Umbau des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5712)
Text
Umbau des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5712)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5989
21. Wahlperiode 19.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Tamara Mazzi, Nicole
Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5712 –
Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine funktionierende Demokratie ist auf demokratische Kompetenzen in der
Bevölkerung und auf eine starke Zivilgesellschaft angewiesen.
Zugleich wird die Demokratiearbeit in Deutschland insbesondere von
rechtsextremen Kräften immer häufiger infrage gestellt (vgl. www.stern.de/politik/d
eutschland/scheitern-kommunale-demokratieprojekte-bald-an-der-afd--370873
50.html).
Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie in
Deutschland, dies hat auch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Karin Prien, erkannt (vgl. https://taz.de/Familienministeri
n-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/).
Organisationen der Zivilgesellschaft sind immer wieder Ziel von Angriffen
und Unterwanderungsversuchen durch rechtsextreme Akteure, die darauf
abzielen, demokratische Strukturen zu schwächen (vgl. www.bpb.de/themen/rec
htsextremismus/infopool-rechtsextremismus/561855/vereint-oder-vereinna
hmt/ und www.deutschlandfunk.de/unterwanderte-zivilgesellschaft-wie-recht
e-versuchen-100.html).
Seit über zehn Jahren ist „Demokratie leben!“ als breit angelegtes und
regional verankertes Bundesprogramm Vorreiter im Bereich des Wissenstransfers
zu Demokratie und trägt nach Ansicht der Fragestellenden maßgeblich dazu
bei, die breite Zivilgesellschaft zu stärken.
Im März 2026 gab Bundesministerin Karin Prien nun den Umbau des
Programms bekannt, der zum Verlust der Förderung von über 200 Projekten
führen könnte (vgl. www.fr.de/politik/merz-verteidigt-kuerzungen-trotz-proteste
n-der-zivilgesellschaft-94235621.html).
Bundesministerin Karin Prien begründet dies mit der Notwendigkeit, künftig
verstärkt die „Mitte der Gesellschaft“ zu adressieren und Schwerpunkte bei
der Bekämpfung von Antisemitismus sowie religiös motiviertem Extremismus
zu setzen. Diese Schwerpunktsetzung impliziert nach Ansicht der
Fragestellenden den Vorwurf, dass die bisherige Projektlandschaft – insbesondere in
der Rechtsextremismusprävention und der Arbeit gegen Rassismus – diese
gesellschaftliche Mitte unzureichend erreicht habe oder an deren Bedarfen
vorbeigegangen sei. Die Bundesregierung betont einerseits, es müsse mehr gegen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 18. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antisemitismus unternommen werden, andererseits wird nun durch den
Umbau von „Demokratie leben!“ das Fortbestehen von mindestens 15 Projekten
mit einem Schwerpunkt auf Antisemitismus gefährdet (vgl. www.spiegel.de/p
olitik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-be
i-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e).
Dieser angekündigte Umbau erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die offizielle
Evaluation der aktuellen Förderperiode noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch
hat die Bundesregierung bereits öffentlich erklärt, dass sich zahlreiche
bestehende Projekte nicht bewährt hätten, ohne hierfür eine belastbare
Datengrundlage vorzulegen. Für die betroffenen Träger und etablierten
Präventionsstrukturen bedeutet dies eine massive Planungsunsicherheit, da die neuen
Förderkriterien im Detail weiterhin unbestimmt bleiben, während bestehende
Bewilligungszeiträume auslaufen (vgl. https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prie
n-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/).
Nach Kenntnis der Fragestellenden sieht die neue Zuwendungspraxis unter
anderem vor, dass geförderte Träger verpflichtet sind, sicherzustellen, dass durch
ihre Arbeit keine extremistischen Strukturen unterstützt werden (vgl. www.spi
egel.de/politik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-
grossenumbau-bei-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102
552e). Diese Verpflichtung birgt nach Ansicht der Fragestellenden die Gefahr,
dass Distanzierungsprojekte, die Personen aus dem rechtsextremistischen oder
islamistischen Spektrum beim Ausstieg aus der Szene unterstützen, in
juristische Schwierigkeiten geraten, falls diese rückfällig werden.
Geplant wird nach Kenntnis der Fragestellenden zudem, lediglich Programme
zu fördern, die in mindestens vier Bundesländern vertreten sind. Insbesondere
für die geringer ausgeprägten Förderungsstrukturen in Ostdeutschland stellt
dies eine potenzielle Herausforderung dar. Zwar betonte die Bundesministerin,
Rückmeldungen der Zivilgesellschaft, „auch aus Ostdeutschland, in der
Anpassung der Förderrichtlinie [zu] berücksichtigen“ bisher ist jedoch unklar, in
welcher Form (vgl. Tagesspiegel vom 11. April 2026, „Ostdeutsche
Demokratieprojekte fürchten sich vor dem Aus“).
