetzung von
Bundesregistern auf souveränen Cloudplattformen vorantreiben.
• Interoperablen, europäisch anschlussfähigen souveränen Deutschland-Stack mit integrierter
KI, Cloud-Diensten und Basiskomponenten aufbauen. Lösungen den Ländern und Kommunen
bereitstellen, ebenenübergreifend offene Schnittstellen und Daten definieren, Open Source gezielt
vorantreiben.
• Datenschutzaufsicht reformieren, Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz verankern,
gemeinsame Standards erarbeiten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 52 –
53
Folgen
Die bisher vorherrschende Zersplitterung der
Aufgaben für die Verwaltungsdigitalisierung
innerhalb der Bundesregierung und deren
föderale Steuerung spiegelt sich in Mehrfach- und
nicht abgestimmten Parallelentwicklungen.
Bislang fehlt eine Stelle innerhalb der
Bundesregierung, die die Verantwortung für die
Gesamtprozesse übernehmen kann. Aus Sicht des
NKR muss die Staatsmodernisierung mit der
konsequenten Digitalisierung der Verwaltung
verbunden werden. Mit dem
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gibt
es nun eine Stelle für die Gesamtverantwortung.
Gleichzeitig werden die Fachministerinnen
und Fachminister nicht aus der Verantwortung
entlassen, die digitale Transformation in ihrem
Geschäftsbereich voranzutreiben.
Der von der Bundesregierung geplante
Deutschland-Stack sollte sich auch auf die
Verwaltungsmodernisierung der
Sozialleistungen erstrecken, die die Bundesregierung zur
Blaupause für eine konsequente Digitalisierung
machen möchte. Dabei kann die
Bundesregierung auf die Vorarbeiten des NKR zur
Vereinfachung und Automatisierung von
Sozialleistungen (siehe Kasten „Den Sozialstaat einfacher
machen – durch Digitalisierung,
Automatisierung und Bündelung“ in Kapitel 2.6) als auch auf
die NKR-Vorschläge zur Bündelung im
Föderalstaat zurückgreifen (siehe Kapitel 4.1). Wenn die
Bundesregierung es ernst meint mit dem Once-
Only-Prinzip, dann legt sie einen besonderen
Fokus darauf, dass Nachweise und
Informationen in Verwaltungsverfahren automatisiert
ausgetauscht werden können. Dies deckt sich
mit dem Ziel der Bundesregierung, zunehmend
antragslos zu arbeiten, etwa beim Kindergeld.
Damit dort, wo noch Anträge benötigt werden,
OZG und Registermodernisierung zusammen
funktionieren können, müssen teilweise
bestehende Strukturen nach einheitlichen,
verbindlichen Vorgaben abgelöst werden.
Der Bund könnte hierfür eine App bereitstellen.
Damit würde für die Bürgerinnen und Bürger
die föderale Komplexität reduziert. Auch für
Leistungen, für die die Bundesländer zuständig
sind, kann der Bund strenge Schnittstellen-
Vorgaben erlassen. Die Länder können
allerdings nicht zur Anbindung verpflichtet werden,
diese bleibt freiwillig. Gleichwohl besteht die
Erwartungshaltung, dass sich die Länder
anschließen. Daraus ergibt sich die Aufgabe der
Bundesländer, ihre gewachsene
Registerstruktur kritisch zu überprüfen. Immer stärker setzt
sich die Erkenntnis durch, dass dies mit einer
Konsolidierung einhergehen muss – sowohl
fachlich als auch technisch. Der Bund kann dies
durch Konsolidierung des Rechts unterstützen.
Empfehlungen
1. Deutschland-Stack als Plattformkern
bereitstellen – Digitales Ökosystem entfesseln. Der
NKR begrüßt die Pläne der neuen
Bundesregierung für einen interoperablen und
europäisch anschlussfähigen Deutschland-Stack mit
KI, Cloud-Diensten sowie Basiskomponenten
wie der EUDI-Wallet. Um gesamtstaatlich
einen effizienten Mitteleinsatz zu ermöglichen,
sollte bei allen öffentlichen
Softwareentwicklungen konsequent auf Opensource und
einheitliche Schnittstellen (API) gesetzt werden.
Bund und Länder sollten die Registerinventur
nutzen, um gezielt neue Infrastrukturen für
dezentrale Cloudregister aufzubauen.
2. Once-Only-Prinzip verwirklichen –
Registermodernisierung mit OZG verbinden und
Datenqualität erhöhen. Ein starker Hebel für die
Automatisierung von Verwaltungsleistungen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 53 –
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und zur Durchsetzung des Once-Only-
Prinzips kann das von der neuen Bundesregierung
geplante Doppelerhebungsverbot sein. Dazu
braucht es ein einheitliches föderales
Datenmanagement, das zum einen transparent
macht, welche Daten wo und in welcher
Qualität verfügbar sind und welche Register noch
fehlen. Damit einher geht das Ziel, die
Datenqualität so zu erhöhen, dass sie den
statistischen Anforderungen etwa für den
Registerzensus genügt.
3. Deutschland-App als Zielbild verankern –
Komplexität reduzieren. Der Bund sollte eine
Deutschland-App für alle
Verwaltungsleistungen bereitstellen und intelligent mit der
EUDI-Wallet verknüpfen. Für die Einbindung
von Leistungen sollte er strenge Vorgaben
festlegen. Für Aufgaben der Länder kann der
Anschluss freiwillig bleiben, für
bundesunmittelbare Aufgaben sollte sie verpflichtend sein.
