Beurlaubung von Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit in privatwirtschaftlichen Unternehmen
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Beurlaubung von Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit in privatwirtschaftlichen Unternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4562
21. Wahlperiode 05.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Keuter, Torben Braga, Gerold Otten, Dr. Alexander
Gauland, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor
Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Beurlaubung von Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit in
privatwirtschaftlichen Unternehmen
Seit mehreren Jahren wird in der Öffentlichkeit über Fälle berichtet, in denen
Beamte des Auswärtigen Amts (AA) für Tätigkeiten in privatwirtschaftlichen
Unternehmen beurlaubt wurden. Besonders im Fokus stehen dabei
Beurlaubungen zu großen deutschen Konzernen wie Volkswagen, Daimler, Siemens oder
der Deutschen Telekom (www.welt.de/newsticker/news1/article176835110/Unt
ernehmen-Bericht-VW-Lobbyist-ist-beurlaubter-Beamter-des-Auswaertigen-A
mtes.html und https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2018/09/vw-lobbyist-jen
s-hanefeld/).
Diese und andere Recherchen werfen bei den Fragestellern Fragen nach der
Rechtsgrundlage, dem öffentlichen Interesse, der Transparenz, der Kontrolle,
der Besoldung, der Ruhegehaltsfähigkeit, der Erwerbung zusätzlicher
Versorgungsansprüche sowie nach möglichen Interessenkonflikten auf.
Juristisch stützen sich Beurlaubungen von Beamten regelmäßig auf die
Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Nach § 12 SUrlV kann Sonderurlaub ohne Bezüge
gewährt werden, wenn ein dienstliches oder öffentliches Interesse vorliegt. Der
Begriff des öffentlichen Interesses ist jedoch nicht gesetzlich definiert. Die
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt, dass ein öffentliches
Interesse konkret, objektiv nachvollziehbar und einzelfallbezogen dargelegt
werden muss. Eine bloße allgemeine Erwartung eines möglichen Nutzens
genügt nicht (vgl. Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste [WD] des
Deutschen Bundestages, WD 3 - 3000 - 043/18).
Gerade bei Tätigkeiten in privatwirtschaftlichen Unternehmen, deren
Interessenlage naturgemäß nicht unbedingt deckungsgleich mit staatlichen Interessen
ist, stellt sich für die Fragesteller die Frage, ob und wie ein solches öffentliches
Interesse im Einzelfall begründet wurde.
Weiterhin bestehen beamtenrechtliche Fragestellungen zu Besoldungsgruppen
der beurlaubten Beamten, zur Ruhegehaltsfähigkeit der
Beurlaubungszeiträume, zum Erwerb zusätzlicher betrieblicher Versorgungsansprüche, zur
Verwendung dienstlich erlangter vertraulicher Informationen, zu Compliance‑Regeln,
zu Kontrollmechanismen, zur Rückkehr in sensible Funktionen sowie zur
Vermeidung von Interessenkonflikten.
Vor diesem Hintergrund erscheint den Fragestellern eine umfassende
parlamentarische Aufklärung der aktuellen zugrunde liegenden Verwaltungspraxis
erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit welchem Jahr beurlaubt das Auswärtige Amt Beamte zur Tätigkeit in
privatwirtschaftlichen Unternehmen, und wie viele Fälle wurden seit 2013
jährlich registriert (bitte tabellarisch nach Jahr, Unternehmen,
Organisation, Dauer der Beurlaubung und Funktion der Beamten aufschlüsseln)?
2. Welche Unternehmen und Organisationen haben seit 2013 Beamte des
Auswärtigen Amts im Rahmen einer Beurlaubung aufgenommen (bitte
vollständige Liste aller Unternehmen, Konzerne, Verbände, Stiftungen
oder sonstigen Organisationen angeben)?
3. Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die
Beurlaubung von Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit in
privatwirtschaftlichen Unternehmen (z. B. SUrlV, BBG, BeamtStG), und was
versteht sie in diesem Zusammenhang unter „öffentlichem Interesse“
(bitte die jeweiligen Paragraphen und internen Verwaltungsvorschriften
angeben)?
