Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5082)
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Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5082)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5367
21. Wahlperiode 13.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5082 –
Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage wurde unter dem Vorschlag 31202 – Ticketing für
mehr Transparenz bei Verwaltungsprozessen – die Problematik dargestellt, die
bei der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwal-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 13. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tung entsteht. Oft werden Unternehmen zum aktuellen Verwaltungsstand ihrer
Anträge, Genehmigungen etc. gar nicht informiert und müssen diese oft selbst
bei der Verwaltung erfragen. Die Antworten sind zudem meist unzureichend
und wenig zufriedenstellend für die Unternehmen. Eingebracht wurde dieser
Vorschlag vom Verein „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“ (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra
tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 303).
Die damalige Bundesregierung nahm diesen Vorschlag auf und erklärte, dass
gemäß § 8 Absatz 4 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Grundlage
geschaffen wurde, um elektronische Dokumente zu Verwaltungsvorgängen
sowie Status- und Verfahrensinformationen innerhalb des Nutzerkontos mit
Einwilligung des Nutzers zu verarbeiten. Des Weiteren erklärte die
Bundesregierung, dass „die Entwicklung und Bereitstellung eines sog. Statusmonitor[s] für
Verwaltungsleistungen in Planung“ sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B
uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfra
ge-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 178).
1. Ist die Entwicklung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen
abgeschlossen, wenn ja, seit wann, und wenn nein, wann soll sie abgeschlossen
werden?
Die Entwicklung des Statusmonitors innerhalb der BundID bzw. des in der
BundID enthaltenen Zentralen Bürgerpostfaches (ZBP) ist seit Juli 2024
abgeschlossen.
Seit August 2024 steht der Statusmonitor zur produktiven Nutzung im
Pilotbetrieb als Basis-Infrastrukturkomponente bereit.
Die Anbindung des Statusmonitors an einzelne Onlinedienste und
Fachverfahren, d. h. die Belieferung des Statusmonitors mit entsprechenden
Statusinformationen erfolgt durch die jeweiligen Behörden, die die digitalen
Verwaltungsleistungen anbieten.
2. Ist die Bereitstellung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen
abgeschlossen?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Funktionalität des Statusmonitors steht in der BundID seit August 2024
produktiv im Pilotbetrieb zur Verfügung. Seit Oktober 2025 sind alle aus dem
Pilotbetrieb gewonnenen Erkenntnisse final umgesetzt, sodass eine produktive
Nutzung mit allen Features möglich ist.
Damit ist die Bereitstellung der zentralen Komponente für die Entgegennahme
und Darstellung der Statusinformationen durch das ZBP abgeschlossen. Die
Anbindung an den jeweiligen Onlinedienst bzw. das digitale Verfahren wird
durch die für die Verwaltungsleistung verantwortlichen Behörden gesteuert und
hängt von den dezentralen Prioritäten und verfügbaren Ressourcen ab.
3. Wem wurde der Statusmonitor für Verwaltungsleistungen ggf. bereits
bereitgestellt (bitte nach Namen der Behörde oder Verwaltung; Ressort, dem
die Behörde bzw. Verwaltung zugeordnet ist; Bundesland und Webseite
aufschlüsseln)?
Der Statusmonitor steht grundsätzlich allen Verwaltungen und Behörden als
Funktionalität des ZBP der BundID zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der
Onlinedienst der Verwaltung an die BundID und das ZBP angebunden ist. Der
Statusmonitor muss anschließend aktiv von der Verwaltung eingebunden und
mit Statusnachrichten befüllt werden. Mit der Nutzung der Funktionalität ist
keine Meldeverpflichtung für Behörden und Kommunen verbunden, ob diese
genutzt wird. Daher liegen dem BMDS keine dezidierten Informationen vor,
von welchen Behörden der Statusmonitor in welchem Umfang genutzt wird.
4. In welchem Maße wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits
durch das geschaffene Instrument „Statusmonitor für
Verwaltungsleistungen“ eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratie erwirkt?
