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Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/4832)

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5192 · Antwort · Original ↗

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Start-up- und Skalierungsfinanzierung - Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen (Antwort zu Drs. 21/4832) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5192 21. Wahlperiode 02.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4832 – Start-up- und Skalierungsfinanzierung – Unterlegung der Investitionsziele mit konkreten Maßnahmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Start-ups und Wachstumsunternehmen (Scale-ups) spielen für unseren ökonomischen Erfolg in Deutschland und Europa eine Schlüsselrolle: Sie treiben Innovationen voran, erneuern wirtschaftliche Strukturen und schaffen damit den Wohlstand von morgen. Auch für Arbeitsplätze sind sie ein relevanter Faktor. Schon jetzt sind Hunderttausende Menschen bei Start-ups und Wachstumsunternehmen beschäftigt. Studien zufolge könnten in Deutschland bis 2030 41 000 Start-ups neu gegründet und 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze durch das gesamte Öko-Start-up-System entstehen (vgl. McKinsey Studie vom Okto ber 2021; www.mckinsey.de/~/media/mckinsey/locations/europe%20and%20 middle%20east/deutschland/news/presse/2021/2021-10-26 Prozent20entrpren eurship%20zeitgeist%202030/mckinsey_pressemeldung_entrepreneurship_zei tgeist_2030_vf.pdf). Dennoch verlieren wir unsere vielversprechendsten Start-ups in ihrer Wachstumsphase oft an das außereuropäische Ausland. Zu geringe Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase sind eine der größten Hürden für junge Unternehmen, in Deutschland und Europa zu bleiben und hier zu wachsen. Mit der WIN (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland)-Initiative (www.kfw.de/%C3 Prozent9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/WIN-Initiati ve.html?kfwmc=pm.p.per.mix.na.google.google.erweitern-auf.PM-Mix_DK_ Mittelstand_Basis.na.na.na.na.na&wt_cc3=23000290697__&gad_source=1) wurde unter Federführung der ehemaligen Bundesregierung aus SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein breites Bündnis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammengebracht, um den Finanzstandort Deutschland zur Förderung von Start-ups, Innovation und Wagniskapital zu verbessern. Die teilnehmenden Unternehmen wollten bis 2030 rund 12 Mrd. Euro in junge, innovative Unternehmen investieren. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD vereinbart, diese Summe auf 25 Mrd. Euro mehr als zu verdoppeln (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 121 ff.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Unklar ist, wie dieses Ziel erreicht werden soll: Die zehn Maßnahmen aus der WIN-Initiative sind noch nicht vollständig umgesetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1838), und eine von der Bundesregierung angekündigte neue Start-up- und Scale-up- Strategie der Bundesregierung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/ DE/Dossier/startup-strategie.html) bzw. WIN-Strategie 2.0 ist noch nicht veröffentlicht.  1. Bis wann möchte die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltene Ziel erreichen, „die Investitionen von Investoren bei der WIN-Initiative auf über 25 Milliarden mehr als zu verdoppeln“?  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Investoren so verbessern, dass dieses Investitionsziel erreicht werden kann?  3. Welche dieser Maßnahmen gehen über die von der vorangegangenen Ampelregierung bereits im Rahmen der WIN-Initiative angekündigten Maßnahmen hinaus?  4. Wie viel der von den teilnehmenden Unternehmen 2024 zugesagten 12 Mrd. Euro wurden bislang tatsächlich in Wachstums- und Innovationskapital investiert?  5. In welchen Bereichen und von welchen Unternehmen wurden diese Investitionen getätigt?  6. Welche neuen Unternehmen oder Investorengruppen konnten seit Beginn der Legislaturperiode für die WIN-Initiative gewonnen werden, und welche Investitionsversprechen für Wachstums- und Innovationskapital haben diese gemacht?  7. Wie viele und welche bereits an der WIN-Initiative teilnehmenden Unternehmen haben seit Beginn der Legislaturperiode ihre Investitionsversprechen um wie viel erhöht?  8. Welche neuen Unternehmen und Investorengruppen bzw. neuen Investitionsversprechen durch bereits teilnehmende Unternehmen hofft die Bundesregierung in Zukunft durch welche Maßnahmen zu gewinnen?  