Dazu muss die Komplexität reduziert werden.
Deutschland braucht klare und verbindliche
Regeln und eine einfachere Governance der
Verwaltungsdigitalisierung über Länder- und
Ressortgrenzen hinweg.
4. Steuerungsfähigkeit erhöhen – Fortschritt
sichtbar machen. Was man nicht misst, kann
man nicht steuern. Statt einzelne OZG-
Leistungen und deren Flächendeckung in
mühsamer Handarbeit zu dokumentieren, sollten
solche Daten automatisiert erhoben und der
Öffentlichkeit als Open Data zur Verfügung
gestellt werden. Der Fokus der Indikatoren und
Ziele sollte auf dem Mehrwert für Bürgerinnen
und Bürger, der Wirtschaft aber auch der
Verwaltung liegen. Mögliches Nutzenpotenzial hat
der NKR in seinem Gutachten zur Bündelung
im Föderalstaat dargestellt, etwa die
Verringerung der Entscheidungsdauer, der Fehlerquote,
Recherchezeit und des Personalaufwands (siehe
Kapitel 4.1 Aufgabenbündelung im
Föderalstaat – Zeitgemäße Aufgabenorganisation für
eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung.)
5. Bundesverwaltung modernisieren –
Erfahrungen teilen. Die Feststellungen im
föderalen System gelten ebenso für die
Bundesverwaltung selbst. Der NKR unterstützt das Ziel
der Bundesregierung, die Bundesverwaltung
ressortübergreifend zu modernisieren. Durch
eine Aufgabenkritik könnten
Bündelungsmöglichkeiten genutzt werden. Wenn ein solcher
Prozess partizipativ und transparent
durchgeführt wird, steigt die Chance auf einen
institutionellen Wissenstransfer.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 54 –
55
4.3 Planungs- und Genehmigungsverfahren
Aktuelle Lage
Für die Modernisierung Deutschlands sind
schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren
eine zentrale Voraussetzung. So können die im
Rahmen des Sondervermögens bereitgestellten
Finanzmittel in Höhe von 500 Mrd. Euro ihre
intendierte Wirkung nur entfalten, wenn die
Rahmenbedingungen für schnelle Verfahren zeitnah
geschaffen werden. Der bereits im November
2023 zwischen Bund und Ländern beschlossene
Beschleunigungspakt, der viele Vorschläge des
NKR enthält, kann dieser Notwendigkeit partiell
Rechnung tragen. Stand März 2025 waren knapp
50 % der Maßnahmen in Bundesverantwortung
umgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung hat in
ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, alle
Maßnahmen des Paktes bis zur Hälfte der
Legislaturperiode umzusetzen. Dies entspricht der
Empfehlung des NKR.
Folgen
Auch wenn die Umsetzung des
Beschleunigungspaktes wichtige Weichen für eine
spürbare Vereinfachung stellt, sind weitere
Maßnahmen erforderlich. Dass die Bundesregierung
den Pakt u. a. für Industrievorhaben ausbauen
will, ist neben weiteren im Koalitionsvertrag
angekündigten Maßnahmen ein wichtiger
Schritt. Industrievorhaben benötigen in der
Regel, wie z. B. Windenergieanlagen, eine
Genehmigung nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Hier sind schnelle
Verfahren notwendig, um Herausforderungen,
wie den klimaneutralen Umbau des Landes
sowie die Sicherung des Industriestandortes,
bewältigen zu können. Eine zentrale
Erkenntnis des NKR: Der Schlüssel zur Lösung liegt
auch bei den Genehmigungsbehörden selbst.
Deren „Stimme“ wurde bisher zu wenig gehört.
Aber wer, wenn nicht sie, wissen am besten, wo
es hakt und welche Hürden beseitigt werden
Was steht im Koalitionsvertrag?
• Weitere Beschleunigungspotenziale im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) heben,
ohne Schutzziele zu gefährden.
• Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern in
der ersten Hälfte der Legislaturperiode vollständig umsetzen und für Industrievorhaben
weiterentwickeln.
• Stichtagsregelungen erweitern, Ausweitung von Präqualifizierungen prüfen, neue
Rahmengenehmigungen schaffen.
• Einführung der materiellen Präklusion bei verspäteten Einwänden im Verwaltungsverfahren
sowie entsprechende Klausel im EU-Recht anstreben.
• Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Anforderungen an Infrastrukturvorhaben
auf nationaler und EU-Ebene anstreben.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 55 –
56
müssen? Deshalb hat der NKR gemeinsam
mit dem Statistischen Bundesamt das Projekt
„Schneller zur Anlagengenehmigung“
durchgeführt. Ziel war es, die Bedarfe und
Herausforderungen der Genehmigungs behörden
systematisch zu erfassen und konkrete Potenziale
zur Beschleunigung von Verfahren zu
identifizieren. Von Sommer 2024 bis Januar 2025
wurde dafür ein mehrstufiger Ansatz verfolgt:
Vor-Ort-Interviews in Genehmigungsbehörden
aus fünf Bundesländern lieferten erste
qualitative Einblicke. Darauf aufbauend folgte eine
bundesweite Online-Befragung, an der rund
800 Mitarbeitende aus Genehmigungsbehörden
teilgenommen haben.
