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Rede von Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) – Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 19: Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren.

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) – Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung. Die meisten Schwerbehinderungen entstehen dabei im Laufe des Lebens durch Krankheit oder Unfälle. Niemand von uns ist davor gefeit. Das sollten wir uns immer vor Augen führen, wenn wir über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sprechen. Daher ist und bleibt das Bundesteilhabegesetz ein großer Fortschritt. Es hat die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhabegesetz weiterentwickelt und stärkt somit die Inklusion und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Dem Grunde nach sind wir uns also einig: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbar. Es geht darum, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – in der Schule, im Beruf und auch im Alltag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei dürfen wir die Realität nicht ausblenden. Die Herausforderungen und die Kosten in diesem Bereich sind immens. Die Zahl der Leistungsberechtigten steigt kontinuierlich. Der Unterstützungsbedarf wächst, und viele Kommunen, Träger, und, ja, auch das Fachpersonal stehen vor enormen Belastungen. Wenn wir die Verantwortung für Teilhabe wirklich ernst nehmen, dürfen wir die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht außer Acht lassen. Dabei geht es eben nicht primär um Leistungskürzungen. Unser Ziel ist vielmehr, die bestehenden Systeme effizient und damit zukunftsfähig aufzustellen. Und „Effizienz“ heißt hierbei, die bisherigen Strukturen ehrlich zu hinterfragen und die vorhandenen Ressourcen bedarfsgerecht so einzusetzen, dass sie auch wirklich da ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Gleichzeitig geht es darum, Verwaltungsaufwand und Doppelstrukturen zu reduzieren. Ich verdeutliche es Ihnen an einem konkreten Beispiel, und zwar an der Schulbegleitung, die ich aus eigener Erfahrung als Bezirksrätin kenne. Die Anzahl der Schulbegleitungen hat sich in den Jahren 2018 bis 2024 in Unterfranken verdreifacht. Dieses Eins-zu-eins-System bindet enorme Ressourcen, ist teuer und trägt eben nicht automatisch zu mehr Inklusion bei. Im Gegenteil: Hier kann der Individualanspruch Kinder stigmatisieren, weil die Schulbegleitung als sichtbarer Unterschied wirkt. Mit dem sogenannten Pooling-Modell könnte dies deutlich effizienter gestaltet werden. Die Schulbegleitung stünde einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. So ließen sich Ausfälle leichter abfangen, finanzielle und personelle Ressourcen gezielter einsetzen und Stigmatisierungen vermeiden –

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