9. Wie kommt die Bundesregierung bei der Umsetzung der zehn Maßnahmen aus der WIN-Initiative voran? a) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und Anleger ermutigen, in Wachstums- und Innovationskapital zu investieren (vgl. Maßnahme 2 der WIN-Initiative)? b) Wurde die Studie „Wagniskapitalinvestitionen öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/1838) mittlerweile veröffentlicht (vgl. Maßnahme 6 der WIN-Initiative), wenn ja, welche Handlungsempfehlungen leiten sich nach Ansicht der Bundesregierung ab, wie öffentliche Fonds stärker in Venture Capital (VC) investieren können, und wie und wann möchte sie diese Empfehlungen umsetzen, und wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung der Studie zu rechnen, und warum hat sich deren Abschluss verzögert? c) Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung einen organisierten Sekundärmarkt für VC- Fondsanteile stärken, um die Liquidität der Anlageklasse zu steigern und neue Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. Maßnahme 8 der WIN- Initiative)? Die Fragen 1 bis 9c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) ist eine gemeinsame Initiative von Wirtschaft, Verbänden und Politik. Sie wurde im Herbst 2024 durch das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ins Leben gerufen und wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) koordiniert. Die Initiative basiert auf zwei Säulen, die jeweils einen zeitlichen Horizont bis in das Jahr 2030 haben: • „WIN-Maßnahmen“: Paket von zehn Maßnahmen, mit denen die Finanzierung von Startups, Scaleups und weiteren innovativen Unternehmen gestärkt werden soll. • „WIN-Commitments“: Finanzielle Zusagen in Höhe von 12 Mrd. Euro der teilnehmenden Unternehmen für Investitionen in das VC- und Gründungs- Ökosystem im Zeitraum bis zum Jahr 2030. Die KfW wird zeitnah einen Zwischenbericht zur Umsetzung der WIN- Initiative veröffentlichen. Dieser Bericht wird derzeit von der KfW erstellt und mit der Bundesregierung abgestimmt. Der Bericht wird sowohl Informationen zum Stand der WIN-Maßnahmen als auch der WIN-Commitments enthalten. Der Bericht basiert auf Beiträgen der Bundesregierung und privater Akteure. Bzgl. der Fragen zur bisherigen Umsetzung der WIN-Initiative verweist die Bundesregierung daher auf diesen in Kürze vorliegenden Bericht. Der Bericht ist eine wichtige Grundlage für die Fortführung und Weiterentwicklung der WIN-Initiative. Auf dessen Basis stimmt sich die Bundesregierung derzeit mit der KfW und weiteren WIN-Akteuren zu den nächsten Schritten ab. 10. Wann soll die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung im Kabinett verabschiedet werden, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups sind geplant? Zur Erarbeitung der Startup- und Scaleup-Strategie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen umfassenden Stakeholderprozess durchgeführt. Neben einer breit angelegten Onlinekonsultation fanden zehn Stakeholder-Workshops statt. Ziel ist es, eine zukunftsorientierte und wirkungsvolle Strategie zu entwickeln, die die Ideen und Vorschläge aus der Community aufgreift und die Rahmenbedingungen für Startups und Scaleups nachhaltig verbessert. In einer detaillierten Auswertung wurden daher die Beiträge gründlich analysiert, um die relevanten Aspekte und Handlungsempfehlungen präzise zu erfassen. Die Ressortabstimmung, die auf dieser Grundlage erfolgt, wird zeitnah beginnen. Nach Abschluss erfolgt der Kabinettbeschluss. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die am 19. Januar 2026 veröffentlichten Empfehlungen der deutsch-französischen Initiative „Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“ (www.bundesfinanzministerium.de/C ontent/DE/Downloads/Europa/abschlussbericht-five-taskforce.html), und welche der Empfehlungen plant die Bundesregierung wie umzusetzen? Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begrüßen die am 19. Januar 2026 veröffentlichten Empfehlungen des vom Ehren-Gouverneur der Banque de France Christian Noyer und Finanzminister a. D. Dr. Jörg Kukies vorgelegten Berichts, dessen Ziel die Förderung der Finanzierung von Wachstumsunternehmen (Scale-ups) in Europa ist („Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“). Der FIVE-Bericht enthält Vorschläge, um die Verfügbarkeit von Wachstumskapital in der späten Wachstumsphase zu verbessern sowie konkrete Empfehlungen zur Stärkung des europäischen Ökosystems für Innovationen und zur Überwindung der Finanzierungslücke Europas im Bereich Scale-ups. Der Bericht liefert wichtige und wertvolle Impulse, um dieses Ziel zu erreichen. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden eng mit dem französischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zusammenarbeiten, um die folgenden Maßnahmen im Rahmen der deutsch-französischen Roadmap für die Finanzierung von Scaleups umzusetzen: (1) Gründung einer von Deutschland und Frankreich angestoßenen europäischen Initiative zur Vernetzung der zwei Initiativen zur Mobilisierung privater Investitionen in innovative Unternehmen, namentlich der Tibi- Initiative in Frankreich und der WIN-Initiative in Deutschland. Die Initiative soll zudem ausdrücklich weitere Mitgliedstaaten adressieren und so eine wirksame Plattform zur Vernetzung europäischer institutioneller Investoren mit gesamteuropäischem Wagniskapital- und Wachstumsfonds schaffen. (2) Deutschland und Frankreich unterstützen die Arbeit des Europäischen Investitionsfonds für eine Fortführung