Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um den Beschluss der Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen vom 25./26. Mai 2023 „Aufnahme von Verfassungsfeinden in den juristischen Vorbereitungsdienst verhindern“ durch Prüfung, ob hierzu auch die Anpassung bundesgesetzlicher Regelungen (insbesondere § 7 der Bundesrechtsanwaltsordnung) erforderlich ist, umzusetzen, und, wenn ja, welche, und welche plant sie zu ergreifen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Die Bundesregierung hat eingehend geprüft, ob im Rahmen der von der Konferenz der Justizminister und Justizministerinnen behandelten Thematik die Änderung von Bundesrecht angezeigt ist.
Die Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Möglichkeit, eigene Regelungen über den Zugang zum Referendariat zu treffen. Diesen Weg haben auch bereits einige Länder beschritten. Wie diverse Landesverfassungsgerichte zuvor, hat auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof am 26. November 2025 eine Regelung für verfassungskonform erachtet, nach der die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu versagen ist, wenn die Bewerberin oder der Bewerber gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig ist. Die Bundesregierung ist darum zu dem Ergebnis gelangt, dass eine weiterreichende Regelung auf Bundesebene jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist.
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