Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die nach meiner Einschätzung steigenden Ausgaben für integrationsbezogene Leistungen angesichts der angespannten Haushaltslage?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Die Ausgaben für integrationsbezogene Leistungen sind seitens des Bundes nicht gestiegen. Während im Haushaltsjahr 2025 für die Integrationskurse 1,066 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wurden, sind die im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellten Mittel für die Integrationskurse mit rund 1,064 Milliarden Euro auf nahezu gleichem Niveau. Auch die Ausgaben für Migrationsberatung sind mit rund 77,5 Millionen Euro in 2025 und 2026 konstant. Bei den Projekten sind sie von 59 Millionen Euro (2025) auf 49 Millionen Euro (2026) gesunken.
Die Ausgaben für 2027 sind Gegenstand des laufenden Aufstellungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2027 und stehen daher noch nicht fest.
Gleichzeitig sind die Ausgaben für die Integrationskurse im Zeitraum von 2023 (967,6 Millionen Euro) bis 2025 (1 329,1 Millionen Euro) massiv gestiegen. In den letzten drei Jahren benötigte das Bundesministerium des Innern sogar jeweils eine überplanmäßige Ausgabe, also unterjährig deutlich mehr Geld. Die Ursache für die Kostenexplosion ist die hohe Zahl an Integrationskursteilnehmern. Um diese Kosten künftig zu begrenzen, wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mehr erteilen. Davon betroffen sind die folgenden Personengruppen: Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger.
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