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Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5082)

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5367 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/5082) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5367 21. Wahlperiode 13.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5082 – Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage wurde unter dem Vorschlag 31202 – Ticketing für mehr Transparenz bei Verwaltungsprozessen – die Problematik dargestellt, die bei der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwal- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 13. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tung entsteht. Oft werden Unternehmen zum aktuellen Verwaltungsstand ihrer Anträge, Genehmigungen etc. gar nicht informiert und müssen diese oft selbst bei der Verwaltung erfragen. Die Antworten sind zudem meist unzureichend und wenig zufriedenstellend für die Unternehmen. Eingebracht wurde dieser Vorschlag vom Verein „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“ (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokra tiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 303). Die damalige Bundesregierung nahm diesen Vorschlag auf und erklärte, dass gemäß § 8 Absatz 4 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Grundlage geschaffen wurde, um elektronische Dokumente zu Verwaltungsvorgängen sowie Status- und Verfahrensinformationen innerhalb des Nutzerkontos mit Einwilligung des Nutzers zu verarbeiten. Des Weiteren erklärte die Bundesregierung, dass „die Entwicklung und Bereitstellung eines sog. Statusmonitor[s] für Verwaltungsleistungen in Planung“ sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/B uerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfra ge-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 178). 1. Ist die Entwicklung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen abgeschlossen, wenn ja, seit wann, und wenn nein, wann soll sie abgeschlossen werden? Die Entwicklung des Statusmonitors innerhalb der BundID bzw. des in der BundID enthaltenen Zentralen Bürgerpostfaches (ZBP) ist seit Juli 2024 abgeschlossen. Seit August 2024 steht der Statusmonitor zur produktiven Nutzung im Pilotbetrieb als Basis-Infrastrukturkomponente bereit. Die Anbindung des Statusmonitors an einzelne Onlinedienste und Fachverfahren, d. h. die Belieferung des Statusmonitors mit entsprechenden Statusinformationen erfolgt durch die jeweiligen Behörden, die die digitalen Verwaltungsleistungen anbieten. 2. Ist die Bereitstellung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen abgeschlossen? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Die Funktionalität des Statusmonitors steht in der BundID seit August 2024 produktiv im Pilotbetrieb zur Verfügung. Seit Oktober 2025 sind alle aus dem Pilotbetrieb gewonnenen Erkenntnisse final umgesetzt, sodass eine produktive Nutzung mit allen Features möglich ist. Damit ist die Bereitstellung der zentralen Komponente für die Entgegennahme und Darstellung der Statusinformationen durch das ZBP abgeschlossen. Die Anbindung an den jeweiligen Onlinedienst bzw. das digitale Verfahren wird durch die für die Verwaltungsleistung verantwortlichen Behörden gesteuert und hängt von den dezentralen Prioritäten und verfügbaren Ressourcen ab. 3. Wem wurde der Statusmonitor für Verwaltungsleistungen ggf. bereits bereitgestellt (bitte nach Namen der Behörde oder Verwaltung; Ressort, dem die Behörde bzw. Verwaltung zugeordnet ist; Bundesland und Webseite aufschlüsseln)? Der Statusmonitor steht grundsätzlich allen Verwaltungen und Behörden als Funktionalität des ZBP der BundID zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Onlinedienst der Verwaltung an die BundID und das ZBP angebunden ist. Der Statusmonitor muss anschließend aktiv von der Verwaltung eingebunden und mit Statusnachrichten befüllt werden. Mit der Nutzung der Funktionalität ist keine Meldeverpflichtung für Behörden und Kommunen verbunden, ob diese genutzt wird. Daher liegen dem BMDS keine dezidierten Informationen vor, von welchen Behörden der Statusmonitor in welchem Umfang genutzt wird. 4. In welchem Maße wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits durch das geschaffene Instrument „Statusmonitor für Verwaltungsleistungen“ eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratie erwirkt? Der Statusmonitor im ZBP der BundID dient dazu, Bürgerinnen und Bürger proaktiv über den Status ihrer Anträge zu informieren. Dadurch sollen Verwaltungen entlastet werden, da weniger Bürgeranfragen zum Bearbeitungsstand in eingehen. Mit der Möglichkeit der Nutzung des Statusmonitors ist keine Verpflichtung zur Daten- oder Informationsübermittlung seitens der nutzenden Behörden und Kommunen verbunden. Daher liegen dem BMDS keine Informationen zu Entlastungen von Behörden, Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen vor. 5. In welchem Umfang reduzierten sich nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Anfragen nach dem Status? Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. in Bezug auf die generelle Vereinfachung für alle Verwaltungsdienstleistungen im Sinne einer erhöhten Transparenz des Verfahrens und einer Verringerung der Unsicherheit für Unternehmen im Hinblick auf einen generellen Bürokratieabbau, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen? In der Modernisierungsagenda Bund sowie in der föderalen Modernisierungsagenda sind zahlreiche Maßnahmen zur generellen Vereinfachung für Verwaltungsdienstleistungen und für einen generellen Bürokratierückbau enthalten. Insbesondere in der Föderalen Modernisierungsagenda sind eine Reihe von Maßnahmen genannt, die Verwaltungsdienstleistungen generell vereinfachen und zum Bürokratierückbau beitragen werden. Beispielsweise ist dort vorgesehen, dass eine angeordnete Schriftform – soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist – elektronisch ersetzt werden kann, um eine möglichst einfache elektronische Alternative, etwa die einfache E-Mail, für die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten mit der Verwaltung zu ermöglichen. Bund und Länder haben vereinbart, sich bis zum 31. Dezember 2026 einen Überblick zu verschaffen, in welchen Fällen eine Schriftform oder sonstige strengere Form weiterhin erforderlich ist. Zur besseren Planbarkeit von Verwaltungsleistungen wird nach der Föderalen Modernisierungsagenda auch die „Erweiterung von Genehmigungsfiktionen“ beitragen. Bund und Länder werden danach, wo immer es sinnvoll und fachlich möglich ist, vom Instrument der Genehmigungsfiktion mehr Gebrauch machen. Dazu ist vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2027 in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Genehmigungserfordernis und Genehmigungsfiktion umzukehren, sofern das Fachrecht explizit nichts Abweichendes regelt. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Sofortmaßnahmen zur Stärkung von Genehmigungsfiktionen bereits bis zum 30. Juni 2026 umzusetzen. Weitere Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda sind beispielsweise die Ersetzung von Genehmigungspflichten durch Anzeigeerfordernisse bis zum 31. Dezember 2026 und die Einführung von Bagatellverwaltungsverfahren bis zum 31. Dezember 2026 bzw. 31. Dezember 2027. Eine weitere Maßnahme ist die Registermodernisierung, die der Once-Only-Umsetzung dient: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen künftig Nachweise in Anträgen nicht mehrfach übermitteln müssen. Bei späteren Anträgen oder Verfahren können Behörden dann auf bereits vorhandene, elektronisch gespeicherte Informationen zugreifen, ohne diese erneut abzufragen. 7. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Evaluierung oder eine Änderung des OZG (bzw. OZG 2.0) notwendig bzw. in welchem Umsetzungsstadium befindet sich die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen nach dem OZG, und wann ist mit einer finalen Umsetzung zu rechnen? Eine Evaluierung des OZG ist aufgrund der Verpflichtung aus § 11 Satz 1 Nummer 1 OZG notwendig. Für die Umsetzung des Statusmonitors ist eine Änderung des OZG nicht erforderlich; die nach Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 beschlossene föderale Modernisierungsagenda dagegen macht Änderungen im OZG notwendig. Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen nach dem OZG befindet sich fortlaufend in Umsetzung und betrifft die öffentlichen Stellen von Bund und Ländern, einschließlich der Kommunen. Die Fortschritte bzw. der aktuelle Stand der OZG-Umsetzung sind dem Dashboard Digitale Verwaltung zu entnehmen. Wann mit einer finalen Umsetzung des OZG zu rechnen ist, lässt sich nicht fest prognostizieren, da dazu sämtliche Anforderungen des OZG von allen Verpflichteten in der Praxis erfüllt werden müssten. 8. Wie schätzt die Bundesregierung den Digitalisierungsstand der deutschen Verwaltungsdienstleistungen im Verhältnis zu den anderen EU- Mitgliedstaaten ein (Ranking), und wurden die technischen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der bestehenden Länderkonten und eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen bereits umgesetzt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wie und wann? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Zahlreiche Rankings wie der Digital Economy and Society Index (DESI), BIT- KOM-DESI, eGovernment Benchmark u. a. erheben den Stand der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in EU-Mitgliedstaaten. Die Rankings geben der Bundesregierung Aufschluss über den Stand der deutschen Verwaltungsdienstleistungen im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedstaaten. Wie für die gesamte OZG-Umsetzung gilt auch für die Entwicklung und den Betrieb von Nutzerkonten das Primat der Nutzerorientierung (Beschluss 2018/22 IT-Planungsrat): Die Nutzerorientierung stellt sicher, dass digitale Verwaltungsleistungen konsequent an den Bedürfnissen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ausgerichtet werden. Prozesse werden dabei so gestaltet, dass sie einfach, verständlich und barrierefrei nutzbar sind. Dies führt zu einer Erhöhung von Akzeptanz und Effizienz. Hier werden bei der BundID weitere Optimierungen bei der Usability sowie Prozessoptimierungen vorangetrieben und bis Ende 2026 umgesetzt. Dazu gehört auch die Anbindung an die durch die Bundesregierung bereitgestellte EUDI-Wallet. Um den Umstieg der einzelnen Länderkonten auf das zentral durch die Bundesregierung bereitgestellte Bürgerkonto BundID zu ermöglichen, erfolgen länderspezifische Abstimmungen. Es werden die jeweils individuellen Rahmenbedingungen der Länder berücksichtigt und ggf. notwendige Anpassungen bei der BundID vorgenommen, um den Umstieg erfolgreich umzusetzen. Eine entscheidende Anpassung dafür ist u. a. die Bereitstellung der Funktionalität der Bidirektionalität ab Juli 2026. Diese ermöglicht Bürgerinnen und Bürger Rückfragen der Verwaltungen zu Anträgen direkt, sicher und medienbruchfrei zu beantworten oder Nachweise nachzuliefern. Mit der Anbindung an die EUDI- Wallet wird ein weiterer Mehrwert für die Länder geschaffen, die mit der Anbindung an die BundID gleichzeitig die Anforderungen der eIDAS VO erfüllen können. Dieser Weg erweist sich gegenüber einer automatisierten Migration aufgrund der heterogenen Rahmenbedingungen in den Ländern, aber auch rechtlicher Hürden als realistischer. Gleichzeitig werden aktuell Möglichkeiten der automatisierten Migration für einzelne Länderkonten evaluiert. Derzeit sind bereits 10 Länder vollständig auf das Bürgerkonto BundID umgestiegen und haben entsprechend ihr Landeskonto aufgegeben. Weitere Länder werden zeitnah folgen (beispielsweise Sachsen bis Ende Juli 2026). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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