Rede von Cem Ince (DIE LINKE) – Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Teil von Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsic.
Das Protokoll 21/50 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 23.12.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Cem Ince (DIE LINKE) – Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! Produktsicherheit ist vorbetrieblicher Arbeitsschutz. Wer über sichere Produkte redet, redet über sichere Arbeit – über das, was Beschäftigte tagtäglich in den Händen halten, über Leitern, Maschinen, Werkzeuge.
Gefährliche Arbeit ist kein Unfall – sie ist Geschäftsmodell. Wer am Schutz spart, senkt Kosten und steigert damit den Profit der Bosse. Am Ende zahlen Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Gesundheit oder ihrem Leben. Arbeitsschutz ist keine rein technische Angelegenheit; er steht im Kontext mächtiger Klassenverhältnisse.
Die Arbeitsministerin Bärbel Bas forderte vor Kurzem völlig zu Recht, dass wir kämpfen müssen. So ist es auch beim Arbeitsschutz. Er wird erkämpft – gegen Widerstände, gegen Profitinteressen, gegen systemische Verantwortungslosigkeit.
Doch bereits in der ersten Aussprache zum Produktsicherheitsgesetz wurde deutlich: Ihr Ministerium setzt auf zu viel Vertrauen und zu wenig Kontrollen von Unternehmen! Genau diese Haltung prägt auch den staatlichen Arbeitsschutz seit Jahren. Doch Vertrauen führt zu nichts, wenn dieses System Unternehmen aufgrund des Wettbewerbs dazu zwingt, wo es geht, Kosten auf dem Rücken der Beschäftigten einzusparen.
Das Herzstück des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung; denn Arbeitgeber müssen Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen. Obwohl diese gesetzlich verpflichtend ist, wird sie in jedem dritten Betrieb nicht durchgeführt.
Frau Bas, genau auf diese Gefährdungsbeurteilung verweisen Sie, wenn es um die Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten geht. Sie haben gesagt, dass Sicherheitsbeauftragte nicht wegfallen werden, wenn im Betrieb eine Gefahrenlage erkannt wurde. Wie soll das gehen, wenn diese Gefährdungsbeurteilung häufig gar nicht erst durchgeführt wird?
Im Schnitt kontrolliert die Arbeitsschutzaufsicht einen Betrieb nur alle 40 Jahre. Nur mit viel Glück erlebt ein Kollege, bevor er in Rente geht, dass sein Arbeitsplatz wenigstens einmal kontrolliert wurde. Wir fordern mehr Kontrollen, damit alle ihre Rente genießen können, und zwar ohne bleibende Schäden aus dem Arbeitsleben.
Wir sehen es jeden Tag: Paketboten, die viel zu lange arbeiten und unter Zeitdruck schwere Lasten schleppen; Erzieherinnen, die aufgrund psychischer Belastungen ausfallen;
Industriearbeiterinnen, die mit gefährlichen Maschinen arbeiten und Verletzungen erleiden. Sie alle werden im Stich gelassen, wenn wir Arbeitgebern nur vertrauen.
Darum fordern wir erstens mehr Personal für die Arbeitsschutzaufsicht und mehr unangekündigte Kontrollen, zweitens hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen für kriminelle Geschäftsmodelle,
drittens mehr Mitbestimmung von Betriebsräten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, viertens keine Abschaffung der Sicherheitsbeauftragten sowie eine zentrale Arbeitsinspektion, damit sich gefährliche Arbeitsbedingungen nicht länger lohnen.
Solange Profite wichtiger sind als Menschen, solange Vertrauen Kontrolle ersetzt, solange gefährliche Arbeit ein Geschäftsmodell bleibt, werden wir Arbeiter/-innen weiterkämpfen.
Vielen Dank.
Relationen
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