Empfehlungen
Auf Basis der umfangreichen
Befragungsergebnisse leitet der NKR folgende
Handlungsempfehlungen für die anstehende Erweiterung des
Beschleunigungspaktes ab:
1. Prüf- und Verfahrenserfordernisse auf das
erforderliche Maß absenken. Aus Sicht der
Behörden hat sich der Prüfumfang in den
letzten Jahren deutlich erhöht.
Insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
und die Öffentlichkeitsbeteiligung binden
massiv Ressourcen. Gleichzeitig bieten sie aus
Perspektive der Mehrheit der
Behördenmitarbeitenden wenig inhaltlichen Mehrwert. Aus
diesem Grund sehen die befragten Behörden
in Maßnahmen zur Reduzierung der Prüf- und
Verfahrenserfordernisse hohes
Beschleunigungspotenzial. Dazu zählen das Anheben
der Schwellenwerte für die UVP-Pflicht, das
Entfallen der UVP bei
Änderungsgenehmigungen oder vorheriger Durchführung einer
strategischen Umweltprüfung, die
Abschaffung der „Jedermann-Einwendungen“ sowie
die Verlagerung von förmlichen Verfahren in
vereinfachte Verfahren ohne
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Anpassung der 4. BImSchV.
Der NKR empfiehlt, diese Maßnahmen unter
Nutzung der europarechtlichen Spielräume
bereits zu Beginn der Legislaturperiode
umzusetzen.
2. Weitgehend ungenutztes
Digitalisierungspotenzial heben. Weiterhin gehen Anträge
und Unterlagen häufig in Papierform ein und
werden in Papierform oder als CD bzw. USB-
Stick an Fachbehörden weitergegeben. Die
unzureichende Digitalisierung der Verfahren
bleibt ein zentrales Hemmnis in der
Genehmigungspraxis. Die Beschreibung der befragten
Behörden ist eindeutig: Die Digitalisierung
ist in der Umsetzung heterogen und im
Ergebnis unzureichend. Die
Genehmigungsbehörden wünschen sich in großer Mehrheit
zentral bereitgestellte Fachverfahren und
Plattformlösungen, die das gesamte Verfahren
abdecken. Deshalb empfiehlt der NKR, dass
der Bund, unter Einbindung der Länder, eine
entsprechende IT-Lösung modularisiert und
standardisiert entwickelt und diese über eine
zugängliche Plattforminfrastruktur zur
Nachnutzung bereitstellt, um so Entwicklungs- und
Betriebsaufwände dauerhaft zu senken. Dabei
sollten bereits innovative Technologien, wie
eine automatisierte Plausibilitätsprüfung der
Antragsunterlagen, integriert sein.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 56 –
57
3. Personal qualifizieren und
Personalressourcen bündeln. Laut den befragten Behörden
herrscht in den Genehmigungs- sowie
Fachbehörden flächendeckend Personal- und
Fachkräftemangel, was die Verfahren weiter
verzögert. Der NKR empfiehlt auf Basis der
Befragungsergebnisse, Zuständigkeiten zu
bündeln, Poollösungen zu etablieren und
Personal über Schulungen zu qualifizieren und auf
Anlagetypen zu spezialisieren.
4. Verfahren über Standardisierung weiter
vereinfachen. Die Befragung zeigt, dass es über
die gesamte Prozesskette, also in jedem
Verfahrensschritt, Standardisierungspotenzial und
einen großen Wunsch nach einem
bundeseinheitlichen Vollzug gibt. Auch der NKR sieht
in der Standardisierung großes Potenzial, um
den Vollzug von Standardauf gaben zu
entlasten und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der NKR,
Antragsunterlagen und Gutachten zu
vereinheitlichen, Checklisten für die UVP zu
erarbeiten, Textbausteine und Musterdokumente für
den Genehmigungsbescheid zur Verfügung zu
stellen und Standards im Natur- und
Artenschutz festzulegen.
5. Regulierungsdichte reduzieren und
rechtliche Anforderungen konsolidieren. Die
Behörden beschreiben, dass die Fragmentierung
und Komplexität des Rechts zu einer
Überforderung führen. Sie wünschen sich eine
Konsolidierung der rechtlichen Anforderungen (z. B.
in einem Umweltgesetzbuch). Aus Sicht des
NKR braucht es hierfür eine Reformagenda,
die darauf abzielt, die hohe Regelungsdichte
und -tiefe im Planungs- und
Genehmigungsrecht nachhaltig zu reduzieren. Hierfür sollten
Bund-Länder-Gespräche unter Einbindung
von Praktikerinnen und Praktikern zur
Neuordnung des gesamten Planungs- und
Genehmigungssystems (nicht nur in BImSchG-
Verfahren) initiiert werden. Heterogene
spezialgesetzliche Regelungen müssen auf den
Prüfstand gestellt und zugunsten einheitlicher
Regelungen reduziert werden.
QR-Code scannen
Schneller zur
Anlagengenehmigung. Beschleunigungspotenziale
aus Sicht der Vollzugsbehörden
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 57 –
5
Erfüllungsaufwand –
Zahlen, Daten,
Fakten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 58 –
59
5.1 Entwicklung im Berichtszeitraum
Der NKR berichtet seit der Einführung der
Erfüllungsaufwandschätzung im Jahr 2011 jährlich
über die Entwicklung des Erfüllungsaufwands.
