Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4757)
Text
Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4757)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5434
21. Wahlperiode 17.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Julia Verlinden,
Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4757 –
Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen – Einschränkungen verhindern
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, Umweltverbände und
zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell und ideell zu unterstützen und Beteiligungs- und
Klagerechte nicht einzuschränken. Zudem soll die Bundesregierung Maßnahmen
gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Wäldern und der
Luft priorisieren, aus fossilen Energien entschlossen aussteigen und den
europäischen Green Deals verteidigen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender und Berichterstatter
Klaus Mack
Berichterstatter
Marcel Queckemeyer
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Klaus Mack, Marcel Queckemeyer, Daniel Rinkert,
Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Lorenz Gösta Beutin
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4757 wurde in der 66. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 20. März 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung sowie den Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell und ideell zu unterstützen. Beteiligungs-
und Klagerechte sollen nicht eingeschränkt werden;
2. die bewährte Eingriffsregelung und das Eingriffsvermeidungsgebot des Naturschutzgesetzes als seinen
wesentlichen Kern gerade im 50. Jahr seines Bestehens zu erhalten, statt sie abzuschaffen;
3. Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Böden, Wäldern und der Luft
zu priorisieren, sie aufgrund ihrer Funktion für den Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur
ins überragende öffentliche Interesse zu stellen, als Sicherheitspolitik zu begreifen und zur
Querschnittsaufgabe aller angrenzender Politikfelder zu machen;
4. den Ausstieg aus fossilen Energien entschlossen voranzutreiben, statt neue Abhängigkeiten zu schaffen.
Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht weiter ausgebremst, sondern müssen konsequent umgesetzt
werden;
5. evidenzbasierte Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, die im Einklang mit Umwelt- und
Rechtsstandards stehen, vorzulegen und einen unterkomplexen, verkürzt verstandenen Begriff von
„Bürokratieabbau“ nicht länger gegen Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz auszuspielen, und stattdessen echten
Bürokratieabbau im Verwaltungs- und Gesetzesvollzug zu betreiben, der nicht einseitig einen
schädlichen Abbau von Schutzstandards zum Ziel hat;
6. den europäischen Green Deal zu verteidigen und weiterzuentwickeln und sich auf europäischer Ebene
entschlossen gegen Versuche zu stellen, zentrale Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur-
und Klimaschutz zurückzudrehen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 22. Sitzung am 15. April 2026 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 28. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 19.
Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757
abzulehnen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 24. Sitzung am 15. April 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 20. Sitzung am
15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/4757 in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass die Bundesregierung aus ihrer Sicht einen heftigen
Angriff auf zentrale Rechte der Umweltverbände vorantreibe. Zwar bekenne sich die Bundesregierung zum
Klagerecht der Umweltverbände, baue aber dieses Klagerecht, die Beteiligungsrechte der Umweltverbände und die
aufschiebende Wirkung von Klagen in ihren Gesetzentwürfen ab. Auch wolle sie eine materielle Präklusion
einführen, was auch alle Sachverständigen in der vom Ausschuss durchgeführten öffentlichen Anhörung bestätigt
hätten. Die Position der Bundesregierung sei auch unter demokratischen Gesichtspunkten problematisch, weil
Demokratie davon lebe, dass Menschen sich beteiligten – z.B. im Rahmen von Planungsverfahren oder in
Projekten mit Umwelt- oder Naturaspekten. Auch habe der Sachverständigenrat für Umweltfragen verdeutlicht, dass die
Existenz dieser Beteiligungsmöglichkeiten dazu führe, dass der Vollzug von Umweltrecht verbessert werde. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf mit den
erheblichen Eingriffen in Beteiligungsrechte zurückzunehmen und sich hierdurch zum in der Aarhus-Konvention
verankerten Mitwirkungsrecht der Umweltverbände zu bekennen.
Die Fraktion der CDU/CSU wies die Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als unbegründet zurück.
