Zugang zu Schengen-Visa bei Nutzung externer Dienstleister (TLScontact) und Wahrnehmung der Aufsichtspflichten des Auswärtigen Amts
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Zugang zu Schengen-Visa bei Nutzung externer Dienstleister (TLScontact) und Wahrnehmung der Aufsichtspflichten des Auswärtigen Amts
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4172
21. Wahlperiode 18.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Gerold Otten, Diana
Zimmer, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Zugang zu Schengen-Visa bei Nutzung externer Dienstleister (TLScontact) und
Wahrnehmung der Aufsichtspflichten des Auswärtigen Amts
Ein deutscher Staatsbürger hat sich in einer dringenden konsularischen
Angelegenheit an die Initianten dieser Kleinen Anfrage gewandt. Der Betroffene lebt
mit seiner Ehefrau, einer russischen Staatsangehörigen, sowie einem
minderjährigen gemeinsamen deutschen Kind in Hurghada (Ägypten). Seit mehreren
Monaten ist es seiner Ehefrau trotz vielfach wiederholter Versuche unmöglich,
über den vom Auswärtigen Amt beauftragten externen Dienstleister TL
Scontact einen regulären Termin zur Beantragung eines Schengen-Kurzzeitvisums
zu buchen. Der Fall ist von humanitärer Dringlichkeit, weil der 74 Jahre alte
Vater des deutschen Staatsbürgers in Deutschland gesundheitlich angeschlagen
ist und ein zeitnaher Familienbesuch medizinisch und sozial geboten erscheint.
Der Betroffene berichtet, dass in mehreren Drittstaaten, darunter Ägypten,
Marokko, Algerien, Nigeria und Indien, über Wochen oder Monate hinweg
faktisch keine regulär verfügbaren Termine bei TLScontact bestehen würden.
Gleichzeitig existierten Hinweise auf Manipulationen, namentlich auf eine
systematische Abgreifung von Terminen durch automatisierte Verfahren („Bots“)
sowie auf eine kostenpflichtige inoffizielle Terminvermittlung durch
Drittanbieter, etwa über lokale Agenturen, Online-Foren oder Messenger-Dienste.
Ferner berichtet er über ausbleibende oder lediglich standardisierte Antworten
ohne erkennbare Abhilfe trotz mehrfacher Hinweise an die zuständigen
Stellen – darunter die deutsche Auslandsvertretung, das Auswärtige Amt sowie
Datenschutz- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene.
Nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (EU-Visakodex) sind die
Mitgliedstaaten verpflichtet, Antragstellern einen effektiven Zugang zum
Visumverfahren zu ermöglichen. Artikel 40 ff. des Visakodex regeln die
Beauftragung und die Überwachung externer Dienstleister. National trifft das
Auswärtige Amt eine entsprechende Aufsichts- und Organisationsverantwortung für
konsularische Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller
Klärungsbedarf hinsichtlich der Wahrnehmung staatlicher Verantwortung, der
Funktionsfähigkeit des Visumverfahrens sowie des Schutzes deutscher
Staatsangehöriger und ihrer Familien.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Drittstaaten nutzt das Auswärtige Amt derzeit externe
Dienstleister für die Entgegennahme von Schengen-Visumanträgen, und in
welchen dieser Staaten ist TLScontact beauftragt?
2. Sind der Bundesregierung die Berichte (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) bekannt, wonach in mehreren Ländern über längere Zeiträume
faktisch keine regulären Termine zur Beantragung von Schengen-Visa über
TLScontact verfügbar seien, hat sie sich ggf. dazu eine Positionierung
erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
3. Welche konkreten Mindeststandards hinsichtlich Terminverfügbarkeit und
Wartezeiten legt das Auswärtige Amt bei der Beauftragung externer
Dienstleister ggf. zugrunde?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vorgaben des Artikels 9
EU-Visakodex (Zugang zum Visumverfahren) auch bei Nutzung externer
Dienstleister tatsächlich eingehalten werden?
5. Welche Aufsichts-, Kontroll- und Auditmaßnahmen hat das Auswärtige
Amt seit 2022 gegenüber TLScontact ggf. durchgeführt (bitte nach Jahr,
Land und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
6. Liegen dem Auswärtigen Amt Erkenntnisse über den Einsatz
automatisierter Verfahren (sog. Bots) oder über organisierte inoffizielle
Terminvermittlung im Zusammenhang mit TLScontact vor, und wenn ja, welche
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen verlangt oder
überprüft ggf. das Auswärtige Amt bei TLScontact zur Verhinderung von
Bot-Zugriffen, Terminmissbrauch und Marktintermediation?
8. Verfügt das Auswärtige Amt über prüfbare Dokumentationen des
Dienstleisters, etwa Termin-Release-Protokolle, Log-Dateien oder externe
Auditberichte, und wenn ja, in welchem Umfang?
9. Welche Sanktionen oder vertraglichen Konsequenzen sind ggf.
vorgesehen, wenn ein externer Dienstleister seine Pflichten aus Anhang X des
EU‑Visakodex nicht oder nicht ausreichend erfüllt?
10. Wurden seit 2020 Vertragsstrafen, Abmahnungen oder Kündigungen
gegenüber TLScontact oder anderen Visadienstleistern ausgesprochen, und
wenn ja, aus welchen Gründen?
11. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass besonders schutzwürdige
Fälle, insbesondere von Familienangehörigen deutscher
Staatsangehöriger, bei faktischer Terminnichtverfügbarkeit dennoch zeitnah Zugang zum
Visumverfahren erhalten?
12. Existieren interne Weisungen oder Notfallmechanismen der
Auslandsvertretungen zur Bearbeitung humanitär dringlicher Fälle bei Ausfall oder
Fehlfunktion externer Dienstleister?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die datenschutzrechtlichen Risiken bei
der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten durch externe
Visadienstleister in Drittstaaten?
14. Welche Abstimmungen hat das Auswärtige Amt hierzu mit dem
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
vorgenommen?
15. Sieht die Bundesregierung angesichts der geschilderten Problemlage
Reform- oder Anpassungsbedarf bei der Auslagerung konsularischer
Dienstleistungen auf externe Anbieter, und wenn ja, welchen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 9. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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