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Umbau des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5712)

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/5989 · Antwort · Original ↗

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Umbau des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/5712) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5989 21. Wahlperiode 19.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Tamara Mazzi, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5712 – Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine funktionierende Demokratie ist auf demokratische Kompetenzen in der Bevölkerung und auf eine starke Zivilgesellschaft angewiesen. Zugleich wird die Demokratiearbeit in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger infrage gestellt (vgl. www.stern.de/politik/d eutschland/scheitern-kommunale-demokratieprojekte-bald-an-der-afd--370873 50.html). Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland, dies hat auch die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, erkannt (vgl. https://taz.de/Familienministeri n-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Organisationen der Zivilgesellschaft sind immer wieder Ziel von Angriffen und Unterwanderungsversuchen durch rechtsextreme Akteure, die darauf abzielen, demokratische Strukturen zu schwächen (vgl. www.bpb.de/themen/rec htsextremismus/infopool-rechtsextremismus/561855/vereint-oder-vereinna hmt/ und www.deutschlandfunk.de/unterwanderte-zivilgesellschaft-wie-recht e-versuchen-100.html). Seit über zehn Jahren ist „Demokratie leben!“ als breit angelegtes und regional verankertes Bundesprogramm Vorreiter im Bereich des Wissenstransfers zu Demokratie und trägt nach Ansicht der Fragestellenden maßgeblich dazu bei, die breite Zivilgesellschaft zu stärken. Im März 2026 gab Bundesministerin Karin Prien nun den Umbau des Programms bekannt, der zum Verlust der Förderung von über 200 Projekten führen könnte (vgl. www.fr.de/politik/merz-verteidigt-kuerzungen-trotz-proteste n-der-zivilgesellschaft-94235621.html). Bundesministerin Karin Prien begründet dies mit der Notwendigkeit, künftig verstärkt die „Mitte der Gesellschaft“ zu adressieren und Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Antisemitismus sowie religiös motiviertem Extremismus zu setzen. Diese Schwerpunktsetzung impliziert nach Ansicht der Fragestellenden den Vorwurf, dass die bisherige Projektlandschaft – insbesondere in der Rechtsextremismusprävention und der Arbeit gegen Rassismus – diese gesellschaftliche Mitte unzureichend erreicht habe oder an deren Bedarfen vorbeigegangen sei. Die Bundesregierung betont einerseits, es müsse mehr gegen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antisemitismus unternommen werden, andererseits wird nun durch den Umbau von „Demokratie leben!“ das Fortbestehen von mindestens 15 Projekten mit einem Schwerpunkt auf Antisemitismus gefährdet (vgl. www.spiegel.de/p olitik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-be i-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e). Dieser angekündigte Umbau erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die offizielle Evaluation der aktuellen Förderperiode noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch hat die Bundesregierung bereits öffentlich erklärt, dass sich zahlreiche bestehende Projekte nicht bewährt hätten, ohne hierfür eine belastbare Datengrundlage vorzulegen. Für die betroffenen Träger und etablierten Präventionsstrukturen bedeutet dies eine massive Planungsunsicherheit, da die neuen Förderkriterien im Detail weiterhin unbestimmt bleiben, während bestehende Bewilligungszeiträume auslaufen (vgl. https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prie n-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Nach Kenntnis der Fragestellenden sieht die neue Zuwendungspraxis unter anderem vor, dass geförderte Träger verpflichtet sind, sicherzustellen, dass durch ihre Arbeit keine extremistischen Strukturen unterstützt werden (vgl. www.spi egel.de/politik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem- grossenumbau-bei-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102 552e). Diese Verpflichtung birgt nach Ansicht der Fragestellenden die Gefahr, dass Distanzierungsprojekte, die Personen aus dem rechtsextremistischen oder islamistischen Spektrum beim Ausstieg aus der Szene unterstützen, in juristische Schwierigkeiten geraten, falls diese rückfällig werden. Geplant wird nach Kenntnis der Fragestellenden zudem, lediglich Programme zu fördern, die in mindestens vier Bundesländern vertreten sind. Insbesondere für die geringer ausgeprägten Förderungsstrukturen in Ostdeutschland stellt dies eine potenzielle Herausforderung dar. Zwar betonte die Bundesministerin, Rückmeldungen der