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Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

dip / drucksache 03.07.2026 · WP 21 · zu628/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 628/25 (Beschluss) 03.07.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Bundesministerium Berlin, 3. Juli 2026 des Innern Parlamentarische Staatssekretärin An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (EntlastungsVO) enthaltenen Gebühren für den Personalausweis und die Lichtbilder zu überprüfen und erforderlichenfalls neu festzulegen (BRat-Beschlussfassung Drs. 628/25(B), Entschließungsbitte Nr. 3), sodass sie für Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Fotowirtschaft transparent und nachvollziehbar sind. In die Überprüfung sollen auch die Gebühren für den Reisepass, den elektronischen Aufenthaltstitel und den Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose miteinbezogen werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, aufgrund der Preiserhöhungen der Bundesdruckerei GmbH für diese Dokumente kurzfristige Gebührenanhebungen (BRat-Beschlussfassung Drs. 628/25(B), Entschließungsbitte Nr. 1, 3) vorzunehmen. Das Bundesministerium des Innern hat infolge der Entschließungsbitten des Bundesrates die angesprochenen Gebühren überprüft und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: BMI plant für zukünftige Gebührenanpassungen über die vorgeschriebenen Beteiligungen von Ländern und Kommunen hinaus die Einrichtung eines neuen Gesprächsformats insbesondere unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, sodass bereits im Vorfeld von Länder- und Verbändebeteiligungen geplante Gebührenänderungen kommuniziert werden und die kommunale Sicht – vor allem auf die notwendige Höhe des Verwaltungskostenanteils – in der neuen Gebühr Berücksichtigung finden kann. Für die mit der Ausweiserhebung regelmäßig anfallenden Auslagen (Produktionskosten des Dokumentes) ist geplant, durch eine Änderung der Personalausweisverordnung sicherzustellen, dass diese in Zukunft immer zeitgleich mit dem Wirksamwerden der Preisänderung erhoben werden können. Damit soll die seitens des Bundes herzustellende Transparenz hinsichtlich der Gebührenhöhe erhöht und die negativen Effekte eines der Aufwandsermittlung nachlaufenden Verordnungsverfahren vermieden werden. Die Gebührenfestlegung der in der EntlastungsVO enthaltenen Gebühren erfolgte unter Berücksichtigung der gebührenrechtlichen Vorgaben, insbesondere wurde das Kostendeckungsprinzip berücksichtigt. Länder und Kommunen wurden mittels der vorgeschriebenen Beteiligungsformen eingebunden und hatten Möglichkeit, auf die Gebührenhöhe Einfluss zu nehmen. Eine Neufestlegung ist nicht angezeigt. Die Gebühren setzen sich aus den Verwaltungskosten und dem Herstellungspreis der Bundesdruckerei GmbH zusammen. Der Verwaltungskostenanteil wurde ausgehend von den Erhebungen des Statistischen Bundesamts in Euro festgelegt. Zu diesem Zweck erhob das Statistische Bundesamt den Verwaltungsaufwand durch Befragung von zufällig ausgewählten Kommunen, wodurch elf Messergebnisse realisiert worden sind. Hierbei zeigte sich, dass in Abhängigkeit vom erreichten Grad der behördeninternen Digitalisierung einzelner Arbeitsschritte die Gesamtbearbeitungszeiten sehr unterschiedlich sind. Weil die Unterstützung behördeninterner Arbeitsabläufe mit neuer Technik bisweilen aber mehr Zeit bei der Implementierung benötigt, wurde für die Bemessung der kommunalen Arbeitsorganisation und Mittelwertberechnung im Bundesdurchschnitt ein breiteres Vergleichsniveau angesetzt, um noch größere Zeitaufwände zu berücksichtigen, als eine reine Durchschnittsberechnung ergeben hätte. Der bundesdurchschnittliche Zeitansatz pro Dokument wurde daher mit 15 Minuten 53 Sekunden festgelegt. Insgesamt entstehen daher Verwaltungskosten pro