Dabei wird der Erfüllungsaufwand für
Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung im
Zeitraum von Juli des vergangenen Jahres bis
Juni des aktuellen Jahres betrachtet. Die
Besonderheit im aktuellen Berichtszeitraum 2024/25
ist, dass dieser sowohl das Ende der
auslaufenden 20. – als auch den Beginn der 21.
Legislaturperiode abdeckt.
QR-Code: scannen
Kostenfolgen transparent machen
Im Berichtszeitraum 2024/25 hat der NKR
insgesamt 325 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe
geprüft und 34 schriftliche Stellungnahmen
abgegeben. Weitere 93 Prüfvorhaben wurden
aufgrund des vorzeitigen Endes der
Legislaturperiode nicht abgeschlossen und unterfallen der
sog. Diskontinuität. Darunter fallen auch
Regelungsvorhaben mit einem Entlastungspotenzial
in knapp zweistelliger Milliardenhöhe.
Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands
In dem aktuellen Berichtzeitraum ist der
jährliche Erfüllungsaufwand über alle drei
Normadressaten insgesamt um rund 3,2 Mrd. Euro
gesunken. Dabei wurde die Verwaltung mit
1,7 Mrd. Euro am stärksten entlastet. Die
Wirtschaft konnte von jährlichem Erfüllungsaufwand
in Höhe von 990 Mio. Euro entlastet werden. Bei
den Bürgerinnen und Bürgern beträgt die
jährliche Entlastung 500 Mio. Euro.
Damit ist der jährliche Erfüllungsaufwand
über alle drei Normadressaten heute um rund
13,2 Mrd. Euro höher als noch 2011. Im NKR-
Jahresbericht 2024 lag der jährliche
Erfüllungsaufwand noch 27 Mrd. Euro über dem Wert
von 2011. Dass sich der bilanzierte zusätzliche
Erfüllungsaufwand seit dem letzten NKR-
Jahresbericht halbiert hat, ist nur zu einem Teil auf
die entlastenden Maßnahmen (- 3,2 Mrd. Euro)
im aktuellen Berichtszeitraum 2024/25
zurückzuführen. Ein weiterer wesentlicher Grund für
die Diskrepanz ist, dass einige Vorhaben, die
im NKR-Jahresbericht 2024 bilanziert waren,
aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislatur,
nicht mehr vom Parlament beschlossen wurden.
Sie unterliegen somit der Diskontinuität und
müssen in der aktuellen Legislatur erneut
eingebracht werden. Darunter fällt auch die
Umsetzung der EU-Richtlinie über
Nachhaltigkeitsberichte (CSRD), was der größte Kostentreiber im
Berichtszeitraum 2023/24 war. Darüber hinaus
ist eine Diskrepanz von insgesamt 8,5 Mrd. Euro
auf eine Datenaktualisierung in Folge der
methodischen Neubewertung des Mindestlohns
zurückzuführen.
Erfüllungsaufwand
Der Erfüllungsaufwand umfasst den
messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die
eine neue Regelung für die Normadressaten
Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und
öffentliche Verwaltung unmittelbar auslöst
oder einspart. Dabei kann es sich sowohl um
einmalige als auch um laufende Be- und
Entlastungen handeln.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 59 –
60
Mit einer Entlastung von insgesamt 2,5 Mrd.
Euro ist das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
mit Abstand der Spitzenreiter beim Abbau von
Erfüllungsaufwand im aktuellen
Berichtszeitraum. Die Entlastung resultiert aus dem Gesetz
zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“). Das
Vorhaben wurde von der letzten Bundesregierung
begonnen und von der aktuellen Bundesregierung
fortgeführt und abgeschlossen.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
M
ill
ia
rd
en
E
U
R
M
ill
ia
rd
en
E
U
R
-5
0
5
10
15
20
-5
0
5
10
15
20
Gesamt (13,2 Mrd. EUR) Wirtschaft (2,8 Mrd. EUR) Verwaltung (6,7 Mrd. EUR) Bürger (3,6 Mrd. EUR)
Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes
Ganztagsförderungsgesetz
Bauturbo
Datenaktualisierung in Folge der methodischen Neubewertung des Mindestlohns
Der Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ hat am 30. September
2024 beschlossen, die Methodik konsequenter auf den bürokratischen Aufwand auszurichten, der den
Normadressaten durch das Befolgen von Normen entsteht. Damit soll vermieden werden, dass z. B.
Sozialstandards oder Steuereinnahmen in den Fokus des ex-ante-Verfahrens und der damit
einhergehenden Erfüllungsaufwandsbilanzierung rücken. Differenzkosten, die sich z. B. aufgrund von
Mindest- oder Höchstgrenzen für Arbeitsentgelte oder Preise wie dem Mindestlohn ergeben, sollen
deshalb nicht zum Erfüllungsaufwand zählen und werden unter „Weitere Kosten“ beschrieben. Daraufhin
hat der NKR in seiner Erfüllungsaufwandsdatenbank die bisher bilanzierten Lohndifferenzkosten aus
der Einführung des Mindestlohns (2,9 Mrd. Euro) und der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro im Jahr
2022 (5,6 Mrd. Euro) gestrichen. Durch die methodische Neubewertung des Mindestlohns hat sich der
jährlich bilanzierte Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in der Darstellung somit um insgesamt rund
8,5 Mrd. Euro reduziert.
