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Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung bei Extremismushinweisen (Antwort zu Drs. 21/1027)

dip / drucksache 08.08.2025 · WP 21 · 21/1176 · Antwort · Original ↗

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Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung bei Extremismushinweisen (Antwort zu Drs. 21/1027) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1176 21. Wahlperiode 08.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1027 – Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung bei Extremismushinweisen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus dem Umstand, dass der Alternative für Deutschland (AfD) eine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) systematisch und kandidatenunabhängig verweigert wird, ergibt sich ein besonders dringliches Fragerecht im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie auf die Bemühungen der Bundesregierung zur Aufklärung extremismusrelevanter Sachverhalte. Rein vorsorglich wird im Hinblick auf das Auskunftsbegehren gegenüber der Bundesregierung auf folgende beantwortete Fälle verwiesen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6991 (10. Dezember 2015): „Mögliche rechtsextreme Tendenzen innerhalb der Alternative für Deutschland“; Antwort auf die Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 20/1679 (6. Mai 2022): „Erkenntnisse über mögliche Verbindungen der ‚Jungen Alternative für Deutschland‘ zur russischen rechtsextremistischen Szene“; Antwort auf die Mündliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 20/10337 (Plenarprotokoll 20/153 vom 21. Februar 2024): „Bundesbedienstete mit Mitgliedschaft in der Jugendorganisation der AfD oder rechtsextremistischen AfD-Landesverbänden.“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie genau und in welchem Umfang sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen Ende Gelände und der Grünen Jugend in der Vergangenheit ausgestaltet hat und ob sich einzelne Mitglieder der Grünen Jugend auch bei Ende Gelände als Mitglieder engagiert haben, und wenn ja, kann sie ausführen, von wie vielen Personen hier auszugehen ist (bitte nach erfassten Veranstaltungen, Koordinierungstreffen und Datum aufschlüsseln; siehe zur Aufforderung der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, an die Grüne Jugend zur Beendigung der Zusammenarbeit mit Ende Gelände; www.focus.de/politi k/deutschland/analyse-von-ulrich-reitz-diese-klima-koepfe-werden-fuer-di e-gruenen-jetzt-zum-problemfall_id_260061189.html; gruene-jugend-bay ern.de/unser-statement-zu-linksextrem/; zu Ende Gelände selbst: jusos.de/ presse/die-erwaehnung-von-ende-gelaende-im-berliner-verfassungsschutz bericht-ist-falsch/; www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/06/verfassungsschu tz-ende-gelaende-linksextremistischer-verdachtsfall.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2. Sind Solidaritätsbekundungen gegenüber verurteilten linksextremistischen Straftätern wie Lina E. aus Sicht der Bundesregierung problematisch, wenn es um die Bekleidung von Staatsämtern oder eine Aufnahme in den Staatsdienst geht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung dazu (jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/polizeigewerkschaft-gruen e-jugend/?)? Solidaritätsbekundungen im Sinne der Fragestellung können für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Beamtin oder Beamter dann problematisch sein, wenn sie nicht mit der Verfassungstreuepflicht zu vereinbaren sind. Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht, sich durch ihr gesamtes Verhalten – d. h. inner- und außerdienstlich – zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, § 60 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Diese Pflicht zur Verfassungstreue ist Teil eines besonderen Treueverhältnisses zwischen dem Staat und seinen Beamtinnen und Beamten. Verstöße können disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zu einer Entfernung aus dem Dienst begründen. Ob ein Verhalten mit den Anforderungen an die Verfassungstreuepflicht unvereinbar ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Dabei muss das Verhalten bei einem objektiven Beobachter die Annahme zu begründen, die Beamtin oder der Beamte trete insgesamt nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Allein aufgrund einzelner Äußerungen, Bekundungen oder isolierter Verhaltensweisen einer Beamtin oder eines Beamten liegt in der Regel noch kein Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Diese können jedoch Indiz für eine weitergehende, auch disziplinarrechtliche, Prüfung sein. Für die Einstellung in den öffentlichen Dienst des Bundes gilt § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BBG. Danach müssen Bewerberinnen und Bewerber Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Ist das nicht der Fall, darf eine Einstellung nicht erfolgen. Der Dienstherr muss hierzu eine Prognoseentscheidung treffen, bei der er einen Beurteilungsspielraum hat. Auch die die Mitglieder der Bundesregierung müssen die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Mitglieder der Bundesregierung sind bei der Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion zu strikter Neutralität verpflichtet. Das Neutralitätsgebot gilt jedoch nur, soweit das Handeln des Regierungsmitglieds unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt. Dabei hat das Regierungsmitglied sich für sein Verhalten politisch zu verantworten. 3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine etwaige Zusammenarbeit zwischen der Linskjugend Solid und der Grünen Jugend, und wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit genau aus (bitte nach Veranstaltung, Jahr und gemeinsamen Kampagnen aufschlüsseln; vgl. dazu beispielsweise: die zahlreichen Mitunterzeichner der Grünen Jugend bei den Erstunterzeichnern: www.aufstehen-gegen-rassismus.de/kampagne/aufruf/; www.wa z.de/staedte/bottrop/article7826058/gruene-jugend-steht-zu-ihrer-kampagn e-ich-bin-linksextrem.html; www.klassegegenklasse.org/aufruf-an-linksju gend-solid-gruene-jugend-und-alle-betroffenen-wir-brauchen-eine-kampa gne-gegen-polizeischikane/; www.die-tagespost.de/politik/wie-linksradika l-ist-die-gruene-jugend-art-222684)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 4. Geht die Bundesregierung im Rahmen der Extremismusbekämpfung auch Hinweisen bezüglich möglicher struktureller, organisatorischer und ideologischer Überschneidungen in Bezug auf die Grüne Jugend zu verfassungsrechtlich problematischen Szenen oder Gruppierungen nach, bzw. dürfen die zuständigen Beamten in diese Richtung politisch ungehindert im rechtsstaatlichen Rahmen ermitteln und dazu der eigenen Behörde oder der Bundesregierung berichten (siehe hierzu die Vorwürfe eines ehemaligen Nachrichtendienstmitarbeiters in einer Landesbehörde in Bezug auf den Umgang mit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke: www.schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-re chtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613; www.die-tagespost.de/politik/linksra dikale-woelfe-im-umweltschutz-pelz-art-222705)? Die Sicherheitsbehörden des Bundes erfüllen ihren gesetzlichen Auftrag und die ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen ihrer Befugnisse. Art und Umfang des Handels ergeben sich aus der gesetzlichen Aufgabenzuweisung und den entsprechenden Ermächtigungen. Dazu gehören auch Berichte an die obersten Bundesbehörden und die Information der Öffentlichkeit. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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