Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/4832)
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Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/4832)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5192
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4832 –
Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Unterlegung der Investitionsziele mit
konkreten Maßnahmen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren
ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben
Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen und schaffen damit den
Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor.
Schon jetzt sind Hunderttausende Menschen bei Start-ups und
Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030
41 000 Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch
das gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey Studie vom Okto
ber 2021; www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20
middle%20east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26 Prozent20entrpren
eurship%20zeitgeist%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurship_zei
tgeist_2030_vf.pdf).
Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer
Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe
Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge
Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen.
Mit der WIN (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative
(www.kfw.de/%C3 Prozent9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/WIN-Initiati
ve.html?kfwmc=pm.p.per.mix.na.google.google.erweitern-auf.PM-Mix_DK_
Mittelstand_Basis.na.na.na.na.na&wt_cc3=23000290697__&gad_source=1)
wurde unter Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft,
Verbänden, Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
zusammengebracht, um den Finanzstandort Deutschland zur Förderung von Start-ups,
Innovation und Wagniskapital zu verbessern. Die teilnehmenden Unternehmen
wollten bis 2030 rund 12 Mrd. Euro in junge, innovative Unternehmen
investieren. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung aus CDU, CSU
und SPD vereinbart, diese Summe auf 25 Mrd. Euro mehr als zu verdoppeln
(vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 121 ff.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Unklar ist, wie dieses Ziel erreicht werden soll: Die zehn Maßnahmen aus der
WIN-Initiative sind noch nicht vollständig umgesetzt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1838), und
eine von der Bundesregierung angekündigte neue Start-up- und Scale-up-
Strategie der Bundesregierung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/
DE/Dossier/startup-strategie.html) bzw. WIN-Strategie 2.0 ist noch nicht
veröffentlicht.
1. Bis wann möchte die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltene Ziel erreichen, „die
Investitionen von Investoren bei der WIN-Initiative auf über 25 Milliarden
mehr als zu verdoppeln“?
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die
Rahmenbedingungen für Investoren so verbessern, dass dieses
Investitionsziel erreicht werden kann?
3. Welche dieser Maßnahmen gehen über die von der vorangegangenen
Ampelregierung bereits im Rahmen der WIN-Initiative angekündigten
Maßnahmen hinaus?
4. Wie viel der von den teilnehmenden Unternehmen 2024 zugesagten
12 Mrd. Euro wurden bislang tatsächlich in Wachstums- und
Innovationskapital investiert?
5. In welchen Bereichen und von welchen Unternehmen wurden diese
Investitionen getätigt?
6. Welche neuen Unternehmen oder Investorengruppen konnten seit Beginn
der Legislaturperiode für die WIN-Initiative gewonnen werden, und
welche Investitionsversprechen für Wachstums- und Innovationskapital
haben diese gemacht?
7. Wie viele und welche bereits an der WIN-Initiative teilnehmenden
Unternehmen haben seit Beginn der Legislaturperiode ihre
Investitionsversprechen um wie viel erhöht?
8. Welche neuen Unternehmen und Investorengruppen bzw. neuen
Investitionsversprechen durch bereits teilnehmende Unternehmen hofft die
Bundesregierung in Zukunft durch welche Maßnahmen zu gewinnen?
9. Wie kommt die Bundesregierung bei der Umsetzung der zehn
Maßnahmen aus der WIN-Initiative voran?
a) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die
Bundesregierung Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und
Anleger ermutigen, in Wachstums- und Innovationskapital zu
investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)?
b) Wurde die Studie „Wagniskapitalinvestitionen öffentlicher Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen“ (vgl. Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 21/1838) mittlerweile veröffentlicht (vgl.
Maßnahme 6 der WIN-Initiative), wenn ja, welche
Handlungsempfehlungen leiten sich nach Ansicht der Bundesregierung ab, wie öffentliche
Fonds stärker in Venture Capital (VC) investieren können, und wie
und wann möchte sie diese Empfehlungen umsetzen, und wenn nein,
wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung der Studie zu
rechnen, und warum hat sich deren Abschluss verzögert?
c) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die
Bundesregierung einen organisierten Sekundärmarkt für VC-
Fondsanteile stärken, um die Liquidität der Anlageklasse zu steigern und neue
Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Maßnahme 8 der WIN-
Initiative)?
Die Fragen 1 bis 9c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) ist
eine gemeinsame Initiative von Wirtschaft, Verbänden und Politik. Sie wurde
im Herbst 2024 durch das Bundesministerium der Finanzen und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ins Leben gerufen und wird von
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) koordiniert. Die Initiative basiert auf
zwei Säulen, die jeweils einen zeitlichen Horizont bis in das Jahr 2030 haben:
• „WIN-Maßnahmen“: Paket von zehn Maßnahmen, mit denen die
Finanzierung von Startups, Scaleups und weiteren innovativen Unternehmen
gestärkt werden soll.