Abbildung 7: Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands seit 2011
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 60 –
61
Aber auch das Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz (BMJV) mit rund 460 Mio.
Euro und das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) mit rund 120 Mio. Euro können eine
hohe jährliche Entlastung ausweisen.
Beim Zuwachs des jährlichen
Erfüllungsaufwands sticht im Ressortvergleich das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
leicht hervor (siehe QR-Code auf Seite 59). Hier
entsteht zusätzlicher jährlicher
Erfüllungsaufwand in Höhe von 40 Mio. Euro. Dieser Aufwand
resultiert vor allem aus der Sechsten Verordnung
zur Änderung der Berufskrankheiten-
Verordnung, durch die insbesondere die
Bundesverwaltung mit jährlichem Erfüllungsaufwand von
rund 18,6 Mio. Euro belastet wird.
„Bau-Turbo“
Mit dem „Bau-Turbo“ soll der Wohnungsbau durch die folgenden Maßnahmen beschleunigt werden:
• Einführung einer Experimentierklausel befristet bis zum 31. Dezember 2030, die die Zulässigkeit
von Wohnbauvorhaben auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglichen soll
• Flexibilisierung des Einfügegebots
• Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten zugunsten
von Wohnbauvorhaben
• Abweichungen von der TA Lärm in begründeten Fällen
Die Maßnahmen entlasten die Verwaltung der Länder jährlich um rund 1,7 Mrd. Euro,
die Bürgerinnen und Bürger um 500 Mio. Euro und die Wirtschaft um rund 330 Mio. Euro.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 61 –
62
Entwicklung des einmaligen Erfüllungsaufwands
Obwohl es im Berichtszeitraum Vorhaben gibt,
die Umstellungsaufwand verursachen, entsteht
über alle Regelungsvorhaben insgesamt kein
einmaliger Erfüllungsaufwand. Dies liegt daran,
dass es im aktuellen Zeitraum
Regelungsvorhaben gibt, die aufgrund von Befristungen eine
einmalige Entlastung verursachen.
Insbesondere die „Abweichenden Verwaltungsvorschriften
zur Vereinfachung der Vergabe von
niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im
Unterschwellenbereich“ führen zu einer hohen
einmaligen Entlastung. Mit dem Vorhaben werden
die Wertgrenzen für Vergabestellen des Bundes
für ein Jahr auf 15 000 Euro erhöht, wodurch
die Wirtschaft und die Verwaltung einmalig von
Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 285 Mio.
Euro entlastet werden. Das BMWE greift damit
einen Vorschlag des NKR auf. Zugleich empfiehlt
der NKR in diesem Zusammenhang eine
dauerhafte Erhöhung der Wertgrenzen und regt an,
Erkenntnisse aus der befristeten
Verwaltungsvorschrift zu nutzen, um die Wertgrenzen
hinsichtlich der Möglichkeit weitergehender
Erhöhungen zu evaluieren.
Dennoch gibt es einzelne Regelungsvorhaben,
die hohen einmaligen Erfüllungsaufwand
verursachen. Den größten Umstellungsaufwand
verursachen mit insgesamt rund 200 Mio. Euro
Regelungsvorhaben des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS). Die größte
einmalige Belastung resultiert mit rund 170 Mio. Euro
aus der „Verordnung zur Änderung der
Gefahrstoffverordnung und anderer
Arbeitsschutzverordnungen“.
--1.000 -500 500-1.500-2.000-2.500-3.000
BMAS
BMF
BMV
BMFTR
BMVg
BMI
BMBFSFJ
BMZ
BMDS
BK
AA
BMWE
BMUKN
BMLEH
BMG
BMJV
BMWSB
Millionen EUR
40
8
5
2
2
1
0
0
0
-0
-1
-15
-44
-67
-120
-455
-2.532
Abbildung 8: Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands im aktuellen Berichtszeitraum nach Bundesministerium
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 62 –
63
Entwicklung der Bürokratiekosten
Die Bürokratiekosten sinken im aktuellen
Berichtszeitraum um rund 510 Mio. Euro. Diese
Entlastung ergibt sich vor allem aus der
„Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie“ (rund 420 Mio. Euro,
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) sowie
der „Verordnung über tierärztliche
Hausapotheken“ (rund 45 Mio. Euro, Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Kein
Ressort hat die Wirtschaft im Berichtzeitraum
mit erwähnenswerten zusätzlichen
Berichtspflichten belastet. Der marginale Anstieg verteilt
sich über drei Ressorts und beträgt insgesamt
weniger als fünf Mio. Euro. Damit sinkt der
Bürokratiekostenindex (BKI) weiter ab.
QR-Code scannen
Link zur StBA-Website
Bürokratiekosten
Bürokratiekosten sind eine Teilmenge des
jährlichen Erfüllungsaufwands. Sie entstehen
durch die Verpflichtung der Unternehmen,
Daten oder sonstige Informationen für
Behörden oder Dritte zu beschaffen,
verfügbar zu halten oder zu übermitteln.
Es handelt sich also um den „klassischen
Papierkram“.
