Hilfe externer Dienstleister bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Bundesregierung
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Hilfe externer Dienstleister bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1735
21. Wahlperiode 22.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Hilfe externer Dienstleister bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen
durch die Bundesregierung
Die Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist eine zentrale Aufgabe der
Bundesministerien und dient der Transparenz sowie der Kontrolle der
Regierung durch das Parlament. In der Vergangenheit wurde bekannt, dass die
Bundesregierung externe Dienstleister in verschiedenen Bundesministerien mit
Beratungs- und Unterstützungsleistungen betraut hat. So hat die Fraktion der
AfD bereits in einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4507 nach
der Beauftragung externer Berater im Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz gefragt sowie in einer weiteren Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/17164 die Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister durch
die Bundesregierung thematisiert.
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Deutschen
Bundestag stellt aus Sicht der Fragesteller ein zentrales demokratisches Gebot
dar, wozu insbesondere auch Transparenz bei der Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen unter Mithilfe von externen Dienstleistern zählt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben sich Bundesministerien bei der Beantwortung von
parlamentarischen Anfragen in der 19., 20. und bislang in der 21. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages Unterstützung von externen Dienstleistern in
Form von vorgefertigten Texten oder Formaten bzw. sonstigen
Beratungsleistungen eingeholt?
2. Wenn ja, um welche Bundesministerien handelt es sich, und mit welchen
externen Dienstleistern wurden Rahmenverträge abgeschlossen (bitte nach
Bundesministerium, Unternehmen, Aufgaben, Laufzeit, finanzieller
Dimension aufschlüsseln)?
3. Wenn ja, nach welchen Kriterien werden externe Dienstleister für
Beratungsleistungen und für Hilfe bei der Beantwortung parlamentarischer
Anfragen ausgewählt?
4. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, aus welchen Fachtiteln des
Bundeshaushalts erfolgte die Bezahlung externer Beraterleistungen in den
jeweiligen Einzelplänen (bitte nach Jahr und Fachtitel aufschlüsseln)?
5. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, inwiefern sieht die
Bundesregierung die Beauftragung externer Dienstleister für die Zuarbeit bei
parlamentarischen Anfragen als vereinbar mit ministerieller
Eigenverantwortung und parlamentarischer Kontrolle?
6. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wurden externe Dienstleister, die
mit der Hilfe bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen betraut
wurden, einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 8 SÜG unterzogen und
wenn ja, inwiefern (bitte nach Jahr und Unternehmen auflisten)?
7. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, inwiefern hatten externe
Dienstleister Zugang zu internen Datenbanken bzw. IT-Systemen der
Bundesministerien, insbesondere zu nicht-öffentlichen Dokumenten?
8. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, welche spezifischen
datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag nach
Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) bestehen mit den
beauftragten Dienstleistern im Kontext parlamentarischer Anfragen?
9. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wurden ehemalige Mitarbeiter
von Bundesministerien oder frühere Bundestagsmitglieder über externe
Beratungsfirmen mit Aufgaben zur Beantwortung parlamentarischer
Anfragen betraut?
10. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wie bewertet die
Bundesregierung Transparenz- und Informationspflichten dem Parlament gegenüber,
wenn Dritte mit wirtschaftlichem Eigeninteresse an der Erstellung von
Antworten beteiligt sind, ohne dass dies kenntlich gemacht wird?
Berlin, den 17. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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