Gleichzeitig wurde durch die Bundesministerin angekündigt, die
„Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des Bundesprogramms auszubauen, bei dem
zuvor ebenfalls Änderungen vorgenommen wurden. Mit der Anpassung der
sogenannten Nebenbestimmungen wurde als neue Voraussetzung eine
Befassung und Beschlussfassung in den Kommunalvertretungen eingeführt, was die
bisherigen Förderabläufe erheblich verändert. Außerdem bedeutet die neue
Überprüfung jeder Einzelmaßnahme einen erheblichen zusätzlichen
bürokratischen Aufwand, der bereits jetzt dafür Sorge getragen hat, dass Kommunen
auf die Förderung verzichten (vgl. www.fr.de/politik/kommunen-kritisieren-k
arin-prien-wegen-verschaerfter-buerokratie-94230592.html).
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige
Ausgestaltung des Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und
Auswirkungen auf laufende sowie geplante Projekte.
1. Wie viele der bisher geförderten Projekte und Träger werden
voraussichtlich im Rahmen der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ ihre
Förderung verlieren, und welche Gesamtsumme an Fördermitteln entfällt
auf die Projekte der Programmbereiche „Entwicklung einer
bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“, die aufgrund der
Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ nicht weitergeführt werden?
Die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ werden nicht weitergeführt. Die aktuell laufende
Förderung endet zum 31. Dezember 2026. Informationen hinsichtlich der Anzahl der
Projekte und der Gesamtsummen an auf die Programmbereiche entfallenden
Fördermitteln sind hier abrufbar: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/
wenwir-foerdern. Zukünftig sind Bewerbungen auf die neuen Programmbereiche
für Projektträger möglich, deren Projekte den künftigen Förderzwecken
entsprechen.
2. Wann wurden die laufenden Projekte darüber informiert, dass ihre
Förderung endet?
Alle Zuwendungsempfänger wurden bereits im Oktober 2025 darüber
informiert, dass ab dem Jahr 2027 eine neue Förderrichtlinie in Kraft treten wird. In
einem Begleitschreiben zu den Zuwendungsbescheiden zu Beginn des Jahres
2026 wurde explizit auf mögliche Änderungen in der Förderung hingewiesen.
Im Februar und März 2026 fanden bilaterale Gespräche mit
Zuwendungsempfängern statt, in denen persönlich und im Dialog über die vorgesehenen
Veränderungen informiert wurde. Darüber hinaus wurden die
Zuwendungsempfänger im April 2026 mit einem Schreiben durch die Regiestelle „Demokratie
leben!“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über die
Veränderungen und damit die Beendigung der Förderung in den
Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innnovationsprojekte“ zu Jahresende 2026 informiert.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die neuen Förderrichtlinien für das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie die entsprechenden
Zeitpläne für die Information der Trägerorganisationen und die
Interessenbekundungs- sowie Bewilligungsverfahren noch im Laufe der
parlamentarischen Sommerpause 2026 zu veröffentlichen, und wenn nein, welche
konkreten Gründe stehen einer zeitnahen Veröffentlichung sowie der
damit verbundenen Planungssicherheit für die Träger entgegen?
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie. Eine Veröffentlichung der
Förderrichtlinie, der Förderaufrufe und entsprechender Zeitpläne ist für Sommer 2026
vorgesehen.
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit Projekten umzugehen, denen
zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ in Aussicht gestellt wurde?
5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit den bereits ausgestellten
Förderzusagen umzugehen?
6. Ist für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende
Fördermöglichkeiten vorgesehen, und wenn ja, unter welchen
Voraussetzungen?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den derzeitigen Projektförderungen im Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ handelt es sich grundsätzlich um einjährige Förderungen. Sofern Projekte
zu den neuen Themenschwerpunkten und Kriterien des Bundesprogramms
passen, können sich Träger im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren neu
bewerben. Der Prozess der Weiterentwicklung des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ ist noch nicht abgeschlossen.
7. Welche maximalen Fördersummen sind für künftige Projekte im Rahmen
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen?
8. Welche Kriterien müssen derzeit geförderte Trägerorganisationen
erfüllen, um auch künftig im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ gefördert zu werden (bitte die Anforderungen im Einzelnen
benennen)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die neue Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt,
darüberhinausgehende Aussagen werden aufgrund laufender interner Abstimmungsprozesse
derzeit nicht getroffen.