Die Bundesregierung beabsichtige nicht, das Verbandsklagerecht zu beschneiden, sondern die Verfahren zu
beschleunigen. Ziel sei die schnellere und effizientere Planung in den Genehmigungsprozessen. Es sei nicht tragbar,
dass bei Infrastrukturprojekten Jahrzehnte vergingen, bis der Bauprozess beginne. Es müsse dem
missbräuchlichen Gebrauch von Klagerechten entgegengetreten werden. Deutschland solle sich nicht zu einer
„Verhinderungsdemokratie“ entwickeln. Die Darstellung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass Vorhabenträger von
Infrastrukturprojekten sich als Verursacher von Naturzerstörung freikaufen könnten, sei populistisch. Die
geplanten Anpassungen im Infrastrukturzukunftsgesetz sähen außerdem die Gleichrangigkeit von
Kompensationszahlungen und Ersatzmaßnahmen vor. Der Antrag unterstelle außerdem einen aggressiven Angriff der
Regierungskoalition auf Ehrenamtliche. Die koalitionstragenden Fraktionen seien Partner des Ehrenamtes. Nach ihrem
Verständnis beziehe sich dieser Begriff aber nicht nur auf das Thema Umwelt- und Naturschutz. Auch der Vorwurf,
dass die Bundesregierung ein „NGO-Bashing“ betreibe und rechtspopulistische Narrative verwendete sei
zurückzuweisen. Hier vermisse die Fraktion der CDU/CSU Sachlichkeit. Statt sich auf eine „Tirade des Schlechtredens“
der Arbeit der Bundesregierung zu konzentrieren, hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besser
Vorschläge unterbreiten sollen, wie sie Planungen beschleunigen oder wie sie mehr Effizienz erreichen wolle. Mit
Blick auf die derzeitige sicherheitspolitische Lage und den dringend notwendigen Ausbau der Infrastruktur sei
dies nicht nachvollziehbar.
Die Fraktion der AfD erklärte, der vorliegende Antrag ziele darauf ab, bestehende Strukturen im Umwelt- und
Naturschutzrecht nicht nur zu erhalten, sondern aktiv auszubauen. Dies halte aus ihrer Sicht einer kritischen
Betrachtung nicht stand. Der Antrag fordere den Erhalt des Verbandsklagerechts in seiner bisherigen Form, die
verstärkte staatliche Förderung von Umweltverbänden sowie die Beibehaltung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung. Alle drei Punkte seien aus Sicht der Fraktion der AfD kritisch zu bewerten. Die Darstellung, wonach
eine Einschränkung des Verbandsklagerechts einen Eingriff in den Rechtsstaat darstelle, sei sachlich nicht
korrekt. Es gehe nicht um die Abschaffung gerichtlicher Kontrolle, sondern um die Frage, wem ein Klagerecht
zustehe und ob dieses Recht an eine tatsächliche Betroffenheit geknüpft sein sollte. Das bestehende System erlaube
Verbänden, ohne eigene Betroffenheit gegen Infrastrukturvorhaben zu klagen. Zwischen 2021 und 2023 seien
bundesweit insgesamt 196 solcher Verbandsklagen eingereicht worden, was eine erhebliche Zahl darstelle. Die
Deutsche Umwelthilfe habe in über 30 Städten Klageverfahren geführt und sei damit eine Organisation ohne
demokratisches Mandat und ohne Rechenschaftspflicht gegenüber der betroffenen Bevölkerung. Eine Reform,
die Klagerechte stärker an tatsächliche Betroffenheit knüpfe, sei keine Schwächung des Rechtsstaats, sondern
eine rechtsstaatliche Präzisierung. Was die staatliche Förderung von NGOs betreffe, würden laut Bundeshaushalt
rund 530 Organisationen direkt oder mittelbar aus Bundesmitteln gefördert. Von 2020 bis 2027 flössen allein für
Umwelt- und Klimaprojekte rund 268 Millionen Euro Steuergeld an NGOs. Es stelle sich die grundsätzliche
Frage, ob der Staat Organisationen fördern sollte, die gleichzeitig politischen Druck auf eben diesen Staat
ausübten. Eine solche Konstruktion sei demokratiepolitisch problematisch. Das staatliche Neutralitätsgebot erfordere
hier eine kritische Überprüfung der gesamten Förderpraxis. Den Grundsatz der Vermeidung und des Ausgleichs
von Natureingriffen erkenne die Fraktion der AfD grundsätzlich an. Naturschutz habe seinen berechtigten Platz
im deutschen Rechtssystem. Allerdings führe die derzeitige Ausgestaltung der Eingriffsregelung in der Praxis zu
unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand. Planungsverfahren würden erheblich verzögert, ohne dass damit
zwingend ein höherer ökologischer Mehrwert verbunden sei. Eine Modernisierung dieser Regelung sei daher
sachgerecht und liege im Interesse eines effektiven Naturschutzes.
