Beurlaubung eines Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit bei der Firma Capgemini SE -Interessenkonflikte und Vergabepraxis
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Beurlaubung eines Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit bei der Firma Capgemini SE -Interessenkonflikte und Vergabepraxis
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6824
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn,
Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Beurlaubung eines Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit bei der
Firma Capgemini SE – Interessenkonflikte und Vergabepraxis
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5092 findet sich unter den aufgeführten Beurlaubungsfällen auf
S. 2 folgender Eintrag:
„2022 Capgemini SE Laufend“.
Nach öffentlich zugänglichen Quellen – darunter die freie Enzyklopädie
Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Hinrich_Thölken) – ist Hinrich Thölken
seit dem Jahr 2022 bei der Capgemini SE als „Vice President Global Public
Sector“ tätig. Derselben Quelle zufolge war Herr Thölken seit 2018
Beauftragter für die digitale Transformation im Auswärtigen Amt (AA) in Berlin. Damit
war er in einer exponierten und strategisch bedeutsamen IT-Führungsfunktion
im Auswärtigen Amt tätig, bevor er zur Capgemini SE wechselte.
Nach Einschätzung der Fragesteller handelt es sich bei dem in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5092
genannten und seit 2022 zur Capgemini SE beurlaubten Beamten mit hoher
Wahrscheinlichkeit um Hinrich Thölken.
Dieser Sachverhalt wirft nach Auffassung der Fragesteller grundlegende Fragen
hinsichtlich der Vergabepraxis des Auswärtigen Amts gegenüber der
Capgemini SE, der Begründung des dienstlichen Interesses an der Beurlaubung sowie
möglicher Interessenkonflikte auf. Ein ehemaliger Beauftragter für die digitale
Transformation dürfte über tiefgehende Kenntnisse interner IT-Strukturen,
laufender Beschaffungsprojekte sowie des Netzwerks von Entscheidungsträgern
im Auswärtigen Amt verfügen, die einem privatwirtschaftlichen Auftraggeber
im Wettbewerb um öffentliche Aufträge einen erheblichen Vorteil verschaffen
könnten.
Juristisch stützen sich Beurlaubungen von Beamten regelmäßig auf die
Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Nach § 12 SUrlV kann Sonderurlaub ohne Bezüge
gewährt werden, wenn ein dienstliches oder öffentliches Interesse vorliegt.
Gerade bei Tätigkeiten in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die gleichzeitig
Auftragnehmer des Auswärtigen Amts sind oder waren, stellt sich den
Fragestellern die Frage, ob und wie ein solches öffentliches Interesse im Einzelfall
begründet wurde, und welche Maßnahmen zur Vermeidung von
Interessenkonflikten ergriffen wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Handelt es sich bei dem in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5092 unter dem Eintrag „2022
Capgemini SE Laufend“ genannten beurlaubten Beamten um Hinrich
Thölken, und wenn nein, um welche Person handelt es sich?
2. Wenn Frage 1 bejaht wird, hat sich Hinrich Thölken (bzw. der betreffende
Beamte) auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle bei der Capgemini SE
beworben, oder erfolgte die Aufnahme auf Initiative der Capgemini SE
durch eine direkte Anwerbung, und auf welchem Wege wurde der Kontakt
zwischen dem Beamten und dem Unternehmen hergestellt?
3. Wann erhielt die Capgemini SE – oder eines ihrer Tochter- bzw.
Konzernunternehmen – erstmalig einen Auftrag vom Auswärtigen Amt, und um
welchen Auftragsgegenstand handelte es sich dabei?
4. Wann endete die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auswärtigen Amt
und der Capgemini SE sowie ihren Tochter- bzw. Konzernunternehmen,
oder besteht diese Geschäftsbeziehung bis zum heutigen Tage fort (bitte
mit aktuellem Stand angeben)?
5. Wie hat sich das jährliche Auftragsvolumen der Capgemini SE und ihrer
Tochter- bzw. Konzernunternehmen mit dem Auswärtigen Amt seit
Beginn der Geschäftsbeziehung bis heute entwickelt, und in welchem
Umfang hat sich dieses Volumen insbesondere seit dem Jahr 2022 verändert
(bitte tabellarisch nach Jahr und Auftragsvolumen in Euro aufschlüsseln
sowie die prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr ausweisen)?
6. Worin liegt nach Einschätzung der Bundesregierung das konkrete
dienstliche oder öffentliche Interesse an der Beurlaubung des betreffenden
Beamten zur Capgemini SE im Sinne des § 12 SUrlV, und wie wurde dieses
Interesse im Einzelfall objektiv und nachvollziehbar dargelegt (bitte den
Begründungstext im Wortlaut oder in zusammengefasster Form
wiedergeben)?
7. Sieht die Bundesregierung angesichts der früheren Tätigkeit des
betreffenden Beamten als Beauftragter für die digitale Transformation im
Auswärtigen Amt – verbunden mit dem daraus resultierenden Wissen über interne
IT-Strukturen, Beschaffungsvorhaben und Entscheidungsprozesse – einen
Interessenkonflikt oder die Gefahr der Weitergabe sensibler Informationen
aus dem Auswärtigen Amt an die Capgemini SE, die dieser Firma einen
Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden Unternehmen bei der
Akquisition öffentlicher Aufträge verschaffen könnte, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
8. Welche konkreten Maßnahmen hat das Auswärtige Amt ergriffen, um eine
mögliche unzulässige Nutzung intern erlangter Kenntnisse durch den
beurlaubten Beamten zu verhindern (bitte unter Angabe etwaiger Auflagen
im Rahmen der Beurlaubungsgenehmigung, Verpflichtungserklärungen,
Karenzzeiten für bestimmte Themenfelder oder anderer Compliance-
Vorkehrungen auflisten)?
9. Hat das Auswärtige Amt im Rahmen der Beurlaubungsgenehmigung
überprüft, ob und in welchem Umfang die Capgemini SE Aufträge beim
Auswärtigen Amt oder nachgeordneten Behörden akquiriert hat oder
anstrebt, und falls diese Prüfung stattfand, zu welchem Ergebnis ist sie
gelangt?
10. Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte des vorliegenden Falles die
allgemeine Praxis, hochrangige IT-Führungskräfte des Auswärtigen Amts
in Unternehmen zu beurlauben, die gleichzeitig oder in absehbarer Zeit
Auftragnehmer des Auswärtigen Amts sind oder sein könnten, und plant
sie, die hierfür geltenden Regelungen und Kontrollmechanismen zu
verschärfen?
Berlin, den 30. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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