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Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten (Antwort zu Drs. 21/4212)

dip / drucksache 04.03.2026 · WP 21 · 21/4545 · Antwort · Original ↗

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Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten (Antwort zu Drs. 21/4212) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4545 21. Wahlperiode 04.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Erhard Brucker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4212 – Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für die Durchführung von Integrationskursen werden jährlich erhebliche Bundesmittel über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an verschiedene Träger ausgezahlt. Trotz hoher Ausgaben bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser Maßnahmen (vgl. beispielsweise Bericht des Bundesrechnungshofs [BRH] vom 19. Dezember 2023). Trotz des BRH- Berichts gab es keine Besserung der Erfolgsquoten. Im Jahr 2024 stellt der Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fest, dass von 400 234 Austrittsgründen nur 167 579 durch das Erreichen des gesetzlichen Ziels nach § 42 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 3 der Integrationskursverordnung (IntV), also einer bestandenen Prüfung, erfolgt ist. Das entspricht einer Erfolgsquote von 41,9 Prozent. Zusätzlich fehlt es an Transparenz darüber, welche Träger in welchem Umfang Bundesmittel erhalten und welche konkreten Ergebnisse mit diesen Mitteln erzielt werden. 1. Welche Träger von Integrationskursen haben in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 Zahlungen aus Bundesmitteln erhalten? 2. Wie hoch waren die jeweiligen Auszahlungen an diese Träger in den genannten Jahren (bitte trägergenau und jahresweise ausweisen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Eine Aufschlüsselung auf die rund 1.600 Integrationskursträger nach ausgezahlten Haushaltsmitteln erfolgt nicht, da bei kleineren Trägern oder speziellen Kursarten Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein können. Die konkrete Zahl der Kursteilnehmer je Träger kann zudem Rückschlüsse auf Marktanteile, Auftragsvolumen und wirtschaftliche Kennzahlen ermöglichen und wird auch zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse nicht veröffentlicht. In den regelmäßig veröffentlichten Integrationskursgeschäftsstatistiken wird eine Aufschlüsselung zusammengefasst nach Trägergruppen vorgenommen. Die Statistik für das Ge- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. samtjahr 2025 wird im zweiten Quartal 2026 auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht werden. Die Statistiken der vergangenen Zeiträume sind hier verfügbar: www.bamf.de/DE/Theme n/Statistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html. Eine Auflistung der aktuell zugelassenen Integrationskursträger kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Inte gration/Integrationskurse/Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenen- kurstraeger-xlsx.html. 3. Wie viele Teilnehmer haben bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1 genannten Jahren a) einen Integrationskurs begonnen, b) einen Integrationskurs abgeschlossen, und c) einen Integrationskurs abgebrochen? Eine Aufschlüsselung nach Kursträgern erfolgt aus den in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht. Die Kategorie „Kursabbrüche“ im Wortsinn kann im Integrationskurssystem nicht erfasst werden. Eine Annäherung ist die Kategorie „Kursaustritte aufgrund von Inaktivität“. Näheres ist der Integrationskursgeschäftsstatistik zu entnehmen (www.bamf.de/DE/Themen/St atistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html). 4. Wie hoch war bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1 genannten Jahren die Erfolgsquote, definiert als Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer auf dem Niveau B1 sowie des Tests „Leben in Deutschland“ (bitte absolut und prozentual ausweisen)? 5. Welche zehn Träger wiesen in den in Frage 1 genannten Jahren jeweils die niedrigste Erfolgsquote auf? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Anzahl oder der Anteil von Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Niveau B1 abschließen, ist kein Kriterium, anhand dessen die Qualität des Unterrichts bei Kursträgern bewertet werden kann. Manche Kursträger spezialisieren sich beispielsweise auf Zielgruppen mit ungünstigen Lernvoraussetzungen (z. B. Analphabeten), weswegen alleine dadurch bedingt weniger Absolventen mit einem Ergebnis von B1 GER aus den Kursen hervorgehen. 6. Welche Träger erhielten trotz einer niedrigen Erfolgsquote weiterhin oder erneut Bundesmittel für Integrationskurse? Die Qualität des Kursträgers im Allgemeinen sowie die des Unterrichts im Speziellen wird durch das Trägerzulassungsverfahren initial sichergestellt und während der befristeten Zulassungsdauer durch unangekündigte Kurs- und Verwaltungsprüfungen kontrolliert. Daneben sind alle Träger verpflichtet, hohe qualitative Mindeststandards einzuhalten, die im Zulassungsverfahren, in den allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid (veröffentlicht auf der Internetseite des BAMF) sowie in den Kurskonzepten vorgegeben werden. Dazu zählen u. a. bestimmte Zusatzqualifizierungen für vom Träger eingesetzte Lehrkräfte. Diese Qualitätsstandards werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. 7. Welche Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei zugelassenen Trägern durch, und welche Konsequenzen wurden in den Jahren von 2021 bis 2025 jeweils gezogen? Wenn Verstöße gegen Regelungen und Vorgaben zur Durchführung der Integrationskurse insbesondere im Rahmen von Kursträgerkontrollen festgestellt werden, können diese je nach Sachverhalt und Tragweite im Einzelfall mit verschiedenen Sanktionen geahndet werden, z. B. einer Abmahnung oder Ermahnung. Diese dienen der Dokumentation und entsprechenden Einordnung eines Fehlverhaltens für den Träger, damit sich dieses nicht wiederholt. Entsprechend dokumentierte Sanktionen werden im Trägerzulassungsverfahren, also v. a. bei der Prüfung des nächsten Folgezulassungsantrags eines Trägers im Wege einer Gesamtschau berücksichtigt. Besonders gravierende, strafrechtlich relevante und/oder gehäufte Verstöße können auch zu einem vorzeitigen Widerruf der Zulassung führen. Systematische Daten zu Verstößen und darauf folgenden Sanktionen liegen nicht vor. 8. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Vergabe, Kontrolle oder Vergütungsstruktur von Integrationskursen, und wenn ja, welchen? Das Integrationskurssystem wird als Ganzes kontinuierlich reformiert und weiterentwickelt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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