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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)

dip / rede 08.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949) Wie bewertet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aus rechtsstaatlicher Perspektive Haftverfahren, in denen Betroffene ohne anwaltlichen Rechtsbeistand bleiben, und hält die Bundesjustizministerin die Einschränkung bestehender Regelungen zu anwaltlichen Vertreterinnen und Vertretern im Kontext von Freiheitsentziehungen für mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Nach dem Grundgesetz ist eine richterliche Entscheidung Voraussetzung für eine Freiheitsentziehung. Für strafrechtliche Verfahren mit Inhaftierung liegt daneben stets ein Fall der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Absatz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung vor. In diesen Haftverfahren bleiben Beschuldigte grundsätzlich nicht ohne Verteidigung durch einen Rechtsanwalt. Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen aber nicht per se gleich behandelt werden: In bestimmten Fällen kann bei Vorliegen entsprechender Verfahrensgarantien das Absehen von einem notwendigen anwaltlichen Beistand mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sein. In Abschiebehaftfällen verweist das Aufenthaltsgesetz auf das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welches bereits besondere Pflichten des Gerichts zum Schutz des Betroffenen vorsieht. Danach ist etwa die Bestellung eines Verfahrenspflegers möglich, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist, aber auch die Bestellung eines Rechtsanwalts bei Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Damit sind aus Sicht der Bundesregierung rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt.

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