0 100 200 300-100-200-300-400
BMAS
BMUKN
BMJV
BMV
BMF
BMG
BMLEH
BMBFSFJ
BMWSB
BMVg
BMZ
BMFTR
BMDS
BK
AA
BMI
BMWE
Millionen EUR
198
1
0
1
3
11
9
12
0
0
0
0
0
13
52
-301
-2
Abbildung 9: Einmaliger Erfüllungsaufwand nach Bundesministerium im aktuellen Berichtszeitraum
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 63 –
64
Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz
Genau wie im vorherigen Berichtszeitraum fällt
die „One in, one out“-Bilanz auch in diesem
Berichtszeitraum positiv aus. Mit einem „Out“
von insgesamt rund 960 Mio. Euro und einem
„In“ von lediglich rund 12 Mio. Euro beträgt das
„Out“ im Saldo rund 950 Mio. Euro. Damit ist das
grundsätzliche Ziel der bestehenden „One in, one
out“-Regel erreicht.
Gleiches gilt mit Blick auf die Wirkung der
„One in, one out“- Regel seit ihrer Einführung
im Jahr 2015. Gegenüber dem Startzeitpunkt
2015 ist die Belastung der Wirtschaft gemäß
„One in, one out“-Definition formal um
insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro gesunken. Dieser
hohe Wert kommt allerdings nur wegen
bestehender Ausnahmeregelungen zustande, die
der NKR wiederholt kritisiert hat. Doch auch in
einer Berechnung der „One in, one out“-Bilanz
ohne Berücksichtigung der Ausnahmen (d. h.
unter Einrechnung des Erfüllungsaufwands aus
EU-Richtlinien), ist es über die Jahre gelungen,
das Mindestziel der „One in, one out“-Regel zu
erreichen. So ergibt sich seit 2015 eine bereinigte
Bilanz von rund 500 Mio. Euro abgebautem
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft.
„One in, one out“-Regel
Die im Jahr 2015 eingeführte „One in, one
out“-Regel sieht vor, dass jede Vorgabe, die
die Wirtschaft belastet, als „In“ spätestens bis
zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode
durch eine entlastende Vorgabe, ein „Out“,
ausgeglichen werden muss. Dadurch soll
der jährliche Erfüllungsaufwand dauerhaft
begrenzt werden.
-200 -100-250 -150 -50 0-300-350-400-450
BMF
BMI
BMV
BMBFSFJ
BMG
BMZ
BMWSB
BMVg
BMDS
BK
AA
BMFTR
BMWE
BMAS
BMUKN
BMLEH
BMJV
Millionen EUR
1
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-5
-4
-420
-64
-20
Abbildung 10: Veränderung der jährlichen Bürokratiekosten im aktuellen Berichtszeitraum nach Bundesministerium
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 64 –
65
Am Ende des aktuellen Zeitraums
verursachen nur das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) und das Bundesministerium
des Innern (BMI) insgesamt ein kleines „In“.
Die Regelungsvorhaben der weiteren Ressorts
haben entweder keine Auswirkungen auf die
Bilanz oder tragen im Saldo zu einem „Out“ bei.
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 20252024
M
ill
ia
rd
en
E
U
R
M
ill
ia
rd
en
E
U
R
-7,5
-2,5
0,0
2,5
5,0
-5,0
-7,5
-2,5
0,0
2,5
5,0
-5,0
Wirtschaft (-0,5 Mrd. EUR) Wirtschaft (OIOO relevant) (-6,6 Mrd. EUR)
Bürokratieentlastungsgesetz IV
18. LP 19. LP 20. LP
Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes
Wachstumschancengesetz
-200 -100-250 -150 -50 500-300-350-400-450
BMF
BMI
BMFTR
BMBFSFJ
BMZ
BMVg
BMDS
AA
BK
BMV
BMAS
BMWE
BMUKN
BMLEH
BMG
BMWSB
BMJV
Millionen EUR
1
0
2
0
0
0
0
0
-5
-3
-0
-422
-334
-104
-49
-25
-11
Abbildung 11: Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz seit 2015 (schraffierte Fläche zeigt Bilanzierungslücke)
Abbildung 12: Veränderung der „One in, one out“-Bilanz im aktuellen Berichtszeitraum nach Bundesministerium
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 65 –
66
5.2 Rückblick auf die 20. Legislaturperiode
Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands
In der 20. LP (Dezember 2021 bis März 2025) hat
der NKR insgesamt über 1.200
Regelungsvorhaben geprüft. Über 500 davon hatten
Auswirkungen auf den laufenden Erfüllungsaufwand, der
in diesem Zeitraum um 7,7 Mrd. Euro gewachsen
ist. Damit steigt der jährliche
Erfüllungsaufwand in weniger als vier Jahren im ähnlichem
Umfang wie in den zehn Jahren zuvor –
zwischen Juli 2011 (Anfang der Bilanzierung des
Erfüllungsaufwands) und Dezember 2021 betrug
der zusätzliche Erfüllungsaufwand insgesamt
8,1 Mrd. Euro.
Bürgerinnen und Bürger sind in der 20. LP mit
rund 4,8 Mrd. Euro besonders betroffen. Für die
Wirtschaft und Verwaltung steigt der
Erfüllungsaufwand um 1,8 bzw. 1,1 Mrd. Euro.