4. Welche internen Kriterien, Prüfschritte und Zuständigkeiten bestehen im
Auswärtigen Amt, um über die Genehmigung einer solchen Beurlaubung
zu entscheiden (bitte den vollständigen Prüfablauf, einschließlich
Compliance‑Bewertung, darstellen)?
5. In welchen Besoldungsgruppen befanden sich die seit 2013 beurlaubten
Beamten des Auswärtigen Amts jeweils zum Zeitpunkt der Beurlaubung,
und war der Zeitraum der Tätigkeit im Unternehmen ganz oder teilweise
ruhegehaltsfähig (bitte tabellarisch nach Fall, Besoldungsgruppe,
ruhegehaltsfähiger Zeitraum darstellen)?
6. Haben die beurlaubten Beamten des Auswärtigen Amts während ihrer
Tätigkeit bei den aufnehmenden Unternehmen zusätzliche Renten‑ oder
Versorgungsansprüche erworben, und wenn ja, in welcher Form (bitte nach
Art der Anwartschaft, Träger, Zeitraum und Höhe angeben)?
7. Welche Vorgaben bestehen für beurlaubte Beamte des Auswärtigen Amts
hinsichtlich der Nutzung dienstlich erworbener Informationen, Kontakte
und vertraulicher Daten während ihrer Tätigkeit in privatwirtschaftlichen
Unternehmen (bitte alle einschlägigen Vorschriften, Dienstanweisungen
und Geheimschutzregelungen angeben)?
8. Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben (vgl. Frage 7) kontrolliert, und
welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn gegen sie verstoßen wird (bitte
die zuständigen Stellen und Kontrollmechanismen angeben)?
9. Gab es entsprechende Verstöße (vgl. Vorfragen), und wenn ja, wurden
diese sanktioniert (bitte samt Art der Sanktionen auflisten)?
10. In wie vielen Fällen sind beurlaubte Beamte des Auswärtigen Amts nach
ihrer Tätigkeit in Unternehmen wie Volkswagen, Daimler, Siemens oder
der Deutschen Telekom in Positionen zurückgekehrt, in denen sie
unmittelbar oder mittelbar mit den Interessen dieser Unternehmen befasst
waren (bitte tabellarisch nach Fall, Funktion, Zeitraum und Art der
Berührungspunkte darstellen)?
11. Welche Maßnahmen seitens des Auswärtigen Amts bestehen, um
mögliche Interessenkonflikte bei der Rückkehr in den Auswärtigen Dienst zu
vermeiden oder zu minimieren (z. B. Karenzzeiten, Funktionswechsel,
Compliance‑Prüfungen)?
12. Welche Rolle spielten beurlaubte Beamte des Auswärtigen Amts in
Fällen, in denen die aufnehmenden Unternehmen in internationale Krisen
oder Skandale verwickelt waren (z. B. Abgasskandal bei Volkswagen),
und wurden diese Beamten oder ihre früheren Dienststellen in die
politische oder diplomatische Kommunikation eingebunden (bitte alle
relevanten Fälle seit 2013 auflisten)?
13. Plant die Bundesregierung, die Transparenz solcher Beurlaubungen zu
erhöhen (z. B. durch jährliche Berichte, Veröffentlichung anonymisierter
Statistiken oder strengere Dokumentationspflichten)?
14. Hält die Bundesregierung die derzeitigen Regelungen insgesamt für
ausreichend, um die Unabhängigkeit des Auswärtigen Dienstes und das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität staatlichen Handelns zu
gewährleisten (bitte die zugrunde liegende Bewertung angeben)?
15. Welche Konsequenzen wurden aufgrund der seinerzeit und aktuell in der
Öffentlichkeit geäußerten Kritik (www.focus.de/politik/deutschland/mana
gergehalt-plus-pension-wie-die-spd-steuergeld-verblaest_582448f4-3e86-
4b00-928a-daf73249c5fd.html) an der Praxis der Beurlaubung von
Beamten – in die Privatwirtschaft oder in zivile Organisationen – auf
Bundesebene gezogen (bitte angeben, ob disziplinarische, verwaltungsinterne,
rechtliche oder organisatorische Maßnahmen ergriffen wurden, und wenn
ja, bitte Art der Maßnahme, Zeitpunkt, zuständige Stelle und Ergebnis
nennen)?
Berlin, den 4. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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