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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. Oktober 2025, wonach ein sudanesischer Asylsuchender, der über Belarus und Polen nach Deutschland eingereist war, nicht nach Polen zurück überstellt werden darf, weil nach Auffassung des Gerichts im polnischen Asylsystem systemische Mängel bestehen, die dazu führen, dass Dublin-Rückkehrende jedenfalls bei einer vorherigen Einreise über Belarus keinen Zugang mehr zum polnischen Asylverfahren haben (Az. 15 A 5036/24), und, wenn ja, welche, und, wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass aus Deutschland nach Polen überstellte bzw. zurückgewiesene Asylsuchende in Polen ein Asylverfahren durchlaufen können, obwohl im September 2025 bekannt wurde, dass polnische Behörden landesweit die Annahme von Asylanträgen von Schutzsuchenden verweigern, die über die polnisch-belarussische Grenze eingereist sind, was auch Dublin-Rückkehrende betrifft (vergleiche ebd. sowie https://bip.brpo.gov.pl/pl/content/rpo-cudoziemcy-ochrona-miedzynarodowa-wnioski-sg-mswia, www.proasyl.de/pressemitteilung/polen-setzt-asylrecht-aus-bundesregierung-muss-pushbacks-und-abschiebungen-in-das-land-stoppen/), und wie viele Asylsuchende wurden im bisherigen Jahr aus Deutschland nach Polen überstellt bzw. zurückgewiesen (bitte differenzieren und auch nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Bei dem genannten Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keinerlei Hinweise über Zugangshindernisse zum Asylverfahren für Dublin-Rückkehrende in Polen. Dublin-Rückkehrende können nach den vorliegenden Informationen in Polen nach Rückkehr entweder die Wiederaufnahme ihres Asylverfahrens beantragen oder nach Ablauf einer neunmonatigen Frist regulär einen Folgeantrag stellen. Die Angaben, wie viele Asylsuchende im Jahr 2025 (1. Januar 2025 bis 31. Oktober 2025) aus Deutschland nach Polen überstellt wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Monat Anzahl der Überstellungen Januar 2025 61 Februar 2025 51 März 2025 35 April 2025 34 Mai 2025 31 Juni 2025 21 Juli 2025 13 August 2025 22 September 2025 16 Oktober 2025 17 Gesamt 301

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