Zivilgesellschaft, „auch aus Ostdeutschland, in der Anpassung der Förderrichtlinie [zu] berücksichtigen“ bisher ist jedoch unklar, in welcher Form (vgl. Tagesspiegel vom 11. April 2026, „Ostdeutsche Demokratieprojekte fürchten sich vor dem Aus“). Gleichzeitig wurde durch die Bundesministerin angekündigt, die „Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des Bundesprogramms auszubauen, bei dem zuvor ebenfalls Änderungen vorgenommen wurden. Mit der Anpassung der sogenannten Nebenbestimmungen wurde als neue Voraussetzung eine Befassung und Beschlussfassung in den Kommunalvertretungen eingeführt, was die bisherigen Förderabläufe erheblich verändert. Außerdem bedeutet die neue Überprüfung jeder Einzelmaßnahme einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der bereits jetzt dafür Sorge getragen hat, dass Kommunen auf die Förderung verzichten (vgl. www.fr.de/politik/kommunen-kritisieren-k arin-prien-wegen-verschaerfter-buerokratie-94230592.html). Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige Ausgestaltung des Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und Auswirkungen auf laufende sowie geplante Projekte.  1. Wie viele der bisher geförderten Projekte und Träger werden voraussichtlich im Rahmen der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ ihre Förderung verlieren, und welche Gesamtsumme an Fördermitteln entfällt auf die Projekte der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“, die aufgrund der Neuausrichtung von „Demokratie leben!“ nicht weitergeführt werden? Die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ werden nicht weitergeführt. Die aktuell laufende Förderung endet zum 31. Dezember 2026. Informationen hinsichtlich der Anzahl der Projekte und der Gesamtsummen an auf die Programmbereiche entfallenden Fördermitteln sind hier abrufbar: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/ wenwir-foerdern. Zukünftig sind Bewerbungen auf die neuen Programmbereiche für Projektträger möglich, deren Projekte den künftigen Förderzwecken entsprechen.  2. Wann wurden die laufenden Projekte darüber informiert, dass ihre Förderung endet? Alle Zuwendungsempfänger wurden bereits im Oktober 2025 darüber informiert, dass ab dem Jahr 2027 eine neue Förderrichtlinie in Kraft treten wird. In einem Begleitschreiben zu den Zuwendungsbescheiden zu Beginn des Jahres 2026 wurde explizit auf mögliche Änderungen in der Förderung hingewiesen. Im Februar und März 2026 fanden bilaterale Gespräche mit Zuwendungsempfängern statt, in denen persönlich und im Dialog über die vorgesehenen Veränderungen informiert wurde. Darüber hinaus wurden die Zuwendungsempfänger im April 2026 mit einem Schreiben durch die Regiestelle „Demokratie leben!“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über die Veränderungen und damit die Beendigung der Förderung in den Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innnovationsprojekte“ zu Jahresende 2026 informiert.  3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die neuen Förderrichtlinien für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie die entsprechenden Zeitpläne für die Information der Trägerorganisationen und die Interessenbekundungs- sowie Bewilligungsverfahren noch im Laufe der parlamentarischen Sommerpause 2026 zu veröffentlichen, und wenn nein, welche konkreten Gründe stehen einer zeitnahen Veröffentlichung sowie der damit verbundenen Planungssicherheit für die Träger entgegen? Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie. Eine Veröffentlichung der Förderrichtlinie, der Förderaufrufe und entsprechender Zeitpläne ist für Sommer 2026 vorgesehen.  4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit Projekten umzugehen, denen zuvor eine mehrjährige Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Aussicht gestellt wurde?  5. Wie beabsichtigt die Bundesregierung mit den bereits ausgestellten Förderzusagen umzugehen?  6. Ist für laufende mehrjährige Projekte ein Anschluss an bestehende Fördermöglichkeiten vorgesehen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei den derzeitigen Projektförderungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ handelt es sich grundsätzlich um einjährige Förderungen. Sofern Projekte zu den neuen Themenschwerpunkten und Kriterien des Bundesprogramms passen, können sich Träger im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren neu bewerben. Der Prozess der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist noch nicht abgeschlossen.  7. Welche maximalen Fördersummen sind für künftige Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vorgesehen?  8. Welche Kriterien müssen derzeit geförderte Trägerorganisationen erfüllen, um auch künftig im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert zu werden (bitte die Anforderungen im Einzelnen benennen)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die neue Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt, darüberhinausgehende Aussagen werden aufgrund laufender interner Abstimmungsprozesse derzeit nicht getroffen.  