• „WIN-Commitments“: Finanzielle Zusagen in Höhe von 12 Mrd. Euro der
teilnehmenden Unternehmen für Investitionen in das VC- und Gründungs-
Ökosystem im Zeitraum bis zum Jahr 2030.
Die KfW wird zeitnah einen Zwischenbericht zur Umsetzung der WIN-
Initiative veröffentlichen. Dieser Bericht wird derzeit von der KfW erstellt und mit
der Bundesregierung abgestimmt. Der Bericht wird sowohl Informationen zum
Stand der WIN-Maßnahmen als auch der WIN-Commitments enthalten. Der
Bericht basiert auf Beiträgen der Bundesregierung und privater Akteure. Bzgl.
der Fragen zur bisherigen Umsetzung der WIN-Initiative verweist die
Bundesregierung daher auf diesen in Kürze vorliegenden Bericht.
Der Bericht ist eine wichtige Grundlage für die Fortführung und
Weiterentwicklung der WIN-Initiative. Auf dessen Basis stimmt sich die
Bundesregierung derzeit mit der KfW und weiteren WIN-Akteuren zu den nächsten
Schritten ab.
10. Wann soll die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung im
Kabinett verabschiedet werden, und welche Maßnahmen zur
Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups sind
geplant?
Zur Erarbeitung der Startup- und Scaleup-Strategie hat das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie einen umfassenden Stakeholderprozess
durchgeführt. Neben einer breit angelegten Onlinekonsultation fanden zehn
Stakeholder-Workshops statt. Ziel ist es, eine zukunftsorientierte und wirkungsvolle
Strategie zu entwickeln, die die Ideen und Vorschläge aus der Community
aufgreift und die Rahmenbedingungen für Startups und Scaleups nachhaltig
verbessert. In einer detaillierten Auswertung wurden daher die Beiträge gründlich
analysiert, um die relevanten Aspekte und Handlungsempfehlungen präzise zu
erfassen. Die Ressortabstimmung, die auf dieser Grundlage erfolgt, wird
zeitnah beginnen. Nach Abschluss erfolgt der Kabinettbeschluss.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die am 19. Januar 2026
veröffentlichten Empfehlungen der deutsch-französischen Initiative „Financing
Innovative Ventures in Europe – FIVE“ (www.bundesfinanzministerium.de/C
ontent/DE/Downloads/Europa/abschlussbericht-five-taskforce.html), und
welche der Empfehlungen plant die Bundesregierung wie umzusetzen?
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie begrüßen die am 19. Januar 2026 veröffentlichten
Empfehlungen des vom Ehren-Gouverneur der Banque de France Christian Noyer und
Finanzminister a. D. Dr. Jörg Kukies vorgelegten Berichts, dessen Ziel die
Förderung der Finanzierung von Wachstumsunternehmen (Scale-ups) in Europa ist
(„Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“). Der FIVE-Bericht enthält
Vorschläge, um die Verfügbarkeit von Wachstumskapital in der späten
Wachstumsphase zu verbessern sowie konkrete Empfehlungen zur Stärkung des
europäischen Ökosystems für Innovationen und zur Überwindung der
Finanzierungslücke Europas im Bereich Scale-ups. Der Bericht liefert wichtige und
wertvolle Impulse, um dieses Ziel zu erreichen.
Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie werden eng mit dem französischen Ministerium für
Wirtschaft und Finanzen zusammenarbeiten, um die folgenden Maßnahmen im
Rahmen der deutsch-französischen Roadmap für die Finanzierung von
Scaleups umzusetzen:
(1) Gründung einer von Deutschland und Frankreich angestoßenen
europäischen Initiative zur Vernetzung der zwei Initiativen zur Mobilisierung
privater Investitionen in innovative Unternehmen, namentlich der Tibi-
Initiative in Frankreich und der WIN-Initiative in Deutschland. Die Initiative
soll zudem ausdrücklich weitere Mitgliedstaaten adressieren und so eine
wirksame Plattform zur Vernetzung europäischer institutioneller
Investoren mit gesamteuropäischem Wagniskapital- und Wachstumsfonds
schaffen.