9. Welche spezifischen Themenfelder und Förderbereiche (bitte einzeln
nach bisheriger Struktur aufschlüsseln) werden im Rahmen des
angekündigten Umbaus des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab dem Jahr
2026 weiterhin gefördert?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhält eine neue Struktur. Ab dem
Jahr 2027 wird auf vier Programmebenen gefördert: Kommunen, Länder, Bund
und Digitaler Raum. Auf Ebene der Kommunen werden die Partnerschaften für
Demokratie weiter gefördert. Auf Ebene der Länder werden die „Landes-
Demokratiezentren“ und die Extremismusprävention in Strafvollzug und
Bewährungshilfe“ auf einer neuen Programmebene „Land“ zusammengeführt.
Auf Bundesebene wird eine neue „Bundesoffensive Demokratiebildung und
Extremismusprävention“ mit pluralistischem Ansatz gestartet. Im Bereich der
Demokratiebildung wird die Zusammenarbeit mit bestehenden Regelstrukturen
wie zum Beispiel Schulen, Berufsschulen, Jugendarbeit oder Sportvereinen
gestärkt. In der Extremismusprävention sollen Projekte zu Rechtsextremismus,
Linksextremismus, islamistischem Extremismus, Rassismus, Antisemitismus,
Antiziganismus und Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
gefördert werden. Ein Schwerpunkt wird auch auf „Integration und Teilhabe“
liegen.
Der digitale Raum wird als neuer fester Bestandteil in das Bundesprogramm
aufgenommen. Ziel ist es, Menschen verstärkt in den digitalen
Kommunikations- und Informationsräumen zu erreichen, in denen Meinungsbildung,
Interaktion, aber auch Radikalisierungsprozesse stattfinden.
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr selbst als größte
Bedrohung für die Demokratie eingestufte Gefahr des
Rechtsextremismus durch die Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ weiterhin zumindest im bisherigen Umfang bekämpft wird?
Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in
Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das
Bundesprogramm weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf
Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von
Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein.
11. Welche konkreten Maßnahmen der Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt sowie welche damit befassten Projekte und Träger werden nach
aktuellem Planungsstand ab 2026 nicht mehr oder nur noch in
reduziertem Umfang durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden hierzu noch keine konkreten Aussagen
getroffen Die aktuell geförderten Projekte in den beiden Programmbereichen
sowie eine Auflistung der jeweiligen Bundesländer können auf der Webseite
des Bundesprogramms eingesehen werden (www.demokratie-leben.de/resourc
e/blob/285576/3f38297a19682c92bacb25376bb268fa/260501-uebersicht-bewil
ligte-projekte-fp3-2026-barrierefrei-data.pdf).
Konkrete Maßnahmen der einzelnen Projekte sind über den Projektfinder
abrufbar (www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden).
Alle Träger können sich im Rahmen des neuen Interessebekundungsverfahrens
bewerben, sofern sie die Kriterien erfüllen.
12. Welche konkreten Maßnahmen der Rechtsextremismusprävention sowie
welche Ausstiegsprogramme werden nach aktuellem Planungsstand ab
2026 nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang durch
Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Zur Aufschlüsselung von Projekten und Maßnahmen der
Rechtsextremismusprävention wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Im Hinblick auf die
Weiterförderung von Beratungsangeboten zur Ausstiegs- und
Distanzierungsberatung über die Landes-Demokratiezentren wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Zuwendungsempfängern wie
Distanzierungsprojekten im Falle eines unvorhersehbaren Rückfalls von
Teilnehmenden in extremistische Strukturen keine förderrechtlichen
Sanktionen oder Mittelkürzungen drohen, sofern die Träger ihre
Sorgfaltspflichten nachweislich erfüllt haben?
Die Bundesregierung stellt sicher, dass förderrechtliche Entscheidungen stets
auf Grundlage der jeweils einschlägigen zuwendungsrechtlichen
Bestimmungen getroffen werden. Öffentliche Mittel dürfen nicht zur Unterstützung
extremistischer Strukturen eingesetzt werden. Die Arbeit mit Personen, die sich
extremistischen Strukturen angeschlossen haben oder entsprechende
Einstellungen vertreten, ist hiervon nicht betroffen, wenn die Maßnahmen dem
Zuwendungszweck beziehungsweise dem Ziel dienen, Radikalisierung
entgegenzuwirken, Distanzierung zu begleiten oder demokratische Einstellungen zu
fördern. Daher bleiben auch Rückfälle im Distanzierungsprozess förderrechtlich
unschädlich, sofern die Einhaltung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen wird.
