Geleaktes Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" (Antwort zu Drs. 21/5714)
Text
Geleaktes Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" (Antwort zu Drs. 21/5714)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6281
21. Wahlperiode 01.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5714 –
Geleaktes Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 16. April 2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein 108-
seitiges Arbeitspapier der Bundesregierung geleakt. Dieses beinhaltet dutzende
Vorschläge zu Vorhaben und Sparmaßnahmen im Bereich der Kinder und
Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII), der
Eingliederungshilfe (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) sowie im
Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschussgesetz –UVG). „Die Vorschläge zielen auf
radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle
Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, dass Wunsch- und Wahlrecht
von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger
Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für
Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge
widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention [UN = United Nations] und
der UN-Kinderrechtskonvention“, urteilt der Paritätische Gesamtverband in
seiner ersten Pressemitteilung (www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/enth
uellung-kahlschlag). Unter der Überschrift „Eine Streichliste im Auftrag des
Kanzleramts“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kanzleramt-streichlist
e-jugendhilfe-100.html) berichtete zuerst die Tagesschau am 16. April 2026
über die diskutierten Vorhaben sowie die Zusammensetzung der
Arbeitsgruppe. „In dieser Arbeitsgruppe liegt nun alles auf dem Tisch. Daran sitzen als
Vertreter der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, dazu die kommunalen
Spitzenverbände sowie Innen-, Finanz-, Arbeits- und Familienministerium. Mehrmals
hat sich die Arbeitsgruppe im Kanzleramt getroffen und Vorschläge diskutiert,
zuletzt diese Woche Mittwoch. Kanzler Friedrich Merz möchte Ergebnisse bis
zum Sommer, heißt es.“ Die hier aufgeführten Landesregierungen sind je zur
Hälfte Unions- bzw. SPD-geführt.
Aus diesen Ausführungen ergibt sich nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion, dass diese Arbeitsgruppe (AG) im Auftrag des Bundeskanzlers bzw. des
Bundeskanzleramts (BKAmt) eine Prozesskoordination bzw. Federführung
übernommen hat mit dem Ziel, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe
sowie Sozialleistungen umfassend zu reformieren und dabei mehrere
Milliarden Euro einzusparen. Eine Abwägung oder Folgenanalyse der einzelnen
Vorhaben beinhaltet das geleakte Dokument nicht. In der Befragung der
Bundesregierung (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 1. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
[BMFTR] und BKAmt) am 22. April 2026 (Tagesordnungspunkt [TOP] 1,
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-regierungsbefragun
g-1145268) beantwortete Kanzleramtschef Thorsten Frei die Fragen der
Abgeordneten Heidi Reichinnek zu den geleakten Vorschlägen sinngemäß, bei der
Quelle handele es sich um ein Arbeitspapier, eine Ideensammlung, die
unabgestimmt, ungewichtet und nirgendwo diskutiert sowie nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt sei. Gleichzeitig verwies Thorsten Frei auf einen Auftrag
aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2026 sowie auf eine
Verdoppelung der Ausgaben in der Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren
(vgl. Plenarprotokoll 21/73, S. 8722). Damit wird die Authentizität des
Dokumentes sowie der gelisteten Vorschläge bestätigt.
Die fragestellende Fraktion vertritt zudem die Auffassung, dass einzelne
Vorschläge bereits in den vorliegenden Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes
zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) eingeflossen sind (https://dijuf.de/file
admin/Redaktion/BMBFSFJ_RefE_Erstes_Gesetz_Strukturreform_der_Kinde
r-_und_Jugendhilfe.pdf). So finden sich beispielsweise die Vorschläge 4 und 5
in den Formulierungen der § 27a Absatz 4 und 5 SGB VIII‑E sinngemäß
wieder.
1. Wer war bzw. ist Mitglied der AG „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“?
a) Welche Bundesländer waren in die AG eingeladen und haben an den
Treffen teilgenommen?
b) Welche Bundesministerien waren in die AG eingeladen und haben an
den Treffen teilgenommen?
c) Waren in der AG die verantwortlichen Fachressorts der Bundesländer
vertreten und anwesend (bitte einzeln ausführen)?
d) Wer hat seitens der kommunalen Spitzenverbände an den AG-
Sitzungen teilgenommen?
e) Waren neben den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände
kommunale Fachressorts in der AG vertreten (wenn ja, welche, bitte
einzeln aufführen)?
f) Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der AG ausgewählt?
g) Wer war für die Auswahl der AG-Mitglieder verantwortlich?