(2) Deutschland und Frankreich unterstützen die Arbeit des Europäischen
Investitionsfonds für eine Fortführung der erfolgreichen European Tech
Champions Initiative (ETCI 2.0) als einen Eckpfeiler der europäischen
Finanzierungsarchitektur für Scale-ups. Durch bessere Bedingungen für
private Investoren und den Aufbau einer Struktur, welche weitere EU-
Mitgliedstaaten einbezieht, wird die ETCI zu einem stärkeren Instrument. So
können europäische Scale-ups wachsen und in Europa bleiben. Dies wird
durch den kürzlich angekündigten Beitrag der Europäischen
Investitionsbank zur ETCI 2.0 unterstützt. Die Finanzminister von Deutschland,
Frankreich, Italien, Spanien, Polen und der Niederlande (E6) haben sich in
ihrem Schreiben vom 11. März 2026 zu substantiellen finanziellen
Beiträgen zu ETCI 2.0 in 2026 verpflichtet.
(3) Eine stärkere Harmonisierung der steuerlichen Behandlung von
Aktienoptionen in Deutschland und Frankreich wird derzeit geprüft. Ziel ist, ein
wesentliches nichtfinanzielles Hindernis für die Entwicklung von Scaleups
zu beseitigen und die Attraktivität europäischer Startups im weltweiten
Wettbewerb um Talente zu verbessern.
(4) Deutschland und Frankreich setzen sich für einen erfolgreichen Abschluss
der federführend vom Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz betreuten Verhandlungen zum 28. Rechtsrahmen für eine neue
europäische Unternehmensrechtsform ein. Durch das 28. Regime dürfen
die bestehenden nationalen Vorgaben zur Mitbestimmung der
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nicht unterminiert werden.
(5) Deutschland und Frankreich verfolgen das gemeinsame Ziel, die
Attraktivität von Börsengängen in der EU zu verbessern.
12. Wie wird sich die Bundesregierung für einen erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen zum 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische
Unternehmensrechtsform konkret einsetzen, wie von der Taskforce
empfohlen?
13. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei den Planungen für den
28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensform
wesentliche Elemente der sozialen Marktwirtschaft wie das
Mitbestimmungsrecht?
14. Welche konkreten Vorkehrungen hält die Bundesregierung auf
europäischer Ebene für erforderlich, um sicherzustellen, dass der 28.
Rechtsrahmen nicht zu einer Umgehung sozial-ökologischer Regelungen,
insbesondere des Mitbestimmungsrechts, führen kann?
15. Befürwortet die Bundesregierung die Forderung, den 28. Rechtsrahmen
für eine neue europäische Unternehmensrechtsform als Verordnung und
nicht als Richtlinie auszugestalten (vgl. www.boersen-zeitung.de/meinun
g-analyse/eine-richtlinie-bringt-gruendern-nicht-viel)?
a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
konkret für eine Verabschiedung auf dem Verordnungswege
einsetzen?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie möchte die Bundesregierung
stattdessen sicherstellen, dass ein echtes einheitliches Regime entsteht?
Die Fragen 12 bis 15b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Am 18. März 2026 wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zum
28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensrechtsform
veröffentlicht. Dieser wird derzeit von der Bundesregierung intensiv geprüft. Wie
vom Europäischen Rat gefordert, strebt die Bundesregierung einen Abschluss
der Beratungen bis Ende des Jahres an.
Im Zusammenhang mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen des
28. Rechtsrahmens muss sichergestellt werden, dass die geltenden nationalen
Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiert werden.
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Vertiefung der
europäischen Kapitalmärkte und der besseren Mobilisierung institutionellen
Kapitals von Versicherungen und Pensionsfonds für ertrag- und
risikoreichere Anlageklassen wie z. B. Venture Capital zu, wie sie von der FIVE-
Taskforce hervorgehoben wird, zu?
Die Vertiefung der europäischen Spar- und Investitionsunion hat für die
Bundesregierung hohe Priorität. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz
der EU weiter zu verbessern. Dabei spielt die Stärkung der kapitalgedeckten
zusätzlichen Altersvorsorge in der EU eine zentrale Rolle. Kostengünstige und
renditestarke Anlageprodukte sollen nicht nur das Ruhestandseinkommen
europaweit verbessern, sondern auch zur besseren Mobilisierung von langfristigem
Kapital für die EU-Wirtschaft beitragen. Institutionellen Anlegern kommt
hierbei eine wichtige Rolle zu.
17. Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen der Taskforce bezüglich
der Reformen der Zusatzrentensysteme aufzugreifen?
a) Wenn ja, ist eine Umsetzung noch im Zuge der aktuellen Reform der
privaten Altersvorsorge geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten
Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) verfolgt die Bundesregierung das
Ziel, ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für
breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Hierfür hat sie vorgeschlagen, die private
Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler,
einfacher und transparenter auszugestalten, um ihre Attraktivität insgesamt und
damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Die vorgenannten Ziele adressieren
auch wesentliche Empfehlungen im Sinne der Fragestellung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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