14. Mit welcher Begründung wird als neue Voraussetzung für die Förderung
eines Projekts eine Durchführung in mindestens vier Bundesländern
erforderlich, und inwiefern ist diese Voraussetzung mit dem erklärten Ziel
der Bundesregierung vereinbar, Demokratieförderung auch in der Fläche
zu stärken?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Aussage,
dass ihr die besondere Lage in den ostdeutschen Ländern bewusst ist
(vgl. Schriftliche Frage 145 der Abgeordneten Mandy Eißing auf
Bundestagsdrucksache 21/5249), Vorkehrungen zu treffen, damit
ostdeutschlandspezifische Projekte auch dann im Rahmen von „Demokratie
leben!“ gefördert werden können, wenn sie nicht in mindestens vier
Bundesländern tätig sind, und wenn ja, welche?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Förderung von Projekten gibt es keine generelle Voraussetzung einer
Durchführung in mindestens vier Bundesländern. Dies gilt insbesondere für die
Förderung der kommunalen Partnerschaften für Demokratie und der Landes-
Demokratiezentren. Die neue Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt.
Darüberhinausgehende Aussagen sind aufgrund laufender interner
Abstimmungsprozesse derzeit nicht möglich.
16. Inwieweit sollen die „Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des
Bundesprogramms ausgebaut werden, und welche konkreten Maßnahmen
sind hierfür geplant (bitte mit geplanten Haushaltsmitteln angeben)?
17. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der verstärkten
Anbindung von Demokratiebildungsmaßnahmen an bestehende
Regelstrukturen (z. B. Schulen, Vereine, Feuerwehren), und durch welche
spezifischen Förderinstrumente soll diese Verzahnung gegenüber der
bisherigen Projektförderung sichergestellt werden?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Partnerschaften für Demokratie werden weiter gefördert. Die neue
Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt. Darüberhinausgehende Aussagen
auch zu Haushaltsmitteln sind aufgrund laufender interner
Abstimmungsprozesse derzeit nicht möglich.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wonach
Institutionen wie Kindertageseinrichtungen oder Feuerwehren bereit und in der
Lage sind, zusätzliche Aufgaben der Demokratiebildung im Rahmen
ihres Kernauftrags zu übernehmen, und inwieweit wurden im Vorfeld der
Neuausrichtung des Bundesprogramms entsprechende Konsultationen
mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Institutionen oder deren
Dachverbänden durchgeführt?
Ein Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, verstärkt Projekte an und mit
Regelstrukturen zu fördern, um eine größere Breitenwirkung zu erreichen.
Kindertageseinrichtungen und Feuerwehren wurden bisher dazu exemplarisch
genannt.
19. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die betroffenen
Institutionen (wie Schulen oder Feuerwehren) die notwendigen
personellen und fachlichen Ressourcen erhalten, um diese zusätzlichen Aufgaben
ohne Qualitätsverlust zu übernehmen?
Die neue Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt.
Darüberhinausgehende Aussagen sind aufgrund laufender interner Abstimmungsprozesse
derzeit nicht möglich.
20. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den Einsatz
nachrichtendienstlicher Prüfverfahren für verhältnismäßig im Rahmen eines
Bundesprogramms, dessen erklärtes Ziel die Stärkung der Demokratie und der
Zivilgesellschaft ist?
21. a) Gibt es bei der Bundesregierung jenseits des Rechtswegs spezielle
Rechtsschutzmöglichkeiten für Trägerorganisationen, deren
Förderung aufgrund von Erkenntnissen aus dem Haber-Verfahren
abgelehnt wurde, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Praxis, dass betroffenen
Projekten der genaue Inhalt der belastenden Erkenntnisse des
Verfassungsschutzes regelmäßig vorenthalten wird?
22. Werden Trägerorganisationen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ in Zukunft weiterhin im Rahmen des sogenannten Haber-
Verfahrens geprüft, und wenn ja, wird die Bundesregierung die Prüfvorgaben
für die Überprüfung von Kooperationspartnerinnen und
Kooperationspartnern weiterentwickeln, um bisherigen Unklarheiten zu begegnen?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Prüfung im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens gemäß dem
Runderlass des Bundesministeriums des Innern ist im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ weiterhin vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN „Kooperation und Informationsaustausch zwischen den
Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des
sogenannten Haber-Verfahrens“ auf Bundestagsdrucksache 21/5406 verwiesen.
Die Bundesregierung überprüft die Ausgestaltung und Anwendung der
Verfahren fortlaufend und wird die Prüfvorgaben bei Bedarf weiterentwickeln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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