der erfolgreichen European Tech Champions Initiative (ETCI 2.0) als einen Eckpfeiler der europäischen Finanzierungsarchitektur für Scale-ups. Durch bessere Bedingungen für private Investoren und den Aufbau einer Struktur, welche weitere EU- Mitgliedstaaten einbezieht, wird die ETCI zu einem stärkeren Instrument. So können europäische Scale-ups wachsen und in Europa bleiben. Dies wird durch den kürzlich angekündigten Beitrag der Europäischen Investitionsbank zur ETCI 2.0 unterstützt. Die Finanzminister von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und der Niederlande (E6) haben sich in ihrem Schreiben vom 11. März 2026 zu substantiellen finanziellen Beiträgen zu ETCI 2.0 in 2026 verpflichtet. (3) Eine stärkere Harmonisierung der steuerlichen Behandlung von Aktienoptionen in Deutschland und Frankreich wird derzeit geprüft. Ziel ist, ein wesentliches nichtfinanzielles Hindernis für die Entwicklung von Scaleups zu beseitigen und die Attraktivität europäischer Startups im weltweiten Wettbewerb um Talente zu verbessern. (4) Deutschland und Frankreich setzen sich für einen erfolgreichen Abschluss der federführend vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz betreuten Verhandlungen zum 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensrechtsform ein. Durch das 28. Regime dürfen die bestehenden nationalen Vorgaben zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nicht unterminiert werden. (5) Deutschland und Frankreich verfolgen das gemeinsame Ziel, die Attraktivität von Börsengängen in der EU zu verbessern. 12. Wie wird sich die Bundesregierung für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zum 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensrechtsform konkret einsetzen, wie von der Taskforce empfohlen? 13. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei den Planungen für den 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensform wesentliche Elemente der sozialen Marktwirtschaft wie das Mitbestimmungsrecht? 14. Welche konkreten Vorkehrungen hält die Bundesregierung auf europäischer Ebene für erforderlich, um sicherzustellen, dass der 28. Rechtsrahmen nicht zu einer Umgehung sozial-ökologischer Regelungen, insbesondere des Mitbestimmungsrechts, führen kann? 15. Befürwortet die Bundesregierung die Forderung, den 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensrechtsform als Verordnung und nicht als Richtlinie auszugestalten (vgl. www.boersen-zeitung.de/meinun g-analyse/eine-richtlinie-bringt-gruendern-nicht-viel)? a) Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene konkret für eine Verabschiedung auf dem Verordnungswege einsetzen? b) Wenn nein, warum nicht, und wie möchte die Bundesregierung stattdessen sicherstellen, dass ein echtes einheitliches Regime entsteht? Die Fragen 12 bis 15b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Am 18. März 2026 wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zum 28. Rechtsrahmen für eine neue europäische Unternehmensrechtsform veröffentlicht. Dieser wird derzeit von der Bundesregierung intensiv geprüft. Wie vom Europäischen Rat gefordert, strebt die Bundesregierung einen Abschluss der Beratungen bis Ende des Jahres an. Im Zusammenhang mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen des 28. Rechtsrahmens muss sichergestellt werden, dass die geltenden nationalen Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiert werden. 16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Vertiefung der europäischen Kapitalmärkte und der besseren Mobilisierung institutionellen Kapitals von Versicherungen und Pensionsfonds für ertrag- und risikoreichere Anlageklassen wie z. B. Venture Capital zu, wie sie von der FIVE- Taskforce hervorgehoben wird, zu? Die Vertiefung der europäischen Spar- und Investitionsunion hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU weiter zu verbessern. Dabei spielt die Stärkung der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge in der EU eine zentrale Rolle. Kostengünstige und renditestarke Anlageprodukte sollen nicht nur das Ruhestandseinkommen europaweit verbessern, sondern auch zur besseren Mobilisierung von langfristigem Kapital für die EU-Wirtschaft beitragen. Institutionellen Anlegern kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. 17. Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen der Taskforce bezüglich der Reformen der Zusatzrentensysteme aufzugreifen? a) Wenn ja, ist eine Umsetzung noch im Zuge der aktuellen Reform der privaten Altersvorsorge geplant? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ein effizientes ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Hierfür hat sie vorgeschlagen, die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter auszugestalten, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. Die vorgenannten Ziele adressieren auch wesentliche Empfehlungen im Sinne der Fragestellung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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