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Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4757)

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5434 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen - Einschränkungen verhindern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4757) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5434 21. Wahlperiode 17.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Julia Verlinden, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4757 – Natur, Klima und Zivilgesellschaft schützen – Einschränkungen verhindern A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell und ideell zu unterstützen und Beteiligungs- und Klagerechte nicht einzuschränken. Zudem soll die Bundesregierung Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Wäldern und der Luft priorisieren, aus fossilen Energien entschlossen aussteigen und den europäischen Green Deals verteidigen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender und Berichterstatter Klaus Mack Berichterstatter Marcel Queckemeyer Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Dr. Jan-Niclas Gesenhues Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Klaus Mack, Marcel Queckemeyer, Daniel Rinkert, Dr. Jan-Niclas Gesenhues und Lorenz Gösta Beutin I. Überweisung Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4757 wurde in der 66. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. März 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Verkehrsausschuss, den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, 1. Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell und ideell zu unterstützen. Beteiligungs- und Klagerechte sollen nicht eingeschränkt werden; 2. die bewährte Eingriffsregelung und das Eingriffsvermeidungsgebot des Naturschutzgesetzes als seinen wesentlichen Kern gerade im 50. Jahr seines Bestehens zu erhalten, statt sie abzuschaffen; 3. Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Böden, Wäldern und der Luft zu priorisieren, sie aufgrund ihrer Funktion für den Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ins überragende öffentliche Interesse zu stellen, als Sicherheitspolitik zu begreifen und zur Querschnittsaufgabe aller angrenzender Politikfelder zu machen; 4. den Ausstieg aus fossilen Energien entschlossen voranzutreiben, statt neue Abhängigkeiten zu schaffen. Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht weiter ausgebremst, sondern müssen konsequent umgesetzt werden; 5. evidenzbasierte Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, die im Einklang mit Umwelt- und Rechtsstandards stehen, vorzulegen und einen unterkomplexen, verkürzt verstandenen Begriff von „Bürokratieabbau“ nicht länger gegen Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz auszuspielen, und stattdessen echten Bürokratieabbau im Verwaltungs- und Gesetzesvollzug zu betreiben, der nicht einseitig einen schädlichen Abbau von Schutzstandards zum Ziel hat; 6. den europäischen Green Deal zu verteidigen und weiterzuentwickeln und sich auf europäischer Ebene entschlossen gegen Versuche zu stellen, zentrale Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zurückzudrehen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 22. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 28. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 19. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat in seiner 24. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 20. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/4757 in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 abschließend behandelt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass die Bundesregierung aus ihrer Sicht einen heftigen Angriff auf zentrale Rechte der Umweltverbände vorantreibe. Zwar bekenne sich die Bundesregierung zum Klagerecht der Umweltverbände, baue aber dieses Klagerecht, die Beteiligungsrechte der Umweltverbände und die aufschiebende Wirkung von Klagen in ihren Gesetzentwürfen ab. Auch wolle sie eine materielle Präklusion einführen, was auch alle Sachverständigen in der vom Ausschuss durchgeführten öffentlichen Anhörung bestätigt hätten. Die Position der Bundesregierung sei auch unter demokratischen Gesichtspunkten problematisch, weil Demokratie davon lebe, dass Menschen sich beteiligten – z.B. im Rahmen von Planungsverfahren oder in Projekten mit Umwelt- oder Naturaspekten. Auch habe der Sachverständigenrat für Umweltfragen verdeutlicht, dass die Existenz dieser Beteiligungsmöglichkeiten dazu führe, dass der Vollzug von Umweltrecht verbessert