Frage von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Wie kann frühzeitige Bürgerbeteiligung die Planung von Infrastrukturprojekten optimieren, und welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung Umweltverbandsklagen für die Demokratie?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger:
Die drei Säulen der Aarhus-Konvention – der Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Zugang zu Gericht – sind wichtige Pfeiler der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Dabei bietet die frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten eine Vielzahl von Vorteilen, die den Planungsprozess verbessern und die Akzeptanz des Verfahrens erhöhen können. Durch die frühe Einbindung der Öffentlichkeit können wichtige lokale Informationen gesammelt, Konfliktpotenziale frühzeitig identifiziert und Planungsunterlagen zielgerichteter ausgearbeitet werden.
Strukturierte, dialogorientierte Formate – etwa nach § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, im Scoping-Verfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie digitale Beteiligungsangebote – können Planungsrisiken und Verfahrensstreitigkeiten reduzieren. Damit können nachgelagerte förmliche Schritte beschleunigt werden.
Die Bundesregierung baut die frühzeitige, digitale und barrierearme Beteiligung weiter aus, setzt auf klare und strukturierte Verfahrensabläufe, um Planungsqualität, Akzeptanz und Geschwindigkeit bestmöglich miteinander zu verbinden.
Ferner betont die Bundesregierung die Bedeutung des Umweltverbandsklagerechts. Es stärkt die rechtsstaatliche Kontrolle und die Durchsetzung des geltenden Umwelt- und Klimaschutzrechts, ergänzt den Individualrechtsschutz und sichert eine ordnungsgemäße Umsetzung unions- und völkerrechtlicher Vorgaben. Zugleich fördert es die Beteiligung der Zivilgesellschaft an umweltrelevanten Entscheidungen.
Relationen
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