Der Statusmonitor im ZBP der BundID dient dazu, Bürgerinnen und Bürger
proaktiv über den Status ihrer Anträge zu informieren. Dadurch sollen
Verwaltungen entlastet werden, da weniger Bürgeranfragen zum Bearbeitungsstand in
eingehen. Mit der Möglichkeit der Nutzung des Statusmonitors ist keine
Verpflichtung zur Daten- oder Informationsübermittlung seitens der nutzenden
Behörden und Kommunen verbunden.
Daher liegen dem BMDS keine Informationen zu Entlastungen von Behörden,
Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen vor.
5. In welchem Umfang reduzierten sich nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. die Anfragen nach dem Status?
Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. in Bezug
auf die generelle Vereinfachung für alle Verwaltungsdienstleistungen im
Sinne einer erhöhten Transparenz des Verfahrens und einer Verringerung
der Unsicherheit für Unternehmen im Hinblick auf einen generellen
Bürokratieabbau, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu
rechnen?
In der Modernisierungsagenda Bund sowie in der föderalen
Modernisierungsagenda sind zahlreiche Maßnahmen zur generellen Vereinfachung für
Verwaltungsdienstleistungen und für einen generellen Bürokratierückbau enthalten.
Insbesondere in der Föderalen Modernisierungsagenda sind eine Reihe von
Maßnahmen genannt, die Verwaltungsdienstleistungen generell vereinfachen
und zum Bürokratierückbau beitragen werden. Beispielsweise ist dort
vorgesehen, dass eine angeordnete Schriftform – soweit nicht durch Rechtsvorschrift
etwas anderes bestimmt ist – elektronisch ersetzt werden kann, um eine
möglichst einfache elektronische Alternative, etwa die einfache E-Mail, für die
Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten mit der Verwaltung zu
ermöglichen. Bund und Länder haben vereinbart, sich bis zum 31. Dezember 2026
einen Überblick zu verschaffen, in welchen Fällen eine Schriftform oder
sonstige strengere Form weiterhin erforderlich ist. Zur besseren Planbarkeit von
Verwaltungsleistungen wird nach der Föderalen Modernisierungsagenda auch die
„Erweiterung von Genehmigungsfiktionen“ beitragen. Bund und Länder
werden danach, wo immer es sinnvoll und fachlich möglich ist, vom Instrument
der Genehmigungsfiktion mehr Gebrauch machen. Dazu ist vorgesehen, bis
zum 31. Dezember 2027 in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und
Ländern das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Genehmigungserfordernis und
Genehmigungsfiktion umzukehren, sofern das Fachrecht explizit nichts
Abweichendes regelt. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Sofortmaßnahmen zur
Stärkung von Genehmigungsfiktionen bereits bis zum 30. Juni 2026 umzusetzen.
Weitere Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda sind beispielsweise
die Ersetzung von Genehmigungspflichten durch Anzeigeerfordernisse bis zum
31. Dezember 2026 und die Einführung von Bagatellverwaltungsverfahren bis
zum 31. Dezember 2026 bzw. 31. Dezember 2027. Eine weitere Maßnahme ist
die Registermodernisierung, die der Once-Only-Umsetzung dient: Bürgerinnen,
Bürger und Unternehmen sollen künftig Nachweise in Anträgen nicht mehrfach
übermitteln müssen. Bei späteren Anträgen oder Verfahren können Behörden
dann auf bereits vorhandene, elektronisch gespeicherte Informationen
zugreifen, ohne diese erneut abzufragen.
7. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Evaluierung oder eine
Änderung des OZG (bzw. OZG 2.0) notwendig bzw. in welchem
Umsetzungsstadium befindet sich die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen
nach dem OZG, und wann ist mit einer finalen Umsetzung zu rechnen?
Eine Evaluierung des OZG ist aufgrund der Verpflichtung aus § 11 Satz 1
Nummer 1 OZG notwendig.
