Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten (Antwort zu Drs. 21/4212)
Text
Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten (Antwort zu Drs. 21/4212)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4545
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl,
Erhard Brucker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4212 –
Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren
Erfolgsquoten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für die Durchführung von Integrationskursen werden jährlich erhebliche
Bundesmittel über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an verschiedene
Träger ausgezahlt. Trotz hoher Ausgaben bestehen weiterhin erhebliche
Zweifel an der Wirksamkeit dieser Maßnahmen (vgl. beispielsweise Bericht des
Bundesrechnungshofs [BRH] vom 19. Dezember 2023). Trotz des BRH-
Berichts gab es keine Besserung der Erfolgsquoten. Im Jahr 2024 stellt der
Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge fest, dass von 400 234 Austrittsgründen nur 167 579 durch das
Erreichen des gesetzlichen Ziels nach § 42 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
i. V. m. § 3 der Integrationskursverordnung (IntV), also einer bestandenen
Prüfung, erfolgt ist. Das entspricht einer Erfolgsquote von 41,9 Prozent.
Zusätzlich fehlt es an Transparenz darüber, welche Träger in welchem Umfang
Bundesmittel erhalten und welche konkreten Ergebnisse mit diesen Mitteln
erzielt werden.
1. Welche Träger von Integrationskursen haben in den Jahren 2021, 2022,
2023, 2024 und 2025 Zahlungen aus Bundesmitteln erhalten?
2. Wie hoch waren die jeweiligen Auszahlungen an diese Träger in den
genannten Jahren (bitte trägergenau und jahresweise ausweisen)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Aufschlüsselung auf die rund 1.600 Integrationskursträger nach
ausgezahlten Haushaltsmitteln erfolgt nicht, da bei kleineren Trägern oder speziellen
Kursarten Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein können. Die konkrete
Zahl der Kursteilnehmer je Träger kann zudem Rückschlüsse auf Marktanteile,
Auftragsvolumen und wirtschaftliche Kennzahlen ermöglichen und wird auch
zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse nicht veröffentlicht. In den regelmäßig
veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistiken wird eine Aufschlüsselung
zusammengefasst nach Trägergruppen vorgenommen. Die Statistik für das Ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
samtjahr 2025 wird im zweiten Quartal 2026 auf der Internetseite des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht werden. Die
Statistiken der vergangenen Zeiträume sind hier verfügbar: www.bamf.de/DE/Theme
n/Statistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html.
Eine Auflistung der aktuell zugelassenen Integrationskursträger kann unter
folgendem Link eingesehen werden: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Inte
gration/Integrationskurse/Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenen-
kurstraeger-xlsx.html.
3. Wie viele Teilnehmer haben bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1
genannten Jahren
a) einen Integrationskurs begonnen,
b) einen Integrationskurs abgeschlossen, und
c) einen Integrationskurs abgebrochen?
Eine Aufschlüsselung nach Kursträgern erfolgt aus den in der Antwort zu den
Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht. Die Kategorie „Kursabbrüche“ im
Wortsinn kann im Integrationskurssystem nicht erfasst werden. Eine
Annäherung ist die Kategorie „Kursaustritte aufgrund von Inaktivität“. Näheres ist der
Integrationskursgeschäftsstatistik zu entnehmen (www.bamf.de/DE/Themen/St
atistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html).
4. Wie hoch war bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1 genannten
Jahren die Erfolgsquote, definiert als Bestehen des Deutsch-Tests für
Zuwanderer auf dem Niveau B1 sowie des Tests „Leben in Deutschland“ (bitte
absolut und prozentual ausweisen)?
5. Welche zehn Träger wiesen in den in Frage 1 genannten Jahren jeweils die
niedrigste Erfolgsquote auf?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl oder der Anteil von Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer
mit dem Niveau B1 abschließen, ist kein Kriterium, anhand dessen die Qualität
des Unterrichts bei Kursträgern bewertet werden kann. Manche Kursträger
spezialisieren sich beispielsweise auf Zielgruppen mit ungünstigen
Lernvoraussetzungen (z. B. Analphabeten), weswegen alleine dadurch bedingt weniger
Absolventen mit einem Ergebnis von B1 GER aus den Kursen hervorgehen.
6. Welche Träger erhielten trotz einer niedrigen Erfolgsquote weiterhin oder
erneut Bundesmittel für Integrationskurse?
Die Qualität des Kursträgers im Allgemeinen sowie die des Unterrichts im
Speziellen wird durch das Trägerzulassungsverfahren initial sichergestellt und
während der befristeten Zulassungsdauer durch unangekündigte Kurs- und
Verwaltungsprüfungen kontrolliert. Daneben sind alle Träger verpflichtet, hohe
qualitative Mindeststandards einzuhalten, die im Zulassungsverfahren, in den
allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid (veröffentlicht auf
der Internetseite des BAMF) sowie in den Kurskonzepten vorgegeben werden.
Dazu zählen u. a. bestimmte Zusatzqualifizierungen für vom Träger eingesetzte
Lehrkräfte. Diese Qualitätsstandards werden kontinuierlich evaluiert und
weiterentwickelt.
7. Welche Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen führt das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge bei zugelassenen Trägern durch, und welche
Konsequenzen wurden in den Jahren von 2021 bis 2025 jeweils gezogen?
Wenn Verstöße gegen Regelungen und Vorgaben zur Durchführung der
Integrationskurse insbesondere im Rahmen von Kursträgerkontrollen festgestellt
werden, können diese je nach Sachverhalt und Tragweite im Einzelfall mit
verschiedenen Sanktionen geahndet werden, z. B. einer Abmahnung oder
Ermahnung. Diese dienen der Dokumentation und entsprechenden Einordnung eines
Fehlverhaltens für den Träger, damit sich dieses nicht wiederholt. Entsprechend
dokumentierte Sanktionen werden im Trägerzulassungsverfahren, also v. a. bei
der Prüfung des nächsten Folgezulassungsantrags eines Trägers im Wege einer
Gesamtschau berücksichtigt. Besonders gravierende, strafrechtlich relevante
und/oder gehäufte Verstöße können auch zu einem vorzeitigen Widerruf der
Zulassung führen. Systematische Daten zu Verstößen und darauf folgenden
Sanktionen liegen nicht vor.
8. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Vergabe, Kontrolle oder
Vergütungsstruktur von Integrationskursen, und wenn ja, welchen?
Das Integrationskurssystem wird als Ganzes kontinuierlich reformiert und
weiterentwickelt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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