08.12.2021 08.12.2022 08.12.2023 08.12.2024
0
-5
5
10
15
20
0
-5
5
10
15
20
M
ill
ia
rd
en
E
U
R
M
ill
ia
rd
en
E
U
R
Gesamt (7,7 Mrd. EUR) Wirtschaft (1,8 Mrd. EUR) Verwaltung (1,1 Mrd. EUR) Bürger (4,8 Mrd. EUR)
Wachstumschancengesetz
Wärmeplanungsgesetz
Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Abbildung 13: Entwicklung des jährlichen Erfüllungsaufwands in der 20. Legislaturperiode
Das Regelungsvorhaben mit den größten
belastenden Auswirkungen auf den jährlichen
Erfüllungsaufwand ist mit über 9 Mrd. Euro die
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Rund
1,8 Mrd. Euro entstehen in Zusammenhang mit
drei weiteren Regelungsvorhaben im Bereich
Wärme und Energieeffizienz.
Laufende Entlastungen ergeben sich mit rund
1,5 Mrd. Euro vor allem aus dem
Wachstumschancengesetz. Auch das Vierte
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) trägt mit einer Entlastung
von rund 1,1 Mrd. Euro über mehrere Ressorts
verteilt zur Statistik bei.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 66 –
67
Abbildung 14: Vorhaben mit den größten jährlichen Belastungen in der 20. Legislaturperiode
- 4.000 8.000
Formulierungshilfe zur Aufhebung des Neubaustandards
auf EH 55 (BMWK)
Entwurf eines Artikelgesetzes mit dem Energieef zienzgesetz (EnEfG) und
Änderung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
sowie zur 9. BlmSchV (BMWK)
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender
Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von
Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (BMJ)
Wärmeplanungsgesetz (BMWSB)
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der
Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien (BMWK)
Millionen EUR
9.165
808
625
467
420
Abbildung 15: Vorhaben mit den größten jährlichen Entlastungen in der 20. Legislaturperiode
--400-800-1.200-1.600
Achtes SGB IV Änderungsgesetz (BMAS)
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger,
der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BMJ)
Formulierungshilfe zur Anhebung der Schwellenwerte für die
Unternehmensgrößenklassen nach der Richtlinie 2013/34/EU
(Bilanzrichtlinie) (BMJ)
Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen
Dokumentenwesens (BMI)
Wachstumschancengesetz (BMF)
Millionen EUR
-780
-1.454
-657
-425
-354
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 67 –
68
Die Auswirkungen in Zusammenhang mit der
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes spiegeln
sich auch in der Ressortbetrachtung wider. So ist
nicht verwunderlich, dass das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit
Abstand den meisten zusätzlichen
Erfüllungsaufwand verursacht. Für eine ausgeglichene
Betrachtung ist jedoch zu erwähnen, dass sich die
hohen Aufwände des Gebäudeenergiegesetzes
möglicherweise langfristig durch das Heizen mit
erneuerbaren Energien monetär amortisieren
(siehe NKR-Jahresbericht 2023, S. 22).1
1 https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2023-jahresbericht.
pdf?__blob=publicationFile&v=5
Sieben Ressorts erreichen eine Netto- Entlastung.
Spitzenreiter beim Abbau von
Erfüllungsaufwand ist das Bundesministerium der Finanzen
(BMF), gefolgt vom Bundesministerium der Justiz
(BMJ) und dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI).
8.0004.000 6.000 12.00010.0002.000-2.000 --4.000
BMWK
BMWSB
BMG
BMUV
BMEL
BK
BMVg
BMZ
AA
BMFSFJ
BMBF
BMDV
BMAS
BMI
BMJ
BMF
Millionen EUR
10.670
997
359
150
5
4
3
0
0
-6
-22
-106
-519
-859
-1.359
-1.634
Abbildung 16: Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands in der 20. Legislaturperiode nach Bundesministerium
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 68 –
69
Entwicklung des einmaligen Erfüllungsaufwands
Mit rund 28,8 Mrd. Euro übersteigt der einmalige
Erfüllungsaufwand in der 20. LP den
Erfüllungsaufwand aus der Vorperiode um rund 5 Mrd.
Euro. Auch hier entsteht die größte Belastung
mit rund 13,8 Mrd. Euro durch die Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes. Weitere rund 5,5 Mrd.
Euro ergeben sich aus Maßnahmen zur
Sicherung der Energieversorgung in Verbindung mit
dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine.
- 5.000 10.000 15.000
Digital-Gesetz (BMG)
Entwurf eines Artikelgesetzes mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und
Änderungen zum BImSchG sowie zur 9. BlmSchV (BMWK)
Bundes-Klimaanpassungsgesetz (BMUV)
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig
wirksame Maßnahmen (BMWK)
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der
Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien (BMWK)
Millionen EUR
13.820
5.501
1.505
1.085
978
20.000 25.00015.0005.000 10.0000
BMWK
BMG
BMUV
BMI
BMF
BMJ
BMAS
BMWSB
BMDV
BMEL
BMBF
BK
BMFSFJ
BMVg
BMZ
AA
Millionen EUR
21.971
1.892
1.404
888
802
529
427
410
251
132
58
11
2
0
0
0
Abbildung 17: Vorhaben mit den größten einmaligen Belastungen in der 20. Legislaturperiode
Abbildung 18: Einmaliger Erfüllungsaufwand in der aktuellen 20. Legislaturperiode nach Bundesministerium
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 69 –
70
Entwicklung der Bürokratiekosten
Obwohl der laufende Erfüllungsaufwand für die
Wirtschaft in der 20. LP im Saldo um 1,8 Mrd.