werde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf mit den erheblichen Eingriffen in Beteiligungsrechte zurückzunehmen und sich hierdurch zum in der Aarhus-Konvention verankerten Mitwirkungsrecht der Umweltverbände zu bekennen. Die Fraktion der CDU/CSU wies die Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als unbegründet zurück. Die Bundesregierung beabsichtige nicht, das Verbandsklagerecht zu beschneiden, sondern die Verfahren zu beschleunigen. Ziel sei die schnellere und effizientere Planung in den Genehmigungsprozessen. Es sei nicht tragbar, dass bei Infrastrukturprojekten Jahrzehnte vergingen, bis der Bauprozess beginne. Es müsse dem missbräuchlichen Gebrauch von Klagerechten entgegengetreten werden. Deutschland solle sich nicht zu einer „Verhinderungsdemokratie“ entwickeln. Die Darstellung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass Vorhabenträger von Infrastrukturprojekten sich als Verursacher von Naturzerstörung freikaufen könnten, sei populistisch. Die geplanten Anpassungen im Infrastrukturzukunftsgesetz sähen außerdem die Gleichrangigkeit von Kompensationszahlungen und Ersatzmaßnahmen vor. Der Antrag unterstelle außerdem einen aggressiven Angriff der Regierungskoalition auf Ehrenamtliche. Die koalitionstragenden Fraktionen seien Partner des Ehrenamtes. Nach ihrem Verständnis beziehe sich dieser Begriff aber nicht nur auf das Thema Umwelt- und Naturschutz. Auch der Vorwurf, dass die Bundesregierung ein „NGO-Bashing“ betreibe und rechtspopulistische Narrative verwendete sei zurückzuweisen. Hier vermisse die Fraktion der CDU/CSU Sachlichkeit. Statt sich auf eine „Tirade des Schlechtredens“ der Arbeit der Bundesregierung zu konzentrieren, hätte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besser Vorschläge unterbreiten sollen, wie sie Planungen beschleunigen oder wie sie mehr Effizienz erreichen wolle. Mit Blick auf die derzeitige sicherheitspolitische Lage und den dringend notwendigen Ausbau der Infrastruktur sei dies nicht nachvollziehbar. Die Fraktion der AfD erklärte, der vorliegende Antrag ziele darauf ab, bestehende Strukturen im Umwelt- und Naturschutzrecht nicht nur zu erhalten, sondern aktiv auszubauen. Dies halte aus ihrer Sicht einer kritischen Betrachtung nicht stand. Der Antrag fordere den Erhalt des Verbandsklagerechts in seiner bisherigen Form, die verstärkte staatliche Förderung von Umweltverbänden sowie die Beibehaltung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Alle drei Punkte seien aus Sicht der Fraktion der AfD kritisch zu bewerten. Die Darstellung, wonach eine Einschränkung des Verbandsklagerechts einen Eingriff in den Rechtsstaat darstelle, sei sachlich nicht korrekt. Es gehe nicht um die Abschaffung gerichtlicher Kontrolle, sondern um die Frage, wem ein Klagerecht zustehe und ob dieses Recht an eine tatsächliche Betroffenheit geknüpft sein sollte. Das bestehende System erlaube Verbänden, ohne eigene Betroffenheit gegen Infrastrukturvorhaben zu klagen. Zwischen 2021 und 2023 seien bundesweit insgesamt 196 solcher Verbandsklagen eingereicht worden, was eine erhebliche Zahl darstelle. Die Deutsche Umwelthilfe habe in über 30 Städten Klageverfahren geführt und sei damit eine Organisation ohne demokratisches Mandat und ohne Rechenschaftspflicht gegenüber der betroffenen Bevölkerung. Eine Reform, die Klagerechte stärker an tatsächliche Betroffenheit knüpfe, sei keine Schwächung des Rechtsstaats, sondern eine rechtsstaatliche Präzisierung. Was die staatliche Förderung von NGOs betreffe, würden laut Bundeshaushalt rund 530 Organisationen direkt oder mittelbar aus Bundesmitteln gefördert. Von 2020 bis 2027 flössen allein für Umwelt- und Klimaprojekte rund 268 Millionen Euro Steuergeld an NGOs. Es stelle sich die grundsätzliche Frage, ob der Staat Organisationen fördern sollte, die gleichzeitig politischen Druck auf eben diesen Staat ausübten. Eine solche Konstruktion sei demokratiepolitisch problematisch. Das staatliche Neutralitätsgebot erfordere hier eine kritische Überprüfung der gesamten Förderpraxis. Den Grundsatz der Vermeidung und des Ausgleichs von Natureingriffen erkenne die Fraktion der AfD grundsätzlich an. Naturschutz habe seinen berechtigten Platz im deutschen Rechtssystem. Allerdings führe die derzeitige Ausgestaltung der Eingriffsregelung in der Praxis zu unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand. Planungsverfahren würden erheblich verzögert, ohne dass damit zwingend ein höherer ökologischer Mehrwert verbunden sei. Eine Modernisierung dieser Regelung sei daher sachgerecht und liege im Interesse eines effektiven Naturschutzes. Die