Für die Umsetzung des Statusmonitors ist eine Änderung des OZG nicht
erforderlich; die nach Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 beschlossene
föderale Modernisierungsagenda dagegen macht Änderungen im OZG notwendig.
Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen nach dem OZG befindet
sich fortlaufend in Umsetzung und betrifft die öffentlichen Stellen von Bund
und Ländern, einschließlich der Kommunen. Die Fortschritte bzw. der aktuelle
Stand der OZG-Umsetzung sind dem Dashboard Digitale Verwaltung zu
entnehmen. Wann mit einer finalen Umsetzung des OZG zu rechnen ist, lässt sich
nicht fest prognostizieren, da dazu sämtliche Anforderungen des OZG von
allen Verpflichteten in der Praxis erfüllt werden müssten.
8. Wie schätzt die Bundesregierung den Digitalisierungsstand der deutschen
Verwaltungsdienstleistungen im Verhältnis zu den anderen EU-
Mitgliedstaaten ein (Ranking), und wurden die technischen Voraussetzungen für
eine automatisierte Migration der bestehenden Länderkonten und eine
nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen bereits umgesetzt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie und wann?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Zahlreiche Rankings wie der Digital Economy and Society Index (DESI), BIT-
KOM-DESI, eGovernment Benchmark u. a. erheben den Stand der
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in EU-Mitgliedstaaten. Die Rankings geben
der Bundesregierung Aufschluss über den Stand der deutschen
Verwaltungsdienstleistungen im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedstaaten.
Wie für die gesamte OZG-Umsetzung gilt auch für die Entwicklung und den
Betrieb von Nutzerkonten das Primat der Nutzerorientierung (Beschluss
2018/22 IT-Planungsrat): Die Nutzerorientierung stellt sicher, dass digitale
Verwaltungsleistungen konsequent an den Bedürfnissen von Bürgerinnen, Bürgern
und Unternehmen ausgerichtet werden. Prozesse werden dabei so gestaltet,
dass sie einfach, verständlich und barrierefrei nutzbar sind. Dies führt zu einer
Erhöhung von Akzeptanz und Effizienz.
Hier werden bei der BundID weitere Optimierungen bei der Usability sowie
Prozessoptimierungen vorangetrieben und bis Ende 2026 umgesetzt. Dazu
gehört auch die Anbindung an die durch die Bundesregierung bereitgestellte
EUDI-Wallet.
Um den Umstieg der einzelnen Länderkonten auf das zentral durch die
Bundesregierung bereitgestellte Bürgerkonto BundID zu ermöglichen, erfolgen
länderspezifische Abstimmungen. Es werden die jeweils individuellen
Rahmenbedingungen der Länder berücksichtigt und ggf. notwendige Anpassungen bei der
BundID vorgenommen, um den Umstieg erfolgreich umzusetzen. Eine
entscheidende Anpassung dafür ist u. a. die Bereitstellung der Funktionalität der
Bidirektionalität ab Juli 2026. Diese ermöglicht Bürgerinnen und Bürger
Rückfragen der Verwaltungen zu Anträgen direkt, sicher und medienbruchfrei zu
beantworten oder Nachweise nachzuliefern. Mit der Anbindung an die EUDI-
Wallet wird ein weiterer Mehrwert für die Länder geschaffen, die mit der
Anbindung an die BundID gleichzeitig die Anforderungen der eIDAS VO erfüllen
können. Dieser Weg erweist sich gegenüber einer automatisierten Migration
aufgrund der heterogenen Rahmenbedingungen in den Ländern, aber auch
rechtlicher Hürden als realistischer. Gleichzeitig werden aktuell Möglichkeiten
der automatisierten Migration für einzelne Länderkonten evaluiert.
Derzeit sind bereits 10 Länder vollständig auf das Bürgerkonto BundID
umgestiegen und haben entsprechend ihr Landeskonto aufgegeben. Weitere Länder
werden zeitnah folgen (beispielsweise Sachsen bis Ende Juli 2026).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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