Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
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Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 628/25 (Beschluss)
03.07.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zur Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei
und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens
sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Bundesministerium Berlin, 3. Juli 2026
des Innern
Parlamentarische Staatssekretärin
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in der Verordnung zur Entlastung der
Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie
zur Änderung weiterer Vorschriften (EntlastungsVO) enthaltenen Gebühren für den
Personalausweis und die Lichtbilder zu überprüfen und erforderlichenfalls neu
festzulegen (BRat-Beschlussfassung Drs. 628/25(B), Entschließungsbitte Nr. 3),
sodass sie für Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Fotowirtschaft
transparent und nachvollziehbar sind. In die Überprüfung sollen auch die Gebühren
für den Reisepass, den elektronischen Aufenthaltstitel und den Reiseausweis für
Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose miteinbezogen werden. Der Bundesrat
fordert die Bundesregierung auf, aufgrund der Preiserhöhungen der
Bundesdruckerei GmbH für diese Dokumente kurzfristige Gebührenanhebungen
(BRat-Beschlussfassung Drs. 628/25(B), Entschließungsbitte Nr. 1, 3)
vorzunehmen.
Das Bundesministerium des Innern hat infolge der Entschließungsbitten des
Bundesrates die angesprochenen Gebühren überprüft und gibt hierzu folgende
Stellungnahme ab:
BMI plant für zukünftige Gebührenanpassungen über die vorgeschriebenen
Beteiligungen von Ländern und Kommunen hinaus die Einrichtung eines neuen
Gesprächsformats insbesondere unter Beteiligung der kommunalen
Spitzenverbände, sodass bereits im Vorfeld von Länder- und Verbändebeteiligungen geplante
Gebührenänderungen kommuniziert werden und die kommunale Sicht – vor allem
auf die notwendige Höhe des Verwaltungskostenanteils – in der neuen Gebühr
Berücksichtigung finden kann. Für die mit der Ausweiserhebung regelmäßig
anfallenden Auslagen (Produktionskosten des Dokumentes) ist geplant, durch eine
Änderung der Personalausweisverordnung sicherzustellen, dass diese in Zukunft
immer zeitgleich mit dem Wirksamwerden der Preisänderung erhoben werden
können. Damit soll die seitens des Bundes herzustellende Transparenz hinsichtlich
der Gebührenhöhe erhöht und die negativen Effekte eines der Aufwandsermittlung
nachlaufenden Verordnungsverfahren vermieden werden.
Die Gebührenfestlegung der in der EntlastungsVO enthaltenen Gebühren erfolgte
unter Berücksichtigung der gebührenrechtlichen Vorgaben, insbesondere wurde das
Kostendeckungsprinzip berücksichtigt. Länder und Kommunen wurden mittels der
vorgeschriebenen Beteiligungsformen eingebunden und hatten Möglichkeit, auf die
Gebührenhöhe Einfluss zu nehmen. Eine Neufestlegung ist nicht angezeigt.
Die Gebühren setzen sich aus den Verwaltungskosten und dem Herstellungspreis
der Bundesdruckerei GmbH zusammen. Der Verwaltungskostenanteil wurde
ausgehend von den Erhebungen des Statistischen Bundesamts in Euro festgelegt. Zu
diesem Zweck erhob das Statistische Bundesamt den Verwaltungsaufwand durch
Befragung von zufällig ausgewählten Kommunen, wodurch elf Messergebnisse
realisiert worden sind. Hierbei zeigte sich, dass in Abhängigkeit vom erreichten
Grad der behördeninternen Digitalisierung einzelner Arbeitsschritte die
Gesamtbearbeitungszeiten sehr unterschiedlich sind. Weil die Unterstützung
behördeninterner Arbeitsabläufe mit neuer Technik bisweilen aber mehr Zeit bei der
Implementierung benötigt, wurde für die Bemessung der kommunalen
Arbeitsorganisation und Mittelwertberechnung im Bundesdurchschnitt ein breiteres
Vergleichsniveau angesetzt, um noch größere Zeitaufwände zu berücksichtigen, als
eine reine Durchschnittsberechnung ergeben hätte. Der bundesdurchschnittliche
Zeitansatz pro Dokument wurde daher mit 15 Minuten 53 Sekunden festgelegt.