Antrag in Höhe von 16,39 Euro, welche bei der Festlegung der Gebührenhöhe berücksichtigt wurden. Dabei ist zu unterstreichen, dass einige Kommunen einen deutlich geringeren Zeitansatz benötigen. Bei 5.500 Pass- und Personalausweisbehörden und mit Blick auf die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung liegt es in der Natur der Sache, dass Kommunen ihre Abläufe unterschiedlich organisieren und somit der individuelle Zeitaufwand bei einigen Kommunen abweichen kann. Da die antragstellenden Personen die Ausweise im Regelfall nur bei der zuständigen Behörde beantragen dürfen, ist eine bundeseinheitliche Festlegung auf Basis des Durchschnittswertes zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gerechtfertigt. Die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger für den Personalausweis in Höhe von 46,00 EUR wurde mit Wirkung zum 7. Februar 2026 angepasst. Diese Anpassung hat die Preiserhöhungen der Bundesdruckerei GmbH zum 1. August 2025 und zum 1. März 2026 berücksichtigt. Der Preis des Personalausweises der Bundesdruckerei GmbH beträgt seit 1. März 2026 29,61 Euro brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer). Neben den eigentlichen Kosten für die Dokumentenproduktion werden in den Herstellungskosten auch die Kosten zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Personalausweises, die in der laufenden Prüfungsperiode realisiert werden, sowie die Infrastruktur, die für das Pass- und Ausweiswesen benötigt wird (z.B. Zertifikatsmanagement für den Zugriff auf den Chip des Ausweis, Änderungsterminal zur Rücksetzung der PIN oder Adressänderung, Netzwerkinfrastruktur zur verschlüsselten Entgegennahme der Daten, Erfassung biometrischer Daten, mobile Antragserfassung/Bürgerkoffer), einberechnet. Hierzu arbeitet BMI laufend mit der Bundesdruckerei in zahlreichen Projekten zusammen. Im Hinblick auf den seitens BMI zu berücksichtigenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen der Bundesdruckerei GmbH ist eine vollständige Offenlegung der Detailkalkulation nicht möglich. Die Bundesdruckerei ist bei der Berechnung ihrer Preise nicht frei, sondern unterliegt den preisrechtlichen Vorgaben. Die Kalkulation wird im Rahmen von Preisprüfungen regelmäßig nach den preisrechtlich maßgeblichen Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53) überprüft. Die letzte Preisprüfung konnte im Februar 2026 abgeschlossen werden. Der Personalausweispreis setzt sich wie folgt zusammen: o Dokumentenherstellung = 17,42 EUR o Infrastruktur = 7,46 EUR o Umsatzsteuer = 4,73 EUR Hinzu kommen Verwaltungskosten in Höhe von 16,39 Euro, woraus sich in der Summe die Gebühr von 46,00 Euro ergibt. Außer Acht bleiben an dieser Stelle die Aufwände für die Lichtbilderfassung in den Behörden. Diese wurden im Rahmen der in den Pass- und Ausweisbehörden verbleibenden Gebühr in Höhe von 6 Euro für die Erstellung eines digitalen Lichtbilds durch die Pass- und Ausweisbehörden berücksichtigt. Der Gebührenhöhe liegt eine Aufwandsprognose zugrunde, da aufgrund der erstmaligen Einführung der Leistung und der Gebühr keine Vergleichswerte vorlagen. Neben dem Personalaufwand wurde auch berücksichtigt, dass in den Kommunen Lizenzkosten für die Einbindung der Lichtbilderfassungssysteme in das behördliche IT-Verfahren anfallen. Im Rahmen zukünftiger Gebührenanpassungen wird der Verwaltungsaufwand einer Evaluierung unterzogen. Im Hinblick auf die angesprochenen aufenthaltsrechtlichen Dokumente werden derzeit die Rechtsetzungsverfahren zur Gebührenanpassung vorbereitet. Auch die Gebühr für den Reisepass soll nach aktueller Planung in diesem Rahmen angepasst werden. Dabei werden insbesondere die im August 2025 angehobenen Herstellungspreise der Bundesdruckerei ausgeglichen. Mit freundlichen Grüßen Daniela Ludwig

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