Fraktion der SPD kritisierte die Wortwahl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag als unangemessen und bat zunächst um mehr Sachlichkeit in der Debatte. Keine der koalitionstragenden Fraktionen behaupte, dass Umweltverbände Gegner des Fortschrittes seien und man habe das auch nicht vor. Man schaue vielmehr, wie man gemeinsam auch mit Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen könne, Klimaschutz und den notwendigen schnelleren Ausbau von Infrastruktur und erneuerbaren Energien hinzubekommen. Die Behauptung, dass in der öffentlichen Anhörung zum Umweltrechtsbehelfsgesetz alle Sachverständigen gesagt hätten, dass eine materielle Präklusion eingeführt werde, sei falsch. Diese Frage sei durchaus unterschiedlich bewertet worden. Darüber hinaus sei ausgeführt worden, dass von weit über 500 anerkannten Umweltvereinigungen nur ca. acht Prozent überhaupt das Klagerecht nutzten und es sei auch deutlich geworden, dass diese Klagen gar nicht dazu beitrügen, dass es zu erheblichen Verzögerungen komme. Für die SPD-Fraktion sei daher ein schnelleres Planungs- und Genehmigungsverfahren wichtig, aber nicht um den Preis schwächerer Umweltstandards oder eingeschränkter Klagerechte, sondern Beschleunigung durch klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen, digitalisierte Verfahren und auch eine frühzeitige transparente Beteiligung aller Betroffenen. Der Vorwurf, nichts für Klima- und Umweltschutz zu tun, sei haltlos. Geplant seien eine Reihe von Vorhaben, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, aber auch Umwelt- und Klimaschutz zu machen. Der Anspruch der Fraktion der SPD sei beides: beschleunigen und gleichzeitig auch Klima und Umweltstandards halten. Die Fraktion Die Linke erklärte, dass auch von den regierungstragenden Fraktionen mehr Sachlichkeit erwartet werden könne. Man werfe diesen nicht vor, „nichts“ für Klima- und Umweltschutz zu tun, sondern, zu wenig und teilweise das Falsche. Im Übrigen stelle sich angesichts der heutigen Nachrichtenlage die Frage, ob die parlamentarische Arbeit nicht einfach überflüssig werde, wenn das Wirtschafts- und Energieministerium sich direkt von der Gaslobby beraten lasse, um Batteriespeicher in Deutschland zu verhindern. Dies sei eine „Dreistigkeit“ dar und eine so offene Lobbypolitik, dass man sprachlos werden könnte. Die Bundeswirtschaftsministerin müsse im Interesse der Lebensgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger, der Energiewende sowie der Wirtschaft und Industrie in Deutschland entlassen werden. Die Fraktion Die Linke lobte die Beharrlichkeit und Unermüdlichkeit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesen Fragen. Es sei Aufgabe aller Fraktionen, sich daran zu erinnern, dass die parlamentarische Arbeit und nicht der aggressive Lobbyismus Vorrang haben sollte. Deswegen halte die Fraktion Die Linke den Antrag für sehr gut und unterstützenswert. Die Fraktion Die Linke warf der Fraktion der CDU/CSU vor, in den Sprachstil der Fraktion der AfD zu verfallen. Der Vorwurf der „Verhinderungsdemokratie“ sei nachweislich falsch. Die Sachverständigen hätten in der öffentlichen Anhörung verdeutlicht, dass nicht die Klagen der Umweltverbände die Planung verhinderten; es müsse vielmehr in Personalausstattung sowie in Digitalisierung der Verwaltung und der Antragsverfahren investiert werden. In ihrer Replik betonte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Verbände sehr maßvoll mit ihrem Klagerecht umgingen. Die 66 Klagen pro Jahr seien 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren. Ein Großteil davon sei erfolgreich, was auch den maßvollen und gezielten Umgang mit dem Klagerecht bestätige. Deshalb solle die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf substanziell überarbeiten. Die neu aufgestellten Hürden stellen eine massive Einschränkung des Klagerechts dar. Es sei außerdem falsch, den Umweltverbänden abzusprechen, Teil des Ehrenamts zu sein. Es gehe hierbei um elf Millionen Menschen, die sich für Umwelt- und Naturschutz einsetzten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Umweltrechtsbehelfsgesetz schaffe schließlich neue Bürokratie beim Umweltbundesamt und den Gerichten und führe zu keinerlei Beschleunigung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4757 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Klaus Mack Berichterstatter Marcel Queckemeyer Berichterstatter Daniel Rinkert Berichterstatter Dr. Jan-Niclas Gesenhues Berichterstatter Lorenz Gösta Beutin Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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