9. Welche spezifischen Themenfelder und Förderbereiche (bitte einzeln nach bisheriger Struktur aufschlüsseln) werden im Rahmen des angekündigten Umbaus des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab dem Jahr 2026 weiterhin gefördert? Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhält eine neue Struktur. Ab dem Jahr 2027 wird auf vier Programmebenen gefördert: Kommunen, Länder, Bund und Digitaler Raum. Auf Ebene der Kommunen werden die Partnerschaften für Demokratie weiter gefördert. Auf Ebene der Länder werden die „Landes- Demokratiezentren“ und die Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ auf einer neuen Programmebene „Land“ zusammengeführt. Auf Bundesebene wird eine neue „Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention“ mit pluralistischem Ansatz gestartet. Im Bereich der Demokratiebildung wird die Zusammenarbeit mit bestehenden Regelstrukturen wie zum Beispiel Schulen, Berufsschulen, Jugendarbeit oder Sportvereinen gestärkt. In der Extremismusprävention sollen Projekte zu Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistischem Extremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden. Ein Schwerpunkt wird auch auf „Integration und Teilhabe“ liegen. Der digitale Raum wird als neuer fester Bestandteil in das Bundesprogramm aufgenommen. Ziel ist es, Menschen verstärkt in den digitalen Kommunikations- und Informationsräumen zu erreichen, in denen Meinungsbildung, Interaktion, aber auch Radikalisierungsprozesse stattfinden. 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr selbst als größte Bedrohung für die Demokratie eingestufte Gefahr des Rechtsextremismus durch die Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ weiterhin zumindest im bisherigen Umfang bekämpft wird? Die Bundesregierung misst dem Einsatz gegen Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin große Bedeutung bei. Ziel der Bundesregierung ist es, das Bundesprogramm weiterzuentwickeln mit einem klaren Fokus auf Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie den digitalen Raum. Die Prävention von Rechtsextremismus wird weiterhin ein Schwerpunkt sein. 11. Welche konkreten Maßnahmen der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie welche damit befassten Projekte und Träger werden nach aktuellem Planungsstand ab 2026 nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden hierzu noch keine konkreten Aussagen getroffen Die aktuell geförderten Projekte in den beiden Programmbereichen sowie eine Auflistung der jeweiligen Bundesländer können auf der Webseite des Bundesprogramms eingesehen werden (www.demokratie-leben.de/resourc e/blob/285576/3f38297a19682c92bacb25376bb268fa/260501-uebersicht-bewil ligte-projekte-fp3-2026-barrierefrei-data.pdf). Konkrete Maßnahmen der einzelnen Projekte sind über den Projektfinder abrufbar (www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden). Alle Träger können sich im Rahmen des neuen Interessebekundungsverfahrens bewerben, sofern sie die Kriterien erfüllen. 12. Welche konkreten Maßnahmen der Rechtsextremismusprävention sowie welche Ausstiegsprogramme werden nach aktuellem Planungsstand ab 2026 nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Zur Aufschlüsselung von Projekten und Maßnahmen der Rechtsextremismusprävention wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Im Hinblick auf die Weiterförderung von Beratungsangeboten zur Ausstiegs- und Distanzierungsberatung über die Landes-Demokratiezentren wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Zuwendungsempfängern wie Distanzierungsprojekten im Falle eines unvorhersehbaren Rückfalls von Teilnehmenden in extremistische Strukturen keine förderrechtlichen Sanktionen oder Mittelkürzungen drohen, sofern die Träger ihre Sorgfaltspflichten nachweislich erfüllt haben? Die Bundesregierung stellt sicher, dass förderrechtliche Entscheidungen stets auf Grundlage der jeweils einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Öffentliche Mittel dürfen nicht zur Unterstützung extremistischer Strukturen eingesetzt werden. Die Arbeit mit Personen, die sich extremistischen Strukturen angeschlossen haben oder entsprechende Einstellungen vertreten, ist hiervon nicht betroffen, wenn die Maßnahmen dem Zuwendungszweck beziehungsweise dem Ziel dienen, Radikalisierung entgegenzuwirken, Distanzierung zu begleiten oder demokratische Einstellungen zu fördern. Daher bleiben auch Rückfälle im Distanzierungsprozess förderrechtlich unschädlich, sofern die Einhaltung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen wird. 14. Mit welcher Begründung wird als neue Voraussetzung für die Förderung eines Projekts eine Durchführung in mindestens vier Bundesländern erforderlich, und inwiefern ist diese Voraussetzung mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung vereinbar, Demokratieförderung auch in der Fläche zu stärken? 15. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Aussage, dass ihr die besondere Lage in den ostdeutschen Ländern bewusst ist (vgl. Schriftliche Frage 145 der Abgeordneten Mandy Eißing auf Bundestagsdrucksache 21/5249), Vorkehrungen zu treffen, damit ostdeutschlandspezifische Projekte auch dann im Rahmen von „Demokratie leben!“ gefördert werden können, wenn sie nicht in mindestens vier Bundesländern tätig sind, und wenn ja, welche? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Förderung von Projekten gibt es keine generelle Voraussetzung einer Durchführung in mindestens vier Bundesländern. Dies gilt insbesondere für die Förderung der kommunalen Partnerschaften für Demokratie und der Landes- Demokratiezentren. Die neue Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt. Darüberhinausgehende Aussagen sind aufgrund laufender interner Abstimmungsprozesse derzeit nicht möglich. 16. Inwieweit sollen die „Partnerschaften für Demokratie“ als Teil des Bundesprogramms ausgebaut werden, und welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant (bitte mit geplanten Haushaltsmitteln angeben)? 17. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der verstärkten Anbindung von Demokratiebildungsmaßnahmen an bestehende Regelstrukturen (z. B. Schulen, Vereine, Feuerwehren), und durch welche spezifischen Förderinstrumente soll diese Verzahnung gegenüber der bisherigen Projektförderung sichergestellt werden? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Partnerschaften für Demokratie werden weiter gefördert. Die neue Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt. Darüberhinausgehende Aussagen auch zu Haushaltsmitteln sind aufgrund laufender interner Abstimmungsprozesse derzeit nicht möglich. 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wonach Institutionen wie Kindertageseinrichtungen oder Feuerwehren bereit und in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben der Demokratiebildung im Rahmen ihres Kernauftrags zu übernehmen, und inwieweit wurden im Vorfeld der Neuausrichtung des Bundesprogramms entsprechende Konsultationen mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Institutionen oder deren Dachverbänden durchgeführt? Ein Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, verstärkt Projekte an und mit Regelstrukturen zu fördern, um eine größere Breitenwirkung zu erreichen. Kindertageseinrichtungen und Feuerwehren wurden bisher dazu exemplarisch genannt. 19. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die betroffenen Institutionen (wie Schulen oder Feuerwehren) die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen erhalten, um diese zusätzlichen Aufgaben ohne Qualitätsverlust zu übernehmen? Die neue Förderrichtlinie wird im Sommer 2026 vorgelegt. Darüberhinausgehende Aussagen sind aufgrund laufender interner Abstimmungsprozesse derzeit nicht möglich. 20. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den Einsatz nachrichtendienstlicher Prüfverfahren für verhältnismäßig im Rahmen eines Bundesprogramms, dessen erklärtes Ziel die Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft ist? 21. a) Gibt es bei der Bundesregierung jenseits des Rechtswegs spezielle Rechtsschutzmöglichkeiten für Trägerorganisationen, deren Förderung aufgrund von Erkenntnissen aus dem Haber-Verfahren abgelehnt wurde, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Praxis, dass betroffenen Projekten der genaue Inhalt der belastenden Erkenntnisse des Verfassungsschutzes regelmäßig vorenthalten wird? 22. Werden Trägerorganisationen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Zukunft weiterhin im Rahmen des sogenannten Haber- Verfahrens geprüft, und wenn ja, wird die Bundesregierung die Prüfvorgaben für die Überprüfung von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern weiterentwickeln, um bisherigen Unklarheiten zu begegnen? Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Prüfung im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens gemäß dem Runderlass des Bundesministeriums des Innern ist im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterhin vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Kooperation und Informationsaustausch zwischen den Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens“ auf Bundestagsdrucksache 21/5406 verwiesen. Die Bundesregierung überprüft die Ausgestaltung und Anwendung der Verfahren fortlaufend und wird die Prüfvorgaben bei Bedarf weiterentwickeln. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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