Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/2406)
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/2406)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2844
21. Wahlperiode 17.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2406 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan
d%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist die
Cybersicherheit besonders wichtig, um vertrauliche Daten und
Entscheidungsprozesse wirksam zu schützen. Angriffe auf interne Systeme könnten nicht nur
die Arbeitsfähigkeit des Bundesministeriums einschränken, sondern auch
sensible Informationen über wirtschaftspolitische Strategien gefährden. Da das
BMWE in ständigem Austausch mit Unternehmen steht, ist der Schutz von
Kommunikationswegen und Daten entscheidend, um Wirtschaftspartnern
Sicherheit und Verlässlichkeit zu garantieren. Besonders der Energiesektor ist
aufgrund seiner systemrelevanten Bedeutung anfällig für Cyberangriffe, deren
Folgen weitreichende Auswirkungen auf die Wirtschaft und
Versorgungssicherheit haben können. Da das BMWE eng mit Energieunternehmen,
Netzbetreibern und anderen Akteuren des Energiesektors zusammenarbeitet, ist ein
geschützter Austausch sensibler Daten unerlässlich.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Deutschland
setzt der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen.
Diese Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publ
ikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html). In allen Dimensionen hat sich
die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum einen führt der russische
Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten Angriffen auf Verbündete der
Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche Cybergruppierungen oder
mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch Sekundäreffekte zur
Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden. Die stetig wachsende
Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender Vernetzung von Behörden
untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-Diensten erweitert die
Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen. Gleichzeitig erwartet die
Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT funktionierenden Rechtsstaat und einen
Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann. Die Fragen 1, 3, 4, 5, 11, 13, 14, 15 und 16 können nach
sorgfältiger Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht oder nur
teilweise beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag Angriffen ausgesetzt.
Zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion ist diese
Infrastruktur angemessen zu schützen. Durch die Veröffentlichung sensibler
Informationen wäre die in langjährigen Prozessen erarbeitete Resilienz der
Informationstechnik des Bundes erheblich gefährdet.
Informationen zu Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), Ergebnissen technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder
Cyberangriffe, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und
organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-
Sicherheit und deren Entwicklung beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten
der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden
der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit
würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMWE
eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten. Unter Kenntnis der durch das
BMWE eingesetzten Produkte könnten Angreifer Angriffspunkte ausmachen
und diese gezielt ausnutzen. Das hätte aufgrund der Vernetzung des BMWE mit
anderen Behörden auch potentiell erhebliche Auswirkungen auf die
Informationssicherheit der Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die
Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMWE nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124,
78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMWE den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, könnte zu einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung
des Angriffsverhaltens führen, die eine weitere Abwehr der Cybergefahren
vereiteln könnte. Würden potentielle Angreifer detaillierte Kenntnis über
vorgenannte Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMWE deutlich
einfacher zu gestalten und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMWE aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren (vgl. Frage 1) verfügen über eine
funktionsfähige Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere
Stunden oder Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
3. An welchen Standorten des BMWE sind kritische IT-Dienste
georedundant verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMWE in den Jahren von 2022 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach
der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
5. In welchem Umfang hat das BMWE in den vergangenen fünf Jahren
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gegen
die Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9
BSIG statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen, nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMWE (z. B. eigenes Computer Emergency Response
Team [CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMWE zu
entnehmen.
7. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMWE ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden
abgedeckt.
8. Welche Maßnahmen hat das BMWE seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMWE wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes
werden in diesem Prozess berücksichtigt.
9. In welcher Form findet eine Zusammenarbeit des BMWE mit
Energieversorgern, Netzbetreibern und Unternehmen der Wirtschaft zur Abwehr
von Cyberbedrohungen statt?
Das BMWE ist in verschiedenen Gremien und Formaten im Austausch mit
Vertretern der Energiebranche u. a. auch zu den Themen der Cybersicherheit. So
findet ein regelmäßiger Austausch mit Betreibern kritischer Infrastruktur im
Energiesektor im UP KRITIS statt (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-
Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/UP-KRITIS/up-kritis_node.html).