Euro steigt, sinken die Bürokratiekosten aus
Informationspflichten im gleichen Zeitraum um
rund 2,5 Mrd. Euro. Damit hat die
Bundesregierung die Bürokratiekosten in der 20. LP
deutlich stärker abgebaut als ihre Vorgänger. Zum
Vergleich: In der 19. LP sind die Bürokratiekosten
um rund 1 Mrd. Euro gesunken.
Die Entlastungen entstehen vor allem durch das
Wachstumschancengesetz, die Anhebung der
Schwellenwerte für
Unternehmensgrößenklassen nach der EU-Bilanzrichtlinie und das Vierte
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sowie die
dazugehörige Verordnung.
--400-800-1.200-1.600
Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-
Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (BMWK)
Bürokratieentlastungsgesetz IV (BMAS)
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger,
der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BMJ)
Formulierungshilfe zur Anhebung der Schwellenwerte für die
Unternehmensgrößenklassen nach der Richtlinie 2013/34/EU
(Bilanzrichtlinie) (BMJ)
Wachstumschancengesetz (BMF)
Millionen EUR
-657
-1.441
-419
-206
-141
Abbildung 19: Vorhaben mit den größten Entlastungen von jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft in der 20. Legislaturperiode
Entwicklung der „One in, one out“-Bilanz
In der 20. Legislaturperiode hat es die
Bundesregierung geschafft, die Wirtschaft gemäß „One in,
one out“-Definition um 2,8 Mrd. Euro zu
entlasten (gegenüber 1,6 Mrd. Euro in der 19.
Legislaturperiode).
Der NKR sieht diese hohen Entlastungszahlen
nicht als valide an. Sie berücksichtigen keine
Belastungen aus der Umsetzung von EU-
Richtlinien. Berechnet man diese mit ein, ergibt sich für
die 20. Legislatur keine Ent-, sondern eine
Belastung der Wirtschaft mit jährlichem
Erfüllungsaufwand in Höhe von 1,8 Mrd. Euro.
Immerhin: Durch die Entlastungen
vergangener Bundesregierungen fällt die Gesamtbilanz
von „One in, one out“ – auch in der strengeren
NKR-Definition – in der Gesamtschau gut aus.
Selbst unter Einberechnung der „Ins“ aus der EU-
Richtlinienumsetzung ergibt sich seit 2015 eine
bescheidene Entlastung der Wirtschaft um ca.
150 Mio. Euro pro Jahr.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 70 –
71
Während die „One in, one out“-Regel als
strategische Bürokratiebremse für die Wirtschaft
Wirkung zeigt, profitieren Bürgerinnen, Bürger und
die Verwaltung bisher nicht von vergleichbaren
Ansätzen. Bei beiden Adressatengruppen
übersteigt der jährliche Erfüllungsaufwand die Zahl
für die Wirtschaft. Um jenseits der Deckelung des
Anstiegs zu einem echten Abbau regulatorischer
Folgekosten zu gelangen, sind verschärfte
Abbauziele nötig. Entsprechende Vorgaben finden sich
im Koalitionsvertrag und greifen damit
langjährige Empfehlungen des NKR auf.
Außer dem BMWK erzielen fast alle Ressorts
ein Netto-„Out“ oder nur ein marginales „In“ in
der 20. LP.
Belastung Entlastung
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
7,0
6,0
5,0
M
ill
ia
rd
en
E
U
R
OIOOEU
1,1
5,3
3,9
0,7
One in, one out
(ohne EU-Aufwand):
Out von rund
2,8 Mrd. Euro
One in, one out
(mit EU-Aufwand):
Out von rund
1,8 Mrd. Euro
Abbildung 20: Belastung und Entlastung mit und ohne
Aufwand aus EU-Recht in der 20. Legislaturperiode
Abbildung 21: „One in, one out“ in der 20. Legislaturperiode nach Bundesministerium
0 500 1.000-500-1.000-1.500-2.000
BMWK
BMWSB
BMEL
BMFSFJ
BMBF
BMZ
BMVg
AA
BK
BMUV
BMDV
BMG
BMI
BMAS
BMJ
BMF
Millionen EUR
423
-1
-29
0
0
0
0
0
-895
-283
-138
-61
-93
3
5
-1.777
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050– 71 –
xy
Kapitel Headline
zweizeilig
auch dreizeilig
Anhang
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3050 – 72 –
73
Relevante Aussagen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode
Bürokratieabbau allgemein
Zeile Ressort Aussage im KoaV
1871 BMDS +
alle
Gesetzesfolgen messbar machen | Erfolgsindikatoren etablieren,
Gesetzesvollzug daran messen
1943 BMDS +
alle
Abbauziele quantifizieren | Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 % (rund 16 Mrd. Euro)
reduzieren, Erfüllungsaufwand um mind. zehn Mrd. Euro senken
1945 BMDS +
alle
Jährliches Bürokratierückbaugesetz erlassen | Abbaumaßnahmen einzelner Ressorts
bündeln und transparent machen
1954 BMDS +
alle
„One in, one out“-Regel stärken | Ausnahmen streichen, d. h. Aufwand aus EU- Vorgaben,
für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie einmaligen Umstellungsaufwand
berücksichtigen, zu einer „One in, two out“-Regel fortentwickeln
1959 BMDS NKR stärken | Zuständigkeit für nationalen und EU-weiten Bürokratieabbau erweitern,
Rückführung ins BKAmt vornehmen, untergesetzliche Vorschriften einbeziehe
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Relationen
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