2. Wann hat die AG getagt, und wer hat an den Sitzungen teilgenommen
(bitte einzeln aufführen)?
Die Fragen 1 bis 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 und zu den Fragen 10
bis 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten
Misbah Khan auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. Ein weiteres
Treffen fand am 28. Mai 2026 statt; der Teilnehmerkreis glich jenem des Treffens
vom 15. April 2026. Von den kommunalen Spitzenverbänden waren jeweils der
Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und
Gemeindebund vertreten.
3. Wer hat die AG koordiniert?
a) Welche Rolle hat dabei das Bundeskanzleramt eingenommen?
b) Welche Rolle hat das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) als für die Kinder- und
Jugendhilfe federführend verantwortliches Bundesministerium dabei
eingenommen?
c) Welche Rolle hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) als für die Eingliederungshilfe federführendes
Bundesministerium dabei eingenommen?
d) Aus welchen Gründen war das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei
eingenommen?
e) Aus welchen Gründen war das BIM (Building Information
Modeling) in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei
eingenommen?
f) Welche weiteren Bundesministerien waren in die AG eingebunden?
Die Fragen 3 bis 3f werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 verwiesen. Die Teilnehmer
waren aufgrund ihrer jeweiligen Zuständigkeit vertreten.
4. Wurden weitere Sachverständige in die Arbeitsgruppe eingebunden oder
punktuell angehört?
a) Inwiefern war der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?
b) Inwiefern waren Beauftragte der Landesregierungen für die Belange
von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?
c) Inwiefern waren Beauftragte kommunaler Körperschaften für die
Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?
d) Inwiefern waren Kinderbeauftragte der Länder oder ähnliche
Strukturen beteiligt bzw. eingebunden?
e) Inwiefern war die Kinderchancen-Koordinatorin der
Bundesregierung beteiligt bzw. eingebunden?
f) Inwiefern waren Vertreterinnen bzw. Vertreter nach § 4a SGB VIII
beteiligt bzw. eingebunden?
g) Inwiefern waren Landesjugendämter oder die Arbeitsgemeinschaft
der Landesjugendämter beteiligt bzw. eingebunden?
Die Fragen 4 bis 4g werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
5. Ist die Arbeit der AG mit dem bekannt gewordenen „Vorschlagsbuch“
abgeschlossen?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, was sind die weiteren Vorhaben der AG, und wann ist ein
Abschluss der AG‑Arbeit geplant?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ist noch
nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 10 bis 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193
verwiesen.
6. Für welche weiteren Themenfelder soll die AG Vorschläge erarbeiten?
Weitere Themenfelder außer den von den Fragestellern in der Vorbemerkung
genannten Bereichen Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII), Eingliederungshilfe
(SGB IX) sowie Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stehen nicht im Fokus des
Austauschs „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“.
7. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem
BMBFSFJ und
a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,
b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,
c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja,
welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
8. Gibt es beim BMBFSFJ interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen
zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
9. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem
Bundeskanzleramt und
a) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,
b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,
c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja,
welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
10. Gibt es beim Bundeskanzleramt interne Vermerke, Protokolle,
Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
11. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem
BMAS und
a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,
b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,
c) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutsche Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
12. Gibt es beim BMAS interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen
zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
13. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" Kommunikation zwischen dem
BMF und
a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,
b) dem BMAS, und wenn ja, welche,
c) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
14. Gibt es beim BMF interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum
Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“,
wenn ja, welche, und wozu?
Die Fragen 7 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung steht mit den Teilnehmern des Austauschs in Kontakt.
Zudem besteht in sämtlichen Ressorts der Bundesregierung, einschließlich des
Bundeskanzleramtes, ein fortlaufender Informationsaustausch zwischen den
Fachebenen und den Hausleitungen. Art und Umfang unterliegen dem Bereich
der exekutiven Eigenverantwortung.
15. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden wurden nach Ansicht der
Bundesregierung im Referentenentwurf Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturgesetz vom 23. März 2026 bereits berücksichtigt, modifiziert
übernommen oder gänzlich übernommen (bitte einzeln und nach Möglichkeit
nach Paragraphen im Referentenentwurf auflisten)?
16. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung im Gesetzentwurf Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturgesetz berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen
werden (bitte einzeln auflisten)?
17. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung im Zweiten Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz
(2. KJHSRG) berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich
übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?
18. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung in anderen Gesetzesvorhaben (bitte benennen) berücksichtigt,
modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte
einzeln auflisten)?
19. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung im angekündigten Kitaqualitätsentwicklungsgesetz
berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte
einzeln auflisten)?
20. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung keine Berücksichtigung finden?
Die Fragen 15 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei dem sog. „Vorschlagsbuch“ handelt es sich um eine unabgestimmte und
ungewichtete Sammlung von Ideen im Rahmen des Austauschs „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Die Bundesregierung hat sich zu
den einzelnen Vorschlägen keine abschließende Meinung gebildet. Im Übrigen
dauern die Beratungen zum Gesetzentwurf eines Ersten Kinder- und
Jugendhilfestrukturreformgesetzes noch an.
21. Wann plant die Bundesregierung nach aktuellem Stand die Vorlage und
Überweisung eines Gesetzentwurfs Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturgesetz an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat?
Die Überweisung des Entwurfs eines Ersten Kinder- und
Jugendhilfestrukturreformgesetzes soll nach Kabinettbefassung im Sommer 2026 erfolgen.
22. Wann soll der 18. Kinder- und Jugendbericht vorgestellt werden?
Der Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung soll dem Bundestag und
dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge im
Bereich Jugendhilfe?
24. Teilt die Bundesregierung die in Vorschlag 3 aufgeführte Interpretation
des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten
Praxischecks, wonach eine Überprüfung „unnötige[r] Standards und
bürokratische[r] Hürden“ identifizieren solle mit dem Ziel, diese
abzubauen, und wie definiert die Bundesregierung „unnötige Standards“ sowie
„bürokratische Hürden“ in diesem Kontext im SGB VIII?
25. Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung tatsächlich einer
gesetzlichen Vorrangregelung bezüglich der „strukturell vorhandenen Systeme“
gegenüber Einzelfallhilfen in der Jugendhilfe (vgl. Vorschlag 4), obwohl
nach Ansicht der fragestellenden Fraktion dies eine bereits bewährte
Praxis ist und Einzelfallhilfen grundsätzlich eine besondere Bedarfsprüfung
(u. a. Hilfeplan) erfordern?
a) Mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung im Bereich
der dort aufgeführten „Systemfinanzierung“?
b) Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung
erforderlich?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die unter Vorschlag 5a aufgeführte
Streichung von § 112 SGB IX und die darunter prognostizierten
Einsparungen von 3 Mrd. Euro?
27. Welche Folgekosten erwartet die Bundesregierung für die Bereitstellung
infrastruktureller Angebote?
28. Welche Mehraufwendungen würden dabei auf andere Kostenträger
entfallen?
29. Welcher Mehraufwand aufseiten der Leistungsträger, Verwaltung und
Leistungsempfänger sowie der beteiligten Rechtskreise (Schule bzw.
Hochschule) würde nach Schätzung der Bundesregierung im Falle einer
Umsetzung des Vorschlags 5b auf die jeweiligen Akteure zukommen?
30. Inwieweit ist der unter 6b aufgeführte Vorschlag (Unterbringung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern [umA] ab dem vollendetem
16. Lebensjahr in Gemeinschaftsunterkünften) nach Ansicht der
Bundesregierung mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge 7a und 7b?
a) Welche Kostenverschiebungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung eine wie im Vorschlag 7a geforderte ersatzlose Streichung von
§ 41 SGB VIII und eine Änderung des § 41 SGB VIII zu einer
Ermessensleistung?
b) Teilt die Bundesregierung die im Vorschlag 7a aufgeführte
Ausführung, wonach die bestehenden Regelungen in § 41 SGB VIII kein
Ermessen zulassen?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele junge
Menschen aus welchen Gründen Leistungen nach § 41 SGB VIII
beziehen und wie sich die Inanspruchnahme nach Ausweitung des
Rechtsanspruchs mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
entwickelt hat?
d) Sind nach Auffassung der Bundesregierung weitere Faktoren, wie
beispielsweise Wohnraummangel oder gestiegene Problemlagen,
mitursächlich für einen Anstieg?
e) Wie viele Junge Menschen wären nach Kenntnis der
Bundesregierung bei einer Umsetzung des Vorschlags 7a von der Maßnahme
betroffen?
f) In welchen Rechtsgebieten wäre hier nach Einschätzung der
Bundesregierung kurzfristig mit Folgekosten zu rechnen, und in welchen
mittel- und langfristig?
32. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Budgetlösungen in
der Jugendhilfe gemäß Vorschlag 8?
33. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Umsetzung von Vorschlag 10
für angemessen und möglich?
34. Ist nach Auffassung der Bundesregierung (wie in Vorschlag 11
formuliert) eine verpflichtende Aufnahme zur Belegung von freien Plätzen
fachlich und rechtlich vertretbar?
35. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung die Koppelung der
Erteilung einer Betriebserlaubnis an die Jugendhilfeplanung zielführend,
wie in Vorschlag 12 vorgeschlagen?
36. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Absenkung von
Fachkrafterfordernissen zu Minderausgaben auf kommunaler Ebene
führen würden (Vorschlag 14), und wenn ja, würden sich nach Ansicht der
Bundesregierung daraus neue Mehraufwendungen für Träger ergeben,
z. B. um den fachgemäßen Einsatz von Personal gemäß der von
Tätigkeiten abhängigen notwendigen Profession nachzuweisen?
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Befristung und
Absenkung von Leistungen („Grundsätzliche Befristung von Hilfen sowie
eine generelle Reduzierung bzw. Absenkung des Leistungsumfangs ist zu
prüfen.“) zu Minderaufwendungen führen würde (Vorschlag 15), und
welche Konsequenzen hätte dieser Vorschlag für die Adressatinnen und
Adressaten der Leistungen, aber auch für die administrative Ebene in den
Jugendämtern, z. B. in den Hilfen zur Erziehung?
38. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag 16, die Kosten bei
teuren Einzelfallhilfen, Stichwort „Systemsprenger“, für Kommunen bei
150 000 Euro jährlich zu deckeln und auf die Landesebene zu verlagern,
und welche Konsequenzen ergäben sich daraus für die Gestaltung der
Hilfeplanung?
39. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Erweiterung des
Elterngeldes auf Pflegeeltern (Vorschlag 17) leichter und günstiger
Pflegeeltern gewonnen werden können, oder bewertet die Bundesregierung
diesen Ansatz als Fehlanreiz, weil über den Bezug von Elterngeld hinaus
keine bessere Anerkennung erfolgt, und wie bewertet die
Bundesregierung diesen Vorschlag fachlich?
40. Teilt die Bundesregierung die suggerierte Interpretation in Vorschlag 20,
wonach das Wunsch- und Wahlrecht, wie aktuell in § 5 SGB VIII
formuliert, ohne Kostenvorbehalt gewährt werden müsse, und teilt die
Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass „eine Begrenzung auf ‚
wirtschaftlich angemessene‘ Angebote“ geboten sei und gesetzlicher
Handlungsbedarf besteht?
41. Ist mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Angebote der
Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien der Vorschlag 21
(Ländern die Möglichkeit einräumen, das Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu verschieben bzw. abweichend zu
gestalten) nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt,
und wenn nein, plant die Bundesregierung hierzu weitergehende
Maßnahmen?
42. Wird die Bundesregierung die Vorschläge 21a und 21b bei der
Erarbeitung des Kitaqualitätsentwicklungsgesetzes berücksichtigen, und wenn
ja, wie?
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum Bürokratieabbau
(Vorschlag 23) und hier insbesondere zur „Streichung der
Beurkundungen von Vaterschaft, Kindesunterhalt und gemeinsamer elterlicher Sorge
durch das Jugendamt“, die für viele Familien eine enorme Erleichterung
darstellt?
44. Welche „zusätzlichen Beratungs- und Verfahrensansprüche aus dem
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ sind nach Ansicht der Bundesregierung
von dem Vorschlag 25 umfasst, der eine Streichung dieser beinhaltet, und
wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge zum
Unterhaltsvorschuss?
a) Wie viele Kinder wären nach Kenntnis der Bundesregierung mit
einer Rücknahme der Reform von 2017 den Unterhaltsvorschuss
betroffen, so wie es Vorschlag 1 vorsieht (bitte nach Wegfall des
Unterhaltsvorschusses aufgrund der Wiedereinführung der Altersgrenze
von zwölf Jahren sowie der maximalen Bezugsdauer von 72
Monaten aufschlüsseln)?
b) Wie hoch wären die Einsparungen, die sich aus diesem Vorschlag
ergeben würden (bitte nach Einsparungen aus einer Wiedereinführung
der Altersgrenze von zwölf Jahren sowie der maximalen
Bezugsdauer von 72 Monaten aufschlüsseln)?
c) Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zur Erhöhung der
Rückgriffsquote im Unterhaltsvorschuss zu ergreifen, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart?
Die Fragen 23 bis 45c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 20 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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