In den letzten Jahren wurde auch mit Hilfe der Deutschen Energie-Agentur
GmbH (dena) die Branchenplattform Cybersicherheit unterhalten, die den
Austausch zwischen Experten und kleinen und mittleren Unternehmen der
Energiebranche zur Cybersicherheit ermöglicht und verbessert hat. Darüber hinaus ist
das BMWE im aktiven Austausch mit den Verbänden zu dem besagten Thema.
10. Welche Verfahren bestehen, um sicherzustellen, dass der vertrauliche
Austausch mit Unternehmen und Akteuren der Energiebranche vor
Cyberangriffen geschützt ist?
Das BMWE kommuniziert in Abhängigkeit vom Schutzbedarf der
ausgetauschten Informationen mithilfe sicherer technischer Verfahren, die starke
Kryptographie nutzen, mit externen Akteuren, wie Unternehmen der
Energiebranche.
11. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMWE registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Vorfälle
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
12. Welche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema
Cybersicherheit wurden für Mitarbeiter des BMWE seit 2020 durchgeführt?
Die Beschäftigten des BMWE und dessen Geschäftsbereich nehmen
regelmäßig Angebote für Schulungen und Fortbildungen – auch zum Thema
Cybersicherheit – wahr.
13. Welche konkreten Schritte plant das BMWE, um bis spätestens 2030 die
vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
14. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMWE (bitte nach Behörden und Besoldungsgruppen
aufschlüsseln)?
Alle Stellen im Information Security Management System (ISMS) des BMWE
sowie im IT-Betrieb haben auch das Ziel der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach
der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
15. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMWE seit 2020
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
16. Wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMWE abgebaut, umgewidmet oder
neu geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
17. Wie viele dieser Stellen (vgl. Frage 16) sind derzeit unbesetzt, und wie
lange bleiben offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Vakante Stellen im Bereich IT-Sicherheit, für deren Nachbesetzung die
notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, werden innerhalb weniger Wochen geeignet
vergeben. Derzeit ist keine Stelle dieser Art vakant.
18. Welche besonderen Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der
Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften im Geschäftsbereich des
BMWE, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese
Herausforderungen zu bewältigen?
Aufgrund des hinlänglich bekannten allgemeinen Fachkräftemangels wegen der
allgemeinen Marktlage und dem Wettbewerbsdruck (u. a. aufgrund Besoldung
und tarifrechtlicher Vergütung) sowie der demographischen Entwicklungen
steht die Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst und somit auch bei
den Geschäftsbereichsbehörden insgesamt vor größeren Herausforderungen als
noch vor einigen Jahren. Es gibt allerdings keine Anzeichen dafür, dass gerade
die Gewinnung von IT-Sicherheitsfachkräften darüber hinausgehenden
besonderen Schwierigkeiten begegnet oder solche Stellen sogar über lange Zeiträume
unbesetzt bleiben. Zur Verbesserung der Bewerberlage stehen verschiedene
Instrumente, so u. a. spezialisierte Ausschreibungen, der Besuch von Fachmessen
zwecks Akquise, die Gewährung von Fachkräftezulagen sowie Verbeamtungen
zur stärkeren Bindung, zur Verfügung.
19. Welche Rolle spielt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in
Bezug auf die IT-Sicherheit für das BMWE, und wie entwickelt sich dort
die Personalausstattung in diesem Bereich?
Das ITZBund als IT-Dienstleister der Bundesverwaltung und das BMWE
arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Wie in der Zusammenarbeit mit allen
IT-Dienstleistern des BMWE ist IT-Sicherheit auch hierbei ein elementares IT-
Betriebsziel. Hinsichtlich der Personalsituation wird auf die Antwort zu
Frage 17 verwiesen.
20. Welche Maßnahmen ergreift das BMWE, um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT-
Sicherheit sicherzustellen?
Das BMWE hat Maßnahmen der IT-Konsolidierung durchgeführt und den IT-
Betrieb ausgewählter IT-Dienste ins ITZBund verlagert. Die Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht.
21. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMWE
mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Das BMWE prüft regelmäßig die Angemessenheit der eingesetzten personellen
Kapazitäten gegenüber den anfallenden Aufgaben. Bei den Kapazitäten zur IT-
Sicherheit haben gesetzliche Verpflichtungen Priorität und führen neue
Regelungen zu Anpassungen in den eingesetzten Ressourcen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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