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Frage von Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)

dip / rede 17.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237) Erwartet die Bundesregierung vom Rechtskreiswechsel der Ukrainerinnen und Ukrainer Entlastungen beim Bundeshaushalt, und, wenn ja, in welcher Höhe, und sieht sie bei Ländern und Kommunen Mehrkosten, und, wenn ja, in welcher Höhe? Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast: Die erwarteten Minder- und Mehrausgaben können dem Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes entnommen werden, der am 19. November 2025 vom Kabinett beschlossen wurde. Durch die Regelungen entstehen im Bereich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in den Jahren 2026 und 2027 Minderausgaben im Bundeshaushalt. Im Jahr 2026 belaufen sich diese auf rund 730 Millionen Euro, von denen rund 680 Millionen Euro auf den Bund und rund 50 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Im Jahr 2027 entstehen Minderausgaben von rund 320 Millionen Euro, von denen rund 300 Millionen Euro auf den Bund und rund 20 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Zudem entstehen im Bereich der Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für den Bund Minderausgaben von rund 79 Millionen Euro im Jahr 2026 und rund 44 Millionen Euro im Jahr 2027. In der Hilfe zum Lebensunterhalt entstehen für Länder und Kommunen Minderausgaben in Höhe von rund 22 Millionen Euro im Jahr 2026 und von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2027. Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entstehen für die Länder und Kommunen Mehrausgaben in einer Größenordnung von rund 862 Millionen Euro im Jahr 2026 und von rund 394 Millionen Euro im Jahr 2027.

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