Insgesamt entstehen daher Verwaltungskosten pro Antrag in Höhe von 16,39 Euro,
welche bei der Festlegung der Gebührenhöhe berücksichtigt wurden. Dabei ist zu
unterstreichen, dass einige Kommunen einen deutlich geringeren Zeitansatz benötigen.
Bei 5.500 Pass- und Personalausweisbehörden und mit Blick auf die grundgesetzlich
verbriefte kommunale Selbstverwaltung liegt es in der Natur der Sache, dass
Kommunen ihre Abläufe unterschiedlich organisieren und somit der individuelle Zeitaufwand
bei einigen Kommunen abweichen kann. Da die antragstellenden Personen die
Ausweise im Regelfall nur bei der zuständigen Behörde beantragen dürfen, ist eine
bundeseinheitliche Festlegung auf Basis des Durchschnittswertes zur Sicherstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse gerechtfertigt.
Die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger für den Personalausweis in Höhe von
46,00 EUR wurde mit Wirkung zum 7. Februar 2026 angepasst. Diese Anpassung hat
die Preiserhöhungen der Bundesdruckerei GmbH zum 1. August 2025 und zum
1. März 2026 berücksichtigt.
Der Preis des Personalausweises der Bundesdruckerei GmbH beträgt seit 1. März 2026
29,61 Euro brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer). Neben den eigentlichen Kosten für die
Dokumentenproduktion werden in den Herstellungskosten auch die Kosten zur
Verbesserung und Weiterentwicklung des Personalausweises, die in der laufenden
Prüfungsperiode realisiert werden, sowie die Infrastruktur, die für das Pass- und
Ausweiswesen benötigt wird (z.B. Zertifikatsmanagement für den Zugriff auf den Chip
des Ausweis, Änderungsterminal zur Rücksetzung der PIN oder Adressänderung,
Netzwerkinfrastruktur zur verschlüsselten Entgegennahme der Daten, Erfassung
biometrischer Daten, mobile Antragserfassung/Bürgerkoffer), einberechnet. Hierzu
arbeitet BMI laufend mit der Bundesdruckerei in zahlreichen Projekten zusammen. Im
Hinblick auf den seitens BMI zu berücksichtigenden Schutz von
Geschäftsgeheimnissen der Bundesdruckerei GmbH ist eine vollständige Offenlegung
der Detailkalkulation nicht möglich. Die Bundesdruckerei ist bei der
Berechnung ihrer Preise nicht frei, sondern unterliegt den preisrechtlichen Vorgaben.
Die Kalkulation wird im Rahmen von Preisprüfungen regelmäßig nach den
preisrechtlich maßgeblichen Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
(LSP) (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53) überprüft. Die letzte Preisprüfung
konnte im Februar 2026 abgeschlossen werden.
Der Personalausweispreis setzt sich wie folgt zusammen:
o Dokumentenherstellung = 17,42 EUR
o Infrastruktur = 7,46 EUR
o Umsatzsteuer = 4,73 EUR
Hinzu kommen Verwaltungskosten in Höhe von 16,39 Euro, woraus sich in der
Summe die Gebühr von 46,00 Euro ergibt.
Außer Acht bleiben an dieser Stelle die Aufwände für die Lichtbilderfassung in den
Behörden. Diese wurden im Rahmen der in den Pass- und Ausweisbehörden
verbleibenden Gebühr in Höhe von 6 Euro für die Erstellung eines digitalen Lichtbilds
durch die Pass- und Ausweisbehörden berücksichtigt. Der Gebührenhöhe liegt eine
Aufwandsprognose zugrunde, da aufgrund der erstmaligen Einführung der Leistung
und der Gebühr keine Vergleichswerte vorlagen. Neben dem Personalaufwand wurde
auch berücksichtigt, dass in den Kommunen Lizenzkosten für die Einbindung der
Lichtbilderfassungssysteme in das behördliche IT-Verfahren anfallen. Im Rahmen
zukünftiger Gebührenanpassungen wird der Verwaltungsaufwand einer Evaluierung
unterzogen.
Im Hinblick auf die angesprochenen aufenthaltsrechtlichen Dokumente werden derzeit
die Rechtsetzungsverfahren zur Gebührenanpassung vorbereitet. Auch die
Gebühr für den Reisepass soll nach aktueller Planung in diesem Rahmen angepasst
werden. Dabei werden insbesondere die im August 2025 angehobenen
Herstellungspreise der Bundesdruckerei ausgeglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig
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