Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung bei Extremismushinweisen (Antwort zu Drs. 21/1027)
Text
Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung bei Extremismushinweisen (Antwort zu Drs. 21/1027)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1176
21. Wahlperiode 08.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1027 –
Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung bei Extremismushinweisen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus dem Umstand, dass der Alternative für Deutschland (AfD) eine
Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) systematisch und
kandidatenunabhängig verweigert wird, ergibt sich ein besonders dringliches
Fragerecht im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den Schutz
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie auf die Bemühungen
der Bundesregierung zur Aufklärung extremismusrelevanter Sachverhalte.
Rein vorsorglich wird im Hinblick auf das Auskunftsbegehren gegenüber der
Bundesregierung auf folgende beantwortete Fälle verwiesen:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/6991 (10. Dezember 2015): „Mögliche rechtsextreme Tendenzen
innerhalb der Alternative für Deutschland“; Antwort auf die Schriftliche
Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 20/1679 (6. Mai 2022): „Erkenntnisse über
mögliche Verbindungen der ‚Jungen Alternative für Deutschland‘ zur
russischen rechtsextremistischen Szene“; Antwort auf die Mündliche Frage 57 auf
Bundestagsdrucksache 20/10337 (Plenarprotokoll 20/153 vom 21. Februar
2024): „Bundesbedienstete mit Mitgliedschaft in der Jugendorganisation der
AfD oder rechtsextremistischen AfD-Landesverbänden.“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 8. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie genau und in welchem Umfang sich
die konkrete Zusammenarbeit zwischen Ende Gelände und der Grünen
Jugend in der Vergangenheit ausgestaltet hat und ob sich einzelne Mitglieder
der Grünen Jugend auch bei Ende Gelände als Mitglieder engagiert haben,
und wenn ja, kann sie ausführen, von wie vielen Personen hier auszugehen
ist (bitte nach erfassten Veranstaltungen, Koordinierungstreffen und
Datum aufschlüsseln; siehe zur Aufforderung der damaligen
Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, an die Grüne Jugend zur
Beendigung der Zusammenarbeit mit Ende Gelände; www.focus.de/politi
k/deutschland/analyse-von-ulrich-reitz-diese-klima-koepfe-werden-fuer-di
e-gruenen-jetzt-zum-problemfall_id_260061189.html; gruene-jugend-bay
ern.de/unser-statement-zu-linksextrem/; zu Ende Gelände selbst: jusos.de/
presse/die-erwaehnung-von-ende-gelaende-im-berliner-verfassungsschutz
bericht-ist-falsch/; www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/06/verfassungsschu
tz-ende-gelaende-linksextremistischer-verdachtsfall.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
2. Sind Solidaritätsbekundungen gegenüber verurteilten linksextremistischen
Straftätern wie Lina E. aus Sicht der Bundesregierung problematisch,
wenn es um die Bekleidung von Staatsämtern oder eine Aufnahme in den
Staatsdienst geht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung
dazu (jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/polizeigewerkschaft-gruen
e-jugend/?)?
Solidaritätsbekundungen im Sinne der Fragestellung können für eine Tätigkeit
im öffentlichen Dienst als Beamtin oder Beamter dann problematisch sein,
wenn sie nicht mit der Verfassungstreuepflicht zu vereinbaren sind.
Beamtinnen und Beamte haben die Pflicht, sich durch ihr gesamtes Verhalten –
d. h. inner- und außerdienstlich – zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung
einzutreten, § 60 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes (BBG). Diese Pflicht
zur Verfassungstreue ist Teil eines besonderen Treueverhältnisses zwischen
dem Staat und seinen Beamtinnen und Beamten. Verstöße können
disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zu einer Entfernung aus dem Dienst begründen.
Ob ein Verhalten mit den Anforderungen an die Verfassungstreuepflicht
unvereinbar ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Dabei muss das Verhalten bei einem
objektiven Beobachter die Annahme zu begründen, die Beamtin oder der
Beamte trete insgesamt nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung
ein. Allein aufgrund einzelner Äußerungen, Bekundungen oder isolierter
Verhaltensweisen einer Beamtin oder eines Beamten liegt in der Regel noch kein
Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Diese können
jedoch Indiz für eine weitergehende, auch disziplinarrechtliche, Prüfung sein.
Für die Einstellung in den öffentlichen Dienst des Bundes gilt § 7 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 BBG. Danach müssen Bewerberinnen und Bewerber Gewähr
dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
einzutreten. Ist das nicht der Fall, darf eine Einstellung nicht erfolgen. Der
Dienstherr muss hierzu eine Prognoseentscheidung treffen, bei der er einen
Beurteilungsspielraum hat.
Auch die die Mitglieder der Bundesregierung müssen die Gewähr der
Verfassungstreue bieten. Mitglieder der Bundesregierung sind bei der Wahrnehmung
ihrer amtlichen Funktion zu strikter Neutralität verpflichtet. Das
Neutralitätsgebot gilt jedoch nur, soweit das Handeln des Regierungsmitglieds unter
spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen
Ressourcen erfolgt. Dabei hat das Regierungsmitglied sich für sein Verhalten
politisch zu verantworten.
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine etwaige Zusammenarbeit
zwischen der Linskjugend Solid und der Grünen Jugend, und wenn ja, wie
sieht diese Zusammenarbeit genau aus (bitte nach Veranstaltung, Jahr und
gemeinsamen Kampagnen aufschlüsseln; vgl. dazu beispielsweise: die
zahlreichen Mitunterzeichner der Grünen Jugend bei den
Erstunterzeichnern: www.aufstehen-gegen-rassismus.de/kampagne/aufruf/; www.wa
z.de/staedte/bottrop/article7826058/gruene-jugend-steht-zu-ihrer-kampagn
e-ich-bin-linksextrem.html; www.klassegegenklasse.org/aufruf-an-linksju
gend-solid-gruene-jugend-und-alle-betroffenen-wir-brauchen-eine-kampa
gne-gegen-polizeischikane/; www.die-tagespost.de/politik/wie-linksradika
l-ist-die-gruene-jugend-art-222684)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
4. Geht die Bundesregierung im Rahmen der Extremismusbekämpfung auch
Hinweisen bezüglich möglicher struktureller, organisatorischer und
ideologischer Überschneidungen in Bezug auf die Grüne Jugend zu
verfassungsrechtlich problematischen Szenen oder Gruppierungen nach, bzw.
dürfen die zuständigen Beamten in diese Richtung politisch ungehindert
im rechtsstaatlichen Rahmen ermitteln und dazu der eigenen Behörde oder
der Bundesregierung berichten (siehe hierzu die Vorwürfe eines
ehemaligen Nachrichtendienstmitarbeiters in einer Landesbehörde in Bezug auf
den Umgang mit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke:
www.schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-re
chtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613; www.die-tagespost.de/politik/linksra
dikale-woelfe-im-umweltschutz-pelz-art-222705)?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes erfüllen ihren gesetzlichen Auftrag und
die ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen ihrer Befugnisse. Art und
Umfang des Handels ergeben sich aus der gesetzlichen Aufgabenzuweisung und
den entsprechenden Ermächtigungen. Dazu gehören auch Berichte an die
obersten Bundesbehörden und die Information der Öffentlichkeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Aufklärungsbemühungen der Bundesregierung bei Extremismushinweisen (Antwort)