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Frage von Mirze Edis (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Mirze Edis (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Entwurf des EU-Vorhabens eines einheitlichen Rechtsrahmens für ein „28. Regime“ und eine „European Start Up and Scale Up Company (ESSU)“ vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den ESSU bzw. das 28. Regime strikt ablehnt, weil absehbar ist, dass Risiken unter anderem für Beschäftigte, die Betriebsverfassung und für Europäische Betriebsräte bestehen sowie die Unternehmensmitbestimmung und weitere Arbeiternehmerinnen- und Arbeitnehmer-Schutzrechte ausgehöhlt zu werden drohen, und erwägt sie eine Ablehnung dieses bei den Deutsch-Italienischen Regierungskonsultationen am 23. Januar 2026 in Rom auf der Tagesordnung stehenden Entwurfs (siehe www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/Initiativ-SN_DGB_28._Regime_15.10.pdf)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Die Europäische Kommission hat für März 2026 die Vorlage eines Regelungsvorschlags angekündigt. Hierdurch soll vor allem Start-ups und Scale-ups eine europäische Rechtsform, ein sogenanntes 28. Regime, zur Verfügung gestellt werden. Sie kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Gründungen weiter zu vereinfachen und die Attraktivität von in der Europäischen Union gegründeten Unternehmen für Start-up- und Venture-Capital-Investoren zu erhöhen, ohne nationale Arbeits- und Sozialstandards zu unterminieren. Dies hat die Bundesregierung in einer schriftlichen Stellungnahme an die Europäische Kommission, die dem Deutschen Bundestag vorliegt, unterstrichen. Darin wird deutlich gemacht, dass die Bundesregierung Regelungen zum Arbeitsrecht kritisch sieht. Ferner hat die Bundesregierung einen konkreten Vorschlag unterbreitet, wie die Unternehmensmitbestimmung effektiv geschützt werden kann, ohne die Ziele des 28. Regimes zu beeinträchtigen.

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