Die Fraktion der SPD kritisierte die Wortwahl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag als
unangemessen und bat zunächst um mehr Sachlichkeit in der Debatte. Keine der koalitionstragenden Fraktionen
behaupte, dass Umweltverbände Gegner des Fortschrittes seien und man habe das auch nicht vor. Man schaue
vielmehr, wie man gemeinsam auch mit Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen könne, Klimaschutz und den
notwendigen schnelleren Ausbau von Infrastruktur und erneuerbaren Energien hinzubekommen. Die Behauptung,
dass in der öffentlichen Anhörung zum Umweltrechtsbehelfsgesetz alle Sachverständigen gesagt hätten, dass eine
materielle Präklusion eingeführt werde, sei falsch. Diese Frage sei durchaus unterschiedlich bewertet worden.
Darüber hinaus sei ausgeführt worden, dass von weit über 500 anerkannten Umweltvereinigungen nur ca. acht
Prozent überhaupt das Klagerecht nutzten und es sei auch deutlich geworden, dass diese Klagen gar nicht dazu
beitrügen, dass es zu erheblichen Verzögerungen komme. Für die SPD-Fraktion sei daher ein schnelleres
Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtig, aber nicht um den Preis schwächerer Umweltstandards oder
eingeschränkter Klagerechte, sondern Beschleunigung durch klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen, digitalisierte
Verfahren und auch eine frühzeitige transparente Beteiligung aller Betroffenen. Der Vorwurf, nichts für Klima-
und Umweltschutz zu tun, sei haltlos. Geplant seien eine Reihe von Vorhaben, um die Lebensqualität der
Menschen zu verbessern, aber auch Umwelt- und Klimaschutz zu machen. Der Anspruch der Fraktion der SPD sei
beides: beschleunigen und gleichzeitig auch Klima und Umweltstandards halten.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass auch von den regierungstragenden Fraktionen mehr Sachlichkeit erwartet
werden könne. Man werfe diesen nicht vor, „nichts“ für Klima- und Umweltschutz zu tun, sondern, zu wenig und
teilweise das Falsche. Im Übrigen stelle sich angesichts der heutigen Nachrichtenlage die Frage, ob die
parlamentarische Arbeit nicht einfach überflüssig werde, wenn das Wirtschafts- und Energieministerium sich direkt von
der Gaslobby beraten lasse, um Batteriespeicher in Deutschland zu verhindern. Dies sei eine „Dreistigkeit“ dar
und eine so offene Lobbypolitik, dass man sprachlos werden könnte. Die Bundeswirtschaftsministerin müsse im
Interesse der Lebensgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger, der Energiewende sowie der Wirtschaft und
Industrie in Deutschland entlassen werden. Die Fraktion Die Linke lobte die Beharrlichkeit und Unermüdlichkeit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesen Fragen. Es sei Aufgabe aller Fraktionen, sich daran zu erinnern,
dass die parlamentarische Arbeit und nicht der aggressive Lobbyismus Vorrang haben sollte. Deswegen halte die
Fraktion Die Linke den Antrag für sehr gut und unterstützenswert. Die Fraktion Die Linke warf der Fraktion der
CDU/CSU vor, in den Sprachstil der Fraktion der AfD zu verfallen. Der Vorwurf der „Verhinderungsdemokratie“
sei nachweislich falsch. Die Sachverständigen hätten in der öffentlichen Anhörung verdeutlicht, dass nicht die
Klagen der Umweltverbände die Planung verhinderten; es müsse vielmehr in Personalausstattung sowie in
Digitalisierung der Verwaltung und der Antragsverfahren investiert werden.
In ihrer Replik betonte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Verbände sehr maßvoll mit ihrem
Klagerecht umgingen. Die 66 Klagen pro Jahr seien 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren. Ein Großteil
davon sei erfolgreich, was auch den maßvollen und gezielten Umgang mit dem Klagerecht bestätige. Deshalb
solle die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf substanziell überarbeiten. Die neu aufgestellten Hürden stellen
eine massive Einschränkung des Klagerechts dar. Es sei außerdem falsch, den Umweltverbänden abzusprechen,
Teil des Ehrenamts zu sein. Es gehe hierbei um elf Millionen Menschen, die sich für Umwelt- und Naturschutz
einsetzten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Umweltrechtsbehelfsgesetz schaffe schließlich neue
Bürokratie beim Umweltbundesamt und den Gerichten und führe zu keinerlei Beschleunigung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4757
abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Klaus Mack
Berichterstatter
Marcel Queckemeyer
Berichterstatter
Daniel Rinkert
Berichterstatter
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
Berichterstatter
Lorenz Gösta Beutin
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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